Götze
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Weltzien beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Antwort zu Frage 1 möchte ich mit einer kleinen Vorbemerkung beginnen: Ein Einbürgerungsverfahren ist grundsätzlich ein sehr aufwendiges Verwaltungsverfahren, in dem der Antragsteller und andere Behörden mitarbeiten müssen. Bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen und im Rahmen der notwendigen Behördenbeteiligungen kann es zudem im Einzelfall einen besonderen Prüfungsbedarf geben, der das Verfahren erheblich verzögern kann. Wesentlich ist auch, wie intensiv der Antragsteller mitwirkt, und teilweise auch, wie schnell ausländische Behörden arbeiten bzw. Urkunden im Herkunftsland beschafft werden können. Zudem muss man zwischen Einbürgerungsverfahren unterscheiden, in denen die bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung bestehen bleiben kann, zum Beispiel EU-Staatsangehörigkeiten, und solchen, bei denen sich der Antragsteller nach dem jeweiligen ausländischen Recht aus seiner bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen lassen muss. Ein solches Entlassungsverfahren dauert in der Regel nochmals mehrere Monate und manchmal auch deutlich länger. Da jeder Einbürgerungsfall anders gelagert ist, lässt sich eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer kaum bestimmen und wäre auch wenig aussagekräftig. Anlässlich der in der Vorbemerkung zu dieser Mündlichen Anfrage genannten Petition hat das zuständige Fachreferat meines Hauses das Landesverwaltungsamt gebeten, eine Abfrage bei den Einbürgerungsbehörden durchzuführen, die unter anderem auch eine Abfrage von Warte- und Bearbeitungszeiten beinhaltete. Dabei wurden die Einbürgerungsbehörden gebeten, eine grobe Schätzung abzugeben, ohne aktenintensiv studieren und auswerten zu müssen. Nach dem Ergebnis dieser Abfrage fallen die Zeiten bis zu einem Beratungstermin zur Besprechung und Übergabe eines vollständigen Antrags unterschiedlich aus und reichen von – dies haben drei Behörden geantwortet – mehreren Wochen Wartezeit bis hin zu mehreren Monaten Wartezeit – dies haben neun Behörden geantwortet. Bis zum Beginn einer Antragsbearbeitung vergehen anschließend in der Regel wieder mehrere Wochen – dies haben sieben Behörden geantwortet – bzw. mehrere Monate. Die Bearbeitung selbst dauert dann in der Regel bei allen Behörden weitere zwei bis drei Monate, wenn Mehrstaatigkeit hingenommen werden kann und alle Unterlagen vollständig sind. Anderenfalls verzögert sich die Bearbeitung. Eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von der Antragstellung bis zum positiven Abschluss eines Einbürgerungsverfahrens im Sinne der Fragestellung kann aus den bereits genannten Gründen der Unterschiedlichkeit von Einbürgerungsverfahren nicht angegeben werden. Die Antwort zu Frage 2: Hierzu liegen weder dem Landesverwaltungsamt noch dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Zahlen vor. Die Antwort zu Frage 3: Im Rahmen der vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales initiierten Abfrage, die anlässlich der erwähnten Petition durchgeführt wurde, haben viele Einbürgerungsbehörden von coronabedingten Personalausfällen berichtet, die bei einigen Behörden zu einer erhöhten Bearbeitungsdauer und zu Bearbeitungsstaus geführt haben. Dies betrifft insbesondere die kreisfreien Städte, die im Vergleich zu den übrigen Einbürgerungsbehörden die meisten Einbürgerungsverfahren zu bearbeiten haben. Als weitere Ursache für eine erhöhte Bearbeitungsdauer wurden stark erhöhte Antragszahlen, insbesondere von geflüchteten Menschen aus den Jahren 2015 und 2016, und die in diesen Verfahren häufig bestehenden Schwierigkeiten bei der Identitätsfeststellung genannt. Im Rahmen einer vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales durchgeführten Länderumfrage wurden ähnliche Probleme aus anderen Bundesländern berichtet. Die Personal- und Organisationshoheit bei der Bewältigung der ihnen übertragenen Aufgaben obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die betroffenen Einbürgerungsbehörden, darunter auch die stark betroffene Stadt Erfurt, haben im Rahmen der durchgeführten Abfrage berichtet, dass sie daran arbeiten, bestehenden Defiziten mit zusätzlichem Personal und/oder internen organisatorischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Die Schwierigkeiten dabei bestehen darin, dass Einbürgerungsverfahren nur von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern bearbeitet werden können und zusätzliche Stellen erst geschaffen werden müssen. Bestehende personelle Probleme können daher nur mittel- und langfristig behoben werden. Antwort zu Frage 4: Vor dem Hintergrund, dass sich die Pandemielage inzwischen entspannt hat und auch angesichts der Tatsache, dass die betroffenen Behörden an personellen und organisatorischen Lösungsmöglichkeiten arbeiten, geht die Landesregierung davon aus, dass sich Bearbeitungsstaus und daraus resultierende längere Wartezeiten zumindest mittelfristig auflösen lassen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
