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Ringo Mühlmann

AfD 15.07.2022 Sitzungen 7/87

Sicherheitsempfinden der Menschen stärken – Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Gefahrenabwehr

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bergner, zunächst: Die Aufnahme des Tons, da haben Sie möglicherweise was verwechselt. Das war ein Antrag bezüglich der Bodycams zur Änderung des PAG, und der hatte mit diesem nichts zu tun, allerdings, zugegeben, inhaltlich durchaus verwandt. Aber darum ging es, um die Aufzeichnung des Tons, und dem hat gestern ebenfalls sogar die Koalition zugestimmt, zumindest die Aufnahme des Tons mit Videogeräten, und genau darum ging es in unserem Antrag und nicht um die Videoüberwachung im Zusammenhang mit diesem Antrag hier, der jetzt vorliegt, über den wir jetzt reden und auf den ich jetzt auch kommen werde. Videoüberwachung schützt nicht davor, dass Straftäter an der Begehung von Straftaten gehindert werden. Videoüberwachung ist zu Recht umstritten. Videoüberwachung schafft mehr Probleme gerade mit dem Datenschutz, als sie solche Probleme tatsächlich lösen kann. Videoüberwachung kostet Geld und – wenn man Videoüberwachung richtig betreiben will – auch noch Unmengen an Personal. Der wichtigste Punkt: Videoüberwachung ersetzt eben keine Polizei. (Beifall AfD) Kurzum: Videoüberwachung – und da muss ich es eben genauso ausdrücken, wie das auch Herr Walk schon gemacht hat – ist eben kein Allheilmittel. Sollte es daher Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und Wegen wirklich geben oder ist das vielleicht übertrieben? Das ist die Frage, die hier im Raum steht. Deswegen möchte ich auch noch ein paar Dafürpunkte bringen. Videoüberwachung sorgt beispielsweise für den kleinen Schreckmoment oder das kleine Zögern, in einigen Fällen vielleicht sogar für das Ablassen der Tat, wenn ein angehender Straftäter die Überwachung mitbekommt. Videoüberwachung erzeugt – gerechtfertigt oder nicht – ein positives subjektives Sicherheitsempfinden. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sagen Sie!) Videoüberwachung sorgt in vielen Fällen für eine nachträgliche und zuverlässige Identifikation der Täter und Videoüberwachung wird auch von Richtern und Gerichten als zuverlässiger Videobeweis anerkannt. Videoüberwachung kann daher auch präventiv tatsächlich Straftaten verhindern. Videoüberwachung ersetzt zwar keine Polizei, kann diese bei der Arbeit aber unterstützen, wie auch die Anhörung zu den Bodycams – anderes Thema, das hatten wir gestern – gezeigt hat. Daher ist Videoüberwachung eine von verschiedenen Möglichkeiten, innere Sicherheit zu behüten und zu schaffen. Als ein Beispiel gegen Videoüberwachung werden immer wieder gern faktenresistent angebliche Verdrängungseffekte angebracht. Demnach würde jede Straftat, die aufgrund einer vernünftigen Videoüberwachung beispielsweise auf dem Erfurter Anger verdrängt wird, dafür woanders in Erfurt stattfinden. Das ist – ich kann es nicht anders ausdrücken – Blödsinn. Wenn Sie jährlich 100 Straftaten auf diese Weise verdrängen, dann werden diese 100 Straftaten eben nicht in Gänze woanders in Erfurt stattfinden. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die werden woanders stattfinden, die werden nur verdrängt!) So was zu behaupten, ist billiger Populismus. (Beifall AfD) Und es ist schade – das muss ich jetzt auch noch dazusagen –, dass das von mir in der ersten Debatte zu diesem Antrag zur Einbringung seitens der CDU geforderte gesamtgesellschaftliche Konzept im Umgang mit kriminogenen Orten nun noch nicht zustande gekommen ist. Das wäre vielleicht eine Möglichkeit gewesen, Videoüberwachung auch zu vermeiden. Aber wie Sie mit unseren Einwürfen, unseren Anträgen umgehen, das haben wir ja schon oft genug erlebt. Sie lehnen sie ab ohne jeden Willen zur Sacharbeit. Deswegen ist das der Lauf auch in dem Fall gewesen. Deshalb habe ich in der gesamten Debatte immer wieder Zahlen und Fakten zu den dauerhaft kriminogenen Orten, also den gefährlichen Orten in Erfurt, eingebracht. Dennoch hat sich offenbar bisher wenig geändert, denn sie bestehen nach wie vor fort. Ich spare es mir daher heute, die Fakten, die dazu auf dem Tisch liegen, beispielsweise in Form meiner Kleinen Anfragen, noch mal auf den Tisch zu holen. Jeder, der sich im Ausschuss damit befasst hat, hatte die Möglichkeit, diese zur Kenntnis zu nehmen. Stattdessen ein Zitat aus der Medienberichterstattung rund um die Einbringung dieses Antrags hier im Thüringer Landtag im Herbst 2020. Da wurde in der „Thüringer Allgemeinen“ geschrieben: „‚Videorelevante‘ Straftaten machen gut ein Drittel aller am Anger registrierten Delikte aus.“ Weiter steht dort geschrieben: „361 der 1.085 Straftaten, die im Vorjahr auf dem Anger insgesamt registriert wurden, können als ‚videorelevant‘ eingeschätzt werden, weil Kameras sie erkennen und zu ihrer Aufklärung beitragen könnten.“ Ein Drittel aller dort stattfindenden Straftaten an dem wohl entscheidendsten kriminogenen Ort hier in Erfurt – ich frage mich, warum wir überhaupt noch darüber diskutieren, ob dieser Antrag angenommen wird oder nicht. (Beifall AfD) Es ist also bei Weitem nicht so, wie unerfahrene Erfurter Kommunalpolitiker anderer Parteien immer noch behaupten, dass es völlig unbedeutend ist, weil es ja dort nur um Erschleichen von Leistungen oder Ähnlichem geht. Es geht um ganz andere Straftaten, ich hatte es gerade vorgelesen: videorelevant. Es geht auch nicht einfach nur darum, dass dort viele Menschen unterwegs sind. Das ist eine Scheindebatte, die gern von Grün beispielsweise geführt wird, aber leider am Kern vorbeigeht. Deswegen kann man weiter dagegen wettern, die Straftatenbelastung des Erfurter Angers wird man dadurch aber nicht positiv beeinflussen. Dazu müsste man ganz woanders ansetzen. Dazu kann vielleicht mein Kollege Stefan Möller was sagen, aber um das Problem geht es hier in diesem Antrag nicht. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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