thueringer-landtag.de ↗

Plenarprotokoll 7/49

04.06.2021 · 223 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (26)Die Linke (22)CDU (18)FDP (11)GRÜNE (9)SPD (7)

Dorothea Marx

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream. Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung ist Frau Abgeordnete Maurer, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Urbach. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Präsidentin Keller, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Gottweiss zeitweise und Herr Minister Tiefensee entschuldigt. Zunächst allgemeine Hinweise: Frau Präsidentin Keller hat aufgrund der Eilbedürftigkeit für Frau Andrea Jahr, Moderatorin bei Oscar am Freitag-TV, Herrn Norman Ludwig, Kameramann beim Südthüringer Regionalfernsehen, und Frau Deborah Illing, zuständig für Kamera und Schnitt beim Südthüringer Regionalfernsehen, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bildund Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Ich möchte Sie an dieser Stelle gern noch einmal auf die Präsentation der Staatskanzlei zum immateriellen Kulturerbe der UNESCO aufmerksam machen, die heute im Foyer des Landtags zum letzten Mal zu sehen ist. Die von der Volkskundlichen Beratungsstelle Thüringen erarbeitete Wanderausstellung zeigt, was sich hinter der UNESCO-Konvention „Immaterielles Kulturerbe“ verbirgt, und macht auf die fünfte Vorschlagsrunde für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufmerksam. Wenn Sie die Gelegenheit wahrnehmen wollen, sich das heute noch einmal anzuschauen, steht Ihnen zur Beantwortung von Fragen Frau Dr. Juliane Stückrad sehr gern zur Verfügung. Hinweise zur Tagesordnung: Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung am Mittwoch übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 24, 65 und 70 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen, sodass sie dann auch heute zum Aufruf kommen müssen. Nach der heutigen Mittagspause wird erneut der Tagesordnungspunkt 76 aufgerufen, um die Wahl eines Mitglieds der G10-Kommission durchzuführen. Gibt es weitere Hinweise/Wünsche zur Tagesordnung Ihrerseits? Bitte schön, Herr Bühl.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir würden beantragen, da der Punkt eine besondere Dringlichkeit hat, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes, TOP 22, heute in jedem Fall noch aufzurufen, damit die Ausschüsse sich damit befassen können und die Änderung zum nächsten Schuljahr noch möglich ist.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Danke. Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Wir beantragen, dass der Tagesordnungspunkt 65, Erforschung von LongCOVID priorisieren, vor der Mittagspause abgearbeitet wird.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Gibt es weitere Änderungswünsche? Nein. Dann zunächst der Vorschlag von Herrn Bühl, den Tagesordnungspunkt 22 heute auch noch abzuarbeiten: Gibt es dagegen Widerspruch? Können wir so verfahren oder soll ich das formal abstimmen lassen? Ich lasse es abstimmen. Wer dafür ist, das heute abzuhandeln, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP. Wer ist dagegen? Das ist ein Mitglied der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Die restliche AfDFraktion. Damit ist das beschlossen, dass es heute abgearbeitet wird. Und der weitere Wunsch war, den Tagesordnungspunkt 65, die Sache mit Long-COVID, heute vor der Mittagspause abzuhandeln: Wer stimmt für diesen Wunsch? Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Eine Abgeordnete der AfD-Fraktion. Und wer enthält sich? Die restlichen Abgeordneten der AfD-Fraktion. Damit haben wir auch das so in der Tagesordnung platziert. Damit gilt die Tagesordnung wie eben verändert als festgestellt und wir können in die Abarbeitung schreiten. Wir kommen jetzt zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3062 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3070 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung zu einem oder zu beiden Gesetzentwürfen? Das ist der Fall. Wer möchte das übernehmen? Herr Abgeordneter Höcke, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Björn Höcke AfD

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, einen schönen guten Morgen auch von meiner Seite. Es sei mir gestattet, die Debatte um die Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung und die Einfrierung der Abgeordnetenbezüge auf das Niveau des Jahres 2020 in einen erweiterten Rahmen einzubetten. Ich tue das, um Ihnen noch mal die Brisanz des Themas vor Augen zu führen. Sehr geehrte Damen und Herren, unser Staat ist ein Raub der Parteien geworden. Diese Aussage stammt nicht von mir, sondern von Richard von Weizsäcker, ist 30 Jahre alt, aber meiner Meinung nach gültiger denn je. (Beifall AfD) Sah und sieht das Grundgesetz lediglich eine Mitwirkung der Parteien bei der Willensbildung vor, müssen wir heute von einer faktischen Parteienherrschaft sprechen, die das Prinzip der Volkssouveränität ausgehöhlt hat. (Beifall AfD) Wir fragen uns: Wie konnte es dazu kommen? Nun, die schlechte Entwicklung begann 1958 in der alten Bundesrepublik Deutschland mit der Einführung der sogenannten staatlichen Parteienfinanzierung. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 1959 wurde in den Bundeshaushalt ein Betrag von damals sage und schreibe 5 Millionen D-Mark für selbige eingestellt. 1964 waren es dann schon 38 Millionen D-Mark, 1967 und 1983 kam es zu einer Explosion der Ausreichung öffentlicher Mittel an Fraktionen, Abgeordnete, Mitarbeiter, Parteien und parteinahe Stiftungen. Auch die Abgeordneten schlugen immer wieder – leider, muss ich sagen – kräftig zu. 2014 beispielsweise erhöhten sich die Kollegen des Bundestags ihre Bezüge auf einen Schlag um 1.000 Euro. Das Ganze verschwand etwas im Freudentaumel der Fußballweltmeisterschaft, die in diesem Jahr stattgefunden hatte. Wir nennen das: schamlos. (Beifall AfD) Heute fließen in Deutschland Milliarden aus Steuergeld an Fraktionen, Parteien und parteinahe Stiftungen. 96 Mitglieder des Europäischen Parlaments, über 700 Bundestagsabgeordnete und über 2.000 Landtagsabgeordnete, darüber hinaus Tausende Mitarbeiter in den Fraktionen, in den Parteien und Stiftungen leben heute gut und gern aus der Politik und von der Politik. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was sich die Väter und die Mütter, die Väter und die vier Mütter, des Grundgesetzes niemals hätten vorstellen können und was sie niemals gewollt haben, das ist heute Realität. Es gibt in Deutschland nicht nur eine Landwirtschaft, es gibt in Deutschland nicht nur eine Forstwirtschaft, nicht nur eine Finanzwirtschaft, sondern es gibt in Deutschland heute auch eine Politikwirtschaft, die steuergeldgenährt ist. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie leben ganz gut davon, nicht?) Diese Politikwirtschaft und deren gewucherte Existenz ist für die Demokratie und die Volkssouveränität eher abträglich bzw. eine wirkliche Gefahr. Sehr geehrte Damen und Herren, Jens Borchert hat einmal den Teufelskreis beschrieben, in dem sich die politische Klasse hierzulande befindet. Er beschrieb fünf Punkte. Erstens: Existenz und Wachstum der politischen Klasse. Zweitens: Abschottung vom Volk. Drittens: Beschneidung von Mitwirkung durch das Volk. Viertens: Frustration beim Volk. Und Fünftens und Letztens – und da beginnt alles wieder von vorne –: Noch mehr Abschottung. Das Repräsentationssystem fordert eine Motivation, die das Gegenteil vom Streben nach eigenem Nutzen ist. Deswegen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, muss die Abschottung, die Borchert beschrieben hat, durchbrochen werden und die automatische Diätenerhöhung ist ein Akt der Abschottung und sie muss deshalb zurückgenommen werden. (Beifall AfD) Wir als AfD möchten den gewucherten Parteienstaat zurückdrängen. Deshalb kämpfen wir im Hohen Haus seit 2014 für mehr direkte Demokratie. Wir kämpfen hier seit 2014 im Hohen Haus für eine Verkleinerung des Landtags auf 62 Abgeordnete, auf 62 Sitze, wir kämpfen hier seit 2014 für eine Altersversorgung der Abgeordneten mit Augenmaß und wir kämpfen seit sechs Jahren für ein Ende der automatischen Diätenerhöhung. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen von den Altfraktionen, Sie haben mit Ihrem Corona-Extremismus zahllose Menschen in Kurzarbeit geschickt. Sie haben dafür gesorgt, dass zahllose Unternehmer Insolvenz beantragt haben bzw. noch viel mehr beantragen werden. Sie haben die Menschen in Angst und Schrecken versetzt. Sie können nicht von der Bevölkerung verlangen, den Gürtel enger zu schnallen, aber für sich so tun, als sei nichts passiert. Wasser predigen und Wein saufen, das mag Ihre Art sein, unsere Art ist das nicht. Wir lehnen so ein Vorgehen ab. Wir fangen bei uns an zu sparen und deswegen gibt es diese Gesetzesinitiative der AfD im Thüringer Landtag. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Unruhe FDP) Auch schon aufgewacht – schön. (Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Wir sind im- mer wach!) Na, da bin ich mir nicht so sicher.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Ich eröffne hiermit die gemeinsame Aussprache zu den beiden Vorschlägen und erteile Frau Abgeordneter Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass Sie, Herr Höcke, eher wach sind als andere, ist hoffentlich darin begründet, dass Sie nach der Heuchelei, die Sie hier vorgetragen haben, schlicht nicht schlafen können. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Entschuldigung, wer die Klappe so weit aufreißt, muss dann auch liefern. Ihre Pressemitteilung ist ja schon rausgegangen, ich habe sie gerade gelesen. Da geht es um „Selbstbedienungsladen“, darum, dass man die Forderung selbst vorleben muss, sonst wäre es reine Heuchelei. Da habe ich noch mal ganz schnell Ihre Homepage geprüft und geschaut, ob Sie denn nun endlich auch eine Rubrik „gläserne Abgeordnete“ zum Beispiel eingerichtet haben, wo jede und jeder nachvollziehen kann, was wer warum wie wofür erhält. Nichts dergleichen findet sich. Aber auch keine Verwunderung darüber, denn Sie leben ja davon ganz gut. Sie sind sich ja nicht mal zu fein, zu erklären, warum, wieso, weshalb Einzelne Ihrer Abgeordneten selbstverständlich auch weiterhin ihrer anderen Tätigkeit in einem Beruf nachgehen, weil dieses Einkommen als Abgeordneter auch nicht ausreicht, was man hier bekommt. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Wir haben al- le einen!) Ja, Sie haben alle einen, genau. (Unruhe AfD) Wir alle sind gewählte Abgeordnete – auch Sie. Das mag einem gefallen oder auch nicht, aber wir sind gewählt, um hier unseren Job zu machen, und nicht, um nebenbei – in Anführungszeichen – auch noch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und – ich sage mal – gleich doppelt zu schröpfen. Was wollen Sie aber? Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen wollen Sie von der AfD – so schreiben Sie zumindest – die in der Thüringer Verfassung geregelte automatische Erhöhung der Grundentschädigung sowie Geldleistungen in Form von steuerfreien Aufwandsentschädigungen abschaffen. Die Höhe der monatlichen steuerpflichtigen Entschädigung soll im Thüringer Abgeordnetengesetz festgeschrieben werden. Und jetzt kommt es: Entschädigungsleistungen an Abgeordnete können nur erhöht werden, wenn der Landtag dies beschließt. Also noch besser geht Selbstbedienungsladen gar nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich muss ganz ehrlich sagen, ein Verfahren, wo die Abgeordneten selbst über die Höhe ihrer eigenen Diät befinden – Entschuldigung, das ist pure Heuchelei, was Sie hier machen. Wie begründen Sie Ihre Änderungen? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben ja auch Anstand!) Anstand? Sie wissen ja nicht mal, wie das Wort geschrieben wird, Herr Möller. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Das konstitutive Prinzip der Öffentlichkeit würde durch die bestehende Regelung missachtet. Das begründen Sie damit, dass die Entscheidungen über Diätenerhöhungen vor den Augen und Ohren der Bürger begründet werden. Ich würde es gern mal hören, wie Sie begründen, warum Sie sich selbst Ihre Diäten wann wie erhöhen. Es gilt eine öffentliche Rechenschaftspflicht, der durch parlamentarische Debatte nachzukommen und die jeweils neu per Gesetz festzulegen ist. Die gegenwärtige Regelung – so heißt es bei Ihnen – sei eine Verschleierung. Aber schauen wir uns doch einfach mal die Faktenlage an, auch wenn Ihnen das immer nicht so gefällt bei der AfD. Das Thüringer Abgeordnetengesetz regelt das Verfahren der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung. Danach hat das Landesamt für Statistik der Präsidentin des Landtags die für Anpassungen der Grund- und Aufwandsentschädigungen maßgebenden Entwicklungsraten wie die allgemeine Veränderung des Arbeitslosengelds II, den Index der tariflichen Stundenlöhne in der Landwirtschaft in den neuen Ländern, die durchschnittliche Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst und die allgemeine Preisentwicklung nach Maßgabe des Gesetzes über die Preisstatistik darzulegen. Am Ende des Quartals des auf den Bezug folgenden Jahres wird dies mitgeteilt. Die Landtagspräsidentin unterrichtet dann den Landtag in einer Drucksache und die Öffentlichkeit – die Öffentlichkeit, hören Sie gut zu! – mit dem Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen über die Veränderung der Grund- und Aufwandsentschädigung. Es ist also völlig populistisch zu behaupten – aber, ich meine, etwas anderes ist auch nicht zu erwarten –, dass die Angleichung der Abgeordnetenentschädigungen nur ungenügend öffentlich erfolgt und sogar verschleiert werden würde. Ich habe Ihnen die Faktenlage erläutert. Die Angleichung der Entschädigung erfolgt vollkommen transparent aufgrund der Berechnungen des Landesamts für Statistik. Sie werden auch in der Parlamentarischen Dokumentation veröffentlicht, die ist dauerhaft für alle Bürgerinnen und Bürger einsehbar, und auch im Gesetz- und Verordnungsblatt. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind ebenfalls vollkommen transparent und nachvollziehbar im Thüringer Abgeordnetengesetz und in der Verfassung des Freistaats Thüringen verankert. Von Missachtung der Öffentlichkeit kann also in keiner Weise die Rede sein. Nun aber zum Thema „Öffentlichkeit“. Wie gesagt, bei Ihnen auf Ihrer Homepage findet sich dazu nada, nichts. Wir Bündnisgrünen haben überhaupt gar kein Problem damit, unsere Einkünfte jeglicher Art öffentlich zu machen. Die Rubrik „Gläserne Abgeordnete“ gibt es seit unserem Einzug in den Thüringer Landtag – seit 2009 –, das können Sie für jede und jeden nachlesen. Bei Ihnen, wie gesagt, nichts dergleichen. Auch von Entscheidungen in eigener Sache, wie im Gesetzentwurf zu lesen, kann überhaupt nicht die Rede sein, denn die Diätenanpassung ist auf die Einkommensentwicklung zurückzuführen und wird durch das Landesamt für Statistik bestimmt. Welche Parameter dazu herangezogen werden, habe ich bereits erläutert. Und jetzt – ich meine, das haben wir gestern Abend schon erlebt, und täglich grüßt das Murmeltier – lohnt es sich, auch noch mal in die Parlamentsdokumentation zu schauen. Im Jahr 2015 brachten Sie wortgleich diesen Gesetzentwurf schon einmal ein. Ich meine, besser geworden ist er dadurch nicht. Das Einzige, was Sie geändert haben, ist die Höhe der Beträge. Schauen Sie einfach noch mal in die Drucksache 6/780, die 2015 entsprechend dem Preisindex niedriger war. Seit März 2020 haben wir außerdem einen Ausschuss, der sich explizit mit Änderungen zur Thüringer Verfassung befasst. Warum haben Sie kein einziges Mal konkrete Vorschläge zu Regelungen der Abgeordnetenentschädigung im Zuge der Debatte eingebracht oder diskutiert, sondern erst jetzt? Weil es Ihnen wie immer nur um eine Show geht! Es tut mir leid, aber es ist ein reiner Schaufensterantrag, den Sie hier eingebracht haben. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Jetzt lassen Sie mich aber noch ein Zitat aus Ihrem Gesetzentwurf herausstellen, das lautet: „Es ist die Öffentlichkeit, in deren Lichte sich die Legitimität von Ansprüchen und Leistungen zu erweisen hat. Ihr muss gerade auch dort Genüge getan werden, wo die Volksvertreter sich selbst solche Ansprüche und Leistungen, die von den Steuerzahlern finanziert werden, zusprechen.“ Jetzt können wir gern mal über die Legitimität von Ansprüchen insbesondere mit Blick auf die AfD sprechen. Sie werden vom Verfassungsschutz beobachtet, Sie verstoßen immer wieder mutmaßlich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die Menschenwürdegarantie, Sie halten enge Verbindung zu rechtsextremen Organisationen wie zur Identitären Bewegung, zu Ein Prozent, zum neurechten Thinktank Institut für Staatspolitik um Götz Kubitschek, über Landolf Ladig reden wir jetzt gar nicht, der stand hier sowieso schon am Pult. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet unserer Meinung nach keine brauchbaren Vorschläge. Daher werden wir einer Ausschussüberweisung nicht zustimmen. (Unruhe AfD) Ich will aber durchaus sagen, was wir vorschlagen. Wir Bündnisgrünen – das haben wir auch immer wieder ausgeführt – sind sehr offen für Änderungen im Thüringer Abgeordnetengesetz. Das zeigt auch unser Gesetzentwurf für saubere Politik und mehr Transparenz. Von der AfD kam dazu übrigens nichts, wenn wir uns daran erinnern, das haben wir gestern erst diskutiert. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wir haben nicht so viel Dreck am Stecken wie Sie!) Dreck am Stecken – das sagt der Richtige, kann ich da nur sagen. Themen wie Altersvorsorge, soziale Absicherung, Gleichstellung der Abgeordneten mit normalen – in Anführungszeichen – Steuerbürgerinnen, möglichst umfassende Transparenz bei der Festlegung der Abgeordnetenentschädigungen müssen diskutiert werden, und zwar mit Expertinnen und Bürgerinnen. Wir haben das immer wieder deutlich gemacht. Wir werben seit Jahren für ein anderes System, dass nämlich auch Abgeordnete selbstverständlich in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen. Und ja, das Problem der sogenannten Altersversorgung nach der Mitgliedschaft im Landtag ist eines, das wir diskutieren müssen. Wir als Koalitionsfraktionen werden im nächsten Plenum auch noch mal einen entsprechenden Antrag einbringen, der eine solche Reform auf den Weg bringt. Ihr Schaufenstergedöns brauchen wir dafür aber nicht. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Baum von der FDP-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Baum FDP

