Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Soweit uns Einzelfälle bekannt werden – in der Art, wie Sie sie jetzt andeuten –, wird nicht nur darüber gesprochen, sondern wir halten auch Rücksprache mit den betroffenen Aufsichtsstellen im Ministerium und in den Schulämtern und werden gegebenenfalls dann das Nötige einleiten. Aber mehr kann man dazu an dieser Stelle nicht sagen. Wir sind uns jedenfalls sehr bewusst, dass sich das Mäßigungsgebot auch auf den privaten Bereich bezieht.
