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Madeleine Henfling

GRÜNE 15.09.2023 Sitzungen 7/118

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, es ist schon erwähnt worden: Mit der vollständigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 haben wir die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Thüringen deutlich entlastet. Das war damals ein wichtiger Schritt, von dem seitdem viele Menschen profitieren. Bei der Stichtagsregelung liegt es leider in der Natur der Sache, dass sich gewisse Ungerechtigkeiten nicht gänzlich vermeiden lassen. Ich verweise da auch gern zum Beispiel auf die Einführung des Elterngelds. Auch da gab es eine Stichtagsregelung, von der Menschen, die ihr Kind früher zur Welt gebracht haben, nicht mehr profitiert haben. Das ist leider häufig bei Stichtagsregelungen so, dass man das natürlich, zumindest gefühlt, nicht für alle gerecht hinbekommt. Ich glaube aber, dass eine Stichtagsregelung nötig und legitim ist und die Vorgehensweise auch vernünftig und für die Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehbar ist, zumal die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die Menschen nicht belastet, sondern deutlich entlastet hat und dabei auch unerwartete finanzielle Risiken genommen hat. Trotzdem war es für uns wichtig, und es gehört auch zu einer verantwortlichen Politik, auftretende Ungerechtigkeiten und insbesondere Härten infolge des Stichtags auszugleichen. Es ist kein Geheimnis, dass wir auch innerhalb der Koalition sehr lange darum gerungen haben, was eine sinnvolle, gerechte und auch noch für das Land in der finanziellen Belastung stemmbare Lösung sein kann. Auch vor dem Hintergrund einer damals verkürzt geführten Debatte, bei der der Anschein erweckt worden war, dass mit dem Stichtag 1. Januar 2019 auch die Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen der Vorjahre plötzlich entfallen, was natürlich nie der Fall war. Mit dem Härtefallfonds bringen wir jetzt das passende Instrument auf den Weg, um den Übergang zwischen dem alten und neuen Recht verantwortlich zu gestalten. Uns war es dabei ein besonderes Anliegen, möglichst keine neuen Ungerechtigkeiten gegenüber Grundstückseigentümerinnen und ‑ eigentümern zu schaffen, die jahrelang mühsam hohe Straßenausbaubeiträge entrichten mussten. Aus diesem Grund beschränken wir den Härtefallfonds auf einen klar begrenzten Zeitraum, für den regelmäßig, auch nach dem 1. Januar 2019, noch Beiträge erhoben worden sind, und verlangen zugleich, dass von der betroffenen Gemeinde eine Stundung gewährt worden ist, es sich also um eine tatsächliche Härte handelt, weil das ja genau das ist, was da festgestellt wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir nun eine aus meiner Perspektive austarierte und möglichst faire Lösung für alle, um den Übergangsprozess zwischen altem und neuem Recht bestmöglich zu gestalten. Klar ist, absolute Gerechtigkeit kann und wird es nicht geben können. Ein kleiner Nebeneffekt ist, dass zugleich auch die Städte und Gemeinden profitieren, weil sie die teils jahrelangen Stundungen nicht mehr aufwendig überwachen müssen, sondern das Geld frühzeitig und in voller Höhe vom Land zur Verfügung gestellt bekommen. Ich glaube, dass das eine gute Lösung ist. Ich möchte mich auch jetzt schon für die konstruktive Erarbeitung ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen der Koalition, aber auch bei Staatssekretärin Katharina Schenk bedanken, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass wir jetzt an dieser Stelle sind und eine Lösung für ein lange schwelendes Problem gefunden haben, die, glaube ich, eine wirklich gute Lösung ist. Sicherlich müssen wir – das habe ich bei Herrn Kellner gerade gemerkt – noch einige Details im Ausschuss besprechen und vielleicht auch noch mal erklären. Ich bitte aber erst mal um die Überweisung an den Ausschuss und die weitere Beratung dort. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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