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Ringo Mühlmann

AfD 15.07.2022 Sitzungen 7/87

Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr

Ja, und zwar ist dem einen oder anderen bekannt, dass ich durchaus die eine oder andere Kleine Anfrage hier im Haus stelle. Das mache ich nicht, weil ich mich sonst langweilen würde, sondern weil ich es für die Arbeit hier wichtig finde und weil ich genau in solchen Momenten genau solche Anfragen vorholen kann: Anfrage 7/2873, dort hat die Landesregierung geantwortet auf die Frage nach Gründen für die Einstufung der drei dauerhaft kriminogenen Orte in Thüringen. Ich will es kurz vorlesen, zitieren aus der Antwort zu Frage 2: „Welchen Anteil an der Einstufung als kriminogene Orte tragen Delikte nach § 265a Strafgesetzbuch?“ Antwort: „Delikte nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) sind nicht Bestandteil der diesbezüglichen Aus- und Bewertung und bilden somit keine Grundlage.“ Das Nächste, was aus der Anfrage hervorgeht, ist aus der Antwort zu Frage 1, die Gründe für die Einstufung als dauerhaft kriminogene Orte. Hier nennt das Innenministerium sechs Teilbereiche: Teilbereich 1 – KapitaI-, SexuaI-, Körperverletzungs- und Branddelikte; Teilbereich 2 – Raub-, Erpressungs-, Nötigungs- und Bedrohungsdelikte; Teilbereich 3 – Delikte nach AMG, BtMG und NpSG; Teilbereich 4 – Delikte nach Asyl- und Aufenthaltsgesetz; Teilbereich 5 – Beleidigungsund Sachbeschädigungsdelikte, Delikte gegen die Öffentlichkeit, unter anderem Bombendrohungen und Landfriedensbruch; Teilbereich 6 – Diebstahlsdelikte. Das ist, was die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage erbracht hat, warum in Erfurt drei Orte als dauerhaft kriminogene Orte eingestuft wurden. Sie haben es nur heruntergespielt. Sie wollen es wahrscheinlich nicht verstehen, Herr Bilay, aber das sagt die Landesregierung. Da können Sie sich fünfmal dagegen erwehren, dass es nicht so sei. (Beifall AfD)

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