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Zwischenruf aus dem Hause) Na ja, man muss ein bisschen tief durchatmen nach einer solchen Vorstellung hier. (Unruhe AfD) Das war zumindest schon mal eine gute Klarstellung von einigen Sachen, auf die ich jetzt hier verzichten kann. Ich war ja verwundert, Herr Höcke, dass Sie überhaupt am Ende noch zu dem Gesetzentwurf sprechen, den Sie hier vorgelegt haben. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Liebe Thüringerinnen und Thüringer, ich würde mal ganz kurz mit einer Art Mär aufräumen wollen. Es gibt keine automatische Diätenerhöhung. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Eben!) (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Was in Artikel 54 Abs. 2 festgelegt ist, ist, dass es eine jährliche Veränderung der Entschädigung für die Abgeordneten gibt und dass die sich daran orientiert, wie es diesem Land geht, (Beifall CDU, FDP) nämlich auf Grundlage und Maßgabe der allgemeinen Einkommensentwicklung. Im Abgeordnetengesetz – das hat Frau Kollegin Abgeordnete RotheBeinlich auch schon ausgeführt – ist genau festgelegt, wie das dann ablaufen soll. Man kann sicher herzlich darüber diskutieren, ob der Index, der dem zugrunde gelegt ist, der richtige ist. Man kann auch darüber diskutieren, ob es vielleicht noch eine zusätzliche Kommission braucht, die das bewertet. Da gibt es in anderen Bundesländern ganz andere Verfahren. Aber was das Verfahren auf jeden Fall ausmacht, ist, dass es erstens objektiv ist, so objektiv wie es sein kann, indem die Abgeordneten nicht selbst entscheiden, was sie am Ende des Monats auf dem Konto haben. (Beifall SPD, FDP) Zweitens, weil Sie vorhin von Volkssouveränität sprachen: Dieses Verfahren ist vom höchsten Souverän legitimiert, nämlich in einem Volksentscheid von 1994. Ich weiß nicht, warum Sie sich dann jetzt hier hinstellen und sagen, (Beifall SPD, FDP) dass wir hier über einen Selbstbedienungsladen sprechen würden. Was Sie machen, ist, Sie streichen die Veränderungsklausel und setzen – und das ist eigentlich ganz spannend – die Diäten auf den jetzigen Stand fest. Interessant! Damit gehen Sie eigentlich nicht gegen die Erhöhung vor, sondern Sie gehen, wenn man Ihren eigenen Begründungen Glauben schenkt, gegen eine Absenkung vor, weil möglicherweise damit zu rechnen ist, dass es diesem Land nach der Corona-Pandemie ein bisschen schlechter geht. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Und das ist frech, um es mal gelinde zu formulieren. (Beifall SPD) Sie machen keine konkreten Vorschläge zu einem anderen Verfahren, Sie setzen das hier auf den Betrag von jetzt fest. Man hätte natürlich auch gleich den Gesetzentwurf vom letzten Mal nehmen können und hätte es dann auf den Betrag festsetzen können. Das wäre auch eine Variante gewesen. Es lässt sich herzlich diskutieren, wie die Abgeordnetendiäten festgelegt werden. Da gibt es auch von der FDP-Fraktion und von den FDP-Fraktionen anderer Landesparlamente Vorschläge. Der Vorschlag, den Sie jetzt hier gebracht haben, hilft nicht, niemandem, und zeigt uns eigentlich nur, was Sie vorhaben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Um Wahlkampf, genau, darum geht es Ihnen!) (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Vielen Dank. Als nächster Redner steht erneut Herr Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion auf der Rednerliste.

