Olaf Kießling
b) Entlastung des Thüringer Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2019
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne! Sie haben jetzt schon einiges zum Haushalt 2019 gehört, deswegen will ich heute auch mal noch ein paar andere Punkte ansprechen, die wir so jetzt noch nicht von meinen Vorrednern gehört haben. Es geht hier ja wieder um die Entlastung der Landesregierung. Wenn man sich mal die Haushaltsrechnung 2019 ansieht mit einem Überschuss entsprechend in Folge, der abgeschlossen worden ist, dann denkt man sich: Das muss ja was ganz Tolles, was ganz Gutes sein. Aber das ist eben nicht wie bei einem privatwirtschaftlichen Unternehmen etwas sehr Gutes. Warum genau, darauf gehe ich noch ein. Man muss die präsentierten Zahlen einmal genauer betrachten. Hier hat uns die Regierung einen Haushaltsplanentwurf hingelegt, der 430 Millionen Euro mehr vereinnahmte Steuern ausweist als eingeplant. Wir haben es gerade von meiner Vorrednerin gehört: Zum Glück, weil die Coronapandemie da schon grüßen lassen hat. Wie gesagt, 430 Millionen mehr Einnahmen, aber auch 450 Millionen mehr Ausgaben – Reste, die man vor sich hergeschoben hat. Die allgemeine Rücklage von 1,517 Milliarden ist dann angewachsen auf 1,849 Milliarden. In dieser allgemeinen Rücklage – auch „Haushaltsrücklage“ genannt – sind im Übrigen jetzt – noch einmal zwei Coronajahre später – 1,55 Milliarden Euro enthalten. Wenn Sie, liebe Pressevertreter, die Thüringer Bürger in den Monaten der letzten Haushaltsverhandlungen für 2022 einfach in Ihren Medien lesen lassen und sie glauben lassen, dass der Freistaat Thüringen für den Haushalt 2022 seine allgemeine Rücklage auf null fährt, dann wurde den Thüringer Bürgern nur die halbe Wahrheit gesagt und damit eben auch falsch informiert. Natürlich kenne ich Ihre Quellen genauso gut wie Sie, allerdings ist die Frage – das hat meine Fraktion entsprechend immer wieder in ihren Pressemitteilungen verdeutlicht –, warum man den Bürgern eine derart falsche Transparenz der haushalterischen Lage Thüringens verschafft. Für alle, die das gerade Gesagte nachlesen wollen: Sie finden es in dem Bericht auf Seite 59, Band 1 der Haushaltsrechnung 2019. Auf der gleichen Seite der Haushaltsrechnung 2019 befindet sich auch die Übersicht der übrigen Rücklagen, die der Kernhaushalt in den letzten Jahren eingebaut bekommen hat. Deren Summe beträgt zum 31.12.2019 1,454 Milliarden Euro, inklusive allgemeine Rücklage sind das dann somit 3,3 Milliarden Euro. Rücklagen sind finanzielle Reserven, die man natürlich auch braucht, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann. Sie dienen unter anderem der Sicherstellung der Liquidität. Bei 3,3 Milliarden Euro sollten Sie einfach mal die bisherigen Armutsgesänge einstellen, liebe Regierung. Wir haben in 2019 nicht ein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem. Ich weiß, Frau Taubert, Sie machen da einen guten Job, weil es ja auch viele andere Ministerien gibt, die noch mehr Ausgaben fordern. Da muss man schon ein bisschen haushalten. Ich greife von den Rücklagen exemplarisch mal eine heraus, um Ihnen zu verdeutlichen, was das Anwachsen von Rücklagen bedeutet, wo dem Bürger Geld abgenommen wird, nämlich Steuergeld, zur vermeintlichen Aufgabenerfüllung. Doch passiert nichts anderes als eine Anhäufung und eben nicht die Abarbeitung der Aufgaben. Dadurch sind noch Negativzinsen fällig geworden, beispielsweise bei Rücklage aus der Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte – nur mal als Beispiel. Wir suchen hier alle unisono nach Entlastungen für die Thüringer Unternehmen, aber das sind allenfalls Lippenbekenntnisse, denn dies ist ein konkretes Beispiel, wo man handeln könnte, wenn man wollte. So liegen eben in dieser Rücklage 2019 3,6 Millionen Euro mehr, mehr als noch 2018, nämlich in Summe 27,3 Millionen Euro. Schon zwei