Beteiligte Fraktionen:
Die Linke (32)CDU (25)AfD (20)fraktionslos (10)SPD (9)FDP (8)GRÜNE (7)Gruppe der BfTh (1)
Keller
Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Medien, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 87. und letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause. Ich möchte zu Beginn zwei langjährige Wegbegleiter des Landtags ehren. Sie wissen, der Landtag lebt von seinen Menschen und wir begegnen ihnen und ihrer Arbeit mit Respekt und Wertschätzung. Ein ehemaliger Abgeordneter der SPD-Fraktion und Demokrat der ersten Stunde ist nicht mehr unter uns. Volker Schemmel, Staatssekretär a. D., verstarb am 5. Juli. Der Altenburger begleitete Thüringen auf dem Weg seiner Gründung aktiv mit. Er sah stets die Sache und das Wohl der Bürgerinnen und Bürger an erster Stelle. Von 1999 bis 2004 war er Mitglied des Landtags und scheute auch dort nicht den Streit um die Sache. Wir wollen sein kritisches Wort, seine Herzlichkeit und seine Zugewandtheit in guter Erinnerung behalten. In Gedanken sind wir bei den Hinterbliebenen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn die Überleitung schwerfällt, ist es doch wichtig, auch diesen Menschen zu ehren: Letztmals im Plenum begleitet uns heute zudem der langjährige Personalratsvorsitzende Frank Heilmann.
(Beifall im Hause)
Er kann von sich behaupten, alle Abgeordneten jeder Wahlperiode in Thüringen persönlich gekannt zu haben. Frank Heilmann gehört der Landtagsverwaltung von Anbeginn an. Er leitete 1989/1990 für den neugegründeten Runden Tisch die Arbeitsgruppe zur Bildung des Landtags und gestaltete die Grundlagen der Landtagsverwaltung entscheidend mit. Auf seiner Arbeit gründet bis heute der Parlamentsbetrieb, in dem er sich zuletzt den Themenfeldern „Landwirtschaft“, „Umwelt“ und „Naturschutz“ widmet. Immer im Blick hat er die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Frank Heilmann vertrat als wohl dienstältester Personalratsvorsitzender ihre Rechte über 30 Jahre lang. Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Amtszeit und als Mitglied des Landtags habe ich Frank Heilmann ebenfalls engagiert, konstruktiv und hartnäckig sowohl als Personalratsvorsitzenden als auch in der Leitung des Referats für den Umweltausschuss erlebt. Die Rechte der Beschäftigten und ihre Anliegen, liebe Abgeordnete, waren und sind bei ihm in guten Händen. Dafür möchte ich an dieser Stelle persönlich, aber auch im Namen des Hauses herzlich danken. Wir sagen: Alles Gute, Herr Heilmann!
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, hiermit die offizielle Eröffnung unserer Sitzung. Die Schriftführung übernehmen zu Beginn der heutigen Sitzung Frau Abgeordnete Wahl und Frau Abgeordnete Baum. Für diese Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Baum zeitweise, Frau Abgeordnete Henfling, Herr Abgeordneter Henke, Herr Abgeordneter Kemmerich zeitweise, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Worm, Herr Minister Prof. Dr. Hoff zeitweise und Herr Ministerpräsident Ramelow entschuldigt. Die Hinweise zur Tagesordnung: Aufgrund der bislang getroffenen Festlegungen werden die verbliebenen Tagesordnungspunkte, die auf jeden Fall zum Aufruf kommen sollen, in folgender Reihenfolge aufgerufen: TOP 23 a und b als erster Punkt, TOP 6 als zweiter Punkt, TOP 14 als dritter Punkt, TOP 15 a und b nach Tagesordnungspunkt 14, Tagesordnungspunkt 16 nach TOP 15 a und b, Tagesordnungspunkt 19 nach Tagesordnungspunkt 16, Tagesordnungspunkt 21 nach Tagesordnungspunkt 19, TOP 26 nach TOP 21, TOP 45 nach TOP 26, TOP 48 als drittletzter Punkt, TOP 50 als vorletzter Punkt, TOP 47 a und 47 b als letzter Punkt. Dazwischen werden liegen gegen 11.00 Uhr eine Lüftungs- und Erholungspause, zwischen 13.00 und 14.00 Uhr die halbstündige Mittagspause, nach der Mittagspause der erneute Aufruf der Wahlen in den Tagesordnungspunkten 56, 60, 62 und 63 sowie der Fragestunde in Tagesordnungspunkt 64 zu ihrer Fortsetzung und gegen 16.00 Uhr eine weitere Lüftungs- und Erholungspause. Zurückhaltend formuliert lässt es der Stand der Abarbeitung der Tagesordnung nicht völlig ausgeschlossen erscheinen, dass unter Berücksichtigung des vereinbarten Endes der heutigen Plenarsitzung nicht alle Punkte, die aufgerufen werden müssen oder auf jeden Fall aufgerufen werden sollen, zum Aufruf werden kommen können. Vor diesem Hintergrund sollten wir uns spätestens nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse zu den Tagesordnungspunkten 56, 60, 62 und 63 noch einmal zum weiteren Ablauf der heutigen Plenarsitzung verständigen. Im Übrigen gehe ich in Übereinstimmung mit zurückliegenden Verfahrensabsprachen von dem allseits getragenen Einverständnis aus, dass die nach der Absprache betroffenen Beratungsgegenstände in der heutigen Sitzung nicht mehr aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 3, 5 und 17 wurden von der Tagesordnung abgesetzt. So weit zum heutigen Verfahren. Erhebt sich Widerspruch zur vorgetragenen Tagesordnung und zu den Hinweisen? Das ist nicht der Fall, dann stellt der Landtag hiermit fest, dass wir so verfahren. Ich darf aufrufen den Tagesordnungspunkt 23 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/2132 dazu: Haushaltsrechnung des Freistaats Thüringen für das Haushaltsjahr 2019 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/2131 dazu: Jahresbericht 2021 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2019 gemäß Artikel 103 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen Unterrichtung durch den Thüringer Rechnungshof - Drucksache 7/3722 dazu: Stellungnahme der Landesregierung gemäß § 97 Abs. 1 Satz 3 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) zu dem Jahresbericht 2021 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2019 Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/4354 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/5738 Antrag des Thüringer Rechnungshofs - Drucksache 7/2141 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/5739 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hande aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Bitte, Herr Abgeordneter Hande, Sie haben das Wort.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen! Ich berichte aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Gemäß § 67 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags sind die Haushaltsrechnungen für das Haushaltsjahr 2019 – Drucksache 7/2131 –, der Antrag der Landesregierung – Drucksache 7/2132 –, der Jahresbericht 2021 mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2019 sowie die Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2021 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung zur Haushaltsrechnung 2019 vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Antrag der Landesregierung zusammen mit den genannten Drucksachen in seiner 46. Sitzung am 1. April 2022, in seiner 47. Sitzung am 19. Mai 2022 und in seiner 48. Sitzung am 23. Juni 2022 beraten. Teil der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses sind Feststellungen und Forderungen des HuFA, die ich kurz anreißen möchte. Unter anderem geht es da im Kapitel A um die haushaltswirtschaftliche Lage im Land, um finanzwirtschaftliche Empfehlungen des Rechnungshofs und auch um Investitionen und öffentliche Infrastruktur. Im Abschnitt C gibt es Bemerkungen zur Haushaltsund Wirtschaftsführung in den Einzelplänen, so zum Beispiel in den Einzelplänen 01 bis 10 bzw. 16 zum Personal im IT-Bereich. Hier weist der Rechnungshof zum Beispiel zu Recht auf die mangelnde Besetzung von Stellen für IT-Fachleute hin und so ist es Teil der Beschlussempfehlung, dass wir den Bericht zum Anlass nehmen und die Landesregierung auffordern, entsprechend für eine Besetzung dieser Stellen zu sorgen. Darüber hinaus hat der HuFA zum Einzelplan 02 entsprechend auch Anmerkungen zum unwirtschaftlichen Verhalten der Thüringer Landesvertretungen gemacht, zum Einzelplan 05 zu Maßnahmen der Integrationsförderung und auch zur medizinischen Versorgung von Gefangenen. Bei Letzterem wird bemängelt, dass in den Gefängnissen des Landes keine Ausstattung mit Ärzten vorhanden ist, sprich die vier vorhandenen Stellen unbesetzt sind. Hier bittet der HuFA die Landesregierung gemäß Beschlussempfehlung, dem für Haushalt und Finanzen sowie dem für den Justizvollzug zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags bis zum 31. Dezember 2022 über die Qualität der medizinischen Versorgung der Gefangenen zu berichten, sprich, im besten Fall über den Vollzug der Verbesserung im Vollzug zu berichten. Im Einzelplan 07 geht es dann weiter mit Anmerkungen zur Infrastrukturförderung zur Errichtung einer Multifunktionsarena. Der Rechnungshof hat hier schon länger erklärt, dass die touristische Nutzung der Arena nicht nachgewiesen werden könne und damit eine Rückforderung von EU-Milliarden droht. Die Landesregierung hält dem entgegen, dass der Nachweis durchaus zu erbringen sei. Deshalb empfiehlt der HuFA hier: Die Landesregierung wird seitens des HuFA dann gebeten, dem für Haushalt und Finanzen sowie dem für Tourismus zuständigen Ausschuss des Thüringer Landtags bis zum 31. Dezember dieses Jahres über die Einhaltung des Förderkriteriums überwiegender touristischer Nutzung der Multifunktionsarena Erfurt zu berichten. Im Einzelplan 08 betreffen die Bemerkungen die Förderung von Betreuungsvereinen sowie die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Im Einzelplan 10 geht es in den Anmerkungen um die Förderung des Schul- und Sporthallenbaus, die Errichtung einer landeseigenen Gesellschaft zur Durchführung einer Internationalen Bauausstellung oder Ausgaben für die Leistungen der DEGES. Schließlich dann noch zum Einzelplan 17: Hier geht es um Defizite in der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung oder im Einzelplan 18 um den Umbau und die Sanierung des Staatlichen Schulamts Westthüringen. Natürlich gibt es auch positive Fälle, die dann im Abschnitt D als sogenannte Erfolgsmeldungen dargestellt wurden, die der Haushalts- und Finanzausschuss natürlich auch zur Kenntnis genommen hat. Im Ergebnis ergeht dann seitens des Haushaltsund Finanzausschusses die Beschlussempfehlung: „1. Der Landtag erteilt der Landesregierung gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 114 der Thüringer Landeshaushaltsordnung Entlastung. 2. Der Landtag nimmt von der Unterrichtung durch den Rechnungshof und der Stellungnahme der Landesregierung zu dem Jahresbericht 2021 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2019“ – in den entsprechenden Drucksachen – „Kenntnis. 3. Der Landtag stimmt der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses hinsichtlich der Feststellungen und Forderungen in Abschnitt II“ – das ist das, was ich gerade kurz vorgestellt hatte – „zu. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag über das hiernach Veranlasste zu den vorgegebenen Terminen zu berichten.“ Das heißt, der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle begrüße ich auch Frau Butzke, die Präsidentin des Landesrechnungshofs.
(Beifall im Hause)
Meine Damen und Herren, die Vorstellung der Jahresberichte im Landesrechnungshof in Rudolstadt ist ja mittlerweile zur Tradition geworden. Deshalb nutze ich die Einladung der Präsidenten auch immer wieder gern und war am Montag zur Pressekonferenz vor Ort in Rudolstadt. Der dort vorgestellte Bericht wird uns allerdings erst im nächsten Jahr beschäftigen. Die angesprochenen Themen wie „Lehrermangel“ und „Umgang mit Investitionen in unserem Land“ sind dennoch aktueller denn je. Der Präsidentin des Landesrechnungshofs und ihrem Team gilt daher auch der Dank für ihre klaren Worte, die sie am Montag gefunden hatte. Meine Damen und Herren, mit dem Jahresbericht 2021 berichtet der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2019 und legt seine Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung dem Landtag und der Landesregierung vor. Der Jahresbericht 2021 ist der zwölfte und damit letzte, den der frühere Präsident Dr. Sebastian Dette mitverantwortet hat, deshalb an dieser Stelle auch noch mal einen herzlichen Dank an Herrn Dr. Dette für seine Arbeit und die Unterstützung unseres Hohen Hauses.
(Beifall im Hause)
Die CDU-Fraktion hat sich – wie in den Vorjahren – intensiv mit der Haushaltsrechnung 2019, dem Jahresbericht 2021 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Für uns als Mitglieder der CDU-Fraktion ist es immer wieder wichtig, Hinweise und Informationen für unsere Arbeit zu bekommen. Dabei sind die Mitarbeiter des Landesrechnungshofs wichtige Ansprechpartner für uns. Mit der Vorlage 7/3895 hat die CDU-Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Unsere Anregung, dem Landtag Bericht zu erstatten, wurde in den vorliegenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses berücksichtigt. Der Berichterstatter hat das ja auch hier noch mal zusammenfassend dargelegt. In Teil A berichtet der Landesrechnungshof über die haushaltswirtschaftliche Lage und gibt wirtschaftliche Empfehlungen. Teil B enthält die Feststellung zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung 2019 mit einer Analyse von Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen und einzelnen Aufgabenschwerpunkten. An dieser Stelle möchte ich daher noch mal auf die ausgewählten Einzelergebnisse der Prüfungstätigkeit eingehen. Wie ich sagte, hatten wir hier auch eine entsprechende Beschlussempfehlung eingebracht. Zum Thema „IT-Support“ des Landes führt der Rechnungshof aus, dass digitales Arbeiten in der Verwaltung eine sehr zuverlässige Informationstechnik bedingt. Damit die IT-gestützten Abläufe stets funktionieren, müssten die Anwender bestmöglich unterstützt und ein reibungsloser IT-Betrieb sichergestellt werden. Dies sei Aufgabe des IT-Supports. 40 Prozent der vorhandenen IT-Personalkapazitäten werden für diesen genutzt. Dies entspricht einer jährlichen Personalausgabe von rund 16 Millionen Euro. Bei der Organisation des IT-Supports habe der Rechnungshof deutliche Mängel festgestellt – deshalb auch unsere Beschlussempfehlung, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die erheblichen Mängel bei der Organisation des IT-Supports in der Landesverwaltung zu beheben und dazu bis Mitte des Jahres 2023 im Haushalts- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten. Weiterhin wird die Landesregierung gebeten, der personellen Unterbesetzung des IT-Bereichs entgegenzuwirken. Wir haben gerade dieses Thema „Informationstechnologie“ regelmäßig hier im Hohen Hause und werden heute auch noch mal im Lauf der Plenardebatte darauf eingehen. Uns war es als CDU-Fraktion insbesondere wichtig, hier auch noch mal ein Augenmerk darauf zu legen. Dann hatten wir das Thema „Maßnahmen zur Integrationsförderung“. Der Rechnungshof prüfte seit 2019 Maßnahmen der Integrationsförderung. In der regionalen Verteilung der Zuwendungen bestand ein großes Ungleichgewicht, so der Rechnungshof. Die Projekte wiesen zum Teil nur einen geringen sachlichen Bezug zur Integration auf. Der Rechnungshof hat Zweifel daran, dass die Wirksamkeit der Förderprogramme hier flächendeckend greift. Hierzu gibt es die Beschlussempfehlung, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die Bagatellgrenze für die Förderung kommunaler Gebietskörperschaften einzuhalten. Auch hier sind diese Themen der Integrationsförderung immer wieder Punkte, die für uns wichtig sind und auf die wir auch insbesondere ein Augenmerk legen. Es gab ja auch die Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“, eine Projektförderung entfiel auf diese Diversitätsstudie. Beabsichtigt war eine Befragung von möglichst allen Landesmitarbeiterinnen und -mitarbeitern vor dem Hintergrund der Entwicklung einer Diversity-Strategie für den Thüringer Landesdienst, die auch den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes umfasst. Für den Aufbau der Prozessarchitektur und den Entwurf eines Fragebogens bewilligte die Staatskanzlei in den Jahren 2018 und 2019 Fördergelder von mehr als 300.000 Euro. Nach Medienberichten im Frühjahr 2019 mit öffentlicher Kritik an der geplanten Befragung entschied sich dann die Staatskanzlei, das Projekt zurückzustellen und zunächst nicht weiterzuverfolgen. Die schließlich ohne Ergebnis abgebrochene Studie verursachte letztendlich Ausgaben von über 220.000 Euro. Hier haben wir als Haushalts- und Finanzausschuss die Bemerkung des Rechnungshofs zustimmend zur Kenntnis genommen und werden auch gerade bei der Entwicklung und Begleitung neuer Studien unser Augenmerk darauf legen, dass hier sparsam mit Steuergeldern umgegangen wird. Seit 2019 förderte das Land die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen. Die damit verbundenen Aufgaben der Zielerreichungs- und Erfolgskontrolle nimmt dabei das Thüringer Sozialministerium nicht wahr, so der Rechnungshof. Hier gab es von uns als Haushalts- und Finanzausschuss nach der Diskussion im Ausschuss die Empfehlung, dass die Landesregierung gebeten wird, die Fördermaßnahmen nach der Richtlinie zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum einer systematischen Erfolgskontrolle zu unterziehen und über die Ergebnisse daraus im Gesundheitsausschuss bis zum Jahresende 2022 Bericht zu erstatten. Dies von unserer Stelle als eine Auswahl von verschiedenen Punkten, weitere Themen hatte ja der Berichterstatter schon angegeben. Ich denke, wir werden im Laufe der Diskussion auch das eine oder andere Thema noch mal beleuchten. An dieser Stelle gilt ein herzlicher Dank vonseiten der CDU-Fraktion der Präsidentin und dem gesamten Team des Rechnungshofs für den Bericht und die damit verbundenen Bemerkungen und Hinweise. Ein ebenso großer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagsverwaltung für ihre Unterstützung. Die CDU-Fraktion empfiehlt die Entlastung des Landesrechnungshofs und die Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2019. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und noch eine gute Beratung an dieser Stelle.
(Beifall CDU)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, auch ich begrüße Frau Butzke als Rechnungshofpräsidentin, die ja sozusagen noch frisch im Amt ist und zwischenzeitlich den ersten eigenen Jahresbericht vorgelegt hat, wie wir schon gehört haben. Darüber dürfen wir dann im nächsten Jahr im Detail debattieren. Der heute zur Diskussion stehende Rechnungshofbericht für das Jahr 2019 ist sozusagen noch aus der Feder von Dr. Dette und soll hier diskutiert werden. Mit dem Haushaltsjahr 2019 blicken wir ein letztes Mal in die Zeit vor der Coronapandemie. Der Bericht bestätigt einen ausgeglichenen Haushalt, der ohne Kreditaufnahme auskommt. Einnahmen und Ausgaben waren ordnungsgemäß belegt, schwerwiegende Verstöße wurden nicht festgestellt. Gleichzeitig wurde die Einnahmenerwartung bei Steuern um 430 Millionen übertroffen, der Schuldenstand wurde leicht gesenkt und der Rücklage konnten zusätzliche Mittel zugeführt werden. Letzteres hat sich als Glücksfall für die 2020 einsetzende Pandemie herausgestellt. Zu den Steuereinnahmen vermerkt der Rechnungshof zudem in seinem Bericht, dass sie 2019 stärker als die bereinigten Ausgaben gewachsen und bereits das zehnte Jahr in Folge angestiegen sind. Entsprechende Auswirkungen auf die Haushaltsvolumen dürften also nicht ausgeschlossen sein. Die Investitionsausgaben lagen mit 1,43 Milliarden Euro über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig hat beispielsweise das günstige Zinsumfeld in dieser Zeit zu Einsparungen von 62,4 Millionen Euro geführt. Sehr geehrte Damen und Herren, wie Kollege Hande in seiner Berichterstattung deutlich gemacht hat, haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss intensiv zum Bericht beraten. In den allgemeinen Betrachtungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung gibt es jedes Jahr öffentlich im Sommer nun eben die feine Kritik an den Dingen, die aus Sicht des Rechnungshofs nicht so gut gelaufen sind. Die kann man wahlweise teilen, muss man aber nicht immer. Beispielhaft möchte ich drei Punkte herausgreifen. Da wäre erstens die Organisation des IT-Supports in der Landesverwaltung, die aus Sicht des Rechnungshofs als deutlich verbesserungswürdig eingeschätzt wird. Bereits im Rechnungshofbericht des vergangenen Jahres wurde dieser Aspekt aufgegriffen. In ihren Stellungnahmen haben die betreffenden Ressorts den Ausführungen des Rechnungshofs in weiten Teilen beigepflichtet und darüber hinaus organisatorische, wirtschaftliche und personelle Hemmschwellen hervorgehoben. Die im Bericht geforderte Behebung der Mängel beim ITSupport sowie die Beseitigung personeller Engpässe sind aus unserer Sicht eine logische und richtige Forderung des Rechnungshofs. Zweitens die Kritik an der mangelnden Übersicht bei der Förderung des Schul- und Sporthallenbaus staatlicher Schulträger – eine unzweifelhaft notwendige Förderung des Landes in Richtung der Kommunen als staatliche Schulträger, aber im Kern eben eine freiwillige Leistung des Freistaats. Die tatsächlichen Bau- und Sanierungsbedarfe der Schulen und Sporthallen sind nur durch die jeweiligen Kommunen vor Ort im Detail zu benennen, ganz nach dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung: Die Kommunen wissen am besten, was sie vor Ort brauchen. Seitens des Bauministeriums wurde darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit bereits Umfragen durchgeführt wurden, um den mittelfristigen Investitionsbedarf zu ermitteln. Der Rücklauf seitens der Kommunen war jedoch leider unvollständig, hat aber zumindest einen ersten Überblick erbracht. Zusätzlich wurden Schulbauplanungsausschüsse ins Leben gerufen, um die Investitionsbedarfe zu konkretisieren. Den Vorwurf, das Land würde sich keinen ausreichenden Überblick über die Notwendigkeiten bei den Schulsanierungen verschaffen, kann ich unter diesen Gesichtspunkten nicht nachvollziehen. Als dritten Punkt noch einmal etwas Positives: die angemahnten Defizite in der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Hier soll aus Rudolstädter Sicht zusätzliche Verstärkung durch IT-Spezialisten erfolgen vor dem Hintergrund, dass Umsatzsteuerbetrug effektiver bekämpft werden muss und soll – eine Forderung, der wir uns sehr gern anschließen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt erfreuen sich die sachlichen Prüfungen und Berichte des Rechnungshofs erst in den vergangenen Tagen wieder einer besonderen Beliebtheit. Das Schöne daran ist, dass die zahlreichen Stellungnahmen mindestens genauso viel Interpretation im jeweiligen Umfeld ermöglichen. Für jeden ist somit immer etwas dabei. Entbehrlich wäre aus meiner Sicht aber die in den finanzwirtschaftlichen Empfehlungen des Berichts für das Jahr 2019 vorgenommene Interpretation des Rechnungshofs, der Mittelfristige Finanzplan 2020 bis 2024 würde implizit eine Neuverschuldung entgegen der rechtlichen Regelungen der Schuldenbremse enthalten. Hier hat das Thüringer Finanzministerium zu Recht deutlich widersprochen. Im Gegenzug ist es richtig, dass mit dem am Montag dieser Woche vorgestellten Rechnungshofbericht 2022 auch der Landtag in den Empfehlungen direkt angesprochen wird. Die deutlich hervorgehobene Kritik an der Globalen Minderausgabe und der damit verbundenen Teilaufgabe des Königsrechts des Parlaments kann sich nur an uns als Haushaltsgesetzgeber richten. Denn es ist letztendlich dieser Landtag, der mit seinen Entscheidungen die Ausgabengestaltung übernimmt. Insbesondere die letzten beiden Haushalte waren sehr viel stärker durch das parlamentarische Verfahren beeinflusst. Es wäre daher angebracht, wenn sich Fraktionen – und bei der Globalen Minderausgabe sollte sich eine speziell angesprochen fühlen – auch rückblickend mehr zu ihrer Verantwortung bei der Haushaltsgestaltung bekennen. Denn nichts ist schlimmer als die temporäre Amnesie, die gern einsetzt, wenn es um die Kritik bei der Ausgabenentwicklung geht, die man gemeinsam in zuvor beschlossenen Haushalten selber mitgezeichnet hat. Ich denke, bei allen unterschiedlichen Sichtweisen der demokratischen Fraktionen macht die Beschlussempfehlung deutlich, dass der Haushaltsund Finanzausschuss willens und in der Lage ist, eine gemeinsame Empfehlung zur Entlastung zu beschließen. Auch ich möchte mich im Namen der Koalitionsfraktionen an dieser Stelle beim Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die kritische Begleitung der Arbeit der Verwaltung und des Landtags bedanken. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Thüringer Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden für die engagierte und gute Arbeit und natürlich auch unseren Referentinnen in der Fraktion. Und ich danke Frau Taubert und dem Finanzministerium für die hervorragende Arbeit der vergangenen Jahre. Namens der Koalitionsfraktionen bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung und des Thüringer Rechnungshofs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne! Sie haben jetzt schon einiges zum Haushalt 2019 gehört, deswegen will ich heute auch mal noch ein paar andere Punkte ansprechen, die wir so jetzt noch nicht von meinen Vorrednern gehört haben. Es geht hier ja wieder um die Entlastung der Landesregierung. Wenn man sich mal die Haushaltsrechnung 2019 ansieht mit einem Überschuss entsprechend in Folge, der abgeschlossen worden ist, dann denkt man sich: Das muss ja was ganz Tolles, was ganz Gutes sein. Aber das ist eben nicht wie bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen etwas sehr Gutes. Warum genau, darauf gehe ich noch ein. Man muss die präsentierten Zahlen einmal genauer betrachten. Hier hat uns die Regierung einen Haushaltsplanentwurf hingelegt, der 430 Millionen Euro mehr vereinnahmte Steuern ausweist als eingeplant. Wir haben es gerade von meiner Vorrednerin gehört: Zum Glück, weil die Coronapandemie da schon grüßen lassen hat. Wie gesagt, 430 Millionen mehr Einnahmen, aber auch 450 Millionen mehr Ausgaben – Reste, die man vor sich hergeschoben hat. Die allgemeine Rücklage von 1,517 Milliarden ist dann angewachsen auf 1,849 Milliarden. In dieser allgemeinen Rücklage – auch „Haushaltsrücklage“ genannt – sind im Übrigen jetzt – noch einmal zwei Coronajahre später – 1,55 Milliarden Euro enthalten. Wenn Sie, liebe Pressevertreter, die Thüringer Bürger in den Monaten der letzten Haushaltsverhandlungen für 2022 einfach in Ihren Medien lesen lassen und sie glauben lassen, dass der Freistaat Thüringen für den Haushalt 2022 seine allgemeine Rücklage auf null fährt, dann wurde den Thüringer Bürgern nur die halbe Wahrheit gesagt und damit eben auch falsch informiert. Natürlich kenne ich Ihre Quellen genauso gut wie Sie, allerdings ist die Frage – das hat meine Fraktion entsprechend immer wieder in ihren Pressemitteilungen verdeutlicht –, warum man den Bürgern eine derart falsche Transparenz der haushalterischen Lage Thüringens verschafft. Für alle, die das gerade Gesagte nachlesen wollen: Sie finden es in dem Bericht auf Seite 59, Band 1 der Haushaltsrechnung 2019. Auf der gleichen Seite der Haushaltsrechnung 2019 befindet sich auch die Übersicht der übrigen Rücklagen, die der Kernhaushalt in den letzten Jahren eingebaut bekommen hat. Deren Summe beträgt zum 31.12.2019 1,454 Milliarden Euro, inklusive allgemeine Rücklage sind das dann somit 3,3 Milliarden Euro. Rücklagen sind finanzielle Reserven, die man natürlich auch braucht, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann. Sie dienen unter anderem der Sicherstellung der Liquidität. Bei 3,3 Milliarden Euro sollten Sie einfach mal die bisherigen Armutsgesänge einstellen, liebe Regierung. Wir haben in 2019 nicht ein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Ich weiß, Frau Taubert, Sie machen da einen guten Job, weil es ja auch viele andere Ministerien gibt, die noch mehr Ausgaben fordern. Da muss man schon ein bisschen haushalten. Ich greife von den Rücklagen exemplarisch mal eine heraus, um Ihnen zu verdeutlichen, was das Anwachsen von Rücklagen bedeutet, wo dem Bürger Geld abgenommen wird, nämlich Steuergeld, zur vermeintlichen Aufgabenerfüllung. Doch passiert nichts anderes als eine Anhäufung und eben nicht die Abarbeitung der Aufgaben. Dadurch sind noch Negativzinsen fällig geworden, beispielsweise bei Rücklage aus der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte – nur mal als Beispiel. Wir suchen hier alle unisono nach Entlastungen für die Thüringer Unternehmen, aber das sind allenfalls Lippenbekenntnisse, denn dies ist ein konkretes Beispiel, wo man handeln könnte, wenn man wollte. So liegen eben in dieser Rücklage 2019 3,6 Millionen Euro mehr, mehr als noch 2018, nämlich in Summe 27,3 Millionen Euro. Schon zwei Jahre später – am 31.12.2021 – sind es schon mal 36,8 Millionen Euro. Wenn Sie dem Thüringer Unternehmer zur vermeintlich guten Zweckerfüllung Geld über die Ausgleichsabgabe abnehmen, welche aber von den Integrationsämtern nicht zielgerichtet verausgabt wird, dann muss bei solchen Summen einmal darüber gesprochen werden: Was ist da wohl falsch? Diese Rücklage zeigt, dass das Problem in Thüringen hauptsächlich nicht nur die Geldmenge ist, sondern eben eine Regierung, die die Interessen der eigenen Bürger aus dem Auge verloren hat, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Diese Landesregierung lässt sich von den hart arbeitenden Bürgern zwar auskömmlich mit Geld und Abgaben ausstatten, setzt dann aber nur die Projekte um, die in ihr rot-rot-grünes, verblendetes Ideologiebild passen. Wer hier im Landtag von einer One-in-one-out-Klausel tönt, um die Unternehmen zu entlasten, ist gut beraten, auch hier endlich mal tätig zu werden. Da könnten Sie mit der Aussetzung der Erhebung dieser Landesabgabe anfangen, da bliebe das Geld wenigstens bei den Betrieben, bei denen, die es direkt selber gut und sinnvoll verwenden können. Wie eingangs erwähnt, schließt die Haushaltsrechnung 2019 mit Ausgabenresten in Höhe von 450,1 Millionen Euro ab, die nach 2020 übertragen wurden. Die in das Jahr 2019 übertragenen Ausgabenreste betrugen damals 514,5 Millionen Euro. Vergleicht man diese Zahlen mit denen aus dem meiner Sicht noch gesunden Jahr 2015, in dem die nicht verausgabten Mittel noch rund 220 Millionen Euro betrugen, ist diese Entwicklung keinesfalls positiv. Auf den Seiten 105 bis 111 der Haushaltsrechnung 2019 ist eine Analyse möglich, in welchen Funktionen offensichtlich die meisten Ausgaben nicht getätigt wurden, das heißt, schlichtweg vor sich hergeschoben wurden oder, besser gesagt, wo das Versagen der Regierung offenkundig wird. Die hohen Ausgabenreste, die seit Jahren vor allem im investiven Bereich auftreten, sind ein Hinweis auf eine oft nicht sachgerechte Mittelverwendung und Mittelveranschlagung bei der Haushaltsausgabenaufstellung. Der Rechnungshof fordert, dass nur solche Ausgaben veranschlagt werden, die der Höhe nach und auch tatsächlich für den voraussehenden Zweck benötigt werden und auch voraussichtlich verausgabt werden können. Dies erfordert, dass zum Beispiel Fördermaßnahmen rechtzeitig konzeptioniert und auch bedarfsgerecht gestaltet werden. In Niedrigzinszeiten, zumal man noch ausreichend flüssige Mittel hat, gilt es unbedingt, weitblickend zu investieren. Das ist nicht passiert. Versäumtes lässt sich in diesem Falle auch nicht nachholen und schon gar nicht zu den Preisen von 2019, denn hier ist einiges geschehen. Nach vorsichtigen Schätzungen des Rechnungshofs ist allein für den Bereich der Erhaltung der Landesstraßen und der Brücken in den letzten sechs Jahren ein Investitionsstau von rund 64 Millionen Euro entstanden. Zudem weist der Landesstraßenbedarfsplan 2030 einen Nachholbedarf für das Beseitigen von Funktionseinschränkungen von 186 Millionen Euro aus. Es gibt aber auch Haushaltspositionen, bei denen liegen gebliebene Mittel auch durch verspätete Verausgabung nicht wiedergutzumachen sind. Hier wären zum Beispiel die 132 Millionen Euro Personalkosten in 2019 genannt, die trotz Budgetierung eben nicht ausgegeben wurden. Da fragt man sich, warum. Warum wurden diese Stellen nicht besetzt? Die Stellen wurden nicht besetzt, weil versäumt wurde, diese auszuschreiben, obwohl sie sich im Stellen-Soll und im Bedarf fanden. Das Personal, das Sie 2019 verschlissen haben, weil es für nicht eingestellte Kollegen mitarbeiten musste, hat spätestens in Ihrem Coronamaßnahmenjahr 2020/2021 den sogenannten Rest bekommen. Der öffentliche Dienst im Freistaat – und damit meine ich nicht die Ministerien, sondern die Stellen in den Behörden, die den direkten Kundenkontakt an der Basis haben und händeringend nach Nachwuchs rufen – gilt als so unattraktiv wie nie zuvor. Und warum? Kaputtgespart. Ihre Einsparungen von 132 Millionen Euro bekommen hier einen ganz faden Beigeschmack. Ich erinnere hier auch nur an das Problem bei den vielen Lehrern und dem entsprechenden Lehrermangel. Nein, Sie sehen also, es ist nicht gutzuheißen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung in 2019 einen derartigen Haushalt mit sogenannten erwirtschafteten Überschüssen vorlegt. Nun zur Schuldenpolitik dieser Regierung: 14,94 Milliarden Euro Schulden hatte Thüringen zum 31.12.2019. Dieser Schuldenstand enthält 1,835 Milliarden Euro getilgte und anschließend wieder neu aufgenommene Kredite in 2019. Auf der anderen Seite erreicht der Anlagenbestand nicht benötigter Haushaltsmittel unterjährig einen Stand von bis zu 3,6 Milliarden Euro. Der Kassenbestand, also das Saldo zwischen den nicht benötigten Mitteln und den Kassenkrediten, erreichte laut Haushaltsrechnung – Seite 31 – mit 3,5 Milliarden Euro am 15.11.2019 den höchsten Wert. Der Freistaat musste für kurzfristige Geldanlagen Zinsen zahlen – so was gab es noch nie in der Geschichte. Diese Negativzinsen betrugen in Summe seit 2018 1,2 Millionen Euro. Was hätte man damit nicht alles Gutes machen können, meine Damen und Herren? Dieses mangelhafte Liquiditätsmanagement hat meine Fraktion in Form meiner Person auch schon mehrfach kritisiert. In Zeiten von Negativzinsen ist es den Bürgern gegenüber schwer zu erklären, wenn der Freistaat sich Geld leiht, das man nicht braucht, und auf der anderen Seite legt man es wieder an, zum Beispiel bei einer Greensill Bank, die dann auch entsprechend pleitegegangen ist. Hier sieht man, wie der Schaden für die Steuerzahler durch rot-rot-grüne Politik auch durch falsch angelegtes Geld noch weiter vergrößert wird. 50 Millionen Euro, die eben einfach mal so weg sind, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Ob nach den veranschlagten zehn Jahren Insolvenzverfahren noch etwas von den 50 Millionen übrig bleibt, das steht in den Sternen und ist mehr als fraglich. Wir lassen uns überraschen. Gerade das heute in Rede stehende Haushaltsjahr 2019 war das Jahr, in welchem in der später ausgefallenen Greensill Bank eben diese 50 Millionen angelegt wurden. Nein, wir können also aus diesen genannten Gründen und aus vielen weiteren Gründen, die meine Vorredner schon ausgeführt haben, diese Landesregierung für das Haushaltsjahr 2019 eben nicht entlasten. Mein Dank gilt aber trotzdem der Verwaltung, die die Zahlen entsprechend aufbereitet hat, und den Kollegen im Haushaltsausschuss. Ich möchte hier noch auf eine konkrete Feststellung des Rechnungshofs eingehen. Diese betrifft die absolut lasche Überwachung und Vergabepraxis bei den Fördermittelbeantragungen und auch entsprechende Prüfungen. Steuergelder Ihrer Bürger sind es nämlich, die in undurchsichtige Kanäle mit einem Linksdrall fließen ohne jegliche Erfolgskontrolle. Dringendst – ich wiederhole –, dringendst sollte hier eine andere, bestenfalls die vom Rechnungshof empfohlene Gangart eingelegt werden, wenn Sie sich nicht eines Tages einen Untreuevorwurf gefallen lassen wollen/müssen. Mein Dank gilt aber auch hier noch mal dem Rechnungshof mit seinen Direktoren und Mitarbeitern, welcher mit seinem Bericht eine hervorragende Arbeit gemacht und geleistet hat und auch entsprechend hier die Fraktionen immer sehr gut unterstützt. Auch noch mal einen besonderen Dank an unseren Herrn Dr. Dette, der als Präsident den Thüringer Landesrechnungshof sehr gut geleitet
(Beifall AfD)
und sich nun in seinen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet hat. Dem Rechnungshof mit seinen sehr guten Haushaltungsführungen, wo sich die Landesregierung mal ein Beispiel nehmen sollte, können wir natürlich eine uneingeschränkte Entlastung erteilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Landesregierung erhält das Wort Herr Staatssekretär Dr. Schubert. Bitte schön.
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben uns ja in den letzten Sitzungen des Haushaltsund Finanzausschusses ausführlich mit dem Bericht des Rechnungshofs beschäftigt. Deshalb gilt mein Dank natürlich vor allem dem Vorsitzenden, Herrn Emde, der uns in bewährter Weise gut da durchgeführt hat und auch die ganzen Diskussionen am Ende zu einer guten Beschlussempfehlung, denke ich, geführt hat. Natürlich gilt auch vor allem der Dank dem Rechnungshof, dem damaligen Präsidenten Dr. Dette und auch Frau Butzke, die das jetzt übernommen hat. Der Rechnungshof ist für die Landesregierung natürlich eine Art – ich will nicht sagen – Schreckgespenst, aber zumindest ist es so, dass immer bei allen Diskussionen so ein bisschen gesagt wird: Was wird denn dann der Rechnungshof dazu sagen? Das heißt also, das ist ein Korrektiv, was man sich gar nicht wegdenken kann und jeden Beamten und jeden Mitarbeiter der Landesverwaltung ein Stück mit begleitet, die Dinge rechtens zu machen, was das Geld angeht, die veranschlagt und verausgabt werden. Mal als konkretes Beispiel, wo es auch für das Finanzministerium sehr hilfreich ist, dass der Rechnungshof da immer wieder den Finger in die Wunde legt: Das ist bei dem Thema, wofür ich zuständig bin, der IT-Konsolidierung. Da haben wir in den 90er- und 2000er-Jahren einen gigantischen Wildwuchs erlebt, dass also jedes Ressort für sich alles eigenständig entwickelt hat. Das wird zu Recht auch gerade in dem uns vorliegenden Bericht kritisiert. Wir sind seit Jahren da dran, aber das wird noch ein ganzes Stück dauern. Wir brauchen dazu auch Personal und Geld, um das dann alles zentralisiert im Thüringer Landesrechenzentrum zu konsolidieren, wo wir jetzt gerade das neue Rechenzentrum bauen. Da sind wir jetzt auch als Finanzministerium dankbar, dass der Rechnungshof das sehr kritisch begleitet. Alles in allem liegt uns heute eine sehr ausgewogene Beschlussempfehlung vor und wir bitten auch als Landesregierung um Zustimmung zur Beschlussempfehlung. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zum Antrag der Landesregierung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/5738. Wer der Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, der Fraktion der CDU. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Die Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Antrag des Landesrechnungshofs. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/5739. Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Koalition, aus der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD. Die Gegenstimmen? Da sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Das sind die Gruppe der FDP und die Stimmen der fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5524 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/5942 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5948 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Tischner aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung. Bitte schön.
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich bin noch etwas verwundert, dass kein Mitglied der Landesregierung anwesend ist, gerade bei diesem Thema. Aber ich fange mal mit der Berichterstattung an, vielleicht kommt dann ja noch jemand. Der Landtag hat in seiner 43. Sitzung am 22. April 2021 folgenden Beschluss in Drucksache 7/3203 gefasst: „Der Thüringer Landtag stellt fest, 1. die Sicherung einer qualitativ hochwertigen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung in Thüringen ist eines der bedeutendsten gesellschaftspolitischen Zukunftsthemen und sollte zu den zentralen Anliegen der Landesregierung gehören; 2. zahlreiche Länder haben das Schulgeld für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen im Vorgriff einer bundeseinheitlichen Regelung bereits abgeschafft. Damit wird die Ausbildung attraktiver und die Nachwuchsgewinnung in diesen für die Gesundheitsversorgung wichtigen Berufen deutlich erleichtert. […] Die Landesregierung wird aufgefordert, die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen […] schulgeldfrei zu [stellen].“ Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgte anteilig im Jahr 2021. Mit der Ankündigung der Streichung der Schulgeldfreiheit für das Haushaltsjahr 2022 durch die Landesregierung erfolgte die Beratung der Thematik dann allerdings in einem Sonderplenum am 8. Juni 2022. Zu dieser Sitzung hat die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf in Drucksache 7/5524, Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft in Gesundheitsfachberufen, hier in den Landtag eingebracht. Durch Beschluss des Landtags in seiner 81. Sitzung am 8. Juni 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 48. Sitzung am 21. Juni 2022 beraten und mit einer Beschlussempfehlung verabschiedet. Die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/5942 regelt ergänzend zu dem vorgelegten Gesetzentwurf der CDU-Fraktion die einzelnen konkreten Schülerkostensätze für den Bildungsgang, und das sind die Berufe oder Bildungsgänge, die jetzt auch von der Regelung betroffen sind: Diätassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Massage und medizinisches Badewesen, Physiotherapie, medizinisch-technische Radiologieassistenz, pharmazeutisch-technische Assistenz und Podologie. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung in seiner 49. Sitzung am 13. Juli, also in dieser Woche, beraten. Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/5942 wurde nun noch mit einem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung durch die Fraktionen CDU, Grüne, SPD und Linke nochmals mit Blick auf die angekündigte Bundesgesetzgebung konkretisiert. Demnach soll die hier vorliegende gesetzliche Regelung befristet bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung gelten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und Zuschauer im Internet! Die Debatte um das Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen, dessen Abschaffung und Erstattung durch das Land und dessen Wiedereinführung rückwirkend bis zum Januar 2022 durch die gerade amtierende Minderheitsregierung von Rot-Rot-Grün beleuchtet ein weiteres, besonders trauriges Kapitel der Bildungs- und Gesundheitspolitik in Thüringen. Schon lange ist die Zahlung von Schulgeld für eine ganze Reihe von dringend benötigten und auf dem Arbeitsmarkt begehrten zukünftigen Fachkräften eine Hürde für die Auszubildenden und deren für Thüringen so dringend erhofften Einstieg in den Arbeitsmarkt. Weil eine Reform des Missstands schon lange gefordert wurde, hatten wir als AfD-Fraktion im März 2020 die Initiative ergriffen und hier im Landtag eine Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen als Vorgriff auf eine ausstehende bundeseinheitliche Regelung und als letztes verschiedener Bundesländer gefordert. „Reform der Ausbildungsfinanzierung in den Gesundheitsfachberufen – Schulgeld für alle Gesundheitsfachberufe in Thüringen jetzt abschaffen“ war der Titel unseres Antrags in Drucksache 7/548. Obwohl seit Jahren bekannt ist, dass in allen Gesundheitsberufen, ärztlichen und nicht ärztlichen, in ca. fünf bis zehn Jahren mit einer Ruhestands- und Pensionierungswelle ein für die Versorgungssicherheit bedrohlicher Mangel an Fachkräften eintreten wird, hatte sich im Mai 2020 die Minderheitsregierung den Luxus erlaubt, unseren sachlich gerechtfertigten Vorschlag zur Verbesserung der Lage abzulehnen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Nein,
der Landtag!) Etwa ein Jahr später bequemte sich die Minderheitsregierung dann doch zu einer fast vollständigen Übernahme der Ausbildungskosten für die Gesundheitsfachberufe durch Zahlungen an die Ausbildungsträger. Nun sind ja die parlamentarischen Verhältnisse in Thüringen in Sachen Macht und Machterhalt recht speziell. Vor diesem Hintergrund kam es dann im Zuge der anstehenden Haushaltsverhandlungen dazu, dass die CDU-Fraktion gefragt werden musste, ob sie dem Haushaltsentwurf von Rot-Rot-Grün zustimmen würde. Die CDU forderte, um den Schein der Opposition zu wahren, eine globale Haushaltskürzung von ca. 330 Millionen Euro. Wo genau die Schere für Kürzungen anzusetzen sei, hat die CDU großzügigerweise der Minderheitsregierung überlassen. Und so durften wir staunend und auch kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen, dass die Landesregierung ausgerechnet bei der Ausbildung sparen wollte, bei der Ausbildung auf einem Sektor, der von der demografischen Entwicklung, von der Abwanderung von Fachkräften, von chronischem Arbeitskräftemangel und von der Überlastung der vorhandenen Arbeitskräfte seit Jahren schwer gezeichnet ist. Die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen hatten sich in Thüringen fest darauf verlassen, dass das Schulgeld fast vollständig erstattet wird und sie eine einigermaßen sichere Kalkulation ihrer Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten vornehmen können. Jetzt sollte das Schulgeld plötzlich nicht nur wieder erhoben werden, nein, es sollte sogar rückwirkend zum Januar 2022 erhoben werden. Das hätte Auszubildende mit ca. 1.000 Euro Nachzahlungen belastet. Und wer eine Ausbildung gemacht hat oder gerade macht, der weiß, wie knapp in dieser Zeit das Geld im Allgemeinen ist. Rot-Rot-Grün wollte damit insgesamt 1,845 Millionen Euro im Haushalt einsparen und auf lange und mittlere Sicht dem Thüringer Ausbildungsmarkt und der Verfügbarkeit von selbst ausgebildeten Arbeitskräften einen schweren Schaden zufügen. In benachbarten Bundesländern gibt es nämlich bereits Schulgeldfreiheit für diese Gesundheitsfachberufe. In Zeiten wie diesen, in denen die Preise für den Unterhalt des täglichen Lebens förmlich explodieren, jeder nach Einsparmöglichkeiten sucht, wäre es nicht verwunderlich, wenn diese kleinkarierte und einfallslose Sparmaßnahme die jungen Leute scharenweise auf der Suche nach günstigeren Arbeits- und Lebensbedingungen aus dem Land treiben würde. Thüringen ist demografisch betrachtet nicht in der komfortablen Situation, sich den Verlust junger Menschen durch Abwanderung wirklich leisten zu können.
(Beifall AfD)
In letzter Minute hatte sich dann doch so etwas wie Anerkenntnis der Realität durchgesetzt. Die CDU hatte zusammen mit Rot-Rot-Grün ein Gemeinschaftswerk in Form eines neuen Antrags vorgelegt, der die Wiederaufnahme der Zahlungen an die Ausbildungsträger vorsieht. Natürlich werden wir im Interesse der Auszubildenden, im Interesse Thüringens, im Interesse des Fachkräftemarkts auf dem Gesundheitssektor diesem Antrag zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Wir als Linksfraktion stehen, denke ich, als die Partei hier im Thüringer Landtag, die für kostenfreie und zugängliche Bildung steht.
(Beifall DIE LINKE)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen Abgeordnete, werte Zuschauerinnen, liebe Auszubildende, liebe Prokuristen der freien Schulen! Ich war erst diese Woche an einem Kindergarten, wo ich mit einer ehemaligen Auszubildenden gesprochen habe. Vor fünf Jahren hat sie an einer freien Schule in Jena ihre Ausbildung gemacht und musste dafür Schulgeld bezahlen. Neben dem, dass sie natürlich auch kein BAföG bekommen hat, musste sie einen Bildungskredit aufnehmen, und den muss sie noch heute, nach fünf Jahren, abbezahlen. Nun sprechen wir heute nicht über Ausbildungsvergütung oder die Zustände von Ausbildungen, aber wir sprechen über die Auswirkungen von Schulgeldern. Grundsätzlich geht es hier in diesem vorliegenden Gesetzentwurf aber nicht um die Schulgeldfreiheit, sondern es geht um die Erstattung von Geldern an freie Schulen. Bei den staatlichen Schulen ist das geklärt. Mir persönlich wäre es lieber, mehr staatliche Schulen als freie Schulen mit Schulgeld zu haben, aber hierfür gibt das die Struktur, die wir in Thüringen haben, gar nicht her. Das Absinken des deutschen Bildungsniveaus – Herr Tischner, vielleicht hören Sie jetzt mal zu –, gemessen an der PISA-Platzierung, wo wir mittlerweile nur noch im Mittelfeld sind, darf und kann nicht der Anspruch Deutschlands sein. Aus welchen Gründen sich die CDU-regierte Bundesregierung in den letzten Jahren nicht ein Beispiel an reformpädagogischen Ländern wie Finnland genommen hat, ist für mich unklar. Dies beginnt im Übrigen bei der Abschaffung der föderalen Reformen im Bildungssektor, geht über den Bologna-Prozess, bis hin zu mangelnder Ausstattung in Kindergärten und Schulen, bis hin zu unseren Ausbildungsberufen in den Gesundheitsberufen. Da insbesondere die eigene Bildungsbiografie der Anker ist, um aus der verfestigten Armut, die wir in Deutschland haben, insbesondere auch durch Corona, herauszukommen, ist es doch umso schandhafter und trauriger, dass man genau hier nicht angefangen hat, denn leider Gottes ist es auch in Deutschland und somit auch im Freistaat so: Wer sozioökonomisch geringe Einkommen hat und nicht über Ressourcen verfügt, wird auch im späteren Leben geringere Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktchancen haben. Zur Thematik: Warum, weshalb und wie es nun zu dieser Aussetzung der Übernahme der Schulgelder von Gesundheitsfachberufen kam, darüber ist in der letzten Plenardebatte wortgewaltig, emotional und auch in der Presseberichterstattung gesprochen worden. Zur Erinnerung: Nun ist geeint, dass Gesundheitsfachberufe, also Diätassistenten, medizinisch-technische Bademeister, medizinischtechnische Radiologen, Ergotherapeuten, Logopäden, und damit auch ihre Ausbildung und die Generierung neuer Fachkräfte, ob nun mit oder ohne Coronaimpfung, für den Landtag alle wichtig waren und sind, und auch für unsere Landesregierung. Durch den von der CDU initiierten Sparkurs von 330 Millionen Euro im Landeshaushalt – also kurz: die GMA – musste unsere minderheitsgestützte Landesregierung finanzielle und schmerzhafte Eingriffe in den verschiedenen Bereichen vorschlagen oder vornehmen.
(Unruhe CDU)
Das Schöne daran ist – und jetzt die Kollegin der AfD, vielleicht für Sie –, dass wir hier im Freistaat in einer Demokratie leben und das Vorgehen der Exekutive, sprich der Landesregierung, tatsächlich kontrolliert und beeinflusst werden kann. So ist es nun auch geschehen, denn durch verschiedenste Anträge und durch die Debatte im Bildungsausschuss hat sich etwas verändert. Was ich im Übrigen voller Hochachtung in der letzten Plenardebatte gehört habe, war die Entschuldigung unseres Bildungsministers Helmut Holter für die aktuelle Situation, die Verunsicherung und für das, was passiert, wenn Auszubildende und freie Schulen verunsichert sind. Ich kann Helmut Holter für diese Aussage damals nur Danke schön sagen. Für mich hat er damit für die Auszubildenden, die es in dem Fall hier betrifft, die Zuverlässigkeit der Politik in Thüringen wieder klargestellt.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe AfD)
Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der AfD, wenn Sie mir hier schon ins Wort fallen, aber auch Sie von der CDU könnten sich daran ein Beispiel nehmen.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)
Wenn Sie wollen, können Sie ja noch mal sprechen, ansonsten habe ich jetzt gerade das Wort. Ein geeinter Prozess liegt aktuell vor – welch glorreicher Tag für unsere Demokratie hier im Freistaat –, was zeigt, dass Veränderungen auf diesem Weg möglich sind. Somit werden nun nach erfolgreicher Beschlusslage hier im Hohen Hause die Gesundheitsfachberufsausbildungen an den freien Schulen durch erhöhte finanzielle staatliche Hilfe wieder gewährt. Dies betrifft bis zu 1.000 Auszubildende. Das heißt, unser Freistaat Thüringen springt für die Bundesregierung ein und zahlt nun einen weiteren gewaltigen Zuschuss an die freien Schulen für die Schulgeldfreiheit in Höhe von 1,8 Millionen Euro. Kleiner Geschichtsexkurs: Hätte die Koalition aus CDU und SPD auf Bundesebene damals 2017 das umgesetzt, was im Koalitionsvertrag gestanden hat, und zwar, dass man quasi die Schulgelder für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen an den freien Schulen übernehmen möchte, müssten wir heute hier gar nicht darüber debattieren.