Diese Rede einzeln zitieren

Björn Höcke AfD

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, das, was wir bisher an Debattenbeiträgen gehört haben, kann man in die Rubrik einordnen: getroffene Hunde bellen. (Beifall AfD) Natürlich habe ich die Begründung unseres Antrags grundsätzlich eingebettet. Ich habe ja auch die Notwendigkeit dargestellt, warum ich das getan habe: Weil diese automatischen Diätenerhöhungen nur ein kleiner Mosaikstein in einem großen Mosaik, das wir erkennen, sind, ein Mosaik, das nicht schön zusammengelegt ist und das der parlamentarischen Demokratie nicht frommt. Deswegen ist dieser Antrag, den wir eingebracht haben, eben auch der Anlass, um das große Ganze mal in den Blick zu nehmen. Mit diesem Verständnis stehe ich auch hier vorn und dieses Verständnis bitte ich vielleicht auch in Ihren Debattenbeiträgen etwas zu berücksichtigen. Frau Rothe-Beinlich, Ihre Kollegin Annalena Baerbock hat noch so Ihre Probleme mit ihrer Existenz als gläserne Abgeordnete, aber vielleicht (Beifall AfD) können Sie ihr noch ein bisschen Nachhilfeunterricht geben. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie können gleich noch mal vorkommen und reden. Entspannen Sie sich, es ist doch noch viel zu früh, um sich aufzuregen. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich bin so unfassbar entspannt, das können Sie sich gar nicht vorstellen!) Sehr geehrte Frau Baum, Sie haben es natürlich falsch dargestellt, ob willentlich oder unwillentlich, sei mal dahingestellt. Aber wenn wir die Diäten auf den Stand von 2020 im Jahr 2021 einfrieren, dann ist das tatsächlich eine Rücksetzung der Höhe der Bezüge und das wäre das erste Mal in der Geschichte des Thüringer Landtags, dass das passieren würde. Das ist ein symbolpolitischer Akt, den wir gemeinsam mit Ihnen setzen wollen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Karl Marx, das ist der, den Herr Ramelow gern in plastikrot auf Parteitage mitbringt, hat einmal bemerkt, dass Geschichte sich wiederholt: Das eine Mal als Tragödie und das andere Mal als Farce. Es gab früher Zeiten, da haben die Adligen, als das Volk darbte, in Luxus und Völlerei gelebt. Das war moralisch verwerflich und es war politisch durchaus auch dumm, wenn man an die revolutionären Folgen denkt. Heute gibt es – Gott sei Dank, möchte ich sagen – keinen Geburtsadel mehr, aber es gibt einen Parteienadel, den der Parteienstaat hervorgebracht hat. Dieser Parteienadel hier in der Bundesrepublik Deutschland hat es zugelassen, dass in Deutschland der größte Niedriglohnsektor Europas entstanden ist. Dieser Parteienadel, sehr geehrte Damen und Herren, schickt Millionen Menschen nach einem langen Berufsleben in die Altersarmut. Und dieser Parteienadel stranguliert gegenwärtig die Wirtschaft mit einer völlig unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen-Politik. (Beifall AfD) Den Kollegen Abgeordneten, die eben hier vorn mit dicken Backen gestanden haben, und den anderen, die nach mir noch sprechen werden, rufe ich jetzt schon mal zu: Erklären Sie mal die automatische Diätenerhöhung den Kurzarbeitern, die Sie produziert haben und die jetzt auch noch Steuern nachzahlen müssen! (Beifall AfD) Machen Sie das, gehen Sie raus auf die Straße, machen Sie das! Während Kurzarbeit und Insolvenzsorgen die Menschen draußen plagen, möchte der gut versorgte Parteienadel noch mal einen kräftigen Schluck aus der Pulle nehmen, bevor dieses Land dann wirklich in die Talfahrt geschickt wird, in den wirtschaftlichen Abgrund. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP) Ob nun geschichtliche Tragödie, Herr Kollege, oder eher Farce – hier wohl eher Farce –, das ist in unseren Augen nicht nur unanständig, sondern das ist tatsächlich auch dumm. (Beifall AfD) Und ja, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, man kann in Krisenzeiten von Opfern reden, man kann in Krisenzeiten als Politiker, der Verantwortung für ein Land trägt, auch von Verzicht reden, von Einschränkungen und davon, dass man den Gürtel enger schnallen muss. Davon darf man und davon kann man reden. Aber man muss diese Forderung, die man in den öffentlichen Raum stellt, als Vertreter des Volkes – und das sind wir – dann auch selber vorleben, sonst ist es Heuchelei. (Beifall AfD) Gerade erst haben wir erfahren, dass die Bundesregierung kurz vor der nächsten Wahl noch mal 71 hochbezahlte Beamtenstellen in den Ministerien einrichten möchte bzw. schon eingerichtet hat. Ähnliches ist in Thüringer Ministerien trotz abnehmender Bevölkerung zu beobachten. Und jetzt soll hier in Thüringen die automatische Diätenerhöhung vollzogen werden. Für das Volk fällt das alles, auch wenn es da keinen direkten Zusammenhang gibt, unter den Oberbegriff „Selbstbedienungsmentalität“ und das Volk hat recht. (Beifall AfD) Die Zeiten für die Menschen draußen sind schwer. Daher wollen wir als AfD Fraktion im Thüringer ‑ Landtag die automatische Diätenerhöhung beenden und Grund- und Aufwandsentschädigungen auf den Stand von 2020 einfrieren. Das ist ein Zeichen für uns, das wir setzen können, ein Zeichen der Solidarität (Heiterkeit FDP) mit den notleidenden Menschen im Lande. Damit zeigen wir, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete – und ich spreche jetzt alle Kollegen Abgeordneten an –, dass wir aus eigener Kraft in der Lage sind, mit diesem kleinen Zeichen, das wir gemeinsam setzen können, den gewucherten Parteienstaat zurückzuschneiden. Mit unserer Initiative leben wir die Forderungen, die sogar der sogenannte Parteienstaatslehrer Gerhard Leibholz einmal erhoben hat. Erstens: Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache sind unter Gesetzesvorbehalt zu stellen. Zweitens: Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache brauchen Mindestfristen im Gesetzgebungsverfahren, also keine Blitzgesetze, wie sie leider in den letzten Jahren häufiger zu beobachten sind. Drittens und letztens: Entscheidungen des Parlaments in eigener Sache brauchen eine nachvollziehbare Begründung im Gesetzgebungsverfahren und eine offene öffentliche Debatte. So ist es. Sehr geehrte Damen und Herren, die automatische Diätenerhöhung gehört abgeschafft. Bereits vor 20 Jahren unternahm die PDS-Abgeordnete Cornelia Nitzpon einen Vorstoß in dieser Sache hier im Landtag. Sie scheiterte, leider. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein ganz anderes System!) Sie scheiterte, leider. Wir von der AfD haben dann vor sechs Jahren als neue Kraft einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der leider auch von der dann regierenden Linken abgelehnt wurde. Nun nehmen wir eben einen weiteren Anlauf, sechs Jahre später. Das ist nicht nur legal, sondern auch legitim – wenn man sich die Lage im Land anschaut –, um zum Ziel zu gelangen. Das Ganze ist nur ein erster Schritt, quasi eine Notbremse. Wir brauchen viel mehr Parlamentsreformen, die in Richtung Verschlankung gehen, und da möchte ich das Ganze einordnen, was heute beraten wird und was vielleicht doch zu einem guten Abschluss kommt. An dieser Stelle rufe ich auch gern in Erinnerung, dass die Landtagsmandate ursprünglich als Ehrenämter auf Teilzeitbasis mit geringer Aufwandsentschädigung gedacht waren. Bitte denken Sie auch mal daran, wenn Sie in Ihrer Blase unterwegs sind. Schon der frühere Präsident des Thüringer Landtags, Gottfried Müller, stufte die Arbeit eines Landtagsabgeordneten als Halbtagsjob ein – als Halbtagsjob! (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Der musste ja nicht viel arbeiten, der hatte ein anderes Arbeitspensum!) Und der langjährige Direktor – das war übrigens ein CDU-Mann – des Thüringer Landtags, der verdiente Prof. Joachim Linck, empfahl eine Rückkehr zu einem Teilzeitparlament mit ehrenamtlicher Tätigkeit. Auch wenn das heute unrealistisch erscheint, würde eine Rationalisierung und Entschlackung der Parlamentsarbeit den zeitlichen Aufwand für Mandatsträger deutlich reduzieren. Die Parlamente der meisten Bundesstaaten der USA, sogar das Bundesparlament der Schweiz sind Teilzeitparlamente, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Und schauen Sie doch mal auf unsere Tagesordnung und machen Sie sich doch mal ehrlich: Wie viel steht da drauf, bei dem wir alle sagen müssten, (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Daran sind Sie doch schuld!) das müsste nicht unbedingt draufstehen. (Unruhe DIE LINKE) Hier wird Arbeit produziert, die dem Volk draußen nichts nützt und die man gut vermeiden könnte. (Beifall AfD) Ich möchte abschießend noch mal betonen: Ja, es geht natürlich auch um die Möglichkeit, kurzfristig Steuergeld einzusparen. Ja, der Selbstbedienungsladen muss geschlossen werden. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie wollen den Selbstbedienungsladen! Sie wollen den haben, merken Sie es noch?!) Es geht meiner Fraktion und mir um viel mehr. Es geht tatsächlich um viel mehr, und das hatte ich jetzt schon mehrfach betont. Es geht darum, den ganzen – und deswegen bette ich das auch so tief und so umfassend ein, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete – unseligen Machtkomplex des Parteienstaates wieder auf grundgesetzkonforme Dimension zurückzustutzen. Punkt! (Beifall AfD) Die Bürgerdemokratie muss gestärkt werden, so wie das Johannes Rau in seiner Berliner Rede 2004 ausgeführt hat. Die Aussetzung der automatischen Diätenerhöhung ist nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. (Unruhe FDP) Aber wir können ihn gehen, er würde eine wichtige Signalwirkung entfalten. Ich appelliere abschließend wirklich noch mal an Sie alle, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, über Parteigremien hinweg dieses wichtige Signal zu setzen. Wir werden das Vertrauen der Bürger in die parlamentarische Demokratie, dieses Vertrauen ist beschädigt, sicherlich nicht mit diesem einzelnen oder mit diesen beiden Gesetzgebungsverfahren zurückholen können. Aber wir können heute gemeinsam damit anfangen, einen ersten Schritt in die richtige Richtung zu tun. Packen wir es an! Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Für die SPD-Fraktion erhält jetzt Abgeordnete Marx das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx SPD