Jahre später – am 31.12.2021 – sind es schon mal 36,8 Millionen Euro. Wenn Sie dem Thüringer Unternehmer zur vermeintlich guten Zweckerfüllung Geld über die Ausgleichsabgabe abnehmen, welche aber von den Integrationsämtern nicht zielgerichtet verausgabt wird, dann muss bei solchen Summen einmal darüber gesprochen werden: Was ist da wohl falsch? Diese Rücklage zeigt, dass das Problem in Thüringen hauptsächlich nicht nur die Geldmenge ist, sondern eben eine Regierung, die die Interessen der eigenen Bürger aus dem Auge verloren hat, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Diese Landesregierung lässt sich von den hart arbeitenden Bürgern zwar auskömmlich mit Geld und Abgaben ausstatten, setzt dann aber nur die Projekte um, die in ihr rot-rot-grünes, verblendetes Ideologiebild passen. Wer hier im Landtag von einer One-in-one-out-Klausel tönt, um die Unternehmen zu entlasten, ist gut beraten, auch hier endlich mal tätig zu werden. Da könnten Sie mit der Aussetzung der Erhebung dieser Landesabgabe anfangen, da bliebe das Geld wenigstens bei den Betrieben, bei denen, die es direkt selber gut und sinnvoll verwenden können. Wie eingangs erwähnt, schließt die Haushaltsrechnung 2019 mit Ausgabenresten in Höhe von 450,1 Millionen Euro ab, die nach 2020 übertragen wurden. Die in das Jahr 2019 übertragenen Ausgabenreste betrugen damals 514,5 Millionen Euro. Vergleicht man diese Zahlen mit denen aus dem meiner Sicht noch gesunden Jahr 2015, in dem die nicht verausgabten Mittel noch rund 220 Millionen Euro betrugen, ist diese Entwicklung keinesfalls positiv. Auf den Seiten 105 bis 111 der Haushaltsrechnung 2019 ist eine Analyse möglich, in welchen Funktionen offensichtlich die meisten Ausgaben nicht getätigt wurden, das heißt, schlichtweg vor sich hergeschoben wurden oder, besser gesagt, wo das Versagen der Regierung offenkundig wird. Die hohen Ausgabenreste, die seit Jahren vor allem im investiven Bereich auftreten, sind ein Hinweis auf eine oft nicht sachgerechte Mittelverwendung und Mittelveranschlagung bei der Haushaltsausgabenaufstellung. Der Rechnungshof fordert, dass nur solche Ausgaben veranschlagt werden, die der Höhe nach und auch tatsächlich für den voraussehenden Zweck benötigt werden und auch voraussichtlich verausgabt werden können. Dies erfordert, dass zum Beispiel Fördermaßnahmen rechtzeitig konzeptioniert und auch bedarfsgerecht gestaltet werden. In Niedrigzinszeiten, zumal man noch ausreichend flüssige Mittel hat, gilt es unbedingt, weitblickend zu investieren. Das ist nicht passiert. Versäumtes lässt sich in diesem Falle auch nicht nachholen und schon gar nicht zu den Preisen von 2019, denn hier ist einiges geschehen. Nach vorsichtigen Schätzungen des Rechnungshofs ist allein für den Bereich der Erhaltung der Landesstraßen und der Brücken in den letzten sechs Jahren ein Investitionsstau von rund 64 Millionen Euro entstanden. Zudem weist der Landesstraßenbedarfsplan 2030 einen Nachholbedarf für das Beseitigen von Funktionseinschränkungen von 186 Millionen Euro aus. Es gibt aber auch Haushaltspositionen, bei denen liegen gebliebene Mittel auch durch verspätete Verausgabung nicht wiedergutzumachen sind. Hier wären zum Beispiel die 132 Millionen Euro Personalkosten in 2019 genannt, die trotz Budgetierung eben nicht ausgegeben wurden. Da fragt man sich, warum. Warum wurden diese Stellen nicht besetzt? Die Stellen wurden nicht besetzt, weil versäumt wurde, diese auszuschreiben, obwohl sie sich im Stellen-Soll und im Bedarf fanden. Das Personal, das Sie 2019 verschlissen haben, weil es für nicht eingestellte Kollegen mitarbeiten musste, hat spätestens in Ihrem Coronamaßnahmenjahr 2020/2021 den sogenannten Rest bekommen. Der öffentliche Dienst im Freistaat – und damit meine ich nicht die Ministerien, sondern die Stellen in den Behörden, die den direkten Kundenkontakt an der Basis haben und