Martin Henkel
Fragestunde
Mögliche Wolfsrisse in der thüringischen Rhön Dem Fragesteller liegen Informationen vor, dass es Ende Juni und Anfang Juli 2022 zu zwei weiteren möglichen Wolfsrissen im Thüringer Teil der Rhön gekommen ist. Dabei handelt es sich um ein getötetes Kalb bei Kaltenwestheim und den Verlust von neun Tieren eines Damwildgeheges bei Diedorf. Um diese Verdachtsfälle zu verifizieren, entnahmen jeweils benachrichtigte Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs bzw. des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz Proben zu labortechnischen Untersuchungen. Ein weiterer Vorfall vom April 2022 in Kaltenwestheim – da ging es um drei getötete Damtiere – wurde zwischenzeitlich offiziell als Wolfsriss bestätigt. Bei allen drei genannten Fällen wurde jeweils von den geschädigten Personen auf eigene Rechnung zusätzlich eine unabhängige Gutachterin beauftragt, die ebenfalls Proben zur labortechnischen Untersuchung entnahm. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erklärt sich die Landesregierung die Tatsache, dass neben der Beprobung durch das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs von den Geschädigten in den genannten Fällen eine unabhängige Gutachterin zur Probenentnahme beauftragt wurde? 2. Entspricht es den Tatsachen, dass durch das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs auf die im Veterinärbereich übliche Entnahme einer Rückstellprobe, also einer B-Probe, verzichtet wird und, wenn ja, warum? 3. Wie viele Schadensmeldungen über mögliche Wolfsrisse ergingen an das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs seit seinem Bestehen und wie fiel jeweils die labortechnische Untersuchung aus – bitte in Jahresscheiben seit Bestehen des Kompetenzzentrums und aufgeschlüsselt nach den Rissursachen „Wolf“, „Hund“, „Wolfshybride“ und „ungeklärt“ angeben –? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu möglichen Fehleinschätzungen in der Diagnostik vor bzw. wie sicher ist eine Unterscheidung mithilfe labortechnischer Untersuchung zwischen Wolf und Wolfshybride bzw. zwischen Hund und Wolfshybride möglich?
