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Stefan Schard

CDU 15.07.2022 Sitzungen 7/87

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja gut, dass wir mit so einer rein sachlichen Debatte vielleicht den heutigen Tag, das Plenum, beenden und vielleicht auch in die Sommerpause gehen. (Beifall CDU) Das ist insofern erst mal gewissensberuhigend. Was mich natürlich nicht beruhigt, Herr Blechschmidt, ist, dass ich Ihnen in den Sachthemen zumindest recht geben muss an dieser Stelle. Mal gucken, wie lange ich das in dem Sommer mit vor mir hertrage (Beifall CDU) und die Erholungsphase dementsprechend kurz sein wird. Aber nichtsdestotrotz handelt es sich um ein sehr ernstes Thema. Der Verfassungsgerichtshof ist eine sehr, sehr wichtige Institution in unserem Bundesland, in unserem Freistaat Thüringen. Das wissen wir alle. Auch das, was der Kollege Blechschmidt gesagt hat, ist natürlich alles nicht neu in Thüringen, für Thüringen. Andere Bundesländer – die meisten – haben einen Vizepräsidenten und auch wir hatten in der Vergangenheit immer einen Abwesenheitsvertreter. Der hatte bloß keine besondere Bezeichnung. Das holen wir jetzt nach und stärken dabei die Position des Landtags, weil der Landtag – und das ist auch schon vorgebracht worden – jetzt den Vizepräsidenten wählt und damit bestimmt. Das führt aber nicht dazu, Herr Kollege Montag, dass hier tatsächlich ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet werden müssen, weil der Vizepräsident am Ende auch überhaupt keine andere Stellung hat, als er sie früher als Abwesenheitsvertreter ohne Namen schlichtweg auch hatte. Insofern kann man diesem Antrag natürlich guten Gewissens zustimmen, insbesondere nachdem auch der Antrag meiner Fraktion noch mal klargestellt hat, dass es sich nur um einen Abwesenheitsvertreter handelt, der lediglich dann auf den Plan kommt, wenn der Präsident nicht da ist, nicht im Hause ist oder nicht fungieren kann. Ich möchte eines vorwegschicken, weil wir die Diskussion – sehr geehrte Kollegen von der AfD-Fraktion – auch schon in der ersten Lesung hatten. Da ist vorgeworfen worden, es geht wieder um personelle Mauschelei etc. Nein, wir hatten schon einen Abwesenheitsvertreter, der hatte bloß keine Bezeichnung – da wiederhole ich mich –, und es gibt auch überhaupt keine Mehrkosten. Insofern ist diese Debatte unbegründet, unberechtigt. Ich gebe Ihnen allen an dieser Stelle vielleicht auch noch mal mit, diesem Vorschlag zuzustimmen, damit wir tatsächlich an dieser Stelle ein gut aufgestelltes Haus haben und natürlich auch einen Landtag haben, der an dieser wichtigen Institution organisatorisch mitgewirkt hat. Herzlichen Dank. Ihnen allen einen guten Sommer und wir sehen uns dann im Herbst oder nach dem Sommer in diesem Rund wieder. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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