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Ringo Mühlmann

AfD 15.07.2022 Sitzungen 7/87

Aufbewahrung von Akten im Zusammenhang mit der Arbeit der Untersuchungsausschüsse 5/1 und 6/1 des Thüringer Landtags

Sehr geehrter Herr Präsident, da wir den Antrag heute hier ablehnen, möchte ich die Ablehnung zumindest kurz begründen. Die in Rede stehenden Akten, die sogenannten NSU-Akten, wurden 2012 und in den Jahren danach gesichert. Es handelt sich insbesondere um unzählige Akten aus polizeilichen Ermittlungsverfahren des Staatsschutzes und weit darüber hinaus. Später kam dann 2016 die Organisierte Kriminalität, auch rückwirkende Sicherung dazu. Der eine oder andere, dessen personenbezogene Daten nach wie vor in diesen Akten stehen, ist mittlerweile möglicherweise verstorben oder hat sich, was fast noch schlimmer ist, zwischenzeitlich vielleicht sogar als unschuldig herausgestellt. Eine Bereinigung der Akten wurde seit mindestens zehn Jahren nicht vorgenommen. Der Erhebungsbeschluss war damals schon weitgehend unbestimmt und damit auch weit gefasst, was die beiden eben genannten Probleme dadurch natürlich noch umso schwerer wiegen lässt. Der NSUKomplex ist aus juristischer Sicht abgeschlossen. Der weiteren Aufbewahrung kann man daher vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich eben nicht mehr zustimmen. (Beifall AfD)

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