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Gudrun Lukin

Die Linke 15.07.2022 Sitzungen 7/87

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Radfahrausbildung ist in der Grundschule im Lehrplan verankert und zentrales Element der schulischen Verkehrsund Mobilitätserziehung. Sie dient den Kindern zur Entwicklung eines Verkehrsverständnisses und der Fähigkeit, sich als Radfahrer motorisch sicher zu verhalten. Aufbauend auf dem Pilotprojekt „Geschickt und sicher auf dem Rad“ wurde ein Radfahrtraining für Kinder in der Sekundarstufe I in einigen Bundesländern erfolgreich erprobt. Es ist zudem auffällig, dass bundesweit die Zahl der Kinder, die motorische Schwierigkeiten bei der Radfahrausbildung hatten, im Steigen begriffen ist. In den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021 konnte durch die Pandemie bedingt nicht an allen Schulen die praktische Ausbildung und Prüfung durchgeführt werden, was die Defizite in der motorischen Entwicklung verschärfte. Durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wurden im Rahmen des Aktionsprogramms „Stärken – Unterstützen – Abholen“ für Kinder und Jugendliche nach Corona unter Einbeziehung von Verkehrswachten Bausteine für Nachholangebote zur praktischen Radfahrausbildung an den Schulen angeboten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 konnten in den Jahren 2019 bis 2022 keine praktische Radfahrausbildung absolvieren bzw. eine Prüfung dazu ablegen? 2. Wie viele Schulen konnten die angebotenen Nachholkurse mit welcher Anzahl an Teilnehmenden bis Schuljahresende 2022 anbieten? – Wenn möglich, nach Schulamtsbezirken aufschlüsseln. 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Vorschlag des wissenschaftlichen Beirats des Deutschen Verkehrswacht e. V. zur Fortführung der schulischen Radfahrerziehung mit der verbindlichen Aufnahme des Radfahrtrainings in den Lehrplan der Sekundarstufe I? Vielen Dank.

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