Janine Merz
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete, Zuschauer am Livestream, die Digitalisierung, die wir uns alle vehement wünschen und bei der wir seit Jahren tatsächlich manchmal nur in kleinen Schritten vorankommen in der Gesellschaft, hier speziell der Verwaltungsakte in den Behörden, ist seit geraumer oder seit langer Zeit in aller Munde. Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt dafür notwendige Anpassungen im Thüringer E-Government-Gesetz vor. Immer mehr Verwaltungsleistungen sollen und müssen elektronisch angeboten werden. Das haben wir schon gehört. Dem steht in einigen Fällen noch das Schriftformerfordernis im Weg und die nur wenig verbreiteten elektronischen Schriftformersetzungen gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz. Der Gesetzentwurf will an dieser Stelle mit einer Experimentierklausel zusätzliche Möglichkeiten zunächst befristet bis zum Jahr 2026 eröffnen. Ebenso wird die rechtlich verbindliche Bekanntgabe von Verwaltungsakten in elektronischer Form erleichtert. Der Entwurf sieht eine Bekanntgabefiktion in Anlehnung an das Online-Zugangsgesetz vor. Liegt das Einverständnis seitens der Nutzerinnen und Nutzer vor, darf die Behörde eine Bekanntgabe unter Einhaltung entsprechender Fristen elektronisch übermitteln. Wie gesagt, das Verfahren kann nur bei gegenseitigem Einverständnis zustande kommen. Ziel dieser Anpassung ist, dass das neue elektronische Verwaltungsverfahren niederschwellig und somit benutzerfreundlicher genutzt werden könnte oder kann. Zusätzlich entfallen die mittlerweile überholten Bereitstellungszeiträume für die Landesförderung von Digitalisierungsmaßnahmen der Kommunen. Der Hintergrund ist einfach. Das bisherige Gesetz sieht eine Befristung bis maximal 2022 vor. Der Wegfall dieser Regelung soll sicherstellen, dass auch über das laufende Haushaltsjahr hinaus IT-Förderungen für die Kommunen über den Haushalt unproblematisch möglich sind. Insgesamt also ein technischer, ein eher technischer, aber notwendiger Gesetzentwurf, der die Digitalisierung der Landes- und Kommunalverwaltungen weiter verbessern dürfte. Alles Weitere dürfte sich in der Diskussion im Ausschuss ergeben. Seitens der SPD-Fraktion beantrage ich die Überweisung in den Haushalt- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
