Maik Kowalleck
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle begrüße ich auch Frau Butzke, die Präsidentin des Landesrechnungshofs.
(Beifall im Hause)
Meine Damen und Herren, die Vorstellung der Jahresberichte im Landesrechnungshof in Rudolstadt ist ja mittlerweile zur Tradition geworden. Deshalb nutze ich die Einladung der Präsidenten auch immer wieder gern und war am Montag zur Pressekonferenz vor Ort in Rudolstadt. Der dort vorgestellte Bericht wird uns allerdings erst im nächsten Jahr beschäftigen. Die angesprochenen Themen wie „Lehrermangel“ und „Umgang mit Investitionen in unserem Land“ sind dennoch aktueller denn je. Der Präsidentin des Landesrechnungshofs und ihrem Team gilt daher auch der Dank für ihre klaren Worte, die sie am Montag gefunden hatte. Meine Damen und Herren, mit dem Jahresbericht 2021 berichtet der Thüringer Rechnungshof zur Haushaltsrechnung 2019 und legt seine Prüfungsergebnisse zur Haushalts- und Wirtschaftsführung dem Landtag und der Landesregierung vor. Der Jahresbericht 2021 ist der zwölfte und damit letzte, den der frühere Präsident Dr. Sebastian Dette mitverantwortet hat, deshalb an dieser Stelle auch noch mal einen herzlichen Dank an Herrn Dr. Dette für seine Arbeit und die Unterstützung unseres Hohen Hauses.
(Beifall im Hause)
Die CDU-Fraktion hat sich – wie in den Vorjahren – intensiv mit der Haushaltsrechnung 2019, dem Jahresbericht 2021 des Thüringer Rechnungshofs und der Stellungnahme der Landesregierung beschäftigt. Für uns als Mitglieder der CDU-Fraktion ist es immer wieder wichtig, Hinweise und Informationen für unsere Arbeit zu bekommen. Dabei sind die Mitarbeiter des Landesrechnungshofs wichtige Ansprechpartner für uns. Mit der Vorlage 7/3895 hat die CDU-Fraktion eine entsprechende Beschlussempfehlung in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Unsere Anregung, dem Landtag Bericht zu erstatten, wurde in den vorliegenden Beschlussempfehlungen des Ausschusses berücksichtigt. Der Berichterstatter hat das ja auch hier noch mal zusammenfassend dargelegt. In Teil A berichtet der Landesrechnungshof über die haushaltswirtschaftliche Lage und gibt wirtschaftliche Empfehlungen. Teil B enthält die Feststellung zur Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung 2019 mit einer Analyse von Einnahmen und Ausgaben nach Hauptgruppen und einzelnen Aufgabenschwerpunkten. An dieser Stelle möchte ich daher noch mal auf die ausgewählten Einzelergebnisse der Prüfungstätigkeit eingehen. Wie ich sagte, hatten wir hier auch eine entsprechende Beschlussempfehlung eingebracht. Zum Thema „IT-Support“ des Landes führt der Rechnungshof aus, dass digitales Arbeiten in der Verwaltung eine sehr zuverlässige Informationstechnik bedingt. Damit die IT-gestützten Abläufe stets funktionieren, müssten die Anwender bestmöglich unterstützt und ein reibungsloser IT-Betrieb sichergestellt werden. Dies sei Aufgabe des IT-Supports. 40 Prozent der vorhandenen IT-Personalkapazitäten werden für diesen genutzt. Dies entspricht einer jährlichen Personalausgabe von rund 16 Millionen Euro. Bei der Organisation des IT-Supports habe der Rechnungshof deutliche Mängel festgestellt – deshalb auch unsere Beschlussempfehlung, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die erheblichen Mängel bei der Organisation des IT-Supports in der Landesverwaltung zu beheben und dazu bis Mitte des Jahres 2023 im Haushalts- und Finanzausschuss Bericht zu erstatten. Weiterhin wird die Landesregierung gebeten, der personellen Unterbesetzung des IT-Bereichs entgegenzuwirken. Wir haben gerade dieses