Torsten Wolf
Fragestunde
Bestandteil des Lehrplans Sport an den Thüringer Grundschulen in Klassenstufe 4 ist die Schwimmausbildung. Ebenso ist in den weiterführenden Schulen Schwimmen Bestandteil der Lehrpläne bis zur Klassenstufe 10 bzw. 12. Durch die notwendigen Maßnahmen der Pandemiebekämpfung wurden unter anderem über einen längeren Zeitraum Schwimmbäder und Schwimmhallen auch für die Schwimmausbildung geschlossen. Dadurch konnten nicht umfänglich die im Lehrplan erfassten Kompetenzen im Bereich des sicheren Schwimmerlernens, insbesondere in Klassenstufe 4, vermittelt werden. Dies hat in der Folge auch Konsequenzen im Aufbau zusätzlicher Kompetenzen im Bereich Schwimmen an den weiterführenden Schulen. Eine Möglichkeit zusätzlicher Angebote in diesem Bereich ist das Programm „Aufholen nach Corona“. Ich frage die Landesregierung: 1. An wie vielen Schulen konnte in den Jahren 2020, 2021 und 2022 im Primarbereich nicht bzw. nicht vollumfänglich lehrplankonform Schwimmunterricht erteilt werden – bitte auch die Gesamtzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler angeben –? 2. Wie wurden die nicht vermittelten Schwimmkompetenzen systematisch und individuell den weiterführenden Schulen mitgeteilt, zum Beispiel auf Zeugnissen? 3. An wie vielen weiterführenden Schulen wurden Schwimmkompetenzen durch eigenen Schwimmunterricht vermittelt – bitte Auflistung nach Schularten im Schuljahr 2021/2022 –? 4. Wie werden systematisch seitens der Landesregierung Angebote zum Nachholen der Schwimmkompetenzen, auch im Hinblick auf den Umfang der derzeit gebundenen bzw. angemeldeten Mittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“, an die Schulen vermittelt? Vielen Dank.
