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Raymond Walk

CDU 15.07.2022 Sitzungen 7/87

Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, unser Antrag „Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr“ ist ja schon vor einiger Zeit eingereicht worden, deswegen will ich noch einmal kurz zusammenfassen. Worum geht es uns genau? In unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten sowie finanziellen Aspekte zum Ausbau der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, die – jetzt kommt es – als besonders gefährlich eingestuft werden, zu prüfen und unverzüglich umzusetzen. Darüber hinaus haben wir die Landesregierung aufgefordert, unter besonderer Berücksichtigung einer datenschutzrechtlich konformen Videoüberwachung – das war uns wichtig – eine landesweite Konzeption zur Eindämmung von Straftaten an eben diesen besagten gefährlichen Orten vorzulegen. Weitere Forderungen aus dem Antrag waren eine Konzepterstellung. Die sollte in Zusammenarbeit mit lokalen Sicherheits- und Ordnungsbehörden sowie mit den Anliegern erfolgen. Und letzter Punkt: Wenn wir Videoüberwachung einführen, dann mit dem entsprechenden Blick auf die neueste zur Verfügung stehende Technik. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute müssen wir allerdings ernüchtert anerkennen: Die rotrot-grünen Fraktionen, aber auch die Gruppe der FDP lehnen unser Anliegen vehement ab. Nach über einem Jahr Ausschussbefassung ahne ich auch schon, wie meine Kolleginnen und Kollegen gleich nach mir argumentieren werden. Die FDP wird sagen: Das geht überhaupt nicht, das sind Eingriffe in die Grundrechte. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Schön, wenn die Botschaft angekommen ist!) Die Grünen-Kollegen werden wahrscheinlich befürchten, dass im schlimmsten Fall Bewegungsprofile von Menschen angelegt werden können. Die Linke sagt, der rassistische Überfall auf einen Flüchtling kürzlich in einer Straßenbahn in Erfurt sei auch durch eine dort installierte Videokamera eben nicht verhindert worden und übrigens, der Anger ist eigentlich gar kein richtiger Kriminalitätsschwerpunkt. Was Frau Marx dann dazu sagen wird, dazu komme ich später. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir als CDU sind ja bekanntlich weder beratungsresistent noch realitätsfern, wenn es um gute und nachvollziehbare Argumente geht. Lassen Sie mich deshalb hier noch mal ganz klar und deutlich sagen: Wir differenzieren da sehr genau. Videoüberwachung kann aus unserer Sicht doch nur ein Baustein in der lokalen Sicherheitsarchitektur sein. Der Schlüssel zum Erfolg ist vielmehr ein vielschichtiges lokales Sicherheitskonzept mit folgenden Bausteinen: zum einen natürlich die polizeiliche Präsenz, am besten natürlich mit Fußstreife, daneben eine angepasste Umfeldgestaltung durch bauliche Elemente, durch mehr Beleuchtung, durch Gestaltung der Offenheit eines Platzes und eben auch – und das ist nur ein Punkt – die zusätzliche Videoüberwachung. Es ist völlig klar, dass Videotechnik allein kein Allheilmittel zur kompletten Vermeidung von Straftaten sein kann. Wer das behauptet und wer uns vorwirft, dass es uns nur darum geht, der hat sich nicht wirklich ernsthaft mit unserer parlamentarischen Initiative beschäftigt. Uns geht es vielmehr darum, Menschen an besonders gefährlichen Orten – ich wiederhole es noch mal, da gibt es in Thüringen ja nur drei: die Magdeburger Allee, der Willy-Brandt-Platz und der Anger, alle hier in Erfurt – besser zu schützen. Uns geht es gerade nicht darum, eine flächendeckende Videoüberwachung einzuführen, sondern es geht um Videoüberwachung an Kriminalitätshotspots. Jetzt zu Frau Kollegin Marx, jetzt auch in der Rolle der Präsidentin: Frau Marx – davon gehe ich aus – wird Bedenken äußern, dass Videotechnik bestenfalls im Nachhinein bei der Täterermittlung helfen kann – dann sage ich: immerhin, da haben wir doch auch schon was gekonnt –, und wird darauf verweisen, dass sie noch Regelungsbedarf sehe, da viele Kommunen diese Technik