Marcus Malsch
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, der Bund und die Länder haben sich im Jahr 2022 mit dem Deutschlandticket auf die Einführung eines preislich attraktiven und bundesweit gültigen Nahverkehrstickets für alle Verkehrsträger und dessen Finanzierung verständigt. Ich will es mal flapsig sagen: Man hat nur die Hälfte der Arbeit gemacht und alles Weitere den Ländern zugeschoben. Ohne die jetzt vorliegende landesgesetzliche Regelung könnten die kommunalen Aufgabenträger ab Oktober frei entscheiden, ob sie in ihrem geografischen und sachlichen Zuständigkeitsbereich den dortigen Verkehrsunternehmen einen Landestarif auferlegen wollen oder nicht. Eine solche Entwertung des Deutschlandtickets kommt für uns bei aller berechtigten Kritik am Tarif Deutschlandticket nicht infrage.
(Beifall CDU)
Für die CDU bleibt es allerdings auch dabei: Erst das Angebot, dann der Tarif. In ländlichen Regionen löst das Deutschlandticket nämlich kein Problem. Für eine sinnvolle Nutzung fehlen vielerorts die notwendige Taktung und auch die Anbindung, und zudem steht Geld, das zur Ticketvergünstigung verwendet wird, nicht zur Angebotsverbesserung zur Verfügung. Entscheidend sind gerade Investitionen in ein modernes und klimaschonendes Bus- und Bahnangebot durch den Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur sowie die Anschaffung neuer Fahrzeuge. Das Angebot muss überzeugen, zuverlässig, in guter Qualität und enger Taktung bereitstehen.
(Beifall CDU)
Aber nun haben wir das Ticket und sollten landesgesetzlich regeln, was die Ampel in Berlin nicht hingekriegt hat. Die mittelständischen und eigenwirtschaftlichen ÖPNV-Unternehmen brauchen nämlich Verlässlichkeit genauso wie die Verkehrsträger des Straßenpersonennahverkehrs, also die Landkreise und die kreisfreien Städte, und natürlich auch die ÖPNV-Nutzer. Das soll dieses Gesetz bewirken und daher werden wir dem Gesetz zustimmen. Sorgen machen mir gleichzeitig aber die handelnden Akteure von SPD, Grünen und FDP in Berlin. So hat dieser Tage die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wegen der fehlenden Finanzierungszusage des Bundes ab 2024 vor dem Aus des Deutschlandtickets gewarnt. Wer bestellt, muss auch Verantwortung übernehmen; genau das tut die Bundesregierung hier nicht. Das ist beispiellos und ein Armutszeugnis für den Verkehrsminister. Zu Recht weisen die ÖPNV-Aufgabenträger darauf hin, dass die Weiterführung des Tickets mehr denn je gefährdet ist. Hinzu kommt, dass der Bund absehbar kein weiteres Geld für den dringend notwendigen Ausbau des ÖPNV aufbringen wird. Das ist vor allem für den ländlichen Raum nicht hinnehmbar. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte es aber nicht versäumen, auf den Änderungsantrag meiner Fraktion einzugehen, der Grundlage für die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses war. Wir stimmen dem Gesetzentwurf auch deshalb zu, weil es uns gelungen ist, in der Beschlussempfehlung die Rechte des Parlaments zu sichern. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sollte dem Landtag lediglich ein Recht als Anzuhörender nach § 9 Abs. 5 eingeräumt werden, wenn es um die Frage von Rechtsverordnungen zur Einführung weiterer Landestarife geht, zum Beispiel, wenn ein noch weiter verbilligter Tarif für Jugendliche eingeführt werden soll. Wir haben durchgesetzt, dass für diesen Fall ein Zustimmungsvorbehalt des Landtags eingeführt wird. Aufgrund der Bedeutung der Einführung von Landestarifen und den erheblichen und gegebenenfalls langfristigen finanziellen Auswirkungen darf der Landtag nicht mit einem Anhörungsrecht abgespeist werden. Er hat abschließend darüber zu bestimmen. Die Frage, ob ein weiterer Landestarif eingeführt wird, verbleibt damit beim Landtag als Haushaltsgesetzgeber. Ich freue mich, dass das auch bei den Koalitionsfraktionen auf Einvernehmen gestoßen ist. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche gute Fahrt.
(Beifall CDU)