(Beifall DIE LINKE)
Man kann nur hoffen, dass die aktuelle Bundesregierung, das Bundesministerium demnächst endlich eine einheitliche Regelung zur Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen einführt. Mir persönlich fehlt hierfür das Vertrauen, wenn man sich anguckt, was in den letzten Tagen im Bereich der Nichtfortfinanzierung unserer Sprach-Kitas passiert ist.
(Beifall DIE LINKE)
Wir als Linksfraktion werden dem aktuellen Kompromiss – und es ist ein Kompromiss – zustimmen. Ich sage es mal salopp: An uns liegt es nicht, dass Bildungszugänge kostenfrei gestaltet werden. Ich erinnere zum Beispiel an die Forderung von uns für das dritte freie Kindergartenjahr, denn auch das ist eine Bildungsinstitution, bis hin zum Hort, bis hin zu anderen Sachen, die wir gern einführen wollen – gern mit Ihnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen, bevor ich in den Inhalt einsteige, möchte ich auf die Vorredner eingehen. Frau Herold, ich habe eigentlich erwartet, dass Herr Aust spricht, der ein bisschen besser im Thema ist. Der kennt auch den historischen Ablauf zu dem Verfahren oder zu dem Thema „Gesundheitsfachberufe“ hier im Thüringer Landtag. Sie werden sich erinnern, dass es die CDU-Fraktion war, die zu Ihrem Antrag, der handwerkliche Fehler hatte, einen Alternativantrag gestellt hat, der dann an den Ausschuss überwiesen und letztendlich im Mai 2021 beschlossen wurde. Daran möchte ich Sie noch mal erinnern. Aber Sie können Herrn Aust auch fragen, der wird Ihnen das bestätigen.
(Beifall CDU)
Und genauso ist es, dass die Einführung der Schulgeldfreiheit bereits mit dem Haushalt 2021 für das Schuljahr 2021/2022 beschlossen wurde, und nicht, wie Sie gesagt haben, erst in 2022. Deswegen da noch mal die Korrektur, damit hier keine falschen Wahrheiten im Raum stehen bleiben. Herr Reinhardt hat gesagt, die Linke setzt sich für kostenfreie Bildung ein. Ich hätte mir beim Kampf für die Schulgeldfreiheit mehr Unterstützung von Ihnen, Herr Reinhardt, gewünscht. Da habe ich Sie nicht gehört. Deswegen müssen wir es auch deutlich sagen. Ich denke, wir haben die Debatte, warum, weshalb die Schulgeldfreiheit ausgesetzt wurde, bereits im letzten Plenum geführt.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Wegen Ihnen, der CDU!)
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja,
wegen Ihnen! Globale Minderausgabe!) Frau Müller, es ist doch jetzt herausgekommen, dass zentrale Ursache für die Streichung war, dass das Bildungsministerium für die Schulen in freier Trägerschaft 15 Millionen Euro zu wenig angemeldet hat
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)
und dass die Schulgeldfreiheit gar nicht auf der Streichungsliste war. Das muss man hier an der Stelle doch mal deutlich sagen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was
haben Sie mit GMA und Haushalt zu tun? – Sie haben damit ja nichts zu tun?!)
(Unruhe DIE LINKE)
Wir reden jetzt nicht über die GMA. Aber wie gesagt, was gesagt werden muss, muss auch hier gesagt werden, das ist wichtig. Nehmen Sie es zur Kenntnis. Herr Speitkamp kann ja vielleicht noch etwas dazu sagen oder Sie können ihn befragen. Kommen wir nun zum Thema: Als öffentlich wurde, dass das Bildungsministerium …
(Unruhe DIE LINKE)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Kommen wir nun zum Thema: Als öffentlich wurde, dass das Bildungsministerium die Schulgeldfreiheit kurz nach ihrer Einführung wieder ausgesetzt hat, war die Empörung gerade unter den Auszubildenden und den Schulträgern, aber auch in der gesamten Bevölkerung groß. Ich möchte daran erinnern, dass eine Petition durch Auszubildende aus Weimar auf den Weg gebracht wurde – sie wurde mehr als tausendmal gezeichnet –, dass sich Ausbildungsjahrgänge mit Briefen an die Fraktionen und das Ministerium gewandt haben und dass die Medien umfassend berichtet haben. Ich sage in diesem Zusammenhang deutlich: Diese Empörung und die mediale Berichterstattung waren absolut berechtigt und richtig. Denn so, wie das Bildungsministerium hier agiert hat, geht man nicht mit Auszubildenden, unseren Fachkräften der Zukunft, um.
(Beifall CDU)
Die unsoziale Aussetzung der Schulgeldfreiheit, die ein fatales Signal an die Auszubildenden war, wird heute zurückgenommen und es kommt zu rückwirkenden Auszahlungen der Erstattung zum 1. Januar und damit lückenlos. Dass dieser Erfolg für die Auszubildenden erzielt werden konnte, liegt vor allen Dingen auch an der Hartnäckigkeit der CDUFraktion sowohl bei der Einführung der Schulgeldfreiheit, als es große Widerstände gerade aus dem Bildungsministerium gab, als auch beim Kampf um den Erhalt der Schulgeldfreiheit in den vergangenen Wochen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Für
wie viele Auszubildende gibt es wirklich eine Schulgeldfreiheit?) Für bestimmt 90 Prozent, würde ich sagen, jetzt auch für die Schulen in freier Trägerschaft. Es gibt Bildungsgänge, wie zum Beispiel bei den Ergotherapeuten, wo es relativ hohe Schulgelder gibt, wo die Erstattung ja im Durchschnitt gerechnet wird und einzelne Träger noch minimal Schulgeld erheben. Trotzdem reden wir hier von einer Entlastung für annähernd 90 Prozent, die gar kein Schulgeld mehr zahlen, und deswegen ist auch der Begriff „Schulgeldfreiheit“ richtig.
(Beifall CDU)
Was ich aber sagen will: Heute ist ein guter Tag für die tausend Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen, die an einer Schule in freier Trägerschaft lernen. Denn die Schulgeldfreiheit wird nun gesetzlich festgeschrieben und damit gibt es kein Ermessen mehr für das Bildungsministerium, die Schulgeldfreiheit bzw. die daraus resultierende Erstattung an die freien Träger auszusetzen. Durch die gesetzliche Festschreibung schaffen wir Klarheit und Kontinuität für die Auszubildenden und die Schulen in freier Trägerschaft und setzen so ein wichtiges Signal für die Zukunft. Unser Gesetzentwurf hat somit die Klarheit geschaffen, die im Sinne der Auszubildenden gebraucht wurde. Mit dem vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag der CDU zusammen mit der Minderheitskoalition wird unser Gesetzentwurf aus dem letzten Plenum noch einmal präzisiert, indem nun für die in Anlage 3 aufgeführten Bildungsgänge der Gesundheitsfachberufe eine in dieser Anlage erhöhte staatliche Finanzhilfe an die freien Träger erstattet wird. Der Anspruch der Schulträger wird damit verpflichtend festgeschrieben. Nach den hitzigen Debatten im Vorfeld wurde nach Einbringung unseres Gesetzentwurfs lösungsorientiert diskutiert und der geänderte Gesetzentwurf ist letztendlich einstimmig im zuständigen Bildungsausschuss verabschiedet worden. Ich denke, heute wird es auch eine Einstimmigkeit geben. Das zeigt für uns als CDU-Fraktion, es war richtig, hier hartnäckig zu bleiben.
(Beifall CDU)
Wenn man die Debatten der letzten Monate Revue passieren lässt, dann fragt man sich: Wenn alle das Gleiche wollten, warum gab es dann die Probleme? Wir hätten uns, wenn die Aussetzung nicht stattgefunden hätte, diese ganze Diskussion hier ersparen können.
(Beifall CDU)
Das muss man auch einmal deutlich sagen. Sehr geehrte Damen und Herren, dass die Schulgeldfreiheit enorm wichtig für die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe in Thüringen ist, unter anderem, um Ausbildungsabbrüche aus finanziellen Gründen und Wechsel in andere Bundesländer zu verhindern, habe ich bereits mehrfach in verschiedenen Debatten hier im Hohen Hause deutlich gemacht. Immerhin beschließen wir heute zum dritten Mal auf Initiative der CDU-Fraktion über die Schulgeldfreiheit – einmal im Rahmen eines gemeinsamen Entschließungsantrags der CDU und der Minderheitskoalition zum Haushalt 2021 im Dezember 2020, einmal im Rahmen unseres Antrags zur Schulgeldfreiheit im Mai 2021 und heute mit der Gesetzesänderung. Auch wenn es aufgrund der hohen Bedeutung der Gesundheitsfachberufe richtig ist, im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Lösung hier diese Entscheidung zu treffen, sollte die Schulgeldfreiheit auf Bundesebene geregelt werden. Da sind wir einer Meinung, das Eckpunktepapier muss umgesetzt werden. Wir als CDU-Fraktion werden uns auch in Zukunft für die Stärkung der Gesundheitsfachberufe einsetzen, weil wir die Gesundheitsfachberufe – diese Stärkung – als eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben sehen, um eine hochwertige medizinischtherapeutische Versorgung abzusichern. Der Zugang zur Ausbildung ohne finanzielle Hürden ist dabei ein erster Schritt. Die nächsten Schritte zur Steigerung der Ausbildungsattraktivität müssen sein: bessere Arbeitsbedingungen und auch die Diskussion, wenn die Berufsordnungen geändert sind, über die Einführung eines Ausbildungsentgelts. Ich würde mich freuen, wenn wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich habe schon am Anfang gesagt: Heute ist ein guter Tag für die tausend Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen. Sie können nun gestärkt und auch, denke ich, viele sehr glücklich in die Sommerferien gehen und die neuen Auszubildenden haben auch eine sichere Zukunft für das neue Ausbildungsjahr. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, herzlich willkommen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Herr Dr. König, vielleicht eine Sache vorweg, um das noch mal so ein bisschen zusammenzuführen, Sie haben es ja auch betont: Die Initiativen, die hier im Parlament dann auch eine Mehrheit gefunden haben, waren immer gemeinsame zwischen CDU und der Minderheitskoalition. Dass es zu solchen Situationen wie im vergangenen halben Jahr kommen konnte, liegt auch ein Stück weit daran, dass wir keine Klarheit im Gesetz haben. Die schaffen wir jetzt und die schaffen wir auch gemeinsam, dazu braucht es nämlich Mehrheiten.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich bin sehr froh, dass diese Mehrheiten hier im demokratischen Spektrum zustande kommen. Als wir vor gut einem Monat den Gesetzentwurf der CDU zum ersten Mal hier beraten hatten, habe ich zwei Dinge betont: Wir haben als demokratische Abgeordnete Verantwortung für die gut 1.000 Schülerinnen und Schüler, die sich an freien Schulen in der Ausbildung für Gesundheitsfachberufe befinden und von dem geplanten Ende der sogenannten Schulgeldfreiheit kalt erwischt wurden. Diese jungen Menschen erwarten zu Recht von uns Verlässlichkeit in Ausbildungsfragen und daher eine rasche Lösung der entstandenen Probleme. Diese Lösung, das ist vor einem Monat mein zweiter Punkt gewesen, muss zugleich auch rechtssicher, von der Landesverwaltung umsetzbar und für die Betroffenen problemlos anwendbar gestaltet sein. Der damalige Gesetzentwurf der CDU hatte diese drei Kriterien nicht wirklich erfüllt. Daher bin ich froh, dass die Regierungsfraktionen und die Union die vergangenen Wochen genutzt haben, um in konstruktiver Diskussion und enger Abstimmung mit der Landesregierung zu einer juristisch einwandfreien und für alle Beteiligten handhabbaren weitgehenden Neufassung der Novelle zu kommen. Aus ihr ist jetzt problemlos ablesbar, um welche Beträge die sogenannten Schülerkostenjahresbeiträge in den Bildungsgängen der Gesundheitsfachberufe landesseitig erhöht werden, damit die freien Schulträger im Gegenzug an der Schulgeldfreiheit festhalten können. Ich glaube, wir können bei dem Begriff „Schulgeldfreiheit“ bleiben, auch wenn es im Einzelfall noch nicht gelingt. Ich glaube auch, wir müssen weiter darüber diskutieren, wie wir mit dem Thema der freien Schulen oder Schulen in freier Trägerschaft und der Schulgeldpflicht, die dort ansteht, und der sozialen Herausforderungen, die daraus folgen, umgehen – aber das an anderer Stelle. Diese Fassung des Gesetzentwurfs nun ist eine runde Sache, sodass meine Fraktion ihm ohne Weiteres zustimmen wird. Mit der heute zu verabschiedenden Novelle sind Linke, SPD, Grüne und die CDU also gemeinsam ihrer Verantwortung gegenüber den Azubis in den Gesundheitsfachberufen nachgekommen. Ich glaube, das ist der alles entscheidende Beleg dafür, dass wir hier im Land um die Situation der Auszubildenden wissen und sie nicht im Regen stehen lassen. Das ist natürlich erst mal eine positive Nachricht. Aber das muss hier auch gesagt werden: Für mich ist diese wichtige Weichenstellung nur ein erster Schritt zur Lösung einer weit komplexeren Problematik der Deckung des in den kommenden Jahren weiter steigenden hohen Fachkräftebedarfs im gesamten Bereich der sogenannten Sorgearbeit. Zur Sorgearbeit zählen Tätigkeiten der Pflege, Zuwendung, Versorgung für sich und für andere, also beispielsweise Tätigkeiten der Haushaltsführung, der Pflege oder der Betreuung von Kindern und Älteren. Synonym spricht man hier auch gern von den sogenannten SAGE-Berufen, also von beruflichen Tätigkeiten in den Bereichen soziale Arbeit, haushaltsnahe Dienstleistungen, Gesundheit, Pflege und Erziehung. Ein Kennzeichen der SAGEBerufe ist, dass die Ausbildung zumeist vollzeitschulisch erfolgt, und zwar häufig an Berufsfachschulen in freier Trägerschaft. Und, Kollege Reinhardt, wir müssen, glaube ich, sehr dringend darüber diskutieren, ob das der Regelweg in Thüringen sein soll oder welche Verbesserungen wir auch am staatlichen Berufsschulsystem vornehmen müssen, damit auch an staatlichen Schulen dies wieder ausgebildet wird. Anders als bei der dualen Ausbildung gibt es hier folglich keine Ausbildungsvergütungen, sondern höchstens Schülerinnen-BAföG, und es muss auch noch einmal ein monatliches Schulgeld an den freien Schulen entrichtet werden. Wenn wir also die Ausbildung in den SAGE-Berufen attraktiver gestalten wollen – und das werden wir müssen angesichts des zunehmenden Fachkräftebedarfs in diesen Berufsgruppen einerseits und den gesellschaftlichen Bedürfnissen, die diese Berufsgruppen stillen, nämlich nach Pflege und Betreuung, andererseits. Ich will nur Stichworte nennen: die demografische Entwicklung in Thüringen, die alternde Gesellschaft in Thüringen und natürlich auch der ökonomische Druck auf die Arbeitskräfte in Thüringen und die Wirtschaft in Thüringen, dass es einen Betreuungsbedarf gibt, damit Männer und Frauen arbeiten gehen können. Das alles, sieht man, wird den Druck auf die Fachkräftesituation erhöhen. Wir werden also hier zwingend handeln müssen. Dann werden wir eben um die Diskussion der Schulgeldfrage für die gesamten SAGE-Berufe nicht herumkommen. Ich bin mir sicher, die vollzeitschulischen SAGE-Bildungsgänge schuldgeldfrei zu stellen, senkt die finanziellen Hürden, die einer Ausbildungsaufnahme entgegenstehen, spürbar und wird die Zahl der Interessierten und Interessenten an so einer Ausbildung deutlich erhöhen. Mit der Schulgeldfreiheit haben wir landesseitig demnach ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Fachkräftegewinnung. Die SPD-Fraktion tritt dafür ein, dass wir es hier nicht bei den Bildungsgängen der Gesundheitsberufe belassen, sondern bei der Ausbildung im SAGE-Bereich, also bei Erzieherinnen, Hauswirtschaftern oder Heilerziehungspflegerinnen, insgesamt rangehen. Meine Fraktion wird auf diesen Punkt bei den jetzt anstehenden Haushaltsberatungen auf jeden Fall zurückkommen. Im Moment freuen wir uns aber, dass wir zumindest für die Gesundheitsfachberufe eine rasche, zugleich aber juristisch einwandfreie Lösung gefunden haben. Die Wiederherstellung der Schulgeldfreiheit ist eine gute Nachricht für die betroffenen rund 1.000 Schülerinnen und Schüler und sie ist für mich auch ein wichtiger erster Schritt, die Ausbildung im SAGEBereich in Thüringen für junge Menschen attraktiver zu gestalten, denn Thüringen braucht diese guten zukünftigen Fachkräfte und ihre beherzte Arbeit dringend. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein guter Tag für die Zukunft der Gesundheitsberufe und der Gesundheitsberufsausbildung in Thüringen. Ich muss mich manchmal ein bisschen wundern, welche Tonalität hier im Hause herrscht. Das ist natürlich richtig, politischer Wettbewerb, aber man kann sich auch mal gemeinsam freuen, dass man zu einer Lösung gekommen ist, die hoffentlich lange trägt,
(Beifall Gruppe der FDP)
und muss nicht ewig darüber diskutieren, wer die Idee zuerst hatte. Das sehen wir etwas entspannter. Wir sind oft genug Innovationsmotor hier.
(Beifall Gruppe der FDP)(Heiterkeit im Hause)
Das werden wir auch heute noch mal sehen. Wir freuen uns, die Dinge einfach entspannt voranzubringen.
(Unruhe DIE LINKE)
Liebe Leute, manchmal kann man auch gemeinsam sich mal auf die Schulter klopfen, dass eben unter diesen Bedingungen Kompromisse möglich sind, die tatsächlich draußen etwas Positives bewirken. Also lassen Sie es uns doch auch gemeinsam hier so formulieren!
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Denn es ist ja richtig, Gesundheitsversorgung, eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten in Thüringen ist Teamplay. Nicht nur Ärztinnen und Ärzte, nicht nur Krankenhäuser, nicht nur niedergelassene Zahnärzte, Apothekerinnen, Apotheker usw., sondern eben auch die Gesundheitsfachberufe sind zentraler Bestandteil einer guten, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Versorgung in diesem Land. Insofern ist es richtig, dass wir zunächst eines tun, nämlich dass wir hier eine Wettbewerbslücke zu anderen Bundesländern schließen, denn andere Bundesländer haben schon längst die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen eingeführt. Das einzige kritische Momentum, was ich in der Debatte hier beitragen möchte, ist tatsächlich, dass ich eines nicht verstanden habe, wieso, obwohl es einen Beschluss des Landtags gegeben hat, durch den Bildungsminister versucht worden ist, die Globale Minderausgabe vorzuschieben, um dem politischen Mitbewerber, der CDU, eins auszuwischen. Denn nur darum ging es Ihnen, Herr Holter.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Es ging nicht darum, tatsächlich kein Geld zu haben. Denn wir sehen es ja, dass es nach zweieinhalb Wochen Debatte plötzlich doch gefunden ist. Und jeder, der den Haushalt kennt, weiß, dass diese Reserven im Haushalt auch vorhanden sind. Es war also eine Scheindebatte, und das nervt die Leute draußen – und für mich kann ich sagen, es nervt auch mich.
(Beifall Gruppe der FDP)
Aber, ich habe gesagt, es ist ein ...
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Globale Minderausgabe!) Ja, Herr Schubert, noch mal: Das Problem geht schon richtig scheiße los, wenn das, was man selber erreichen will, nicht klappt, wenn die Leute draußen nicht nur demonstrieren, sondern zu Recht sauer sind, weil zugesagte Dinge nicht eingehalten werden, und es nicht immer an anderen liegt, sondern an einem selber, weil man den kurzfristigen politischen Vorteil sucht und nicht die langfristige gute politische Lösung.
(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)(Unruhe DIE LINKE)
Das ist ein Problem. Es ist notwendig, und das weiß auch jeder – Sie haben es in Ihrem Wahlprogramm stehen – wie alle hier in diesem Haus, denn es ist ja ein prekäres Problem. Die Arbeitsmarktlage ist problematisch. Es ist hier schon gesagt worden, wir haben demnächst in den Gesundheitsfachberufen einen hohen Abgang in die Rente zu erwarten, wir haben auch einen hohen Abgang bei Ärztinnen und Ärzten und Leistungserbringern zu erwarten. Das wird für eine gute Versorgungslage in diesem Land problematisch werden. Deswegen noch mal: Dieser Kompromiss, der gefunden worden ist, ist gut, weil er ein Problem löst, weil er Thüringen attraktiver macht, weil er versucht, Probleme zu lösen, die langfristig angelegt sind. Wir werden den mittragen, und zwar ganz ohne Aufregung. Ich danke allen, die an diesem Kompromiss aktiv und lösungsorientiert gearbeitet haben. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das war gerade schon eine gewisse Glanzleistung. Wir freuen uns natürlich immer über die Zustimmung.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Immer!) Das sagt viel über Ihr Ego, aber wenig über den Inhalt – egal.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe Gruppe der FDP)
Natürlich, das Problem liegt immer bei den anderen, Herr Montag. Meine Bewunderung für Sie ist grenzenlos.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Jetzt aber zum Thema „Schulgeldfreiheit“: In der Tat ist es so, dass mich das auch ein Stück weit geärgert hat, dass mehr darüber diskutiert wurde wie in einem altbekannten Werbespot „Wer hat es erfunden?“, weil das, glaube ich, nicht weiterhilft und wir uns auch hier im Plenum in der Sache ja tatsächlich alle einig waren und sind. Es gibt einen gemeinsamen Beschluss aus diesem Haus, der ganz klar gesagt hat: Wir stehen für die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen. Das ist auch richtig so, das ist auch gut so. Dass wir grundsätzlich über die Struktur reden müssen, wie es auch mein Kollege Denny Möller angesprochen hat, wie wir mit der Vergütung in Auszubildendenberufen umgehen, die sich auch und gerade dem Bereich der Sorgearbeit widmen, da bin ich auch ganz bei Ihnen. Dazu wird es eine grundsätzliche Debatte brauchen. Ich sage allerdings auch, dass ich es durchaus gut und richtig finde, dass wir sehr unterschiedliche Anbieter und Schulen haben, die dafür ausbilden.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Das gebietet auch das Subsidiaritätsprinzip – das muss ich an der Stelle einfach noch mal sagen – und wenn wir da eine vernünftige Regelung für alle finden, ist das gut, weil uns auch jede Auszubildende und jeder Auszubildender genauso, wie wir das auch bei den Schülerinnen und Schülern immer sagen, gleichviel wert sein muss.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fakt ist auch, wir haben einen Fachkräftemangel, der ist ganz immens, das wissen wir. Das ist auch nicht nur ein Thüringer Problem. Das ist das eigentlich Ärgerliche, dass wir diese Thematik seit mehr als fünf Jahren landauf, landab in allen Parlamenten diskutieren, dass der Bund – vorhin ist es erwähnt worden, ich glaube, von Daniel Reinhardt – schon 2017 die Beitragsfreiheit in den Gesundheitsfachberufen zugesagt hat und bis heute nichts passiert ist. Da, lieber Herr Montag, hätte ich eine ganz große Bitte an Sie – Sie stellen ja sowohl den Finanzminister im Bund als auch die Bundesbildungsministerin –: Nehmen Sie es doch einfach noch mal mit als ein wichtiges Anliegen, dass diese Schulgeldfreiheit tatsächlich bundeseinheitlich kommt!
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Denn das, was wir machen, ist ja lediglich ein Indie-Presche-Springen dafür, dass etwas vom Bund noch nicht kommt, was schon lange versprochen wurde. Ich finde es gut so, ich finde es richtig, dass wir das machen. Das wollten wir auch und das war übrigens im Haushalt auch so vorgesehen. Dann kam die Globale Minderausgabe, das muss ich einfach noch mal so sagen, 330 Millionen Euro, die sich auf die Häuser verteilt und die für das Bildungsministerium konkret 70 Millionen bedeutet haben.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das hat
doch mit Bildung nichts zu tun!)
(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)
Entschuldigung, wir können auch gern über die Globale Minderausgabe insgesamt diskutieren. Wir haben gerade erst ein 84-seitiges Gutachten, das wir Ihnen gern allen zur Verfügung stellen, von Prof. Siekmann bekommen.
(Beifall DIE LINKE)
Er sagt dort, er hat massive verfassungsrechtliche Bedenken. Deswegen wird es keinen Haushalt wieder mit Globaler Minderausgabe geben – das sage ich Ihnen –, jedenfalls nicht mit uns.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Fakt ist aber, wenn ich einen Haushalt habe – und der Einzelplan 04 war genauso –, der sowieso schon auf Kante genäht ist für einen Bereich, wo ich sage, in Bildung ist jeder Euro, der investiert wird, ein gut und ein richtig investierter Euro, und wenn ich da auch noch mal 70 Millionen Euro rauspressen will, dann würge ich quasi ein Ministerium derart, dass es handlungsunfähig wird.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: 400 Millionen Euro Haushaltsreste!) Das ist das ganz, ganz große Problem. Haushaltsreste, Bodensätze, Herr Kemmerich, kennen Sie erst am Jahresende, aber nicht im Haushaltsvollzug.
(Unruhe DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP)
Jetzt war das Haus gezwungen, im Vollzug Gelder einzusparen, die schon nicht da waren für wichtige Leistungen, die wir bringen wollen. Ich bin sehr froh, dass wir trotzdem eine Regelung gefunden haben. Entscheidend war vor allem, eine rechtssichere Formulierung zu finden, weil nämlich für den Fall, dass der Bund für die Schulgeldfreiheit Mittel bereitstellt, sichergestellt werden muss, dass es nicht zu einer Doppelfinanzierung oder Ähnlichem kommt. Deshalb haben wir ja auch noch mal einen Änderungsantrag für die Beschlussempfehlung vorgelegt, der genau eine solche Formulierung jetzt aufgegriffen hat. Das Signal von heute ist – und das ist tatsächlich das Wichtige, das sollte uns einen und es ist schön, wenn auch die FDP-Gruppe zustimmt –, dass wir die Schulgeldfreiheit rückwirkend zum 1. Januar wieder möglich machen. Das ist tatsächlich ein ganz wichtiges Signal für die mehr als 1.000 Auszubildenden, aber natürlich auch mit Blick in die Zukunft. Ich sage es aber auch noch mal – das hatte ich in der ersten Beratung schon gesagt: Es werden damit leider nicht alle Schulgelder abgeschafft, weil wir nämlich nur mit Durchschnittsbeiträgen rechnen. Es sind teilweise bis zu 130 Euro, die Auszubildende immer noch zuzahlen, weil einzelne Träger – warum auch immer – in bestimmten Höhen weiterhin Beiträge erheben. Auch darüber werden wir noch mal reden müssen. Aber heute bitte ich Sie erst mal um Zustimmung, und zwar auch zum Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung. Ich bin froh, dass wir eine Einigung gefunden haben und danke all denen – und die gemeint sind, wissen auch, wer gemeint ist –, die tatsächlich an diesem Kompromiss mitgewirkt haben. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Zuschauer hier und an den Endgeräten! Sehr geehrte Abgeordnete, ich möchte mich für die Zusammenarbeit hier in dieser Sache bedanken.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie waren doch gar nicht dabei!) Ich bin selbst Physiotherapeut an einer Fachklinik hier in Thüringen, im Thüringer Wald. Ich möchte auch von hier aus meine Kollegen grüßen, auch die Praktikanten, die jetzt gerade ganz fleißig an den Krankenliegen, an den Behandlungsliegen arbeiten. Das ist ein guter Schritt für die Gesundheitsfachberufe, aber das kann nicht der letzte sein. Es sollten hier wirklich 100 Prozent der Ausbildungs- oder der Schulgelder übernommen werden. Die Qualifikationen für diese Fachberufe müssen auch übernommen werden, dass wir wirklich starke, gut ausgebildete Therapeuten an unseren Patienten hier in Thüringen haben. Worüber wir auch reden müssen und was auch geklärt werden muss, ist natürlich die Ausbildungsvergütung. Es wird allerhöchste Zeit, dass diese Ausbildungsvergütung für diese Gesundheitsfachberufe übernommen wird. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit hier mit allen Fraktionen, dass uns dieses hier in Thüringen gelingt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und noch mal vielen, vielen Dank an alle, die hier daran mitgewirkt haben. Danke.
(Beifall Abg. Dr. Bergner, fraktionslos; Abg.
Kniese, fraktionslos)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, Sie waren es nicht!)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Montag, für einen Vertreter einer bürgerlichen Partei und Gruppe haben Sie dieser heute wirklich einen Bärendienst erwiesen. Wer das S-Wort hier in der Debatte benutzt, vorher in der Debatte eigentlich zur Mäßigung aufruft und dann genau das ganze Gegenteil macht, das ist kein guter Stil, Herr Montag, wirklich nicht,
(Beifall DIE LINKE)
zumal Sie inhaltlich – das hat ja Kollegin RotheBeinlich auch schon erwähnt – nicht wirklich viel beigetragen haben. Erste Feststellung: Wir haben einen wirklich guten, schnellen Abschluss – nämlich noch vor der Sommerpause – in dieser konkreten Frage hinbekommen. Da bin ich sowohl den beteiligten Fraktionen dankbar, als auch den Kolleginnen und Kollegen beim Ministerium, die natürlich im Hintergrund dort mitgearbeitet haben. Zweitens: Nein, es geht nicht um die komplette Schulgeldfreiheit. Das ist ja eben auch schon von Kollegin Rothe-Beinlich gesagt worden. Wir haben uns schon im Vorfeld im Ausschuss intensiv mit der Thematik beschäftigt und haben festgestellt, wir haben zwei Möglichkeiten. Ich sage es gern noch mal: Entweder wir machen es jetzt pauschal, also wir ersetzen den Durchschnitt, oder wir gehen in eine Art Stipendiensystem. Das wäre aber sehr umfänglich und von der Errechnung her sehr aufwendig gewesen. Wir haben uns für den ersten Weg entschieden. Also, wir ersetzen pauschal das, was durchschnittlich an Schulgeld in diesen Berufen gezahlt wird. Aber – und das möchte ich hier noch mal feststellen – nicht alle Schulen haben die Notwendigkeit, dort überhaupt Schulgelder zu erheben. Schulgelder können erhoben werden, wenn es zur Finanzierung des Ausbildungsgangs notwendig ist. Wir als Rot-Rot-Grün haben mit der CDU zusammen die Finanzierung der freien Schulen, natürlich auch der berufsbildenden Schulen, grundsätzlich neu geregelt. Wir haben dort festgezurrt, dass die freien Schulen in erheblichem Umfang mehr Finanzierung bekommen. Tatsächlich haben wir auch gesehen, dass es vielen Trägern möglich ist, deutlich weniger als den Durchschnittsbetrag an Schulgeld zu erheben, manche sogar gar keins. Also, es ist auch nicht wahr, was hier gerade gesagt worden ist, dass 90 Prozent der Träger immer noch Schulgeld erheben müssten. Letzter Punkt: Herr Dr. König, ich schätze Sie wirklich – das wissen Sie auch –, aber wenn Sie hier einen Artikel zitieren, den Sie gestern selber im „Freien Wort“ platziert haben mit einem Bezug aus einem Protokoll, das überhaupt nicht an die Öffentlichkeit kommen darf, aus einer geschlossenen Sitzung – das wird auch noch zu klären sein –, das ist schon ziemlich unredlich. Zur Wahrheit gehört: Ja, ein Haushalt wird so aufgestellt, dass Klarheit und Wahrheit drinstecken. Der Haushalt 2022 war für den Bildungsbereich schon auf Kante genäht. Die CDU kommt mit einer Globalen Minderausgabe. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
sind jetzt auch noch mal durch ein Gutachten unseres Koalitionspartners, der Grünen, geklärt worden. Bitte lesen Sie sich das durch! Sie haben es vorher nicht gemacht, Sie haben es pauschal dort hineingeschrieben. Dann gehört es auch zur Wahrheit, dass Sie als CDU auch mit dafür verantwortlich sind, wenn dann gesetzliche Leistungen – und das war bisher keine gesetzliche Leistung – tatsächlich auch mit auf der Streichliste stehen. Das korrigieren wir jetzt, aber die CDU hat hier mindestens so eine Verantwortung
(Beifall CDU)
wie alle anderen, die diesen Haushalt zum Wohle des Freistaats mit beschlossen haben. Wir haben uns alle dazu entschieden, zum Wohle des Freistaats diesen Haushalt zu beschließen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne! Zunächst einmal zu Herrn Reinhardt: Sie meinten, Ihre Fraktion steht für eine kostenlose Bildung wie keine andere Fraktion. Aber vielleicht sollten Sie das dann auch mal Ihrem Minister erklären.
(Beifall AfD)
Und weil vorhin auch der Zwischenruf kam, wir kennen angeblich den Unterschied zwischen Legislative und Exekutive nicht: Natürlich kennen wir den Unterschied, aber Sie bezeichnen sich selbst als regierungstragende Fraktionen. Sie tragen diese Regierung, Sie tragen diese Minister und damit tragen Sie natürlich auch die Verantwortung für die Entscheidungen dieser Minister.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Eine Regierung fällt ja auch nicht vom Himmel!)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Sie haben doch keine Ahnung! Doch keine Ahnung!) Und da müssen Sie die Minister nicht weiter tragen, Sie können sie jederzeit fallen lassen.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Kennen Sie überhaupt den Unterschied zwischen Legislative und Exekutive?) Herr König, noch zu Ihnen, Sie monierten ja, dass Herr Aust nicht ans Rednerpult gegangen ist. Das hat einfach nur gesundheitliche Gründe. Deswegen ist Frau Herold eingesprungen und sie hat das auch sehr gut gemacht.
(Beifall AfD)
Nun noch mal zur Genese der Schulgeldfreiheit: Bereits im Frühjahr 2020 hat Herr Aust von unserer Fraktion eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt. Dort hat er gefragt, wie es denn aussieht, wie die Pläne für eine Schulgeldfreiheit sind bzw. was von der Landesregierung geplant wird. Dort kam die Antwort: Wir warten auf eine einheitliche Lösung des Bundes – also das, was Rot-Rot-Grün immer gut kann, einfach das Ganze nur aussitzen und warten, was da kommt.
(Beifall AfD)
Daraufhin haben wir dann den Antrag gestellt als Impuls, auf den sich die CDU dann mit einem Entschließungs- oder Änderungsantrag draufgesetzt hat. Wir hatten den Startschuss zur Schulgeldfreiheit auch gesetzt. Wir stehen schon immer an der Seite der Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen und werden das auch weiterhin als AfDFraktion immer tun.
(Beifall AfD)
Den nächsten wichtigen Impuls hatten wir ja auch schon in der letzten Plenarsitzung gesetzt, indem wir die Ausbildungsvergütung auch für die Gesundheitsfachberufe gefordert haben. Aber diesen Antrag haben Sie hier alle natürlich abgelehnt. Alle Fraktionen! Ich bin gespannt, wann Ihre Fraktionen auch mal auf den Trichter kommen und eigene Anträge zu dem Thema einbringen, weil es eine Frage der Gerechtigkeit ist, dass die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen endlich auch eine Ausbildungsvergütung bekommen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte schon mal voranstellen: Es ist ein guter Tag für die Gesundheitsfachberufe und das eint uns, glaube ich, alle hier im Haus. Aber es ist, glaube ich, auch richtig und notwendig, noch einmal auf die Wahrheit hinzuweisen, die versucht wird – gerade von der Linken –, ein bisschen wegzulenken, um ihren Minister zu schützen. Fakt ist, dass im Haushalt 2021 für die freien Schulen – wozu dieses Thema zählt – 218 Millionen vom Landtag auf Anmeldung der Regierung zur Verfügung gestellt wurden. Ein Jahr später meldet diese Landesregierung für die freien Schulen 14 Millionen Euro weniger beim Landtag an. In den Beratungen wird das auch begründet: Wir kriegen das hin, wir machen das. – 14 Millionen Euro weniger!
(Beifall CDU)
Sie haben den Fehler verursacht und
(Unruhe DIE LINKE)
wenn Ihr Minister – der heute wieder nicht da ist – am Kabinettstisch nicht in der Lage ist, die Positionen für den Einzelplan 04 zu vertreten, dann stellt sich nicht die Frage hier im Parlament, sondern dann stellt sich die Frage am Kabinettstisch. Danke schön.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist nicht der Fall.
(Heiterkeit CDU)(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist ja
der Gipfel!)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist Ar-
beitsverweigerung!) Dann kommen wir zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5948. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen, der Gruppe und auch der fraktionslosen Abgeordneten. Ich frage trotzdem für das Protokoll: Die Gegenstimmen? Kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen. Wir stimmen nun zweitens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/5942 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls alle Stimmen, die ich sehe. Ich frage nach den Gegenstimmen. Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Dann ist das ebenfalls einstimmig angenommen. Dann stimmen wir nun drittens über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5524 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls alle Stimmen aus dem Plenum. Die Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Ich sehe, dass alle Abgeordneten hier im Plenarsaal stehen – vielen Dank! –, frage dennoch für das Protokoll nach den Gegenstimmen. Nein. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Dann kann auch hier festgestellt werden: Der Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung einstimmig beschlossen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5789 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Staatssekretär Schubert, bitte schön.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das E-Government-Gesetz Thüringen, das erste, was es gab, ist am 10. Mai 2018 in Kraft getreten. Seitdem ist viel passiert. Viele Dinge, die dort drinstehen, sind von der Landesregierung umgesetzt worden, zum Beispiel der § 3. Dort haben wir den informationstechnischen Dienst eingeführt. In Kooperation mit der Dualen Hochschule Gera-Eisenach haben wir seit 2021/2022 einen dualen Studiengang aufgesetzt, wo Verwaltungsinformatiker ausgebildet werden. Gleiches haben wir mit der Hochschule Schmalkalden-Meiningen mit dem Bachelorstudiengang erst ins Leben gerufen. Dort werden Verwaltungsinformatiker, E-Government-Studenten ausgebildet, die dann in der Landesverwaltung und auch in der Kommunalverwaltung dringend gebraucht werden, denn das sind die Verwaltungsleute von morgen, die wir brauchen. Das sind keine Programmierer, sondern das sind Verwaltungsinformatiker, die sowohl die Verwaltung verstehen als auch das Thema „Digitalisierung und IT“. Wir haben auch die freie Software massiv ausgebaut, also weg von proprietärer Software – das ist in § 4 geregelt, ich nenne hier nur die Telearbeitsplätze auf Linux-Basis, 1.500 Plätze haben wir da eingerichtet. Wir haben gerade in der letzten Woche im Kabinett beschlossen, auch die Standardsoftware für die Arbeitsplätze zu prüfen, ob wir dort weg von Microsoftprodukten kommen, hin zu freier Software. Das werden wir jetzt angehen. Das ist ein ganz schwieriges Thema, aber wir stellen uns dem Thema. Das Intranet des Freistaats ist in freier Software etabliert worden. Die Datenaustauschplattform, die immer mehr genutzt wird, ist freie Software. Und das TLRZ hat über 150 Anwendungen Open Source in ihrem Portfolio, unter anderem bei der Sicherheitsarchitektur, also auch da haben wir uns massiv auf den Weg gemacht. Weitere Verpflichtungen wie in § 5, dass ein E-Government-Portal zu eröffnen ist, sind umgesetzt. Wir haben das Servicekonto nach § 7 E-Government-Gesetz umgesetzt, E-Paymentverfahren ist auch erwähnt gewesen, das haben wir umgesetzt und die elektronische Rechnung, da waren wir – in § 14 ist das geregelt – das erste Bundesland, das den elektronischen Rechnungsumfang schon umgesetzt hat, im Jahr 2019. Das sind alles Dinge, die bisher im Gesetz standen und die erfüllt sind, sodass die jetzt auch nicht mehr in der Form mit Fristsetzung gebraucht werden. Allerdings haben sich natürlich in vier Jahren Dinge ergeben, die wir jetzt gern ändern möchten. Deswegen bitten wir Sie auch um Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen und dann um entsprechende Beschlussverfahren, was dann hier im Landtag stattfinden soll. Da geht es zum einen um das Thema des Schriftformerfordernisses. Da ist die Möglichkeit, ich muss nichts in Schriftform, also mit Unterschrift einreichen, allerdings ist in den meisten Fällen der elektronische Personalausweis erforderlich, wozu man ein Lesegerät oder ein lesefähiges Handy mit NFC-Zwischenstelle braucht. Um da ein Stück wegzukommen, wollen wir erreichen, dass man bei vielen Anträgen das überhaupt nicht mehr braucht, dass da einfach die Anmeldung mit einem Servicekonto ausreicht. Für was braucht man, wenn man jetzt einen Baumfällantrag stellt oder eine Parkkarte verlängern will, denn so ein hohes Niveau wie Personalausweis? Da wollen wir rangehen, dass man dort wesentlich leichter seine Anträge abgeben kann und es nicht eines Personalausweises dazu bedarf. Das wollen wir regeln. Des Weiteren wollen wir regeln, wie die Bekanntgabe des Verwaltungsakts erfolgen kann. Das ist nämlich gar nicht so einfach wie gedacht. Also heute wird ja noch größtenteils schriftlich, wie bei der Steuer, ein Bescheid geschickt. Da muss es aber eben auch den entsprechenden Empfänger erreichen und muss für den auch zugänglich sein. Bei einer elektronischen Übersendung wollen wir dann gern regeln, dass dann, wenn das zugestellt ist in das Postfach, nach einer bestimmten Tageszahl die Zustellung erfolgt ist. Wenn man das nämlich nicht abruft, kann hinterher behauptet werden, das nie erhalten zu haben. Deswegen muss das sauber und ordentlich geregelt werden, weil es hier um Verwaltungsverfahren geht, die rechtssicher sein müssen. Deswegen die Verordnungsermächtigung für das elektronische Postfach. Eine dritte wesentliche Änderung ist, dass wir die kommunale Förderung, die wir in den letzten Jahren durchgeführt haben, weiter durchführen wollen; die würde sonst Ende 2022 auslaufen. Wir hatten damals vor allen Dingen gedacht, dass wir dort die OZG-Umsetzung fördern wollen. Das ist jetzt von den Kommunen nicht in der Weise abgerufen worden. Die Mittel sind größtenteils für andere EGovernment-Anwendungen eingesetzt worden. Wir haben zum Beispiel Rechenzentren in Schmalkalden-Meiningen, in Sömmerda und Greiz gefördert, wohin die Kommunen migriert sind und wo ein wesentlicher Beitrag zur IT-Sicherheit erfolgt ist. Wir wollen aber auch weiter die OZG-Umsetzung fördern, deswegen haben wir im nächsten Landeshaushalt auch dafür wieder Mittel eingesetzt, weil das wichtig ist. Vielleicht kann ich mal auf ein paar Dinge eingehen, die jetzt immer so in der Diskussion sind. Da wurde letztens nach unserem E-Government-Kongress von der CDU behauptet, es gebe überhaupt gar keinen Vergleich, wie wir zu den anderen Bundesländern stehen. Herr Bühl, da gibt es vom Bundesinnenministerium ein Dashboard OZG-Umsetzung. Da können Sie mal reingucken, da ist von allen Bundesländern aufgeführt, wo die stehen bei der OZG-Umsetzung. Bei den landeseinheitlichen Lösungen stehen wir auf Platz 1 aller Bundesländer.
(Beifall DIE LINKE)
Dann als Nächstes, dass es gar kein Konzept gebe, wie wir OZG in den Kommunen umsetzen wollen. Da gibt es eines. Wir sind das einzige Bundesland, das alles bezahlt. Wir bezahlen alle EfA-Leistungen – also ein Land entwickelt für alle die Leistungen, die dann online zur Verfügung stehen. In den anderen Ländern gibt es da Riesenstreit, wie die Finanzierung von den Ländern auf die Kommunen umgelegt werden soll, so viele Nutzer das am Ende gemacht haben, so viel Geld muss dann bezahlt werden. Wir haben gesagt, dass funktioniert alles nicht, wir bezahlen das. Wir bezahlen das dann zu 100 Prozent an das Land, das die EfALeistungen zur Verfügung stellt. Wir zahlen auch unser Antragsmanagementsystem, wo Leistungen da sind, die wir selbst entwickelt haben. Damit entstehen den Kommunen dort überhaupt gar keine Kosten, weder beim Antragssystem noch bei den anderen Basisdiensten. Die stellen wir alle kostenfrei zur Verfügung. Dazu kommt noch das Förderprogramm, das jetzt verlängert werden soll, sodass wir da, denke ich mal, als Thüringen gut aufgestellt sind. Da, denke ich, gibt es kaum etwas, das man noch besser machen kann. Wir müssen eben jetzt – so wie alle Länder – gucken, dass wir mit OZG 2.0, was der Bund gerade jetzt erarbeitet, in den nächsten Jahren endlich das schaffen, was eigentlich Deutschland noch von anderen Ländern in Europa unterscheidet, dass wir bei der Digitalisierung gegenüber den Bürgern und Unternehmen stückweise vorankommen. Jetzt noch mal etwas an Herrn Kemmerich, weil er gerade da ist. Er hatte sich kürzlich darüber aufgeregt, dass er eine Große Anfrage ausgedruckt bekommen hat. Da wäre meine Empfehlung, sich darum zu bemühen, dass der Landtag den Zugang eröffnet. Der Landtag muss nämlich den elektronischen Zugang eröffnen, dass die Landesregierung Dokumente elektronisch übersenden kann. So müssen wir zum Beispiel den Haushaltsplan, der kostet mehrere 10.000 Euro, immer extra in einer Druckerei ausdrucken und dem Landtag zuleiten. Wir haben es schon ein paar Mal versucht, dass wir das in elektronischer Form machen können, das geht nicht und wird vielleicht auch immer so bleiben, weil jeder gern mit dem Bleistift bei der Erarbeitung auch das vor sich haben will. Das kann man sicher auch weiterhin so machen, aber wir würden gern alle Dokumente der Landesregierung dem Landtag elektronisch zuleiten. Es gibt da erste Gespräche, aber uns wäre wirklich daran gelegen, dass wir da auch seitens des Landtags mal in gute Gespräche kommen, damit wir diesen Papierverkehr wirklich mal einstellen können, wie wir im Finanzministerium, wo bis auf die E-Mails, die in Finanzämtern noch ausgedruckt werden müssen, weil das Bundesfinanzministerium noch nicht festgelegt hat, dass die elektronische Akte die führende Akte ist. Vielleicht können Sie da auch mal was tun, aber darauf bekommen Sie demnächst eine Antwort von uns. Es wäre uns sehr gelegen, wenn wir da weiterhin Papier reduzieren und einfach die Geschwindigkeit erhöhen können. Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte zu dem E-Government-Gesetz im entsprechenden Ausschuss. Es gibt ja die Idee, einen eigenen Ausschuss zu machen, habe ich gehört. Das wäre auch ganz gut, wenn wir das machen könnten, weil der HuFA jetzt sehr belastet ist mit vielen anderen Dingen, die dort anliegen. Am Ende muss der Landtag selbst entscheiden, ob er das gern will, wir würden das sehr begrüßen. Ich freue mich auf eine interessante Debatte zum E-Government-Gesetz und bedanke mich fürs Zuhören. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal herzlichen Dank an den Staatssekretär für den Überblick. Sie haben ja auch im Gesetzentwurf dargelegt, dass mit dem vorliegenden Änderungsgesetz die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung unterstützt werden soll, und haben jetzt auch an dieser Stelle noch mal den Änderungsbedarf dargelegt, Thema „Schriftformerfordernis und elektronische Bekanntgabe“. Hinsichtlich der Kosten haben Sie schon angemerkt, dass die Kommunen auch in den letzten Jahren für ihre Vorhaben unterstützt wurden und dass auch im kommenden Haushalt entsprechende Mittel bereitgestellt werden sollen. In der Vorlage steht auch, dass pro Jahr zugunsten der Kommunen Zuwendungen in Höhe von etwa 10 Millionen Euro erfolgen sollen. Uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die Kommunen weiterhin unterstützt werden. Da gibt es unterschiedliche Bedarfe, die Mittel werden unterschiedlich abgerufen. Das ist mit Sicherheit ein Thema für unseren Haushaltsund Finanzausschuss. Ich beantrage hiermit noch mal formal die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielleicht besteht die Möglichkeit, eine Liste entsprechend vorzubereiten, welche Kommunen schon Unterstützungsleistungen bekommen bzw. wo noch Bedarfe vorliegen, damit wir eine Übersicht dazu haben. Für uns ist es auch wichtig, dass wir hinsichtlich der finanziellen Ausstattungen eine Übersicht bekommen. Von daher ist es in dem Haushalts- und Finanzausschuss gut aufgehoben. Ich denke, das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Ob wir da einen extra Ausschuss brauchen, stelle ich hiermit infrage. Aufgrund der Thematik des Einzelplans 16 haben wir in den vergangenen Jahren gesehen, dass das dort gut aufgehoben ist. Ich hatte ja hier heute Morgen die Berichterstattung des Landesrechnungshofs erwähnt. Hier sehen wir immer wieder, dass das gerade auch in den Jahresberichten eine Rolle spielt, die Digitalisierung der Verwaltung und die Bedarfe, die da noch bestehen. Wir haben uns als CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren immer wieder Gedanken gemacht und Vorschläge eingebracht. Sie haben unsere Wortmeldungen hierzu erwähnt. Wichtig ist, dass wir sehen, wo auf Landesebene noch Baustellen bestehen. Die elektronische Akte haben Sie angesprochen. Da hätten wir uns durchaus vorstellen können, dass da mit einem höheren Tempo vorangegangen wird. Es gibt halt in der Praxis unterschiedliche Herangehensweisen. Das Thema „Grundsteuer“ haben wir an der Stelle angesprochen. Da werden wir im Laufe des Sommers und Herbstes sehen, wie da die Rückmeldungen sind und wo Defizite bestehen. Unser Grundanliegen ist, dass wir auf jeden Fall die Digitalisierung in unserem Land weiter voranbringen. Der Staatssekretär hat das an der Stelle auch noch mal dargelegt, dass es durchaus positive Beispiele gibt, aber eben auch noch weitere Baustellen. Die müssen wir analysieren. Da müssen wir sehen, wo wir da weiter unterstützen können. Da sind wir als CDU-Fraktion auch ein Partner und wollen unser Land weiter voranbringen. Der vorliegende Gesetzentwurf zum E-Government bildet eine Gesprächsgrundlage. Unser Anliegen ist, dass wir die einzelnen Punkte detailliert im Ausschuss besprechen. Sie haben hier schon mal verschiedene Dinge angesprochen. Ich denke, das werden wir im Haushalts- und Finanzausschuss vertiefen, das ist unser Anliegen. Da haben Sie uns als CDU-Fraktion durchaus als Partner und als Ideengeber an der Seite. Ich freue mich auf die Beratung und weitere Vorschläge und wir werden uns da auch entsprechend einbringen. Danke schön.
(Beifall CDU)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung erleben vielleicht einige der Kolleginnen und Kollegen eine Art Déjà-vu. Das Thema der digitalen Alternativen zum Schriftformerfordernis haben wir bereits im April 2021 hier im Haus diskutiert, damals in Form eines Antrags der FDP. Wir hatten damals auf den Bericht des Finanzministeriums zum Schriftformerfordernis aus dem Januar 2019 und die Möglichkeiten des Verwaltungsverfahrensgesetzes verwiesen. Letzteres ist eigentlich der Königsweg, um Alternativen zum Schriftformerfordernis festzuschreiben. Eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes würde rechtssicher die Anforderungen und Möglichkeiten der Schriftformalternativen festlegen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Novellierung ist definitiv auch der langwierigere Weg. Eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes zieht automatisch eine Synchronisationsschleife mit den anderen Bundesländern mit sich. Das Resultat würde erst nach langer Verhandlungsphase vorliegen. Der vorliegende Entwurf etabliert eine Art Experimentierklausel, mit der Behörden andere Alternativen zum Schriftformerfordernis zulassen können, als die, die das Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz aufführt. Wir erkennen durchaus an, dass diese Idee eine unkomplizierte, schnelle Lösung zu schaffen vermag. Inwieweit die Behörden und Kommunen diesen Spielraum jedoch nutzen werden und sich hier rechtssicher aufgestellt sehen, wage ich allerdings erst einmal zu bezweifeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Gesetzesfristen werden immer dann gestrichen, wenn die dort formulierten Aufgaben erfüllt sind. Das sollten wir im vorliegenden Fall auch noch einmal genau prüfen. Wir wollen den Gesetzentwurf daher im Haushalts- und Finanzausschuss weiterdiskutieren und empfehlen entsprechend die Überweisung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Vielen Dank. Wir treten jetzt in die Lüftungspause bis 11.17 Uhr ein. Danach erhält Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Und der
Haushaltsausschuss trifft sich!) Der Haushalts- und Finanzausschuss trifft sich – Herr Emde, wo? Im Raum F 202.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Wir können die Sitzung wieder eröffnen. Anstatt des Herrn Kemmerich redet jetzt Herr Montag für die Gruppe der FDP. Bitte schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Ich hoffe ja immer, lieber Herr Schubert, dass Sie dem auch mal Folge leisten, wenn ich hier Inhalte vortrage. Aber jetzt klappt es bestimmt, da bin ich mir sicher. – Das war ein Scherz, liebe Frau Astrid Rothe-Beinlich.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, total lustig!) Das obliegt ja nicht nur Ihnen, das zu bewerten, ob das lustig ist oder nicht.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Wir haben alle gelacht hier!)