händeringend nach Nachwuchs rufen – gilt als so unattraktiv wie nie zuvor. Und warum? Kaputtgespart. Ihre Einsparungen von 132 Millionen Euro bekommen hier einen ganz faden Beigeschmack. Ich erinnere hier auch nur an das Problem bei den vielen Lehrern und dem entsprechenden Lehrermangel. Nein, Sie sehen also, es ist nicht gutzuheißen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung in 2019 einen derartigen Haushalt mit sogenannten erwirtschafteten Überschüssen vorlegt. Nun zur Schuldenpolitik dieser Regierung: 14,94 Milliarden Euro Schulden hatte Thüringen zum 31.12.2019. Dieser Schuldenstand enthält 1,835 Milliarden Euro getilgte und anschließend wieder neu aufgenommene Kredite in 2019. Auf der anderen Seite erreicht der Anlagenbestand nicht benötigter Haushaltsmittel unterjährig einen Stand von bis zu 3,6 Milliarden Euro. Der Kassenbestand, also das Saldo zwischen den nicht benötigten Mitteln und den Kassenkrediten, erreichte laut Haushaltsrechnung – Seite 31 – mit 3,5 Milliarden Euro am 15.11.2019 den höchsten Wert. Der Freistaat musste für kurzfristige Geldanlagen Zinsen zahlen – so was gab es noch nie in der Geschichte. Diese Negativzinsen betrugen in Summe seit 2018 1,2 Millionen Euro. Was hätte man damit nicht alles Gutes machen können, meine Damen und Herren? Dieses mangelhafte Liquiditätsmanagement hat meine Fraktion in Form meiner Person auch schon mehrfach kritisiert. In Zeiten von Negativzinsen ist es den Bürgern gegenüber schwer zu erklären, wenn der Freistaat sich Geld leiht, das man nicht braucht, und auf der anderen Seite legt man es wieder an, zum Beispiel bei einer Greensill Bank, die dann auch entsprechend pleitegegangen ist. Hier sieht man, wie der Schaden für die Steuerzahler durch rot-rot-grüne Politik auch durch falsch angelegtes Geld noch weiter vergrößert wird. 50 Millionen Euro, die eben einfach mal so weg sind, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Ob nach den veranschlagten zehn Jahren Insolvenzverfahren noch etwas von den 50 Millionen übrig bleibt, das steht in den Sternen und ist mehr als fraglich. Wir lassen uns überraschen. Gerade das heute in Rede stehende Haushaltsjahr 2019 war das Jahr, in welchem in der später ausgefallenen Greensill Bank eben diese 50 Millionen angelegt wurden. Nein, wir können also aus diesen genannten Gründen und aus vielen weiteren Gründen, die meine Vorredner schon ausgeführt haben, diese Landesregierung für das Haushaltsjahr 2019 eben nicht entlasten. Mein Dank gilt aber trotzdem der Verwaltung, die die Zahlen entsprechend aufbereitet hat, und den Kollegen im Haushaltsausschuss. Ich möchte hier noch auf eine konkrete Feststellung des Rechnungshofs eingehen. Diese betrifft die absolut lasche Überwachung und Vergabepraxis bei den Fördermittelbeantragungen und auch entsprechende Prüfungen. Steuergelder Ihrer Bürger sind es nämlich, die in undurchsichtige Kanäle mit einem Linksdrall fließen ohne jegliche Erfolgskontrolle. Dringendst – ich wiederhole –, dringendst sollte hier eine andere, bestenfalls die vom Rechnungshof empfohlene Gangart eingelegt werden, wenn Sie sich nicht eines Tages einen Untreuevorwurf gefallen lassen wollen/müssen. Mein Dank gilt aber auch hier noch mal dem Rechnungshof mit seinen Direktoren und Mitarbeitern, welcher mit seinem Bericht eine hervorragende Arbeit gemacht und geleistet hat und auch entsprechend hier die Fraktionen immer sehr gut unterstützt. Auch noch mal einen besonderen Dank an unseren Herrn Dr. Dette, der als Präsident den Thüringer Landesrechnungshof sehr gut geleitet
(Beifall AfD)
und sich nun in seinen wohlverdienten Ruhestand verabschiedet hat. Dem Rechnungshof mit seinen sehr guten Haushaltungsführungen, wo sich die Landesregierung mal ein Beispiel nehmen sollte, können wir natürlich eine uneingeschränkte Entlastung erteilen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
