Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Vielerorts konnte aufgrund der angespannten Infektionslage der letzten Jahre der praktische Teil der Radfahrausbildung in den vierten Klassen leider nur eingeschränkt oder gar nicht erfolgen. Im Schuljahr 2019/2020 konnten coronabedingt ca. 8.000 Schülerinnen und Schüler nicht die volle Radfahrausbildung in der gewohnten Weise absolvieren. Im Schuljahr 2020/2021 betraf dies ca. 7.500 Schülerinnen und Schüler. An manchen Schulen fand die Radfahrausbildung statt, da sie beispielsweise zu Zeiten niedriger Inzidenzwerte durchgeführt werden konnte. Frage 2: Einige Orts- und Kreisverkehrswachten haben bereits in den vergangenen Sommerferien Ferienkurse zur Verkehrserziehung angeboten. Diese Angebote wurden in den Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 in Zusammenarbeit mit der Landesverkehrswacht fortgeführt und ausgebaut. Entsprechende Nachholangebote für Schülerinnen und Schüler der jetzigen fünften und sechsten Klassen wurden auf den Weg gebracht. Die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen wurden über den konkreten Ablauf sowie über die Kontaktmöglichkeiten mit den Orts- und Kreisverkehrswachten informiert. Konkrete Daten zur Teilnehmendenzahl liegen dem TMBJS sowie der AG zum Landesaktionsprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ nicht vor und konnten in der für die Beantwortung der Mündlichen Anfrage zur Verfügung gestellten Frist nicht abgefragt werden. Frage 3: Für die Verkehrs- und Mobilitätserziehung wird ein fächerübergreifender Ansatz verfolgt. Dieser eröffnet viele Möglichkeiten der Projektarbeit an Thüringer Schulen. Dabei können die Fähigkeiten und Interessen der Schüler aller Altersstufen und Schularten berücksichtigt und ihr Verhalten über den Unterricht hinaus beeinflusst werden. In den Lehrplänen sind verkehrserzieherische Themen unter anderem im Fach Heimat- und Sachkunde ausgewiesen. Da Verkehr und Mobilität ein zentraler Lebensbereich ist, der jeden nachhaltig tangiert, berücksichtigen auch die weiterentwickelten Lehrpläne dies. Alle Kooperationspartner sind bestrebt, durch zusätzliche Angebote die Auswirkungen der pandemiebedingten Einschränkungen auf die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Verkehrserziehung so gering wie möglich zu halten bzw. zu kompensieren. Weiterhin bleibt zu berücksichtigen, dass Schule und Polizei nicht alleine zum sicheren Radfahren hinführen können. Auf die Unterstützung der Eltern kann dabei nicht verzichtet werden. Das Beobachten der Kinder beim Radfahren, das Sprechen über Probleme, das Hinweisen auf Fehler, das Gutes-Vorbild-sein bleiben in ihrer Verantwortung. Danke schön.
