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Janine Merz

SPD 15.07.2022 Sitzungen 7/87

b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, auch ich begrüße Frau Butzke als Rechnungshofpräsidentin, die ja sozusagen noch frisch im Amt ist und zwischenzeitlich den ersten eigenen Jahresbericht vorgelegt hat, wie wir schon gehört haben. Darüber dürfen wir dann im nächsten Jahr im Detail debattieren. Der heute zur Diskussion stehende Rechnungshofbericht für das Jahr 2019 ist sozusagen noch aus der Feder von Dr. Dette und soll hier diskutiert werden. Mit dem Haushaltsjahr 2019 blicken wir ein letztes Mal in die Zeit vor der Coronapandemie. Der Bericht bestätigt einen ausgeglichenen Haushalt, der ohne Kreditaufnahme auskommt. Einnahmen und Ausgaben waren ordnungsgemäß belegt, schwerwiegende Verstöße wurden nicht festgestellt. Gleichzeitig wurde die Einnahmenerwartung bei Steuern um 430 Millionen übertroffen, der Schuldenstand wurde leicht gesenkt und der Rücklage konnten zusätzliche Mittel zugeführt werden. Letzteres hat sich als Glücksfall für die 2020 einsetzende Pandemie herausgestellt. Zu den Steuereinnahmen vermerkt der Rechnungshof zudem in seinem Bericht, dass sie 2019 stärker als die bereinigten Ausgaben gewachsen und bereits das zehnte Jahr in Folge angestiegen sind. Entsprechende Auswirkungen auf die Haushaltsvolumen dürften also nicht ausgeschlossen sein. Die Investitionsausgaben lagen mit 1,43 Milliarden Euro über dem Vorjahreswert. Gleichzeitig hat beispielsweise das günstige Zinsumfeld in dieser Zeit zu Einsparungen von 62,4 Millionen Euro geführt. Sehr geehrte Damen und Herren, wie Kollege Hande in seiner Berichterstattung deutlich gemacht hat, haben wir im Haushalts- und Finanzausschuss intensiv zum Bericht beraten. In den allgemeinen Betrachtungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung gibt es jedes Jahr öffentlich im Sommer nun eben die feine Kritik an den Dingen, die aus Sicht des Rechnungshofs nicht so gut gelaufen sind. Die kann man wahlweise teilen, muss man aber nicht immer. Beispielhaft möchte ich drei Punkte herausgreifen. Da wäre erstens die Organisation des IT-Supports in der Landesverwaltung, die aus Sicht des Rechnungshofs als deutlich verbesserungswürdig eingeschätzt wird. Bereits im Rechnungshofbericht des vergangenen Jahres wurde dieser Aspekt aufgegriffen. In ihren Stellungnahmen haben die betreffenden Ressorts den Ausführungen des Rechnungshofs in weiten Teilen beigepflichtet und darüber hinaus organisatorische, wirtschaftliche und personelle Hemmschwellen hervorgehoben. Die im Bericht geforderte Behebung der Mängel beim ITSupport sowie die Beseitigung personeller Engpässe sind aus unserer Sicht eine logische und richtige Forderung des Rechnungshofs. Zweitens die Kritik an der mangelnden Übersicht bei der Förderung des Schul- und Sporthallenbaus staatlicher Schulträger – eine unzweifelhaft notwendige Förderung des Landes in Richtung der Kommunen als staatliche Schulträger, aber im Kern eben eine freiwillige Leistung des Freistaats. Die tatsächlichen Bau- und Sanierungsbedarfe der Schulen und Sporthallen sind nur durch die jeweiligen Kommunen vor Ort im Detail zu benennen, ganz nach dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung: Die Kommunen wissen am besten, was sie vor Ort brauchen. Seitens des Bauministeriums wurde darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit bereits Umfragen durchgeführt wurden, um den mittelfristigen Investitionsbedarf zu ermitteln. Der Rücklauf seitens der Kommunen war jedoch leider unvollständig, hat aber zumindest einen ersten Überblick erbracht. Zusätzlich wurden Schulbauplanungsausschüsse ins Leben gerufen, um die Investitionsbedarfe zu konkretisieren. Den Vorwurf, das Land würde sich keinen ausreichenden Überblick über die Notwendigkeiten bei den Schulsanierungen verschaffen, kann ich unter diesen Gesichtspunkten nicht nachvollziehen. Als dritten Punkt noch einmal etwas Positives: die angemahnten Defizite in der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Hier soll aus Rudolstädter Sicht zusätzliche Verstärkung durch IT-Spezialisten erfolgen vor dem Hintergrund, dass Umsatzsteuerbetrug effektiver bekämpft werden muss und soll – eine Forderung, der wir uns sehr gern anschließen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, insgesamt erfreuen sich die sachlichen Prüfungen und Berichte des Rechnungshofs erst in den vergangenen Tagen wieder einer besonderen Beliebtheit. Das Schöne daran ist, dass die zahlreichen Stellungnahmen mindestens genauso viel Interpretation im jeweiligen Umfeld ermöglichen. Für jeden ist somit immer etwas dabei. Entbehrlich wäre aus meiner Sicht aber die in den finanzwirtschaftlichen Empfehlungen des Berichts für das Jahr 2019 vorgenommene Interpretation des Rechnungshofs, der Mittelfristige Finanzplan 2020 bis 2024 würde implizit eine Neuverschuldung entgegen der rechtlichen Regelungen der Schuldenbremse enthalten. Hier hat das Thüringer Finanzministerium zu Recht deutlich widersprochen. Im Gegenzug ist es richtig, dass mit dem am Montag dieser Woche vorgestellten Rechnungshofbericht 2022 auch der Landtag in den Empfehlungen direkt angesprochen wird. Die deutlich hervorgehobene Kritik an der Globalen Minderausgabe und der damit verbundenen Teilaufgabe des Königsrechts des Parlaments kann sich nur an uns als Haushaltsgesetzgeber richten. Denn es ist letztendlich dieser Landtag, der mit seinen Entscheidungen die Ausgabengestaltung übernimmt. Insbesondere die letzten beiden Haushalte waren sehr viel stärker durch das parlamentarische Verfahren beeinflusst. Es wäre daher angebracht, wenn sich Fraktionen – und bei der Globalen Minderausgabe sollte sich eine speziell angesprochen fühlen – auch rückblickend mehr zu ihrer Verantwortung bei der Haushaltsgestaltung bekennen. Denn nichts ist schlimmer als die temporäre Amnesie, die gern einsetzt, wenn es um die Kritik bei der Ausgabenentwicklung geht, die man gemeinsam in zuvor beschlossenen Haushalten selber mitgezeichnet hat. Ich denke, bei allen unterschiedlichen Sichtweisen der demokratischen Fraktionen macht die Beschlussempfehlung deutlich, dass der Haushaltsund Finanzausschuss willens und in der Lage ist, eine gemeinsame Empfehlung zur Entlastung zu beschließen. Auch ich möchte mich im Namen der Koalitionsfraktionen an dieser Stelle beim Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die kritische Begleitung der Arbeit der Verwaltung und des Landtags bedanken. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Thüringer Landesverwaltung und den nachgeordneten Behörden für die engagierte und gute Arbeit und natürlich auch unseren Referentinnen in der Fraktion. Und ich danke Frau Taubert und dem Finanzministerium für die hervorragende Arbeit der vergangenen Jahre. Namens der Koalitionsfraktionen bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Entlastung der Landesregierung und des Thüringer Rechnungshofs. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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