Christoph Zippel
Thüringer Krebsregistergesetz (ThürKRG)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst einmal begrüßen wir als CDU-Fraktion den Vorschlag für das neue Thüringer Krebsregistergesetz. Ich will aber an einer Stelle gleich mal betonen, dass es schon etwas unüblich ist, dass so ein Gesetz von der Opposition eingereicht wird.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn natürlich ist es so, dass der Staatsvertrag über das Gemeinsame Krebsregister – und das hat Kollege Robert-Martin Montag gerade dargelegt – seit acht Monaten aufgekündigt ist. Bis jetzt liegt kein Dokument der Landesregierung vor, welches versucht, diesen Missstand zu lösen. Das ist schon ein bemerkenswerter Vorgang, da dieser Zeitdruck hier durchaus bekannt und bewusst war und wir auch schon im Sozialausschuss darüber diskutiert haben. Aber es ist aller Ehren wert, dass die FDP dieses Gesetz jetzt vorgelegt hat, um diesen Missstand zu beheben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich will zunächst noch nicht ganz in die Tiefe der Thematik einsteigen, der Kollege hat ja viel dazu berichtet. Ich denke, wir werden dazu auch noch einige Dinge im Fachausschuss besprechen, insbesondere, weil auch schon eine Stellungnahme vom Helios Klinikum eingegangen ist, die, sage ich mal, durchaus bemerkenswert ist. Das will ich schon mal sagen. Da gibt es doch einige Zitate, die, sage ich mal, zumindest diskussionswürdig sind. Wenn in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf geschrieben wird, er „leidet an Unschärfen“ oder „[es wird] unnötig verkompliziert“, es bestehen „Unzulänglichkeiten“, dann ist das sehr offensiv. Das wird man sich sicherlich noch mal genauer anschauen müssen. Auch wurde die Begründung als „wenig aussagekräftig“ bezeichnet und „eine stichpunktartige Verallgemeinerung der Inhalte“ erwähnt. Ich will damit nur sagen, es scheint mir so, dass diejenigen, die auch in der Umsetzung der ganzen Thematik betroffen sind, hier auch mitgenommen werden müssen. Es ist gut, dass wir vorher schon so eine Zuarbeit bekommen, aber es zeigt nur, dass das ganze Thema doch noch viel Diskussion verlangt. Der ganze Vorschlag – das habe ich schon gesagt –, wird auf grundsätzliche Unterstützung der CDU-Fraktion treffen. Wir werden das natürlich auch entsprechend an den Ausschuss überweisen. Wir sind auch dafür, dass dort bestimmte Dinge diskutiert werden, wie zum Beispiel die Fortschreibung der Beleihung der bestehenden Zentrales klinisches Krebsregister Thüringen gGmbH oder vielleicht die Aufrechterhaltung der bestehenden regionalen Registerstellen. Dass das alles geprüft wird, wäre uns auch noch mal ein Anliegen, um für eine qualitative Lösung zu sorgen. Der Gesetzentwurf hat also eine ganze Reihe von Problemen, die er behebt. Wir müssen gucken, dass wir ihn dann so bearbeiten, dass er nicht noch ein paar Probleme mehr auslöst, als er behebt. Aber da bin ich ganz optimistisch. Wir werden diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung mit überweisen. Dort werden wir ihn entsprechend diskutieren und dafür sorgen, dass der Antrag auch die nötige Qualität bekommt. An welchen Stellschrauben noch gedreht werden muss, damit wir das Krebsregister oder die Krebsregistrierung wieder auf stabilem Grund und Recht fußen lassen, werden wir dann dort gemeinsam diskutieren. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
