Christian Tischner
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft – Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen
Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich bin noch etwas verwundert, dass kein Mitglied der Landesregierung anwesend ist, gerade bei diesem Thema. Aber ich fange mal mit der Berichterstattung an, vielleicht kommt dann ja noch jemand. Der Landtag hat in seiner 43. Sitzung am 22. April 2021 folgenden Beschluss in Drucksache 7/3203 gefasst: „Der Thüringer Landtag stellt fest, 1. die Sicherung einer qualitativ hochwertigen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Versorgung in Thüringen ist eines der bedeutendsten gesellschaftspolitischen Zukunftsthemen und sollte zu den zentralen Anliegen der Landesregierung gehören; 2. zahlreiche Länder haben das Schulgeld für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen im Vorgriff einer bundeseinheitlichen Regelung bereits abgeschafft. Damit wird die Ausbildung attraktiver und die Nachwuchsgewinnung in diesen für die Gesundheitsversorgung wichtigen Berufen deutlich erleichtert. […] Die Landesregierung wird aufgefordert, die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen […] schulgeldfrei zu [stellen].“ Die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgte anteilig im Jahr 2021. Mit der Ankündigung der Streichung der Schulgeldfreiheit für das Haushaltsjahr 2022 durch die Landesregierung erfolgte die Beratung der Thematik dann allerdings in einem Sonderplenum am 8. Juni 2022. Zu dieser Sitzung hat die CDU-Fraktion den Gesetzentwurf in Drucksache 7/5524, Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft in Gesundheitsfachberufen, hier in den Landtag eingebracht. Durch Beschluss des Landtags in seiner 81. Sitzung am 8. Juni 2022 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport federführend sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 48. Sitzung am 21. Juni 2022 beraten und mit einer Beschlussempfehlung verabschiedet. Die Beschlussempfehlung in Drucksache 7/5942 regelt ergänzend zu dem vorgelegten Gesetzentwurf der CDU-Fraktion die einzelnen konkreten Schülerkostensätze für den Bildungsgang, und das sind die Berufe oder Bildungsgänge, die jetzt auch von der Regelung betroffen sind: Diätassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Massage und medizinisches Badewesen, Physiotherapie, medizinisch-technische Radiologieassistenz, pharmazeutisch-technische Assistenz und Podologie. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung in seiner 49. Sitzung am 13. Juli, also in dieser Woche, beraten. Die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/5942 wurde nun noch mit einem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung durch die Fraktionen CDU, Grüne, SPD und Linke nochmals mit Blick auf die angekündigte Bundesgesetzgebung konkretisiert. Demnach soll die hier vorliegende gesetzliche Regelung befristet bis zum Inkrafttreten einer entsprechenden bundesgesetzlichen Regelung gelten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
