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Dorothea Marx

SPD 15.07.2022 Sitzungen 7/87

Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, diese Debatte krankt gerade sehr daran, dass hier der Eindruck entstehen könnte, wenn man Ihnen so zuhört, es gäbe überhaupt keine Videoüberwachung, die müsste komplett neu eingeführt werden, die wäre bisher überhaupt nicht möglich. Das ist ja nicht wahr. Wir haben Rechtsgrundlagen im Polizeiaufgabengesetz, wir haben Rechtsgrundlagen in der DatenschutzGrundverordnung. Bei allen Eingriffen gegen unbescholtene Bürger ist es einfacher, eine Dreierprüfung zu machen „verhältnismäßig, geeignet, erforderlich“, um den Erfolg herbeizuführen, den man sich wünscht. Und in dem Dreierkonstrukt „verhältnismäßig, geeignet, erforderlich“ hat sozusagen das subjektive Gefühl „Ach ist das schick, wenn da eine Kamera hängt; irgendwie fühle ich mich besser“ keinen Platz bei Rechtseingriffen. Das ist so. Das können Sie traurig finden, aber so ist unsere Rechtsordnung, und das ist auch richtig so. Sie sagen immer „kriminogene Orte“, aber es sind ja nicht die Orte an sich, die kriminogen sind, sondern bestimmte Leute, die dort verkehren. Und wir haben in verschiedenen Szenen Verdrängungseffekte und alles Mögliche; es ist schon sehr, sehr viel gesagt worden. Aber auch die Landespolizeidirektion, die haben wir ja auch mit angehört und die hat gesagt: Diese vermeintliche Sicherheit, die durch mehr Videokameras entsteht, enttäuscht die Bürger, weil sie denken, dass in dem Moment, wo ein Übergriff auf sie erfolgen könnte, sofort der Streifenwagen um die Ecke biegt. Das macht der aber nicht, weil das irgendwann im Nachhinein ausgewertet wird. Deswegen hatte die Landespolizeidirektion auch gesagt: Wenn wir so was machen sollen, wenn die Erforderlichkeit besteht, an bestimmten Orten mehr Videoüberwachung durchzuführen, dann muss eins zu eins dieses Videobild auch angeschaut werden und zeitnah oder umgehend auch ein Einsatz erfolgen. Ansonsten ist das ein Placebo, das muss ich mal so sagen. Deswegen frage ich mich und deswegen haben wir uns gefragt in der Anhörung und haben auch den Antrag nicht deswegen kritisiert, weil Sie das Sicherheitsempfinden der Menschen verbessern wollen und sich da Gedanken machen, ob es gefährliche Plätze gibt. Das sollten wir alle tun. Wir haben den Schutz der Bürgerinnen und Bürger auch alle im Sinn, aber Sie müssen doch dann auch schauen: Ist die Maßnahme wirklich das Richtige? Und Ihr Antrag ist sehr, sehr allgemein. Sie haben einfach nur geschrieben: Die Mehrheit der Thüringer Bevölkerung hätte so was gern, die Videoüberwachung kann der Prävention von Straftaten dienen, hilft bei der Aufklärung von Verbrechen und steigert das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Das reicht aber noch nicht bei den drei Punkten „verhältnismäßig, geeignet, erforderlich“. Und dann sollte die Landesregierung prüfen, was sie als rechtliche Konstrukte zur Verfügung stellen kann, um diese beiden sehr, sehr allgemeinen Punkte in ein polizeiliches Handeln irgendwie umzusetzen oder in eine Polizeirechtsnorm, die wir dann aber auch wieder mit der Datenschutz-Grundverordnung abgleichen müssten und danach ist das alles viel zu unpräzise. Das war eigentlich einfach mal so ein Schuss ins Dunkle – also sorry. Die Landesregierung möge das Ergebnis bis zum 15. Juli 2021 vorstellen. Die Leute fänden mehr Videoüberwachung schick, erzählt uns doch mal, was euch dazu einfällt. Und das ist zu wenig, wenn es um Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern geht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen haben wir trotz langer Beschäftigung mit Ihrem Antrag, Herr Walk, hier nichts gefunden, wo wir gesagt hätten, das muss jetzt hier im Parlament ins Laufen gebracht werden. Deswegen kann auch ich hier nicht zustimmen, in einer solchen allgemeinen Form die Videoüberwachung auszudehnen, wie Sie das hier vorschlagen. Es ist schlicht weder verhältnismäßig noch geeignet noch erforderlich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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