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Stefan Möller

AfD 15.07.2022 Sitzungen 7/87

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes – Einführung des Amts der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich trage das jetzt also sozusagen relativ spontan vor für Frau Marx, die leider nicht anwesend ist und eigentlich Berichterstatterin zu diesem Tagesordnungspunkt ist, aber natürlich auch nicht damit gerechnet hat, dass der heute noch aufgerufen wird. Deswegen mache ich es relativ kurz. Durch Beschluss des Landtags in seiner 79. Sitzung am 5. Mai 2022 wurde der Gesetzentwurf von den Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Dort wurde er dann in seiner 38. Sitzung am 8. Juli dieses Jahres beraten. Der Hauptberatungspunkt drehte sich um die Neuformulierung des § 2 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes. Insbesondere geht es dabei um die Aufnahme der Funktion des Vizepräsidenten in diesen Absatz und natürlich auch um die in der Beschlussvorlage eingeführten Regelungen zur Auswahl dieses Richters aus dem Kreis der Berufsrichter. Das ist auch der wesentliche Punkt der Beschlussempfehlung. Ich wünsche uns nun eine schöne Beratung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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