thueringer-landtag.de ↗

Andreas Schubert

15.07.2022 Sitzungen 7/87

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das E-Government-Gesetz Thüringen, das erste, was es gab, ist am 10. Mai 2018 in Kraft getreten. Seitdem ist viel passiert. Viele Dinge, die dort drinstehen, sind von der Landesregierung umgesetzt worden, zum Beispiel der § 3. Dort haben wir den informationstechnischen Dienst eingeführt. In Kooperation mit der Dualen Hochschule Gera-Eisenach haben wir seit 2021/2022 einen dualen Studiengang aufgesetzt, wo Verwaltungsinformatiker ausgebildet werden. Gleiches haben wir mit der Hochschule Schmalkalden-Meiningen mit dem Bachelorstudiengang erst ins Leben gerufen. Dort werden Verwaltungsinformatiker, E-Government-Studenten ausgebildet, die dann in der Landesverwaltung und auch in der Kommunalverwaltung dringend gebraucht werden, denn das sind die Verwaltungsleute von morgen, die wir brauchen. Das sind keine Programmierer, sondern das sind Verwaltungsinformatiker, die sowohl die Verwaltung verstehen als auch das Thema „Digitalisierung und IT“. Wir haben auch die freie Software massiv ausgebaut, also weg von proprietärer Software – das ist in § 4 geregelt, ich nenne hier nur die Telearbeitsplätze auf Linux-Basis, 1.500 Plätze haben wir da eingerichtet. Wir haben gerade in der letzten Woche im Kabinett beschlossen, auch die Standardsoftware für die Arbeitsplätze zu prüfen, ob wir dort weg von Microsoftprodukten kommen, hin zu freier Software. Das werden wir jetzt angehen. Das ist ein ganz schwieriges Thema, aber wir stellen uns dem Thema. Das Intranet des Freistaats ist in freier Software etabliert worden. Die Datenaustauschplattform, die immer mehr genutzt wird, ist freie Software. Und das TLRZ hat über 150 Anwendungen Open Source in ihrem Portfolio, unter anderem bei der Sicherheitsarchitektur, also auch da haben wir uns massiv auf den Weg gemacht. Weitere Verpflichtungen wie in § 5, dass ein E-Government-Portal zu eröffnen ist, sind umgesetzt. Wir haben das Servicekonto nach § 7 E-Government-Gesetz umgesetzt, E-Paymentverfahren ist auch erwähnt gewesen, das haben wir umgesetzt und die elektronische Rechnung, da waren wir – in § 14 ist das geregelt – das erste Bundesland, das den elektronischen Rechnungsumfang schon umgesetzt hat, im Jahr 2019. Das sind alles Dinge, die bisher im Gesetz standen und die erfüllt sind, sodass die jetzt auch nicht mehr in der Form mit Fristsetzung gebraucht werden. Allerdings haben sich natürlich in vier Jahren Dinge ergeben, die wir jetzt gern ändern möchten. Deswegen bitten wir Sie auch um Diskussion in den entsprechenden Ausschüssen und dann um entsprechende Beschlussverfahren, was dann hier im Landtag stattfinden soll. Da geht es zum einen um das Thema des Schriftformerfordernisses. Da ist die Möglichkeit, ich muss nichts in Schriftform, also mit Unterschrift einreichen, allerdings ist in den meisten Fällen der elektronische Personalausweis erforderlich, wozu man ein Lesegerät oder ein lesefähiges Handy mit NFC-Zwischenstelle braucht. Um da ein Stück wegzukommen, wollen wir erreichen, dass man bei vielen Anträgen das überhaupt nicht mehr braucht, dass da einfach die Anmeldung mit einem Servicekonto ausreicht. Für was braucht man, wenn man jetzt einen Baumfällantrag stellt oder eine Parkkarte verlängern will, denn so ein hohes Niveau wie Personalausweis? Da wollen wir rangehen, dass man dort wesentlich leichter seine Anträge abgeben kann und es nicht eines Personalausweises dazu bedarf. Das wollen wir regeln. Des Weiteren wollen wir regeln, wie die Bekanntgabe des Verwaltungsakts erfolgen kann. Das ist nämlich gar nicht so einfach wie gedacht. Also heute wird ja noch größtenteils schriftlich, wie bei der Steuer, ein Bescheid geschickt. Da muss es aber eben auch den entsprechenden Empfänger erreichen und muss für den auch zugänglich sein. Bei einer elektronischen Übersendung wollen wir dann gern regeln, dass dann, wenn das zugestellt ist in das Postfach, nach einer bestimmten Tageszahl die Zustellung erfolgt ist. Wenn man das nämlich nicht abruft, kann hinterher behauptet werden, das nie erhalten zu haben. Deswegen muss das sauber und ordentlich geregelt werden, weil es hier um Verwaltungsverfahren geht, die rechtssicher sein müssen. Deswegen die Verordnungsermächtigung für das elektronische Postfach. Eine dritte wesentliche Änderung ist, dass wir die kommunale Förderung, die wir in den letzten Jahren durchgeführt haben, weiter durchführen wollen; die würde sonst Ende 2022 auslaufen. Wir hatten damals vor allen Dingen gedacht, dass wir dort die OZG-Umsetzung fördern wollen. Das ist jetzt