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, also am Preiswertesten ist ja gar kein Parlament. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt genügend Länder auf dieser Erde, die leisten sich diesen Luxus überhaupt nicht. (Beifall FDP) Und jetzt haben Sie mit Ihrer ganzen Delegitimierungsstrategie des Parlamentarismus und der parlamentarischen Demokratie (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) hier den Thüringer Landtag ins Visier genommen und sagen, eigentlich müssten wir das doch alles hier gar nicht für Geld machen, das ginge auch irgendwie in Teilzeit oder mit einem Obolus. Dazu möchte ich Ihnen mal sagen: Die Besoldung bzw. die sogenannten Diäten, die Aufwandsentschädigungen für Abgeordnete, das war eine Forderung auch gerade der einfachen Menschen der Parteien, die auch die Arbeiterbewegung oder sonstige Unterprivilegierte oder eher benachteiligte Schichten vertreten haben, um das eben genau abzuschaffen, dass die Parlamente letztlich nur eine Art Ständeparlament waren, nämlich von reichen Leuten, die es sich leisten konnten, derartige Mandate auszuüben. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Insofern hat die Besoldung von Abgeordneten auch eine sozialdemokratische Tradition. Und jetzt erzählen Sie, die Parteiendemokratie, das ist alles ganz furchtbar, da müssen Sie jetzt hier die Hand ans Parlament legen, wird alles in einen großen Topf gerührt und dann ist alles Mist. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sie lügen! Es geht darum, dass die Parteien …!) Und dann wollen Sie es auf den verfassungsgemäßen Kern zurückführen. Frau Baum, vielen Dank, Sie haben schon darauf hingewiesen: Wir haben eine Verfassungsbestimmung und die sagt, wir wollen bezahlte Abgeordnete und kein Freizeitparlament, um unser Land hier gemeinsam aufzubauen und die Regierung mit einer angemessenen Gegenmacht des Parlaments kontrollieren zu können. Und wir wollen, dass so bezahlt wird, dass es nachvollziehbar wird und dass sich Abgeordnete gerade nicht selbst bedienen. Die in der Verfassung festgeschriebene Koppelung der Anpassung von Diäten an die normale Preisund Lohnentwicklung ist ein sehr transparenter und öffentlicher Schritt. Was Sie damit verbinden, die Selbstbedienung, ist es gerade nicht. Jetzt sagen Sie, wenn Ihrem Vorschlag gefolgt würde, wäre es historisch einmalig in Deutschland, zum ersten Mal würde es zu einer Erniedrigung der Bezüge kommen. Das ist doch alles nicht wahr, denn wir haben doch vor Kurzem gelesen, dass es aufgrund des Anpassungsmodus im Bund, die einen ähnlichen Anpassungsmodus gewählt haben, dieses Jahr zu einer Absenkung kommen wird. Eine Absenkung! Das ist sozusagen mehr Weniger, als was Sie mit Ihrer Festschreibung erreichen würden. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Dafür haben Sie 1.000 Euro draufgesetzt! So macht das Spaß!) Wir haben hier eine Kommission, eine Arbeitsgruppe auch unter den Geschäftsführern und da werden viel sinnvollere Dinge diskutiert, aber die haben Sie jetzt nicht angesprochen, denn die würden Ihnen ja vielleicht auch weh tun. Hier mal der interessierten Öffentlichkeit zur Kenntnis: Wir haben auch bestimmte Funktionszulagen in der Abgeordnetenbesoldung und da bekommt zum Beispiel ein Herr Fraktionsvorsitzender Höcke – und dagegen wendet er sich nicht und auch nicht der Gesetzentwurf der AfD – die doppelten Bezüge. Das ist auch schon mal eine nette Sache. Erklären Sie mal, warum Sie die brauchen, wenn Sie doch in Ihrer Blase viel besser unterwegs sein wollen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Aber da gehen Sie natürlich nicht dran, sondern sagen, allgemein ist eigentlich der Parlamentarismus viel zu teuer. Da haben Sie wirklich am Ende die Katze schön aus dem Sack gelassen. Das derzeitige System ist so transparent, wie es überhaupt nur geht. Es gibt eine Anpassung an konkrete Daten. Darüber kann man reden, ob es die richtigen sind, ob vielleicht noch irgendetwas anderes dazukommt. Aber das ist alles andere als eine Selbstbedienung und das haben sich nicht die Abgeordneten selbst ausgedacht, sondern es war Bestandteil einer langen Verfassungsdebatte bei der Neugründung des Landes Thüringen nach der Wende, die dann 1994 mit einer Volksabstimmung abgeschlossen wurde, in der genau diese Vorschrift hier eine breite Billigung gefunden hat. Man mag dazu auch eine andere Meinung haben, aber das als Selbstbedienung zu geißeln, ist einfach nur die von Ihnen beabsichtigte Selbstbeschädigung parlamentarischer Institutionen, um uns hier alle in Verruf zu bringen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ich habe es schon immer gesagt – ich bin ja hier schon länger im Geschäft: Wenn es nur Egoismus, Eigennutz und Eitelkeit wären, die einen in so ein Parlament bringen, und super Bezahlung, dann müssten sich ja eigentlich Hunderttausende Menschen hier auf unsere Mandate bewerben. Das tun sie aber nicht, weil jemand, der hier seit Jahren arbeitet, auch weiß, dass es Arbeit ist. Und wir brauchen eine Waffengleichheit auch als Parlamentarierinnen und Parlamentarier bei der Kontrolle der Regierung. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Glauben Sie das wirklich, was Sie erzählen?) Wir haben ja alle auch immer mal Praktikantinnen und Praktikanten dabei und wer mal einen Abgeordneten in seiner Tätigkeit begleitet hat, der weiß sehr wohl, dass es Arbeit ist. Sie kommen aber stattdessen daher mit diesem wohlfeilen Geplauder: Das ist alles viel zu teuer, das bringt uns alles nichts. (Unruhe AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Meine Herren, im Moment hat Abgeordnete Marx das Wort. Vielleicht verlegen Sie Ihre Diskussion nach draußen. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Dann gehen Sie doch raus!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx SPD

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Ja, Herr Möller, das ist doch hier nicht so wichtig in dem Parlament. Das könnte man ja auch in der Freizeit machen. Also nehmen Sie sich doch die Freizeit! (Heiterkeit DIE LINKE) (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Sie müssen mir doch nicht zuhören. Und Herr Höcke, Sie haben sich Notizen gemacht, passen Sie auf, dass Sie da nicht wieder so viele Fremdwörter gebrauchen, wenn Sie gleich wieder in die Debatte einsteigen. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin gern Parlamentarierin und jeder, der glaubt, es sollte sich für ihn auch lohnen und es wäre wichtig für ihn, hier etwas beizutragen, der kann sich auch demokratischen Wahlen stellen, demokratischen Aufstellungsverfahren in den jeweiligen Parteien. Wir lassen uns hier von Ihnen nicht mies reden und von Ihnen schon gar nicht. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU hat sich jetzt Abgeordneter Zippel zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Zippel CDU