(Zwischenruf aus dem Hause: Die CDU vor
allen Dingen!)
(Heiterkeit DIE LINKE)
Liebe Kolleginnen und Kollegen der anwesenden Fraktionen und Gruppen,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Es gibt nur eine Gruppe!) OZG bzw. E-Government-Gesetz-Vorlage, Herr Schubert, da freuen wir uns natürlich. „Digitalisierung“ – das wissen Sie ja – ist ein Herzensthema der FDP. Hin und wieder dürften Sie sich vielleicht auch durch unsere Arbeit angespornt gefühlt haben, da doch mal einen Zahn zuzulegen. Gut, dass jetzt was vorgelegt wird. Aber ich habe das am Mittwoch schon mal im Rahmen einer Aktuellen Stunde gesagt, ich habe das auch gestern schon mal gesagt, es ist nur leider wieder mal ein bisschen spät und ein bisschen knapp. Denn wenn wir allein mal das OZG nehmen, das sollte eigentlich zum 31.12.2022 dann schon wirksam werden, respektive eben auch ausgerollt werden. Das ist bisher leider noch nicht so wirklich der Fall. Es ist natürlich auch eine komplexe Fragestellung – da ist überhaupt kein Dissens dabei –, das über Europa, über den Bund, über das Land und auch auf die Kommunen dort mitzunehmen. Das ist tatsächlich eine Herausforderung, der sich alle politischen Verantwortungsebenen zu stellen haben. Wir müssen aber auch da schauen, dass es tatsächlich besser und schneller geht. Ich glaube, das gelingt uns, indem wir dann beispielsweise die kommunalen Belange eben stärker adressieren, dass man in diesem komplexen Prozess, weil man nicht wirklich weit gekommen ist, eine Priorisierung bei der Umsetzung von OZG-Leistungen vornimmt, dass man das über 2022 hinaus auch finanziell sicherstellt, und dass man die Transparenz erhöht mit einer klaren Darstellung, welche Umsetzungsprojekte finalisiert sind und zu welchen Konditionen dann auch eine Weiter- und Nachnutzung anderer möglich ist. Vielleicht macht es Sinn, ein OZG in die Fläche zu bringen und zu den Kommunen zu bringen, ich sage mal, in Form eines OZG light, denn das ist es faktisch auch, denn von den 249 OZG-Umsetzungsprojekten sind überhaupt nur 168 für alle nutzungsfähig. Ich glaube, darauf sollte man sich konzentrieren. Bei mehr als 90 Prozent aller Verfahren ist es bisher nicht möglich, das auch auszurollen. Ich glaube, wir brauchen tatsächlich auch ein intelligentes neues Fristenmodell, damit mit dem Ablauf der bisherigen OZG-Umsetzungsfrist kein Stillstand eintritt. Inhaltlich sollte der Regelungsbedarf im Bereich „Nachnutzung und Vergaberecht“ once only und digital first sowie im Verwaltungsverfahren geprüft werden. Insofern freuen wir uns auf die weitere Debatte. Sie haben uns da vielleicht als manchmal etwas nervig empfundenen Partner an Ihrer Seite, aber so verstehen wir Opposition: mit eigenen Ideen, mit Nachfragen und Dranbleiben, auch Ihnen eine Unterstützung dabei zu sein, tatsächlich unser Land besser zu machen, denn das ist Ihre Aufgabe und da bleiben wir natürlich kritisch konstruktiv mit dabei. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die man bald namentlich einzeln begrüßen könnte, so viel Zeit wäre da. Damit wird auch klar, das C in CDU steht schon mal nicht für Computer. Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer vor allen Dingen auf der Tribüne und im Livestream – auch das ist überschaubar –, um eine einfache elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie für elektronische und medienbruchfreie Kommunikation zum Bearbeitungsprozess in der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, ist im Mai 2018 das Thüringer E-Government-Gesetz in Kraft getreten, und nun besteht bei einigen Punkten Veränderungsbedarf, die vor allem auf der Wirkungsebene digitale Prozesse vereinfachen und voranbringen sollen. Viele Bürger/ ‑ innen und Unternehmen sollen Möglichkeiten der elektronischen Schriftformersetzung nutzen, die bisher jedoch noch kaum Verbreitung gefunden haben. Formulierungsänderungen sollen also hier Abhilfe schaffen, um weitere Formen, vor allen Dingen bei der Authentifizierung zuzulassen, die möglicherweise praktikabler sind. So entsteht auf der einen Seite Rechtssicherheit und auf der anderen Seite aber eben auch eine deutliche Beschleunigung in der Durchsetzung der digitalen Angebote in der Breite. In der Praxis hat sich gezeigt, dass es eine Klarstellung zur Frage der digitalen Zustellung braucht, jedoch wird sich eine Bekanntgabefiktion am dritten Tag nach erfolgter Bereitstellung eines Verwaltungsaktes in seiner Wirksamkeit beweisen müssen, ist aber der richtige Weg. Wir haben gehört, die Förderung kommunaler Vorhaben für einheitliches E-Government und auch ITInfrastrukturinitiativen haben sich bewährt. Wir wissen aber alle, dass es hier Verlässlichkeit braucht, und dass es vor allen Dingen weiterhin finanzielle Unterstützung braucht, so wie hier auch vorgesehen. Wie wir von Dr. Schubert gehört haben, ist genau das bisher unsere Stärke, denn als direkte Repräsentanten einer erlebbaren Verwaltungsdigitalisierung stehen die Thüringer Kommunen in der ersten Reihe und verdienen jede leistbare Unterstützung. In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage wird klar, dass die OZG-Umsetzung gerade im föderalen Kontext nach dem EVA-Prinzip bisher weit hinter den Erwartungen geblieben ist. Der niedrige Stand an verfügbaren EVA-Leistungen im FIT-Store ist wirklich nicht zuträglich, wenn wir in der Bevölkerung für Akzeptanz in der Digitalisierung werben.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist richtig!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich meine Redezeit nutzen, um Politik und Verwaltung dafür zu sensibilisieren, dass Bürger/ innen-Orientierung und eben nicht Ange‑ botsorientierung in den Vordergrund zu stellen ist. Als Land werden wir daran gemessen werden, wie gut wir Bürger/ innen an die Hand nehmen und ‑ neue Prozesse begleiten, verständlich erklären und niemanden zurücklassen. Evaluation lautet hier das Stichwort, um die Bedürfnisse besser zu erkennen. Und es gilt eben auch, die Lebensrealität der Thüringer/ ‑ innen zu treffen und die Verwaltung bei diesen Prozessen, so gut es geht, auf allen Ebenen und mit entsprechenden Mitteln und Maßnahmen zu unterstützen. Zu guter Letzt: Um der sprunghaft gestiegenen Dynamik und Bedeutung der Digitalisierung als absolutes Querschnittsthema Rechnung zu tragen, unterstütze ich persönlich ausdrücklich die Schaffung eines Digitalausschusses. Für eine schnellere und vor allem auch verantwortungsvoll gestaltete Digitalisierung mit Mehrwert müssen auch die politischen Strukturen adäquat aufgestellt sein. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Beratung zur ersten Änderung des E-Government-Gesetzes in den zuständigen Fachausschüssen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete, Zuschauer am Livestream, die Digitalisierung, die wir uns alle vehement wünschen und bei der wir seit Jahren tatsächlich manchmal nur in kleinen Schritten vorankommen in der Gesellschaft, hier speziell der Verwaltungsakte in den Behörden, ist seit geraumer oder seit langer Zeit in aller Munde. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt dafür notwendige Anpassungen im Thüringer E-Government-Gesetz vor. Immer mehr Verwaltungsleistungen sollen und müssen elektronisch angeboten werden. Das haben wir schon gehört. Dem steht in einigen Fällen noch das Schriftformerfordernis im Weg und die nur wenig verbreiteten elektronischen Schriftformersetzungen gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz. Der Gesetzentwurf will an dieser Stelle mit einer Experimentierklausel zusätzliche Möglichkeiten zunächst befristet bis zum Jahr 2026 eröffnen. Ebenso wird die rechtlich verbindliche Bekanntgabe von Verwaltungsakten in elektronischer Form erleichtert. Der Entwurf sieht eine Bekanntgabefiktion in Anlehnung an das Online-Zugangsgesetz vor. Liegt das Einverständnis seitens der Nutzerinnen und Nutzer vor, darf die Behörde eine Bekanntgabe unter Einhaltung entsprechender Fristen elektronisch übermitteln. Wie gesagt, das Verfahren kann nur bei gegenseitigem Einverständnis zustande kommen. Ziel dieser Anpassung ist, dass das neue elektronische Verwaltungsverfahren niederschwellig und somit benutzerfreundlicher genutzt werden könnte oder kann. Zusätzlich entfallen die mittlerweile überholten Bereitstellungszeiträume für die Landesförderung von Digitalisierungsmaßnahmen der Kommunen. Der Hintergrund ist einfach. Das bisherige Gesetz sieht eine Befristung bis maximal 2022 vor. Der Wegfall dieser Regelung soll sicherstellen, dass auch über das laufende Haushaltsjahr hinaus IT-Förderungen für die Kommunen über den Haushalt unproblematisch möglich sind. Insgesamt also ein technischer, ein eher technischer, aber notwendiger Gesetzentwurf, der die Digitalisierung der Landes- und Kommunalverwaltungen weiter verbessern dürfte. Alles Weitere dürfte sich in der Diskussion im Ausschuss ergeben. Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung in den Haushalt- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Vielen Dank. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen jetzt nicht mehr vor. Möchte die Landesregierung das Wort nehmen? Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Weitere Ausschüsse sind mir nicht zugerufen worden. Dann lasse ich darüber abstimmen. Wer dieser Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind, soweit ich das sehe, alle anwesenden Fraktionen und die Gruppe der FDP. Stimmt jemand dagegen? Enthält sich jemand? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir diese Überweisung so beschlossen und damit endet auch die Behandlung des Tagesordnungspunkts 14. Es geht weiter mit dem Tagesordnungspunkt 15 in den Teilen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1193 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/5854 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5797 - Neufassung Das Wort erhält zunächst Frau Abgeordnete Eger aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung zum Tagesordnungspunkt 15 a. Bitte, Frau Eger.
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Vielen Dank. Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der Fraktion der CDU, Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken – Lehren aus der Coronakrise ernstnehmen – Drucksache 7/1193 –, wurde im Landtag am 23. April 2021 beraten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Es geht in dem Antrag neben einer Berichterstattung durch das zuständige Ministerium auch um verschiedene Maßnahmen: den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen zu stärken, die Facharztausbildung und die Tätigkeit des Amtsarztes bzw. der Amtsärztin attraktiver zu gestalten sowie dafür Sorge zu tragen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst auskömmlich finanziert wird. Der vorliegende Antrag wurde im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in vier Sitzungen erörtert und diskutiert, nämlich in seiner 27., 28., 32. und 50. Sitzung. Eine umfangreiche mündliche Anhörung zum Antrag fand in der 34. Sitzung des Ausschusses am 16. September 2021 mit 19 Anzuhörenden statt. Zudem wurden zehn schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Ich möchte mich im Namen der Ausschussmitglieder bei allen Anzuhörenden bedanken, die den Antrag bewertet haben. Die eine oder andere Anregung bzw. Forderung von Anzuhörenden haben auch dazu geführt, dass Änderungen zum Antrag vorgeschlagen und in den Ausschusssitzungen diskutiert wurden. In der 50. Sitzung des Ausschusses am 7. Juli wurde der Antrag abschließend beraten und Änderungen durch die Koalitionsfraktionen vorgetragen und eingereicht. Mit diesen Änderungen, die in der vorliegenden Beschlussempfehlung in Drucksache 7/5854 aufgenommen wurden, wurde der Antrag angenommen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Vielen Dank, Frau Kollegin. Wird noch einmal das Wort zur Begründung zu dem Antrag zum Tagesordnungspunkt 15 b gewünscht?
(Zuruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Nein!)
Das ist nicht der Fall, dann eröffne ich die gemeinsame Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten und erteile zunächst dem Herrn Abgeordneten Zippel für die CDU-Fraktion das Wort.
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Coronapandemie sind doch einige Berufsgruppen in den Fokus gerückt, die unter Höchstbelastung und oft auch unter Gefahr für die eigene Gesundheit die Stellung gehalten haben, in erster Linie natürlich die Pflegekräfte sowie die Ärztinnen und Ärzte, aber auch die Helden des Alltags, wie zum Beispiel Verkäuferinnen in den Supermärkten, die wortwörtlich den Laden am Laufen gehalten haben.
(Beifall CDU)
Ihnen allen – vielen Dank – gebührt unser Dank und unser Respekt. Eine Berufsgruppe, die in der öffentlichen Wahrnehmung meines Erachtens etwas zu kurz gekommen ist, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und das, obwohl sie beim Kampf gegen Corona an der vordersten Front standen, wenn Sie das martialische Bild entschuldigen. Die wichtige Aufgabe der Kontaktnachverfolgung von Infizierten, aber auch die Beratung der Betroffenen waren und sind wichtige Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Trotzdem wird dies in der Öffentlichkeit oft als Selbstverständlichkeit hingenommen. Deshalb noch einmal an dieser Stelle ganz ausdrücklich: Herzlichen Dank an alle Amtsärztinnen und Amtsärzte, an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes, der Gesundheitsämter und Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.
(Beifall CDU)
Durch Ihre Arbeit haben Sie eine stärkere Ausbreitung des Virus verhindert und Leben gerettet. Zur Wahrheit gehört aber auch, so couragiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch agiert haben: Die Pandemie hat die Schwachstellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes aufgezeigt. Defizite in der Personalsituation und in der technischen Ausstattung der Gesundheitsämter, die schon lange vor der Pandemie bestanden haben, sind uns jetzt auf die Füße gefallen. Mehrere Gesundheitsämter, auch teils über Jahre ohne Amtsarzt besetzt, mussten nun Aufgaben übernehmen, die sie teilweise an die Leistungsgrenze geführt haben. Es wurden Aufgaben von Verwaltungsmitarbeitern übernommen. Die unzureichende technische Ausstattung – Stichwort: Faxgeräte – ist bekannt. Deshalb: Wir müssen zügig und entschlossen Abhilfe schaffen, um den Schutz der Bevölkerung aufrechterhalten zu können – für diese, aber auch alle zukünftigen Herausforderungen. Meine Fraktion hat deshalb einen Antrag vorgelegt, der die wichtigsten Baustellen und Lösungsansätze benennt. Wenn Sie auf den Antrag schauen – nein, das ist kein Druckfehler –, der Antrag stammt tatsächlich aus dem Juli 2020. Fast genau zwei Jahre hat der Antrag gebraucht, um wieder ins Plenum zurückzufinden. Nach zwei Jahren hat Rot-Rot-Grün die Dringlichkeit des Themas erkannt und nun dankenswerterweise auch Druck auf die eigene Regierung gemacht. Auch dafür herzlichen Dank!
(Beifall CDU)
Nicht nur, dass Rot-Rot-Grün auch gleich einen eigenen Antrag vorgelegt hat, um von der Landesregierung ein ÖGD-Gesetz für Thüringen einzufordern – das ist sicherlich ein wichtiger Schritt; wie Sie alle wissen, ist Thüringen das einzige Bundesland, welches bis zum heutigen Tag kein eigenes Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat, seit 1990 war dies bisher nur eine entsprechende Verordnung –, in dem Antrag von Rot-Rot-Grün wird zudem erläutert, was ein ÖGD-Gesetz beinhalten sollte. Es liegen nun also zwei Anträge vor, die sich in der Hinsicht doch gut ergänzen. Ich sage: Gut, dass wir uns einigen konnten und dass wir nun endlich auf dem Weg zu einem modernen ÖGDGesetz für Thüringen sind. Uns als CDU-Fraktion sind, neben dem ÖGD-Gesetz als künftigen Rahmen, vor allem drei Dinge wichtig, die ich hier noch einmal ausführen möchte: Das ist erstens die Frage der Facharztausbildung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Um im ÖGD als Arzt tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Facharztausbildung nach dem Medizinstudium. Hier soll die Landesregierung prüfen, wie in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Jena eine solche Facharztausbildung ins Leben gerufen werden kann bzw. ob eine Delegation an ein kommunales MVZ möglich ist. Der zweite Punkt ist die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Hier gab es in der Pandemie notgedrungen Fortschritte, aber die Modernisierung muss weiter vorangetrieben werden.
(Beifall CDU)
Der dritte Punkt ist die Finanzierung sowohl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch des ÖGD an sich. Hier geht es darum, die Zulagenzahlungen für die im Öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigten Ärztinnen und Ärzte zu erhalten und gegebenenfalls auch zu erhöhen. Es geht um eine Prüfung, ob eine Besoldung der ÖGD-Ärzte unter Umständen auch aus dem Landeshaushalt zielführend sein könnte. Und es geht darum, den Landkreisen und kreisfreien Städten das nötige Geld zur Verfügung zu stellen, damit sie ihre Gesundheitsämter auch finanzieren können.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes haben in der Pandemie ihren Mann und ihre Frau gestanden. Sie haben einen entscheidenden Beitrag geleistet, Infektionen zu verhindern und das Virus einzudämmen. Sie haben ihren Job gemacht, bis an die Belastungsgrenze und auch oft weit darüber hinaus. Machen wir also nun heute unseren Job und schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für einen modernen und leistungsfähigen Öffentlichen Gesundheitsdienst. Ich hoffe, dass wir spätestens – und ich betone extra „spätestens“ – in einem Jahr genau an dieser Stelle über das Thüringer ÖGD-Gesetz debattieren können. In diesem Sinne werbe ich um Zustimmung zu beiden Anträgen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Einen schönen guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Ministerin, liebe Zuschauer! Ja, mein Vorredner sagte es gerade schon: Wir haben in den letzten zwei Jahren gesehen, dass es eben neben dem stationären und dem ambulanten Sektor eine ganz wichtige dritte Säule, so nennen wir sie, im Gesundheitswesen gibt, nämlich den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Man muss ehrlicherweise sagen, der Öffentliche Gesundheitsdienst ist im letzten Jahrzehnt bzw. in den ersten Jahrzehnten, die wir wiedervereint sind, oft stiefmütterlich behandelt worden, er ist vernachlässigt worden und wir haben die Auswirkungen in den letzten zwei Jahren erlebt. Die Mitarbeiter mussten nicht nur über ihre Belastungsgrenze hinausgehen, Herr Zippel, sondern sie hatten in der Tat manchmal ganz, ganz schwierige Verhältnisse, denn es gab zu wenig Mitarbeiter, es gab zu wenig Ärzte, es mangelte am Anfang an der Hardund Software. All das wurde natürlich schnellstmöglich zu korrigieren versucht, aber es war eine sehr harte Zeit. Deswegen ist es natürlich absolut legitim, hier auch immer wieder danke zu sagen. Aber es ist auch nicht nur legitim, danke zu sagen, sondern wir sollten genau diese Zeiten der letzten Jahre zur Verpflichtung nehmen, aus unseren Fehlern, die wir ja lange Zeit begangen haben, zu lernen. Aus Fehlern zu lernen bedeutet, dass Politiker auch handeln sollten und deswegen sollte uns gerade die Modernisierung und die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ein wirkliches Herzensanliegen sein. Wenn man vom Öffentlichen Gesundheitsdienst spricht – Sie haben es ja gesagt, wir haben in unserem Antrag auch noch mal zu erläutern versucht, worum es eigentlich geht. Die meisten Menschen haben ja eigentlich selten Kontakt zum Öffentlichen Gesundheitsdienst, vor der Coronapandemie war das vielleicht mal, weil man ein Gesundheitszeugnis brauchte oder weil es die Schuleingangsuntersuchung der Kinder war. Es gab eigentlich kaum Kontakt. Mit Corona kamen dann die Infektionsnachverfolgung, der Infektionsschutz in den Mittelpunkt, das kennen wir alle. Und auch wenn wir das Gefühl haben, die Coronapandemie könnte jetzt langsam abebben – das wissen wir alle nicht ganz so genau –, aber in jedem Fall ist es spätestens jetzt an der Zeit, von diesem akuten Krisenmodus in einen professionellen Dauerbetrieb zu wechseln und das wirklich professionell. Deshalb wollen wir als SPD dem Applaus, den wir ja zahlreich in Worte fassen konnten, auch Taten folgen lassen und wollen mit diesem Antrag, den wir heute auf den Tisch gelegt haben als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen und letztendlich auf Initiative der SPD, ein modernes Gesundheitsdienstgesetz in Auftrag geben. Wir hoffen, dass die Landesregierung, das Gesundheitsministerium dieses Jahr bis zum nächsten Sommer effektiv nutzen kann, um uns dann in einem Jahr dieses vorzulegen, sodass wir dann endlich auch ein Gesetz – mein Vorredner sagte es gerade, nach 30 Jahren – für Thüringen haben. Wir wollen aber, dass dieses Gesetz nicht nur moderne Strukturen beschreibt, dass es mehr Transparenz beschreibt, dass es mehr Netzwerkstrukturen beschreibt und damit auch zu mehr Effizienz führt. Wir wollen auch, dass das neue Gesundheitsdienstgesetz letztendlich zukunftsorientiert ist und auch erweitert wird. Uns geht es darum, dass gerade der Aspekt der Gesundheitsprävention ein Aspekt des Öffentlichen Gesundheitsdienstes wird, er ist es schon, aber wir möchten ihn mehr in den Fokus rücken. Wir wollen zum Beispiel, dass umweltbedingte, sozialbedingte und geschlechterbezogene Ungleichheiten und Gesundheitschancen auch in unserem Land in Thüringen abgebaut werden. Das ist ein komplizierter Satz, den habe ich jetzt auch abgelesen, aber eigentlich ist der Inhalt ganz einfach, denn wenn es zum Beispiel um sozialbedingte Ungleichheiten geht, dann kann man das ganz kurz zusammenfassen. Wir wissen mittlerweile aufgrund von statistischen Erhebungen, aufgrund von Gesundheitsuntersuchungen, dass auch in unserem Land Gesundheit immer noch eine Frage des Geldbeutels bzw. des sozialen Status ist. Um es ganz einfach zu sagen: Arme Menschen erkranken häufiger, erkranken schwerer und sie versterben früher als wohlhabende Menschen. Das ist für uns als SPD so nicht hinnehmbar und wir wollen alle Möglichkeiten nutzen, wie man dem entgegentreten kann. Da ist der Öffentliche Gesundheitsdienst unserer Meinung nach ein ganz aktiver Impulsgeber und das soll er eben insbesondere in den nächsten Jahren auch werden. Umweltbedingt – ich glaube, das kann man vielleicht spätestens nächste Woche, wenn die heißen Tage wiederkommen, am ehesten noch persönlich gut nachvollziehen, denn der Klimawandel macht auch vor unserem kleinen Bundesland keinen Halt und auch hier in den Thüringer Gefilden haben immer mehr Menschen Probleme in den heißen Zeiten und Gesundheitsprobleme und müssen dann auch Krankenhäuser oder Ärzte aufsuchen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat der Bund in den letzten Monaten mit sehr vielen Millionen Euro dafür gesorgt, dass die Thüringer Gesundheitsämter viele dringend benötigte Fachkräfte jetzt auch einstellen konnten. Das war schon eine der Gegenmaßnahmen, die ich erwähnt hatte. Damit haben wir auch auf jeden Fall eine wichtige Grundlage für die Krisenfestigkeit des ÖGD gelegt. Aber wir glauben, es braucht noch weitere Schritte. Und deshalb, weil wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst weiter effektiv stärken wollen, ihn gerade auch für alle weiteren Herausforderungen gut absichern und zukunftsfest machen wollen, bitten wir in jedem Fall um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag zum Antrag der CDU-Fraktion „Den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken“, wofür wir auch Danke sagen wollen. Ich bitte Sie natürlich auch insbesondere um Zustimmung zu unserem Antrag für ein neues ÖGD-Gesetz für Thüringen. Denn damit gehen wir unserer Meinung nach den ersten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem zeitgemäßen und eben auch längst überfälligen Gesetz. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuschauer am Livestream, seit der Coronapandemie ist der Öffentliche Gesundheitsdienst in aller Munde. Vorher hat den ÖGD als dritte Säule im Gesundheitswesen jahrzehntelang kaum jemanden interessiert. Es hat niemanden interessiert, dass der ÖGD kaputtgespart wurde. Es hat niemanden interessiert, dass es dem ÖGD an einer auskömmlichen technischen Ausstattung fehlte. Das modernste Telekommunikationsgerät war der Fax-Apparat. Es hat niemanden interessiert, dass der ÖGD personell völlig unterbesetzt war, dass der Nachwuchs fehlte und dass die Kollegen völlig unterbezahlt waren. Warum schafft es Thüringen seit Jahrzehnten nicht – wie alle anderen Bundesländer auch –, Aufgaben und Befugnisse des ÖGD auf eine Gesetzesgrundlage zu stellen? Seit Jahren liefert dieses Gesundheitsministerium nicht. Daher starteten wir als AfD-Fraktion im November 2020 unsere Initiative „Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen“, Drucksache 7/2054. Unser Gesetzesantrag wurde im Plenum von den Altparteien aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt. Wie zu erwarten, haben die Thüringer Bürger auch weiterhin dank Ihnen allen, werte Damen und Herren, der scheindemokratischen Parteien auch heute noch kein ÖGD-Gesetz.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Was soll das denn?)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Vor diesem Hintergrund ist erneut festzustellen, dass Initiativen unserer AfD-Fraktion von den Altparteien letztlich doch aufgegriffen werden. Die Regierungsfraktionen fordern in Ihrem Antrag, bis Mitte 2023 ein Thüringer Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu erarbeiten. – Prima. AfD wirkt. In Ihrem Antrag stellen Sie unter I.2. fest, dass das Personal der ÖGD-Behörden und der unteren Gesundheitsbehörden eine stärkere Ausbreitung des Coronavirus verhindert hat. Das mag in gewissem Sinne zutreffen. Hierbei blenden Sie aber völlig die Gesundheitskompetenz der Bürger aus, welche auch ohne politische Gängelei wie in jeder Influenzasaison ihre Gesundheit gut zu schützen wussten.
(Beifall AfD)
Ihre Begriffsschöpfungen in I.1. „transnationale Infektionen“ klingt schlau, wird aber den aufgeklärten Bürger wenig beeindrucken. Seit über zwei Jahren sind die Gesundheitsämter im Coronadauereinsatz und es zeigte sich schmerzhaft, was die Altparteien jahrzehntelang versäumt und stiefmütterlich behandelt haben – Dauerüberlastung durch quantitative und qualitative Aufgabenerweiterung, notfallmäßige Unterstützung mit nicht geschulten Quereinsteigern aus den Verwaltungen, Defizite in der Erfassung der Daten und Kontrolle der an Corona Erkrankten, verspätetes Reagieren auf Infektionssituationen, sprich Quarantäne teils sinnlos, weil diese verspätet angeordnet wurde, sowie oftmals chaotische Zustände. Die sonstigen vielfältigen Aufgaben des ÖGD konnten nicht ausreichend wahrgenommen werden. Das ist aber nicht den Mitarbeitern des ÖGD anzulasten, sondern den politischen Verursachern. Zu guter Letzt haben die Gesundheitsämter auch noch den Schlamassel der realitätsfernen einrichtungsbezogenen Impfpflicht auszubaden. Die Entscheidungen werden im Bundesgesundheitsministerium getroffen. Die Landesgesundheitsministerien halten sich fein raus. Die Arbeitgeber werden verpflichtet zu melden. Die unangenehme Entscheidung, welcher Pfleger, Physiotherapeut, Logopäde, Arzt und viele andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihren Arbeitsplatz verlieren, wird auf die Mitarbeiter im Gesundheitsamt elegant abgewälzt. Erst wurden die Gesundheitsfachberufe in der Coronapandemie bejubelt, jetzt werden sie zur Genspritze erpresst. Wer momentan unabkömmlich ist, darf noch bleiben, wer nicht, der fliegt. Mit Gesundheitsschutz der Patienten hat diese Selektion somit rein gar nichts mehr zu tun.
(Beifall AfD)
Diese Willkür und Ungerechtigkeit erzeugt Verzweiflung, Existenzangst, aber auch zunehmend Wut und Protest der Betroffenen gegen die Gesetzgeber. Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn immer mehr Menschen ihren Protest auf die Straße tragen. Ein weiterer Widerspruch ist, dass mittlerweile die Gentherapierten zahlreicher erkranken und eine Coronaerkrankung häufiger weitertragen als die Impfstofffreien. Auf der Strecke bleiben in jedem Fall die Patienten und Pflegebedürftigen durch diesen politisch verursachten Aderlass im Gesundheitswesen. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht ein politisch genehmes Urteil fällte, müssen doch die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern Maßnahmen durchsetzen, die immer mehr an der Realität vorbeigehen und sie in Gewissensnöte bringen. Es bleibt zu hoffen, dass der fromme Wunsch im CDU Antrag, den ÖGD zu stärken, ir‑ gendwann Früchte trägt, auch wenn dies momentan kaum vorstellbar ist. Sicher bin ich mir, dass die Lehren aus der Coronakrise ernstgenommen und eines Tages aufgearbeitet werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Anwesende, werte Zuhörende, werte Zuschauende! Herr Dr. Lauerwald, nicht das Bundesgesundheitsministerium hat über die einrichtungsbezogene Impflicht entschieden. Das war der Deutsche Bundestag, das war ein demokratischer Akt und eine demokratische Entscheidung. Es geht eben nicht um Genspritzen, sondern um wirksame Impfstoffe, die vor schweren Verläufen mit COVID-19 schützen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn Sie das hier diskreditieren, dann sind Sie auch Mitverursacher von schweren Krankheiten und Krankheitsverläufen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst, über den wir uns heute hier verständigen, ist durch die Coronapandemie – wir haben das jetzt schon mehrfach gehört – in den Fokus aller Menschen geraten. Es gab, das gehört zur Ehrlichkeit dazu, öfter kein zufriedenstellendes Empfinden, was die Arbeit der Gesundheitsämter angeht. Aber wir dürfen Thüringen dabei nicht isoliert betrachten, sondern landauf, landab gab es das Problem von nicht erreichbaren Behörden oder sehr spät bis gar nicht versendeten Quarantänebescheiden usw. usf. Dies lag schlicht an der zu bearbeitenden Menge an Aufgaben. Wenn es 100 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden gibt, müssen Sie dann dementsprechend auch Kontaktnachverfolgung betreiben. Wenn Sie in der Phase des exponentiellen Wachstums sind, haben Sie am nächsten Tag noch mal mehr als 100 Infektionen und dementsprechend mehr Kontakte. Das ist irgendwann nicht mehr leistbar. Dennoch haben die Mitarbeitenden mit Unterstützung aus anderen Fachdiensten, von der Bundeswehr oder mit Freiwilligen versucht, die für den Gesundheitsschutz erforderlichen Aufgaben zu lösen. Auch wenn sie aufgrund der Fülle an Aufgaben nicht alles bewältigen konnten, so haben sie auch dazu beigetragen, eine noch stärkere Coronaausbreitung zu verhindern. Dafür gilt auch unser Dank und unsere Anerkennung. Ein greifbarer Dank wäre ein modernes Gesetz für den Gesundheitsdienst. Ja, Thüringen hat bisher kein Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Wir hatten es jetzt auch schon gehört. Aber selbstverständlich sind die Rechtsgrundlagen geschaffen worden, um alle Aufgaben im erforderlichen Maß zu erfüllen. Es ist dennoch richtig, dass wir uns heute hier im Landtag auf den Weg machen, die Landesregierung zu bitten, ein modernes Gesundheitsdienstgesetz zu entwerfen, was wir dann innerhalb der laufenden Legislatur beschließen können. Es ist aus vielerlei Gründen wichtig, dass wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken. Dies ist auch eine Lehre der Coronapandemie. Wenn wir an die Zukunft denken, dann müssen wir erwarten, dass der menschengemachte Klimawandel die Gesundheit massiv gefährdet und die Vorbeugung von Krankheiten eine immer größere Rolle einnehmen muss. Wenn wir an die Fluchtbewegungen denken und sie uns anschauen – wegen dem Klimawandel, aber auch wegen solch verbrecherischer Angriffskriege wie dem Russlands gegen die Ukraine – brauchen in deren Folge mehr Menschen auch in Thüringen eine gute Gesundheitsversorgung. Deswegen ist ein Gesetz für den modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst wichtig, um sich an den vordergründigen Bedarfen der Bevölkerungsgesundheit zu orientieren. Dies bedeutet eben, die Menschen auch in ihrer Vielfalt im Blick zu haben und mit Blick auf Respekt und Würde des einzelnen Menschen zu handeln. Nicht nur die Vielfältigkeit muss in den Blick genommen werden, sondern auch die gesundheitliche Chancengleichheit. Dafür braucht es neben einem starken Gesundheitsdienst auch weitere Anstrengungen, denn Armut macht krank und Gesundheit kostet leider viel zu häufig Geld. Allein der Anspruch, so weit wie möglich gesundheitliche Chancengleichheit zu schaffen, ist ein wichtiges Ziel eines modernen Gesundheitsdienstes. Ein weiterer Punkt, der auch sehr zentral für meine Fraktion Die Linke ist, ist, dass die Gesundheitsämter frei von kommerziellen Interessen sein müssen. Das einzige Interesse muss das des Gemeinwohls sein. Dazu gehört, dass die Gesundheitsämter bürgernah, vernetzt und partnerschaftlich mit vielen Akteurinnen und Akteuren zusammenarbeiten. Dabei muss sich der Gesundheitsdienst auf die Gesundheit als einen umfassenden körperlichen, auch den seelischen und sozialen Bereich betreffenden Zustand konzentrieren und dementsprechend eine gesundheitsförderliche, soziale und auch ökologische Lebenswelt als Zielstellung haben. Die Basis dessen muss durch die immer aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse gegeben werden. Ein wichtiger Aspekt, was noch grundsätzlich sinnvoll ist: Es muss transparent für alle Beteiligten sein, was in den Gesundheitsämtern geschieht und warum. So kann auch Vertrauen wiedergewonnen werden. Dies kann auch dadurch gewonnen werden, verstärkte Beratung anzubieten, verständliche Informationen für die Menschen zu geben. Dieses bringen wir auch mit dem heutigen Antrag der regierungstragenden Koalition auf den Weg. Werte Anwesende, die Gesundheitsförderung und Vorbeugung vor Erkrankungen mit niedrigschwelligen Angeboten und durch eine aufsuchende Gesundheitshilfe ist das Gebot eines modernen Gesundheitsdienstes. Wir kennen die angespannte Situation bei Pflegekräften und im medizinischen Bereich allgemein, was die Personalsituation angeht. Eine gute Prävention, die Menschen länger bei Gesundheit hält, die Bedarfe für die medizinische und pflegerische Versorgung kleiner hält, die ist wichtiger denn je. Daher ist auch die Einbeziehung der Landesgesundheitskonferenz sehr sinnvoll, da hier eine hohe Expertise für den Bereich der Krankheitsvermeidung vorhanden ist. Wir alle sind durch die Coronapandemie mit einem guten Wissen ausgestattet, was ein guter Gesundheitsschutz bedeutet. Aber es braucht die Koordination und Unterstützung, wenn es um Hygiene und den Infektionsschutz geht und auch bei umweltbezogenem Gesundheitsschutz und für ein funktionierendes Krisenmanagement. Weiterhin braucht es eine klare Kommunikation, Moderation sowie Anwaltschaft und Politikberatung, die Qualitätssicherung, um gesundheitliche Chancengleichheit, wie ich sie vorhin eben skizziert habe, und die bestmögliche Gesundheit für alle zu ermöglichen. Auch dafür legt heute unser Antrag die Grundlagen. Werte Zuhörende, ich muss noch einmal kurz darauf zurückkommen, was die Pandemie uns auch gelehrt hat, und zwar, dass auch die Gesundheitsämter durchaus unterschiedlich Aufgaben angegangen sind und es da durchaus Veränderungsbedarfe gibt. Deswegen ist eine zentrale Frage des rot-rotgrünen Antrags, wie im Zuge der Erarbeitung des Gesundheitsdienstgesetzes die bisher im Thüringer Landesverwaltungsamt und im Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz angesiedelte Fachaufsicht über den Öffentlichen Gesundheitsdienst zusammengeführt werden kann, und zwar mit den Zielen einer landesweiten Koordinierung der unteren Gesundheitsbehörden, der fachlichen Beratung der unteren Gesundheitsbehörden, die Vermittlung von Best-Practice-Beispielen, also wo es am besten läuft, davon lernt man und versucht, das bestmöglich dann auch so umzusetzen, oder die Sicherstellung der Interoperabilität der technischen Systeme, sprich, dass die Gesundheitsämter einfach auch sauber und ordentlich miteinander kommunizieren können und der Datenaustausch problemlos funktioniert. Und zu guter Letzt natürlich auch noch die Zusammenarbeit mit dem Bereich der Lehre und der Hochschule und der Forschung, um auch gute Konzepte für eine Gesundheitsbildung an den Schulen weiterzuentwickeln. Die wichtige Einbettung des Gesundheitsdienstes in die Dialogwerkstatt „Zukunft. Gesundheit. Thüringen. 2030.“ wird die medizinische Versorgung – auch hier, davon bin ich überzeugt – in Thüringen in Gänze stärken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es braucht die Bindung von nicht ärztlichen Fachkräften und eine gesteigerte Attraktivität des Berufsbildes im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Dies erreicht man nur mit guten und modernen Arbeitsbedingungen und mit einer guten Bezahlung. Daher freue ich mich auf die heutigen Beschlüsse, die dies auch mit zum Ziel haben. Ich bin zuversichtlich, dass wir hier im Hohen Hause zu einer Beschlussfassung über die Beauftragung zu einem modernen Gesundheitsdienstgesetz kommen, was Beschäftigten und Bevölkerung gleichermaßen bei dem stärkt, was so unfassbar wichtig ist, die Gesundheit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann eigentlich auch bei dem Thema dieselbe Platte auflegen wie bei den anderen Reden. Auch hier ist festzustellen, dass die Landesregierung einfach ihren Job nicht macht. Diese vorliegende Beschlussempfehlung kann man jetzt als ersten Aufschlag interpretieren. Er ist es in Wahrheit nicht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Seit 2016 ist es Ihnen nicht gelungen, den ÖGD weiterzuentwickeln, und zwar nicht gelungen, obwohl der Landtag hier einen Beschluss dazu gefasst und Sie explizit dazu aufgefordert hat. Das steht – ich habe es eben schon bei den anderen Themen gesagt – sinnbildlich dafür, dass Sie sich doch an den falschen Stellen zurückhalten. Wenn das Parlament eine Mehrheit findet und Sie auffordert, Probleme zu lösen, dann tun Sie es bitte. Deswegen sind manche Reden, die hier auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst und dessen Bedeutung gehalten werden, ein bisschen – ich will mal sagen, sie klingen vielleicht wie Hohn. Thüringen ist das einzige Bundesland, dass kein Gesundheitsdienstgesetz besitzt. Der ÖGD arbeitet auf der Basis einer Verordnung, die seit 1990 existiert und im Jahr 1998 letztmalig angepasst wurde. Seit 2014 sind Sie in Verantwortung als Rot-RotGrün. Deswegen ist es nicht von der Hand zu weisen, auch Ihnen eine Verantwortung für den Zustand des ÖGD zuzuschreiben. Ich hoffe sehr, dass sich das mit dem heutigen Beschluss ändert. Denn die Grundlagen, auch die Aufgaben, die zu übernehmen sind, atmen doch eine Luft mit starkem musealen Charakter. Klar ist: Personalmangel und Aufgabenvielfalt sind eine Herausforderung. Wir haben das auch in den Anhörungen gehört. Die Personaldecke ist dünn. Das gilt nicht nur für den ÖGD, aber eben auch für den ÖGD. Gleichzeitig steht eine Breite an Aufgaben im Pflichten- und im Lastenheft des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, wo sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überfordert fühlen müssen, weil sie eben den Kollegen, der dazu notwendig wäre, an ihrer Seite nicht haben. Insoweit ist es richtig, gut und nur konsequent, dass wir das tun. Was man generell, wenn man solche strukturellen Fragen angeht, angehen oder im Blick behalten sollte, das ist die Aufgabenkritik: Was soll er eigentlich leisten, wie sehen die Strukturen aus, wie ist die Personalsituation, respektive, was kann er eigentlich auch nur leisten und womit überfordern wir ihn nicht? Das ist aber nur der erste Schritt. Der zweite Schritt ist dann möglicherweise, den Einsatz von Kooperationsmodellen zur Erledigung von Aufgaben zu prüfen, also verwaltungs- und zuständigkeitsübergreifend miteinander zu arbeiten. Es ist auch die Frage, inwieweit die niedergelassenen Ärzte in Kooperation mit dem Gesundheitsamt Aufgaben übernehmen können, wenn sie denn selbst überhaupt die Zeit haben. Auch da wissen wir, dass die Praxen voll sind. Dennoch wissen wir natürlich, dass auch gerade Schuleingangsuntersuchungen aufgrund dessen, weil der ÖGD personell gar nicht in der Lage ist, das zu stemmen, auch häufig von den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen gemacht wird. Das ist sozusagen eine Kooperation aus der Not heraus. Ich glaube, das muss man durchaus auch auf anderen Feldern prüfen. Wir brauchen auch Ausbildungsreformen im Bereich der Facharztausbildung und der Weiterbildung, denn bisher ist das Thema nicht nur unterrepräsentiert, sondern es ist auch wenig attraktiv. Ich glaube, auch die Bildungsangebote im Studium zu verbessern, das sollte durchaus Anspruch sein. Was ist mein Fazit dazu? Die vorliegende Beschlussempfehlung – ich will es vorsichtig formulieren – ist eine Erinnerung der Landesregierung an ihre Aufgaben. Zum zweiten Mal würde sich hier in diesem Parlament eine Mehrheit finden. Ich bitte doch sehr darum, dass es diesmal tatsächlich umgesetzt wird und wir weiter an der Lösung arbeiten. Das, was vorliegt, löst nicht alle Probleme, aber es verbessert die Situation. Man muss sagen, bei der Dauer und der Größe der Probleme, die wir im Öffentlichen Gesundheitsdienst haben, ist das aber schon mehr, als manch anderer erwartet hätte. Insofern finden beide Anträge vonseiten der Freien Demokraten Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Ich muss mal darauf hinweisen, dass jetzt versehentlich bei mehreren Rednern nur die normale Redezeit angezeigt wurde. Wir haben aber hier zwei Tagesordnungspunkte zusammen, also es ist dann quasi die doppelte Redezeit. Deswegen könnte Herr Montag, wenn er jetzt wollte, noch mal 5 Minuten reden. Also, ich sage nur Bescheid.
(Heiterkeit CDU, Gruppe der FDP)
Die Kollegin Pfefferlein, die jetzt ans Pult tritt, hätte dann auch 10 Minuten zur Verfügung.
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Frau Präsidentin, ich glaube, so viel Zeit brauche ich nicht, aber trotzdem herzlichen Dank für den Hinweis.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ja, es wurde schon mehrfach gesagt, inzwischen pfeifen es wirklich die Spatzen von den Dächern: Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss dringend in die Generalüberholung. Das war schon vor der Coronapandemie bekannt und es wurde da wirklich an der falschen Stelle gespart. Aber das bezieht sich auf die ganze Bundesrepublik. Es fehlten Ärztinnen und Ärzte, die Digitalisierung war vielerorts leider ein Fremdwort und die wissenschaftliche Anbindung an Lehre und Forschung gab es kaum, die universitäre Verankerung war auch nicht wirklich vorhanden. Aber das hat bereits die vorherige Bundesregierung erkannt. So wurde im vergangenen Jahr entschieden, den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Bereitstellung von 4 Millionen Euro in den kommenden Jahren strukturell zu stärken. Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP wurde betont, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden muss. Darum wurde angekündigt, dass auf der Grundlage eines Zwischenberichts die notwendigen Mittel für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD bereitgestellt werden. Das sind gute erste Signale, die wir auch in Thüringen gern hören. Auf diese angekündigten Gelder müssen wir gut vorbereitet sein und die effizient und gemäß ihrer Bestimmung einsetzen. Da leisten wir schon mal eine gute Vorarbeit. Einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst kriegen wir nur im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und den Kommunen. Deshalb ist es folgerichtig, dass sich gleich mehrere Fraktionen ernsthaft mit dem Thema beschäftigen. Und damit meine ich nicht, Herr Dr. Lauerwald, den Gesetzentwurf von Ihrer Fraktion, der letztes Jahr vorgelegt worden ist. Der hat sich nämlich mit Kontrollzwängen, Überwachungsvorschriften und Anzeigepflichten beschäftigt und das wollen wir definitiv nicht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Nein, damit meine ich den damals unter dem Gewicht der Erkenntnisse des ersten Pandemiejahres entstandenen, aktualisierten CDU-Antrag und unseren Antrag von Rot-Rot-Grün „Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen“. Hier sind nicht nur teilweise sehr schmerzliche Erkenntnisse aus den vergangenen beiden Jahren der Coronapandemie eingeflossen, sondern auch die bereits vor 2020 bekannten strukturellen Defizite. Wir geben diesem dringend notwendigen Strukturprozess damit aus dem Parlament heraus eine breite Unterstützung und bereiten heute vor, wohin die angekündigten Gelder des Bundes fließen sollen. Bei der neuen Aufstellung eines leistungsfähigen ÖGD stehen die Orientierung am Gemeinwohl und die gesundheitliche Chancengleichheit an erster Stelle. Mit einer breiten, aber auch schnellen Reform des ÖGD müssen wir vorankommen. Corona wird leider nicht die einzige Bedrohung bleiben. Weitere Epidemien und Pandemien sind absehbar. Zu lange wurden und werden weltweit Ökosysteme zerstört. Der Klimawandel wird kleingeredet und die Konsequenzen des menschlichen Umgangs mit der Natur werden verdrängt. Weil wir darum wissen, muss auch das neue ÖGD-Gesetz in Thüringen darauf ausgerichtet werden. Der ÖDG muss so aufgestellt sein, dass dieses wichtige Organ unserer Gesellschaft besonders gut für die Aufgaben der kommenden Jahre gerüstet ist. Dazu gehört, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst multiprofessionell, interdisziplinär und vernetzt arbeiten kann. Dazu braucht es neue und effizient arbeitende Strukturen, eine moderne und digitalisierte Verwaltung und eine gut bezahlte Fachlichkeit mit Anbindung an die Wissenschaft. Wir wollen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst gemäß seiner herausragenden Bedeutung ausgestattet und die Arbeit nicht nur an finanz- und verwaltungspolitischen Vorgaben ausgerichtet wird. Der ÖGD muss viel stärker auf allen Ebenen präsent sein. Die örtlichen Behörden in den Kommunen sind dabei genauso in den Blick zu nehmen wie die überregionalen Landesbehörden. Seine multiprofessionelle Ausrichtung muss in allen Gremien der jeweiligen Handlungsebenen wahrgenommen werden und Gewicht bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss aus der Stiefkindecke, und zwar ganz schnell. Deshalb setze ich auch von allen Beteiligten das notwendige Engagement für die neue Aufstellung voraus. Ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Öffentlichen Gesundheitsdienst danken. Sie haben in den letzten Jahren wirklich eine hervorragende Arbeit geleistet und das ist nicht selbstverständlich gewesen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deshalb bitte ich auch um Zustimmung zu beiden vorliegenden Anträgen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will nur auf einen Punkt noch mal eingehen, weil der mich immer wieder aufregt. Und zwar, Herr Dr. Lauerwald, Sie haben heute mal wieder eine Geschichte erzählt, die wir von der AfD hier im Plenum öfter hören, und zwar diese Mär von „AfD wirkt“. Immer wieder erzählen Sie diese Geschichte, aber gleichzeitig haben Sie sich in dem Märchen, was Sie erzählt haben, auch selber die Maske vom Gesicht gerissen.
(Beifall CDU)
Das will ich hier heute noch mal kurz klarstellen. Der CDU-Antrag stammt aus dem Juli 2020 – das habe ich in meiner Rede deutlich gemacht –, der AfD-Gesetzesvorschlag aus dem November 2020. Wenn Sie zählen können und Ihnen das deutlich wird, das sind vier Monate danach. Das heißt also, wenn Sie erzählen wollen, dass AfD wirkt, wird eher andersrum ein Schuh draus: Sie schreiben ab, Sie schreiben langsam ab und Sie schreiben auch noch langsam und schlecht ab. Denn Ihr vorgelegter Text war damals nämlich qualitativ kein Gesetz und hat deswegen auch keine entsprechende Unterstützung gefunden.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Nur deshalb!)
Und ich darf Ihnen nach acht Jahren, die ich jetzt Ihre Tätigkeit als AfD-Fraktion hier im Landtag beobachte, nur eins bescheinigen: Das zieht sich durch und die AfD ist in dieser Hinsicht und jeder anderen Hinsicht gesundheitspolitisch ein Totalausfall. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauererwald, AfD:
Doch!) Doch. Ja, bitte, Herr Lauerwald.
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber
jetzt nicht so viel rumschwurbeln!) Danke, Frau Präsidentin. Herr Zippel, es geht ja um den Gesetzentwurf. Wir hatten einen Gesetzentwurf am 4. November 2020 eingebracht
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das war kein
Gesetz, was Sie vorgelegt haben!) und Sie haben einen Antrag gestellt. Das ist doch schon ein Unterschied. Danke.
(Beifall AfD)(Unruhe CDU)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Also, es gibt noch Redezeit. Wenn jemand hier vorn noch etwas sagen will, könnte er oder sie das tun. Herr Zippel, wenn es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, würde ich das Wort der Frau Ministerin Werner erteilen. Bitte schön.