von den Kommunen nicht in der Weise abgerufen worden. Die Mittel sind größtenteils für andere EGovernment-Anwendungen eingesetzt worden. Wir haben zum Beispiel Rechenzentren in Schmalkalden-Meiningen, in Sömmerda und Greiz gefördert, wohin die Kommunen migriert sind und wo ein wesentlicher Beitrag zur IT-Sicherheit erfolgt ist. Wir wollen aber auch weiter die OZG-Umsetzung fördern, deswegen haben wir im nächsten Landeshaushalt auch dafür wieder Mittel eingesetzt, weil das wichtig ist. Vielleicht kann ich mal auf ein paar Dinge eingehen, die jetzt immer so in der Diskussion sind. Da wurde letztens nach unserem E-Government-Kongress von der CDU behauptet, es gebe überhaupt gar keinen Vergleich, wie wir zu den anderen Bundesländern stehen. Herr Bühl, da gibt es vom Bundesinnenministerium ein Dashboard OZG-Umsetzung. Da können Sie mal reingucken, da ist von allen Bundesländern aufgeführt, wo die stehen bei der OZG-Umsetzung. Bei den landeseinheitlichen Lösungen stehen wir auf Platz 1 aller Bundesländer. (Beifall DIE LINKE) Dann als Nächstes, dass es gar kein Konzept gebe, wie wir OZG in den Kommunen umsetzen wollen. Da gibt es eines. Wir sind das einzige Bundesland, das alles bezahlt. Wir bezahlen alle EfA-Leistungen – also ein Land entwickelt für alle die Leistungen, die dann online zur Verfügung stehen. In den anderen Ländern gibt es da Riesenstreit, wie die Finanzierung von den Ländern auf die Kommunen umgelegt werden soll, so viele Nutzer das am Ende gemacht haben, so viel Geld muss dann bezahlt werden. Wir haben gesagt, dass funktioniert alles nicht, wir bezahlen das. Wir bezahlen das dann zu 100 Prozent an das Land, das die EfALeistungen zur Verfügung stellt. Wir zahlen auch unser Antragsmanagementsystem, wo Leistungen da sind, die wir selbst entwickelt haben. Damit entstehen den Kommunen dort überhaupt gar keine Kosten, weder beim Antragssystem noch bei den anderen Basisdiensten. Die stellen wir alle kostenfrei zur Verfügung. Dazu kommt noch das Förderprogramm, das jetzt verlängert werden soll, sodass wir da, denke ich mal, als Thüringen gut aufgestellt sind. Da, denke ich, gibt es kaum etwas, das man noch besser machen kann. Wir müssen eben jetzt – so wie alle Länder – gucken, dass wir mit OZG 2.0, was der Bund gerade jetzt erarbeitet, in den nächsten Jahren endlich das schaffen, was eigentlich Deutschland noch von anderen Ländern in Europa unterscheidet, dass wir bei der Digitalisierung gegenüber den Bürgern und Unternehmen stückweise vorankommen. Jetzt noch mal etwas an Herrn Kemmerich, weil er gerade da ist. Er hatte sich kürzlich darüber aufgeregt, dass er eine Große Anfrage ausgedruckt bekommen hat. Da wäre meine Empfehlung, sich darum zu bemühen, dass der Landtag den Zugang eröffnet. Der Landtag muss nämlich den elektronischen Zugang eröffnen, dass die Landesregierung Dokumente elektronisch übersenden kann. So müssen wir zum Beispiel den Haushaltsplan, der kostet mehrere 10.000 Euro, immer extra in einer Druckerei ausdrucken und dem Landtag zuleiten. Wir haben es schon ein paar Mal versucht, dass wir das in elektronischer Form machen können, das geht nicht und wird vielleicht auch immer so bleiben, weil jeder gern mit dem Bleistift bei der Erarbeitung auch das vor sich haben will. Das kann man sicher auch weiterhin so machen, aber wir würden gern alle Dokumente der Landesregierung dem Landtag elektronisch zuleiten. Es gibt da erste Gespräche, aber uns wäre wirklich daran gelegen, dass wir da auch seitens des Landtags mal in gute Gespräche kommen, damit wir diesen Papierverkehr wirklich mal einstellen können, wie wir im Finanzministerium, wo bis auf die E-Mails, die in Finanzämtern noch ausgedruckt werden müssen, weil das Bundesfinanzministerium noch nicht festgelegt hat, dass die elektronische Akte die führende Akte ist. Vielleicht können Sie da auch mal was tun, aber darauf bekommen Sie demnächst eine Antwort von uns. Es wäre uns sehr gelegen, wenn wir da weiterhin Papier reduzieren und einfach die Geschwindigkeit erhöhen können. Ich freue mich auf eine konstruktive Debatte zu dem E-Government-Gesetz im entsprechenden Ausschuss. Es gibt ja die Idee, einen eigenen Ausschuss zu machen, habe ich gehört. Das wäre auch ganz gut, wenn wir das machen könnten, weil der HuFA jetzt sehr belastet ist mit vielen anderen Dingen, die dort anliegen. Am Ende muss der Landtag selbst entscheiden, ob er das gern will, wir würden das sehr begrüßen. Ich freue mich auf eine interessante Debatte zum E-Government-Gesetz und bedanke mich fürs Zuhören. Danke. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Alle Reden von Andreas Schubert Protokoll ↗