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Babette Pfefferlein

GRÜNE 15.07.2022 Sitzungen 7/87

b) Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen

Frau Präsidentin, ich glaube, so viel Zeit brauche ich nicht, aber trotzdem herzlichen Dank für den Hinweis. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ja, es wurde schon mehrfach gesagt, inzwischen pfeifen es wirklich die Spatzen von den Dächern: Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss dringend in die Generalüberholung. Das war schon vor der Coronapandemie bekannt und es wurde da wirklich an der falschen Stelle gespart. Aber das bezieht sich auf die ganze Bundesrepublik. Es fehlten Ärztinnen und Ärzte, die Digitalisierung war vielerorts leider ein Fremdwort und die wissenschaftliche Anbindung an Lehre und Forschung gab es kaum, die universitäre Verankerung war auch nicht wirklich vorhanden. Aber das hat bereits die vorherige Bundesregierung erkannt. So wurde im vergangenen Jahr entschieden, den Öffentlichen Gesundheitsdienst mit der Bereitstellung von 4 Millionen Euro in den kommenden Jahren strukturell zu stärken. Im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP wurde betont, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst gestärkt werden muss. Darum wurde angekündigt, dass auf der Grundlage eines Zwischenberichts die notwendigen Mittel für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD bereitgestellt werden. Das sind gute erste Signale, die wir auch in Thüringen gern hören. Auf diese angekündigten Gelder müssen wir gut vorbereitet sein und die effizient und gemäß ihrer Bestimmung einsetzen. Da leisten wir schon mal eine gute Vorarbeit. Einen starken Öffentlichen Gesundheitsdienst kriegen wir nur im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und den Kommunen. Deshalb ist es folgerichtig, dass sich gleich mehrere Fraktionen ernsthaft mit dem Thema beschäftigen. Und damit meine ich nicht, Herr Dr. Lauerwald, den Gesetzentwurf von Ihrer Fraktion, der letztes Jahr vorgelegt worden ist. Der hat sich nämlich mit Kontrollzwängen, Überwachungsvorschriften und Anzeigepflichten beschäftigt und das wollen wir definitiv nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nein, damit meine ich den damals unter dem Gewicht der Erkenntnisse des ersten Pandemiejahres entstandenen, aktualisierten CDU-Antrag und unseren Antrag von Rot-Rot-Grün „Öffentlichen Gesundheitsdienst modernisieren und Gesundheit vor Ort stärken – für ein zeitgemäßes Gesundheitsdienstgesetz in Thüringen“. Hier sind nicht nur teilweise sehr schmerzliche Erkenntnisse aus den vergangenen beiden Jahren der Coronapandemie eingeflossen, sondern auch die bereits vor 2020 bekannten strukturellen Defizite. Wir geben diesem dringend notwendigen Strukturprozess damit aus dem Parlament heraus eine breite Unterstützung und bereiten heute vor, wohin die angekündigten Gelder des Bundes fließen sollen. Bei der neuen Aufstellung eines leistungsfähigen ÖGD stehen die Orientierung am Gemeinwohl und die gesundheitliche Chancengleichheit an erster Stelle. Mit einer breiten, aber auch schnellen Reform des ÖGD müssen wir vorankommen. Corona wird leider nicht die einzige Bedrohung bleiben. Weitere Epidemien und Pandemien sind absehbar. Zu lange wurden und werden weltweit Ökosysteme zerstört. Der Klimawandel wird kleingeredet und die Konsequenzen des menschlichen Umgangs mit der Natur werden verdrängt. Weil wir darum wissen, muss auch das neue ÖGD-Gesetz in Thüringen darauf ausgerichtet werden. Der ÖDG muss so aufgestellt sein, dass dieses wichtige Organ unserer Gesellschaft besonders gut für die Aufgaben der kommenden Jahre gerüstet ist. Dazu gehört, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst multiprofessionell, interdisziplinär und vernetzt arbeiten kann. Dazu braucht es neue und effizient arbeitende Strukturen, eine moderne und digitalisierte Verwaltung und eine gut bezahlte Fachlichkeit mit Anbindung an die Wissenschaft. Wir wollen, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst gemäß seiner herausragenden Bedeutung ausgestattet und die Arbeit nicht nur an finanz- und verwaltungspolitischen Vorgaben ausgerichtet wird. Der ÖGD muss viel stärker auf allen Ebenen präsent sein. Die örtlichen Behörden in den Kommunen sind dabei genauso in den Blick zu nehmen wie die überregionalen Landesbehörden. Seine multiprofessionelle Ausrichtung muss in allen Gremien der jeweiligen Handlungsebenen wahrgenommen werden und Gewicht bekommen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss aus der Stiefkindecke, und zwar ganz schnell. Deshalb setze ich auch von allen Beteiligten das notwendige Engagement für die neue Aufstellung voraus. Ich möchte an dieser Stelle ganz herzlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Öffentlichen Gesundheitsdienst danken. Sie haben in den letzten Jahren wirklich eine hervorragende Arbeit geleistet und das ist nicht selbstverständlich gewesen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb bitte ich auch um Zustimmung zu beiden vorliegenden Anträgen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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