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mich treibt es noch mal nach vorn, weil ich doch das eine oder andere gern richtigstellen möchte. Aber ich möchte auch zu allererst die Gelegenheit nutzen, um mich bei all denen zu bedanken, die in den letzten zwei, zweieinhalb Jahren wirklich Außerordentliches geleistet haben trotz widriger Umstände, das Beste getan haben, um sich hier in den Gesundheitsämtern in der Pandemiebewältigung einzusetzen. Und ich glaube, auch darüber hinaus sollte das an erster Stelle stehen, nämlich genau diesen Dank auszusprechen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Jetzt wurde der Eindruck erweckt, die Landesregierung würde sich mit dem Öffentlichen Gesundheitsdienst hier nicht beschäftigen und es wäre keine wichtige Aufgabe für sie gewesen. Deswegen an der Stelle noch mal eine Richtigstellung: Zum einen will ich daran erinnern, als wir als rot-rot-grüne Landesregierung die Aufgabe übernommen haben, hatten wir nach den Personalempfehlungen des Landes in Thüringen 235 unbesetzte Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst. Für uns war zunächst der Fokus, zu sehen, wie wir Kommunen unterstützen können, diese unbesetzten Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu besetzen. Das haben wir uns als allererste Aufgabe gestellt. Natürlich ist es klar, dass es auch ein Gesetz für den Öffentlichen Gesundheitsdienst geben muss, das modernisiert ist. Aber ich will auch noch mal an das Gutachten erinnern, das genau dieses vorbereiten soll und das Gutachten, das Ihnen seit August 2019 vorliegt, in dem noch mal gesagt wurde, auch wenn Thüringen das einzige Land war, das kein Gesetz hatte, war ein Gesetz auch nicht notwendig, sondern eine Verordnung kann diese Regelungen genauso treffen wie ein Gesetz. Insofern also auch noch mal diese Ergänzung. Aber wir sind uns einig, wir wollen ein modernes Gesetz. Wir haben dafür die Grundlage mit einem Gutachten gelegt, das Ihnen, wie gesagt, allen zugegangen ist und in dem deutlich wird, dass es noch mehr Dinge gibt, die wir an der Stelle besprechen müssen, nämlich nicht nur die Veränderung der Aufgaben vielleicht in den kommunalen Gesundheitsämtern, sondern es stellen sich ganz andere Fragen, beispielsweise, ob es eine Zentralisierung von bestimmten Kompetenzen geben muss, beispielsweise in einem Landesgesundheitsamt. Das sind natürlich alles Fragen, die sich nicht von heute auf morgen klären lassen. Ich weiß, Sie hören das nicht gern: Es gab zwei Jahre Pandemie, manche Aufgabe musste etwas warten, aber, wie gesagt, die Grundlagen für das Gesetz sind gelegt und wir gehen davon aus, dass wir Ihnen spätestens im Sommer dann das entsprechende Gesetz auch vorlegen können. Ich habe es gesagt: Unser Fokus bestand zunächst darauf, die Personalbedingungen in den Gesundheitsämtern zu verbessern. Da gibt es zwei Dinge, die Sie zum Teil auch schon angesprochen haben: Das eine ist, die Attraktivität des Berufs insgesamt zu verbessern. Wir wissen, dass für die Attraktivität für viele Menschen wichtig ist, dass es beispielsweise auch die Möglichkeit oder Perspektive der Fortentwicklung, der Weiterbildung gibt und dass diese Angebote auch zur Verfügung gestellt werden. Deswegen sind wir als Land Thüringen der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf beigetreten. Das ermöglicht dauerhaft umfangreiche und nahezu kostenfreie Angebote der Weiterbildung. Ich habe es Ihnen auch schon berichtet: Diese Angebote wurden in Thüringen überdurchschnittlich wahrgenommen. Dadurch, dass jetzt auch zusätzlich Webinare stattfinden, ist auch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie an der Stelle gegeben. Wir gehen davon aus und wissen es auch schon von vielen, dass genau diese Angebote wahrgenommen werden, dass viele diese Angebote wahrnehmen möchten. Das heißt also, dieser Beitritt zur Akademie und die entsprechende Finanzierung durch das Land haben die Attraktivität des Berufs an der Stelle auch gesteigert. Ein anderes wichtiges Thema war natürlich, wie wir Menschen gewinnen können, sich tatsächlich für den Beruf zu entscheiden. Sie haben es benannt: Ein Problem ist, dass im ärztlichen Bereich zwei Dinge problematisch sind – das eine ist die unzureichende Vergütung im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und das Zweite ist die scheinbar mangelnde Attraktivität der amtsärztlichen Tätigkeit. Das hängt aber zum Teil damit zusammen, dass sich dieser Beruf/diese Berufstätigkeit im Ausbildungsziel der Humanmedizin bisher kaum widergespiegelt hat. Natürlich muss es eben einen wichtigen Teil des Medizinstudiums ausmachen, auf diese Bereiche der Tätigkeit der Gesundheitsärztinnen und -ärzte mit einzugehen. Das heißt, dass sich Dinge wie administrative und Verwaltungstätigkeiten bisher unzureichend im Ausbildungskurrikula widergespiegelt haben. Das muss sich verändern und hier muss möglichst kurzfristig nachgesteuert werden. Es gibt eine erste Verbesserung: Mit der Änderung der Approbationsordnung wurden bereits für Ärztinnen das Ausbildungsziel und die Prüfungsinhalte um das öffentliche Gesundheitswesen und bevölkerungsmedizinische Inhalte ergänzt. Das reicht natürlich nicht aus und – ich habe es gesagt – ein weiterer Grund, warum diese Stellen in Gesundheitsämtern wenig attraktiv sind: Das hängt eben mit der Finanzierung zusammen. Deswegen hat die Landesregierung bereits 2017 ein Förderprogramm zur Gewährung von Zuwendungszahlungen an ärztliches Personal in den Gesundheitsämtern aufgelegt, um neue Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen oder auch Ärzte zu binden, im kommunalen ÖGD zu bleiben. Ich kann berichten, dass im Jahr 2021 für 62 ärztliche Stellen in 17 Gesundheitsämtern entsprechende Zuwendungen aus unserer neu geschaffenen Förderrichtlinie gezahlt wurden. Die meisten Kommunen haben diese Zuzahlungsförderung positiv aufgenommen. An dieser Stelle will ich gern noch einen Einschub machen: Nicht gut ist, Herr Lauerwald, wenn Sie diejenigen diskreditieren, die während der Belastung der Pandemie zusätzlich die öffentlichen Gesundheitsämter mit unterstützt haben. Wir sind sehr froh, dass es eben viele Menschen aus den Verwaltungen gab, die Gesundheitsämter unterstützt haben. Es sind ja nicht nur ärztliche Aufgaben in Gesundheitsämtern zu leisten, sondern eben auch administrative: Es geht um das Ausstellen von Quarantänebescheiden, von Erlaubnisverfahren zu Veranstaltungen usw. Deswegen, glaube ich, ist es an dieser Stelle a) wichtig, diese Arbeit nicht zu diskreditieren, sie gehört essenziell mit dazu.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Das
habe ich gar nicht gemacht!)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das haben
Sie wohl!) Doch, das haben Sie gemacht. Quereinsteiger werden wichtige Akteure für die Bewältigung der Aufgaben in den öffentlichen Gesundheitsämtern sein. Ich glaube, dass man an dieser Stelle denjenigen wirklich großen Dank sagen kann, die sich mit eingesetzt haben, dass die Aufgaben bewältigt wurden, aber auch den externen Unterstützerinnen Dank sagen muss. Wir hatten ja Unterstützung aus der Bundeswehr, vom RobertKoch-Institut, von Krankenkassen und Hilfsorganisationen. Ohne diese wäre die Bewältigung der Aufgaben nicht möglich gewesen. Ja, es sind einige Aufgaben, die zusätzlich anstehen. Das Thema der IT-Ausstattung wurde schon genannt. Die Harmonisierung der Schnittstellen, es braucht entsprechende Endgeräte, um Aufgaben besser bewältigen zu können. Deswegen ist es gut, dass es den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gibt, der dem Land viele Mittel zur Verfügung stellt, um diese digitale Infrastruktur, aber auch andere Infrastrukturen in den Gesundheitsämtern aufbauen zu können. Der ÖGD-Pakt wird die Situationen in den Gesundheitsämtern verbessern. Wir hatten zwischen Mai und November 2020 einen Aufwuchs bei dem Personal in den Gesundheitsämtern von 510 VBE auf 580 VBE. Das sind schon mal ermutigende Zahlen und das zeigt, dass die Unterstützung durch den öffentlichen Gesundheitspakt wichtig ist, um den Personalmangel zu beheben. Wie gesagt, dazu gehört natürlich eine ausreichende Bezahlung. Ich habe es angedeutet oder habe schon darüber gesprochen, wir hatten diese Zuzahlungen als eine eigene Förderrichtlinie aufgenommen. Das kann aber nicht ausreichend sein, denn Zulagen sind kein guter Tarifvertrag, der dafür sorgt, dass auch die Arbeitsbedingungen gut sind, dass sich Perspektiven daraus ergeben, dass eine ausreichende Wertschätzung gegeben ist. Wir haben uns als Land Thüringen sehr dafür eingesetzt, dass dieser Tarifvertrag im Öffentlichen Gesundheitsdienst endlich verbessert wird. Wir haben einen Antrag in der Gesundheitsministerkonferenz eingebracht, der von allen Ländern mitgetragen wurde. Die Staatssekretärin selber ist zum Kommunalen Arbeitgeberverband nach Berlin gefahren, um dafür zu werben, beim Tarifvertrag, den die kommunalen Arbeitgeber mit den entsprechenden Akteuren abschließen, zu Verbesserungen zu kommen. Aber wir mussten feststellen, dass es von den kommunalen Arbeitgebern an der Stelle keine Bewegung gab, dass die nicht gesehen haben, wie wichtig es ist, im Gesundheitsamt für die Ärztinnen und Ärzte, das Personal zu einer anderen tariflichen Situation zu kommen. Das ist ein großes Problem. Das hat auch dazu beigetragen, dass wir hier eine unbefriedigende Situation haben. Das hat dazu geführt, dass die Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst ihre Mitgliedschaft im TBB, Beamtenbund und Tarifunion gekündigt haben und jetzt die Tarifverhandlungen durch den Marburger Bund geführt werden. Mir war es an dieser Stelle wichtig, vor allem auf die Dinge hinzuweisen, die wir als Land auf den Weg gebracht haben, die dazu geführt haben, dass sich die Situation verbessert hat. Sie ist noch nicht ausreichend, aber das kann gesamtgesellschaftlich getragen werden. Das heißt, wenn wir ein gutes Gesetz wollen, müssen wir hier auch über Strukturen insgesamt nachdenken, über eine gute Finanzausstattung und vor allem eine gute tarifliche Finanzierung. Dann muss der Kommunale Arbeitgeberverband endlich einen Schritt weitergehen. Ich hoffe, dass sich diejenigen, die in Kommunen Verantwortung übernommen haben, genau das Thema mit auf die Agenda schreiben und bei dieser Aufgabe mit unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Danke, Frau Präsidentin. Frau Werner, ich muss ihre Kritik zurückweisen. Ich habe eine Kritik an den Strukturen in den Gesundheitsämtern, die politisch über Jahre von Ihnen versursacht worden sind, geäußert. Ich zitiere, was ich gesagt habe: „notfallmäßige Unterstützung mit nicht geschulten Quereinsteigern aus der Verwaltung“. Das ist keine Kritik an den Quereinsteigern, sondern das ist eine Kritik an dem desolaten Zustand der Gesundheitsämter.
(Beifall AfD)
b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen
Gibt es weitere Redewünsche zu diesem Tagesordnungspunkt? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir ab, und zwar über den Antrag in der Drucksache 7/1193 und hier über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/5854. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen. Jetzt stimmen wir noch über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1193 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist auch dieser Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung der Beschlussempfehlung angenommen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/5797 – Neufassung –. Gibt es hier noch einen Wunsch nach Ausschussüberweisung? Ich habe keinen gehört. Auch jetzt ist das nicht der Fall. Dann stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5797 in der Neufassung ab. Wer stimmt für diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist auch dieser Antrag angenommen. Da wir jetzt erst halb eins haben, ermöglicht uns das, vor dem Eintritt in die Mittagspause noch einen weiteren Tagesordnungspunkt abzuarbeiten. Das ist Tagesordnungspunkt 16 – den rufe ich hiermit auf. Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/1727 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5416 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön.
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. Sie können der vorliegenden Beschlussempfehlung entnehmen, dass sich der Innen- und Kommunalausschuss sehr umfangreich und intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt hat. Wir haben insgesamt 18 Ausschussberatungen dazu durchgeführt. Wir haben eine mündliche und eine schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Im Ergebnis der durchgeführten intensiven Befassung will ich summarisch aus einer Vorlage einer Stellungnahme der Landesregierung dazu zitieren: Im Ergebnis der durchgeführten Anhörungen, also „nach Lektüre der Synopse, respektive der einzelnen Dokumente und Bewertung der Informationen aus der mündlichen Anhörung kommt die Landesregierung zu dem Schluss, dass nahezu niemand dem Ansinnen des vorliegenden Antrags der Fraktion der CDU vorbehaltlos zustimmt“. Insofern kommt der Innen- und Kommunalausschuss auch abschließend zu seiner Auffassung, dass der vorliegende Antrag abgelehnt werden sollte.
(Beifall DIE LINKE)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, unser Antrag „Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr“ ist ja schon vor einiger Zeit eingereicht worden, deswegen will ich noch einmal kurz zusammenfassen. Worum geht es uns genau? In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sowie finanziellen Aspekte zum Ausbau der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, die – jetzt kommt es – als besonders gefährlich eingestuft werden, zu prüfen und unverzüglich umzusetzen. Darüber hinaus haben wir die Landesregierung aufgefordert, unter besonderer Berücksichtigung einer datenschutzrechtlich konformen Videoüberwachung – das war uns wichtig – eine landesweite Konzeption zur Eindämmung von Straftaten an eben diesen besagten gefährlichen Orten vorzulegen. Weitere Forderungen aus dem Antrag waren eine Konzepterstellung. Die sollte in Zusammenarbeit mit lokalen Sicherheits- und Ordnungsbehörden sowie mit den Anliegern erfolgen. Und letzter Punkt: Wenn wir Videoüberwachung einführen, dann mit dem entsprechenden Blick auf die neueste zur Verfügung stehende Technik. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute müssen wir allerdings ernüchtert anerkennen: Die rotrot-grünen Fraktionen, aber auch die Gruppe der FDP lehnen unser Anliegen vehement ab. Nach über einem Jahr Ausschussbefassung ahne ich auch schon, wie meine Kolleginnen und Kollegen gleich nach mir argumentieren werden. Die FDP wird sagen: Das geht überhaupt nicht, das sind Eingriffe in die Grundrechte.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Schön, wenn die Botschaft angekommen ist!) Die Grünen-Kollegen werden wahrscheinlich befürchten, dass im schlimmsten Fall Bewegungsprofile von Menschen angelegt werden können. Die Linke sagt, der rassistische Überfall auf einen Flüchtling kürzlich in einer Straßenbahn in Erfurt sei auch durch eine dort installierte Videokamera eben nicht verhindert worden und übrigens, der Anger ist eigentlich gar kein richtiger Kriminalitätsschwerpunkt. Was Frau Marx dann dazu sagen wird, dazu komme ich später. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU sind ja bekanntlich weder beratungsresistent noch realitätsfern, wenn es um gute und nachvollziehbare Argumente geht. Lassen Sie mich deshalb hier noch mal ganz klar und deutlich sagen: Wir differenzieren da sehr genau. Videoüberwachung kann aus unserer Sicht doch nur ein Baustein in der lokalen Sicherheitsarchitektur sein. Der Schlüssel zum Erfolg ist vielmehr ein vielschichtiges lokales Sicherheitskonzept mit folgenden Bausteinen: zum einen natürlich die polizeiliche Präsenz, am besten natürlich mit Fußstreife, daneben eine angepasste Umfeldgestaltung durch bauliche Elemente, durch mehr Beleuchtung, durch Gestaltung der Offenheit eines Platzes und eben auch – und das ist nur ein Punkt – die zusätzliche Videoüberwachung. Es ist völlig klar, dass Videotechnik allein kein Allheilmittel zur kompletten Vermeidung von Straftaten sein kann. Wer das behauptet und wer uns vorwirft, dass es uns nur darum geht, der hat sich nicht wirklich ernsthaft mit unserer parlamentarischen Initiative beschäftigt. Uns geht es vielmehr darum, Menschen an besonders gefährlichen Orten – ich wiederhole es noch mal, da gibt es in Thüringen ja nur drei: die Magdeburger Allee, der Willy-Brandt-Platz und der Anger, alle hier in Erfurt – besser zu schützen. Uns geht es gerade nicht darum, eine flächendeckende Videoüberwachung einzuführen, sondern es geht um Videoüberwachung an Kriminalitätshotspots. Jetzt zu Frau Kollegin Marx, jetzt auch in der Rolle der Präsidentin: Frau Marx – davon gehe ich aus – wird Bedenken äußern, dass Videotechnik bestenfalls im Nachhinein bei der Täterermittlung helfen kann – dann sage ich: immerhin, da haben wir doch auch schon was gekonnt –, und wird darauf verweisen, dass sie noch Regelungsbedarf sehe, da viele Kommunen diese Technik einsetzen oder einsetzen wollten. Dazu will ich nur sagen, Frau Kollegin Marx: Ein Regelungsbedürfnis besteht aus unserer Sicht deshalb nicht, weil das bereits im Ordnungsbehördengesetz in § 26 geregelt ist. Demnach können Ordnungsbehörden bereits jetzt Videoüberwachung dann durchführen – ich zitiere –, „soweit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen“ – also eine vergleichsweise niedrige Eingriffsschranke im Verhältnis zu § 33 des Polizeiaufgabengesetzes. Dort ist nämlich die polizeiliche Videoüberwachung geregelt. Keine Frage, das Thema „Kriminalität und Sicherheitsgefühl“ bewegt die Menschen in Deutschland wie in Thüringen wie in Erfurt. Das belegen nahezu alle diesbezüglichen Umfragen. Ich will nur eine Studie zitieren aus dem Dezember 2020. Dort haben mehr als drei Viertel der Befragten sich für – und jetzt kommt es – einen flächendeckenden Einsatz von Videoüberwachung an öffentlichen Orten ausgesprochen. Also, was wir wollen: nicht flächendeckend und nicht an allen öffentlichen Orten, sondern ganz gezielt an Kriminalitätshotspots. Herr Minister Maier ist noch nicht da, aber Frau Schenk als Staatsekretärin: In diesem Zusammenhang hat ja meine Fraktion bekanntlich eine Forderung eingebracht, die auch schon zugesagt wurde. Wir haben gesagt, wir brauchen eine wissenschaftlich begleitete Studie genau zu dem Thema „Sicherheitsgefühl“. Das können wir hier in Erfurt machen oder auf Thüringen ausweiten: Was sagen denn eigentlich die Menschen vor Ort, wo fühlen sie sich unsicher und welche Maßnahmen sind aus deren Sicht angebracht, die die Kommunen oder auch das Land auf den Weg bringen können? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir waren im Dezember mit meiner Fraktion unterwegs und haben uns an einer Unterschriftenaktion der Erfurter Stadtratsfraktion beteiligt, ein Bürgerantrag zum Thema „Videoüberwachung auf dem Anger“. Und da haben wir gesehen, wie viele Leute das wirklich auch angenommen haben, bereitwillig ihre Unterschrift gegeben haben. Das kennen wir ansonsten so nicht, dass, wenn wir irgendwo am Stand stehen, die Leute zu uns kommen und uns sozusagen die Bude einrennen.
(Unruhe DIE LINKE)
Es gab keine Stifte, die waren einfach interessiert und wollten ihre Sicherheitslage verbessern.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nein,
das ist Populismus!) Und jetzt will ich noch mal darauf hinweisen, dass die Städte Altenburg und Sonneberg positive Erfahrungen und Ermittlungserfolge vermelden. Weitere Thüringer Städte wollen die Videoüberwachung: Arnstadt, Erfurt, Suhl, und zwar an besonders gefährlichen Orten. Auch die jüngsten Vorkommnisse in Gotha will ich noch mal in den Blickpunkt nehmen. So will beispielsweise der SPD-Oberbürgermeister Knut Kreuch die Einführung von Videoüberwachung in seiner Innenstadt prüfen, nachdem es zum wiederholten Male hier auch zu Vandalismus in der Innenstadt am Hauptmarkt gekommen ist. Ich darf Herrn Kreuch zitieren: „Es ist mein fester Wille, mehr Sicherheit durch Videoüberwachung zu erreichen. Wenn wir eine Erlaubnis haben, dann bin ich sicher, dass der Stadtrat die finanziellen Mittel im nächsten Haushalt bereitstellen wird.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt offensichtlich einen großen Bedarf in den Kommunen. Wir sehen das auch als Hilferuf. Deswegen haben wir uns im Rahmen der Haushaltsverhandlungen dafür eingesetzt, ganz konkret auch die Kommunen mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Insgesamt hatten wir 400.000 Euro einstellen wollen, aber leider bekam der Antrag keine Mehrheit. Aber ich kann auch den Thüringer Kommunen versichern, dass wir an dem Thema dranbleiben.
(Beifall CDU)
Wir werden auch dieses für uns wichtige Thema in die Haushaltsverhandlungen für das kommende Jahr einbringen. Wir sind nicht nur in diesem Fall, aber gerade beim Thema „Sicherheit“ zuverlässige Partner unserer Kommunen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Walk, es ist ja schon schön, dass Sie, wenn auch etwas verkürzt, ahnen, was ich Ihnen sagen werde. Das ist zumindest ein Zeichen, dass wenigstens etwas hängen geblieben ist. Meine Damen und Herren, etwas mehr möchte ich Ihnen aber schon mit auf den Weg geben, denn bereits in meiner ersten Rede hier zum Thema im Hohen Hause hatte ich mich entschieden gegen das Vorhaben der CDU ausgesprochen, eine Überwachung der Bürger durch Videokameras an öffentlichen Orten zu etablieren. Meine Damen und Herren von der CDU, Sie haben etwas weiter unten auf der Tagesordnung einen Antrag zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts. Da sollte es Ihnen zumindest zu denken geben, wenn Ihnen hier in Breite auch die Fraktion der Linken gemeinsam mit der FDP entgegentritt und die Bürger vor einer Überwachung durch Sie schützen möchte.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist doch
Quatsch!) Nein, es ist so.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist eine
seltsame Verbindung!) Getoppt wurde das nur durch den Antrag der AfD, dazu noch den Ton aufzunehmen. Dieser Antrag ist zum Glück sang- und klanglos verschwunden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, erst gestern haben Sie von der Union hier gemeinsam mit Rot-Rot-Grün die rechtlichen Grundlagen für Bodycams bei der Polizei beschlossen. Auch hier haben Sie teils verfassungswidrige Maßnahmen normiert. Das habe ich Ihnen auch so gesagt.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist auch
falsch!) Nein, Sie haben bloß keine Ahnung, Herr Kollege. Sie können doch nachher noch reden, Sie haben bestimmt mehr Redezeit als wir. Sie hätten gut daran getan, diesen Antrag heute von der Tagesordnung zu nehmen oder gar gänzlich zurückzuziehen. Das ist nicht nur die Meinung der Bürgerrechtspartei FDP,
(Beifall Gruppe der FDP)
diese Ansicht wurde auch durch die Anhörungsergebnisse untermauert. Auch das hatte ich bereits in der ersten Lesung hier gesagt und die FDP hatte auch die entsprechenden Anträge im Haushalt dazu eingebracht. Niemandem ist geholfen, meine Damen und Herren, durch Scheinsicherheit. Niemandem ist geholfen durch Kameras, die oft noch nicht einmal dauerhaft personell besetzt sind. Und selbst die von Kameras gespickte Stadt London konnte die Attentate auf die U-Bahnen nicht verhindern, meine Damen und Herren. Was es wirklich braucht, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken, um Thüringen sicher zu machen, sind eben nicht mehr flächendeckende Überwachungen – und auch große Plätze sind flächendeckend –, sondern mehr Polizei auf der Straße, mehr sichere Orte, mehr sichere Infrastruktur in den Kommunen und vor allem auch mehr Prävention – kurzum, eine Sicherheitspolitik, die Bürgerrechte nicht mit Füßen tritt, meine Damen und Herren. Denn es geht bei Grundrechtseingriffen – und das ist ein Grundrechtseingriff – immer darum, zuvor die milderen Mittel auszuschöpfen. Wir hatten hierzu einige Vorschläge im Bereich der Polizei, aber auch zur finanziellen Ausstattung der Kommunen. Auch das spielt ja dabei eine große Rolle. Vielleicht kommen wir doch noch mal dazu ins Gespräch. Für heute sind wir allerdings – Sie haben es geahnt – mit dem Thema fertig und werden Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bergner, zunächst: Die Aufnahme des Tons, da haben Sie möglicherweise was verwechselt. Das war ein Antrag bezüglich der Bodycams zur Änderung des PAG, und der hatte mit diesem nichts zu tun, allerdings, zugegeben, inhaltlich durchaus verwandt. Aber darum ging es, um die Aufzeichnung des Tons, und dem hat gestern ebenfalls sogar die Koalition zugestimmt, zumindest die Aufnahme des Tons mit Videogeräten, und genau darum ging es in unserem Antrag und nicht um die Videoüberwachung im Zusammenhang mit diesem Antrag hier, der jetzt vorliegt, über den wir jetzt reden und auf den ich jetzt auch kommen werde. Videoüberwachung schützt nicht davor, dass Straftäter an der Begehung von Straftaten gehindert werden. Videoüberwachung ist zu Recht umstritten. Videoüberwachung schafft mehr Probleme gerade mit dem Datenschutz, als sie solche Probleme tatsächlich lösen kann. Videoüberwachung kostet Geld und – wenn man Videoüberwachung richtig betreiben will – auch noch Unmengen an Personal. Der wichtigste Punkt: Videoüberwachung ersetzt eben keine Polizei.
(Beifall AfD)
Kurzum: Videoüberwachung – und da muss ich es eben genauso ausdrücken, wie das auch Herr Walk schon gemacht hat – ist eben kein Allheilmittel. Sollte es daher Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und Wegen wirklich geben oder ist das vielleicht übertrieben? Das ist die Frage, die hier im Raum steht. Deswegen möchte ich auch noch ein paar Dafürpunkte bringen. Videoüberwachung sorgt beispielsweise für den kleinen Schreckmoment oder das kleine Zögern, in einigen Fällen vielleicht sogar für das Ablassen der Tat, wenn ein angehender Straftäter die Überwachung mitbekommt. Videoüberwachung erzeugt – gerechtfertigt oder nicht – ein positives subjektives Sicherheitsempfinden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie!) Videoüberwachung sorgt in vielen Fällen für eine nachträgliche und zuverlässige Identifikation der Täter und Videoüberwachung wird auch von Richtern und Gerichten als zuverlässiger Videobeweis anerkannt. Videoüberwachung kann daher auch präventiv tatsächlich Straftaten verhindern. Videoüberwachung ersetzt zwar keine Polizei, kann diese bei der Arbeit aber unterstützen, wie auch die Anhörung zu den Bodycams – anderes Thema, das hatten wir gestern – gezeigt hat. Daher ist Videoüberwachung eine von verschiedenen Möglichkeiten, innere Sicherheit zu behüten und zu schaffen. Als ein Beispiel gegen Videoüberwachung werden immer wieder gern faktenresistent angebliche Verdrängungseffekte angebracht. Demnach würde jede Straftat, die aufgrund einer vernünftigen Videoüberwachung beispielsweise auf dem Erfurter Anger verdrängt wird, dafür woanders in Erfurt stattfinden. Das ist – ich kann es nicht anders ausdrücken – Blödsinn. Wenn Sie jährlich 100 Straftaten auf diese Weise verdrängen, dann werden diese 100 Straftaten eben nicht in Gänze woanders in Erfurt stattfinden.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Die werden woanders stattfinden, die werden nur verdrängt!) So was zu behaupten, ist billiger Populismus.
(Beifall AfD)
Und es ist schade – das muss ich jetzt auch noch dazusagen –, dass das von mir in der ersten Debatte zu diesem Antrag zur Einbringung seitens der CDU geforderte gesamtgesellschaftliche Konzept im Umgang mit kriminogenen Orten nun noch nicht zustande gekommen ist. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen, Videoüberwachung auch zu vermeiden. Aber wie Sie mit unseren Einwürfen, unseren Anträgen umgehen, das haben wir ja schon oft genug erlebt. Sie lehnen sie ab ohne jeden Willen zur Sacharbeit. Deswegen ist das der Lauf auch in dem Fall gewesen. Deshalb habe ich in der gesamten Debatte immer wieder Zahlen und Fakten zu den dauerhaft kriminogenen Orten, also den gefährlichen Orten in Erfurt, eingebracht. Dennoch hat sich offenbar bisher wenig geändert, denn sie bestehen nach wie vor fort. Ich spare es mir daher heute, die Fakten, die dazu auf dem Tisch liegen, beispielsweise in Form meiner Kleinen Anfragen, noch mal auf den Tisch zu holen. Jeder, der sich im Ausschuss damit befasst hat, hatte die Möglichkeit, diese zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen ein Zitat aus der Medienberichterstattung rund um die Einbringung dieses Antrags hier im Thüringer Landtag im Herbst 2020. Da wurde in der „Thüringer Allgemeinen“ geschrieben: „‚Videorelevante‘ Straftaten machen gut ein Drittel aller am Anger registrierten Delikte aus.“ Weiter steht dort geschrieben: „361 der 1.085 Straftaten, die im Vorjahr auf dem Anger insgesamt registriert wurden, können als ‚videorelevant‘ eingeschätzt werden, weil Kameras sie erkennen und zu ihrer Aufklärung beitragen könnten.“ Ein Drittel aller dort stattfindenden Straftaten an dem wohl entscheidendsten kriminogenen Ort hier in Erfurt – ich frage mich, warum wir überhaupt noch darüber diskutieren, ob dieser Antrag angenommen wird oder nicht.
(Beifall AfD)
Es ist also bei Weitem nicht so, wie unerfahrene Erfurter Kommunalpolitiker anderer Parteien immer noch behaupten, dass es völlig unbedeutend ist, weil es ja dort nur um Erschleichen von Leistungen oder Ähnlichem geht. Es geht um ganz andere Straftaten, ich hatte es gerade vorgelesen: videorelevant. Es geht auch nicht einfach nur darum, dass dort viele Menschen unterwegs sind. Das ist eine Scheindebatte, die gern von Grün beispielsweise geführt wird, aber leider am Kern vorbeigeht. Deswegen kann man weiter dagegen wettern, die Straftatenbelastung des Erfurter Angers wird man dadurch aber nicht positiv beeinflussen. Dazu müsste man ganz woanders ansetzen. Dazu kann vielleicht mein Kollege Stefan Möller was sagen, aber um das Problem geht es hier in diesem Antrag nicht. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch mal darauf zurückkommen, was denn der eigentliche Kern des Antrags der CDU ist. Die CDU behauptet ja mit ihrem Antrag, dass eine Mehrheit der Menschen angeblich einer lückenlosen Überwachung in der Öffentlichkeit offen gegenüberstehe, dass die Videoüberwachung an besonders gefährlichen Orten besonders präventiv wirken würde, dass damit die Aufklärung von Verbrechen erhöht würde und dass am Ende das Sicherheitsgefühl der Menschen höher wäre. Aus meiner Sicht ist das in mehrfacher Hinsicht äußerst problematisch, weil Sie nämlich mit dieser Erzählung ganz bewusst an die Ängste der Menschen appellieren und Ängste schüren und versuchen, sie für Ihre politische Arbeit hier im Landtag nutzbar zu machen. Sie sprechen immer wieder – das ist auch in den Reden eben deutlich geworden – insbesondere vom Erfurter Anger. Da muss ich einfach noch mal klarstellen, dass die Fakten, über die wir ja auch im Innenausschuss gesprochen haben, die auch alle öffentlich zugänglich sind, etwas anderes besagen als das, was Sie hier ständig wiederholen. Delikte wie Körperverletzung, Diebstahl, Betäubungsmittel, Sachbeschädigung und Beleidigungen sind rückläufig. Wenn Sie sich die Zahlen 2020 im Vergleich zu 2018 anschauen, dann werden Sie feststellen, dass diese Delikte um mehr als 37 Prozent zurückgegangen sind. Ein Großteil dieser Delikte – das hat eben Herr Mühlmann falsch dargestellt, weil er es vermutlich nicht verstanden hat – findet trotz Videoüberwachung statt. 40 Prozent der Delikte, die festgestellt wurden, finden in Räumen statt, in denen eine Videoüberwachung vorhanden ist. Ein Großteil davon sind übrigens Straßenbahnen. Das häufigste Delikt ist dort das Erschleichen von Leistungen, also Fahren ohne Fahrschein. Wenn bei einer Kontrolle jemand in der Straßenbahn erwischt wird, dann ist es die logische Folge, dass dann die Personalien festgestellt werden, um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten, um einen Bußgeldbescheid zu erlassen usw. usf. Dann steigt man aus der Straßenbahn aus. Und wo steigt man in Erfurt im Regelfall aus der Straßenbahn aus? An dem zentralen Platz, an dem Umsteigeplatz, an dem Verkehrsknotenpunkt, das ist der Erfurter Anger. Das ist aber nicht der Erfurter Anger als Tatort, sondern der Tatort ist die Straßenbahn, die durch die gesamte Stadt fährt. In der Statistik erscheint dann aber der Ort Erfurter Anger als besonders kriminalitätsanfällig. Also völlig irre, was hier behauptet wird. Im Übrigen, wer meint, dass durch den Einsatz einer Videokamera Straftaten verhindert würden, der soll mir mal erklären, warum trotzdem Banküberfälle stattfinden. Es wird doch keiner davon abgehalten, die Sparkasse zu überfallen, nur weil er weiß, dass da irgendwie im Schalterraum eine Videokamera hängt. Also völlig unsinnig, was da auch wieder hier behauptet wird. Allein dadurch, dass am Erfurter Anger bestimmte Delikte festgestellt werden, ist ja nicht der Ort an sich ein Hotspot, sondern zu dem eigentlichen Ort Erfurter Anger werden bis zu zehn Straßen im weiteren Umfeld hinzugerechnet. Im Übrigen fallen dort auch Delikte und Straftaten mit hinein, die gar nicht im öffentlichen Bereich stattfinden, sondern in den privaten Wohnungen, die sich in den Straßen rund um den Anger herum befinden, wenn es dort zu einem Polizeieinsatz kommt. Das hat aber mit dem, worüber wir hier reden und was die CDU uns glauben machen will, dass der Erfurter Anger an sich besonders kriminalitätsanfällig ist, überhaupt nichts zu tun. Im Übrigen – Sie haben ja noch mal die Entstehungshistorie erwähnt, Herr Walk – haben Sie ja den Antrag parallel zu einer laufenden Kleinen Anfrage eingereicht. Hätten Sie mal die Antwort der Landesregierung auf Ihre Kleine Anfrage damals abgewartet, wo nämlich drinstand, dass das, was Sie im Antrag behaupten, überhaupt nicht die Realität ist, dann hätten Sie den Antrag gar nicht eingereicht oder aber Sie hätten im Ergebnis der Auswertung dieser Anfrage Ihren Antrag gleich zurückgezogen. Stattdessen haben Sie ihn weiter auf der Tagesordnung gelassen, sodass wir heute darüber abschließend entscheiden müssen. Ich will auch noch darauf hinweisen: Es wird immer von einer gefühlten Sicherheit oder Sicherheitslage gesprochen. Die gefühlte Sicherheit hat aber überhaupt nichts damit zu tun, wie die Kriminalitätsstatistik am Ende tatsächlich aussieht. Und, Herr Bergner – weil Sie das vorhin gesagt hatten –, es geht nicht darum, Thüringen sicherer zu machen, denn Thüringen ist eines der sichersten Bundesländer in Deutschland.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen brauchen wir auch gar nicht darüber reden, ob wir durch eine lückenlose Überwachung von Menschen in der Öffentlichkeit eine gefühlte höhere Sicherheit herstellen müssen. Im Ergebnis der intensiven Beratung im Innenausschuss mit durchgeführten Anhörungen – ich hatte das vorhin gesagt – kann ich deswegen zusammenfassend feststellen, dass eine subjektive Kriminalitätsfurcht und die objektive Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden, weit auseinanderklaffen. Das hat also nichts damit zu tun. Im Übrigen ist das eine Feststellung, die auch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich der Polizei, in der Anhörung mitgeteilt hat. Also selbst unsere eigene Ausbildungseinrichtung der Polizei in Meiningen kommt zu der Auffassung, dass man dem Antrag der CDU besser nicht folgen sollte. Sie haben ja auch erklärt, dass durch den Einsatz der Videokameras im öffentlichen Raum angeblich die Anzahl der Straftaten zurückgedrängt werden würde, und nehmen dabei billigend in Kauf, dass eine unbestimmte Anzahl von Menschen sich am Ende dem Generalverdacht aussetzen muss, dass sie potenzielle Täter sind, nur weil sie zufällig in den Fokus einer Kamera hineingeraten sind. Das ist aus unserer Sicht ein unverhältnismäßiger Grundrechtseingriff.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Herr Bergner hat das vorhin erwähnt. Im Übrigen: Prof. Kersting von der Polizeihochschule in Nordrhein-Westfalen hat das auch genauso beschrieben, hat deswegen empfohlen, dem Antrag der CDU nicht zu folgen. Was erreichen Sie denn am Ende mit dem Einsatz der Kamera im öffentlichen Raum? Sie erklären öffentlich, dass Sie sich als Person besser nicht an einem bestimmten Ort aufhalten sollten. Sie stigmatisieren einen ganzen Bereich in den Innenstädten als besonders gefährlich und die Stigmatisierung führt am Ende dazu, dass sich Menschen bewusst von diesen öffentlichen Plätzen fernhalten. Das ist etwas, was wir aus unserer Sicht überhaupt nicht zulassen dürften. Wir sollten das auch gar nicht befördern.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn Sie wollen, dass wir tatsächlich Kriminalität in den Städten zurückdrängen, dann müssen wir nicht darüber reden, wie wir die Orte lückenlos überwachen, sondern wir reden am Ende darüber, dass wir durch bauliche Maßnahmen, durch Städtebau beispielsweise, dazu einen Beitrag leisten, dass Innenstädte ein Ort der Kommunikation sind, des Erlebens sind, dass Menschen sich dort treffen können, dass sie dort gern verweilen. Dann reden wir darüber, wie Kommunen in die Lage versetzt werden, der Verwahrlosung entgegenzuwirken. Dann sorgen wir am Ende für mehr Lebensqualität in den Innenstädten, aber wir stigmatisieren die Orte nicht. Im Übrigen wäre es auch viel hilfreicher, wenn wir uns in den Haushaltsverhandlungen für 2023 mit der CDU darauf verständigen könnten, nicht mit mehr Kameras die Städte zuzupflastern, sondern darüber reden, Geld bereitzustellen, dass wir Streetworker auf die Straße schicken, dass wir Sozialarbeiter
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) einstellen, dass wir präventiv wirken, damit die Menschen am Ende einen Mehrwert davon haben. Im Ergebnis dessen kann ich feststellen und dabei zitiere ich Prof. Bornewasser von der Universität in Greifswald, der uns ins Stammbuch geschrieben hat – Zitat –: „Mein Gesamteindruck von diesem Antrag“ – also dem der CDU –, „lässt mich zweifeln, ob sich die Antragsteller intensiv mit der umfassenden Problematik der Videoüberwachung auseinandergesetzt haben.“ Dem ist an sich nichts mehr hinzuzufügen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will Ihnen sagen, was tatsächlich einen Beitrag für mehr Sicherheit in Thüringen geleistet hat, nämlich dass sich Rot-Rot-Grün seit 2015 dafür eingesetzt hat, dass der Personalabbaupfad, den Sie als CDU über Jahre hinweg zu verantworten hatten, nicht nur gestoppt wurde, sondern dass wir die Ausbildungskapazitäten in Meiningen für die Polizei erhöht haben, dass wir dort bessere bauliche Voraussetzungen für die Ausbildung der Polizei schaffen, dass wir am Ende die Polizistinnen und Polizisten mit technischen Maßnahmen besser ausgestattet haben, damit sie ihren Dienst auch wirklich gut vollziehen können, dass wir Beförderungsmöglichkeiten aufgezeigt haben und dass am Ende der Polizeiberuf wieder attraktiver geworden ist. Das waren tatsächliche, abrechenbare, gute Ergebnisse für die Thüringer Polizei und für die Sicherheit in diesem Lande.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauer hier vor Ort bzw. an den Endgeräten, sehr geehrte Abgeordnete, durch meine langjährige Bundeswehrzeit habe ich gelernt, dass der Blick ins Gelände durch nichts zu ersetzen ist. Deswegen habe ich damals in Gotha auf dem Coburger Platz am 11.09.2021 einen 24-Stunden-Infostand durchgeführt. Ich wollte mal gucken, wie sich das so entwickelt, was da alles so abgeht. Ich habe mit allen Beteiligten gesprochen – mit allen Beteiligten –, besonders auch mit den Unternehmern dort vor Ort, und da war die einhellige Meinung: Wir brauchen dort eine Kameraüberwachung. Der anschließende Antrag im Stadtrat wurde dann abgelehnt. Warum habe ich das dort getan? Ich wollte mir selbst einen Eindruck darüber verschaffen, was dort oben auf dem Coburger Platz so abgeht. Man spricht nicht nur von Kriminalitätsschwerpunkten, man spricht mittlerweile von kriminogenen Orten. Das hat man mir dann so erzählt, auch auf der Polizeiwache. Das fand ich sehr interessant, also ich habe dort alles erlebt: Drogenhandel, Prostitution, Gewalt,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Was?)
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) offene Gewalt auf dem Coburger Platz – ich habe alles gesehen.
(Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich habe es doch live gesehen,
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Haben Sie
gesehen?)
(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) ich war 24 Stunden dort auf dem Platz von 10.00 Uhr bis 10.00 Uhr. Ich weiß nicht, was daran so lustig ist, ich fand es einfach nur furchtbar, dass sich dort Familien, Kinder und ältere Herrschaften nicht gefahrlos bewegen konnten. Mir wurde sogar angeraten: Ab 22.00 Uhr können wir Ihre Sicherheit an diesem Ort nicht mehr gewährleisten.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist doch Quatsch!) Das ist nicht Quatsch, ich habe es live erlebt und ich habe Zeugen dafür. Wir können ab 22.00 Uhr Ihre Sicherheit auf diesem Platz nicht mehr garantieren, bitte brechen Sie jetzt ab – und das inmitten von Deutschland.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Danke schön, Herr Präsident. Wir fraktionslosen Abgeordneten stimmen dem Antrag der CDU zu, aber was dahinterliegen muss, ist natürlich das Rechtskonstrukt, und das muss bürgerfreundlich sein. Da müssen wir natürlich auch auf den Datenschutz achten und da darf es keine Lücken geben. Vielen Dank.
(Beifall Abg. Dr. Bergner, fraktionslos; Abg.
Kniese, fraktionslos; Abg. Schütze, fraktionslos)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, diese Debatte krankt gerade sehr daran, dass hier der Eindruck entstehen könnte, wenn man Ihnen so zuhört, es gäbe überhaupt keine Videoüberwachung, die müsste komplett neu eingeführt werden, die wäre bisher überhaupt nicht möglich. Das ist ja nicht wahr. Wir haben Rechtsgrundlagen im Polizeiaufgabengesetz, wir haben Rechtsgrundlagen in der DatenschutzGrundverordnung. Bei allen Eingriffen gegen unbescholtene Bürger ist es einfacher, eine Dreierprüfung zu machen „verhältnismäßig, geeignet, erforderlich“, um den Erfolg herbeizuführen, den man sich wünscht. Und in dem Dreierkonstrukt „verhältnismäßig, geeignet, erforderlich“ hat sozusagen das subjektive Gefühl „Ach ist das schick, wenn da eine Kamera hängt; irgendwie fühle ich mich besser“ keinen Platz bei Rechtseingriffen. Das ist so. Das können Sie traurig finden, aber so ist unsere Rechtsordnung, und das ist auch richtig so. Sie sagen immer „kriminogene Orte“, aber es sind ja nicht die Orte an sich, die kriminogen sind, sondern bestimmte Leute, die dort verkehren. Und wir haben in verschiedenen Szenen Verdrängungseffekte und alles Mögliche; es ist schon sehr, sehr viel gesagt worden. Aber auch die Landespolizeidirektion, die haben wir ja auch mit angehört und die hat gesagt: Diese vermeintliche Sicherheit, die durch mehr Videokameras entsteht, enttäuscht die Bürger, weil sie denken, dass in dem Moment, wo ein Übergriff auf sie erfolgen könnte, sofort der Streifenwagen um die Ecke biegt. Das macht der aber nicht, weil das irgendwann im Nachhinein ausgewertet wird. Deswegen hatte die Landespolizeidirektion auch gesagt: Wenn wir so was machen sollen, wenn die Erforderlichkeit besteht, an bestimmten Orten mehr Videoüberwachung durchzuführen, dann muss eins zu eins dieses Videobild auch angeschaut werden und zeitnah oder umgehend auch ein Einsatz erfolgen. Ansonsten ist das ein Placebo, das muss ich mal so sagen. Deswegen frage ich mich und deswegen haben wir uns gefragt in der Anhörung und haben auch den Antrag nicht deswegen kritisiert, weil Sie das Sicherheitsempfinden der Menschen verbessern wollen und sich da Gedanken machen, ob es gefährliche Plätze gibt. Das sollten wir alle tun. Wir haben den Schutz der Bürgerinnen und Bürger auch alle im Sinn, aber Sie müssen doch dann auch schauen: Ist die Maßnahme wirklich das Richtige? Und Ihr Antrag ist sehr, sehr allgemein. Sie haben einfach nur geschrieben: Die Mehrheit der Thüringer Bevölkerung hätte so was gern, die Videoüberwachung kann der Prävention von Straftaten dienen, hilft bei der Aufklärung von Verbrechen und steigert das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Das reicht aber noch nicht bei den drei Punkten „verhältnismäßig, geeignet, erforderlich“. Und dann sollte die Landesregierung prüfen, was sie als rechtliche Konstrukte zur Verfügung stellen kann, um diese beiden sehr, sehr allgemeinen Punkte in ein polizeiliches Handeln irgendwie umzusetzen oder in eine Polizeirechtsnorm, die wir dann aber auch wieder mit der Datenschutz-Grundverordnung abgleichen müssten und danach ist das alles viel zu unpräzise. Das war eigentlich einfach mal so ein Schuss ins Dunkle – also sorry. Die Landesregierung möge das Ergebnis bis zum 15. Juli 2021 vorstellen. Die Leute fänden mehr Videoüberwachung schick, erzählt uns doch mal, was euch dazu einfällt. Und das ist zu wenig, wenn es um Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern geht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen haben wir trotz langer Beschäftigung mit Ihrem Antrag, Herr Walk, hier nichts gefunden, wo wir gesagt hätten, das muss jetzt hier im Parlament ins Laufen gebracht werden. Deswegen kann auch ich hier nicht zustimmen, in einer solchen allgemeinen Form die Videoüberwachung auszudehnen, wie Sie das hier vorschlagen. Es ist schlicht weder verhältnismäßig noch geeignet noch erforderlich.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Ja, und zwar ist dem einen oder anderen bekannt, dass ich durchaus die eine oder andere Kleine Anfrage hier im Haus stelle. Das mache ich nicht, weil ich mich sonst langweilen würde, sondern weil ich es für die Arbeit hier wichtig finde und weil ich genau in solchen Momenten genau solche Anfragen vorholen kann: Anfrage 7/2873, dort hat die Landesregierung geantwortet auf die Frage nach Gründen für die Einstufung der drei dauerhaft kriminogenen Orte in Thüringen. Ich will es kurz vorlesen, zitieren aus der Antwort zu Frage 2: „Welchen Anteil an der Einstufung als kriminogene Orte tragen Delikte nach § 265a Strafgesetzbuch?“ Antwort: „Delikte nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) sind nicht Bestandteil der diesbezüglichen Aus- und Bewertung und bilden somit keine Grundlage.“ Das Nächste, was aus der Anfrage hervorgeht, ist aus der Antwort zu Frage 1, die Gründe für die Einstufung als dauerhaft kriminogene Orte. Hier nennt das Innenministerium sechs Teilbereiche: Teilbereich 1 – KapitaI-, SexuaI-, Körperverletzungs- und Branddelikte; Teilbereich 2 – Raub-, Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsdelikte; Teilbereich 3 – Delikte nach AMG, BtMG und NpSG; Teilbereich 4 – Delikte nach Asyl- und Aufenthaltsgesetz; Teilbereich 5 – Beleidigungsund Sachbeschädigungsdelikte, Delikte gegen die Öffentlichkeit, unter anderem Bombendrohungen und Landfriedensbruch; Teilbereich 6 – Diebstahlsdelikte. Das ist, was die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage erbracht hat, warum in Erfurt drei Orte als dauerhaft kriminogene Orte eingestuft wurden. Sie haben es nur heruntergespielt. Sie wollen es wahrscheinlich nicht verstehen, Herr Bilay, aber das sagt die Landesregierung. Da können Sie sich fünfmal dagegen erwehren, dass es nicht so sei.
(Beifall AfD)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Vielen herzlichen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ich fange mal von hinten an, es ist ja nicht nur der Herr Mühlmann, der hier viele Anfragen stellt, sondern beispielsweise auch der Herr Bilay. Warum erwähne ich jetzt Herrn Bilay? Weil Herr Bilay schon mehrfach nachgefragt hat – ich lese nämlich Anfragen auch immer interessiert, auch aus anderen Bereichen –, wie es sich gerade mit der Kriminalität in Gotha und dort am Coburger Platz so gestaltet. Es ist eben kein dauerhaft kriminogener Ort, ganz genau nicht. Auch die gefühlte Unsicherheit stimmt nicht mit den Zahlen der Polizeistatistik überein, hat inzwischen schon eine doppelte Befragung von Herrn Bilay ergeben, so jedenfalls in den Antworten auf die beiden Kleinen Anfragen nachlesbar, die ich nachgelesen habe. So ist das eben manchmal mit der gefühlten Sicherheit. Und weil sich der Herr Gröning jetzt meldet: Es ist ja schön, dass er einen 24-Stunden-Infostand auf einem Platz angeboten und dort vieles erlebt hat. Ich frage mich ganz ernsthaft: Wenn Sie dort, wie Sie sagen, Drogenhandel, Prostitution und andere kriminelle Dinge erlebt haben, haben Sie denen nur zugeschaut oder haben Sie sie angezeigt?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist doch die spannende Frage. Ich sage Ihnen ganz offen, wenn da ein Stand ist oder vielleicht auch eine Videokamera – und damit sind wir dann beim Thema –, mag sich der eine oder andere vielleicht beobachtet fühlen. Aber hält das von etwas ab? Es verdrängt maximal Probleme. Das ist das Problem von Videoüberwachung, dass eine Kamera allein leider noch gar kein Problem löst, sondern es braucht Menschen dahinter, die aktiv werden.
(Beifall DIE LINKE)
Menschen, die im besten Falle geschult sind, die eingreifen. Es braucht also – ganz konkret gesprochen, das ist hier auch schon Thema gewesen – mehr Polizei. Mehr Polizei schafft sehr viel mehr Sicherheit, und zwar, wenn sie auf der Straße ist, vor Ort als Ansprechpartnerin für die Menschen, und eben nicht eine Kamera, die maximal verdrängt, aber eben noch kein einziges Problem löst. Die Anhörungen und Beratungen im Innenausschuss haben auch gezeigt, dass der Antrag der CDU eben leider nicht taugt, um das Sicherheitsempfinden der Menschen zu stärken. Deshalb ist der Antrag auch im Ausschuss abgelehnt worden. Da hieß es, dass Videoüberwachung zwar einen Beitrag zur Verdrängung leistet oder vielleicht auch bei manchen zur Stärkung des Sicherheitsempfindens beiträgt. Aber was bringt uns Verdrängung von Kriminalität? Es gibt zudem wesentlich wirkungsvollere Instrumente, die nicht so massiv in die Grundrechte eingreifen. Madeleine Henfling hat es mir berichtet, aber ich war auch schon häufig im Gespräch beispielsweise mit Herrn Loyen, der auch im Innenausschuss sehr dezidiert und praxisnah dargestellt hat, wie hier die Polizei beispielsweise in Erfurt aktiv geworden ist. Ganz abgesehen davon, dass man die Zahlen zu Straftaten am Anger sehr differenziert betrachten muss – das hatte meine Kollegin Henfling auch in der ersten Lesung getan –, haben eben auch viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übrigens auch von der Polizei Hamburg, dargestellt, dass Videoüberwachung nur dann einen nachhaltigen Effekt erzielen kann, wenn unmittelbare Reaktionen bei Straftaten und Fehlverhalten eintreten. Sprich, es braucht Menschen hinter der Kamera. Es braucht genau die, die aktiv werden, die tatsächlich eingreifen können, wenn es nicht nur darum geht, eine Kamera aufzuhängen. Sonst kommt es zu einem schnellen Abstumpfen der Menschen und Videoüberwachung wirkt gar nicht mehr. Frau Marx hatte dankenswerterweise auch darauf hingewiesen, dass wir ja durchaus schon jahrzehntelange Erfahrungen mit Videoüberwachung haben. Wie gesagt, es braucht viel Personal im Bereich der Prävention und auch sichtbare Präsenz. Hier wurden in Thüringen auch bereits Maßnahmen ergriffen, die wesentlich minimalinvasiver sind als Videoüberwachung und auch besser wirken, auch für das Sicherheitsgefühl. Ich will noch ganz kurz was zu den geforderten Abstimmungen sagen, die Sie in Punkt 2.3 aufgeführt haben. Die finden längst statt, wie das Innenministerium – ich nehme an, Frau Schenk geht auch noch darauf ein – auch im Ausschuss ausgeführt hat. Die Kommunen können ja bereits mit Videoüberwachung arbeiten, wenn sie das wollen. Es ist also deshalb gar nicht nötig, hier von Landesseite Anreize zu liefern, um die Überwachung auszubauen. Aus diesen Gründen und den bereits in der vorangegangenen Beratung genannten lehnen wir den Antrag weiterhin ab. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuhörer, Zuschauer und sehr geehrte Abgeordnete, ich muss hier auf den Einwurf von Frau Rothe-Beinlich antworten. Aber natürlich habe ich eine Anzeige getätigt. Mir wurde sogar abgeraten, mich ab 22.00 Uhr auf dem Platz zu bewegen, weil dort meine Sicherheit nicht mehr gewährleistet wäre. Ich habe es dann trotzdem gemacht. Ich musste sogar zweimal die Polizei rufen, weil dort marodierende Banden – ja, das ist so – eine Gefahr darstellen. Die wurden dann auch von der Polizei verfolgt. Offene Drogendealerei habe ich angezeigt. Nur das Problem ist, dass dort ein Ablauf eingeübt ist. Wenn die Polizei am Einlaufen ist, stellt man sich an die Ecke und schmeißt halt eben die Drogen weg. Das haben uns dann die Passanten erzählt, wie dann diese Ausweichreaktionen sind. Genau das kann man letztendlich durch eine Videoüberwachung vermeiden. Im Übrigen habe ich mich dort mit allen Gewerbetreibenden, mit allen Anliegern an dem Platz unterhalten. Die haben ganz klar eine Videoüberwachung für den Coburger Platz gefordert. Vielen Dank noch mal für diesen Einwurf, Frau RotheBeinlich. Danke.