Thema „Informationstechnologie“ regelmäßig hier im Hohen Hause und werden heute auch noch mal im Lauf der Plenardebatte darauf eingehen. Uns war es als CDU-Fraktion insbesondere wichtig, hier auch noch mal ein Augenmerk darauf zu legen. Dann hatten wir das Thema „Maßnahmen zur Integrationsförderung“. Der Rechnungshof prüfte seit 2019 Maßnahmen der Integrationsförderung. In der regionalen Verteilung der Zuwendungen bestand ein großes Ungleichgewicht, so der Rechnungshof. Die Projekte wiesen zum Teil nur einen geringen sachlichen Bezug zur Integration auf. Der Rechnungshof hat Zweifel daran, dass die Wirksamkeit der Förderprogramme hier flächendeckend greift. Hierzu gibt es die Beschlussempfehlung, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die Bagatellgrenze für die Förderung kommunaler Gebietskörperschaften einzuhalten. Auch hier sind diese Themen der Integrationsförderung immer wieder Punkte, die für uns wichtig sind und auf die wir auch insbesondere ein Augenmerk legen. Es gab ja auch die Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“, eine Projektförderung entfiel auf diese Diversitätsstudie. Beabsichtigt war eine Befragung von möglichst allen Landesmitarbeiterinnen und -mitarbeitern vor dem Hintergrund der Entwicklung einer Diversity-Strategie für den Thüringer Landesdienst, die auch den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes umfasst. Für den Aufbau der Prozessarchitektur und den Entwurf eines Fragebogens bewilligte die Staatskanzlei in den Jahren 2018 und 2019 Fördergelder von mehr als 300.000 Euro. Nach Medienberichten im Frühjahr 2019 mit öffentlicher Kritik an der geplanten Befragung entschied sich dann die Staatskanzlei, das Projekt zurückzustellen und zunächst nicht weiterzuverfolgen. Die schließlich ohne Ergebnis abgebrochene Studie verursachte letztendlich Ausgaben von über 220.000 Euro. Hier haben wir als Haushalts- und Finanzausschuss die Bemerkung des Rechnungshofs zustimmend zur Kenntnis genommen und werden auch gerade bei der Entwicklung und Begleitung neuer Studien unser Augenmerk darauf legen, dass hier sparsam mit Steuergeldern umgegangen wird. Seit 2019 förderte das Land die Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung im Freistaat Thüringen. Die damit verbundenen Aufgaben der Zielerreichungs- und Erfolgskontrolle nimmt dabei das Thüringer Sozialministerium nicht wahr, so der Rechnungshof. Hier gab es von uns als Haushalts- und Finanzausschuss nach der Diskussion im Ausschuss die Empfehlung, dass die Landesregierung gebeten wird, die Fördermaßnahmen nach der Richtlinie zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum einer systematischen Erfolgskontrolle zu unterziehen und über die Ergebnisse daraus im Gesundheitsausschuss bis zum Jahresende 2022 Bericht zu erstatten. Dies von unserer Stelle als eine Auswahl von verschiedenen Punkten, weitere Themen hatte ja der Berichterstatter schon angegeben. Ich denke, wir werden im Laufe der Diskussion auch das eine oder andere Thema noch mal beleuchten. An dieser Stelle gilt ein herzlicher Dank vonseiten der CDU-Fraktion der Präsidentin und dem gesamten Team des Rechnungshofs für den Bericht und die damit verbundenen Bemerkungen und Hinweise. Ein ebenso großer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagsverwaltung für ihre Unterstützung. Die CDU-Fraktion empfiehlt die Entlastung des Landesrechnungshofs und die Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2019. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und noch eine gute Beratung an dieser Stelle.
(Beifall CDU)