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich will mich in meiner Rede zunächst einmal doch auf den Inhalt dieser Vorlage konzentrieren, denn da gibt es doch einiges, zu dem es was zu sagen gibt. Die AfD-Fraktion schlägt vor, die Koppelung der Abgeordnetenentschädigung an die Einkommens- und Preisentwicklung im Freistaat abzuschaffen. Das aktuell hierfür durchgeführte Anpassungsverfahren ist praktisch so ausgestaltet, dass das Landesamt für Statistik der Landtagspräsidentin die für die Anpassung maßgebenden Entwicklungsraten mitteilt, diese unterrichtet danach den Landtag in einer Drucksache und die Öffentlichkeit im Gesetz- und Verordnungsblatt hierüber sowie über die sich daraus ergebenden Veränderungen der Grund- und Aufwandsentschädigung – ein formaler Prozess, wie er hier auch schon von Vorrednerinnen und rednern dargestellt wurde. ‑ Durch diesen Prozess wird die jeweils aktuelle Entschädigungshöhe für alle Bürgerinnen und Bürger nachlesbar, transparent, übersichtlich und es wird nichts verschleiert. Das geschilderte Verfahren hat sich darüber hinaus als praktikabel erwiesen und bewährt. Es dient dem Zweck, eine sachgerechte und transparente Anpassung der Abgeordnetenentschädigung im Freistaat zu gewährleisten. Die AfD-Fraktion behauptet in ihrem Gesetzentwurf nun genau das Gegenteil. Bevor ich mich mit dieser Behauptung auseinandersetze, muss ich ein paar Worte zur offensichtlichen Absicht der AfD loswerden. Auch unter Geltung der Verfassungsbestimmung zur Anpassung nach Entwicklungsraten kann jede Fraktion Gesetzentwürfe zur Änderung des Abgeordnetengesetzes einbringen, um geringere Ausgangswerte festzulegen, auf deren Grundlage die jährliche Entwicklung stattfindet. Sofern also irgendeiner Fraktion die Höhe der Entschädigungsleistungen aufgrund der Entwicklung in den letzten Jahren nicht mehr sachgerecht vorkäme, könnte sie auf diesem Weg zu einer Reduzierung der Beträge gelangen. Ein Abschaffen der jährlichen Veränderungen anhand der Entwicklungsraten ist hierzu gar nicht notwendig. Im Gegensatz zu einer Verfassungsänderung wäre hierfür keine Zweidrittelmehrheit nötig. Dieses Vorgehen hätte demnach höhere Aussicht auf Erfolg und ist gleichermaßen geeignet, eine Diskussion im Landtag über die Entschädigungshöhe anzuregen. Würde es der AfD-Fraktion also tatsächlich um das von ihr vorgeschobene Ziel gehen, hätte sie diesen Weg wählen können, aber der AfD geht es freilich nicht um die Sache, es geht nur um Getöse. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Das zeigt sich auch daran, dass nach ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes letztlich dort genau die Beträge festgeschrieben werden sollen, die bei der Erarbeitung des Entwurfs zuletzt bekannt gegeben waren. Ist das nicht zugleich der ehrlichste Beleg dafür, dass das geltende Anpassungsverfahren über viele Jahre hinweg zu sachgerechten Ergebnissen geführt haben muss? Liebe AfD, also mal Butter bei die Fische: Empfinden Sie die Entschädigungsleistungen als zu hoch oder als angebracht? Ihre Aussagen und die Dinge, die Sie niedergeschrieben haben, widersprechen sich dort. Übrigens, nur etwa zehn Monate nach der Verabschiedung der Verfassung wurde erstmals eine Initiative – und das war heute schon Thema – der PDS-Fraktion eingebracht, um die Indexregelung abzuschaffen. Derartige Initiativen wurden mehrfach erfolglos wiederholt. Dass solche Bestrebungen nicht mehrheitsfähig sind, liegt an den vielen guten Gründen, die für eine Beibehaltung der Indexierung sprechen. (Beifall CDU) Dabei macht es keinen Unterschied, ob das unsachliche Theaterspiel zu deren Abschaffung nun von links oder auch rechts geführt wird. Das Anpassungsverfahren ist vor allem keine Einbahnstraße – das haben wir auch schon gehört, wir haben die Entwicklung dieses Mal im Bundestag –, es gilt eben auch bei negativer Einkommens- und Preisentwicklung. Genau das ist der Vorzug dieser Verfassungsregelung. Wenn wir, wie von Ihnen geplant, die jährliche Anpassung abschaffen und die Beträge aus 2020 im Abgeordnetengesetz verankern, wäre das Ergebnis, dass diese, solange keine Gesetzesänderung erfolgt, unverändert gleich bleiben, auch wenn das Volk wegen einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in der Zukunft weniger Einkommen zur Verfügung hat. Gerade vor solchen Fehlentwicklungen schützt aber eben auch eine Veränderung anhand der Einkommens- und Preisentwicklung. Dass Sie, liebe AfD, von einer quasi automatischen jährlichen Erhöhung schreiben, ist im Übrigen nicht nur falsch, Sie reden damit auch die Leistung der Menschen in diesem Land nieder, deren Verdienst es ist, dass die Einkommen in den letzten Jahren gestiegen sind. Diese Aussage ist respektlos und lässt jegliche Wertschätzung gegenüber den Anstrengungen und Leistungen der Thüringerinnen und Thüringer vermissen. Mit der deutschlandweiten Einführung des allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts begann ein Prozess der Entwicklung eines neuen Verständnisses des Abgeordnetenmandats, an dessen Ende heute das Leitbild eines vom Staat besoldeten Berufsabgeordneten steht. In den Verfassungsberatungen in Thüringen war der Status des Landtagsabgeordneten als der eines voll alimentierten Berufsabgeordneten von Beginn an bis heute nahezu unbestritten. Nach Artikel 54 Abs. 1 Satz 2 kann auf den Entschädigungsanspruch auch nicht verzichtet werden. All diese Entwicklungen wurden von den wichtigen Funktionen, welche die verfassungsrechtliche Entschädigungsgarantie erfüllt, angetrieben. Sie stützt die Unabhängigkeit des Abgeordneten und die damit verbundene Freiheit des Mandats. Sie dient der Freiheit und Gleichheit der Kandidatur, sie fördert die Repräsentativität des Parlaments. Um die besonderen Vorzüge der an den Entwicklungsraten orientierten Anpassungen deutlicher zu machen, lohnt sich ein Blick auf den Entstehungshintergrund des Artikels 54 Abs. 2 unserer Verfassung. Der erste Thüringer Landtagspräsident Gottfried Müller sprach über die Gesetzgebungsverfahren in Diätenangelegenheiten sehr treffend von „Fluch, in eigener Sache entscheiden zu müssen“ und vom „bösen Schein der Selbstbedienung“. Als Lösung hatte er die spezielle Thüringer Indexregelung entwickelt. Thüringen war damit Vorreiter. Viele andere Länder sind diesem Beispiel mit verschiedensten Ausprägungen dann gefolgt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat schon vor vielen Jahren die Rechtmäßigkeit der Indexierung bestätigt. Hiernach habe der Thüringer Landtag für die Indexregelung aufgrund seiner Verfassungsautonomie die Regelungskompetenz. Das Verfahren sei im Übrigen auch transparent und stehe nicht im Widerspruch zum Demokratieprinzip. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erging einstimmig. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, Sie rügen in Ihrem Gesetzentwurf fehlende Nachvollziehbarkeit. Hinreichende Nachvollziehbarkeit wurde der Indexierung aber längst verfassungsrechtlich bescheinigt. Mit Blick auf Ihre Aktuelle Stunde zur Maskenentscheidung im vorletzten Plenum müssen Sie sich nun die Frage gefallen lassen, ob Ihre dem Urteil des Verfassungsgerichts zuwiderlaufende Aussage nun als Ausdruck Ihrer – ich formuliere es mit Ihren Worten – „Geringachtung der Justiz angesichts unbequemer Gerichtsentscheidungen und Respektlosigkeit gegenüber der richterlichen Unabhängigkeit“ verstanden werden soll. Sie behaupten in Ihrem Gesetzentwurf ferner, dass das Parlament durch die verfassungsrechtliche Indexklausel von seiner Pflicht enthoben würde, Rechenschaft für Erhöhungen der Diäten vor der Öffentlichkeit abzulegen. Sie verkennen dabei aber, dass bereits viel früher, nämlich schon mit der Entscheidung für diese Verfassungsbestimmungen und dem im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Ausgangswert, die rechenschaftspflichtige Entscheidung getroffen worden ist. Es handelt sich dabei um eine nachvollziehbare Entscheidung für ein bestimmtes Verhältnis, das aufrechterhalten werden soll. Unter dem Blickwinkel des Demokratieprinzips ist zudem von Belang, dass Artikel 54 Abs. 2 für die gesamte Thüringer Verfassung in ihrer Ursprungsform durch Volksentscheid bestätigt wurde. Letztverbindlich hat sich damit also direkt das Volk für die Anpassung der Entschädigung anhand der Einkommens- und Preisentwicklung entschieden – wie wir das auch schon von der Kollegin gehört haben. Man kann bei den jährlichen Anpassungen demzufolge nicht ernsthaft von echten Entscheidungen der Abgeordneten in eigener Sache sprechen. Die Anpassung erfolgt allein auf Grundlage objektiver Kriterien, deren Heranziehen längst in öffentlicher Debatte durch den Verfassungsgeber und direkt durch das Volk entschieden worden ist. Und genau diese Regelung will die AfD nun abschaffen, weil sie ihrer Meinung nach nicht hinreichend dem Öffentlichkeitsgebot entspricht. Das ergibt natürlich keinen Sinn, es ist aber auch nicht weiter schlimm, denn wie ich vorhin schon anschaulich dargelegt habe, geht es der AfD eben keineswegs wirklich um Transparenz. Schon 1993 erkannte Prof. Huber in seinem Aufsatz „Gedanken zur Verfassung des Freistaats Thüringen“ – ich zitiere –: Die Vorschrift verhindert im Hinblick auf die persönlichen Bezüge der Abgeordneten die weitere Auseinanderentwicklung zwischen dem allgemeinen Einkommensniveau und jenem der Abgeordneten. Sie entzieht der sprichwörtlichen Parteien- und Staatsverdrossenheit damit einen ihrer wichtigsten Kristallisationspunkte. – Da sich die AfD von der Staatsverdrossenheit und Unzufriedenheit der Menschen nährt, überrascht es natürlich wenig, dass sie diese wichtige Verfassungsbestimmung abschaffen will. Es gibt ein bezeichnendes Wort für das, was Sie hier treiben – und Sie haben es wieder sehr anschaulich in Ihrer Choreografie dargestellt, Herr Höcke –, das lautet Populismus. Demgegenüber bedeutet eine Koppelung an die Einkommensentwicklung eine wirkliche Bindung an das Volk. Geht es der Bevölkerung finanziell schlechter, spürt das auch der Abgeordnete in seiner eigenen Brieftasche. Auf diese Weise stellt die Indexklausel zugleich sicher, dass die Entschädigung angemessen ist. Angemessenheit setzt schon dem Wortlaut nach voraus, dass die Höhe der Entschädigung in Bezug auf etwas anderes gemessen wird. Jedenfalls fällt mir für das Einkommen eines Volksvertreters bei Weitem kein besserer Maßstab als das allgemeine Einkommen des Volkes ein. Abgeordneter wird man nicht des Geldes wegen. Man wird es, weil man etwas verändern möchte, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da habe ich einen anderen Eindruck!) um seine Wähler zu vertreten, die Lebensbedingungen in unserem Freistaat zu verbessern, weil man Verantwortung übernehmen will, weil man für seine Themen brennt und weil man dazu bereit ist, sich leidenschaftlich für die besten Lösungen einzusetzen. Das ist mein Anspruch und das ist der Anspruch der CDU und vieler anderer hier im Haus. Statt dauernd über meine/unsere eigene Diät zu diskutieren, bringen wir lieber Regelungen auf den Weg, die unseren Bürgerinnen und Bürgern auch wirklich nützen. Das ist wichtiger, als sich ständig mit sich selbst zu beschäftigen. Thüringen steckt bei der Pandemie-Bekämpfung immer noch in einer schwierigen Lage. Die Thüringer Schüler haben zu kämpfen. Viele Unternehmer bangen wegen der monatelangen Schließung um ihre wirtschaftliche Existenz. Währenddessen will die AfD über die Höhe der Entschädigungsleistung für Abgeordnete diskutieren und – das haben auch einiger Vorredner schon dargestellt und ich muss es auch noch mal betonen – sie reitet hier mal wieder einen Angriff auf die parlamentarische Demokratie. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Ihre Einbringung, Herr Höcke, und auch Ihre Rede haben gezeigt, dass Sie einfach nur eins wollen: einen weiteren Angriff auf die Parteiendemokratie. Und Ihre Aussage, Parteiendemokratie sei nichts anderes als eine historische Tragödie, hat dafür gesorgt, dass Sie klipp und klar gesagt haben, was der Hintergrund Ihrer gesamten Vorhaben ist: Sie wollen schlichtweg die Demokratie schwächen. (Beifall FDP) Dass das kein Geheimnis ist, zeigt Ihre fraktionsinterne Kommunikation, wenn Herr Möller aus der zweiten Reihe dann sagt: Wozu machen wir das denn hier? und selber antwortet: Nicht, um die zu überzeugen, sondern für den Wahlkampf. Ich muss Ihnen sagen, das zeigt nur wieder, Herr Höcke, dass Sie hier nichts anderes abgezogen haben als eine Choreografie vor Ihrer willfährigen Klatschgruppe und um neue Facebook-Fotos zu produzieren. Herzlichen Dank, wir werden diesen Prozess so nicht mitgehen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Blechschmidt.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich bin ausdrücklich jenen Rednern dankbar, die sich in einer sehr sachlichen, aber auch konkreten Art zur Problematik dieses Gesetzentwurfs und Verfassungsänderungsantrags geäußert haben. Es macht deutlich, natürlich gibt es – und es ist im Parlamentarismus ausdrücklich gewollt – eine Debatte über verschiedene Wege und Möglichkeiten, die in der Gesellschaft angestrebt oder wo auch Entscheidungen getroffen werden können – Stichwort „Automatismus“ oder „Gesetzgebungsverfahren“. Bekanntermaßen haben die Linken in den zurückliegenden Jahren immer den Automatismus attackiert, weil wir in der Position sind, zu sagen, wir sollten die Courage aufbringen, uns doch öffentlich mit den entsprechenden eigenen Finanzierungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen. Das nur mal als Ausgangspunkt gesetzt. Es ist deutlich angesprochen worden, dieser Gesetzentwurf der AfD soll und muss für die Fraktion Wahlkampf sein – nichts anderes. Aber, sie geht einen Schritt weiter – und auch das ist schon angesprochen worden –, es wird wieder ein Weg gegangen, um die Delegitimierung von Parlamentarismus, Diffamierung von Politik und Politiker/-innen voranzutreiben und – der Höhepunkt, der dann immer am Ende steht – es wird ein Widerspruch zwischen Politik, Parteien und den Bürgerinnen und Bürgern, Wählerinnen und Wählern hergestellt, um deutlich zu machen: Ihr seid gar nicht mehr legitimiert. Das ist das Ziel der AfD, und dagegen müssen wir öffentlich auftreten. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch will ich deutlich die Aussagen wiederholen, die von hier vorn schon getan worden sind, wir haben uns in diesem Land ein System gegeben, das heißt, wir machen Wahlen, repräsentative Demokratie und ausdrücklich einschließlich eines Finanzierungsmodells und das werden wir uns nicht kaputt machen lassen. Wir werden es auch nicht hinnehmen und ich sage den so berühmt-berüchtigten Satz: Demokratie kostet auch Geld. Und das müssen wir offen sagen, das wissen Bürgerinnen und Bürger und demzufolge werden wir auch weiterhin dafür eintreten, dass die Diäten als Form der Alimentierung von gewählten Abgeordneten möglich sind und durchgesetzt werden. Ich weiß gar nicht, wie ich jetzt die Kollegin Nitzpon hier reinbringen soll. Ich glaube, wenn sie diese Debatte zur Kenntnis nehmen sollte – sie konnte sich damals nicht vorstellen, welche Parlamentarier und welche politischen Gruppierungen hier im Landtag noch sitzen würden –, sie hätte vielleicht nicht vom Inhalt her, aber mit Blick auf den Missbrauch ihrer Aussagen sicherlich andere Formulierungen vorgenommen. Da will ich auch noch den Dr. Hahnemann nennen. Dr. Hahnemann hat damals 2006 – das wurde auch angesprochen – einen Antrag der Linken eingebracht und rhetorisch verteidigt, der deutlich gesagt hat: Wir als Linke treten für die Abschaffung der Index-Regelung in der Verfassung und die Wiedereinführung der Festlegung der Abgeordnetenbezüge durch Gesetzesbeschluss des Landtages unter Einbeziehung externer Sachverständiger ein. Ja, auch heute treten wir noch dafür ein, aber nicht nur allein dafür. Und weil ein gewisser Stolz schon dabei ist, will ich nicht unerwähnt lassen – aus der Ablehnung des Verfassungsantrags, den wir gestellt haben, wo das Verfassungsgericht deutlich gemacht hat, der Automatismus als Gestaltungselement ist verfassungsrechtlich zulässig, wenn entsprechende zusätzliche sachliche Kriterien dazu eingeführt würden –: Die sind eingeführt worden. Allerdings macht das Urteil auch klar, dieser Automatismus, dieses Anpassungsverfahren ist nicht zwingend notwendig, darüber kann man debattieren, darüber müssen gesellschaftspolitische und parlamentarische Mehrheiten – auch das ist angesprochen worden – in Zweidrittelform hergestellt werden. Wie gesagt – mit ein wenig Stolz –: Diese Ablehnung des Anpassungsautomatismus der PDS-Fraktion vor dem Verfassungsgericht hatte eine praktische Antwort, das war der Verein der Abgeordneten der PDS-Fraktion – damals –, die sogenannte Alternative 54, und da will ich deutlich sagen – wie gesagt, das ist unser Stolz –, hier werden Vereine finanziell, sozial, kulturell, ökologisch und gemeinnützige Projekte generell unterstützt und sage und schreibe 1,5 Millionen Euro Gelder haben wir in den zurückliegenden Jahren dort wieder eingebracht, (Beifall DIE LINKE) zurückgeführt oder wie man das auch immer bezeichnet. Meine Damen und Herren, ich habe hoffentlich in meinem Beitrag deutlich gemacht, wir werden weiter an einer Möglichkeit arbeiten, aber darüber hinaus nicht nur Diätenanpassungen, sondern der Abgeordneten an sich – hier geht es um die Stichworte steuerfinanzierte Altersversorgung oder gesetzliche Versorgung mit Eigenbeteiligung und damit verbunden die Rentenversicherung wie zum Beispiel im Bundesland Nordrhein-Westfalen –, also es ist eine allumfassende Parlaments- und Abgeordnetenreform, die wir anstreben, aber das bedeutet – und das habe ich auch gesagt –, wir brauchen hier, um mit unseren Auffassungen einen verfassungsändernden Antrag durchzubekommen, gemeinsam mit den anderen eine Zweidrittelmehrheit. Da muss ein Diskussionsprozess geführt werden, dafür sind wir bereit und dort würden wir gern unsere Gedanken und Ideen einbringen – ausdrücklich in einem breiten gesellschaftlichen Prozess –, so wie es zum Beispiel in Sachsen-Anhalt stattgefunden hat, wo dann eine entsprechende Parlamentsreform durchgeführt worden ist, einschließlich des Abgeordnetengesetzes. Also, mein Redebeitrag sollte deutlich machen, wir vertreten die Position, Automatismus ist nicht die beste Lösung. Aber wir sagen deutlich, das, was die AfD hier tut, ist Wahlkampf, ist Attackieren des Parlamentarismus allgemein und da machen wir nicht mit und demzufolge wird der Gesetzentwurf von uns keine weitere Behandlung und Unterstützung finden. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Herr Abgeordneter Höcke, Sie hatten sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Björn Höcke AfD