(Beifall Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, ich will noch mal etwas zu der Äußerung von dem Abgeordneten Bergner sagen, der gesagt hat, Rot ‑ Rot-Grün und die FDP wollen vor Überwachung schützen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ja!) Zwei Bemerkungen von mir, die erste Bemerkung: Überwachung ist doch kein Selbstzweck. Zweite Bemerkung: In der endlichen Konsequenz würde das doch bedeuten, Kollege Bergner, dass Sie die bestehenden Rechtsgrundlagen ändern und abschaffen müssten. § 26 Ordnungsbehördengesetz lässt es zu – ich habe ausgeführt. Erklären Sie es dann aber auch den Kolleginnen und Kollegen in Altenburg, in Sonneberg, in Suhl, in Erfurt und Gotha.
(Beifall CDU)
Im zweiten Schritt müsste dann der § 33 Polizeiaufgabengesetz abgeschafft werden. Auf die diesbezügliche Gesetzesinitiative bin ich gespannt. Die Debatte können wir hier gern führen.
(Beifall CDU)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Vielen Dank, Herr Walk. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldungen mehr. Frau Staatssekretärin Schenk, Sie haben das Wort.
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es scheint ja wirklich alles sehr aufregend zu sein, zumindest aber noch nicht ganz so fokussiert. Aber das können wir ja ändern. Hier ist zumindest eine Kamera, vielleicht erhöht das den Fokus.
(Beifall SPD)
Herr Mühlmann, ich bin ein bisschen schockiert – ich meine, das bin ich öfter, aber in dem Fall –, dass Sie den Sinn einer politischen Debatte infrage stellen. Mein Verständnis von Politik – aber vielleicht habe ich das singulär – ist schon, dass wir ein bisschen mehr machen als Platons Hüllengleichnis nachzuspielen. Sprich, wir müssen schon über die Sachen reden, bevor wir dann zu einer Entscheidung kommen. In der Regel gibt es gute Gründe für etwas und gute Gründe gegen etwas und nicht einfach nur eine richtige Lösung. Deswegen, wenn Sie irgendwie den Sinn der Debatte bezweifeln, ist das schon fraglich, weil man kann natürlich Zahlen anführen und sagen: Ein Drittel hat es so und so gesehen oder ein Drittel Straftaten kommen daher. Aber deswegen ist es ein Argument in der Debatte.
(Beifall SPD)
Aus meiner Sicht ist es relativ sinnvoll, diese ganze Debatte vielleicht noch mal aufzurollen, denn man konnte jetzt hier aufgrund der Ausführungen der Abgeordneten manchmal den Eindruck gewinnen, dass wir vorher noch nie darüber geredet haben. Polizeiliche Videoüberwachung bedeutet aber automatisch – und das wurde sehr deutlich heute – eine unbestimmt hohe Anzahl an Grundrechtseingriffen. Es steht juristisch deswegen außer Frage, dass jede Person, die in dem überwachten Areal von installierten Kameras erfasst wird, in ihren Grundrechten betroffen ist. Allein diese Vielzahl führt ja somit zu einer sehr hohen Eingriffsintensität. Allein der Umstand also, dass solche Überwachungen ausschließlich an sogenannten gefährlichen Orten vorzusehen sind, rechtfertigt nach der Einschätzung des Innenministeriums eine solche pauschale Maßnahme eben nicht. Das ist eben ein Argument, was man einem anderen Argument gegenüberstellen kann. Videoüberwachung im Sinne des Antrags führt ja auch nicht zu einer Steigerung der Personaleffizienz. Um adäquat reagieren zu können, hieße der Einsatz von Überwachungskameras immer zeitgleich auch, zusätzliche Einsatzkräfte zum unmittelbaren Monitoring und weitere Einsatzkräfte, die dann sofort zur Gefahrenbeseitigung vor Ort gebracht werden müssten. Dann sind wir quasi beim dauerhaften 24-Stunden-Info-Stand, denn eine Anzeige führt ja noch nicht dazu, dass Kräfte da sind. Es steht weiterhin die Frage, ob Videoüberwachung überhaupt Gefahren abwehrt – das wurde von der Abgeordneten Rothe-Beinlich angesprochen – bzw. verhindert oder einfach nur das Stören verdrängt. Nach unserer Sicht tritt allenfalls dieser Verdrängungseffekt ein und verschiebt damit das Problem an einen anderen Ort. Diese Sichtweise wurde auch im Rahmen der schriftlichen und auch in den mündlichen Anhörungen deutlich. Insofern nutzt sich der Effekt von Kameras ab. Das wäre auch, wenn man auf das Beispiel mit den Sparkassenautomaten zurückkommt oder mit Banken im Allgemeinen. Natürlich ist die Videoüberwachung vielleicht im ersten Moment ein abschreckendes Signal, aber auch nur dann, wenn danach Aufklärung erfolgen kann. Das ist aus den schon dargestellten Gründen eben nicht immer der Fall. Der Abnutzungseffekt wird beschleunigt, wenn nach der Sicherheitsstörung nicht unverzüglich eine Reaktion erfolgt. Auch das belegen eben die verschiedenen Anhörungen der wissenschaftlichen Vertreter. Ich möchte noch einmal die soziologischen Gesichtspunkte nennen. Die Einführung von Kameraüberwachung ist soziologisch geeignet, eine in der Gesellschaft bestehende Bewertung als schwieriges bzw. gefährliches Areal weiter zu verstärken. Der Abgeordnete Bilay hatte das bereits ausgesprochen. Wenn wir immer und immer wiederholen, dass ein Ort besonders problematisch ist, verfestigt sich diese Einstellung natürlich auch.
(Beifall SPD)
Genau das ist der Unterschied zwischen subjektivem Sicherheitsgefühl und den über Zahlen belegbaren Fakten.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Ich bin leider nicht so der Zwischenrufeluchs. Wenn Sie was sagen wollen, wir haben hier diese Mikrofone.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor dem Hintergrund kann Videoüberwachung also kontraproduktiv wirken. Der gefahrenabwehrende Ansatz des TMIK fokussiert an gefährlichen Orten weiterhin vordergründig auf technische Kameraüberwachung. Vielmehr sehen wir viel bessere Erfolgschancen durch die Konzentration von Einsatzkräften der originären Gefahrabwehrbehörden als auch der Polizei an solchen Orten. Denn dass es die gibt, bezweifelt niemand. Wir haben diese Position – und daran erinnere ich gern – wirklich mehrfach diskutiert. Ich selbst habe dazu in der 32. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses vorgetragen. Und unbenommen unserer Präferenz verschließen sich die Ordnungsbehörden und die Polizei – das hat die Abgeordnete Marx gerade ausgeführt – dem Instrument der Videoüberwachung keineswegs. Man kann ja beim Lauschen dieser Debatte hier das Gefühl bekommen, es gäbe keine Videoüberwachung und wir müssten jetzt endlich mal darüber reden, dass man an manchen Orten nun wirklich mal eine Videokamera aufhängen kann. Deswegen, Herr Walk, ich habe eine gewisse Sympathie für die Idee, dass man immer einen kommunalen Vertreter findet, der das gleiche Parteibuch hat wie der, der jetzt hier gegen irgendwas ist. Ich mache das auch sehr gern, wenn wir über die kommunale Familie streiten. Trotzdem würde ich auch dem Oberbürgermeister Kreuch immer sagen: Wenn du die Kamera aufhängen willst, dann hänge sie auf. Diskutiere das mit deinem Stadtrat, da kann man vor Ort die Gelegenheiten einschätzen. Wir haben hier in der Anhörung sehr klargemacht, was der Vor- und Nachteil ist und was die Abnutzungseffekte sind. Ich glaube, es gibt hier eine große Übereinkunft, dass echte Augen von Polizeikräften am wirksamsten sind. Vielleicht sollten wir in diese Richtung weiterarbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine. Damit kommen wir zur Abstimmung. Abgestimmt wird direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1727 – Neufassung –. Wer für diesen Antrag der CDU-Fraktion ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der fraktionslosen Abgeordneten. Jetzt die Gegenstimmen. Das sind die Stimmen der Regierungskoalitionsfraktionen und der Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren. Bevor wir in die Mittagspause eintreten, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass für drei Ausschusssitzungen eingeladen ist, nämlich die Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, des Innen- und Kommunalausschusses und des Untersuchungsausschusses 7/2; Innen und Kommunales im Raum F 101, Wirtschaft im Raum F 004 und der Untersuchungsausschuss 7/2 im Raum F 202. Da gleich drei Ausschusssitzungen sind und das erfahrungsgemäß am Ende der Mittagspause etwas knapp wird, runde ich auf und wir sehen uns bitte um 14.00 Uhr hier wieder. Danke schön. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Wahlen einsteigen, bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer nach vorn. Es gab noch einmal zusätzlichen Abstimmungsbedarf, also anders als zu Beginn der Pause besprochen. Bitte informieren Sie Ihre Parlamentarischen Geschäftsführer, soweit die noch nicht im Raum sind. In 5 Minuten bitte dann die PGFs hier vorn zum Gespräch. Wenn der Wirtschaftsausschuss fertig ist, dann bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer wieder nach vorn. So, meine Damen und Herren, wir sind mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern übereingekommen, dass wir in 5 Minuten weitermachen, allerdings etwas anders, nämlich zunächst mit den Tagesordnungspunkten 48, 50, 47 a und b. Meine Damen und Herren, die vereinbarten 5 Minuten sind um. Wir steigen wieder in die Beratung ein, und zwar wie soeben angekündigt, gemäß der am Ende der Mittagspause durchgeführten Beratung mit den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern mit dem Aufruf des TagesAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5798 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann habe ich jetzt für den Tagesordnungspunkt 48 zwei Wortmeldungen. Frau Kollegin Rothe-Beinlich – nicht, zurückgezogen. Dann habe ich noch die Wortmeldung des Abgeordneten Montag – auch zurückgezogen. Damit haben wir keine Wortmeldungen. Aus den Reihen der Landesregierung auch nicht. Dann steigen wir in die Abstimmung ein und ich frage, ob Ausschussüberweisung gewünscht wird? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Da mit dem vorliegenden Antrag von der Geschäftsordnung abgewichen werden soll, ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Benötigt werden mithin mindestens 46 Stimmen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5798. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der fraktionslosen Abgeordneten und der AfD. Ich frage nach Gegenstimmen. Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag angenommen und die erforderliche Mehrheit erreicht. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 50 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5799 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Blechschmidt, bitte schön.
Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag als Parlamentarische Gruppe der FDP, deren Rechte- und Pflichtenstellung sowie Anpassung der Datenschutzordnung des Thüringer Landtags hier: Neufassung der Nummer III des Beschlusses des Landtags vom 9. September 2021 in der Drucksache 7/4042
Danke, Herr Präsident. Nur ganz kurz der Hinweis, worum es an dieser Stelle geht: Mit Blick auf den kommenden Tagesordnungspunkt müssen wir eine Bereinigung vornehmen, da wir das Recht der Gruppe der FDP zur Benennung eines Vizepräsidenten zur Wahl nicht ausgeschlossen haben. Zur Gleichstellung mit der neuen Gruppe wird jetzt der Beschluss von damals, vom 9. September, im Punkt III wie folgt korrigiert: „Die Parlamentarische Gruppe der FDP erhält für den Fall, dass der von der Fraktion der FDP vorgeschlagene Vizepräsident aus seinem Amt ausscheiden sollte, kein Vorschlagsrecht im Sinne des § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags.“ Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Baum, Bergner, Kemmerich und Montag als Parlamentarische Gruppe der FDP, deren Rechte- und Pflichtenstellung sowie Anpassung der Datenschutzordnung des Thüringer Landtags hier: Neufassung der Nummer III des Beschlusses des Landtags vom 9. September 2021 in der Drucksache 7/4042
Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Ich eröffne damit die Aussprache und habe eine Wortmeldung – nein, sie wird zurückgezogen. Damit gibt es also keine Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Zunächst erst einmal die Frage: Wird Ausschussüberweisung gewünscht? Das ist sicherlich nicht der Fall, so wie die Begründung jetzt war. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Da mit dem Antrag von der Geschäftsordnung abgewichen werden soll, ist gemäß § 120 der Geschäftsordnung die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Benötigt werden also mindestens 46 Stimmen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5799. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist die gemäß § 120 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit erreicht und der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe den Tagesordnungspunkt 47 in seinen Teilen auf Antrag der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze - Drucksache 7/5736 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5858 Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 47 a gewünscht? Das ist der Fall. Frau Dr. Bergner, bitte schön, Sie haben das Wort.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, wir haben uns gemäß der Verfassung des Freistaats Thüringen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich dieser Landtag im September 2021 gegeben hat, zur Parlamentarischen Gruppe konstituiert und den Antrag auf parlamentarische Anerkennung gestellt. Unser Antrag ist von der Landtagsverwaltung geprüft und als gesetzeskonform eingestuft worden. Ich denke, dass jeder in diesem Haus, der auf der Basis unserer Thüringer Verfassung steht, keinen Grund hat, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Was aber wichtig für unsere zukünftige Arbeit ist, ist, dass wir auf Augenhöhe zusammenarbeiten können. In den Kommentaren, die ich im Vorfeld wahrgenommen habe, gibt es eine ganze Reihe Vorbehalte. Deswegen möchte ich meine Rede hier dazu verwenden, um für Zusammenarbeit auf Augenhöhe zu werben. Wir vier sind 2019 mit Idealen angetreten, um als Abgeordnete Bürgerinteressen im Thüringer Landtag zu vertreten. Jeder von uns war sich damals sicher, dass er in seiner Partei das richtige Umfeld dafür vorfindet, was leider nicht der Fall war. Mit neuem Erkenntnisstand sollten wir in der Lage sein, neue Entscheidungen zu treffen und die Fähigkeit zu Korrekturen zu haben. Genau das ist die Motivation zu unserem Schritt. Wir sind heute davon überzeugt, dass wir genau diese Ideale von 2019 in der Partei „Bürger für Thüringen“ verwirklichen können.
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Ihr seid gar
nicht angetreten!) Wir fühlen uns zutiefst der Verfassung des Freistaats Thüringen verbunden und deshalb möchte ich Artikel 53 Abs. 1 der Thüringer Verfassung noch mal zitieren: „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“ Uns ist es wichtig, dass wir nicht vor diesem Hohen Haus eine persönliche Erklärung abgeben müssen, dass wir gegen unser Gewissen gestimmt haben, wie es in dieser Legislaturperiode schon häufiger durch Kollegen Abgeordnete geschehen ist. Uns ist es wichtig, dass politische Prozesse mehr Transparenz für unsere Bürger bekommen und diese damit für sie nachvollziehbar werden. Deshalb haben wir unsere Geschäftsordnung öffentlich gemacht. Dabei ist Transparenz für Prozesse nicht zu verwechseln mit der Notwendigkeit geschützter Räume für Konfliktlösungen. Wir haben ein Programm, welches smart ist und damit nicht beliebig. Damit unterscheiden wir uns ganz klar von beliebigen Mehrheitsbeschaffern wie zum Beispiel Oskar Helmerich. Wir sehen die Aufgabe dieses Hohen Hauses darin, endlich wieder zu einen, anstatt zu spalten. An dieser Stelle teile ich jedes Wort aus der Rede von Minister Tiefensee aus Anlass der feierlichen Investitur der Rektorin der Franz-Liszt-Hochschule. Die Aufgabe dieses Hauses ist es, die unterschiedlichen Interessen der Menschen in diesem Land zusammen zu moderieren. Dazu möchten wir einen aktiven Beitrag leisten. Wir setzen uns dafür ein, dass alle miteinander reden. Und miteinander reden heißt noch lange nicht, einer Meinung zu sein. Wir laden Sie, liebe Kollegen Abgeordnete, alle ein, mit uns gemeinsam innovative Wege zum Wohl unserer Bürger des Landes Thüringen zu gehen. Wir stehen für wechselnde Mehrheiten im Parlament. Lassen Sie uns gemeinsam konstruktiv und mit Wertschätzung gute und innovative Lösungen finden! Wir laden Sie ein, mit uns zielorientiert Wege für Thüringen zu gehen. Ein demokratisches Bekenntnis dieses Hauses und ein erster innovativer Schritt ist die parlamentarische Bestätigung der Parlamentarischen Gruppe „Bürger für Thüringen“ in diesem Landtag. Vielen Dank.
(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos; Abg. Knie-
se, fraktionslos; Abg. Schütze, fraktionslos)
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Wird das Wort zur Begründung zu dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 47 b gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die gemeinsame Aussprache und zu Wort gemeldet hat sich als Erste Frau Dr. Bergner. Frau Dr. Bergner, Sie stehen auf der Redeliste für die Aussprache und damit habe ich Sie jetzt gerade aufgerufen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Können Sie das jetzt nicht einfach lassen?)
(Unruhe AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind in der Aussprache, ich bitte doch um Ruhe. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Dr. Bergner.
(Unruhe AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Ich bitte darum, das zu respektieren, wir wollen doch nicht erst eine Sitzungsunterbrechung machen. Bitte schön, Frau Dr. Bergner.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, genau vor einem Jahr habe ich hier vor Ihnen gestanden und eine persönliche Erklärung abgegeben, was mich bewogen hat, den Weg einer fraktionslosen Abgeordneten zu gehen. Den Satz kann ich heute nur noch mal wiederholen: Ich bin 2019 angetreten, Pragmatismus in die Politik zu bringen und dem Bürger Gehör im Parlament zu verschaffen, den Weg zu einem echten Dialog zu ebnen und Politik für die Menschen in Thüringen zu machen. Ich habe allen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP angeboten, mich konstruktiv in die Lösungsfindung einzubringen. Deshalb sage ich heute Danke an die Fraktionsvorsitzenden Mario Voigt, Matthias Hey und Steffen Dittes, mit denen ich sehr aufschlussreiche Gespräche geführt habe.
(Heiterkeit DIE LINKE)
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Heiterkeit ist sicherlich zulässig, trotzdem bitte ich um ein bisschen Ruhe im Raum.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Ich habe vor diesem Hohen Hause meine Gedanken und meine Ideen formuliert und genau wie eben habe ich Spott geerntet, ich habe aber auch Lob und betretenes Schweigen geerntet. Ich konnte aber auch feststellen, dass so manche Idee aufgegriffen wurde, so zum Beispiel sehe ich es meiner Anregung geschuldet, dass aus der gegenseitigen Vorwurfsdebatte zum zweigleisigen Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung die Einstellung von Planungsgeldern in den Haushalt folgte. Ich stehe für Innovationen, was ich in meinem Unternehmerleben unter Beweis gestellt habe. Meine Innovationskraft schöpfe ich aus ungeschminkten Analysen, die manchmal auch sehr schmerzhaft sein können.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ich,
ich, ich!) Und so habe ich mich schon im November 2019 gefragt, wie das Land Thüringen fünf Jahre stabil unter der angespannten emotionalen Lage und den Mehrheitsverhältnissen regiert werden kann. Meine Ideenskizzen über wechselnde Mehrheiten im Parlament wurden von meinem Fraktionsvorsitzenden als unrealistisch zurückgewiesen. Bei dem Ministerpräsidenten Ramelow sind sie auf offene Ohren gestoßen. Auch wenn er sich eine Übergangsphase durch den Stabilitätspakt mit der CDU geschaffen hat, funktioniert dieser Landtag doch immer mehr mit wechselnden Mehrheiten, wie uns besonders das Juni-Plenum gezeigt hat, wo sogar die AfD und die Linke gemeinsam gegen den Rest des Parlaments gestimmt haben. Die Qualität der Kompromisse ist noch deutlich entwickelbar, wenn wir auf Einigungen zur Globalen Minderausgabe oder zur Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung schauen. Meine Ideen zur innovativen Weiterentwicklung unseres Parlaments habe ich als Diskussionsgrundlage in meinem Buch „Mitmach-Demokratie“ niedergeschrieben. Und wieder lade ich ein: Lassen Sie uns kreativ an der Zukunft unseres Landes arbeiten! Ich bin immer offen für einen sachlichen Dialog und einen Meinungsstreit. Hass, so wie es Herr Debes schreibt, spielt dabei bei mir keine Rolle und schon gar nicht gegen Thomas Kemmerich, denn es ist seiner Initiative zu verdanken, dass ich hier in diesem Parlament bin und hier meine Ideen entwickeln kann. Genau deshalb freue ich mich darüber, dass wir vier Abgeordnete nach tiefgründigen und offenen Diskussionen zu der Erkenntnis gekommen sind, dieses Parlament durch die neue Parlamentarische Gruppe „Bürger für Thüringen“ zu bereichern. Wir laden Sie ein,
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Das ist Verfassungsrecht!) prüfen Sie Ihre Vorbehalte gegen uns, nachdem Sie mit uns gesprochen haben. Wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit. Danke.
(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos; Abg. Knie-
se, fraktionslos; Abg. Schütze, fraktionslos)
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Die nächste Wortmeldung habe ich von Frau Abgeordneter Kniese.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, als Dr. Ute Bergner, Birger Gröning, Lars Schütze und ich am 23. Juni 2022 in einer Pressekonferenz die Gründung der Parlamentarischen Gruppe „Bürger für Thüringen“ bekannt gaben, da war die Aufregung groß – ungefähr so wie jetzt –und manch ein Kommentar vorhersehbar gewesen – auch wie jetzt.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein, eigent-
lich nicht!) Aus zeitlichen Gründen kann ich heute natürlich nicht auf die einzelnen Kommentare eingehen, auch wenn einige getätigte Äußerungen von Kollegen leider sehr vorgefertigte Ansichten implizierten, das war zu erwarten. Für mich als Unternehmerin wurde die Diskrepanz zwischen der Realität und der nicht zukunftsfähigen Theorie des sogenannten solidarischen Patriotismus der AfD zu groß und diese Strömung hat sich innerhalb der Partei nun einmal vollkommen durchgesetzt. Also hieß es für mich, die Konsequenzen zu ziehen, denn sozialistische Parteien gibt es zur Genüge in Deutschland, nur mit unterschiedlichen Farben. Ich war nie Sozialistin, weder nationale noch internationale, und ich werde es auch nie sein. Die logische Konsequenz, nämlich am 6. Dezember 2021 einen Schlussstrich zu ziehen und sowohl aus der Partei als auch aus der Fraktion zu gehen und diese zu verlassen, hätte ich als eine der letzten verbliebenen bürgerlichen Wirtschaftsliberalen bereits viel früher ziehen müssen. Ich bin aber keine Frau, die in der Vergangenheit verharrt. Wir wissen alle, wir stehen in Deutschland, wir stehen in Thüringen seit Jahren wie gelähmt vor zahlreichen Herausforderungen, wir kennen sie alle: ein zu hoher Fachkräftemangel, zu wenige Bürger mit Unternehmergeist, eine fehlende ausreichende Kinderbetreuung, Absolventen mit einer zunehmend lückenhaften Bildung,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: In Süd-
thüringen, oder wo?) eine lähmende Bürokratie und in vielen Regionen weiterhin ein immer noch viel zu langsames Internet, um nur einige zu nennen. Die Maßnahmen der letzten zweieinhalb Jahre und die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verschärfen diese Gesamtsituation noch weiter und die Unzufriedenheit steigt, die Ungeduld wächst und mehr und mehr gut ausgebildete Deutsche verlassen Deutschland, sie verlassen Thüringen. Es wird nicht mehr einfach nur davon gesprochen, sondern wirklich das alte Leben hier abgewickelt und ein Neuanfang im Ausland gewagt. Sie stimmen alle mit den Füßen ab, sie wollen keinen Stillstand mehr und auch keine reine Umverteilung. Und so wichtig die Machtspielchen für einige Politiker auch sein mögen – dafür habe ich Verständnis –, so irrelevant sind sie doch für den Bürger. Unsere Bürger wollen diesen Streit nicht, sie wollen keine Parteien, die nur mit sich selbst beschäftigt sind, und sie wollen keine Mandatsträger, die nur an ihre eigene Wiederwahl denken, den Stinkefinger zeigen oder brüllend Beleidigungen im Plenarsaal austauschen. Sie wollen auch keine kindische Fundamentalopposition, sondern sie wollen von uns zeitnah umsetzbare Lösungen. Sie wollen Politiker, die den Bezug nicht verloren haben, die über eine langjährige Berufserfahrung außerhalb der Politik verfügen und die gelassen einer beruflichen Zukunft nach und außerhalb der Politik entgegenschauen können. Von daher bin ich auch für die Begrenzung auf eine einzige Wiederwahl. Ich bin überzeugt davon, dass sachliche Debatten, ehrliche Auseinandersetzung mit anderen Sichtweisen und auch die Kompromissbereitschaft zu deutlich besseren Ergebnissen für unsere Bürger führen. In den letzten Monaten führte ich konstruktive Gespräche mit Ute. Der ruhige und sachliche Umgangston innerhalb der „Bürger für Thüringen“, so wie ich es bislang erlebte, überzeugte mich. Mit Meinungsverschiedenheiten wird sachlich und offen umgegangen, abweichende Meinungen können offen kommuniziert werden. Leben und leben lassen, gemeinsam etwas voranbringen zum Wohle für unsere Bürger – das gemeinsame Ziel eint. Uns geht es um die bestmögliche, vernunftbasierte Sachpolitik für Thüringen. Und ja, wir bieten den Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP sachorientierte Gespräche und einen konstruktiven Austausch an unter Einhaltung eines respektvollen und vorurteilsfreien Umgangs miteinander. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Abg. Dr. Bergner, fraktionslos; Abg.
Gröning, fraktionslos; Abg. Schütze, fraktionslos)
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Kniese. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Gröning.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, der Mensch ist die Summe seiner Erfahrungen. Den Weg in die Politik habe ich den Versäumnissen kommunaler Landes- und europäischer Behörden bei der Herstellung einer Hochwasserschutzmaßnahme in der Nähe unseres zu Hauses zu verdanken. Zur Klärung dieser Angelegenheit habe ich mich hilfesuchend an alle Vertreter auf politischer und Verwaltungsebene gewandt. Ein führender Vertreter dieser äußerte: Herr Gröning, verkämpfen Sie sich nicht, kümmern Sie sich um Sachen, die Sie auch gewinnen können. Meine Erfahrungen im Stadtrat, Kreistag und Landtag haben mich in meiner Überzeugung gestärkt, dass unsere Bürger schon lange nicht mehr im Mittelpunkt des politischen Handelns stehen. An allen Ecken klemmt es: Straßen sind marode, das Schulsystem kollabiert, unser Gesundheitssystem ist am Ende, von innerer Sicherheit kann nicht die Rede sein. Da stellt sich doch die Frage: Wer ist schuld daran? Um an diesem Zustand etwas zu ändern, habe ich mich parteilich organisiert. Leider haben sich grundlegende Interessenlagen und Wertvorstellungen im Verlauf dieser Zusammenarbeit einseitig verändert. Grundrechte sind in meinen Augen nicht verhandelbar. Gewalt und der Missbrauch einer politischen bzw. behördlichen Stellung lehne ich kategorisch ab. Unsere Bürger müssen im Fokus unserer Politik stehen. Konzepte, wie Thüringen in 30 Jahren aussehen könnte, sehe ich nicht als zielführend an. Unsere Bürger benötigen jetzt einen bedarfsgerechten Nahverkehr, unsere Bürger benötigen jetzt ein gesundes Gesundheitssystem, unsere Bürger benötigen jetzt ein funktionierendes Schulsystem, unsere Bürger benötigen jetzt eine zeitgemäße bürgerfreundliche Politik. Und diese Chance auf die Umsetzung einer bürgerfreundlichen Politik bietet „Bürger für Thüringen“. Liebe Abgeordnete des Hohen Hauses, über konstruktive Gespräche mit Ihnen in den Ausschüssen freue ich mich bereits jetzt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, danke schön.
(Beifall Abg. Dr. Bergner, fraktionslos; Abg.
Kniese, fraktionslos; Abg. Schütze, fraktionslos)
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Vielen Dank, Herr Gröning. Zu Wort hat sich gemeldet der Abgeordnete Schütze – nein, er zieht zurück. Dann hat jetzt das Wort Frau Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion – zieht auch zurück. Dann habe ich keine weiteren Wortmeldungen. Ein Geschäftsordnungsantrag? Bitte schön, Herr Blechschmidt.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Herr Präsident, ich beantrage eine 10-Minuten-Unterbrechung.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Dann verfahren wir so, ich unterbreche die Sitzung für 10 Minuten bis demzufolge 14.51 Uhr. Meine Damen und Herren, wir haben 14.51 Uhr und fahren fort in der Beratung. Ich bitte um entsprechende Ruhe und auch Konzentration. Die gemeinsame Aussprache ist beendet und wir kommen jetzt zur Abstimmung zu dem Antrag in der Drucksache …
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Ich würde gern reden!) Die Wortmeldung habe ich nicht gesehen, Herr Abgeordneter Blechschmidt, entschuldigen Sie, bitte. Selbstverständlich, Herr Blechschmidt, haben Sie das Wort.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Danke, Herr Präsident. Zwei Sätze, der erste Satz: Trotz der Redebeiträge der „Bürger für Thüringen“, die jetzt im Parlament vertreten sind, wird die Koalition diesem Antrag zustimmen. Wir sehen ausdrücklich das verfassungsmäßige Recht dieser Gruppe, hier sich als Gruppe im Thüringer Landtag zu konstituieren – nicht mehr und nicht weniger. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Vielen Dank, Herr Blechschmidt. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Jetzt kommen wir tatsächlich zur Abstimmung zu dem Antrag in der Drucksache 7/5736. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist erkennbar nicht der Fall. Da es sich bei dem vorliegenden Antrag hinsichtlich der Nummer III um einen Antrag auf Abweichung von der Geschäftsordnung gemäß § 120 der Geschäftsordnung handelt, ist insoweit die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich. Benötigt werden mithin mindestens 46 Stimmen. Wir stimmen also ab über den Antrag der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze in der Drucksache 7/5736. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die der noch fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Die sehe ich in der Gruppe der FDP und in der Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag angenommen. Frau Rothe-Beinlich, bitte.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Vielen herzlichen Dank. Analog zu dem, was der Kollege Blechschmidt ausgeführt hat, will ich deutlich sagen, dass es auch mit meinem Abstimmverhalten lediglich um die Anerkennung verfassungsgemäßer Rechte im wahrsten Sinne des Wortes ging.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Vielen Dank, Frau Rothe-Beinlich. Herr Möller, bitte schön.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Ich würde auch gern mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich muss ganz ehrlich sagen, mit Ja konnte ich schon deshalb nicht stimmen, weil das Verhalten der Abgeordneten, die unsere Fraktion verlassen haben, mich natürlich persönlich auch sehr betroffen hat. Ich habe für die meisten von denen Wahlkampf gemacht, ich habe sie unterstützt, habe auch ihre Kandidatur unterstützt. Es hat mich persönlich, menschlich tief getroffen, was ich dann im Nachhinein über unsere Fraktion und über unsere Programmatik von diesen Leuten hören musste. Ich glaube auch, ehrlich gesagt, aufgrund der wahrgenommenen Realität nicht, dass es ein wirkliches Angebot zur sachlichen Zusammenarbeit mit der AfD geben wird. Trotz allem steht den Abgeordneten natürlich das verfassungsgemäße Recht zu, hier mit vergleichbaren Rechten ausgestattet zu werden und auch auftreten zu können. Insofern haben wir uns enthalten, weil wir natürlich eben nicht zustimmen konnten. Aber wir konnten es eben auch nicht ablehnen, weil das undemokratisch gewesen wäre.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Vielen Dank, Herr Möller. Weitere Wortmeldungen dieser Art sehe ich jetzt nicht. Damit kommen wir zur Abstimmung zu dem Antrag in der Drucksache 7/5858. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Wieder analog: Da mit dem vorliegenden Antrag von der Geschäftsordnung abgewichen werden soll, ist die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, erforderlich. Benötigt werden mindestens 46 Stimmen. Wir stimmen über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5858 ab. Wer stimmt dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und nunmehr BfTh – ich muss es noch lernen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Enthaltungen? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist die gemäß § 120 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit erreicht und der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt, meine Damen und Herren. Vereinbarungsgemäß kommen wir jetzt – Augenblick, da muss ich schauen – zum Tagesordnungspunkt 16. Entschuldigung, jetzt bin ich tatsächlich durcheinandergekommen – natürlich nicht zum Tagesordnungspunkt 16, sondern zur Wahl. Ja, an so einem sommerlichen Tag darf man auch mal durcheinanderkommen. Einen kleinen Augenblick, wir sind hier vorn gerade im Wechsel.
b) Auswirkungen der Anerkennung des Zusammenschlusses der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der Bürger für Thüringen auf den parlamentarischen Bereich
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor wir noch mal zu den zu wiederholenden Wahlen kommen noch mal der Hinweis, dass mit der Anerkennung der Gruppe der Bürger für Thüringen diese ab jetzt adäquat der FDP Redezeiten hat. Das noch mal als Hinweis. Wir kommen zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 56, 60, 62 und 63 . Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5860 Die Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen seitens der Fraktion der AfD für eine erste Wahlwiederholung ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5862 Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Thomas Rudy vorgeschlagen. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5864 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen seitens der Fraktion der AfD für eine erste Wahlwiederholung ist Herr Abgeordneter René Aust. Aussprachewunsch? Besteht nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5865 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der AfD hat für eine erste Wahlwiederholung Herrn Abgeordneten Jens Cotta vorgeschlagen. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann sind wir bereits durch mit der Erklärung der Wahlgänge. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf vier Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Befinden sich auf einem Stimmzettel mehrere oder keine Kreuze oder ist das Votum nicht eindeutig feststellbar, ist der Stimmzettel als ungültig zu verwerfen. Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Denny Möller. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang. Wie immer rufen wir während der Auszählung der Stimmen Tagesordnungspunkt 64 auf. Dazu haben wir auch noch genügend Fragen von gestern übrig, vielleicht schaffen wir es ja – 14 Stück –, wenn sich alle ein bisschen sputen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wolf, Drucksache 7/5800. Bitte, Herr Kollege Wolf.
Bestandteil des Lehrplans Sport an den Thüringer Grundschulen in Klassenstufe 4 ist die Schwimmausbildung. Ebenso ist in den weiterführenden Schulen Schwimmen Bestandteil der Lehrpläne bis zur Klassenstufe 10 bzw. 12. Durch die notwendigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung wurden unter anderem über einen längeren Zeitraum Schwimmbäder und Schwimmhallen auch für die Schwimmausbildung geschlossen. Dadurch konnten nicht umfänglich die im Lehrplan erfassten Kompetenzen im Bereich des sicheren Schwimmerlernens, insbesondere in Klassenstufe 4, vermittelt werden. Dies hat in der Folge auch Konsequenzen im Aufbau zusätzlicher Kompetenzen im Bereich Schwimmen an den weiterführenden Schulen. Eine Möglichkeit zusätzlicher Angebote in diesem Bereich ist das Programm „Aufholen nach Corona“. Ich frage die Landesregierung: 1. An wie vielen Schulen konnte in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Primarbereich nicht bzw. nicht vollumfänglich lehrplankonform Schwimmunterricht erteilt werden – bitte auch die Gesamtzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler angeben –? 2. Wie wurden die nicht vermittelten Schwimmkompetenzen systematisch und individuell den weiterführenden Schulen mitgeteilt, zum Beispiel auf Zeugnissen? 3. An wie vielen weiterführenden Schulen wurden Schwimmkompetenzen durch eigenen Schwimmunterricht vermittelt – bitte Auflistung nach Schularten im Schuljahr 2021/2022 –? 4. Wie werden systematisch seitens der Landesregierung Angebote zum Nachholen der Schwimmkompetenzen, auch im Hinblick auf den Umfang der derzeit gebundenen bzw. angemeldeten Mittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“, an die Schulen vermittelt? Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Der Anfangsschwimmunterricht in der Doppeljahrgangsstufe 3/4 ist verpflichtender Bestandteil des Sportunterrichts. In der Regel findet der Schwimmunterricht in der Klassenstufe 3 statt. In den Schuljahren 2019/2020 sowie 2020/2021 konnte der Schwimmunterricht durch die Lockdownmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covidpandemie nicht regulär durchgeführt werden. Die konkreten Schließzeiten vor Ort sind allerdings sehr unterschiedlich ausgefallen. So gab es Gebietskörperschaften, die in den genannten beiden Schuljahren durch entsprechende schulische Nachholangebote den Schwimmunterricht regulär beenden konnten – Landkreis Sömmerda und Saale-OrlaKreis. In anderen Gebietskörperschaften wurde seitens der Schwimmverantwortlichen ein immens großer Aufwand betrieben, um den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, die Schwimmfähigkeit „15 Minuten Dauerschwimmen“ zu erreichen. Maßnahmen dazu waren die temporäre Eingliederung der betroffenen Viertklässler in den nachfolgenden regulären Schwimmunterricht der Drittklässler, die Schaffung zusätzlicher Angebote in Zusammenarbeit mit den Badbetreibern bzw. Schwimmvereinen vor Ort, zum Ende des Schuljahres Schwimmlager bzw. die Durchführung zusätzlicher Schwimmkurse während der Ferien. Das Augenmerk wurde dabei insbesondere auf die Schülerinnen und Schüler gelegt, die aufgrund der unzureichenden Anzahl der schulischen Schwimmstunden die Schwimmfähigkeit bis zum regulären Schuljahresende noch nicht erreicht hatten. Die konkrete Anzahl der Schulen, die trotz schulischer Maßnahmen keinen vollumfänglichen Schwimmunterricht hatten, beläuft sich auf 404 Schulen – Grundschulen und Gemeinschaftsschulen mit Primarschulen und Förderschulen. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schwimmfähigkeit aufgrund des nicht vollumfänglich erteilten Schwimmunterrichts beläuft sich summiert auf beide genannten Schuljahre auf 6.388. Davon zählten zum Zeitpunkt der Erfassung im Dezember 2021 3.810 als Nichtschwimmer, Schwimmleistung unter 25 Meter, und 2.578 als unsichere Schwimmer, mehr als 25 Meter, aber weniger als 15 Minuten. Das Schuljahr 2021/2022 wurde regulär geplant und im Regelfall auch durchgeführt. Die Schwimmstätten waren trotz Pandemie aufgrund der Landesverordnung fast durchgängig für das Schulschwimmen geöffnet. Sollte es aus organisatorischen Gründen zu punktuellen, kurzfristigen Ausfällen gekommen sein, wurden auch hier von den Schwimmverantwortlichen der Region Maßnahmen getroffen, um allen Schülerinnen und Schülern einen regulären Schulunterricht anzubieten. Aktuell werden die Zahlen für das zu Ende gehende Schuljahr erhoben, die Ergebnisse liegen in den ersten Monaten des neuen Schuljahres vor. Frage 2: Nach dem Ende des Anfangsschwimmunterrichts erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Dokument, aus welchem hervorgeht, inwiefern die Schwimmfähigkeit erreicht wurde. Zur Vereinheitlichung dieser Information wurde bereits im letzten Schuljahr ein Thüringer Schulschwimmpass eingeführt. Dieses Dokument wird als Kopie der Schülerakte beigefügt und der weiterführenden Schule übergeben. Frage 3: Der Schwimmunterricht an den weiterführenden Schulen gehört nicht zum verpflichtenden Bereich des Lehrplans Sport. Wie weit er an einer Schule überhaupt angeboten wird, hängt von den Rahmenbedingungen vor Ort – vorhandene Schwimmstätte, einsetzbare Schwimmlehrkraft, Organisation des Transports, Eintrittsgelder – ab. Dies kann nur von der einzelnen Schule mit dem Schulträger abgesprochen werden, der für anfallende Kosten aufkommen muss. Konkrete Zahlen zu den Schulen, die im weiterführenden Bereich Schwimmunterricht anbieten, liegen dem TMBJS nicht vor. Frage 4: Für die Schülerinnen und Schüler mit fehlendem vollumfänglichen Anfangsschwimmunterricht in den Jahren 2019/2020 und 2020/2021, die keine schulischen Nachholangebote erhalten können – Antwort zu Frage 1 –, wurden seitens des TMBJS Lernschecks vorbereitet. Nichtschwimmer erhalten dabei die Möglichkeit, einen 20-Stunden-Kurs zu besuchen, für unsichere Schwimmer gibt es 10-Stunden-Kurse. Die Lernschecks sind bis zum Auslaufen des Landesaktionsprogramms gültig. Ausgereicht werden sie direkt vom TMBJS an die betroffenen Schulen, sobald mindestens ein regionaler Anbieter, zum Beispiel Badbetreiber, Schwimmverband, Schwimmverein, Einzelperson, seine Mitarbeit im Landesaktionsprogramm bekundet und die dazugehörige Rahmenfinanzierungsvereinbarung unterzeichnet hat. Leider sind trotz weitreichender Werbung unter Einbindung der Netzwerke des Sports noch nicht für alle Landkreise und kreisfreien Städte Anbieter vorhanden. Die für die Lernschecks im Schulschwimmen notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt des TMBJS eingestellt. Die Abrechnung der Lernschecks erfolgt direkt vom Anbieter mit dem für die Abrechnung der Maßnahmen im Rahmen des Landesaktionsprogramms verantwortlichen Staatlichen Schulamt Westthüringen. Danke schön.
Gibt es Nachfragen?
(Zuruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Nein, vielen
Dank!) Nicht vom Kollegen. Weitere Nachfragen?
(Zwischenruf aus der Fraktion DIE LINKE:
Gibt es!) Bitte.
Ganz herzlichen Dank für die Ausführungen. Ich hätte eine Nachfrage zu den Lernschecks. Sind die Kinder, wenn die Verträge unterzeichnet sind bzw. wenn sie mit einem Lernscheck zu einem Schwimmverein gehen, dann auch für die Zeit versichert und kann es nach dem Schulunterricht stattfinden oder ist es auf Ferien oder Ferienkurse beschränkt?
Letzteres ja, nach meinem Wissen, nach dem Schulunterricht. Von Versicherung gehe ich aus, das muss ich aber noch rechtssicher abklären und würde das dann nachmelden.
Eine Nachfragemöglichkeit gäbe es noch aus dem Haus. Die wird nicht in Anspruch genommen. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Weltzien, in der Drucksache 7/5802. Bitte schön.
Dauer von Einbürgerungsverfahren in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten Im Petitionsausschuss des Thüringer Landtags wurde eine Petition behandelt, in welcher sich über eine erhebliche Verzögerung eines Einbürgerungsverfahrens beschwert wurde. Nach meiner Kenntnis liegen auch dem Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen zahlreiche Anfragen zum Thema „Einbürgerung“ vor, bei denen sich die Einreicher über überlange Verfahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten beschweren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lange müssen Menschen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die einen vollständigen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, durchschnittlich auf ein erstes Beratungsgespräch warten und wie lange dauert es durchschnittlich von der Antragstellung bis zum positiven Abschluss eines Einbürgerungsverfahrens? 2. Wie viel Personal (Vollzeitäquivalente) gibt es in den Landkreisen und kreisfreien Städten im Bereich der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen unter Angabe wie vieler aus welchen Gründen unbesetzter Stellen? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der personellen Situation der Einbürgerungsbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten? 4. Sieht die Landesregierung gegebenenfalls Handlungsbedarf, um die Bearbeitungsdauer der Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen, wenn ja, welche Maßnahmen müssten aus Sicht der Landesregierung unternommen werden, um die Bearbeitungsdauer der Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und, wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weltzien beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1 möchte ich mit einer kleinen Vorbemerkung beginnen: Ein Einbürgerungsverfahren ist grundsätzlich ein sehr aufwendiges Verwaltungsverfahren, in dem der Antragsteller und andere Behörden mitarbeiten müssen. Bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen und im Rahmen der notwendigen Behördenbeteiligungen kann es zudem im Einzelfall einen besonderen Prüfungsbedarf geben, der das Verfahren erheblich verzögern kann. Wesentlich ist auch, wie intensiv der Antragsteller mitwirkt, und teilweise auch, wie schnell ausländische Behörden arbeiten bzw. Urkunden im Herkunftsland beschafft werden können. Zudem muss man zwischen Einbürgerungsverfahren unterscheiden, in denen die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung bestehen bleiben kann, zum Beispiel EU-Staatsangehörigkeiten, und solchen, bei denen sich der Antragsteller nach dem jeweiligen ausländischen Recht aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen lassen muss. Ein solches Entlassungsverfahren dauert in der Regel nochmals mehrere Monate und manchmal auch deutlich länger. Da jeder Einbürgerungsfall anders gelagert ist, lässt sich eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer kaum bestimmen und wäre auch wenig aussagekräftig. Anlässlich der in der Vorbemerkung zu dieser Mündlichen Anfrage genannten Petition hat das zuständige Fachreferat meines Hauses das Landesverwaltungsamt gebeten, eine Abfrage bei den Einbürgerungsbehörden durchzuführen, die unter anderem auch eine Abfrage von Warte- und Bearbeitungszeiten beinhaltete. Dabei wurden die Einbürgerungsbehörden gebeten, eine grobe Schätzung abzugeben, ohne aktenintensiv studieren und auswerten zu müssen. Nach dem Ergebnis dieser Abfrage fallen die Zeiten bis zu einem Beratungstermin zur Besprechung und Übergabe eines vollständigen Antrags unterschiedlich aus und reichen von – dies haben drei Behörden geantwortet – mehreren Wochen Wartezeit bis hin zu mehreren Monaten Wartezeit – dies haben neun Behörden geantwortet. Bis zum Beginn einer Antragsbearbeitung vergehen anschließend in der Regel wieder mehrere Wochen – dies haben sieben Behörden geantwortet – bzw. mehrere Monate. Die Bearbeitung selbst dauert dann in der Regel bei allen Behörden weitere zwei bis drei Monate, wenn Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann und alle Unterlagen vollständig sind. Anderenfalls verzögert sich die Bearbeitung. Eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zum positiven Abschluss eines Einbürgerungsverfahrens im Sinne der Fragestellung kann aus den bereits genannten Gründen der Unterschiedlichkeit von Einbürgerungsverfahren nicht angegeben werden. Die Antwort zu Frage 2: Hierzu liegen weder dem Landesverwaltungsamt noch dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Zahlen vor. Die Antwort zu Frage 3: Im Rahmen der vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales initiierten Abfrage, die anlässlich der erwähnten Petition durchgeführt wurde, haben viele Einbürgerungsbehörden von coronabedingten Personalausfällen berichtet, die bei einigen Behörden zu einer erhöhten Bearbeitungsdauer und zu Bearbeitungsstaus geführt haben. Dies betrifft insbesondere die kreisfreien Städte, die im Vergleich zu den übrigen Einbürgerungsbehörden die meisten Einbürgerungsverfahren zu bearbeiten haben. Als weitere Ursache für eine erhöhte Bearbeitungsdauer wurden stark erhöhte Antragszahlen, insbesondere von geflüchteten Menschen aus den Jahren 2015 und 2016, und die in diesen Verfahren häufig bestehenden Schwierigkeiten bei der Identitätsfeststellung genannt. Im Rahmen einer vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales durchgeführten Länderumfrage wurden ähnliche Probleme aus anderen Bundesländern berichtet. Die Personal- und Organisationshoheit bei der Bewältigung der ihnen übertragenen Aufgaben obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die betroffenen Einbürgerungsbehörden, darunter auch die stark betroffene Stadt Erfurt, haben im Rahmen der durchgeführten Abfrage berichtet, dass sie daran arbeiten, bestehenden Defiziten mit zusätzlichem Personal und/oder internen organisatorischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Die Schwierigkeiten dabei bestehen darin, dass Einbürgerungsverfahren nur von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern bearbeitet werden können und zusätzliche Stellen erst geschaffen werden müssen. Bestehende personelle Probleme können daher nur mittel- und langfristig behoben werden. Antwort zu Frage 4: Vor dem Hintergrund, dass sich die Pandemielage inzwischen entspannt hat und auch angesichts der Tatsache, dass die betroffenen Behörden an personellen und organisatorischen Lösungsmöglichkeiten arbeiten, geht die Landesregierung davon aus, dass sich Bearbeitungsstaus und daraus resultierende längere Wartezeiten zumindest mittelfristig auflösen lassen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur dritten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Korschewsky, in der Drucksache 7/5803. Bitte.
Betriebsschließung eines Herstellers keramischer Isoliererzeugnisse in Sonneberg Die Tageszeitung „Freies Wort“ berichtete in ihren jeweiligen Ausgaben am 21. Juni 2022 sowie am 23. Juni 2022 über die beabsichtigte Schließung eines Betriebs zur Herstellung von keramischen Isoliererzeugnissen in Sonneberg zum Jahresende. Betroffen sind rund 230 Beschäftigte. Als Hintergrund zum beabsichtigten Standort-Aus verweist die Betriebsleitung auf Überkapazitäten in der gesamten europäischen Hoch- und Mittelspannungsporzellan-Branche. Der Betrieb habe demnach zuletzt anhaltend hohe Verluste verzeichnet. Die angespannte Situation sei zusätzlich durch gestörte Lieferketten und die außergewöhnliche Inflationssituation verstärkt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde die Landesregierung über die beabsichtigte Schließung des oben genannten Betriebs informiert, wenn ja, wann und auf welchem Weg, und wenn nein, warum nicht? 2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur beabsichtigten Schließung des oben genannten Betriebs zum Jahresende im Kontext der Änderung der Eigentumsverhältnisse Ende 2021 und den Einstieg eines Finanzinvestors? 3. Steht die Landesregierung in Kontakt mit der Betriebsleitung bzw. dem Betriebsrat und wenn ja, wie ist der Stand der Verhandlungen? 4. Welche Möglichkeiten (einschließlich juristische) hat die Landesregierung, um die Schließung des Betriebs zu verhindern? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung erhielt am 21.06.2022 sowohl über den Sonneberger Bürgermeister, Herrn Dr. Voigt, als auch über die Pressemitteilung Kenntnis über die beabsichtigte Betriebsschließung. Die Landesregierung wurde vorab nicht vom Unternehmen über die Pläne informiert. Gründe für die nicht erfolgte Information sind nicht bekannt, eine Pflicht hierzu besteht für das Unternehmen nicht. Zu Frage 2: Grundsätzlich würde die Landesregierung eine Weiterführung des Betriebs, insbesondere vor dem Hintergrund der Sicherung von 235 Arbeitsplätzen, begrüßen. Nach Aussage des Unternehmens seien Überkapazitäten und ein defizitärer Betrieb ursächlich für die angekündigte dauerhafte Einstellung der Produktion. Diese Unternehmensentscheidung ist seitens der Landesregierung nicht zu beanstanden. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Unternehmen alle notwendigen Schritte unternimmt, um eine zukunftsfähige Lösung für den Standort zu prüfen und die betroffene Belegschaft zu unterstützen. Zu Frage 3: Die Landesregierung steht mit der Betriebsleitung in Kontakt. Es wurde seitens des TMWWDG, der Stadt Sonneberg und der Landesentwicklungsgesellschaft grundsätzliche Unterstützung für eine Investorensuche angeboten. Es wurde vereinbart, dass alle wesentlichen Standortdaten, Pläne etc. durch das Unternehmen an die Stadt und an die LEG übermittelt werden, um die Möglichkeiten der Unterstützung eruieren zu können. Darüber hinaus steht das Unternehmen in Kontakt zur Arbeitsagentur, um Lösungen für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden. Bei Bedarf unterstützt das TMASGFF koordinierend zum Thema „Fachkräftegewinnung“. Zu Frage 4: Da es sich um unternehmerische Entscheidungen handelt und der Betrieb an keine laufenden Zweckbindungsfristen aus bewilligten Fördermitteln gebunden ist, bestehen aus Sicht der Landesregierung keine juristischen Möglichkeiten, die Schließung zu verhindern. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Feller, erst mal für die Auskünfte. Ich habe zwei kleine Nachfragen. Sie haben es selber angesprochen, dass der Eigentümer von hohen Verlusten in der letzten Zeit spricht. Sind der Landesregierung diese hohen Verluste bekannt bzw. dass keine Aufträge für den Betrieb vorliegen, dass es zu solchen Verlusten kommen kann? – Frage 1. Frage 2: Nach meinem Kenntnisstand gibt es in Wunsiedel einen parallel gescheiterten Betrieb, der genau das Gleiche herstellt wie der Sonneberger Betrieb, der vom gleichen Finanzinvestor betrieben wird. Ist nicht zu vermuten, dass damit eine kalte Marktbereinigung erfolgen soll?
