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Maik Kowalleck

CDU 15.07.2022 Sitzungen 7/87

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst mal herzlichen Dank an den Staatssekretär für den Überblick. Sie haben ja auch im Gesetzentwurf dargelegt, dass mit dem vorliegenden Änderungsgesetz die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung unterstützt werden soll, und haben jetzt auch an dieser Stelle noch mal den Änderungsbedarf dargelegt, Thema „Schriftformerfordernis und elektronische Bekanntgabe“. Hinsichtlich der Kosten haben Sie schon angemerkt, dass die Kommunen auch in den letzten Jahren für ihre Vorhaben unterstützt wurden und dass auch im kommenden Haushalt entsprechende Mittel bereitgestellt werden sollen. In der Vorlage steht auch, dass pro Jahr zugunsten der Kommunen Zuwendungen in Höhe von etwa 10 Millionen Euro erfolgen sollen. Uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, dass die Kommunen weiterhin unterstützt werden. Da gibt es unterschiedliche Bedarfe, die Mittel werden unterschiedlich abgerufen. Das ist mit Sicherheit ein Thema für unseren Haushaltsund Finanzausschuss. Ich beantrage hiermit noch mal formal die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielleicht besteht die Möglichkeit, eine Liste entsprechend vorzubereiten, welche Kommunen schon Unterstützungsleistungen bekommen bzw. wo noch Bedarfe vorliegen, damit wir eine Übersicht dazu haben. Für uns ist es auch wichtig, dass wir hinsichtlich der finanziellen Ausstattungen eine Übersicht bekommen. Von daher ist es in dem Haushalts- und Finanzausschuss gut aufgehoben. Ich denke, das haben die vergangenen Jahre gezeigt. Ob wir da einen extra Ausschuss brauchen, stelle ich hiermit infrage. Aufgrund der Thematik des Einzelplans 16 haben wir in den vergangenen Jahren gesehen, dass das dort gut aufgehoben ist. Ich hatte ja hier heute Morgen die Berichterstattung des Landesrechnungshofs erwähnt. Hier sehen wir immer wieder, dass das gerade auch in den Jahresberichten eine Rolle spielt, die Digitalisierung der Verwaltung und die Bedarfe, die da noch bestehen. Wir haben uns als CDU-Fraktion in den vergangenen Jahren immer wieder Gedanken gemacht und Vorschläge eingebracht. Sie haben unsere Wortmeldungen hierzu erwähnt. Wichtig ist, dass wir sehen, wo auf Landesebene noch Baustellen bestehen. Die elektronische Akte haben Sie angesprochen. Da hätten wir uns durchaus vorstellen können, dass da mit einem höheren Tempo vorangegangen wird. Es gibt halt in der Praxis unterschiedliche Herangehensweisen. Das Thema „Grundsteuer“ haben wir an der Stelle angesprochen. Da werden wir im Laufe des Sommers und Herbstes sehen, wie da die Rückmeldungen sind und wo Defizite bestehen. Unser Grundanliegen ist, dass wir auf jeden Fall die Digitalisierung in unserem Land weiter voranbringen. Der Staatssekretär hat das an der Stelle auch noch mal dargelegt, dass es durchaus positive Beispiele gibt, aber eben auch noch weitere Baustellen. Die müssen wir analysieren. Da müssen wir sehen, wo wir da weiter unterstützen können. Da sind wir als CDU-Fraktion auch ein Partner und wollen unser Land weiter voranbringen. Der vorliegende Gesetzentwurf zum E-Government bildet eine Gesprächsgrundlage. Unser Anliegen ist, dass wir die einzelnen Punkte detailliert im Ausschuss besprechen. Sie haben hier schon mal verschiedene Dinge angesprochen. Ich denke, das werden wir im Haushalts- und Finanzausschuss vertiefen, das ist unser Anliegen. Da haben Sie uns als CDU-Fraktion durchaus als Partner und als Ideengeber an der Seite. Ich freue mich auf die Beratung und weitere Vorschläge und wir werden uns da auch entsprechend einbringen. Danke schön. (Beifall CDU)

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