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Sehr geehrte Damen und Herren, ich muss jetzt gerade mal aus dem Nähkästchen plaudern. Kollege Torben Braga hat mir gerade zugeflüstert, dass die Rede von Blechschmidt die differenzierteste von allen Altfraktionen gewesen sei, herzlichen Glückwunsch dazu, Herr Blechschmidt. (Beifall AfD) Das Kompliment kann man ja auch mal weitergeben. Aber es ist tatsächlich so. Trotzdem haben Sie natürlich letztlich auch in dieser typischen Altparteiensprache hier vorgetragen. Ja, auch die ehemalige PDS, die heutige Linke, ist Altpartei geworden. Ich kann mich noch gut erinnern, das war damals noch die PDS, die vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen geklagt hat, dass ihre Stiftung (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Würden Sie bitte zum Gesetz reden?) mit den schon etablierten Parteienstiftungen nicht gleichbehandelt wird. Das war eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die die PDS anhängig gemacht hat. In dem Augenblick, in dem die anderen Altparteien der PDS diese Finanzierung dann auch zugeschrieben haben und zugebilligt haben, ist die Klage fallen gelassen worden. Von dem Augenblick an waren Sie Altpartei und das sind Sie leider heute immer noch. (Beifall AfD) Schade eigentlich. Ansonsten, sehr geehrte Kollegen, ist das, was ich bedauere, dass Sie anscheinend nicht willens oder nicht in der Lage oder nicht willens und in der Lage sind, wirklich begriffsscharf zu argumentieren und zu debattieren. Oder ist die große semantische Verwirrung, die Sie hier produzieren, politischer Theaterdonner als Wahlkampfgetöse? (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Es geht um eine Gesetzesinitiative!) Ja, es herrscht anscheinend eine große semantische Verwirrung bei Ihnen. Sehr geehrter Herr Zippel, Sie haben konstatiert, dass die Menschen draußen im Land staatsverdrossen sind. Nein, das ist falsch. Die Menschen draußen im Land sind nicht staatsverdrossen, sie sind parteienstaatsverdrossen. (Beifall AfD) Und die AfD will nicht die Demokratie schwächen. Indem wir den gewucherten Parteienstaat zurechtstutzen, stärken wir, ertüchtigen wir die Demokratie. Das ist das Ziel der AfD. (Unruhe CDU) Herr Emde, Sie können ja auch noch mal an das Rednerpult kommen, wenn Sie das jetzt so aufregt, was ich hier vortrage. In dem Zusammenhang möchte ich noch mal darauf hinweisen: Wir als AfD, als junge Partei, auch als junge Fraktion, immer noch junge Fraktion hier im Thüringer Landtag – seit 2014 sind wir dabei – haben so viele Initiativen hier ins Hohe Haus eingebracht, die die direkte Demokratie stärken. Die AfD ist es, die gerade dabei ist, ein Referendum, ein Volksbegehren und Volksentscheid, für Thüringen zu initiieren, das hoffentlich die irrationale und nicht tatsachen- und grundlagenbegründete Corona-Politik des Establishments beenden wird. (Beifall AfD) Es ist die AfD, die immer wieder auf die Verkleinerung des Parlaments drängt. Es ist die AfD, die sich für eine angemessene Altersentschädigung der Abgeordneten einsetzt, auch um die Parteienstaatsverdrossenheit im Volk zu reduzieren und abzubauen. (Unruhe DIE LINKE) Es ist die AfD, die diese neuen, guten Impulse für die Demokratie hier ins Hohe Haus eingebracht hat, (Beifall AfD) und darauf bin ich stolz. (Unruhe DIE LINKE) Sehr geehrte Frau Kollegin Marx – jetzt sitzen Sie mir im Nacken, (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das tun wir alle!) pardon, Frau Präsidentin –, es geht – und da haben Sie mir auch die falschen Worte in den Mund gelegt bzw. Sie haben mich vielleicht auch willentlich falsch zitiert – nicht darum, den Parteienstaat abzuschaffen, das habe ich niemals gesagt, das habe ich in meiner Rede auch nicht ausgeführt. Es geht darum, diesen Parteienstaat verfassungskonform zu gestalten. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE) Ich habe auch nicht gesagt, sehr geehrte Frau Marx, dass der Parlamentarismus viel zu teuer ist. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir uns den teuersten Parteienstaat und am meisten gewucherten Parteienstaat von allen parlamentarischen Demokratien der Welt leisten. Auf diesen Befund habe ich hingewiesen, auf nichts anderes. (Beifall AfD) Ich habe auch die Debatte über Teilzeitparlamente angestoßen, das darf man ja wohl tun. Es gibt da tatsächlich einige prominente Landespolitiker bzw. hochrangige Verwaltungsbeamte des Freistaats Thüringen, die sich dazu geäußert haben, mit Recht dazu geäußert haben. Lassen Sie uns doch mal darüber nachdenken, (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wel- che?) welche Möglichkeiten es tatsächlich bietet, Teilzeitparlament zu sein. Wir bleiben in unseren Berufen und, ja, wir als AfD-Politiker haben alle bürgerliche Berufe. Wir machen das hier im Teilzeitmodus. (Heiterkeit DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das merkt man!) Wir verhindern dadurch, dass wir in einer eigenen Blase sind (Unruhe CDU, FDP) und diese Blase immer größer wird und sich diese Blase immer weiter abschottet. (Beifall AfD) Man sollte zumindest mal darüber diskutieren. (Unruhe CDU) Die Debatte haben wir hier im Hohen Hause. Und ich kann mich noch gut und mit großer Freude an die wunderbaren Redebeiträge meines Kollegen Stefan Brandner – die uns, glaube ich, allen fehlen – vor sechs Jahren, 2015 war es, erinnern. Ja, wir haben ganz bewusst diese Debatte und diese Gesetzentwürfe noch mal fast unverändert ins Hohe Haus eingebracht. Wir haben es getan, um darauf hinzuweisen, dass die Lage im Land im Jahr 2021 eine ganze andere ist als im Jahr 2015, dass die Lage für die Menschen draußen viel schwerer ist. Und ich habe in einer Pressemitteilung, (Unruhe DIE LINKE) als die ersten Corona-Maßnahmen von der Landesregierung beschlossen worden sind, deren Folge es war, dass Hunderttausende von Menschen in Thüringen in die Kurzarbeit geschickt worden sind, angeregt, dass wir eine ähnliche Lösung für die Regierung finden, aber auch für die Abgeordneten durch eine Änderung des Abgeordnetengesetzes. Wenn wir solch weitreichende Beschlüsse fassen, die das Volk darben lassen, die das Volk draußen tatsächlich in die Existenzangst hineintreiben, dann müssen wir auch bereit sein, vorne zu stehen und von vorne zu führen, und sagen, ja, das muten wir uns dann auch zu. (Beifall AfD) Das bedeutet dann auch eine Kurzarbeiterregelung für die Landesregierung und das bedeutet eine Kurzarbeiterregelung für die Abgeordneten, die das letztlich zu verantworten haben. (Unruhe CDU) Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, die Debatte muss doch angestoßen werden. Versuchen Sie doch, nicht immer nur die Abschottung zu betreiben. Versuchen Sie doch, nicht immer nur zuzumachen, sondern versuchen Sie, die vielleicht manchmal auch provokativen – ja –, manchmal vielleicht pointierten – ja –, aber trotzdem gut gemeinten Impulse der AfD (Unruhe und Heiterkeit CDU) aufzugreifen und in Ihrem Herzen und vor allen Dingen in Ihrem Kopf zu bewegen. Das würde mich freuen, das würde uns freuen und dann hätte diese Debatte auch etwas gebracht. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Es gibt weiteren Redebedarf. Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Sprache ist ja bekanntlich verräterisch, manchmal auch Symbolik, darauf komme ich noch zu sprechen. Wenn also Herr Höcke allen anderen hier wieder Altparteienrhetorik vorwirft, allen anderen natürlich außer sich selbst, sollten wir uns vielleicht noch mal anschauen, welcher Rhetorik Sie sich bedienen. Es ist NS-Rhetorik, es ist völkische Rhetorik und es passiert ja auch nicht zufällig, dass Sie sie nutzen. Und ich sage ganz deutlich, ich finde diese Debatte heute hier durchaus brandgefährlich, weil es natürlich um etwas anderes geht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die AfD stellt nicht nur den Parlamentarismus, sie stellt auch die Demokratie infrage. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das tut sie nicht nur mit ihrer Sprache und mit dem, wie sie hier agiert. Sie haben sich doch eben selbst verraten. Sie haben gesagt, Sie begreifen das Abgeordnetenmandat als Teilzeitmodus, aber nehmen gern das volle, nein das doppelte Gehalt in Kauf. So ist doch die Wahrheit und so ist doch Ihr Tun. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich meine, da wettern Sie gegen den öffentlichrechtlichen Rundfunk, aber sobald wieder ein parlamentarischer Abend vom MDR stattfindet, sind Sie die ersten, die das Buffet plündern. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Das ist doch Ihre Mentalität – Verzeihung! –, genauso agieren Sie. Und jetzt lassen Sie mich noch was zur Symbolik sagen, weil diese Symbolik oftmals wichtig ist. Wer wie Herr Höcke gestern hier vorne am Pult steht, mit einem quasi falsch herum getragenen Fahnenbild, der steht ganz klar für Verschwörungsideologie. Es ist ein Erkennungszeichen aus der Reichsbürgerszene, was Sie genutzt haben, nämlich derer, die daran glauben, Deutschland sei ein im Geheimen besetztes Land, dessen Bevölkerung von dunklen Mächten ausgetauscht werden soll. Diese Symbolik benutzen Sie ganz bewusst. Sie haben sogar in Ihrer Rede noch darauf verwiesen, warum Sie diese Fahne genauso herumtragen. Also Vorsicht, die Tabubrüche bei Ihnen haben System. Wir wissen, wofür Sie stehen. Sie klauen nicht nur bei Goebbels, sondern Sie denken auch genauso. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das ist das Problem. Demokratie kostet nämlich Geld – das hat meine Kollegin Dorothea Marx vorhin schon gesagt. Und dann schauen wir uns doch mal an, was die Arbeit von Abgeordneten tatsächlich wert sein sollte, wenn sie unbestechlich sein soll – auch das haben wir gestern diskutiert –, wenn sie frei durchgeführt werden soll und stattfinden soll. Wenn wir uns die Diäten im Vergleich anschauen, dann sehen wir, dass Hamburg, Bremen und Berlin tatsächlich niedrigere Diäten zahlen. Aber das sind sogenannte Feierabendparlamente in den Stadtstaaten – das ist auch ein Unterschied. Alle anderen Parlamente haben sich für höhere Diäten entschieden und es in der Regel selbst entschieden. Ich finde es problematisch, muss ich ehrlich sagen – das habe ich ja vorhin schon dargelegt –, wenn in einer Selbstbedienungsmentalität über die eigene – in Anführungszeichen – Ausstattung der Abgeordneten diskutiert wird. Was könnten denn Vergleiche sein? Wir haben das hier auch schon häufiger diskutiert. Juristinnen, Juristen, Richterinnen, Richter sollen unabhängig sein und an dieser Entschädigung wurde sich ja beispielsweise im Bundestag auch orientiert. Da sind wir in Thüringen weit davon entfernt. Ich will nicht jammern. Ich meine, wir sind auskömmlich finanziert. Man muss es auch immer im Ländervergleich und im Vergleich zu den tatsächlichen Gehältern vor Ort sehen. Deswegen sage ich noch mal: Auch ich behaupte nicht, dass die Indexkoppelung das Nonplusultra ist, aber es ist zumindest eine Berechnungsgrundlage, die transparent ist, die nachvollziehbar ist und die eben nicht abhängig davon ist, was wir uns selber gern zusprechen würden. Sie kann eben auch dazu führen, dass die Diäten beispielsweise sinken. Und dass Sie hier die Summe festschreiben wollen – Franziska Baum hat es vorhin ausgeführt –, sagt mehr über Sie als über alles andere. Vorsicht: Tabubrüche gehören bei Ihnen zum System. Sie wollen nichts anderes, als die parlamentarische Demokratie gefährden, streichen aber Millionen Gelder ein und lassen sich mit Ihrem Dienstwagen zur nächsten AfD-Demo fahren. Pfui Teufel! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordneten Bergner, FDP-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Halbtagsjob, Herr Höcke – genauso scheinen Sie hier zu arbeiten. Den anderen halben Tag – Frau Kollegin sagte es gerade – lassen Sie sich sehr gern im bequemen Dienstwagen A8 von AfD-Veranstaltung zu AfDVeranstaltung bundesweit durchs Land kutschen und sind dort in keiner Weise sparsam, meine Damen und Herren. Sie sind auch nicht sparsam, wenn es darum geht, die zweite Grunddiät einzukassieren. Das gefällt Ihnen auch ganz gut. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Kein Neid, Herr Kollege!) Stattdessen sollten Sie vielleicht doch ganztags arbeiten, sich ganztags einsetzen für die Menschen im Land Thüringen, für die ländlichen Räume, für die kommunalen Finanzen und nicht dafür arbeiten, die Menschen gegeneinander auszuspielen und aufzuhetzen und immer wieder hier nur Wahlkampf vorzuführen, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE, FDP) Deswegen haben wir großen Respekt vor einem Volksentscheid – meine Kollegin Baum hat es bereits gesagt –, einem Volksentscheid, der übrigens auch festgelegt hat, wenn die Einkommen der Menschen im Lande nach unten gehen, gehen auch die Diäten nach unten. Und genau das wollen Sie gerade verhindern. Sie wollen sich Ihre Pfründe sichern und schieben dafür die anderen Leute vors Loch. Das ist doch die eigentliche Wahrheit. (Unruhe AfD) Und Sie stehen hier mit einer Verächtlichmachung des Parlaments und schimpfen gegen den Parteienstaat und stellen sich hin und sagen, Sie wollen den Parteienstaat zurückschneiden. Ich habe den Eindruck, dass Sie den Parteienstaat auf einen Einparteienstaat zurückschneiden wollen, meine Damen und Herren. (Unruhe AfD) Deswegen lassen wir Ihnen diesen Populismus nicht durchgehen, wir lassen (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Regen Sie sich doch nicht so auf!) Ihnen das nicht durchgehen und Ihr Gesetzentwurf ist nichts weiter als eine billige Wahlkampfnote. Danke schön, meine Damen und Herren. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Eine weitere Wortmeldung kommt vom Abgeordneten Möller.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Möller AfD

