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Prof. Dr. Speitkamp

15.07.2022 Sitzungen 7/87

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Wolf beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Der Anfangsschwimmunterricht in der Doppeljahrgangsstufe 3/4 ist verpflichtender Bestandteil des Sportunterrichts. In der Regel findet der Schwimmunterricht in der Klassenstufe 3 statt. In den Schuljahren 2019/2020 sowie 2020/2021 konnte der Schwimmunterricht durch die Lockdownmaßnahmen im Zusammenhang mit der Covidpandemie nicht regulär durchgeführt werden. Die konkreten Schließzeiten vor Ort sind allerdings sehr unterschiedlich ausgefallen. So gab es Gebietskörperschaften, die in den genannten beiden Schuljahren durch entsprechende schulische Nachholangebote den Schwimmunterricht regulär beenden konnten – Landkreis Sömmerda und Saale-OrlaKreis. In anderen Gebietskörperschaften wurde seitens der Schwimmverantwortlichen ein immens großer Aufwand betrieben, um den Schülerinnen und Schülern zu ermöglichen, die Schwimmfähigkeit „15 Minuten Dauerschwimmen“ zu erreichen. Maßnahmen dazu waren die temporäre Eingliederung der betroffenen Viertklässler in den nachfolgenden regulären Schwimmunterricht der Drittklässler, die Schaffung zusätzlicher Angebote in Zusammenarbeit mit den Badbetreibern bzw. Schwimmvereinen vor Ort, zum Ende des Schuljahres Schwimmlager bzw. die Durchführung zusätzlicher Schwimmkurse während der Ferien. Das Augenmerk wurde dabei insbesondere auf die Schülerinnen und Schüler gelegt, die aufgrund der unzureichenden Anzahl der schulischen Schwimmstunden die Schwimmfähigkeit bis zum regulären Schuljahresende noch nicht erreicht hatten. Die konkrete Anzahl der Schulen, die trotz schulischer Maßnahmen keinen vollumfänglichen Schwimmunterricht hatten, beläuft sich auf 404 Schulen – Grundschulen und Gemeinschaftsschulen mit Primarschulen und Förderschulen. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schwimmfähigkeit aufgrund des nicht vollumfänglich erteilten Schwimmunterrichts beläuft sich summiert auf beide genannten Schuljahre auf 6.388. Davon zählten zum Zeitpunkt der Erfassung im Dezember 2021 3.810 als Nichtschwimmer, Schwimmleistung unter 25 Meter, und 2.578 als unsichere Schwimmer, mehr als 25 Meter, aber weniger als 15 Minuten. Das Schuljahr 2021/2022 wurde regulär geplant und im Regelfall auch durchgeführt. Die Schwimmstätten waren trotz Pandemie aufgrund der Landesverordnung fast durchgängig für das Schulschwimmen geöffnet. Sollte es aus organisatorischen Gründen zu punktuellen, kurzfristigen Ausfällen gekommen sein, wurden auch hier von den Schwimmverantwortlichen der Region Maßnahmen getroffen, um allen Schülerinnen und Schülern einen regulären Schulunterricht anzubieten. Aktuell werden die Zahlen für das zu Ende gehende Schuljahr erhoben, die Ergebnisse liegen in den ersten Monaten des neuen Schuljahres vor. Frage 2: Nach dem Ende des Anfangsschwimmunterrichts erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Dokument, aus welchem hervorgeht, inwiefern die Schwimmfähigkeit erreicht wurde. Zur Vereinheitlichung dieser Information wurde bereits im letzten Schuljahr ein Thüringer Schulschwimmpass eingeführt. Dieses Dokument wird als Kopie der Schülerakte beigefügt und der weiterführenden Schule übergeben. Frage 3: Der Schwimmunterricht an den weiterführenden Schulen gehört nicht zum verpflichtenden Bereich des Lehrplans Sport. Wie weit er an einer Schule überhaupt angeboten wird, hängt von den Rahmenbedingungen vor Ort – vorhandene Schwimmstätte, einsetzbare Schwimmlehrkraft, Organisation des Transports, Eintrittsgelder – ab. Dies kann nur von der einzelnen Schule mit dem Schulträger abgesprochen werden, der für anfallende Kosten aufkommen muss. Konkrete Zahlen zu den Schulen, die im weiterführenden Bereich Schwimmunterricht anbieten, liegen dem TMBJS nicht vor. Frage 4: Für die Schülerinnen und Schüler mit fehlendem vollumfänglichen Anfangsschwimmunterricht in den Jahren 2019/2020 und 2020/2021, die keine schulischen Nachholangebote erhalten können – Antwort zu Frage 1 –, wurden seitens des TMBJS Lernschecks vorbereitet. Nichtschwimmer erhalten dabei die Möglichkeit, einen 20-Stunden-Kurs zu besuchen, für unsichere Schwimmer gibt es 10-Stunden-Kurse. Die Lernschecks sind bis zum Auslaufen des Landesaktionsprogramms gültig. Ausgereicht werden sie direkt vom TMBJS an die betroffenen Schulen, sobald mindestens ein regionaler Anbieter, zum Beispiel Badbetreiber, Schwimmverband, Schwimmverein, Einzelperson, seine Mitarbeit im Landesaktionsprogramm bekundet und die dazugehörige Rahmenfinanzierungsvereinbarung unterzeichnet hat. Leider sind trotz weitreichender Werbung unter Einbindung der Netzwerke des Sports noch nicht für alle Landkreise und kreisfreien Städte Anbieter vorhanden. Die für die Lernschecks im Schulschwimmen notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt des TMBJS eingestellt. Die Abrechnung der Lernschecks erfolgt direkt vom Anbieter mit dem für die Abrechnung der Maßnahmen im Rahmen des Landesaktionsprogramms verantwortlichen Staatlichen Schulamt Westthüringen. Danke schön.

Protokoll ↗