Dr. Thadäus Rudolf König
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Kommen wir nun zum Thema: Als öffentlich wurde, dass das Bildungsministerium die Schulgeldfreiheit kurz nach ihrer Einführung wieder ausgesetzt hat, war die Empörung gerade unter den Auszubildenden und den Schulträgern, aber auch in der gesamten Bevölkerung groß. Ich möchte daran erinnern, dass eine Petition durch Auszubildende aus Weimar auf den Weg gebracht wurde – sie wurde mehr als tausendmal gezeichnet –, dass sich Ausbildungsjahrgänge mit Briefen an die Fraktionen und das Ministerium gewandt haben und dass die Medien umfassend berichtet haben. Ich sage in diesem Zusammenhang deutlich: Diese Empörung und die mediale Berichterstattung waren absolut berechtigt und richtig. Denn so, wie das Bildungsministerium hier agiert hat, geht man nicht mit Auszubildenden, unseren Fachkräften der Zukunft, um.
(Beifall CDU)
Die unsoziale Aussetzung der Schulgeldfreiheit, die ein fatales Signal an die Auszubildenden war, wird heute zurückgenommen und es kommt zu rückwirkenden Auszahlungen der Erstattung zum 1. Januar und damit lückenlos. Dass dieser Erfolg für die Auszubildenden erzielt werden konnte, liegt vor allen Dingen auch an der Hartnäckigkeit der CDUFraktion sowohl bei der Einführung der Schulgeldfreiheit, als es große Widerstände gerade aus dem Bildungsministerium gab, als auch beim Kampf um den Erhalt der Schulgeldfreiheit in den vergangenen Wochen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Für
wie viele Auszubildende gibt es wirklich eine Schulgeldfreiheit?) Für bestimmt 90 Prozent, würde ich sagen, jetzt auch für die Schulen in freier Trägerschaft. Es gibt Bildungsgänge, wie zum Beispiel bei den Ergotherapeuten, wo es relativ hohe Schulgelder gibt, wo die Erstattung ja im Durchschnitt gerechnet wird und einzelne Träger noch minimal Schulgeld erheben. Trotzdem reden wir hier von einer Entlastung für annähernd 90 Prozent, die gar kein Schulgeld mehr zahlen, und deswegen ist auch der Begriff „Schulgeldfreiheit“ richtig.
(Beifall CDU)
Was ich aber sagen will: Heute ist ein guter Tag für die tausend Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen, die an einer Schule in freier Trägerschaft lernen. Denn die Schulgeldfreiheit wird nun gesetzlich festgeschrieben und damit gibt es kein Ermessen mehr für das Bildungsministerium, die Schulgeldfreiheit bzw. die daraus resultierende Erstattung an die freien Träger auszusetzen. Durch die gesetzliche Festschreibung schaffen wir Klarheit und Kontinuität für die Auszubildenden und die Schulen in freier Trägerschaft und setzen so ein wichtiges Signal für die Zukunft. Unser Gesetzentwurf hat somit die Klarheit geschaffen, die im Sinne der Auszubildenden gebraucht wurde. Mit dem vorliegenden gemeinsamen Änderungsantrag der CDU zusammen mit der Minderheitskoalition wird unser Gesetzentwurf aus dem letzten Plenum noch einmal präzisiert, indem nun für die in Anlage 3 aufgeführten Bildungsgänge der Gesundheitsfachberufe eine in dieser Anlage erhöhte staatliche Finanzhilfe an die freien Träger erstattet wird. Der Anspruch der Schulträger wird damit verpflichtend festgeschrieben. Nach den hitzigen Debatten im Vorfeld wurde nach Einbringung unseres Gesetzentwurfs lösungsorientiert diskutiert und der geänderte Gesetzentwurf ist letztendlich einstimmig im zuständigen Bildungsausschuss verabschiedet worden. Ich denke, heute wird es auch eine Einstimmigkeit geben. Das zeigt für uns als CDU-Fraktion, es war richtig, hier hartnäckig zu bleiben.
(Beifall CDU)
Wenn man die Debatten der letzten Monate Revue passieren lässt, dann fragt man sich: Wenn alle das Gleiche wollten, warum gab es dann die Probleme? Wir hätten uns, wenn die Aussetzung nicht stattgefunden hätte, diese ganze Diskussion hier ersparen können.
(Beifall CDU)
Das muss man auch einmal deutlich sagen. Sehr geehrte Damen und Herren, dass die Schulgeldfreiheit enorm wichtig für die Attraktivität der Gesundheitsfachberufe in Thüringen ist, unter anderem, um Ausbildungsabbrüche aus finanziellen Gründen und Wechsel in andere Bundesländer zu verhindern, habe ich bereits mehrfach in verschiedenen Debatten hier im Hohen Hause deutlich gemacht. Immerhin beschließen wir heute zum dritten Mal auf Initiative der CDU-Fraktion über die Schulgeldfreiheit – einmal im Rahmen eines gemeinsamen Entschließungsantrags der CDU und der Minderheitskoalition zum Haushalt 2021 im Dezember 2020, einmal im Rahmen unseres Antrags zur Schulgeldfreiheit im Mai 2021 und heute mit der Gesetzesänderung. Auch wenn es aufgrund der hohen Bedeutung der Gesundheitsfachberufe richtig ist, im Vorgriff auf eine bundeseinheitliche Lösung hier diese Entscheidung zu treffen, sollte die Schulgeldfreiheit auf Bundesebene geregelt werden. Da sind wir einer Meinung, das Eckpunktepapier muss umgesetzt werden. Wir als CDU-Fraktion werden uns auch in Zukunft für die Stärkung der Gesundheitsfachberufe einsetzen, weil wir die Gesundheitsfachberufe – diese Stärkung – als eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben sehen, um eine hochwertige medizinischtherapeutische Versorgung abzusichern. Der Zugang zur Ausbildung ohne finanzielle Hürden ist dabei ein erster Schritt. Die nächsten Schritte zur Steigerung der Ausbildungsattraktivität müssen sein: bessere Arbeitsbedingungen und auch die Diskussion, wenn die Berufsordnungen geändert sind, über die Einführung eines Ausbildungsentgelts. Ich würde mich freuen, wenn wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich habe schon am Anfang gesagt: Heute ist ein guter Tag für die tausend Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen. Sie können nun gestärkt und auch, denke ich, viele sehr glücklich in die Sommerferien gehen und die neuen Auszubildenden haben auch eine sichere Zukunft für das neue Ausbildungsjahr. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