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Frau Rothe-Beinlich, wenn Sie sich gehaltsmäßig gern mit Juristen vergleichen, dann sollten Sie auch die entsprechenden Abschlüsse haben und die sehe ich in Ihrer Fraktion ehrlich gesagt nicht. (Beifall AfD) Sie können sich nicht als Vollzeitstudenten oder Studienabbrecher mit Juristen vergleichen. Und wenn Sie sich mit Juristen vergleichen hier in Thüringen, dann werden Sie ganz schnell feststellen, dass viele von denen wesentlich weniger bekommen als das, was Sie monatlich auf Ihrem Diätenzettel haben. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist so eklig!) Dann hacken Sie hier immer auf dem Dienstwagen rum. Der steht Ihnen allen zu. Jede Ihrer Fraktionen hat einen Fraktionsvorsitzenden, jede Fraktion hat auch einen entsprechenden Dienstwagen und immerhin nutzt er den Dienstwagen auch für den Hinund Rückweg und fliegt nicht mit dem Hubschrauber und lässt den Dienstwagen hinterherfahren. Also, insofern seien Sie doch mal ganz ruhig! (Beifall AfD) Stichwort doppeltes Gehalt: Ja, doppeltes Gehalt kriegt der Fraktionsvorsitzende, Ihre kriegen das übrigens auch. Der Unterschied ist, er wirkt dafür 20-mal mehr. Und genau davor haben Sie Angst. Deswegen diffamieren Sie ihn auch so. (Beifall AfD) Ich könnte jetzt noch viel sagen dazu, wie viel Zeit man hier im Parlament verbringen muss. Es gibt eine Menge unsinnige Veranstaltungen. Wissen Sie, wir hatten gestern erst wieder eine Abstimmung in einem Ausschuss. Da geht es um eine Anhörung. Das ist eine Farce. Da wird eine Frist gesetzt, in der Zeit wird niemand ordnungsgemäß antworten. Alle wissen es, trotzdem wird es gemacht. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das sind Farce-Veranstaltungen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Herr Möller, Ihre Redezeit ist zu Ende. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Möller AfD

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Und ganz ehrlich, von der Sorte gibt es noch eine ganze Menge, deswegen ist es durchaus überlegenswert, ob man ein Teilzeitparlament macht. (Beifall AfD) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Ich darf um Ruhe bitten, damit wir in der Diskussion fortfahren können. Herr Abgeordneter Blechschmidt ist der nächste Redner.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Man muss ja wirklich – Astrid Rothe-Beinlich hat es gesagt, Sprache ist verräterisch – nur genau zuhören, was hier vorn vom Pult aus gesagt wird. Der zweite Satz von Herrn Höcke war: Wir müssen die Verfassung wieder mit Blick auf die Diätenzahlung herstellen. – Das ist Verfassung, was jetzt praktiziert wird. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie müssen im Grunde genommen nicht immer so tun, als ob hier irgendwelche (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Schauen Sie im Protokoll nach!) – das gucken wir im Protokoll nach –, aber Sie suggerieren eben immer den Widerspruch, hier ist irgendein Zustand, der verändert werden muss und Sie sind diejenige politische Gruppierung, die das tut. Dann kommt immer wieder der zweite Punkt: Dann wird versucht, aus den politischen Parteien heraus Leute zu suchen, die in der Vergangenheit irgendwelche Aussagen getroffen haben. Frau Nitzpon war eine, Herr Dr. Müller war einer – der hat graue Haare, das weiß ich ja, aber der kriegt noch mehr graue Haare oder die letzten werden rausfallen, wenn er hier sozusagen zum Apologeten Ihrer Argumentation gemacht wird. (Beifall CDU) Damals hat sich das Parlament – ich habe gesagt, die Linke war dagegen, die Linke hat ausdrücklich diesen Diätenautomatismus nicht mitgemacht – mehrheitlich mit zwei Dritteln entschieden, dass es sich für diesen Index ausspricht, also sie haben eine Debatte geführt. Gottfried Müller hat dort die Debatte mit befördert als damaliger Präsident des Thüringer Landtags. Also führen Sie ihn nicht an, dass er grundsätzlich dagegen gewesen ist und das Parlament den schlechteren Weg gewählt hat. So war es nicht. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gleiche geschieht mit Dr. Linck. Ich habe nun einige Jahre auch mit Dr. Linck zugebracht. Es waren auch immer gute Jahre, das will ich durchaus sagen. Aber Haushaltsdebatten mit der Landtagsverwaltung sind eben immer interessante und durchaus aufreibende Diskussionen und Debatten. Dort hat Dr. Linck mehr oder weniger – jetzt nicht wortwörtlich – deutlich gemacht: Liebe Abgeordnete, egal, ob aus regierungstragender oder Oppositionssicht, ihr müsst dafür eintreten, dass diese Verwaltung, dass ihr selber die Finanzmöglichkeiten und Grundlagen habt, um Demokratie und Parlamentarismus in diesem Land zu betreiben. Dafür ist er eingetreten und nicht dafür, dass er in irgendeiner Form das eine oder andere Modell bevorzugt hat. Da war er immer neutral, grundsätzlich neutral. Zwei Sachen habe ich noch, zwei Stichpunkte. Sie haben angesprochen, dass in der Vergangenheit nie irgendwo eine Begrenzung stattgefunden hat. Das stimmt nicht, es hat hier schon ein Moratorium gegeben. Es hat ein Moratorium hier in der Runde gegeben, wo wir gesagt haben, wir werden in diesem Jahr keine Diätenerhöhung vornehmen. Da, muss ich sagen, wurde wieder ungenau gearbeitet, vielleicht hat es wirklich was mit der Teilzeitarbeit oder wie auch immer zu tun. Und gleich noch ein nächster Gedanke: Immer wieder, Sie wundern sich vielleicht, aber das sind doch Erfahrungswerte, die akustisch in die Runde geworfen werden, wenn es heißt, Sie sind nicht dagewesen in der Ausschusssitzung, Sie haben nicht mitgemacht, Sie haben keine Entscheidung. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau!) Und im Nachgang stellen Sie sich hier hin und beklagen sich: Wir konnten nicht entscheiden oder die Entscheidung war schlecht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wieder so ein schönes Wortspiel: Wenn es Kurzarbeitergeld gibt, dann können wir doch mal Kurzarbeitergeld für die Regierung einführen. Das mag vielleicht ein schönes Wortspiel sein, aber überlegen Sie sich doch mal die Konsequenzen in der Situation in den letzten Wochen und Monaten. Wir schicken die Regierung nach Hause oder in Teilzeitarbeit. Also Leute, dann stimmt ja überhaupt nichts mehr in diesem Land. Bilder sind dann in diesem Fall auch verräterisch und ich sage Ihnen: Nein, diese Attacken auf die Gesellschaft, auf das System, auf Demokratie, auf Parlamentarismus – ich kann jetzt noch eine ganze weitere Folge von Stichworten nennen –, nein, das lassen wir nicht zu. Demzufolge nur Ablehnung Ihres Antrags. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Ist eine Ausschussüberweisung gewollt?

Diese Rede einzeln zitieren

Torben Braga AfD

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Wir beantragen die Überweisung an den Verfassungsausschuss.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Beide Anträge?