Weitere Fragen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Der Hinweis, dass die nächste Frage vom Abgeordneten Kalich zurückgezogen war, sodass jetzt Frau Abgeordnete Lukasch mit der Drucksache 7/5817 drankommt. Bitte, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Verschwörungsideologien und deren Verbreitung im Bildungswesen in Thüringen Verschwörungsideologien können zur Gefahr für Demokratien werden. Sie begegnen komplexen gesellschaftlichen Herausforderungen mit der Vorstellung einer vermeintlichen Weltverschwörung, der nur noch mit autoritären Lösungsansätzen beizukommen wäre. Hinter Verschwörungserzählungen steckt die Annahme, dass eine als allmächtig wahrgenommene Einzelperson oder Gruppe bedeutende gesellschaftliche Ereignisse beeinflusst und dabei der Bevölkerung bewusst Schaden zufügt, während sie zugleich versucht, dieses Handeln zu vertuschen. Die Erfahrung von Kontrollverlust lässt Menschen empfänglicher für Verschwörungsideologien werden. Aufgrund ihrer hohen Virulenz drängen diese immer wieder in praktische Lebensbereiche von Jugendlichen hinein. Im Unterricht vertretene verschwörungsideologische Inhalte führen zu Verunsicherung und Konflikten sowohl unter Schülerinnen und Schülern als auch im Kollegium. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschwerden sind der Landesregierung in Bezug auf die Vertretung von verschwörungsideologischen Inhalten durch Lehrpersonal im Kontext Schule bekannt (bitte aufschlüsseln nach Schulform und Schulamt)? 2. In wie vielen Fällen hat eine Beschwerde zu einer Untersuchung der Situation oder anderen auch dienstrechtlichen Maßnahmen gegenüber einer Person mit welchem Ausgang des Verfahrens geführt? 3. Mit welchen Maßnahmen – wie zum Beispiel Weiterbildungen des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, Handlungsempfehlung, Beratungsangebote, Ansprechpersonen – unterstützt die Landesregierung betroffene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer? 4. Wie setzt die Landesregierung die Vorgaben des Beutelsbacher Konsenses im Hinblick auf die Entwicklung der Ambiguitätstoleranz bei Schülerinnen und Schülern um, um diese jungen Menschen stark zu machen und gegen den menschenfeindlichen Einfluss von Verschwörungsideologinnen und Verschwörungsideologen zu schützen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lukasch beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Entsprechend der Einschätzung durch die Schulleitung werden dem TMBJS auf dem Dienstweg besondere Vorkommnisse – BV – gemeldet. Im Zusammenhang mit der Coronapandemie liegen dem TMBJS zwei Meldungen vor, bei denen pädagogisches Personal unter dem verschwörungsideologischen Kontext als Täter subsumiert werden kann. Diese beiden BV-Meldungen sind der Schulart Grund- bzw. Regelschule und den Schulamtsbereichen Ost- und Südthüringen zuzuordnen. Alle anderen BV-Meldungen mit verschwörungsideologischem Inhalt betreffen Drohungen gegen Schulleitungen und pädagogisches Personal. Frage 2: In den beiden genannten Verfahren wurde eine Abmahnung erteilt und ein Disziplinarverfahren mit Rückforderung von Dienstbezügen eingeleitet. Frage 3: Die Fortbildungsangebote des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien – ThILLM – richten sich hauptsächlich an Pädagoginnen und Pädagogen. Aufgrund vermehrter BV-Meldungen von Schulleitungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie wurde im März 2020 ein Fortbildungszyklus „Die Entstehung von Verschwörungstheorien und Reichsbürgeraktivitäten sowie der praktische Umgang mit diesen“ organisiert. Frage 4: Die Lehrkräfte sind jederzeit bemüht, Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, sich mithilfe des Unterrichts eine eigene Meinung zu bilden. Vielen Dank.
Erst mal vielen Dank für die Antwort. Ich hätte eine Nachfrage: Wie erfahren Schülerinnen und Schüler, dass es Beratungsangebote gibt, und können sie diese auch so in Anspruch nehmen oder nur Lehrerinnen und Lehrer? Danke.
Schülerinnen und Schüler erfahren dies – so denke und hoffe ich – durch die Lehrerinnen und Lehrer und durch die Schulen und können dies natürlich auch in Anspruch nehmen. In welcher Weise und in welchem Umfang das geschieht, kann ich Ihnen jetzt nicht aus dem Stehgreif sagen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Also der allüberwiegende Teil unserer Lehrerinnen und Lehrer steht auf dem Boden des Grundgesetzes. Das muss man, glaube ich, gar nicht weiter betonen. Nichtsdestotrotz ist der überwiegende Teil der Lehrkräfte verbeamtet und bei Beamten gilt das Mäßigungsgebot. Das beinhaltet auch im Privatbereich – gerade das, was Kollegin Lukasch abgefragt hat –, sich entsprechend nicht öffentlich so zu äußern. Jetzt meine Frage: Inwiefern wird denn bei Lehrerinnen und Lehrern seitens der Landesregierung – wir hatten ja die Dienstobliegenheiten, das sind die besonderen Vorkommnisse, die Sie meinen, Herr Staatssekretär – im privaten Bereich dem tatsächlich nachgegangen oder das auch aufgenommen, wenn sich zum Beispiel in den sozialen Medien entsprechend so geäußert wird von Lehrkräften?
Soweit uns Einzelfälle bekannt werden – in der Art, wie Sie sie jetzt andeuten –, wird nicht nur darüber gesprochen, sondern wir halten auch Rücksprache mit den betroffenen Aufsichtsstellen im Ministerium und in den Schulämtern und werden gegebenenfalls dann das Nötige einleiten. Aber mehr kann man dazu an dieser Stelle nicht sagen. Wir sind uns jedenfalls sehr bewusst, dass sich das Mäßigungsgebot auch auf den privaten Bereich bezieht.
Gibt es weitere Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lukin, in der Drucksache 7/5818.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Radfahrausbildung ist in der Grundschule im Lehrplan verankert und zentrales Element der schulischen Verkehrsund Mobilitätserziehung. Sie dient den Kindern zur Entwicklung eines Verkehrsverständnisses und der Fähigkeit, sich als Radfahrer motorisch sicher zu verhalten. Aufbauend auf dem Pilotprojekt „Geschickt und sicher auf dem Rad“ wurde ein Radfahrtraining für Kinder in der Sekundarstufe I in einigen Bundesländern erfolgreich erprobt. Es ist zudem auffällig, dass bundesweit die Zahl der Kinder, die motorische Schwierigkeiten bei der Radfahrausbildung hatten, im Steigen begriffen ist. In den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 konnte durch die Pandemie bedingt nicht an allen Schulen die praktische Ausbildung und Prüfung durchgeführt werden, was die Defizite in der motorischen Entwicklung verschärfte. Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wurden im Rahmen des Aktionsprogramms „Stärken – Unterstützen – Abholen“ für Kinder und Jugendliche nach Corona unter Einbeziehung von Verkehrswachten Bausteine für Nachholangebote zur praktischen Radfahrausbildung an den Schulen angeboten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 konnten in den Jahren 2019 bis 2022 keine praktische Radfahrausbildung absolvieren bzw. eine Prüfung dazu ablegen? 2. Wie viele Schulen konnten die angebotenen Nachholkurse mit welcher Anzahl an Teilnehmenden bis Schuljahresende 2022 anbieten? – Wenn möglich, nach Schulamtsbezirken aufschlüsseln. 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Vorschlag des wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Verkehrswacht e. V. zur Fortführung der schulischen Radfahrerziehung mit der verbindlichen Aufnahme des Radfahrtrainings in den Lehrplan der Sekundarstufe I? Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Vielerorts konnte aufgrund der angespannten Infektionslage der letzten Jahre der praktische Teil der Radfahrausbildung in den vierten Klassen leider nur eingeschränkt oder gar nicht erfolgen. Im Schuljahr 2019/2020 konnten coronabedingt ca. 8.000 Schülerinnen und Schüler nicht die volle Radfahrausbildung in der gewohnten Weise absolvieren. Im Schuljahr 2020/2021 betraf dies ca. 7.500 Schülerinnen und Schüler. An manchen Schulen fand die Radfahrausbildung statt, da sie beispielsweise zu Zeiten niedriger Inzidenzwerte durchgeführt werden konnte. Frage 2: Einige Orts- und Kreisverkehrswachten haben bereits in den vergangenen Sommerferien Ferienkurse zur Verkehrserziehung angeboten. Diese Angebote wurden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrswacht fortgeführt und ausgebaut. Entsprechende Nachholangebote für Schülerinnen und Schüler der jetzigen fünften und sechsten Klassen wurden auf den Weg gebracht. Die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen wurden über den konkreten Ablauf sowie über die Kontaktmöglichkeiten mit den Orts- und Kreisverkehrswachten informiert. Konkrete Daten zur Teilnehmendenzahl liegen dem TMBJS sowie der AG zum Landesaktionsprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ nicht vor und konnten in der für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung gestellten Frist nicht abgefragt werden. Frage 3: Für die Verkehrs- und Mobilitätserziehung wird ein fächerübergreifender Ansatz verfolgt. Dieser eröffnet viele Möglichkeiten der Projektarbeit an Thüringer Schulen. Dabei können die Fähigkeiten und Interessen der Schüler aller Altersstufen und Schularten berücksichtigt und ihr Verhalten über den Unterricht hinaus beeinflusst werden. In den Lehrplänen sind verkehrserzieherische Themen unter anderem im Fach Heimat- und Sachkunde ausgewiesen. Da Verkehr und Mobilität ein zentraler Lebensbereich ist, der jeden nachhaltig tangiert, berücksichtigen auch die weiterentwickelten Lehrpläne dies. Alle Kooperationspartner sind bestrebt, durch zusätzliche Angebote die Auswirkungen der pandemiebedingten Einschränkungen auf die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Verkehrserziehung so gering wie möglich zu halten bzw. zu kompensieren. Weiterhin bleibt zu berücksichtigen, dass Schule und Polizei nicht alleine zum sicheren Radfahren hinführen können. Auf die Unterstützung der Eltern kann dabei nicht verzichtet werden. Das Beobachten der Kinder beim Radfahren, das Sprechen über Probleme, das Hinweisen auf Fehler, das Gutes-Vorbild-sein bleiben in ihrer Verantwortung. Danke schön.
Herzlichen Dank für die Beantwortung. Könnten Sie mir die Zahlen für die Frage 2, wenn Sie Ihnen dann vorliegen, noch zur Verfügung stellen? Aber erst, wenn sie vorliegen.
Da würde ich Sie bitten, eine Kleine Anfrage zu stellen, weil das in der Frist sozusagen sonst nicht ermittelt werden könnte. Wenn Sie diesen Weg wählen könnten. Danke schön.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kellner, in der Drucksache 7/5853.
Tätliche Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte nach Tatörtlichkeiten 2021 bis heute Im Jahr 2021 fanden insgesamt 1.182 Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte statt, davon tätliche Angriffe 311 – 84 mehr im Vergleich zu 2020. Im Vergleich zum Vorjahr 2020 war somit eine Steigerung von 124 Angriffen – das sind 11,7 Prozent mehr – zu verzeichnen. Ich frage die Landesregierung: 1. An welchen Tatörtlichkeiten fanden wie viele der tätlichen Angriffe im oben genannten Zeitraum statt – gegliedert nach: Wohnungen, Betriebs-, Arbeitsund Geschäftsräumen, öffentlich zugänglichen Plätzen, Straßen und Wegen sowie in befriedetem Besitztum –? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte nach Tatörtlichkeiten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kellner beantworte ich für die Landesregierung wie folgt, wobei ich bei Frage 1 zunächst darauf hinweisen möchte, dass ich im Folgenden nur die Delikte aus dem Jahr 2021 darstellen kann. Für die für das Berichtsjahr 2021 zum PKS-Deliktschlüssel „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“ registrierten 311 Straftaten wurden insgesamt 50 unterschiedliche Tatörtlichkeiten erfasst. Für eine bessere Übersichtlichkeit habe ich diese Tatörtlichkeiten in Gruppen zusammenfassen lassen. Wenn es als erforderlich angesehen wird, kann ich gern die detaillierte Aufstellung in Schriftform nachreichen. Die genannten Delikte schlüsseln sich für die gebildeten Gruppen wie folgt auf: Straßen, Plätze, Örtlichkeiten mit Bezug zum Straßenverkehr: 127 Delikte; Wohngebäude: 87 Delikte; öffentliche Gebäude, Amtsgebäude: 38 Delikte; sonstige öffentliche Örtlichkeiten: 27 Delikte; Fahrzeuge: 18 Delikte; sonstige Tatörtlichkeiten: 14 Delikte. Die Antwort zu Frage 2: Das Aufkommen an Delikten, bei denen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte als Opfer von Straftaten erfasst werden mussten, stieg im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr erneut an. Insbesondere nahmen, wie bereits vom Fragesteller festgestellt, auch die tätlichen Angriffe zu. Mit Blick auf die verschiedenen Tatörtlichkeiten ist ersichtlich, dass fast zwei Drittel, das heißt 61,7 Prozent der Delikte, im öffentlichen Raum – also auf Straßen, in Amtsgebäuden und Geschäften sowie anderen der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden – begangen werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt mit 28 Fällen in Wohnräumen. Insgesamt ist in Betrachtung der zurückliegenden Jahre eine unvermindert hohe bzw. im Vergleich zum vergangenen Jahr eine erhöhte Bereitschaft zur Gewaltanwendung gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte festzustellen. Dies verurteilt die Landesregierung ausdrücklich, wie sie im Übrigen Gewalt und Straftaten jeder Art verurteilt. Sie organisiert und initiiert die erforderlichen Maßnahmen, um den Schutz vor Kriminalität zu gewährleisten. Dazu wirkt sie auf eine konsequente repressive Verfolgung von Straftaten sowie effektive Maßnahmen zur Kriminalprävention hin. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Herr Kellner? Nein. Okay, auch nicht aus der Runde. Dann geht es weiter mit der Frage des Abgeordneten Tischner in der Drucksache 7/5866.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Aufnahme und Betreuung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an Thüringer Kindergärten und Schulen 2022/2023 Infolge des seit 24. Februar 2022 andauernden Kriegs in der Ukraine sind bereits mehr als 20.000 ukrainische Flüchtlinge in Thüringen angekommen. Ein nicht unerheblicher Anteil davon sind Kinder und Jugendliche, die nach den Sommerferien in die Thüringer Bildungseinrichtungen, die Kindergärten und Schulen, aufzunehmen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die prognostizierte Anzahl der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in den einzelnen Schulamtsregionen, die in Kindergärten und Schulen für das Betreuungs- bzw. Schuljahr 2022/2023 aufgenommen werden? 2. Mit welchem Mehrbedarf an Kindergarten- und Klassenräumen sowie Lehrkräften, Erziehern und sonstigem Personal ist für die adäquate Betreuung und Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen in den einzelnen Schulamtsregionen im Betreuungs- bzw. Schuljahr 2022/2023 zu rechnen? 3. Wie viele Lehrkräfte, Erzieher und sonstiges Personal wurden zur Betreuung und Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen für das Betreuungs- bzw. Schuljahr 2022/2023 bereits zusätzlich (gegebenenfalls befristet) eingestellt? 4. Wie gestalten sich die aktuellen Planungen der Landesregierung, die dafür notwendigen räumlichen, sächlichen und personellen Kapazitäten zur Deckung des Mehrbedarfs für die Betreuung bzw. Beschulung der ukrainischen Kinder und Jugendlichen im Betreuungs- bzw. Schuljahr 2022/2023 zu realisieren?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird monatlich eine Auswertung der vom Thüringer Landesverwaltungsamt übermittelten Daten zur Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten in Thüringen auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise vorgenommen. Hierdurch erfolgt ein Monitoring verschiedener Aspekte wie die Entwicklung der Zahlen im Segment der Kinder im kitafähigen Alter, der Abgleich mit den Kapazitäten der Kindertageseinrichtungen. Aktuell sind 1.980 Kinder im Kindergartenalter aus der Ukraine zu verzeichnen. Die Zahl 1.980 stellt die höchste derzeit anzunehmende Zahl von Kindern für eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege dar. Unbekannt ist, wie viele dieser Kinder tatsächlich das Angebot für Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen werden. Ich kann gern den Abgeordneten eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stellen und würde diese mit Ihrem Einverständnis zu Protokoll geben und nicht verlesen. In den Schulen ist ein stetiger Zulauf von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine zu verzeichnen. Seit Juni 2022 wird eine Erhebung der Anträge auf Aufnahme in den Schulämtern vorgenommen. In der Schule sind bis zur 27. Kalenderwoche 2.531 aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche angekommen. Die Schulen im Raum Mittelund Ostthüringen sind gut ausgelastet, während in anderen Bereichen noch freie Kapazitäten verfügbar sind. Wie in allen Ländern gibt es auch in Thüringen eine unbekannte Anzahl von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine, die bisher nicht für einen Schulbesuch angemeldet worden sind. Reliable Prognosen dazu, wie viele ukrainische Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Thüringen beschult werden müssen, sind nicht möglich, da der Zuzug von Menschen aus der Ukraine zunächst ohne eine Registrierung möglich war. Es verfügen auch nicht alle betreffenden Personen über eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung und eine Schulanmeldung konnte somit noch nicht erfolgen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt geht von ca. 4.000 zurzeit in Thüringen wohnenden Personen im Schulalter aus, sodass weitere ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler mit Einsetzen der Schulpflicht nach drei Monaten bzw. zu Beginn des neuen Schuljahres hinzukommen können. Inzwischen reisen jedoch auch Personen/Familien in die Ukraine zurück und zugewiesene Schulplätze werden nicht in Anspruch genommen. Zu Frage 2: Es wird hier auf Frage 1 verwiesen. Da keine belastbaren Daten vorliegen, ist die Angabe eines konkreten Mehrbedarfs nicht möglich. Zu Frage 3: Im Kindergartenbereich gibt es aktuell keine Grundlage für eine gesonderte Erfassung dieser Fachkräfte. Die Daten hierzu liegen im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport demnach nicht vor. Für die Betreuung und Beschulung von ukrainischen Schülern und Schülerinnen wurden den staatlichen Schulämtern durch das TMBJS 100 befristete Einstellungsmöglichkeiten für ukrainische Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Die Einstellungsmöglichkeiten wurden ausgeschrieben. Die Besetzungsverfahren sind aktuell noch nicht abgeschlossen, daher sind derzeit noch keine Aussagen über die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren möglich. Zu Frage 4: Im schulischen Bereich befinden sich die diesbezüglichen Planungen in der Abstimmung und werden in einem ressortübergreifenden Gremium koordiniert. Im Kindergartenbereich wird seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aufgrund der vorliegenden Daten aktuell kein Anlass für flächendeckende vorbeugende Maßnahmen gesehen. Die Schaffung von ausreichenden Kapazitäten an den Einrichtungen wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, möchte ich eine Übersicht zur Auslastung in den Einrichtungen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten gleich zu Protokoll geben. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe zwei Nachfragen: Sie haben ausgeführt, dass nach den Überlegungen des Landesverwaltungsamts – so habe ich es verstanden – ungefähr 4.000 Schülerinnen und Schüler 2022 zum Schuljahresbeginn – also in sechs Wochen – in unseren Schulen sein könnten. Das ist also fast eine Verdoppelung jetzt über die Ferien hinweg. Deswegen die Nachfrage: Was tut die Landesregierung, um gerade die personellen Belastungen, die dann passieren, in den Schulamtsbereichen, die Sie genannt haben, aufzufangen, oder gehen wir jetzt im Grunde blind in die nächsten sechs Wochen rein, also was wird da gerade aktuell im Haus vorbereitet? Und die zweite Frage ist: Die GEW hat diese Woche eine Pressemeldung herausgegeben und hat die Landesregierung aufgefordert, endlich Willkommensklassen für die Schülerinnen und Schüler einzurichten. Was sagen Sie zu dieser Forderung der GEW?
Was das Erste angeht: Wir sind nicht nur wöchentlich, sondern fast im Zweitagesrhythmus in Gesprächen – nicht nur mit den Schulträgern, sondern auch mit den Schulämtern – über die Sicherstellung der Versorgung der noch unbekannten Zahl von Schülerinnen und Schülern zu Beginn des neuen Schuljahres. Wir haben unter anderem Gespräche mit den Schulträgern geführt, um bestimmte Erweiterungsbauten – nutzbare Bauten – noch weiter einbeziehen zu können. Was das Personal angeht, so werden auf Mitarbeit der Bundesagentur für Arbeit jetzt die ermittelten Lehrkräfte sozusagen in zwei Veranstaltungen eingeführt und informiert, um zum neuen Schuljahr dann die Arbeit in Thüringen aufnehmen zu können. Es geht jetzt hier konkret um 41 schon benannte Personen, die hier zusätzlich zu den schon laufenden Einstellungsverfahren kommen werden. Was die Forderung nach Willkommensklassen angeht, so hat die Kultusministerkonferenz sich mehrfach positioniert, dass man eine getrennte Beschulung von ukrainischen Schülerinnen und Schülern nicht anstrebt, dass selbstverständlich eine teilweise besondere Beschulung, was Sprachunterricht angeht, innerhalb eines integrierten Unterrichts möglich ist und auch stattfinden wird. Im Übrigen würde allerdings die Einrichtung von besonderen Willkommensklassen das Grundproblem nicht lösen, dass wir mehr Raum und mehr Lehrkräfte brauchen. Wir plädieren aber nach wie vor dafür, eine integrierte Form anzustreben, zumal noch in vielen Schulen auch Spielräume in den Schulklassen existieren.
Danke, Frau Vorsitzende. Saniertem Kindergarten in Hildburghausen droht Schließung Dem neu sanierten Kindergarten „Werraspatzen“ in Hildburghausen droht die Schließung. Wie der Bürgermeister der Stadt Hildburghausen gegenüber Medienvertretern berichtet, bemängelt das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor allem das pädagogische Konzept des Kindergartens. Von der Schließung wären über 100 Kinder betroffen. Außerdem werde gegen mehrere Erzieherinnen wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung ermittelt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mängel liegen dem pädagogischen Konzept des Kindergartens „Werraspatzen“ aus Sicht des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vor? 2. Welche Gründe liegen für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vor, dem Kindergarten „Werraspatzen“ in Hildburghausen die erneute Betriebserlaubnis zu versagen? 3. Sind die Anhörungen der im Verdacht auf Kindeswohlgefährdung stehenden Erzieherinnen abgeschlossen, wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Schlussfolgerungen und, wenn nein, wann wird dies der Fall sein? 4. Für den Fall, dass der Kindergarten „Werraspatzen“ zum 30. August 2022 geschlossen wird, wie ist geplant, die über 100 Kindergartenkinder auf die anderen Kindergärten zu verteilen?
Danke schön. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Gemäß § 45 Abs. 3 SGB VIII hat der Träger der Einrichtung zur Prüfung der Voraussetzungen mit dem Antrag auf Betriebserlaubniserteilung die Konzeption der Einrichtung vorzulegen. Die pädagogische Konzeption muss über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Sicherung sowie zur ordnungsgemäßen Buch- und Aktenführung in Bezug auf den Betrieb der Einrichtung Auskunft geben. Weiterhin muss nach der SGBVIII-Novelle von 2021 zur Betriebserlaubnis ein Kinderschutzkonzept vorliegen. Die Kinderschutzkonzeption muss Maßnahmen zur Sicherung der Rechte und des Wohls von Kindern beschreiben, zum Schutz vor Gewalt als auch verletzendem Verhalten. Sie muss geeignete Verfahren der Selbstvertretung und Beteiligung sowie die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten innerhalb und außerhalb der Einrichtung gewährleisten. Am 10. März 2022, zur Vorbereitung der örtlichen Prüfung, wurde eine pädagogische Konzeption vorgelegt, die erhebliche Mängel aufwies. Ein Kinderschutzkonzept konnte gar nicht vorgelegt werden. Seitens der Aufsicht des TMBJS wurde deutlich gemacht, dass diese zum Betriebserlaubnisverfahren am 10. Mai 2022 zwingend und in der vom SGB VIII geforderten Qualität vorliegen müsse, aber auch hier wurde wiederum eine pädagogische Konzeption vorgelegt, die mangelhaft war. Seit 2018 gibt es den Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre, welcher nicht in der pädagogischen Konzeption berücksichtigt wurde, obwohl gemäß § 7 Abs. 1 Thüringer Kindergartengesetz der Thüringer Bildungsplan bis 18 Jahre Grundlage der pädagogischen Arbeit aller Einrichtungen ist. Die Kinderschutzkonzeption war jetzt in der Konzeption zwar enthalten, aber nur mit Überschriften ausgestattet, nicht mit Inhalten. Die Raumkonzeption wurde am 10. März 2022 angemahnt, liegt aber weiterhin nicht vor. Die Beschreibung der Nutzung des Kinderrestaurants fehlt gänzlich. Die Leitung der Kindertageseinrichtung hat zur örtlichen Prüfung am 10. Mai 2022 zum wiederholten Mal die Gelegenheit der Nachbesserung bekommen. Der erste Termin war der 30. Juni 2022. Mit Rücksicht auf den krankheitsbedingten Ausfall der Kitaleitung wurde inzwischen für das Wirksamwerden der auflösenden Bedingungen die Frist zur Vorlage auf den 30. August 2022 verlängert. Frage 2: Die Betriebserlaubnis wurde noch nie versagt, da die Betriebserlaubnis erlischt, wenn die auflösenden Bedingungen – siehe Frage 1 – nicht fristgemäß erfüllt werden. Frage 3: Die Anhörungen zum Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind abgeschlossen. Im Ergebnis wird den Fachkräften vonseiten des Trägers eine professionelle Begleitung zur Seite gestellt. Diese unterstützt auch bei der Erstellung der Kinderschutzkonzeption. Auf dieser Basis kann weiteres Verletzungsverhalten von Erziehern nach Möglichkeit ausgeschlossen werden, da insbesondere Schlüsselsituationen mit Überforderung und Hilflosigkeit der Nährboden für verletzendes Verhalten gegenüber Kindern war. Für die zurzeit angemeldeten Kinder in der Stadt Hildburghausen stehen ausreichend Plätze in anderen Einrichtungen ab dem 31. August 2022 zur Verfügung. Entlastung ergibt sich dadurch, dass die künftigen Schulanfänger nicht mehr in den Einrichtungen sind. Ich weise noch darauf hin, dass nicht die Schließung der Einrichtung das Ziel ist, sondern eine qualitativ gute pädagogische Arbeit auf der Grundlage der Konzeption, deren Basis der Thüringer Bildungsplan ist. Zum Wohl der Kinder sollten die pädagogischen Fachkräfte die Möglichkeit erhalten, ihre Professionalität zu zeigen, wie es das SGB VIII und das Thüringer Kindergartengesetz fordern. Danke schön.
Gibt es Nachfragen? Herr Thrum? Das sehe ich nicht, auch nicht aus dem Haus. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Güngör, in der Drucksache 7/5870.
Danke, Frau Präsidentin. Verzögerte Gehalts- und Lohnzahlungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FSU Jena berichten, dass neu eingestellten Beschäftigten die Gehälter bzw. Löhne nicht ordnungsgemäß ausgezahlt werden, da es sowohl im Personaldezernat der Universität als auch im Finanzministerium gravierende Personalprobleme gebe. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie viele Beschäftigte der FSU haben ihr Gehalt bzw. ihren Lohn in diesem Jahr bisher nicht rechtzeitig erhalten – bitte auflisten nach den jeweiligen Statusgruppen –? 2. Welche Maßnahmen will die FSU ergreifen, um zeitnah Abhilfe zu schaffen? 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass Personalprobleme im Personaldezernat der FSU vorhanden sind und, wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll langfristig Abhilfe geschaffen werden? 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass Personalprobleme im Finanzministerium vorhanden sind, die im Zusammenhang mit der Auszahlung der Gehälter und Löhne der Beschäftigten der FSU stehen und, wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll langfristig Abhilfe geschaffen werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Eine exakte Ermittlung der Anzahl der Personen, die ihr Gehalt oder ihren Lohn bislang in diesem Jahr verspätet ausgezahlt bekommen, ist aufgrund fehlender technischer Auswertungsmöglichkeiten leider nicht möglich. An den Hochschulen, insbesondere der FriedrichSchiller-Universität Jena als größte staatliche Hochschule des Landes, kommt es zum jeweiligen Semesterbeginn am 1. April und am 1. Oktober zu einer stark erhöhten Anzahl von kurzfristig zu bearbeitenden Einstellungen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der studentischen und wissenschaftlich Beschäftigten. So wurden hier zum Beispiel allein für April zu den festen Stichtagen 1. und 15. April knapp 800 Verträge geschlossen. Zum Semesterbeginn im Frühjahr dieses Jahres ist es leider aufgrund personeller Engpässe in der Personalverwaltung der FSU Jena zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Neueinstellungen gekommen. Dies geht sowohl auf unbesetzte Stellen als auch auf Krankheitsfälle zurück. Die FSU Jena hat sich jedoch bemüht, das Entgelt zumindest im darauffolgenden Monat zur Auszahlung zu bringen. Laut aktueller Auskunft der FSU Jena konnte der Bearbeitungsrückstand vom Frühjahr inzwischen aufgearbeitet werden. Dennoch kann es immer wieder zu Fällen von Verzögerungen bei der Zahlung des Entgelts kommen, die zumeist aufgrund von sehr kurzfristig vorgenommen Einstellungen entstehen. Darüber hinaus ist auch zu beachten, dass teilweise Verträge mit variablen Stundenzahlen geschlossen wurden, bei denen die Entgeltauszahlung erst im darauffolgenden Monat nach erfolgter Stundenmeldung erfolgen kann. Zudem gibt es immer wieder auch Fälle, bei denen die Beschäftigten selbst die für die Einstellung benötigten Unterlagen nicht vollständig oder rechtzeitig vorlegen. Die Fragen 2 und 3 möchte ich gern zusammen beantworten: Derzeit sind in der Personalverwaltung der FSU Jena zehn Stellen zu besetzen. Die offenen Stellen sind insbesondere im Bereich der Tarifbeschäftigten einschließlich Assistenten und hier vor allem bei den Arbeitsbereichen Drittmittelbeschäftigte und Assistenten sowie nicht wissenschaftliche Beschäftigte angesiedelt. Von den zehn zu besetzenden Stellen sind mittlerweile sieben Verfahren abgeschlossen. Die Aufnahme der Tätigkeit erfolgte auf einer Stelle zum 1. Juni; in den folgenden Monaten bis zum 1. Dezember werden weitere Beschäftigte ihre Tätigkeit aufnehmen. Drei Verfahren sind noch offen und sollen zeitnah abgeschlossen werden. Zu Frage 4: Die Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge erfolgt durch das Landesamt für Finanzen, Abteilung Bezüge. Das Landesamt für Finanzen teilte auf Anfrage mit, dass derzeit keine Fälle der FSU Jena bekannt sind, in denen die Gehaltszahlung aus vom Landesamt für Finanzen verursachten Gründen nicht termingerecht erfolgt sei. Im Übrigen erfolge dort keine gesonderte terminliche Erfassung über den Eingang und die Bearbeitung von Neueinstellungsanzeigen, aus der entsprechende Rückschlüsse gezogen werden können. Vielen Dank.
Ich danke Ihnen für die Beantwortung. Ich habe zwei Nachfragen: Bei 1. habe ich Sie so verstanden, dass eine Auswertung aufgrund technischer Gegebenheiten nicht möglich ist. Wird sich hier darum bemüht, eine technische Lösung zu schaffen, oder wie wird damit umgegangen? Die zweite Rückfrage: Sie hatten von einigen Fällen gesprochen, in denen es an nicht vorhandenen Unterlagen seitens der Beschäftigten lag, dass die Verträge nicht angemessen erstellt werden konnten oder die Auszahlungen nicht stattgefunden haben. In wie vielen Fällen war das denn so?
Weitere Fragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur zehnten Frage – das wird dann wohl auch die letzte sein –, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Henkel, in der Drucksache 7/5877.
Mögliche Wolfsrisse in der thüringischen Rhön Dem Fragesteller liegen Informationen vor, dass es Ende Juni und Anfang Juli 2022 zu zwei weiteren möglichen Wolfsrissen im Thüringer Teil der Rhön gekommen ist. Dabei handelt es sich um ein getötetes Kalb bei Kaltenwestheim und den Verlust von neun Tieren eines Damwildgeheges bei Diedorf. Um diese Verdachtsfälle zu verifizieren, entnahmen jeweils benachrichtigte Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs bzw. des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Proben zu labortechnischen Untersuchungen. Ein weiterer Vorfall vom April 2022 in Kaltenwestheim – da ging es um drei getötete Damtiere – wurde zwischenzeitlich offiziell als Wolfsriss bestätigt. Bei allen drei genannten Fällen wurde jeweils von den geschädigten Personen auf eigene Rechnung zusätzlich eine unabhängige Gutachterin beauftragt, die ebenfalls Proben zur labortechnischen Untersuchung entnahm. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erklärt sich die Landesregierung die Tatsache, dass neben der Beprobung durch das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs von den Geschädigten in den genannten Fällen eine unabhängige Gutachterin zur Probenentnahme beauftragt wurde? 2. Entspricht es den Tatsachen, dass durch das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs auf die im Veterinärbereich übliche Entnahme einer Rückstellprobe, also einer B-Probe, verzichtet wird und, wenn ja, warum? 3. Wie viele Schadensmeldungen über mögliche Wolfsrisse ergingen an das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs seit seinem Bestehen und wie fiel jeweils die labortechnische Untersuchung aus – bitte in Jahresscheiben seit Bestehen des Kompetenzzentrums und aufgeschlüsselt nach den Rissursachen „Wolf“, „Hund“, „Wolfshybride“ und „ungeklärt“ angeben –? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen Fehleinschätzungen in der Diagnostik vor bzw. wie sicher ist eine Unterscheidung mithilfe labortechnischer Untersuchung zwischen Wolf und Wolfshybride bzw. zwischen Hund und Wolfshybride möglich?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Immer wieder tauchen in der Öffentlichkeit die unzutreffenden Behauptungen auf, dass weder der staatlichen Rissbegutachtung noch den Genetikanalysen des Senckenberg-Instituts vertraut werden kann. Dies hat bei den Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern in der Thüringer Rhön dazu geführt, dass einzelne Nutztierhalter/ ‑ innen sogenannte Rissbegleiter/ ‑ innen ergänzend zu den Rissgutachter/ ‑ innen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs zu Schadensfällen hinzuziehen. Diese Rissbegleiter/ ‑ innen führen auf Wunsch der Geschädigten nach der Begutachtung durch die Rissgutachter/ ‑ innen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs eine weitere Begutachtung der geschädigten Tiere durch. Alle Nutztierhalter/ ‑ innen sind darüber informiert, dass für die Entschädigung nur das amtliche Begutachtungsergebnis der Rissgutachter/ ‑ innen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs ausschlaggebend ist. Es steht aber selbstverständlich allen Tierhalterinnen und Tierhaltern frei, weitere Untersuchungen zu veranlassen. Zu Frage 2: Die Probennahme im Rahmen der amtlichen Schadensbegutachtung erfolgt gemäß dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Ziel ist die Bestimmung des Schadenverursachers. Aus diesem Grund sind insbesondere Speichelproben relevant. Daher werden nach Möglichkeit mehrere Proben an Bissstellen, wenn vorhanden, insbesondere an der Stelle des vermuteten Tötungsbisses genommen. Sind diese nicht vorhanden, werden Proben von Fraßstellen genommen, wobei damit gegebenenfalls nur Nachnutzer eines Risses nachgewiesen werden können. Es können aber auch Fälle auftreten, bei denen keine Genetikproben genommen werden, da von vornherein feststeht, beispielsweise aufgrund des Zeitraums, der zwischen dem Tod des Tieres und der Begutachtung liegt, dass kein Ergebnis erzielt werden kann. Bei jeder Schadensbegutachtung werden also so viele Proben genommen, wie es nach Einschätzung der Rissgutachter/ ‑ innen sachgerecht ist. In der Regel werden bei den Schadensfällen mehrere Proben genommen. Alle genommenen Proben werden vom Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs zur Auswertung an das Labor im Fachgebiet Naturschutzgenetik am Senckenberg-Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen, gesandt, um umgehend ein vollständiges Ergebnis zu haben. Dieses Labor ist das von Bund und Ländern bestätigte Referenzlabor für genetische Untersuchungen an Wolf und Luchs in Deutschland. Würde die Auswertung eines Teils der Proben zurückgestellt – dies könnte das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs beim SenckenbergInstitut veranlassen –, würde sich lediglich die Ergebnisauswertung deutlich in die Länge ziehen, was nicht im Sinne der Betroffenen wäre. Durch die sachgerechte Festlegung der Anzahl von Proben, die genommen werden, wird einerseits dem Kostenaspekt Rechnung getragen und andererseits sichergestellt, dass die Geschädigten schnellstmöglich die Untersuchungsergebnisse erfahren. Zu Frage 3: Die Tabelle, würde ich vorschlagen, stelle ich Ihnen schriftlich zur Verfügung. Ich kann sie aber auch vortragen.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Schriftlich!)
Die Gesamtmeldungen beinhalten auch andere Genetikergebnisse wie zum Beispiel Fuchs oder Meldungen, bei denen aufgrund der Umstände keine genetische Beprobung durchgeführt wurde. Diese sind ebenfalls in der Tabelle aufgeführt, die Ihnen auch schriftlich zur Verfügung gestellt wird. Da das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs am 20.04.2020 gegründet wurde, umfasst die Aufschlüsselung für 2020 nur einen Teil des Jahres. Zu Frage 4: Die Basis für das sogenannte genetische Wolfsmonitoring bilden Mikrosatellitenuntersuchungen auf Basis der Kern-DNA, die einen individuell einzigartigen genetischen Fingerabdruck ergeben und Rückschlüsse auf Individuenzahlen, Verwandtschaften und das Vorkommen von Hybriden der ersten Hybridgeneration F1 erlauben. Um auch weiter zurückliegende Hybridisierungsereignisse detektieren zu können, verwendet das Senckenberg-Forschungsinstitut Frankfurt, Standort Gelnhausen, einen weitergehenden Ansatz. Dieser basiert auf der Analyse von zahlreichen über das komplette Genom verteilten Punktmutationen, sogenannte Snipes, an denen sich Wölfe unabhängig ihrer geografischen Herkunft sicher von Haushunden unterscheiden lassen. Die Methode basiert auf den Daten großer genomweiter Studien, die in den letzten Jahren von international führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchgeführt wurden. Anhand der Methode lassen sich Hybridisierungsereignisse mindestens bis in die dritte Hybridgeneration – das ist die zweite Rückkreuzungsgeneration – sicher nachweisen. Es liegen der Landesregierung daher keine Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass die verwendete Diagnostik zu Fehleinschätzungen führt. Der entscheidende Punkt für den Umfang der Genanalyseergebnisse ist die Qualität des Probenmaterials. Der Analyseerfolg hängt vor allem von einer zeitnah durchgeführten professionellen Beprobung ab, da die dafür benötigten Speichelreste am Tierkadaver durch Regen, Sonne und Nachnutzer schnell zersetzt werden können. Wenn die Rahmenbedingungen für die Entnahme qualitativ hochwertiger Proben gegeben sind, ist labortechnisch eine sichere Unterscheidung von Wolf/Hund und Wolf-Hund-Hybriden möglich. Vielen Dank.
Ich habe eine Nachfrage zu der Frage 2. Da habe ich gefragt, inwieweit die Thematik der Rückstellung der B-Proben bewertet wird. Da war die Antwort noch nicht konkret genug. Ich würde jetzt wirklich darum bitten, eine Aussage zu bekommen, wann B-Proben zurückgestellt werden. Sie haben gesagt, bei der Anzahl der Proben wird unterschiedlich verfahren, die pro gerissenem Tier genommen werden. Da wäre es natürlich hilfreich, wenn wir eine Aufschlüsselung hätten, wie viele Proben bei welchem Tier in den letzten Jahren genommen wurden, um einfach hier ein Stück weit mehr Klarheit zu bekommen. Vermutlich können Sie das jetzt nicht ad hoc machen, es wäre aber gut, wenn wir dazu die Listen bekämen.
Die Aufschlüsselung zur Zahl der Proben der letzten Jahre können wir noch mal nachliefern. Vom Grundsatz her: Es werden so lange Proben analysiert, bis ein Nachweis möglich ist oder eben kein Nachweis möglich ist. Also im Zweifelsfall, wenn jetzt Proben genommen werden, wenn ein Wolfsnachweis erfolgt ist, kann die weitere Analyse unterbleiben. Wenn der Wolfsnachweis nicht erfolgt ist, werden so lange Analysen durchgeführt, wie Probenmaterial vorhanden ist.
Die Frage, die draußen gestellt wird, ist ja, warum wird nur eine Probe entnommen, warum gibt es keine Rückstellprobe. Sie haben gesagt, das ist unterschiedlich und es gibt Situationen, wo auch mehrere Proben entnommen werden. Hier wäre eine Aufschlüsselung, wie viele Proben bei welchem Tier in den letzten Jahren genommen wurden, hilfreich.
Vielen Dank für das Zulassen der Nachfrage. Welche anderen Labore haben denn den Standard, den es braucht, wie Senckenberg, also wo könnte man Proben auch noch hinschicken?
Ich kann das jetzt auswendig nicht sagen. Grundsätzlich ist es wahrscheinlich jedem Genlabor theoretisch möglich, entsprechend DNA-FingerprintAnalysen durchzuführen. Aber das SenckenbergInstitut ist das vom Bund und den Ländern anerkannte Kompetenzzentrum zum Thema „Wolf“ und insofern als Kompetenzzentrum auch definiert für die Analyse der Proben.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Die verbleibenden Mündlichen Anfragen sind gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten. Ich wollte Ihnen jetzt vorschlagen, dass wir auf die Lüftungspause verzichten, weil wir hier mit so wenigen Menschen gesessen haben, sodass ich denke, das wäre entbehrlich. Gibt es Einwände dagegen? Das sehe ich nicht. Dann rufe ich jetzt erneut die Tagesordnungspunkte 56, 60, 62 und 63 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5860 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 17 Jastimmen, 56 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5862 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 20 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5864 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 73. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen und 38 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5865 Abgegebene Stimmen 73, ungültige Stimmen 4, gültige Stimmen 69. Auf den Wahlvorschlag entfallen 29 Jastimmen, 38 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte. Wir kommen jetzt sozusagen zurück in die Tagesordnung und sind jetzt bei Tagesordnungs*) Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/2559 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/5855 dazu: Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern und Spendenbereitschaft fördern Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP sowie der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5859 - korrigierte Fassung Das Wort erhält Frau Abgeordnete Stange aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung.
Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuhörerinnen, ich trage vor die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zum Antrag der damaligen Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2559 „Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern“. Durch Beschluss des Thüringer Landtags in der 58. Sitzung am 23. September 2021 wurde der Antrag in den oben genannten Ausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat in seinen Sitzungen am 14. Oktober 2021, in der 37. Sitzung am 21. Oktober 2021, in der 41. Sitzung am 9. Dezember 2021, in der 44. Sitzung am 27. Januar 2022 sowie in der 48. Sitzung am 28. April 2022 und in der 50. Sitzung am 7. Juli 2022 diesen Antrag beraten und es gab den Wunsch nach einer schriftlichen Anhörung. Es wurden 35 Anzuhörende eingeladen. Davon haben 17 von einer schriftlichen Stellungnahme zu dem oben genannten Antrag Gebrauch gemacht. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, den Antrag abzulehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern
Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag gewünscht? Nein, das ist nicht der Fall. Dann kann ich die Aussprache eröffnen und erteile als erstem Redner dem Abgeordneten Montag von der Gruppe der FDP das Wort.
Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen mich hier grinsen. Das ist purer Ausdruck von Freude, weil ich glaube, dass ist wieder das, was andere hier am Pult, die jetzt der Debatte fernbleiben, eingefordert haben, dass das Parlament miteinander um gute Lösungen ringt. Das Thema, das wir heute besprechen, nämlich die Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen zu erhöhen, das ist, glaube ich, ein Thema, das nicht nur Sensibilität, sondern eben auch Handeln erfordert. Es ist ein guter Tag für Thüringen, dass wir zu einem Kompromiss gekommen sind, der jetzt nicht sehr abweicht von dem, was wir als Freie Demokraten ursprünglich vorgeschlagen haben, aber der ebenso gemeinsam eine Mehrheit – und das will ich auch sagen – mit Rot-Rot-Grün geschafft hat.
(Beifall Gruppe der FDP)
Da möchte ich auch den Kolleginnen und Kollegen einen ausgesprochenen Dank sagen, auch der Frau Ministerin, denn es war ein langer Prozess, anderthalb Jahre, aber ein sehr fundierter Prozess. Deswegen nicht nur an die parlamentarischen Kollegen der Dank, sondern natürlich auch an die, die tatsächlich nicht nur unseren Antrag mit Fachwissen angefüttert haben, sondern auch die Debatte entsprechend bereichert haben. Das sind die Frauenmilchbankinitiativen. Das sind die Neonatologen, mit denen wir im guten und vor allem im steten Austausch gestanden haben und ohne die diese Form des Erfolgs für uns alle hier im Parlament, glaube ich, so nicht möglich gewesen wäre. Also auch da vielen Dank an die Expertinnen draußen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Warum tun wir das? Ganz klar: Wir haben einfach deutschlandweit viel zu wenig Frauenmilchbanken. Auf 208 Perinatal-Zentren entfallen 33 Frauenmilchbanken. Das bedeutet letzten Endes, dass eben nicht genug Spendermilch zur Verfügung steht und dass die Kliniken, die über solche verfügen, zumeist dann auch tatsächlich das selbst für die Eigenversorgung der Patientinnen und Patienten, der Kleinsten, die es gibt, nämlich Neugeborene und eben Frühgeborene, nutzen müssen. Deswegen befürworten deutschlandweit eben die leitenden Neonatologen den Aufbau weiterer Frauenmilchbanken in Deutschland, damit jedes bedürftige Früh- und Neugeborene Zugang zu Milch aus einer Frauenmilchbank erhält. Warum ist das wichtig? Frauenmilch ist eben trotz aller technologischen, pharmakologischen Entwicklungen, die rasant fortschreiten, noch immer die beste Medizin. Frauenmilch ist die beste Versorgung, die ein Säugling erhalten kann, und besonders wichtig ist sie eben für kranke und Frühgeborene. Sie erhöhen deren Überlebenschancen erheblich und sorgen dafür, dass beispielsweise im Darmbereich Krankheiten ausbleiben, die ohne diese Frauenmilch ansonsten zu zeitigen sind. Woran liegt es, dass wir so wenig haben? Das muss man auch historisch sehen. Zu DDR-Zeiten war das ein recht stark etabliertes System. Das war eingeübt. Es gab eine feste Struktur. Aber der Aufbau von Frauenmilchbanken scheitert natürlich wie so häufig an den Kosten des Aufbaus und des Betriebs. Auch die Anhörung hat gezeigt, dass das Problem eben real ist. Es gibt einen Versorgungsengpass und die Krankenhäuser zahlen aus ihren Versorgungsleistungen, aus ihren Vergütungen selbst die Kosten für den Aufbau, die Unterhaltung und den Betrieb von Frauenmilchbanken. Deswegen ist es ein ganz wichtiges Signal, dass zukünftig hier eine institutionalisierte Förderung möglich ist, dass wir dafür sorgen, dass tatsächlich beispielsweise in Suhl, wo der Aufbau gerade losgeht, eine finanzielle Unterstützung da ist. Ich kann auch sagen: Mit diesem expliziten Bekenntnis dazu nehmen wir eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik ein. Auch in anderen Parlamenten wurde darüber diskutiert, aber einen so dezidierten Beschluss und ein Bekenntnis dazu, hier auch strukturell etwas tun zu wollen, so weit konnten sich andere Parlamente nicht durchringen. In dem Fall, das möchte ich einfach sagen, können wir auf uns alle durchaus an diesem Tag auch mal stolz sein. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall Gruppe der FDP)
Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, der hier sehr kurzfristig vorgelegte gemeinsame Antrag der roten und grünen Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP beschäftigt sich mit einem für kranke Neugeborene oder Frühgeborene und deren Mütter relevanten Thema, da Muttermilch wegen der langfristigen positiven Auswirkungen auf die Gesundheit dieser Kinder eine optimale Ernährung darstellt. Damit ist das Thema im Sinne einer Primärprävention von Krankheiten für alle Thüringer relevant. Es geht um die ausreichende und qualitativ hochwertige Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit gespendeter Muttermilch an all diejenigen Kinder, die diese Spenden aus verschiedenen Gründen dringend benötigen. Wie ist die Sachlage? In Thüringen gibt es drei Neonatalzentren der Versorgungsstufe 1 für besonders früh geborene und stark untergewichtige Kinder. In Erfurt, in Jena und in Eisenach existieren bereits Frauenmilchbanken. Eine weitere solche Bank ist in Suhl im Aufbau begriffen. Hier allerdings stellt sich die Situation schon als schwierig heraus, steht doch das Neonatalzentrum in Suhl zur Disposition, was wir an dieser Stelle stark kritisieren.
