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Robert-Martin Montag

FDP 15.07.2022 Sitzungen 7/87

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Ich hoffe ja immer, lieber Herr Schubert, dass Sie dem auch mal Folge leisten, wenn ich hier Inhalte vortrage. Aber jetzt klappt es bestimmt, da bin ich mir sicher. – Das war ein Scherz, liebe Frau Astrid Rothe-Beinlich. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, total lustig!) Das obliegt ja nicht nur Ihnen, das zu bewerten, ob das lustig ist oder nicht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Wir haben alle gelacht hier!) (Zwischenruf aus dem Hause: Die CDU vor allen Dingen!) (Heiterkeit DIE LINKE) Liebe Kolleginnen und Kollegen der anwesenden Fraktionen und Gruppen, (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Es gibt nur eine Gruppe!) OZG bzw. E-Government-Gesetz-Vorlage, Herr Schubert, da freuen wir uns natürlich. „Digitalisierung“ – das wissen Sie ja – ist ein Herzensthema der FDP. Hin und wieder dürften Sie sich vielleicht auch durch unsere Arbeit angespornt gefühlt haben, da doch mal einen Zahn zuzulegen. Gut, dass jetzt was vorgelegt wird. Aber ich habe das am Mittwoch schon mal im Rahmen einer Aktuellen Stunde gesagt, ich habe das auch gestern schon mal gesagt, es ist nur leider wieder mal ein bisschen spät und ein bisschen knapp. Denn wenn wir allein mal das OZG nehmen, das sollte eigentlich zum 31.12.2022 dann schon wirksam werden, respektive eben auch ausgerollt werden. Das ist bisher leider noch nicht so wirklich der Fall. Es ist natürlich auch eine komplexe Fragestellung – da ist überhaupt kein Dissens dabei –, das über Europa, über den Bund, über das Land und auch auf die Kommunen dort mitzunehmen. Das ist tatsächlich eine Herausforderung, der sich alle politischen Verantwortungsebenen zu stellen haben. Wir müssen aber auch da schauen, dass es tatsächlich besser und schneller geht. Ich glaube, das gelingt uns, indem wir dann beispielsweise die kommunalen Belange eben stärker adressieren, dass man in diesem komplexen Prozess, weil man nicht wirklich weit gekommen ist, eine Priorisierung bei der Umsetzung von OZG-Leistungen vornimmt, dass man das über 2022 hinaus auch finanziell sicherstellt, und dass man die Transparenz erhöht mit einer klaren Darstellung, welche Umsetzungsprojekte finalisiert sind und zu welchen Konditionen dann auch eine Weiter- und Nachnutzung anderer möglich ist. Vielleicht macht es Sinn, ein OZG in die Fläche zu bringen und zu den Kommunen zu bringen, ich sage mal, in Form eines OZG light, denn das ist es faktisch auch, denn von den 249 OZG-Umsetzungsprojekten sind überhaupt nur 168 für alle nutzungsfähig. Ich glaube, darauf sollte man sich konzentrieren. Bei mehr als 90 Prozent aller Verfahren ist es bisher nicht möglich, das auch auszurollen. Ich glaube, wir brauchen tatsächlich auch ein intelligentes neues Fristenmodell, damit mit dem Ablauf der bisherigen OZG-Umsetzungsfrist kein Stillstand eintritt. Inhaltlich sollte der Regelungsbedarf im Bereich „Nachnutzung und Vergaberecht“ once only und digital first sowie im Verwaltungsverfahren geprüft werden. Insofern freuen wir uns auf die weitere Debatte. Sie haben uns da vielleicht als manchmal etwas nervig empfundenen Partner an Ihrer Seite, aber so verstehen wir Opposition: mit eigenen Ideen, mit Nachfragen und Dranbleiben, auch Ihnen eine Unterstützung dabei zu sein, tatsächlich unser Land besser zu machen, denn das ist Ihre Aufgabe und da bleiben wir natürlich kritisch konstruktiv mit dabei. Vielen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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