einsetzen oder einsetzen wollten. Dazu will ich nur sagen, Frau Kollegin Marx: Ein Regelungsbedürfnis besteht aus unserer Sicht deshalb nicht, weil das bereits im Ordnungsbehördengesetz in § 26 geregelt ist. Demnach können Ordnungsbehörden bereits jetzt Videoüberwachung dann durchführen – ich zitiere –, „soweit tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen“ – also eine vergleichsweise niedrige Eingriffsschranke im Verhältnis zu § 33 des Polizeiaufgabengesetzes. Dort ist nämlich die polizeiliche Videoüberwachung geregelt. Keine Frage, das Thema „Kriminalität und Sicherheitsgefühl“ bewegt die Menschen in Deutschland wie in Thüringen wie in Erfurt. Das belegen nahezu alle diesbezüglichen Umfragen. Ich will nur eine Studie zitieren aus dem Dezember 2020. Dort haben mehr als drei Viertel der Befragten sich für – und jetzt kommt es – einen flächendeckenden Einsatz von Videoüberwachung an öffentlichen Orten ausgesprochen. Also, was wir wollen: nicht flächendeckend und nicht an allen öffentlichen Orten, sondern ganz gezielt an Kriminalitätshotspots. Herr Minister Maier ist noch nicht da, aber Frau Schenk als Staatsekretärin: In diesem Zusammenhang hat ja meine Fraktion bekanntlich eine Forderung eingebracht, die auch schon zugesagt wurde. Wir haben gesagt, wir brauchen eine wissenschaftlich begleitete Studie genau zu dem Thema „Sicherheitsgefühl“. Das können wir hier in Erfurt machen oder auf Thüringen ausweiten: Was sagen denn eigentlich die Menschen vor Ort, wo fühlen sie sich unsicher und welche Maßnahmen sind aus deren Sicht angebracht, die die Kommunen oder auch das Land auf den Weg bringen können? Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir waren im Dezember mit meiner Fraktion unterwegs und haben uns an einer Unterschriftenaktion der Erfurter Stadtratsfraktion beteiligt, ein Bürgerantrag zum Thema „Videoüberwachung auf dem Anger“. Und da haben wir gesehen, wie viele Leute das wirklich auch angenommen haben, bereitwillig ihre Unterschrift gegeben haben. Das kennen wir ansonsten so nicht, dass, wenn wir irgendwo am Stand stehen, die Leute zu uns kommen und uns sozusagen die Bude einrennen. (Unruhe DIE LINKE) Es gab keine Stifte, die waren einfach interessiert und wollten ihre Sicherheitslage verbessern. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nein, das ist Populismus!) Und jetzt will ich noch mal darauf hinweisen, dass die Städte Altenburg und Sonneberg positive Erfahrungen und Ermittlungserfolge vermelden. Weitere Thüringer Städte wollen die Videoüberwachung: Arnstadt, Erfurt, Suhl, und zwar an besonders gefährlichen Orten. Auch die jüngsten Vorkommnisse in Gotha will ich noch mal in den Blickpunkt nehmen. So will beispielsweise der SPD-Oberbürgermeister Knut Kreuch die Einführung von Videoüberwachung in seiner Innenstadt prüfen, nachdem es zum wiederholten Male hier auch zu Vandalismus in der Innenstadt am Hauptmarkt gekommen ist. Ich darf Herrn Kreuch zitieren: „Es ist mein fester Wille, mehr Sicherheit durch Videoüberwachung zu erreichen. Wenn wir eine Erlaubnis haben, dann bin ich sicher, dass der Stadtrat die finanziellen Mittel im nächsten Haushalt bereitstellen wird.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es gibt offensichtlich einen großen Bedarf in den Kommunen. Wir sehen das auch als Hilferuf. Deswegen haben wir uns im Rahmen der Haushaltsverhandlungen dafür eingesetzt, ganz konkret auch die Kommunen mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Insgesamt hatten wir 400.000 Euro einstellen wollen, aber leider bekam der Antrag keine Mehrheit. Aber ich kann auch den Thüringer Kommunen versichern, dass wir an dem Thema dranbleiben. (Beifall CDU) Wir werden auch dieses für uns wichtige Thema in die Haushaltsverhandlungen für das kommende Jahr einbringen. Wir sind nicht nur in diesem Fall, aber gerade beim Thema „Sicherheit“ zuverlässige Partner unserer Kommunen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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