(Beifall AfD)
Auch südlich des Rennsteigs werden Kinder zu früh oder untergewichtig geboren und müssen wohnortnah und schnell und adäquat versorgt werden. Weitere fünf Perinatalzentren vom Level 2 zur Versorgung von Kindern mit mehr als 1.250 Gramm Geburtsgewicht und einem Entbindungstermin nach der 29. Schwangerschaftswoche gibt es in Thüringen, allerdings ohne eigene Versorgung mit gespendeter Muttermilch im Hause – Ausnahme ist das Klinikum in Eisenach. Das ist die Sachlage. Zum Antrag selbst: Unter I.1. bis 4. stehen altbekannte Tatsachen, die jeder Frau geläufig sind. Hierfür benötigt man keinen Landtagsbeschluss. 5. ist zutreffend, aber auch längst bekannt. 6., diese Förderung gehört nach unserer Auffassung in die Krankenhausplanung. 7. ist eine Angelegenheit, deren Lösung in die Hände der Krankenkassen gehört, die die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit gespendeter Muttermilch als Therapiemittel ausreichend finanzieren müssen und dieses Geld genau dort zur Verfügung stellen, wo die Kosten anfallen, nämlich in den Kliniken. Im Forderungsteil II.1. kommt etwas zur Sprache, das auch als Leistung zur Qualitätssteigerung der Versorgung als Angebot von den jeweiligen Kliniken kommen müsste. Unter 3., 4. und 5. wird verlangt, Stillen als solches und das Spenden überschüssiger Muttermilch zu propagieren und öffentlich zu bewerben. Das ist eine Idee, der ich mich ohne Weiteres anschließen kann. Sollte es der öffentlichen Hand dafür an Geld fehlen, empfehle ich, die aktuell laufenden Werbekampagnen des Bundes oder bundeseigener Institutionen oder zum Beispiel der Stadt Erfurt kritisch zu durchforsten und dort einzusparen. Ich halte es für konstruktiver, Werbung für die Belange von Kindern und Müttern zu machen, als zum Beispiel Werbung für Arztbesuche bei Verdacht auf Krankheiten nach geschlechtlichen Gelegenheitsbegegnungen oder – wie in Erfurt – Werbung gegen Individualverkehr. Unter 6. wird gefordert, Laktationsberaterinnen und Laktationsberater zu etablieren. Sehr geehrte Antragsteller, haben Sie schon mal etwas von weiblicher Kompetenz in Sachen Schwangerschaft, Geburt und Stillen gehört? Wissen Sie, dass es für diesen Aufgabenbereich Hebammen gibt, die dringend Unterstützung und Förderung brauchen, um ihren so wichtigen Aufgaben für Mutter und Kinder nachkommen zu können? Wenn wir diese Hebammen entsprechend unterstützen – personell und finanziell –, brauchen wir nicht noch zusätzliche Laktationsberater, die ja nach der hier zu vermutenden Lesart männlich sind und vom Stillen bestenfalls theoretische Kenntnisse erlangen können, so ähnlich wie beim Trockenschwimmen. In 9. und 3. finden sich überflüssige Wiederholungen. Zusammenfassend darf ich feststellen, dass der Antrag in der Sache zwar gerechtfertigt ist, zu meinem großen Bedauern aber teilweise verfehlte oder auch überflüssige Ratschläge zur Behebung des Mangels an Frauenmilchbanken enthält. Daher werden wir uns hier enthalten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, auch wenn ich als Mann natürlich nur über theoretische Kenntnisse im Bereich der Muttermilch- und der Frauenmilchbanken verfüge, ist es natürlich auch als Familienvater für mich klar – oder ich denke, jeder weiß das auch –, dass es nichts Besseres für ein Kind gibt als Muttermilch oder – wie sie heute genannt wird – Frauenmilch, aber ich denke, Sie sehen mir das nach, wenn ich bei dem Begriff „Muttermilch“ bleibe, weil das ist der geläufigere in der Bevölkerung und ich denke, das ist in Ordnung. Dass Muttermilch für die Entwicklung eines Kindes das Beste ist, ist seit vielen Tausend Jahren bekannt. Auch kommt es von jeher vor, dass einige Mütter aus unterschiedlichen Gründen – das ist ja auch in dem Begründungstext des Antrags zu lesen – ihre Kinder nicht stillen können. Hier haben früher Mütter aus der Gemeinschaft geholfen, bevor sich später Ammen um die Versorgung der Kinder mit Muttermilch gekümmert haben. Die heutigen Frauenmilchbanken stehen aus meiner Sicht in dieser Tradition und können als moderne Ammen in dieser Zeit angesehen werden. Es ist gut, dass wir heute erneut über den Ausbau und den Erhalt von Frauenmilchbanken sprechen. Von ihnen profitieren gerade Frühgeborene und kranke Neugeborene in besonderer Weise. Ursprünglich sollte heute zu einem Antrag der FDP-Gruppe mit dem Titel „Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern“ diskutiert werden. Stattdessen sprechen wir nun über einen Alternativantrag der Minderheitskoalition und der FDP mit dem Titel „Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern und Spendenbereitschaft fördern“. Schon im Titel zeigt sich, dass sich die Anträge nur geringfügig voneinander unterscheiden. Kollege Montag hat das schon deutlich gemacht und ich habe es mal gemarkert, also es ist wirklich nicht viel, was an dem Antrag verändert wurde. Im Wesentlichen ist nur die Förderung der Spendenbereitschaft von Muttermilch dazugekommen und Stillberatung wurde auch mit aufgenommen, was aus unserer Sicht sinnvolle Ergänzungen sind. Trotzdem gibt es gerade, was die konkreten Forderungen des FDP-Antrags angeht, sagen wir mal, Verwässerungen. Das möchte ich an zwei Punkten festmachen, zum einen unter III.1., da geht es um die Anschubfinanzierung zum Aufbau von Frauenmilchbanken. Das ist jetzt geändert worden, die Anschubfinanzierung ist gestrichen worden. Als Zweites unter III.2., da geht es um die finanzielle Unterstützung der vorhandenen Frauenmilchbanken: Hier haben sich die Antragsteller darauf verständigt, nur zu prüfen, mit einem ungewissen Ausgang. Im Ursprungsantrag der FDP ist es klarer formuliert, weswegen wir gerade das in dem Ursprungsantrag besser gefunden haben. Neu sind im gemeinsamen Alternativantrag vor allen Dingen Maßnahmen, um die Spendenbereitschaft und die Stillberater zu unterstützen, das habe ich eben schon ausgeführt. Kommen wir nun zur Bewertung des vorliegenden Antrags. Lieber Kollege Montag, sowohl meine Kollegin Beate Meißner als auch ich haben frühzeitig signalisiert, dass wir uns eine Zustimmung zu Ihrem Ursprungsantrag vorstellen können, weil wir Ihren Antrag in der Sache gut finden und eine Hervorhebung der Bedeutung der Muttermilch begrüßen. Treffend zusammengefasst hat die Bedeutung der Muttermilch in der Anhörung im Ausschuss Dr. Ascherl, der gesagt hat, menschliche Milch ist die beste, billigste umwelt- und tierfreundlichste Ernährung für alle Neugeborenen und verhindert das Auftreten gefürchteter Kinderkrankheiten. Wir hatten damals lediglich gesagt, dass wir uns eine Aufnahme des Runden Tisches „Geburt und Familie“ als wichtige Institution und die Bedeutung von Hebammen als wichtiges Bindeglied von stillenden Müttern zu Frauenmilchbanken wünschen würden. Leider gab es dahin gehend keine weiteren Aktivitäten Ihrerseits uns gegenüber, in unsere Richtung. Vielmehr wurde der Antrag nach der Anhörung mehrere Monate geschoben und nun doch mit einer Platzierung – zum Glück – noch vor der Sommerpause hier auf die Tagesordnung gebracht. Das hätten wir alles schneller und einfacherer haben können. Ich denke, auch die Punkte, die wir jetzt genannt haben, die zwei, hätten den Antrag noch insgesamt abgerundet. Also, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterstützen als CDU-Fraktion das Ziel des Antrags und auch die Ziele des nur leicht abgewandelten Alternativantrags. Trotzdem fehlt uns der wesentliche Punkt mit den Hebammen und auch der Punkt – da möchte ich nur mal an die Stellungnahme der BARMER erinnern, die gesagt hat, die Schaffung von Frauenmilchbanken wie auch der Einsatz von Stillberaterinnen in Level-1-Kliniken sind Hinweise des nationalen Gesundheitsziels „Gesundheit rund um die Geburt“ und sollten deshalb weiterhin am Runden Tisch „Geburt und Familie“ besprochen werden. Genau da – so ist unsere Sicht – soll es auch hin, damit wir eine organisatorische Klarstellung besitzen. Aus diesen zwei genannten Gründen werden wir uns deshalb bei der Abstimmung enthalten. Aber eine Mehrheit wird der Antrag finden. Beim nächsten Mal die Anregung noch mit aufnehmen und dann machen wir es insgesamt rund. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream! Dr. König, das Thema „Hebammen“ – das wissen Sie – haben wir noch gemeinsam im Ausschuss liegen. Ich glaube und hoffe, dass wir im September zur nächsten Plenarsitzung hier im Landtag über einen Antrag reden können, der auch eine demokratische Mehrheit bekommt. Es liegen gemeinsame Vorschläge vor. Darum, denke ich, ist das Thema „Hebammen und Runder Tisch“ in dem nächsten Antrag, den wir im Sozialausschuss noch zu Ende beraten müssen, richtig platziert und wäre in diesem Antrag, den wir gemeinsam als Rot-Rot-Grün mit der Gruppe der FDP und mit Ihrer Zustimmung heute auf den Weg bringen – so habe ich es herausgehört –, nicht der richtige Ort. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem eingebrachten Alternativantrag „Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern und Spendenbereitschaft fördern“ setzen wir als – sage ich mal – Rot-Rot-Grün gemeinsam mit der FDP – aber ich denke, die CDU wird dem zustimmen, so habe ich das herausgehört – auf ein Thema, was zum Glück endlich in einem Landtag beredet und in einem Ausschuss lange diskutiert worden ist. Wir bringen somit das Thema noch mal in die gesellschaftliche Öffentlichkeit. Es soll mit dem Antrag unter anderem die Spendenbereitschaft von Frauenmilch weiter erhöht und es soll auch eine Kampagne auf den Weg gebracht werden. Denn was tun, wenn Frauen nicht ausreichend stillen können? Dafür kann auf gespendete Frauenmilch zurückgegriffen werden. Die sogenannten Frauenmilchbanken sind dafür ein gutes Beispiel. Wir hier in Erfurt – und darauf habe ich bereits im September in meiner Rede hingewiesen – können an der Stelle besonders stolz sein, wenn wir diesen Antrag heute verabschieden, denn Marie Elise Kayser ist die Begründerin der Frauenmilchsammelstellen. In der ehemaligen alten Frauenklinik – wenige Meter von hier – ist ein Schild angebracht, wo auf ihre Leistungen hingewiesen wird. Ich glaube, das ist ein guter Punkt, wenn wir diesen Antrag hier verabschieden und gleichzeitig an sie, die Gründerin der Frauenmilchsammelstellen, denken. Heute haben – das haben wir bereits gehört – nur wenige Krankenhäuser Frauenmilchsammelstellen parat und wir haben auch bereits gehört, dass es in Thüringen die Uniklinik Jena ist, dass es das Helios-Krankenhaus und in Eisenach das St. Georg Klinikum ist. Mit Suhl wird eine neue Frauenmilchsammelstelle/-bank auf den Weg gebracht – davon gehe ich aus, Frau Ministerin, dass Sie sich an der Stelle sehr darum bemühen und kümmern. Und wir haben bereits mehrfach gehört, dass natürlich Frauenmilch das besondere Nahrungsmittel für Neugeborene und zu früh geborene Kinder ist. In den Anhörungen, von denen ich vorhin bereits gesprochen habe, die wir schriftlich vor uns liegen haben, ist ganz oft von diesem guten Nahrungsmittel für Kinder gesprochen und geschrieben worden. Ich habe mir auch noch mal die Anhörungsauflistungen angeschaut und mir ist besonders aufgefallen, dass Herr Dr. Rudolf Ascherl von der Universitätsklinik Leipzig uns Folgendes ins Stammbuch geschrieben hat – ich zitiere an der Stelle –: „Es befällt nämlich eine besonders verwundbare Patientengruppe tausendfach jedes Jahr in unserem hoch entwickelten Land: Kleine Frühgeborene und kranke Neugeborene müssen in Ermangelung von Muttermilch mit für sie schädlicher künstlicher Säuglingsnahrung tierischen Ursprungs ernährt werden“. Er sagte weiterhin: „Weil die Inhaltsstoffe von Muttermilch zu einem guten Teil weder bekannt noch künstlich herstellbar sind, sind künstliche Säuglingsnahrungsergänzungen kein [entsprechender] Ersatz“. Also, er sagt: Kümmern Sie sich drum, dass weiterhin Frauenmilchbanken zusätzlich geschaffen werden, um somit eine gute Ernährung für zu früh geborene oder kleine neugeborene Kinder auf den Weg zu bringen. Mit unserem Alternativantrag – das ist auch schon öfters in den zurückliegenden Minuten erklärt worden – wollen wir die Spendenbereitschaft von Müttern erhöhen, die ausreichend Milch haben. Wir wollen auch noch einmal Informationslücken füllen und schließen, die die Spendenbereitschaft sozusagen als Abschlusspunkt hat, und wir möchten uns gern gemeinsam mit den Akteurinnen, von denen auch viel gesprochen worden ist, die perspektivische Finanzierung noch einmal näher anschauen. Wenn Sie heute auf das Thema der herausgenommenen Finanzierungspunkte hingewiesen haben, Dr. König, dann sage ich einfach, lassen Sie den Antrag wirken, lassen Sie uns einfach mal schauen, wie wir mit der Aufforderung zu weiteren Werbekampagnen umgehen können. Und wenn sich das ohne zusätzliche finanzielle Mittel, sage ich mal, die ein Land bereitstellen muss, bewerkstelligen lässt, dass zusätzliche Frauenmilchbanken auf den Weg gebracht werden könnten, wäre es gut. Ansonsten sind Haushaltsdiskussionen für solche Themen auch immer angebracht, aber als Erstes würde ich gern gemeinsam auch für Rot-Rot-Grün um die Zustimmung zum Antrag werben und ich würde gern darum werben, dass wir als Politikerinnen, die für dieses Thema stehen, gemeinsam losgehen und eine weitere Lanze für die Schaffung von Frauenmilchbanken brechen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Muttermilch ist das Gesündeste und das Wichtigste, damit Neugeborene gut ins Leben starten können. Doch klar ist auch, dass nicht alle Mütter ihre Babys stillen können. Die Gründe dafür sind vielfältig und deshalb unterstützen wir den Antrag der FDP zum Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken vollumfänglich. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass Muttermilch nicht nur für Frühgeborene, die nicht gestillt werden, wichtig wäre, sondern für alle Säuglinge im Alter von bis zu vier bis sechs Wochen. Denn Muttermilch trägt entscheidend zum Aufbau des kindlichen Immunsystems bei. Mit der Muttermilch wird die bei der Frau vorhandene natürlich antrainierte Immunität an das Kind weitergegeben. Es bedarf aber auch dafür zu sorgen, dass dann ausreichend Muttermilch für die Banken zur Verfügung steht, und dafür bedarf es einmal Aufklärung und auch Motivation, damit all die Frauen, die über überschüssige Milch verfügen, bereit sind, diese zu spenden bzw. zur Verfügung zu stellen. Deshalb begrüße ich die Entscheidung hier im Parlament, dass wir etwas für die noch ungeborenen Babys tun, die nicht gestillt werden können. Eines muss ich sagen: Ich bin da vollkommen anderer Meinung als Sie, Frau Herold. Ich denke, es ist auch ganz wichtig für so ein Projekt, den politischen Willen und Rahmen des Landtags mit zu setzen, damit genau diese Projekte erfolgreich sein können. Und ich sage: Wir geben unsere Unterstützung bei allem mit dazu. Danke.
(Beifall Gruppe der BfTh)
Überlebenschancen von Frühgeborenen und kranken Neugeborenen erhöhen – Aufbau und Erhalt von Frauenmilchbanken sichern
Jetzt frage ich noch mal, ob es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt. Das sehe ich nicht und es war auch so, dass die Landesregierung nichts weiter sagen möchte. Dann ist es jetzt so, dass wir direkt über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2559 abstimmen. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben?
(Unruhe im Hause)
Es ist der Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2559. Danach kommt erst der Alternativantrag, wenn der Antrag der FDP keine Mehrheit finden sollte. Es ist scheinbar hier etwas Unsicherheit, worüber gerade abgestimmt wird. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird erst mal nur über den Antrag abgestimmt, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags empfiehlt, also direkt über den unveränderten Antrag der FDP in der Drucksache 7/2559. Wer möchte diesem Antrag folgen? Das ist niemand. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Also das sind lauter Enthaltungen, aber da er keine Jastimme bekommen hat, ist er dann auch nicht angenommen. Das haben wir so auch noch nicht gehabt. Dann stimmen wir jetzt über den Alternativantrag ab. Wer möchte dazu eventuell eine Ausschussüberweisung haben? Das möchte niemand, dann stimmen wir über den Alternativantrag der Parlamentarische Gruppe der FDP sowie der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5859 – korrigierte Fassung – ab. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind jetzt die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Damit ist der Alternativantrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich habe eben noch mal „fraktionslos“ gesagt – also Bürger für Thüringen. Wir müssen uns erst mal daran gewöhnen, ich versuche es. Jetzt kommen wir zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3390 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/5586 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5674 Das Wort erhält nun Herr Abgeordneter Dr. König aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zur Berichterstattung. Bitte schön.
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, durch Beschluss des Landtags in seiner 62. Sitzung am 22. Oktober 2021 wurde der Antrag der CDU Fraktion in der Drucksache 7/3390 ‑ mit dem Titel „Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft“ an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat den Antrag in seiner 39. Sitzung am 11. November 2021, in seiner 41. Sitzung am 9. Dezember 2021, in seiner 42. Sitzung am 15. Dezember 2021, in seiner 44. Sitzung am 27. Januar 2022, in seiner 47. Sitzung am 10. März 2022 sowie in seiner 49. Sitzung am 2. Juni 2022 beraten. Es wurde zu diesem Antrag ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Daran haben sich 23 Anzuhörende beteiligt, was eine sehr gute Beteiligung war und auch viele inhaltliche Impulse zu diesem Antrag gebracht hat, die dann auch in die Beratungen mit eingeflossen sind. Allein die Beteiligung zeigt, wie wichtig das Thema „Pflege“ aktuell in unserer Gesellschaft ist. Es ist gut, dass dieser Antrag der CDU-Fraktion eingebracht wurde. Kommen wir nun zu den Beratungen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Eine Ergänzung noch: Im Ausschuss wurde der Antrag abgelehnt.
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mitunter sind Themen, die wir hier besprechen, etwas abstrakt, hier und heute nicht. Ich will da kurz ein persönliches Erlebnis berichten. Ich habe eine Dame aus meinem Wahlkreis vor Augen, ihr Mann lebt in einem Pflegeheim. Was von ihrer kleinen Rente nach Miete, Nebenkosten und Essen übrig bleibt, geht für die Heimkosten drauf. Sie war mehrmals in meinem Wahlkreisbüro, um mir ihre Situation zu schildern. Oft war sie den Tränen nahe. Meine Damen und Herren, das sind reale Schicksale. Das sind Menschen, die hinter diesem Antrag stehen, und es sind keine Einzelfälle. Im Gegenteil, bezahlbare Pflege im Alter ist eine der größten, wenn nicht sogar die größte Herausforderung der kommenden Jahre. Deshalb bin ich froh, dass wir eine Mehrheit für das Anliegen gefunden haben. Ich sage aber auch offen: Durch den Änderungsantrag der rot-rot-grünen Fraktionen wird unser Antrag doch ein Stück weit verwässert. Manches hätte ich mir konkreter gewünscht. Ein Landespflegegeld von 1.000 Euro für pflegende Angehörige nach bayerischem Vorbild war mit Rot-Rot-Grün leider nicht zu machen. Aber es gibt eine Mehrheit für viele Punkte, die uns wichtig sind. Ich will diese kurz aufzählen. So ist zum Beispiel erstens zu nennen, dass es mehr Unterstützung für pflegende Familien geben soll. Man kann es nicht oft genug sagen, die Familien sind der größte Pflegedienst des Landes. Pflegende Angehörige brauchen aber auch Ruhepausen. Deshalb geht es darum, mehr Plätze für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu schaffen. Zweitens: Die Pflegeberufe müssen attraktiver werden. Eine bessere Bezahlung ist ein Aspekt, aber eben nur ein Teil. Wir brauchen vor allem weniger Bürokratie und Dokumentationspflichten in der Pflege. Familie und Beruf müssen leichter vereinbar sein. Aber wir müssen auch so ehrlich sein, zu sagen, höhere Löhne in der Pflege bedeuten höhere Pflegekosten. Ich kann nicht einerseits lauthals höhere Löhne fordern, aber andererseits die Konsequenzen für die Pflegebedürftigen ignorieren. Hier ist das Ende der Fahnenstange für viele Menschen inzwischen erreicht. Drittens: Wir brauchen dringend auch aus diesem Grund heraus einen Pflegedeckel. Es geht nicht mehr, dass Pflegekosten allein den Pflegebedürftigen oder den Kommunen aufgebürdet werden. Die Kosten für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen müssen begrenzt werden, aber das geht nur über eine Bundesratsinitiative. Wichtig ist dabei: Unabhängig von Parteifarben sollten wir dabei deutlich machen, dass es hier eine spezielle ostdeutsche Perspektive gibt. Pflegekosten, die in den alten Bundesländern noch als akzeptabel gelten, sind hier wegen der kleineren Renten schon jenseits der Schmerzgrenze. Meine Damen und Herren, im Grunde geht es um eine einfache Frage. Menschen sollen im Alter nicht in Angst leben müssen, sondern sie sollen in Würde leben können. Dazu gehört, dass der Gang zum Briefkasten für Angehörige nicht zum Albtraum wird, weil der Pflegeanbieter die nächste Preiserhöhung schickt und man nicht weiß, woher man das Geld nehmen soll. Der vorliegende CDU-Antrag inklusive Änderungsantrag ist ein vielleicht kleiner, aber absolut wichtiger Schritt in diese Richtung. Ich werbe daher um Zustimmung zu beiden Anträgen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Ja, jetzt noch zur späten Stunde, aber es geht um die Pflege und – wie Herr Zippel sagte – das ist was ganz Konkretes. „Pflege der Zukunft“ mag vielleicht für manche jetzt wirklich erst mal nach Vision klingen, aber eigentlich steht sie vor der Tür. Bevor ich über die Pflege der Zukunft rede, würde ich gern noch mal einen Blick ins Hier und Heute werfen, also auf die Menschen, die aktuell und auch gerade in den letzten Jahren im Pflegesektor – nicht nur wegen Corona, sondern auch all die Jahre davor – immer wieder Großes geleistet haben und leisten. Ganz besonders möchte ich dabei den Blick auf die pflegenden Angehörigen werfen, denn sie sind definitiv der größte Pflegeerbringer. Ich glaube, für ihre selbstlose Arbeit, die sie da tagtäglich zu Hause leisten, gehört sich ein ganz großes herzliches Dankeschön.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Dass im Pflegesektor noch viele Herausforderungen vor uns liegen und wir aus diesem Grund auch bereit sein müssen, neue Wege zu gehen, konnten wir zuletzt vor zwei Wochen in einem großen Fachgespräch auf Einladung der SPD und der Koalitionsparteien hier im Thüringer Landtag zum Thema „Herausforderungen in der häuslichen Pflege“ mit Betroffenen, Verbänden und Frau Ministerin Heike Werner diskutieren. Wir wissen – und das nicht erst seit gestern, sondern schon seit sehr geraumer Zeit –, dass wir aufgrund der Altersentwicklung in Thüringen allein im stationären Pflegebereich ca. 50 Prozent mehr Personal benötigen. Oder, um es mal ganz in konkreten Zahlen zu sagen: Experten schätzen, dass wir bis zum Jahr 2035, also in den nächsten 12, 13 Jahren, von ca. 150.000 pflegebedürftigen Menschen in Thüringen ausgehen müssen und dass wir dafür allein 75.000 Pflegekräfte benötigen. Das ist eine enorme Summe und Anzahl. Das bedeutet aber, dass wir unbedingt mehr Anstrengungen für mehr Nachwuchs, auch für Zuzug, für Berufsrückkehrer und für Umschüler unternehmen müssen. Abseits der professionellen Pflege, über die ich gerade geredet habe, müssen wir eben auch auf die bereits erwähnten Familien schauen – auf diejenigen, die Oma, Opa, Mutter oder Vater oder die Eheleute oder die Kinder zu Hause pflegen. Vier von fünf Pflegebedürftigen, also 80 Prozent der Pflegebedürftigen, werden letztendlich daheim gepflegt. Hier braucht es eben auch Entlastung. Es braucht Flexibilität bei den Pflegeleistungen, wie es uns zum Beispiel ein Pflegemodell in Baden-Württemberg positiv vormacht. Und – mein Vorredner sagte es gerade – die pflegenden Angehörigen brauchen natürlich auch mal Zeit zum Erholen. Deswegen ist gerade der Ausbau von Kurzzeit- und Verhinderungspflegeplätzen ein ganz wichtiger Bestandteil, aber auch die Verbesserung der Beratung von Betroffenen und Angehörigen ist Teil des Antrags und ist ein ganz wichtiger Baustein. Und um auch den Punkt noch mal aufzugreifen: Wir benötigen natürlich mehr Geld in der Pflege. Da ist es natürlich nicht verständlich, warum – wir sind jetzt hier nicht im Bundestag – gerade im Bund die CDU immer wieder ihr Veto einlegt, wenn es um die Erhöhung der Pflegesätze geht. Deshalb bin ich umso mehr froh, dass wir es hier im Bereich der Landtagsarbeit – in der Landespolitik – geschafft haben, uns darauf zu einigen, dass wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um die finanzielle Überlastung der Pflegebedürftigen zu verhindern, damit eben gute Pflege nicht einfach nur auch noch arm macht. Ein erster Schritt der Initiative soll es sein, einen Pflegedeckel einzuführen. Ich möchte gar nicht weiter auf die Details eingehen, aber perspektivisch – das finde ich wirklich auch bemerkenswert, dass die CDU uns da nicht blockiert hat – soll es eben auch um eine Pflegevollversicherung gehen, so ähnlich, wie Sie das von Ihrer Krankenversicherung kennen. Wir als SPD glauben, das gelingt am besten im Rahmen einer Pflegebürgerversicherung. Für diese riesige Herausforderung brauchen wir auf jeden Fall jede Unterstützung. Es ist gut, wenn wir mit dem heute hier vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Antrag „Gelingende Pflegebedingungen […]“ nicht nur die Herausforderungen benennen, sondern eben genau auch diese Lösungswege aufzeigen. Für uns als SPD-Fraktion ist es dabei zentral, die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Pflegekräfte ebenfalls spürbar und nachhaltig zu verbessern. Deshalb komme ich auch auf einen Punkt, der es nicht in den Antrag geschafft hat, denn ein langfristiges Vorhaben meiner Partei ist es, gemeinsam mit den Gewerkschaften schrittweise eine 30-StundenWoche bei vollem Lohnausgleich im Bereich der Pflege einzuführen. Aber das ist im Moment noch eine Vision. Ich kann nur sagen, wir arbeiten SPDintern im Land, auf Bundesebene gemeinsam daran. Ich hoffe, dass wir zusammen mit den Gewerkschaften da bald auch erste Schritte gehen können. Damit weiter eine qualitativ gute Pflege gewährleistet ist, sind neben verbindlichen Pflegeschlüsseln auch eine konsequente Aufgabenkritik und eine Arbeitsverteilung auf mehr Schultern nötig. Wie es mir vor wenigen Wochen ein Vertreter der Thüringer Pflegelobby, der Thüringer Pflegedienstanbieter, sagte: Es braucht einfach mehr Hände und es braucht weniger Bürokratie, mehr Flexibilität im Pflegebereich. Das alles ist nötig, um dem Wunsch der Pflegenden endlich auch gerecht zu werden, nämlich mehr Zeit für die Pflegebedürftigen zu haben. Uns in der SPD-Fraktion ist dabei sehr wohl bewusst, dass wir mit der heutigen Abstimmung nicht alle Probleme in der Pflege lösen können. Dafür werden wir alle gemeinsam in den nächsten Jahren sicherlich noch viele Runden drehen müssen. Wir werden noch sehr viel mehr tun müssen, und das nicht nur in Thüringen, sondern eben auch im Bund und auch auf jeden Fall immer gemeinsam mit den Betroffenen, mit den pflegenden Angehörigen, mit den Beschäftigten in der ambulanten und stationären Versorgung, mit den Gewerkschaften. Lassen Sie uns deswegen einfach den heutigen Tagesordnungspunkt, diesen Antrag, nicht als Abschluss dieses Themas, sondern einfach als weiteren Schritt betrachten, dem auf jeden Fall noch viele folgen müssen. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Anwesende und Zuhörende, zunächst einmal ein Dank an die CDU-Fraktion, dass Sie dieses Thema in einem Antrag aufgerufen haben und dass Sie gern bereit waren, mit der rot-rot-grünen Koalition über Inhalte zu sprechen und hier Kompromisse auszuloten, die wir auch gefunden haben und heute gern im parlamentarischen Prozess in einen Beschluss münden lassen wollen. Die Analyse und Betrachtung der angespannten Situation in der Pflege ist ohne Streitigkeiten, ja gleichsam. Man kann auch sagen, dass die demokratischen Fraktionen da eine sehr ähnliche Problemsicht haben, denn – und das wurde hier auch schon angerissen – die Bedarfe sind sehr groß. Bis 2035 werden wir auf jeden Fall über 30.000 Vollzeitstellen in der Pflege brauchen. Wenn wir wissen, dass die meisten Menschen in der Pflege nur teilzeitbeschäftigt sind, ist klar, dass wir noch mal umso mehr Pflegefachkräfte, Pflegefachfrauen, Pflegefachmänner für die stationäre und ambulante Pflege in Thüringen brauchen, um zukünftig auch eine gute Pflege zu gewährleisten. Wir müssen eben auch die Menschen stärken – das wurde schon thematisiert –, die täglich ihre Liebsten pflegen. Pflegende Angehörige sollten mehr als Unterstützung und Verständnis für ihre wichtige Leistung erfahren.
(Beifall DIE LINKE)
Vier von fünf Menschen werden in der häuslichen Pflege von ihren Angehörigen gepflegt. Daher ist es richtig, die Kurzzeitpflegeplätze weiterhin auszubauen. Eine gute Unterstützung pflegender Angehöriger schafft mehr Möglichkeiten für Auszeiten und Erholung. Im Bedarfsfall kann auch der Ausfall eines pflegenden Angehörigen zeitweise aufgefangen werden. Aber auch die Sicht auf durchaus gute Entwicklungen darf man nicht ganz außer Acht lassen. So hat die generalisierte Pflegeausbildung tatsächlich mehr Auszubildende zur Folge. Was die Bezahlung angeht, gibt es durchaus richtige Entwicklungen, wie den gesteigerten Mindestlohn in der Pflege. Allerdings muss es zwingend zu weiteren Veränderungen in dem Bereich kommen, wie zur Einführung einer solidarischen Gesundheitsversicherung für alle und einer Vollversicherung im Bereich der Pflege, in der alle pflegerischen Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden, um eine bedarfsgerechte Pflege und vor allen Dingen wohnortnahe medizinische Versorgung im ambulanten wie stationären Bereich sicherzustellen. Dann wäre auch die unsägliche Zeit der Eigenanteile bei der Betreuung im Pflegeheim von mittlerweile durchschnittlichen 1.806 Euro im Monat in Thüringen vorbei. Es wurde ja auch noch ein sehr lebensnahes Beispiel hier geschildert, wo das auch ein Riesenproblem ist. Die Menschen können nicht weiter über Gebühr belastet werden, was die Eigenanteile angeht. Pflege darf nicht arm machen und Armut macht leider auch öfter krank.
(Beifall DIE LINKE)
Eine flächendeckende tarifliche Bezahlung der Pflegekräfte darf aber auch nicht zulasten der Menschen mit Pflegebedarf und der Versicherten gehen. Deswegen braucht es hier dringend Änderungen auf der Bundesebene. Aber auch die Arbeitgeberseite ist hier gefragt und aufgefordert, mehr Anstrengungen zu unternehmen, um familienfreundliche Arbeitszeitmodelle zu etablieren und dass es trotz der angespannten Personalsituation verlässliche Dienstpläne gibt und diese erstellt werden, damit Pflegende und die Menschen, die die Pflege ja brauchen, alle Planungssicherheit haben. Werte Anwesende, der enorme Bedarf an Pflegerinnen und Pflegern kann in Teilen auch durch Zuwanderung gesenkt werden. Dies muss natürlich mit dem nötigen Augenmaß geschehen, damit aus anderen Ländern nicht Menschen entzogen werden, die dort selbst dringend benötigt werden. Die von mir eben angesprochenen gesteigerten Zahlen bei der Ausbildung im Bereich der Pflege sind erfreulich und ich wünsche allen einen erfolgreichen Abschluss und eine gute Zukunft in Thüringen. Aber es braucht noch weitere Anstrengungen. Deshalb ist es sinnvoll zu prüfen, wie es gelingen kann, Menschen aus pflegenahen Berufen auch für eine Fortbildung für die Pflege zu gewinnen. Hier ist natürlich auch Augenmaß gefragt, weil wir natürlich nicht wollen, das andere Bereiche der Medizin dadurch stark geschwächt werden. Alles in allem bin ich dankbar, dass wir uns im Landtag hier auf Kompromisse einigen konnten, und freue mich, dass durch uns eine Unterstützung der beruflichen und ehrenamtlichen Pflege erfolgt. Aber es gibt noch genug zu tun – ich denke, das wurde auch aus der Debatte hier klar –, um den Pflegenotstand zu überwinden. Das ist auch erst dann gelungen, wenn das Gemeinwohl vor dem Profit steht. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Plötner. Jetzt muss ich mal in Richtung von Frau Herold schauen. Entschuldigung, dann haben Sie das Wort. Ich war mir nicht ganz sicher.
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Vielen Dank. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, der Antrag der Fraktion der CDU „Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft“ stellt ein Thema zur Diskussion, dessen Dringlichkeit außer Frage steht. Handlungsbedarf besteht nicht erst seit heute, sondern seit vielen Jahren. Dass dieser Antrag nach einer Anhörung und intensiver Beratung im Gesundheitsausschuss abgelehnt wurde, ist dennoch leider folgerichtig, denn der Antrag bezieht sich überwiegend auf Einzelmaßnahmen und auch auf die professionelle Pflege, obwohl ca. 80 Prozent der Pflege im häuslichen Umfeld stattfindet, und von den Angehörigen geleistet wird. Die durchgeführte schriftliche Anhörung wurde von den Fachverbänden dazu genutzt, auf die seit Jahren vorgetragenen – wiederholt vorgetragenen – Forderungen und Vorschläge für die Verbesserung der Pflegesituation hinzuweisen, von denen sich auch einige sinnvolle Maßnahmen in dem CDU-Antrag wiederfinden. Es mangelt also nicht an Ideen, wie der Pflegebereich umgebaut werden müsste, um die vielfachen Problemlagen in den vielen Feldern im Bereich der Pflege konstruktiv zu gestalten. Zu diesem Schluss kam in der Anhörung auch die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen. Es bestehe kein Erkenntnisdefizit, sondern es fehle der politische Wille zur Umsetzung.
(Beifall AfD)
Das Land Thüringen lasse ein ernsthaftes Interesse an einer Landespflegeplanung nicht im Ansatz erkennen. Passend dazu sprach sich die Gesundheitsministerin am internationalen Tag der Pflege am 12. Mai 2022 erneut für eine von der Bundesregierung auf den Weg zu bringende Pflegevollversicherung aus, verzichtete aber leider darauf, einen eigenen landespolitischen Anspruch zu formulieren. Aktuell setzt das Land weiter auf Einzelmaßnahmen wie die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland, in dem Glauben, dass die rein quantitative Aufstockung von Arbeitskräften zur Problemlösung beitrage. Den rund 220.000 pflegenden Angehörigen in Thüringen ist damit überhaupt nicht geholfen. Sie werden viel zu oft mit organisatorischen und finanziellen Problemen alleingelassen, obwohl sie einen wichtigen Beitrag für ein funktionierendes Gemeinwesen leisten.
(Beifall AfD)
Informations- und Hilfsangebote sind oft unbekannt, weil sie für die Nutzerseite nicht transparent aufbereitet werden, und kommen deshalb nicht immer schnell genug dort an, wo sie wirklich gebraucht werden. Im gesamten Bereich der Pflege – das heißt in der stationären, der ambulanten und häuslichen Pflege – haben sich so viele Probleme angesammelt, dass es nicht ausreicht, über einzelne Maßnahmen zu diskutieren. Bereits im Juni 2021 hatte das Netzwerk Pflege die Thüringer Landespolitik dringend aufgefordert, sich um die Verbesserung der Pflegesituation zu kümmern und konkrete politische Zielsetzungen zu formulieren, die zu einer spürbaren strukturellen Verbesserung der Pflegesituation in Thüringen beitragen. Einzelne Vorschläge wie ein Landespflegegeld von 1.000 Euro für Angehörige pro Jahr werden jetzt in der akuten Situation der explodierenden Preise, der Inflation, der Energiekosten, schon allein von den exorbitant gestiegenen Heizkosten buchstäblich aufgefressen. Wir haben einen chronischen und über Jahrzehnte hin gut entwickelten Personalnotstand, sodass wir mit der Anwerbung von Fachkräften – woher auch immer – überhaupt nicht hinterherkommen, zumal lange nicht gesichert ist, dass die mühsam weither aus Übersee, aus Vietnam – woher auch immer – angeworbenen Fachkräfte dann auch sicher im Land und in der Pflege verbleiben. Und wir haben die Menschen in Thüringen, in Deutschland einfach nicht, die wir dringend bräuchten, nicht nur in der Pflege, in allen anderen Bereichen im Gesundheitswesen, die schlicht und ergreifend in den 90er-Jahren in diesem Land nicht geboren wurden. Das heißt, das demografische Problem schlägt jetzt voll auf alle Bereichen durch und im Gesundheitswesen wird es ganz besonders dramatisch durchschlagen. Daran ändert auch dieser gut gemeinte, aber unzureichend formulierte und mit untauglichen Mitteln ausgestattete Antrag nichts und deswegen lehnen wir ihn leider ab. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, mit dem ursprünglichen Antrag der CDU, der sich mit wichtigen Themen der Situation in der Pflege befasste, haben wir uns intensiv befasst, so wie es bei dem Thema auch sehr angemessen ist. Dazu gab es ein schriftliches Anhörungsverfahren – das wurde vorhin schon gesagt – mit einer großen Beteiligung. Ich glaube, es waren über 20 Zuschriften, die uns zugegangen sind. Die darin beschriebenen Themen und der hohe Grad an Expertinnenwissen waren ein wirklicher Gewinn und gaben der Debatte noch einmal einen guten Schub. Diese Debatte haben wir intensiv im Ausschuss geführt und in den Fraktionen, das war auch noch mal wichtig. In der Konsequenz wurde im Juni-Ausschuss empfohlen, den CDU-Antrag in der Ursprungsform abzulehnen. Deshalb liegt uns jetzt ein Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün zum CDU-Antrag vor. Die Änderungen sind dort eingeflossen. Hinter uns liegt gerade die „Woche der pflegenden Angehörigen“, in erster Linie organisiert vom Verein „wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger in Thüringen e. V.“, Frau Dr. Klisch hat das vorhin schon gesagt. Der wurde erst im März 2020 von engagierten Thüringerinnen und Thüringern gegründet, ist aber aus der Landkarte der Interessenvertretungen nicht mehr wegzudenken. Auf Einladung der rot-rot-grünen Koalition wurde gemeinsam mit „wir pflegen“ und dem Landesseniorenrat Thüringen im Rahmen der Aktionswoche auch im Landtag eine Veranstaltung organisiert. In dem Fachgespräch am Montag vergangener Woche ging es unter anderem um die Notwendigkeit, die Unterstützungs- und Entlastungsangebote in Thüringen zu verbessern. Gerade in unserem demografisch schwierigen Thüringen – ich nenne es mal beim Namen: in unserem überalterten Thüringen – findet die meiste Pflegearbeit zu Hause statt. Das hat verschiedene Gründe. Ganz sicher gehört dazu, dass es auch viele gibt, die sich einen Platz im Pflegeheim nicht leisten können oder meinen, sich einen Platz nicht leisten zu können. Viel hat es aber damit zu tun, dass eben der Familienzusammenhalt in der Altersgruppe von heute 60- bis 90-Jährigen enger ist als in den nachfolgenden Generationen. Die Lebensorte der Jüngeren liegen oft nicht so dicht beieinander, was die Übernahme von Pflegeaufgaben zusätzlich erschwert. In Thüringen werden ca. 135.000 pflegebedürftige Menschen überwiegend zu Hause gepflegt. Diese Aufgabe wird von ca. 220.000 Angehörigen oder nahestehenden Personen gestemmt. Diese Aufgabe könnten Pflegeheime und Einrichtungen gar nicht stemmen. Wir alle wissen um den drohenden Pflegekräftemangel, der mit einer weiteren Überalterung eher zu noch mehr benötigter Unterstützung und Erfahrung in den kommenden Jahren und zu einer noch stärkeren Belastung des Systems führen wird. Wir haben in unserem Änderungsantrag die uns besonders wichtigen Forderungen an die Landesregierung strukturiert herausgearbeitet. Wir möchten einen Bericht zur Situation der Pflege in Thüringen mit besseren Informationen darüber, bessere Instrumente zur Unterstützung, um das anzuschieben. Wir beauftragen die Landesregierung, Bundesratsinitiativen zur Verhinderung der weiteren finanziellen Überlastung der Pflegebedürftigen zu unterstützen. Auf den Pflegekräftemangel soll mit verschiedenen Maßnahmen deutlich reagiert werden und die Kurzzeit- und Verhinderungspflege muss schnell ausgebaut werden. Sie können mir glauben, ich weiß wirklich um die Belastung derer, die Pflegende unterstützen. Schließlich komme ich aus einem Stück Thüringens, in dem der Altersdurchschnitt besonders hoch ist, was leider nicht heißt, dass es deshalb mehr Unterstützungsangebote gäbe als in einer vergleichsweisen jungen Stadt wie Erfurt. Vielerorts fehlen Unterstützungsstrukturen für pflegebedürftige Menschen und für ihre pflegenden Angehörigen. Hier brauchen wir mehr Orte der fachkundigen Beratung, damit alle Menschen die Pflege bekommen, die sie brauchen. Gute Pflege und ein leichter Zugang zu Unterstützungsangeboten und den Informationen darüber darf keine Frage des Wohnorts sein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zum Zweiten – das ist natürlich klar an die Bundesebene gerichtet –: Diejenigen, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren, müssen eine Lohnersatzzahlung erhalten und damit zumindest ein Stück weit finanziell abgesichert sein. Das fordern wir von Bündnis 90/Die Grünen seit Jahren und haben diese Aufgabe mit in die Regierungsverantwortung genommen. So, wie junge Eltern Elterngeld erhalten, muss einem pflegenden Angehörigen ein Familienpflegegeld zustehen, ebenso eine ausreichende Anzahl von Tagen, die bezahlt arbeitsfrei genommen werden können, um pflegebedürftige Angehörige im Krankheitsfall gut betreuen zu können. Wir wissen doch alle, dass eine Erwerbstätigkeit mit einer zeitintensiven Pflege kaum zu vereinbaren ist. Wenn wir da große Schritte gehen, verbessert sich die Situation pflegender und zu pflegender Menschen gleichermaßen. Auf der Strecke dürfen jedenfalls nicht die bleiben, die sich dafür entscheiden, die Verantwortung für einen anderen Menschen zu übernehmen. Oft nehmen eigene Lebensplanungen die Möglichkeiten, die damit ausfallenden Lohnzahlungen jemals kompensieren zu können. Dafür braucht es auf jeden Fall mehr Aufmerksamkeit und auch finanzielle Anerkennung, aber auch einen anderen gesellschaftlichen Konsens darüber, wie die Versorgung von Menschen, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind, künftig gestaltet werden soll. Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In Deutschland haben wir tatsächlich einen zunehmenden Mangel an Pflegefachkräften und zu viel Bürokratie zu beklagen. Pflegekräfte sind oftmals überlastet und die individuelle Zuwendung kommt eben viel zu kurz, das ist die Zeit am Patienten. Diese Situation wird sich weiter zuspitzen. Steigende Nachfrage nach Gesundheits- und Pflegeleistungen wird natürlich wahrscheinlicher. Wenn es aber weniger junge Menschen gibt, hat das nicht nur Auswirkungen auf den Pflegefachkräftemangel, sondern wirft eben auch die Frage auf, ob die Zahl der pflegenden Angehörigen zukünftig überhaupt ausreicht, auch im privaten Bereich Pflegeleistungen zu übernehmen. Sie sehen, unsere Gesellschaft steht vor einem Dilemma. Deswegen brauchen wir zielgerichtete Maßnahmen, um beispielsweise die Pflegeausbildung attraktiver zu machen. Deswegen ist und war die Streichung des Schulgeldes in Gesundheitsfachberufen ein erster Schritt und überfällig. Auszubildende sollten nicht – das ist auch wichtig – wie bislang auf den Personalschlüssel angerechnet werden können. Auszubildende sind Lernende und dürfen nicht wie vollwertige Pflegekräfte eingesetzt werden. Akademisierung des Pflegeberufs ist ein prinzipiell richtiger Schritt, der zur Aufwertung des Berufs und des Berufsbilds führt, darf aber nicht als einziger Ausbildungsweg bestehen bleiben. Veränderungen werden – wie aktuell – leider viel zu häufig einseitig diskutiert. Besser wäre, das System der verschiedenen Ausbildungspfade mit unterschiedlichen Qualifikationen, Anforderungen, Dauern und Tätigkeitsprofilen zu schaffen. Das bietet klar definierte Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten und damit auch die entsprechende berufliche Durchlässigkeit. Bestehende Ungleichheiten zwischen der Ausbildung etwa in der Kinderkrankenpflege und in der Altenpflege müssen im Sinne bundeseinheitlicher Standards abgebaut werden. Aber wir müssen auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege in den Blick nehmen. Die Arbeitsbedingungen sind den Umfragen zufolge das wichtigste Anliegen der Pflegenden, nicht nur mehr Geld. Statt mehr Geld hätten sie lieber den einen Kollegen oder die eine Kollegin mehr, Abbau physischer und dann daraus folgender auch psychischer Belastungen, von Zeitdruck und von Entbürokratisierung gerade bei der Dokumentation. Dokumentation und Arbeitslogistik – über 20 Prozent der Arbeitszeit der Pflegekräfte geht dafür drauf. Das Ziel muss also bleiben, tatsächlich die fesselnde Bürokratie abzubauen, indem wir die Dokumentationspflichten überprüfen, bündeln und reduzieren und durch digitale Dokumentationslösungen ergänzen und – das muss auch Selbstanspruch an Politik sein – nicht bei jedem Skandal durch ein schwarzes Schaf auch in dieser Branche sofort noch mehr Dokumentationspflichten fordern. Das ist leider auch ein Fehler der Politik, der über die letzten Jahrzehnte immer wieder begangen wurde. Wir brauchen auch, das ist richtig, eine faire Bezahlung in der Pflege. Das gilt wie in jedem anderen Berufsbild auch. Ob der Vorschlag nun richtig ist, die Arbeitszeit auf 30 Stunden zu reduzieren bei vollem Lohnausgleich – da hilft ja Adam Riese, dass wir sofort den Pflegefachkräftemangel auf einen Schlag extrem verschärfen würden –, das muss man noch abwarten. Ich glaube, ganz grundsätzlich gilt es aber auch vor allen Dingen, die Pflegesätze oder die Höhe der Pflegsätze in den Blick zu nehmen, denn das sind die Einnahmen, aus denen dann auch die Aufwendungen der Pflegeunternehmen, auch Personaleinsatz, vergütet werden. Also, Politik muss auf diese auskömmlichen Pflegesätze drängen, die den Pflegeeinrichtungen und -diensten die Zahlung angemessener Löhne bei gleichzeitig wirtschaftlicher Tragfähigkeit ermöglichen. Aber noch einen Punkt will ich ansprechen, die Bekämpfung pflegebedingter Altersarmut. Soziale Pflegeversicherung kann die Folgen des demografischen Wandels und des pflegerisch-technischen Fortschritts nicht allein bewältigen. Wir sehen, dass der Pflegebeitrag bis 2045 auf 4,25 Prozent steigen wird, so jedenfalls die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung. Private Pflegeversicherung zeigt hingegen aufgrund ihres kapitalgedeckten Finanzierungssystems mit Bildung von Altersrückstellung, dass Generationengerechtigkeit auch in der Pflege funktionieren kann. Dieses Element fehlt in der sozialen Pflegeversicherung. Und auch um die soziale Pflegeversicherung zukunftsfest zu machen, benötigen wir eine verstärkte private Vorsorge und den Aus- bzw. Aufbau einer kapitalgedeckten Säule der Pflegefinanzierung. Stärkung der privaten Vorsorge ist auch vor dem Hintergrund der steigenden Sozialausgaben der Kommune bei der Hilfe zur Pflege notwendig. Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich bedanke mich für Ihre freundliche Aufmerksamkeit.
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin, Sie haben das Pult für sich.
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich versuche es kurz zu machen, aber natürlich haben sowohl Herr Montag als auch Frau Herold von der AfD mich sozusagen fast aufgemuntert, hier noch einmal nach vorn zu treten und zu erklären, warum beispielsweise die Forderung – ich bin sehr froh, dass sie sich im Antrag wiederfindet – einer Pflegevollversicherung an der Stelle so wichtig und notwendig ist. Zunächst mal, die Landesregierung hat natürlich eine ganze Menge in den letzten Jahren getan, um hier die Situation der Pflege zu verbessern. Wir haben uns sehr stark engagiert im Bereich der generalistischen Ausbildung. Es zeigt sich auch, dass tatsächlich die generalistische Ausbildung attraktiv ist für Auszubildende. Wir haben eine Steigerung der Ausbildungszahlen um fast 15 Prozent und übrigens nicht nur bei der Krankenpflege, sondern auch explizit im Bereich der Altenpflege. Das heißt, hier ist der richtige Weg getan. Und, Herr Montag, weil es sich ein bisschen missverständlich vielleicht heraushörte: Im Bereich der generalistischen Pflegeausbildung gibt es kein Schulgeld mehr. Das wurde hier auch nicht irgendwie gestrichen, sondern ganz im Gegenteil, das Land zahlt sehr viele Mittel gemeinsam mit dem Bund und mit den Pflegeeinrichtungen dafür ein, dass wir hier die Ausbildung attraktiver machen. Wir haben uns engagiert im Bereich der Anerkennung von Fachkräften, beispielsweise der Heilerziehungspflege als Fachkräfte in diesem Bereich. Wir haben eine neue Richtlinie zum Anwerben von Auszubildenden aus anderen Ländern, gerade für gemeinnützige Unternehmen, die das bisher nicht tun konnten. Wir haben im Bereich der Prävention mit AGATHE hier, denke ich, einen wichtigen Schritt getan. Und wir haben auch mit dem LSZ dafür gesorgt, dass es mehr Beratung gibt für Angehörige, aber auch für zu Pflegende oder für ältere Menschen in den Kommunen, weil leider viele Kommunen diese Notwendigkeit der Pflegeberatung nicht wahrnehmen, sich da nichts aufgebaut haben. Wir haben da also jetzt mit eigenen Mitteln versucht, da mehr Beratung auch zu erreichen. Ein Landespflegeplan ist etwas, das wir momentan auch mit Akteuren diskutieren. Aber das alles wird uns nichts nützen, wenn wir es nicht schaffen, das strukturelle Problem der Pflege, das wir in Deutschland haben, zu lösen. Und das strukturelle Problem besteht eben darin, dass das Pflegesystem in Deutschland eines ist, das auf Familie ausgerichtet ist. Deswegen kommt es der AfD, glaube ich, auch sehr entgegen, weil es eben darum geht, dass Frauen an den Herd sollen, dass Frauen zu Hause bleiben sollen, dass sie sich um die zu pflegenden Angehörigen kümmern, und deswegen kommt Ihnen auch ein Pflegegeld von 1.000 Euro im Jahr als etwas ganz Besonderes vor. Das wird aber nicht das Problem der pflegenden Frauen an der Stelle lösen, sondern wir brauchen eben hier – das wurde auch schon gesagt – ähnlich dem Erziehungsgeld eine Zeit, in der Menschen in die Pflege gehen können, indem es auch eine ausreichende Finanzierung gibt, und nicht, dass Frauen wieder in die Armut getrieben werden, sondern sie tatsächlich auskömmlich am Ende davon leben können und es sich nicht negativ auf Rentenansprüche und Ähnliches auswirkt.
(Beifall DIE LINKE)
Und wir brauchen auch – weg eben davon, dass nur die Familie in erster Linie dafür zuständig sein soll, dass Menschen gut alt werden können – eine öffentliche Verantwortung dafür, und das heißt, es geht eben auch darum, in Bereiche der Prävention zu investieren, in den Bereich der stationären Pflege, der ambulanten Pflege, aber auch der Menschen, die zu Hause pflegen. Auch noch mal der Hinweis, warum diese private Pflegeversicherung, wie sie Herr Montag angesprochen hat, das Problem nicht lösen wird: Wir merken das jetzt auch bei der Krankenversicherung. Wir brauchen eine solidarische Bürgerversicherung, nicht nur im Bereich der Krankenversicherung, sondern auch im Bereich der Pflegeversicherung, weil wir nur so tatsächlich die Mehrkosten, die es geben wird, wenn wir beispielsweise mehr Menschen in der Pflege einstellen, auch stemmen können. Das Rothgang-Gutachten sagt uns, dass wir im Bereich der stationären Pflege einen Zuwachs von Pflegekräften und Pflegefachkräften von 8 Prozent bräuchten, im Bereich der Pflegehelfer von 70 Prozent. Das lässt sich nur lösen, wenn wir tatsächlich eine Pflegevollversicherung haben, in die alle einzahlen, egal wie viel sie verdienen, und wovon dann alle profitieren können und wo Ungleichheiten, die wir eben im Bereich der Pflege, der Betreuung usw. haben, tatsächlich dann auch minimiert werden. Insofern herzlichen Dank für den Antrag, für die Veränderung, und ich hoffe jetzt auf eine breite Zustimmung im Landtag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gelingende Pflegebedingungen sicherstellen – Absicherung der Pflege der Zukunft
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung, und zwar erstens über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist für den Änderungsantrag? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, auch die Gruppe der FDP und die Gruppe der BfTh. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Damit stimmen wir zweitens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/5586 unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Fraktionen der Regierungskoalition, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die Gruppe der BfTh. Und dann kommen wir zu den Gegenstimmen. Gibt es keine. Enthaltungen? Erwartungsgemäß dann die AfD-Fraktion. Danke schön. Damit ist der Antrag angenommen. Drittens stimmen wir über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/3390 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Stimmen von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, Gruppe der FDP und Gruppe der BfTh. Dagegen? Enthaltungen? Enthaltungen der AfD-Fraktion. Damit ist also auch der Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Meine Damen und Herren, ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Damit rufe ich jetzt auf den TagesordnungsAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4593 - Neufassung Die Frage ist: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Die Frage ist schon deutlich beantwortet. Bitte schön, Frau Kollegin.
Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen am Livestream und die zwei hier oben! Worum es im Antrag geht: Wir haben 2019 gemeinsam mit dem zweiten NSU-Abschlussbericht, also vom Untersuchungsausschuss, als Empfehlung festgelegt, dass die Unterlagen der NSU-Untersuchungsausschüsse gesichert und in ein Staatsarchiv bzw. in ein Archiv überführt werden sollen. Das hat der Landtag dann auch am 1. Oktober 2019 mehrheitlich beschlossen. Die Akten sind gesichert worden, um entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, auch die Umsetzung zu vollziehen. Dann kam die Coronapandemie. Um die Unterlagen der beiden NSUUntersuchungsausschüsse weiter zu sichern, damit das Archiv, wie vom Landtag 2019 beschlossen, auch entsprechend errichtet bzw. die Akten ans Staatsarchiv übergeben werden können, benötigt es einfach noch Zeit, um das alles vorzubereiten und durchzuführen. Deswegen liegt der Antrag vor, dass die Akten, die aktuell bis Dezember 2021, also noch fünf Monate, gesichert wären, über den Zeitraum Dezember 2021 hinaus gesichert werden, damit keine zeitliche Schwierigkeit entsteht. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. Es ist einfach nur eine Verlängerung eines bereits lange beschlossenen Punkts. Dem Freistaat Thüringen steht es sehr gut zu Gesicht, da weiter dranzubleiben und auch die Aufklärung auf anderen Ebenen weiter fortzusetzen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags
Sehr geehrter Herr Präsident, da wir den Antrag heute hier ablehnen, möchte ich die Ablehnung zumindest kurz begründen. Die in Rede stehenden Akten, die sogenannten NSU-Akten, wurden 2012 und in den Jahren danach gesichert. Es handelt sich insbesondere um unzählige Akten aus polizeilichen Ermittlungsverfahren des Staatsschutzes und weit darüber hinaus. Später kam dann 2016 die Organisierte Kriminalität, auch rückwirkende Sicherung dazu. Der eine oder andere, dessen personenbezogene Daten nach wie vor in diesen Akten stehen, ist mittlerweile möglicherweise verstorben oder hat sich, was fast noch schlimmer ist, zwischenzeitlich vielleicht sogar als unschuldig herausgestellt. Eine Bereinigung der Akten wurde seit mindestens zehn Jahren nicht vorgenommen. Der Erhebungsbeschluss war damals schon weitgehend unbestimmt und damit auch weit gefasst, was die beiden eben genannten Probleme dadurch natürlich noch umso schwerer wiegen lässt. Der NSUKomplex ist aus juristischer Sicht abgeschlossen. Der weiteren Aufbewahrung kann man daher vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich eben nicht mehr zustimmen.
(Beifall AfD)
Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags
Vielen Dank, Herr Mühlmann. Dann haben wir damit keine weiteren Wortmeldungen. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Da gibt es auch keine Wortmeldung zum Thema? In Ordnung. Damit können wir zum Thema „Abstimmung“ schreiten. Erste Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Ausschussüberweisung wird nicht beantragt. Damit stimmen wir über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4593 – Neufassung – ab. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und der Gruppe der BfTh. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Stimmen der Gruppe der FDP. Damit ist der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5564 - Neufassung auf. Wird das Wort zur Begründung gewünscht?
(Zuruf Abg. Thrum, AfD: Nein!)
Es wird nicht gewünscht. Gut. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich für die AfDFraktion Abgeordneter Thrum.
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Sehr geehrter Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, die Teuerungsrate in Thüringen hat mit 8,8 Prozent einen neuen Rekordwert erreicht. Wir sind damit trauriger deutscher Spitzenreiter. Ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht und Sie alle, wie Sie da sitzen, von den Altparteien tragen dafür Verantwortung, denn das ist ein hausgemachtes Problem.
(Beifall AfD)
Ihre verfehlte Politik von der Abschaltung unserer grundlastsichernden Kohle- und Kernkraftwerke über die krankhafte Geldmengenausweitung der EZB, die Zerschlagung von Lieferketten durch Ihre Coronamaßnahmen bis hin zur Einmischung in den Ukraine-Krieg durch die Lieferung von schweren Waffen, Ihre Kriegsrhetorik und die Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland sind dafür verantwortlich, dass die Menschen im nächsten Winter hier in Deutschland wahrscheinlich frieren müssen, dass sich die Familien beim Wochenendeinkauf überlegen müssen, ob sie sich noch ein Stück Butter in den Einkaufskorb legen oder nicht, dass die Wirtschaftskraft unseres Landes zerstört wird. Und Sie sind es, die für eine weitere Deindustrialisierung Deutschlands sorgen und uns in eine Rezession treiben.
(Beifall AfD)
Zu den Fakten: Der Gaspreis an der Börse hat sich innerhalb eines Jahres versechsfacht. Dabei haben wir es mit einer künstlich herbeigeführten Verknappung zu tun. Die Gaspipeline Nord Stream 2 liegt fertiggestellt in der Ostsee und die Menschen in Deutschland fragen sich natürlich: Warum geht diese nicht in Betrieb? Wenn die Sanktionen die russischen Einnahmen sogar noch steigen lassen haben, die Sanktionen Putin helfen, der Krieg in der Ukraine weitergeht: Wollen wir denn wirklich in kamikazeartiger Manier unsere Wirtschaft und den sozialen Frieden hier im Land aufs Spiel setzen?
(Beifall AfD)
Wir sagen: Nein! Sie sehen das sicherlich anders. Ministerpräsident Ramelow von den Linken hat bereits im April an der Eskalationsspirale gedreht und angekündigt: Bevor Putin eskaliert, müssen wir eskalieren. Wir brauchen harte Sanktionen. – Die Folge ist: Die Preise für uns steigen ins Unermessliche, die Nebenkostenabrechnungen im nächsten Jahr werden sich
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Woanders sterben Menschen!) für eine Durchschnittswohnung mindestens verdreifachen. Sie haben das zu verantworten. Hören Sie endlich auf, den Menschen hier im Land Schaden zuzufügen! Betreiben Sie keine Eskalationspolitik und dafür Friedenspolitik!
(Beifall AfD)
Sie haben auch einen Eid geschworen, Ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes widmen zu wollen. Also tun Sie das endlich! Ihr Volk ist hier in Thüringen und nicht irgendwo draußen in der weiten Welt.
(Beifall AfD)
Der tägliche Weg zur Arbeit, vor allem für die Menschen im ländlichen Raum, wird immer unerschwinglicher. Haushaltsenergie und Kraftstoffe sind im Mai um 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen. Sie kommen mit einem 9-Euro-Ticket daher, aber was nützt dieser Fahrschein denn im ländlichen Raum? Die Bus- und Bahnanbindung fehlt, da nützt dieser Fahrschein maximal zum Vorlegen in den Kachelofen für die nächste Winterperiode.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Jammern Sie doch nicht ständig rum!) Weiter gab es dann eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Keine Angst, die wird besteuert, der Staat verdient da noch mal kräftig mit. Aber unsere Rentner und Studenten wurden dabei völlig vergessen. Dabei sind es ja gerade unsere Mütter und Väter, die dieses Land aufgebaut haben und jetzt unsere besondere Unterstützung brauchen.
(Beifall AfD)
Viele von Ihnen wissen das vielleicht nicht: Eine Mutter in Deutschland mit drei Kindern bekommt eine Durchschnittsrente von 751 Euro. Einer, der hier auf irgendeine Weise ins Land gereist ist, noch nichts geleistet hat, dem Sozialsystem auf der Tasche liegt, hat zwischen 800 und 1.000 Euro HartzIV-Anspruch
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Können Sie jetzt bitte mal aufhören!) und bekommt 200 Euro von der Entlastungspauschale noch oben drauf.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Meine Güte noch mal, das ist ja unerträglich!) Ja, während die Mütter in Rente in die Tonne schauen. Schämen Sie sich für diese inländerfeindliche Politik.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ich brauche mich nicht schämen! Wenn sich einer schämen muss, dann Sie!)
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt ein bisschen ruhiger. Herr Müller, bitte auch Sie!
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Blanker Rassismus, den Sie hier betreiben!)
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Die Leistungsträger sind es doch, die vor wenigen Tagen noch mal eine ordentliche Diätenanpassung aufgrund der Preisentwicklung bekommen haben. Die müssen entlastet werden und nicht so, wie Sie es tun, noch mal über die gestiegenen Preise so richtig abkassieren. Bund, Länder und Kommunen rechnen mit 40 Milliarden Mehreinnahmen an Steuern.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN: Sie kapieren wirklich nichts, oder?) In Thüringen liegt der geschätzte Überschuss bei einer halben Milliarde Euro. Deshalb brauchen wir jetzt Steuerentlastungen. Wir fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Mehrwertsteuer von 19 auf 15 Prozent zu senken, die Mehrwertsteuer von Energie und Kraftstoffen auf 7 Prozent zu senken, die von Grundnahrungsmitteln auf 0 Prozent zu setzen. Die CO 2 Steuer soll abgeschafft werden. Die Energiesteuer soll ausgesetzt werden. Das grenzenlose Gelddrucken der EZB muss aufhören. Die Kartellbehörden brauchen mehr Durchgriffsrechte. Wir wollen eine höhere Pendlerpauschale und die Anhebung eines Steuerfreibetrags.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist ein haushaltspolitischer Bankrott, den Sie hier erklären!) Außerdem wollen wir denen ans Leder, die mit Spekulationen auf Lebensmittel Geld verdienen und noch nie auf einem Traktor saßen oder eine Mistgabel in der Hand hielten. Das müssen Sie sich mal vorstellen. Nur noch 3 Prozent der Rohstofftermingeschäfte führen zu einer tatsächlichen Warenlieferung, also reine Spekulation – das Gerstenkorn auf dem Roulettetisch. Hier wollen wir eine Regulierung. Sogenannte Positionslimits müssen her, um die Schacherei auf Rohstoffe und Lebensmittel einzuschränken.
(Beifall AfD)
So sieht jedenfalls unser Verständnis von Wirtschaftspolitik zum Wohl des Volkes aus. Deshalb noch mal zusammengefasst: Kommen Sie zur Vernunft und stellen Sie sich an die Seite Ihrer Landsleute, statt uns mit Sanktionen selbst zu schaden! Die Abzocke des Staates muss aufhören. Es muss mehr Netto vom Brutto übrig bleiben. Lassen Sie uns vernünftige Wirtschafts- und Finanzpolitik im Interesse Deutschlands und Thüringens betreiben!
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Bla, bla, bla, bla, bla!) Unterstützen Sie unseren Antrag! Wir beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Danke, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion Die Linke hat sich Abgeordneter Schubert zu Wort gemeldet.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was
für ein Phrasendrescher!)
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und alle die, die im Land von hohen Preisen betroffen sind und Interesse an einer sachlichen Debatte haben! Die Verdreifachung der Gaspreise – das ist die Prognose des Präsidenten der Bundesnetzagentur für die kommende Heizperiode. Auch Lebensmittelpreise sind inzwischen stark gestiegen – eine dramatische Belastung der Menschen auch hier in Thüringen. Für diese plötzliche und unverschuldete Sonderbelastung, die mit vielen existenziellen Sorgen und Nöten – auch für Unternehmen – verbunden ist, muss es eine kurzfristige und nachhaltige Entlastung und Schutzschirme geben – unbestreitbar!
(Beifall DIE LINKE)
Aber dass Ihre Sorgen um die Auswirkungen der Inflation und der wirtschaftlichen Folgen für Verbraucherinnen und Wirtschaft nur geheuchelt sind, Herr Thrum, das hat Ihr Fraktionsvorsitzender Höcke mit seiner Rede zum identischen Thema in der Aktuellen Stunde bewiesen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Beweisen Sie
das Gegenteil!) Auch verfolgte die AfD bis heute – das ist ja Beschlusslage bei Ihnen – den Austritt Deutschlands aus der EU, was einen weiteren Inflationsschub zur Folge haben würde, wie es in Großbritannien beobachtet wurde – keine Alternativen durch selbsternannte Alternative.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Linke hat stattdessen konkret und wirksam Entlastungen für die Menschen in Thüringen vorgeschlagen. Wir wollen für Thüringen im Haushalt 2023 einen Energie-Härtefallfonds errichten, der genau den Menschen unter die Arme greifen soll, die eine finanzielle Unterstützung dringend notwendig haben.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Almosen!)
Zudem wollen wir preiswerte Grundkontingente für Strom und Gas durch kommunale Energieversorgungsunternehmen einführen, Daseinsvorsorge. Die Programme für Stärkung von Energieoptimierung und Wärmeeffizienz – auch das ist eine unserer Forderungen. Den Bund fordern wir als Linke auf, eine staatliche Preisaufsicht einzuführen, um Gas- und Energiepreise zu deckeln, sowie ein monatliches Energiegeld in Höhe von 125 Euro für alle Haushalte sowie ein Mobilitätsgeld für alle Pendlerinnen und Pendler einzuführen.
(Beifall DIE LINKE)
So sehen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Die Linke liefert, während die AfD ein politisches Inflationsrisiko bleibt und im blauen Dunst herumstochert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Finanziert werden sollen unsere Vorschläge – auch dazu bei Ihnen kein Wort – durch eine Übergewinnsteuer. Denn im Schatten des Krieges gibt es Krisen- und Kriegsgewinnler wie die Mineralölkonzerne, die seit Monaten obszöne Superprofite machen, wofür auch die FDP mit dem Tankrabatt gesorgt hat. Und schauen Sie sich mal die Auseinanderentwicklung von Ölpreisen und Benzinpreisen an, dann wissen Sie, wovon wir reden, wenn wir Übergewinne meinen, die der volkswirtschaftliche Laie Christian Lindner ja nicht finden kann. Die Ursachen der Inflation liegen jedoch nicht in Thüringen, auch hier irrlichtert die AfD. Die Hauptursache für die explodierenden Preise, für die explodierende Inflation ist der Krieg Russlands gegen die Ukraine. Eine schnelle Waffenruhe würde die Inflation dämpfen. Deshalb ist eine intensive Diplomatie, eine diplomatische Großoffensive die beste Inflationsbekämpfung und hier stimmen die aktuellen Nachrichten zumindest vorsichtig optimistisch. Beilegung des Streits zum Warentransit in die Exklave Kaliningrader Gebiet, erste Schritte für eine Lösung für die blockierten Getreideexporte gab es diese Woche ebenfalls zu lesen. Wie meine Kollegin im Bundestag, Gesine Lötzsch, bereits richtig ausführte: Wir brauchen Investitionen in den Frieden. Lassen Sie uns alle daran arbeiten!
(Beifall DIE LINKE)
Sanktionen, die uns mehr schaden als Putin, sind kein Weg zu diesem Ziel, Forderungen wie die vom CDU-Chef Merz nach einem Gasembargo deshalb verantwortungslos. Inflation ist Enteignung, eine Umverteilung von unten nach oben. Deshalb machen die hohen Inflationsraten auch den Menschen in Thüringen große Sorgen. Die Linke hat wirksame Schritte zur Entlastung der Menschen hier in Thüringen vorgelegt. Die AfD will stattdessen weiter aus der Angst der Menschen politisches Kapital schlagen. Dies wird auch mit diesem Antrag deutlich, den wir deshalb ablehnen müssen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, was soll man zur Rede von Herrn Thrum sagen? Das war ein Potpourri von Wünschdir-Was, ein Potpourri von falschen Zusammenhängen, ein Potpourri, was sehr gut erläutert und verdeutlicht, warum wir als Freie Demokraten seit Jahren die Stärkung der Wirtschaftskompetenz schon in jungen Jahren, nämlich in der Schule, fordern.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Ethik wäre auch angebracht!) Ich will einfach nur ein paar Dinge rausnehmen und versuche sogar, noch mal ein paar Dinge zu nehmen, die tatsächlich diskussionswürdig sind. Das eine ist die Frage der Geldpolitik der EZB, das haben Sie angesprochen. Da muss man schon sagen, dass die EZB den Wert des Euro jahrelang stabil gehalten und zur Sicherung von Staatshaushalten auch beigetragen hat – auf Kosten der Ausweitung der Geldmenge.
(Unruhe AfD)
Aktuell befinden wir uns aber in einer massiven Wirtschaftskrise, und das ist eben nicht nur in Deutschland und Europa zu beobachten, sondern eben auch da, wo die EZB beispielsweise keine Verantwortung trägt, in den USA,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Aber nicht in
der Schweiz!) auch in UK usw. – Teuerungsrate von teilweise über 9 Prozent. Wir haben auch gleichzeitig aufgrund des Kriegs in der Ukraine eine Teuerungsrate der Energiepreise. Das sind übrigens die, die den massiven Anstieg vor allen Dingen in der Inflationsbewertung heute verursachen, während wir gleichzeitig Lieferengpässe in der Weltwirtschaft haben aufgrund von absolut schärfster Coronapolitik in China, wenn Sie nach Shanghai beispielsweise schauen.
(Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Fragen Sie
mal Herrn Lindner!) Genau das belastet die Kaufkraft der verfügbaren Einkommen und das begründet vor allen Dingen die Inflation. Wir wissen, dass im laufenden Jahr die real verfügbaren Einkommen deswegen auch noch mal deutlich zurückgehen werden. Sie haben Forderungen an die Bundesebene gestellt. Ich bin ja nun Liberaler und stelle mir auch manchmal, wenn ich so sanft vor mich hinschlummere, eine Welt mit maximal niedrigen Steuersätzen vor. Das sehen vielleicht Libertäre anders, aber Steuern selbst sind kein Raub, sondern sie dienen auch der Finanzierung des Gemeinwesens.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen ist das, was Sie fordern, nichts anderes als der kalkulierte Staatsbankrott der Bundesrepublik Deutschland. Das, meine Damen und Herren von der AfD, wäre eine Katastrophe, die selbst Sie nicht verantworten wollen. Kommen wir noch mal dazu: Was hat die Bundesebene gemacht? Der Grundfreibetrag wurde eben erst angehoben. Sie wollen eine pauschale Mehrwertsteuersenkung. Sie wissen, dass, wenn es Ihnen um die Inflation und nicht um die Entlastung geht, das natürlich die Inflation sogar noch anheizt durch die Kaufkraftsteigerung. Die Pendlerpauschale wurde erhöht. Sie haben die CO -Bepreisung an2 gesprochen. Besser wäre aus unserer Sicht, um der Energieknappheit entgegenzuwirken, beispielsweise durch Laufzeitverlängerung der AKWs hier eine Angebotssicherung vorzunehmen.
(Zwischenruf Abg. Hoffmann, AfD: Sie haben
doch dagegen gestimmt im Bund!) Das war ein Antrag der CDU. Ich wüsste nicht, wie Ihnen das entgehen kann. Es geht Ihnen doch permanent so als Opposition, oder nicht? Ein bisschen Realismus und Verständnis des Staatswesens setze ich dann auch bei Abgeordneten voraus. Des Weiteren fordern Sie eine Landeskartellbehörde. Da müssen Sie mir mal ein Stück weit helfen, was die eigentlich können soll. Ich weiß, es gibt immer Diskussionen, Herr Höcke kommt ja hier vor und kritisiert das, was wir Weltwirtschaft nennen, das, was wir Globalisierung nennen, das, was nicht nur uns seit vielen Jahren Wohlstand bringt, sondern auch den Ärmsten in dieser Welt Wohlstandsaufstieg ermöglicht hat. Was soll eine Landeskartellbehörde machen? Ich sage noch mal: zum Zwecke des Verbraucherschutzes die Möglichkeit verbessern, um seriös und unkompliziert Preisentwicklungen und Preiszusammensetzungen nachvollziehen zu können. Ich habe Ihnen ein paar Gründe genannt, woran das liegt. Es sollte auch Ihnen möglich sein ganz ohne Landeskartellbehörde. Vielen Dank.
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Vielen Dank, Herr Kollege Montag, auch für die zeitmäßige Punktlandung. Damit erteile ich jetzt das Wort Herrn Abgeordneten Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Zurückgezogen? Gut. Dann erteile ich das Wort dem Abgeordneten Henkel für die CDU-Fraktion.
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Zuschauer, sehr geehrte Abgeordnete, es ist nun der dritte Tag dieser Plenarwoche, eine Plenarwoche, in der die Betrachtung der aktuellen gesamtpolitischen Lage, die Energiekrise und natürlich auch die dramatischen Preisentwicklungen allgegenwärtig waren. Vier von fünf Aktuellen Stunden beschäftigten sich mit diesem Thema und auch die Präsidentin führte in ihrer Eröffnungsansprache zutreffend aus, dass bei all der herrschenden Ungewissheit niemand von uns mit einem wirklich guten Gefühl in die Sommerpause gehen kann. So greift der vorliegende Antrag zur fortschreitenden Inflation ebenfalls die Sorgen und Nöte der Menschen auf. Es ist das Thema, was uns alle beschäftigt, weil wir tagtäglich mit den Auswirkungen konfrontiert sind. Viele Menschen sorgen sich darum, wie sie zukünftig ihren Lebensunterhalt bestreiten können, wie sie ihre Energierechnungen bezahlen können, welche Lebensmittel sie sich noch leisten können und ob sie zukünftig noch ihre Miete oder den Kredit bzw. Unterhaltungskosten für das Eigenheim stemmen können. Hinzu kommt neben den hohen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz auch die Sorge, was mit ihrem Arbeitsplatz passiert, wenn es infolge eines Gasnotstands oder eines Energienotstands zur Schließung von weiten Teilen der Wirtschaft kommt. Rechnungen von Wirtschaftsinstituten gehen davon aus, dass bis zu 5 Millionen Arbeitsplätze in akuter Gefahr sind, wenn die Gaslieferungen aus Russland dauerhaft ausbleiben. Deshalb haben wir als CDU bereits in der MärzSitzung des Landtags diese Themen auf die Tagesordnung gesetzt. Auch in den Ausschüssen war es die CDU, die das Thema „Energieversorgung, Preise und vor allem Versorgungssicherheit“ immer wieder mit Anträgen aufgreift. Erinnern Sie sich bitte an die Kernpunkte des CDU-Antrags „Energiekostenexplosion stoppen – Verbraucher und Unternehmen entlasten“ aus dem März-Plenum. Hier ging es unter anderem um die Forderung nach Erarbeitung eines Nothilfeprogramms für energieintensive Unternehmen auf Landesebene und auch darum, sich für maßgebliche Entlastungen auf Bundesebene einzusetzen. Anpassung der Pendlerpauschale, Ermäßigung der Umsatzsteuer auf Energielieferungen, Senkung der Energiesteuer auf Treibstoffe, Hilfen für die Glasindustrie, Reduzierung der Stromsteuer und auch die Einführung eines Industriestrompreises usw. usf. – das waren unsere Forderungen.
(Beifall CDU)
Doch, liebe Kollegen, was ist seitdem geschehen seitens der Regierungen in Land und Bund? Nicht viel, würde ich denken, aber vor allem Belehrung und Besserwisserei gegenüber den Bürgern, das mussten wir vernehmen. Zitat Katarina Barley: „Die Kilowattstunde, die am billigsten ist, ist die, die man nicht verbraucht.“ Weitere Vorschläge wie kalt zu duschen, Wasserrationierung, gesenkte Raumtemperaturen oder das Herunterfahren der Wirtschaft halten wir für wenig hilfreich und sagen: Verantwortungslos ist es vor allem, wenn die Ampelkoalition trotz der aktuellen akuten Versorgungssituation und der Inflation es auch tatsächlich jetzt nach wie vor nicht nur in Erwägung zieht, sondern vorhat, die letzten drei verbleibenden Kernkraftwerke herunterzufahren – mitten im Winter – und dazu auch noch auf Öl zu verzichten, welches heute noch in Schwedt anlandet, pipelinegebunden, welches nicht vom Ölembargo betroffen ist. Wenn wir darauf freiwillig verzichten wollen, ist das ein ganz massiver Fehler.
(Beifall CDU)
Denn all dies führt dazu, dass die Versorgungssicherheit und die Inflation vollständig außer Kontrolle geraten. Man gewinnt zunehmend den Eindruck, dass die Berliner Ampelkoalition den unsäglichen Krieg benutzt, um die Fehler der eigenen Politik zu vertuschen und die eigenen ideologischen Ziele unter Aussetzung logischen Denkens und brachialer Gewalt durchzusetzen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Herr Henkel,
also ernsthaft!) Ich meine es sehr ernst: Es war schon immer das Ziel der Grünen, hohe Energiepreise zu fordern. Lesen Sie in den Programmen nach!
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist jetzt wirklich lächerlich!) Es war immer das Ziel der Grünen, hohe Energiepreise zu haben, und deshalb nehmen Sie das jetzt alles billigend in Kauf.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das mit die-
sem menschenverachtenden Krieg zu vergleichen!) Doch blicken wir mal auf das, was in Thüringen passiert. Dass Thüringen zurzeit die höchste Inflationsrate aller Bundesländer hat, halten wir auch für durchaus erwähnenswert. Laut Landesamt für Statistik sind in Thüringen vor allem die Preise für Energie deutlich gestiegen, Öl, Gas, Strom und Sprit über 38 Prozent teurer als im Vorjahr. In anderen Bundesländern fällt die Inflationsrate niedriger aus. Nach Angaben des Bundesamts für Statistik trifft die Inflation Thüringen auch mittelfristig gesehen besonders stark. Gemessen am Preisniveau von 2015 lag der Verbraucherpreisindex in Thüringen im April 2020 bei 117,6 Prozent, auch das ist der höchste Wert aller Bundesländer. Sehr geehrte Damen und Herren, man hört jetzt natürlich oft die These, dass der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine der eigentliche Grund für die Inflation wäre. Diese Erklärung greift meines Erachtens allerdings zu kurz. Die Weichen wurden schon vorher im Wesentlichen falsch gestellt. Es gibt fünf wesentliche Punkte, die ich ansprechen will. Der erste Punkt ist: viel zu viel Staat, woraus zu wenig Eigenverantwortung für die Menschen resultiert, eine Staatsverschuldung in Europa,
(Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Der Bund hat
das geregelt!) die nicht gesund ist, und eine expansive Geldpolitik der EZB.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: 16 Jahre
CDU!) Dass die SPD sich darüber
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Kanzlerin Merkel hat die Weichen gestellt!) aufregt, das finde ich wirklich bemerkenswert.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: 16 Jahre
lang die Weichen, die wir jetzt haben!) Genau. In den letzten 25 Jahren hat die SPD
(Unruhe im Hause)
bis auf vier Jahre immer mitregiert. Bleiben Sie bei der Wahrheit!
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Meine Damen und Herren, ich möchte doch so kurz vor dem Ende dieser Plenarwoche daran erinnern, dass die Auseinandersetzungen bitte hier vorn am Pult geführt werden und ansonsten in dieser Runde einigermaßen Ruhe herrscht. Danke schön.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Zwi-
schenrufe dürfen doch auch noch sein!)
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Ich sagte also: zu viel Staat, dadurch zu hohe Staatsverschuldung, expansive Geldpolitik der EZB. Wir haben ein demografisches Problem, das steht außer Frage. Das ist eine rein rationale Betrachtung. Aber auch das ist ein Punkt, wo wir die Dinge falsch legen. Auf der einen Seite hier im linksgrünen Lager, da sehe ich eine Politik, die offen auf eine Massenmigration in die Versorgungssysteme ausgerichtet ist. Auf der anderen Seite, auf der rechten Seite, sehe ich eine Politik, die eine Zuwanderung von Fachkräften, die wir dringend brauchen, nicht ermöglichen wird.
(Unruhe DIE LINKE)
Deshalb ist es wichtig, dass es eine Kraft der Mitte gibt. Wir, die CDU, sind eine Kraft der Mitte
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist NPD-
Sprech!) und wir sind diejenigen, die sagen, wir brauchen Zuwanderung
(Beifall CDU)
und genau dahin, wo wir sie brauchen. Wir brauchen sie in den Arbeitsmarkt. Und wenn ich nach Thüringen schaue: Was ist in Thüringen passiert? Wir haben Sonderanreizprogramme geschaffen, dass Leute in die Sozialsysteme einwandern, aber wir verhindern das Einwandern von Ärzten, von Fachkräften. Da ist das Thüringer Landesverwaltungsamt extrem langsam.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
eine Frechheit) Fragen Sie doch mal oder reden Sie mit den Verantwortlichen in den Kliniken.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Applaus von der AfD! Applaus von rechts!) Langsam! Fragen Sie doch mal die Verantwortlichen in den Kliniken, fragen Sie, was bei der Zulassung von Ärzten oder von Pflegekräften passiert. Da sind Bayern und Hessen schneller, da sind die Sachsen schneller. Und die Leute gehen weg. Wir bekommen nicht die Menschen, die wir brauchen. Das ist doch unser Problem.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
haben Sie nicht gesagt! Sie haben was anderes gesagt! Das sind rassistische Vorurteile!) Ach hören Sie doch auf! Sie drehen einem das Wort im Mund um!
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Ich hätte große Freude, hier darauf einzugehen. Aber wir müssen noch ein Thema ansprechen, und das ist das Thema „Energie“, und da geht es in der Hauptsache darum, dass es der eigentliche Preistreiber in der ganzen Thematik ist. Da ist es nun so, dass die Energiewende tatsächlich eines verursacht hat: Wir haben uns 2011 darauf verständigt, aus der Kernkraft auszusteigen. In der Folge wurden regenerative Energien aus Sonne, aus Wind gefördert. Das hat natürlich zum Kostenanstieg geführt. Es hat noch eines gegeben: Wir haben parallel eine Infrastruktur an Kraftwerken aufbauen müssen, aus Gaskraftwerken, genau um die Schwankungen auszugleichen, und wir mussten die Netze verändern. Zwei Folgen: höhere Preise für Energie, die höchsten in Europa, und als Zweites die Abhängigkeit von Rohstoffimporten, auch vom Gas. Und heute ist die eine Geschäftsbedingung weggebrochen, die günstige Lieferung von Gas aus Russland, und das ist unser eigentliches Problem und das treibt die Kosten. Wir müssen schauen, wie wir da rauskommen.
(Beifall CDU)
Deshalb – ich würde gern noch viel sagen, aber die Zeit ist um. Ich will doch aber wesentlich eines sagen: Es kommt jetzt darauf an, die Eskalation nicht weiterzutreiben. Ein Gasembargo und ein Ölembargo helfen uns wahrscheinlich nicht weiter.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
haben Sie doch selbst gefordert! Erinnern Sie sich?)
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Da
können Sie am Stammtisch weitermachen!) Wir brauchen in jedem Fall mehr Diplomatie, wir müssen den Eskalationsmodus verlassen und wir müssen ideologiefrei und rational analysieren,
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Fangen Sie bei sich an!) wo die Gründe für die kritische Situation liegen, um gegensteuern zu können. Abschließend sage ich dazu: Der Antrag der AfD ist dazu natürlich nicht hilfreich und deshalb werden wir ihm auch nicht zustimmen, wir werden uns enthalten. Herzlichen Dank.
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Meine Damen und Herren, wir fahren fort in der Beratung. Es gibt noch eine weitere Wortmeldung, nämlich die der Abgeordneten Merz für die SPDFraktion. Und, meine Damen und Herren, ich erwarte, dass Sie die Zwiegespräche bitte nicht zulasten der Kollegin führen, das können Sie gern draußen machen, aber hier ist jetzt bitte Ruhe.
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Zuschauer, sofern bei der Debatte nicht jeder schon abgeschaltet hat da draußen. Bei Asterix und den Galliern gab es immer so einen Zaubertrank, wenn die Gallier ihr Gallien …
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Na, wie
war das mit den Galliern und Römern?)
(Zwischenruf aus dem Hause: K.-o.-Tropfen!)
Nicht K.-o.-Tropfen! Wenn sie Gallien verteidigen wollten, rauszogen, durfte jeder mal einen Schluck trinken. Ich glaube, bei der AfD wurde heute Testosteron im großen Maße ausgeschüttet und ausgegeben, bevor hier bestimmte Leute in den Saal treten durften. Aber, Herr Henkel, ganz ehrlich, dass Sie heute davon auch genippt haben, das wundert mich wirklich. Also das verstehe ich überhaupt nicht. Ich befürchte wirklich, Sie haben diesen Antrag überhaupt nicht gelesen, denn Sie haben auch gar nicht dazu geredet.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich finde es wirklich erstaunlich, wenn wie bei diesem Antrag die unterschiedlichsten Dinge völlig falsch und zusammenhanglos – aber das sind wir ja eigentlich gewohnt – zusammengeworfen werden, nur damit man zum Abschluss des Tages noch mal eine besonders Trumpesque Meinungsäußerung produzieren kann. Da sich dabei tatsächlich nicht ein Funken volkswirtschaftlichen Verstandes beim Antragsteller AfD zeigt, tut hier Aufklärung ein wenig not. Klar ist, Inflation kann man nur bekämpfen, wenn man die Ursachen angeht. Ab diesem Punkt ist bei diesem Antrag der Tiefgang auch schon beendet. Offenbar geht man von einem äußerst rudimentären Verständnis von Inflation und deren Ursachen aus. Da denkt man gemeinhin natürlich an Preissteigerungen – ja –, dann kommen besonders hier aus der rechten Ecke immer die alten Dogmen wie: Die Zinsen müssen rauf und die Staatsausgaben müssen runter. Das sieht man unter anderem an der geforderten Feststellung zur EZB-Zinspolitik. Das wäre vielleicht sogar zutreffend, wenn die Ursache der Inflation eine ausufernde Nachfrage durch boomenden Konsum und massive Investitionstätigkeiten wäre, ist es aber momentan nicht. Die Löhne haben in den vergangenen Jahren bedingt durch Corona keine größeren Preissteigerungen erfahren. Es gab Lohnzurückhaltungen bei den Gewerkschaften und Einmalzahlungen anstatt lineare Tarifsteigerungen. Die Ursache liegt in einem klassischen Angebotsschock, ausgelöst durch exogene Ereignisse. Da wäre an erster Stelle der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu nennen. Diesen in Ihrem Antrag nicht mit einem einzigen Wort zu erwähnen, ist übrigens das größte Armutszeugnis und bereits Grund genug, diesen Antrag abzulehnen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wahlbeobachtungen in der sogenannten Donezker Republik führen eben zu solch kurzsichtigen ideologischen Blickwinkeln. Die Kriegsereignisse schlagen sich zum einen in den landwirtschaftlichen Produkten oder eher dem nicht vorhandenen Angebot nieder. Der russische Gaslieferstopp
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Sank-
tionen!) infolge dieses Krieges lässt die Energiepreise aufgrund von Verknappung steigen. Gleichzeitig sind noch immer Lieferketten durch die Zero-COVIDStrategie der chinesischen Regierung gestört, auch das haben wir schon gehört. So viel übrigens zu Ihrer vorgeschobenen Feststellung der Coronamaßnahmen hierzulande. Es geht woanders deutlich schärfer. Hinzu kommt der nicht mehr zu übersehende Fachkräftemangel. Eine Lösung ist oder wäre zum Teil die Fachkräftezuwanderung, aber auch damit ist die AfD bekanntermaßen nicht so einverstanden. Da ist es einfacher, gegen eine dringend notwendige Energiewende zu hetzen, obwohl gerade diese ein wesentlicher Baustein ist, um aus der Abhängigkeit fossiler Brennstoffe herauszukommen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
was sich auf die Energiepreise entspannend auswirken würde. Sie sehen: Ein Fehler jagt in diesem Antrag den nächsten.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Das
haben wir erlebt!) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, was wir als Erstes brauchen, sind Instrumente zur Preisdämpfung und zur Stabilisierung der Nachfrageseite, besonders für die Menschen, die in sozialer Not sind. Meine Fraktion hat dazu bereits öffentlich den Vorschlag für einen Härtefallfonds auf den Tisch gelegt, mit dem insbesondere private Haushalte, die durch die hohen Energiepreise von Armut bedroht sind, unterstützt werden sollen. Der Vorschlag wurde in der Zwischenzeit von mehreren Seiten ähnlich aufgegriffen. Auch die zahlreichen Ansätze von Steuersenkungen in diesem Antrag laufen, wie zu Beginn beschrieben, lieber populistischen Forderungen hinterher. Wenn Sie Preise stabilisieren, die Versorgungssicherheit sicherstellen und soziale Härten abfedern wollen, brauchen Sie ausreichend öffentliche Mittel. Einen systemrelevanten Versorger wie ganz aktuell Uniper stützen Sie nicht mit Geld aus der Portokasse. Was die letzte Steuersenkung, konkret der Energiesteuer auf Diesel und Benzin, gebracht hat, müssen wir hier, glaube ich, nicht noch mal ausführen. Im Zweifel werden im aufgeheizten Preisklima Steuersenkungen nicht weitergegeben, sondern dienen Unternehmen notfalls als Verlustausgleich für gestiegene Energiekosten.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: En-
ergiebaustellen!) Alternativen wie der Einsatz öffentlicher Mittel für eine Energiewende, soziale Hilfsmechanismen und eine gestaltende Wirtschaftspolitik bieten sich genug. Sie aber finden sich in diesem Antrag auf keinen Fall wieder, den wir daher ablehnen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Weitere Wortmeldungen?
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wie viel habe
ich noch?) Herr Möller, Sie haben das Wort – 2 Minuten und 15 Sekunden müssten es, glaube ich, sein. Ja.
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Also zu den energiepolitischen und Preisauswirkungen, Frau Merz, im Energiesektor sage ich jetzt nichts mehr. Denn da haben wir in diesem Plenum schon echt so viel darüber geredet, es macht einfach keinen Sinn, jetzt noch mal dasselbe wiederzukäuen. Aber Sie und auch Herr Montag haben sich ja zum Thema „Globalisierung“ geäußert, und das hat mich nach vorne getrieben. Herr Montag sagt ja: Die Globalisierung hat uns Wohlstand gebracht. Da frage ich Sie, Herr Montag: Wem hat sie Wohlstand gebracht? Also ganz ehrlich, der Binnenwirtschaft hier in Thüringen sicherlich nicht.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Woher kommen denn die ganzen Steuereinnahmen?) Möglicherweise einigen Konzernen, die eine Außenhandelsbilanz haben, eine ordentliche, denen vielleicht schon.
(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)
Aber was hat es uns auch gebracht? Es hat uns Abhängigkeit gebracht, Abhängigkeit von Lieferketten, die uns jetzt auf die Füße fallen, die für Mangel sorgen und die die Wirtschaft abwürgen. Diese Abhängigkeit ist die Folge eines zügellosen Globalismus, der nicht schaut,
(Beifall AfD)
was eine Volkswirtschaft eigentlich dringend auch aus eigener Kraft schaffen muss.
(Beifall AfD)
Sie hat weiterhin eine Konkurrenz mit Niedriglohnländern geschaffen. Eine Konkurrenz mit Niedriglohnländern sorgt dafür, Frau Merz, dass wir uns erstens keine Fachkräfte leisten können, weil man die gut bezahlen muss,
(Unruhe SPD, Gruppe der FDP)
und zum Zweiten auch für unsoziale Löhne insgesamt. Ja, das hören Sie alle nicht gern. Und wissen Sie was? Wenn Sie das Thema „Fachkräfte“ ansprechen und immer nur in das Ausland schielen, da sage ich Ihnen eines: In Thüringen gibt es ungefähr 50.000 Leute ohne Arbeit, Arbeitslose, und 25.000 offene Jobs. Jetzt kann man es sich natürlich einfach machen und sagen: Die sind dafür nicht geeignet und nicht qualifiziert. Aber da machen Sie es sich zu einfach als Politiker. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Leute qualifiziert werden,
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Sie machen
es sich gerade einfach!) und dieser Aufgabe kommen Sie nicht nach. Sie suchen das einfachste, dünnste Brett. Sie importieren sich Leute, die dann aber wegen dem niedrigen Lohnniveau wieder in benachbarte Bundesländer gehen. Das ist eben keine nachhaltige Wirtschaft. Auch deswegen sind Sie mitverantwortlich für die wirtschaftliche Misere in diesem Land.
(Beifall AfD)(Unruhe CDU, SPD)
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Danke, Herr Möller. Damit ist auch die Redezeit aufgebraucht. Es bleibt bei der Ansage, die ich bekommen habe? Damit habe ich keine weiteren Wortmeldungen, meine Damen und Herren. Wir kommen in den Bereich der Abstimmungen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die
Landesregierung hat zur Inflation nichts zu sagen? Beachtlich!) Die Frage ist: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Meine Damen und Herren, wir sind ...
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Immerhin lehnen wir ab nach einem klaren Statement!)
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
Wenn Sie Wert darauf legen, können wir auch noch eine Sitzungsunterbrechung machen, aber ich bin jetzt für die Abstimmung.
(Unruhe im Hause)
Meine Damen und Herren, wir sind beim Abstimmen. Ich glaube, Sie legen es darauf an, dass ich jetzt hier aufstehe und eine halbe Stunde Pause mache. Wird Ausschussüberweisung beantragt?
(Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!)
Es ist Ausschussüberweisung beantragt. An welche Ausschüsse?
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Okay, dann ist mir das entgangen. Ich bedanke mich für den Hinweis. Es ist also Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt und an keinen weiteren. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle anderen Stimmen. Der guten Form halber frage ich noch nach Enthaltungen. Enthaltungen sehe ich keine. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit stimmen wir über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5564 – Neufassung – ab. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP. Dann die Enthaltungen. Das sind die Stimmen der CDU und der Gruppe der BfTh. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren – ja, Herr Blechschmidt? Noch ein Geschäftsordnungsantrag? Ich hätte jetzt ansonsten das Ende eingeleitet, deswegen erst der Geschäftsordnungsantrag.
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Danke. Herr Präsident, meine Damen und Herren, im Wissen, dass die Tradition dieses Hauses besagt, dass um 18.00 Uhr und danach kein Tagesordnungspunkt mehr aufgerufen wird, und wir aus meiner Sicht überraschenderweise die Tagesordnung doch bewältigt haben, möchte ich den Antrag stellen, Tagesordnungspunkt 1 b noch aufzurufen. Ich möchte das auch begründen. Im September wollen wir die Wahl zum Verfassungsgerichtshof hier in Thüringen durchführen und damit sollten die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen jetzt auch geschaffen werden. Ich will auch noch ein Hilfsargument liefern: Ich möchte nicht das erste Mal erleben, dass es im Thüringer Landtag nach drei Tagen nicht möglich war, den Tagesordnungspunkt 1 abzuarbeiten. Ich bitte um Unterstützung des Antrags. Danke.
Preissteigerungen wirksam bekämpfen – der in Thüringen besonders hohen Inflationsrate entgegenwirken
Bevor ich diesen Antrag zur Abstimmung stelle, bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn – aus gutem Grund. Das werde ich auch gleich erläutern. Das Problem, was ich hatte, ist geklärt. Insofern stelle ich jetzt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 1 b noch zu behandeln, zur Abstimmung. Wer dem Geschäftsordnungsantrag der Fraktion Die Linke zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der CDU, der Gruppe der BfTH. Gegenstimmen? Enthaltungen? Enthaltungen der AfD. Damit ist dieser Antrag angenommen. Wir schreiten zum Tagesordnungspunkt 1 b – wo ich tatsächlich jetzt erst etwas suchen muss. Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5039 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/5868 ZWEITE BERATUNG Wir kommen zur Berichterstattung, und das macht der Ausschussvorsitzende?
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Muss er ja
wohl!) Dann bitte schön, Herr Vorsitzender.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich trage das jetzt also sozusagen relativ spontan vor für Frau Marx, die leider nicht anwesend ist und eigentlich Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist, aber natürlich auch nicht damit gerechnet hat, dass der heute noch aufgerufen wird. Deswegen mache ich es relativ kurz. Durch Beschluss des Landtags in seiner 79. Sitzung am 5. Mai 2022 wurde der Gesetzentwurf von den Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dort wurde er dann in seiner 38. Sitzung am 8. Juli dieses Jahres beraten. Der Hauptberatungspunkt drehte sich um die Neuformulierung des § 2 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes. Insbesondere geht es dabei um die Aufnahme der Funktion des Vizepräsidenten in diesen Absatz und natürlich auch um die in der Beschlussvorlage eingeführten Regelungen zur Auswahl dieses Richters aus dem Kreis der Berufsrichter. Das ist auch der wesentliche Punkt der Beschlussempfehlung. Ich wünsche uns nun eine schöne Beratung. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Vielen Dank, Herr Möller. Damit eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Blechschmidt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Danke. Herr Präsident, meine Damen und Herren, um es noch mal deutlich zu sagen, die Einführung eines Vizepräsidenten ist keine Thüringer Extrawurst, sondern eine Angleichung an Organisationsstrukturen, wie sie schon in anderen Verfassungsgerichten anderer Bundesländer gang und gäbe sind. Dass der Verfassungsgerichtshof zur Sicherung seiner kontinuierlichen und reibungsfreien Organisations- und Arbeitsabläufe eine Stellvertreterfunktion für den Fall der Verhinderung des Präsidenten braucht, muss man sicherlich nicht weiter begründen. Derzeit wird dies im Verfassungsgerichtshofgesetz über den Rückgriff auf die Regelung des § 20 des Deutschen Richtergesetzes geregelt. Damit ist für die Stellvertretung immer die Richterin bzw. der Richter vorgesehen, der im jeweilig konkreten Vertretungsfall das dienstälteste berufsrichterliche Mitglied des Gerichts ist. Zukünftig, meine Damen und Herren, soll es nun für solche Vertretungsfälle eine feste Funktion geben, für die per Wahl durch den Thüringer Landtag eine Person bestimmt wird. Damit wird in die Vertretungsregelung mehr personelle Kontinuität gebracht, als sie in der bisherigen Regelung vorhanden war. Die Neuregelung erhöht durch die funktionsbezogene Wahl durch den Landtag auch das demokratische Legitimationsniveau der Ausübung dieser Verhinderungsvertretung, denn – und das sei an dieser Stelle noch mal ausdrücklich betont – auch die Neuregelung beinhaltet nur eine Verhinderungsvertretung. Es findet zwischen den Präsidentenfunktionen und den Vizepräsidentenfunktionen gar keine weitere Aufgabenteilung im laufenden Betrieb statt. Die Stellvertreterregelung bleibt also in ihrem funktionalen und inhaltlichen Grundmodell unverändert. Wie der Begründungstext des Vier-Fraktionen-Gesetzentwurfs recht ausführlich belegt, haben sich die einreichenden Fraktionen mit der Vorgabe des Artikels 79 der Thüringer Verfassung beschäftigt und sind zu der Einschätzung gekommen, dass für die Einführung der Vizepräsidentenfunktion keine Verfassungsänderung notwendig ist. Nach der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs entstand aber eine in einigen Zusammenhängen bezogene Diskussion, die dies zumindest argumentativ infrage stellte. Nach der Devise „sicher ist sicher“ hat Rot-Rot-Grün dann doch noch einen ergänzenden Verfassungsänderungsgesetzentwurf vorgelegt. In einer intensiven klärenden Debatte in und vor der Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ist die Ausschussmehrheit auch nach Ansicht der Linken nun zu einem politisch wie rechtlich sachgerechten Ergebnis gekommen. Dank eines von Herrn Schard und von der CDU vorgelegten Änderungsantrags, nun Teil der Beschlussempfehlung, wird noch einmal verstärkt die Konstruktion der Stellvertreterregelung als reine Stellvertretung im Verhinderungsfall herausgearbeitet. Im Vorfeld der Ausschussdebatte war somit die vorliegende Verfassungsänderung, wie im Plenum scheinbar dann natürlich zu sehen, nicht mehr gegeben und Rot-Rot-Grün hat den Gesetzentwurf unter der damit verbundenen Devise „sicher ist sicher“ zurückgezogen bzw. – wie gesagt – im Ausschuss am vergangenen Freitag den verfassungsändernden Gesetzentwurf zurückgezogen. Meine Damen und Herren, damit soll ausreichend nachvollziehbar sein, warum die Fraktion Die Linke nach erneuter intensiver Debatte und Überlegung erstens die Zurückziehung der Verfassungsänderung noch einmal hier deutlich formuliert hat und zweitens dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zustimmen kann und wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Für die Gruppe der FDP hat sich Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache es kurz. Herr Blechschmidt, Sie haben ja eine zentrale Frage angesprochen und Sie haben uns noch nicht überzeugt. Die Diskussionen im Ausschuss und auch der nun vorgelegte Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung sind aus unserer Sicht nicht ausreichend, denn unsere Thüringer Verfassung benennt ja für die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich nur einen Präsidenten und dann eben weitere Mitglieder. Ein Vizepräsident ist da also gar nicht vorgesehen und die bisherige Stellvertreterregelung war ja nur innerorganisatorisch und damit unproblematisch. Jetzt soll der Vizepräsident aber gewählt werden. Ein gewählter Vizepräsident ist aber keine gerichtsinterne Organisationsfrage mehr, sondern müsste sich auch in der Verfassung wiederfinden. Das tut es bis heute nicht. Deswegen werden wir uns dazu enthalten und ich wünsche Ihnen allen eine angenehme Sommerpause.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Vielen Dank, Herr Kollege Montag.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Beifall
bei der Gruppe der FDP, jetzt steht es im Protokoll!) Weil Sie das ansprechen, die beiden Kollegen, um die es geht, sind zu einem dienstlichen Termin unterwegs. Zu Wort gemeldet hat sich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ich verzichte!) Sie verzichtet. Dann habe ich als Nächstes die Wortmeldung des Kollegen Schard von der CDUFraktion.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja gut, dass wir mit so einer rein sachlichen Debatte vielleicht den heutigen Tag, das Plenum, beenden und vielleicht auch in die Sommerpause gehen.
(Beifall CDU)
Das ist insofern erst mal gewissensberuhigend. Was mich natürlich nicht beruhigt, Herr Blechschmidt, ist, dass ich Ihnen in den Sachthemen zumindest recht geben muss an dieser Stelle. Mal gucken, wie lange ich das in dem Sommer mit vor mir hertrage
(Beifall CDU)
und die Erholungsphase dementsprechend kurz sein wird. Aber nichtsdestotrotz handelt es sich um ein sehr ernstes Thema. Der Verfassungsgerichtshof ist eine sehr, sehr wichtige Institution in unserem Bundesland, in unserem Freistaat Thüringen. Das wissen wir alle. Auch das, was der Kollege Blechschmidt gesagt hat, ist natürlich alles nicht neu in Thüringen, für Thüringen. Andere Bundesländer – die meisten – haben einen Vizepräsidenten und auch wir hatten in der Vergangenheit immer einen Abwesenheitsvertreter. Der hatte bloß keine besondere Bezeichnung. Das holen wir jetzt nach und stärken dabei die Position des Landtags, weil der Landtag – und das ist auch schon vorgebracht worden – jetzt den Vizepräsidenten wählt und damit bestimmt. Das führt aber nicht dazu, Herr Kollege Montag, dass hier tatsächlich ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet werden müssen, weil der Vizepräsident am Ende auch überhaupt keine andere Stellung hat, als er sie früher als Abwesenheitsvertreter ohne Namen schlichtweg auch hatte. Insofern kann man diesem Antrag natürlich guten Gewissens zustimmen, insbesondere nachdem auch der Antrag meiner Fraktion noch mal klargestellt hat, dass es sich nur um einen Abwesenheitsvertreter handelt, der lediglich dann auf den Plan kommt, wenn der Präsident nicht da ist, nicht im Hause ist oder nicht fungieren kann. Ich möchte eines vorwegschicken, weil wir die Diskussion – sehr geehrte Kollegen von der AfD-Fraktion – auch schon in der ersten Lesung hatten. Da ist vorgeworfen worden, es geht wieder um personelle Mauschelei etc. Nein, wir hatten schon einen Abwesenheitsvertreter, der hatte bloß keine Bezeichnung – da wiederhole ich mich –, und es gibt auch überhaupt keine Mehrkosten. Insofern ist diese Debatte unbegründet, unberechtigt. Ich gebe Ihnen allen an dieser Stelle vielleicht auch noch mal mit, diesem Vorschlag zuzustimmen, damit wir tatsächlich an dieser Stelle ein gut aufgestelltes Haus haben und natürlich auch einen Landtag haben, der an dieser wichtigen Institution organisatorisch mitgewirkt hat. Herzlichen Dank. Ihnen allen einen guten Sommer und wir sehen uns dann im Herbst oder nach dem Sommer in diesem Rund wieder. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Für das Protokoll gebe ich nur noch mal auch mit zur Erwähnung, weil ich das vorhin bei der Eröffnung des Tagesordnungspunkts in der Überraschung etwas kurz verfasst habe: Es handelt sich um die zweite Beratung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, ein Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5039, dazu die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/5868. Der Tagesordnungspunkt 1 a war zurückgezogen, sodass wir das auch noch mal sauber im Protokoll stehen haben. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine vorliegen. Ich schaue noch mal. Dann ist das so. Ich gucke in Richtung der Landesregierung, ich sehe auch keine Wortmeldung. Dann kommen wir zur Abstimmung, erstens über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in der Drucksache 7/5868. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, Gruppe der BfTh. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP. Der guten Form halber: Gibt es Enthaltungen? Enthaltungen gibt es keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen zweitens über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5039 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist dafür? Das sind wiederum die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, Gruppe der BfTh. Gegenstimmen? Das sind die 11 Stimmen der Gruppe der FDP und der Fraktion der AfD. Enthaltungen? Keine. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer ist dafür? Jawohl, das sind wiederum die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, Gruppe der BfTh. Danke schön. Die Gegenstimmen? Das sind die Gruppe der FDP und die AfDFraktion. Enthaltungen? Erwartungsgemäß keine. Und damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, jetzt kommen wir zu den Worten, die ich vorhin ergreifen wollte. Wir sind also vor der parlamentarischen Sommerpause, was natürlich nicht heißt, dass die ganze Zeit ohne Arbeit verlaufen sollte. Aber, ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch der Landtagsverwaltung für die gute Arbeit, die sie in der ersten Jahreshälfte geleistet hat, einen herzlichen Dank in Ihrer aller Namen auszusprechen, und ich möchte Ihnen allen eine sehr schöne Sommerpause und gute Erholung wünschen und freue mich darauf, danach wieder in eine möglichst sachliche Streitkultur einsteigen zu können. Danke schön. Kommen Sie gut nach Hause.
(Beifall im Hause)