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Dr. Vogel

15.07.2022 Sitzungen 7/87

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Immer wieder tauchen in der Öffentlichkeit die unzutreffenden Behauptungen auf, dass weder der staatlichen Rissbegutachtung noch den Genetikanalysen des Senckenberg-Instituts vertraut werden kann. Dies hat bei den Nutztierhalterinnen und Nutztierhaltern in der Thüringer Rhön dazu geführt, dass einzelne Nutztierhalter/ ‑ innen sogenannte Rissbegleiter/ ‑ innen ergänzend zu den Rissgutachter/ ‑ innen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs zu Schadensfällen hinzuziehen. Diese Rissbegleiter/ ‑ innen führen auf Wunsch der Geschädigten nach der Begutachtung durch die Rissgutachter/ ‑ innen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs eine weitere Begutachtung der geschädigten Tiere durch. Alle Nutztierhalter/ ‑ innen sind darüber informiert, dass für die Entschädigung nur das amtliche Begutachtungsergebnis der Rissgutachter/ ‑ innen des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs ausschlaggebend ist. Es steht aber selbstverständlich allen Tierhalterinnen und Tierhaltern frei, weitere Untersuchungen zu veranlassen. Zu Frage 2: Die Probennahme im Rahmen der amtlichen Schadensbegutachtung erfolgt gemäß dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Ziel ist die Bestimmung des Schadenverursachers. Aus diesem Grund sind insbesondere Speichelproben relevant. Daher werden nach Möglichkeit mehrere Proben an Bissstellen, wenn vorhanden, insbesondere an der Stelle des vermuteten Tötungsbisses genommen. Sind diese nicht vorhanden, werden Proben von Fraßstellen genommen, wobei damit gegebenenfalls nur Nachnutzer eines Risses nachgewiesen werden können. Es können aber auch Fälle auftreten, bei denen keine Genetikproben genommen werden, da von vornherein feststeht, beispielsweise aufgrund des Zeitraums, der zwischen dem Tod des Tieres und der Begutachtung liegt, dass kein Ergebnis erzielt werden kann. Bei jeder Schadensbegutachtung werden also so viele Proben genommen, wie es nach Einschätzung der Rissgutachter/ ‑ innen sachgerecht ist. In der Regel werden bei den Schadensfällen mehrere Proben genommen. Alle genommenen Proben werden vom Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs zur Auswertung an das Labor im Fachgebiet Naturschutzgenetik am Senckenberg-Forschungsinstitut, Standort Gelnhausen, gesandt, um umgehend ein vollständiges Ergebnis zu haben. Dieses Labor ist das von Bund und Ländern bestätigte Referenzlabor für genetische Untersuchungen an Wolf und Luchs in Deutschland. Würde die Auswertung eines Teils der Proben zurückgestellt – dies könnte das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs beim SenckenbergInstitut veranlassen –, würde sich lediglich die Ergebnisauswertung deutlich in die Länge ziehen, was nicht im Sinne der Betroffenen wäre. Durch die sachgerechte Festlegung der Anzahl von Proben, die genommen werden, wird einerseits dem Kostenaspekt Rechnung getragen und andererseits sichergestellt, dass die Geschädigten schnellstmöglich die Untersuchungsergebnisse erfahren. Zu Frage 3: Die Tabelle, würde ich vorschlagen, stelle ich Ihnen schriftlich zur Verfügung. Ich kann sie aber auch vortragen. (Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Schriftlich!) Die Gesamtmeldungen beinhalten auch andere Genetikergebnisse wie zum Beispiel Fuchs oder Meldungen, bei denen aufgrund der Umstände keine genetische Beprobung durchgeführt wurde. Diese sind ebenfalls in der Tabelle aufgeführt, die Ihnen auch schriftlich zur Verfügung gestellt wird. Da das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs am 20.04.2020 gegründet wurde, umfasst die Aufschlüsselung für 2020 nur einen Teil des Jahres. Zu Frage 4: Die Basis für das sogenannte genetische Wolfsmonitoring bilden Mikrosatellitenuntersuchungen auf Basis der Kern-DNA, die einen individuell einzigartigen genetischen Fingerabdruck ergeben und Rückschlüsse auf Individuenzahlen, Verwandtschaften und das Vorkommen von Hybriden der ersten Hybridgeneration F1 erlauben. Um auch weiter zurückliegende Hybridisierungsereignisse detektieren zu können, verwendet das Senckenberg-Forschungsinstitut Frankfurt, Standort Gelnhausen, einen weitergehenden Ansatz. Dieser basiert auf der Analyse von zahlreichen über das komplette Genom verteilten Punktmutationen, sogenannte Snipes, an denen sich Wölfe unabhängig ihrer geografischen Herkunft sicher von Haushunden unterscheiden lassen. Die Methode basiert auf den Daten großer genomweiter Studien, die in den letzten Jahren von international führenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern durchgeführt wurden. Anhand der Methode lassen sich Hybridisierungsereignisse mindestens bis in die dritte Hybridgeneration – das ist die zweite Rückkreuzungsgeneration – sicher nachweisen. Es liegen der Landesregierung daher keine Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass die verwendete Diagnostik zu Fehleinschätzungen führt. Der entscheidende Punkt für den Umfang der Genanalyseergebnisse ist die Qualität des Probenmaterials. Der Analyseerfolg hängt vor allem von einer zeitnah durchgeführten professionellen Beprobung ab, da die dafür benötigten Speichelreste am Tierkadaver durch Regen, Sonne und Nachnutzer schnell zersetzt werden können. Wenn die Rahmenbedingungen für die Entnahme qualitativ hochwertiger Proben gegeben sind, ist labortechnisch eine sichere Unterscheidung von Wolf/Hund und Wolf-Hund-Hybriden möglich. Vielen Dank.

Protokoll ↗