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Schenk

15.07.2022 Sitzungen 7/87

Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es scheint ja wirklich alles sehr aufregend zu sein, zumindest aber noch nicht ganz so fokussiert. Aber das können wir ja ändern. Hier ist zumindest eine Kamera, vielleicht erhöht das den Fokus. (Beifall SPD) Herr Mühlmann, ich bin ein bisschen schockiert – ich meine, das bin ich öfter, aber in dem Fall –, dass Sie den Sinn einer politischen Debatte infrage stellen. Mein Verständnis von Politik – aber vielleicht habe ich das singulär – ist schon, dass wir ein bisschen mehr machen als Platons Hüllengleichnis nachzuspielen. Sprich, wir müssen schon über die Sachen reden, bevor wir dann zu einer Entscheidung kommen. In der Regel gibt es gute Gründe für etwas und gute Gründe gegen etwas und nicht einfach nur eine richtige Lösung. Deswegen, wenn Sie irgendwie den Sinn der Debatte bezweifeln, ist das schon fraglich, weil man kann natürlich Zahlen anführen und sagen: Ein Drittel hat es so und so gesehen oder ein Drittel Straftaten kommen daher. Aber deswegen ist es ein Argument in der Debatte. (Beifall SPD) Aus meiner Sicht ist es relativ sinnvoll, diese ganze Debatte vielleicht noch mal aufzurollen, denn man konnte jetzt hier aufgrund der Ausführungen der Abgeordneten manchmal den Eindruck gewinnen, dass wir vorher noch nie darüber geredet haben. Polizeiliche Videoüberwachung bedeutet aber automatisch – und das wurde sehr deutlich heute – eine unbestimmt hohe Anzahl an Grundrechtseingriffen. Es steht juristisch deswegen außer Frage, dass jede Person, die in dem überwachten Areal von installierten Kameras erfasst wird, in ihren Grundrechten betroffen ist. Allein diese Vielzahl führt ja somit zu einer sehr hohen Eingriffsintensität. Allein der Umstand also, dass solche Überwachungen ausschließlich an sogenannten gefährlichen Orten vorzusehen sind, rechtfertigt nach der Einschätzung des Innenministeriums eine solche pauschale Maßnahme eben nicht. Das ist eben ein Argument, was man einem anderen Argument gegenüberstellen kann. Videoüberwachung im Sinne des Antrags führt ja auch nicht zu einer Steigerung der Personaleffizienz. Um adäquat reagieren zu können, hieße der Einsatz von Überwachungskameras immer zeitgleich auch, zusätzliche Einsatzkräfte zum unmittelbaren Monitoring und weitere Einsatzkräfte, die dann sofort zur Gefahrenbeseitigung vor Ort gebracht werden müssten. Dann sind wir quasi beim dauerhaften 24-Stunden-Info-Stand, denn eine Anzeige führt ja noch nicht dazu, dass Kräfte da sind. Es steht weiterhin die Frage, ob Videoüberwachung überhaupt Gefahren abwehrt – das wurde von der Abgeordneten Rothe-Beinlich angesprochen – bzw. verhindert oder einfach nur das Stören verdrängt. Nach unserer Sicht tritt allenfalls dieser Verdrängungseffekt ein und verschiebt damit das Problem an einen anderen Ort. Diese Sichtweise wurde auch im Rahmen der schriftlichen und auch in den mündlichen Anhörungen deutlich. Insofern nutzt sich der Effekt von Kameras ab. Das wäre auch, wenn man auf das Beispiel mit den Sparkassenautomaten zurückkommt oder mit Banken im Allgemeinen. Natürlich ist die Videoüberwachung vielleicht im ersten Moment ein abschreckendes Signal, aber auch nur dann, wenn danach Aufklärung erfolgen kann. Das ist aus den schon dargestellten Gründen eben nicht immer der Fall. Der Abnutzungseffekt wird beschleunigt, wenn nach der Sicherheitsstörung nicht unverzüglich eine Reaktion erfolgt. Auch das belegen eben die verschiedenen Anhörungen der wissenschaftlichen Vertreter. Ich möchte noch einmal die soziologischen Gesichtspunkte nennen. Die Einführung von Kameraüberwachung ist soziologisch geeignet, eine in der Gesellschaft bestehende Bewertung als schwieriges bzw. gefährliches Areal weiter zu verstärken. Der Abgeordnete Bilay hatte das bereits ausgesprochen. Wenn wir immer und immer wiederholen, dass ein Ort besonders problematisch ist, verfestigt sich diese Einstellung natürlich auch. (Beifall SPD) Genau das ist der Unterschied zwischen subjektivem Sicherheitsgefühl und den über Zahlen belegbaren Fakten. (Zwischenruf aus dem Hause) Ich bin leider nicht so der Zwischenrufeluchs. Wenn Sie was sagen wollen, wir haben hier diese Mikrofone. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor dem Hintergrund kann Videoüberwachung also kontraproduktiv wirken. Der gefahrenabwehrende Ansatz des TMIK fokussiert an gefährlichen Orten weiterhin vordergründig auf technische Kameraüberwachung. Vielmehr sehen wir viel bessere Erfolgschancen durch die Konzentration von Einsatzkräften der originären Gefahrabwehrbehörden als auch der Polizei an solchen Orten. Denn dass es die gibt, bezweifelt niemand. Wir haben diese Position – und daran erinnere ich gern – wirklich mehrfach diskutiert. Ich selbst habe dazu in der 32. Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses vorgetragen. Und unbenommen unserer Präferenz verschließen sich die Ordnungsbehörden und die Polizei – das hat die Abgeordnete Marx gerade ausgeführt – dem Instrument der Videoüberwachung keineswegs. Man kann ja beim Lauschen dieser Debatte hier das Gefühl bekommen, es gäbe keine Videoüberwachung und wir müssten jetzt endlich mal darüber reden, dass man an manchen Orten nun wirklich mal eine Videokamera aufhängen kann. Deswegen, Herr Walk, ich habe eine gewisse Sympathie für die Idee, dass man immer einen kommunalen Vertreter findet, der das gleiche Parteibuch hat wie der, der jetzt hier gegen irgendwas ist. Ich mache das auch sehr gern, wenn wir über die kommunale Familie streiten. Trotzdem würde ich auch dem Oberbürgermeister Kreuch immer sagen: Wenn du die Kamera aufhängen willst, dann hänge sie auf. Diskutiere das mit deinem Stadtrat, da kann man vor Ort die Gelegenheiten einschätzen. Wir haben hier in der Anhörung sehr klargemacht, was der Vor- und Nachteil ist und was die Abnutzungseffekte sind. Ich glaube, es gibt hier eine große Übereinkunft, dass echte Augen von Polizeikräften am wirksamsten sind. Vielleicht sollten wir in diese Richtung weiterarbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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