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Prof. Dr. Speitkamp

15.07.2022 Sitzungen 7/87

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird monatlich eine Auswertung der vom Thüringer Landesverwaltungsamt übermittelten Daten zur Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten in Thüringen auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise vorgenommen. Hierdurch erfolgt ein Monitoring verschiedener Aspekte wie die Entwicklung der Zahlen im Segment der Kinder im kitafähigen Alter, der Abgleich mit den Kapazitäten der Kindertageseinrichtungen. Aktuell sind 1.980 Kinder im Kindergartenalter aus der Ukraine zu verzeichnen. Die Zahl 1.980 stellt die höchste derzeit anzunehmende Zahl von Kindern für eine Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege dar. Unbekannt ist, wie viele dieser Kinder tatsächlich das Angebot für Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen werden. Ich kann gern den Abgeordneten eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung stellen und würde diese mit Ihrem Einverständnis zu Protokoll geben und nicht verlesen. In den Schulen ist ein stetiger Zulauf von Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine zu verzeichnen. Seit Juni 2022 wird eine Erhebung der Anträge auf Aufnahme in den Schulämtern vorgenommen. In der Schule sind bis zur 27. Kalenderwoche 2.531 aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche angekommen. Die Schulen im Raum Mittelund Ostthüringen sind gut ausgelastet, während in anderen Bereichen noch freie Kapazitäten verfügbar sind. Wie in allen Ländern gibt es auch in Thüringen eine unbekannte Anzahl von schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine, die bisher nicht für einen Schulbesuch angemeldet worden sind. Reliable Prognosen dazu, wie viele ukrainische Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Thüringen beschult werden müssen, sind nicht möglich, da der Zuzug von Menschen aus der Ukraine zunächst ohne eine Registrierung möglich war. Es verfügen auch nicht alle betreffenden Personen über eine Aufenthaltserlaubnis bzw. Fiktionsbescheinigung oder Meldebescheinigung und eine Schulanmeldung konnte somit noch nicht erfolgen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt geht von ca. 4.000 zurzeit in Thüringen wohnenden Personen im Schulalter aus, sodass weitere ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler mit Einsetzen der Schulpflicht nach drei Monaten bzw. zu Beginn des neuen Schuljahres hinzukommen können. Inzwischen reisen jedoch auch Personen/Familien in die Ukraine zurück und zugewiesene Schulplätze werden nicht in Anspruch genommen. Zu Frage 2: Es wird hier auf Frage 1 verwiesen. Da keine belastbaren Daten vorliegen, ist die Angabe eines konkreten Mehrbedarfs nicht möglich. Zu Frage 3: Im Kindergartenbereich gibt es aktuell keine Grundlage für eine gesonderte Erfassung dieser Fachkräfte. Die Daten hierzu liegen im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport demnach nicht vor. Für die Betreuung und Beschulung von ukrainischen Schülern und Schülerinnen wurden den staatlichen Schulämtern durch das TMBJS 100 befristete Einstellungsmöglichkeiten für ukrainische Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Die Einstellungsmöglichkeiten wurden ausgeschrieben. Die Besetzungsverfahren sind aktuell noch nicht abgeschlossen, daher sind derzeit noch keine Aussagen über die Anzahl der abgeschlossenen Verfahren möglich. Zu Frage 4: Im schulischen Bereich befinden sich die diesbezüglichen Planungen in der Abstimmung und werden in einem ressortübergreifenden Gremium koordiniert. Im Kindergartenbereich wird seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport aufgrund der vorliegenden Daten aktuell kein Anlass für flächendeckende vorbeugende Maßnahmen gesehen. Die Schaffung von ausreichenden Kapazitäten an den Einrichtungen wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleistet. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, möchte ich eine Übersicht zur Auslastung in den Einrichtungen aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten gleich zu Protokoll geben. Danke schön.

Protokoll ↗