Diese Rede einzeln zitieren

Torben Braga AfD

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Ja, bitte für beide Gesetzentwürfe.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021

Die AfD beantragt, dass beide Anträge an den Verfassungsausschuss überwiesen werden. Dann stimmen wir zunächst über den ersten Antrag ab. Das ist der Antrag über die Verfassungsänderung, der Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3062. Wer stimmt dafür, dass dieser Antrag an den Verfassungsausschuss überwiesen wird? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der übrigen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Überweisung des Antrags in der Drucksache 7/3070. Auch hier ist beantragt, diesen Gesetzentwurf an den Verfassungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt dafür? Die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Die übrigen Mitglieder des Hauses der anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist die Beratung für heute abgeschlossen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir rufen auf den Tagesordnungspunkt 13 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3063 ERSTE BERATUNG Wünscht die AfD-Fraktion das Wort zur Begründung? Ja. Herr Sesselmann, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert Sesselmann AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, Frau Präsidentin, die Thüringer Feuerwehren sind das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes in den Gemeinden und Städten unseres Freistaats und im ganzen Land. Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren gewährleisten einen elementaren Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, wenn nicht die Sicherheit der Bevölkerung vor Feuer und anderen Gefahren. Dabei steigen die Anforderungen an die Brandschützer mit der Zunahme der Anzahl von gefährlichen Baustoffen, die mitunter unkontrollierbar unter Freisetzung von gefährlichen Schadstoffen verbrennen und teilweise nicht löschbar sind. Da sind neben einer guten Ausrüstung, einer Einsatzzuweisung, einer Feuerwehrrente, weitere Anreize für die gefährliche und freiwillige Arbeit zu schaffen. Eine hervorragende Ausrüstung und Ausstattung sowie optimale Übungs- und Einsatzbedingungen sind nur die eine Seite der Medaille. Lassen Sie uns nicht nur die Verfassung ändern, dort das Ehrenamt implementieren, sondern Nägel mit Köpfen machen. Aus diesem Grund werben wir als AfDFraktion dafür, die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung freiwilliger Feuerwehren mit einem entsprechenden Erlass zu unterstützen, nämlich Kommunalabgaben hier erlassen zu können. (Beifall AfD) Es geht um Kindergartenbeiträge, es geht um Benutzungsgebühren für Einrichtungen, die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und sonstige Punkte. Deshalb haben wir einen Vorschlag unterbreitet, nämlich die Änderung des § 15 Abs. 1 Nr. 5 a vorgesehen, dass die Mitgliedschaft in einer Einsatzabteilung einer freiwilligen Feuerwehr ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen als atypischer Ausnahmefall hier ein sachlicher Erlassgrund im Sinne des § 227 der Abgabenordnung vorzusehen ist. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir brauchen eine rechtssichere Möglichkeit, dass Gemeinden durch Satzungsrecht oder Verwaltungsakt hier entsprechende Kommunalabgaben erlassen können und dafür werben wir. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht und greifen des Weiteren die aus den letzten Debatten hier vorgebrachten Punkte, insbesondere bei der Frage des Härtefallausgleichs, auf. Das ist einer der nächsten Punkte. Herr Staatssekretär Götze hat es angesprochen. Wir brauchen eine Ermächtigungsgrundlage, um einen entsprechenden Härtefallausgleich vorzunehmen, nämlich die Ermächtigungsgrundlage, damit Härtefälle durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge vermieden werden können – das betrifft die Beitragszahler von Straßenausbaubeiträgen, bei denen die sachliche Beitragspflicht im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2018 entstanden ist –, und um entsprechende Ungerechtigkeiten durch eine Stichtagsregelung, die zum 01.01.2019 hier eingetreten ist, auszugleichen. Kurz zum wesentlichen Inhalt der Vorschrift: 20 Millionen Euro hat das Land bis 2024 für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Wir brauchen eine unabhängige Kommission, möglichst angesiedelt im Innenministerium, die durch Verwaltungsakt über diese Härtefallfragen entscheidet. Es gibt zur Einhaltung der Rechtssicherheit begrenzte Antragsfristen, nämlich vom 01.09.2021 bis 31.12.2022. In diesem Zeitraum muss ein solcher Antrag gestellt werden. Antragsbefugt sind die Personen, die Bescheide jenseits von 2.000 Euro erhalten haben – darüber lässt sich sicher im Ausschuss befinden, da kann man sicher in der Höhe noch das eine oder andere Argument beifügen oder diskutieren. Wenn das zu versteuernde Einkommen bei einem Einzelantragsteller höher als 50.000 Euro ist, macht das den Antrag unzulässig. Bei zusammenveranlagten Ehe- und Lebenspartnern gibt es eine Freigrenze von 100.000 Euro. Also alle Personen, die darunter verdienen, können diesen Härtefallausgleich entsprechend in Anspruch nehmen. Meine Damen und Herren, damit geht der Übergang der Ersatzerstattungsansprüche der Gemeinde auf das Land im Falle einer positiven Verbescheidung einher. Ich freue mich, wenn es zu einer Ausschussüberweisung kommt, denn dieser Aspekt ist wichtig.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Kommen Sie bitte zum Schluss.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert Sesselmann AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Ich danke auch Herrn Bilay, dass er diese Thematik bereits vor längerer Zeit schon mit dem Innenministerium abgeklärt hat. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Ich eröffne damit die Aussprache und gebe als erster Rednerin Frau Abgeordneter Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, die AfD scheint eine große Faszination für die Feuerwehrrente zu besitzen, denn so richtig Sinn ergibt das nicht, warum die in diesem Gesetzentwurf erwähnt wurde, vor allem, wenn Sie danach von der Mitgliederentwicklung schreiben, aber nicht erwähnen, dass nach Einführung der Feuerwehrrente es auch zu einer Bereinigung bei den Zahlen kam, weshalb die Zahlen nur schwer vergleichbar sind. Darauf wurden Sie in den Plenardebatten in der Vergangenheit auch schon mehrfach hingewiesen. Außerdem ist die Feuerwehrrente eben nicht der einzige Bonus, der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zugutekommt, wie Sie im Gesetzentwurf prinzipiell unterstellen, sondern es gibt auch diverse Boni, die beispielsweise über die Städte ausgezahlt werden. In der Stadt Erfurt ist es zum Beispiel eine Freikarte für Bäder und den Zoo. In Ilmenau haben wir so etwas auch, da wird es sicherlich noch diverse andere Sachen geben. Dann kommt noch hinzu, dass die AfD sich Zahlen rauspickt, wie es ihr so passt. Das haben wir gestern schon gelernt. Das scheint die neue Strategie zu sein. Ich würde auch hier unterstellen, es liegt nicht daran, dass Sie nicht rechnen können – es wäre schön, wenn es so wäre –, genauso wie es nicht daran liegt, dass Herr Höcke seine Krawatte nicht richtig herum binden kann, sondern ich glaube, dass das Teil Ihrer Strategie ist, um hier etwas vorzugaukeln, was nicht so ist. Deswegen manipulieren Sie Zahlen gerade so, wie es Ihnen passt. Das ist hier ein schönes Beispiel: Sie sprechen von 42.500 Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehr in Thüringen im Jahr 2009 und 33.780 im Jahr 2018. Schaut man aber jetzt in den Brand- und Katastrophenschutzbericht von 2012 und 2019, dann fragt man sich schon, ob die AfD entweder nicht mit Zahlen umgehen kann oder eben ganz bewusst hier Absicht dahintersteckt, denn hier werden die Zahlen aller aktiven Angehörigen 2009, nämlich 42.317, noch dazu sehr großzügig gerundet, mit den Zahlen der ehrenamtlich aktiven Feuerwehrangehörigen, nämlich konkret 33.780, verglichen, wahrscheinlich damit man möglichst nah irgendwie an einen Unterschied von 10.000 kommt, damit es schön skandalös klingt. Nicht, dass die realen Zahlen irgendwie besser wären und dass das schöner wäre, aber Sie versuchen hier natürlich wieder so zu tun, als wäre das Problem noch größer, damit Sie noch mehr skandalisieren können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist keine Frage, die Entwicklung bei Angehörigen der Einsatzabteilungen kann uns nicht zufriedenstellen und wir alle müssen uns weiter dafür einsetzen, dass diese Zahlen stabil bleiben bzw. auch wieder steigen. In den vergangenen Jahren wurde da auch schon viel getan. Ich gehe mal davon aus, dass das Innenministerium sicherlich auch noch den einen oder anderen Satz dazu verlieren wird. Ich glaube aber tatsächlich nicht, dass Ihr Vorschlag besonders hilfreich ist, wenn beispielsweise Menschen, die sich in der Feuerwehr engagieren, reduzierte Müllgebühren bekommen. Das dürfte eine äußerst fragliche Herangehensweise sein. Außerdem kommen da noch andere Fragen auf: Was ist denn, wenn die Feuerwehrangehörigen noch bei ihren Eltern wohnen? Wird dann der ganze Haushalt entlastet? Dann haben wir in den Landkreisen unterschiedliche Systeme. Aus meiner Sicht ist das nicht konsistent, vor allen Dingen unpraktikabel und wird nicht dazu führen, dass sich mehr Menschen in der Feuerwehr engagieren. Kommen wir nun zu dem Thema „Straßenausbaubeiträge“. Sie haben auch hier wieder zwei sehr große Themen in einen Gesetzentwurf gepackt, sodass man die aus meiner Sicht hier gar nicht fundiert diskutieren kann. Die AfD schlägt hier die bayerische Lösung vor. Ich habe nicht so viel Zeit, Ihnen die bayerische Lösung zu erklären, auch da glaube ich, dass bestimmt der eine oder andere Kollege oder die eine oder andere Kollegin aushelfen wird. So viel nur ganz kurz: Das passt so nicht aus meiner Sicht. Ich möchte vielmehr generell dazu ausführen. Wir haben im Jahr 2019 nach einer jahrzehntelangen Debatte die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Dass auch diese Lösung nicht gerecht ist, war von Anfang an klar, aber sie regelt das Problem zumindest für die Zukunft. Ziemlich klar ist allerdings, dass es hier aus unserer Sicht keine vollständige Gerechtigkeit geben wird. So ist das aber auch mit Stichtagsregelungen. Wir hatten nur das Problem, dass auch nach der Abschaffung noch Bescheide rausgehen werden. Da wird manchmal gesagt, RotRot-Grün hätte versprochen, dass es eine Härtefallregelung geben wird, oder das wird einfach verschwiegen und jetzt sind die Leute alle überrascht davon, dass sie eben dann doch noch Bescheide bekommen. Aber das stimmt so einfach nicht. Deswegen möchte ich da auch noch mal meinen Kollegen Dirk Adams aus der 146. Sitzung der 6. Wahlperiode zitieren. Er hat dort gesagt – ich zitiere –: „Wir schaffen diese Beiträge mit dem Gesetz, wenn es so am Ende auch durch die zweite Lesung gehen wird, zum 01.01.2019 ab. Das bedeutet auch – und das muss hier deutlich gesagt werden –, Thüringerinnen und Thüringer werden für alle Maßnahmen, die vor dem 31.12.2018 beendet worden sind, noch einen Bescheid bekommen.“ Daran hat sich auch meiner Sicht nichts dadurch geändert, dass wir die Landesregierung mit der Verabschiedung des Gesetzes gebeten haben, eine Härtefallregelung zu prüfen. Wir Bündnisgrüne waren hier immer sehr klar in der Kommunikation. Die Prüfung der Landesregierung hat dann ergeben, dass aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit für die Errichtung eines Härtefallfonds gesehen wird und im Einzelfall auftretenden Härten durch bestehende Billigkeitsregelungen begegnet werden kann. Man kann sich darüber streiten, ob das tatsächlich so ist. Wir sagen aber auch ganz klar, dass wir nicht glauben, dass wir mit Vorschlägen zu Härtefallregelungen wirklich für Gerechtigkeit sorgen können. Dementsprechend sind wir in der Koalition im Gespräch, wir diskutieren das intensiv, aber ich glaube, dass es nicht so einfach ist. Ich weiß, dass es unbefriedigend ist für die Person, die es betrifft, das kann ich sehr gut nachvollziehen, ich glaube aber, dass wir hier nicht so einfach für das gesamte Land eine gerechte Regelung finden werden.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Ich glaube, dass wir deshalb bei der Stichtagsregelung bleiben sollten. Vielen herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Walk von der CDU-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Fraktion beabsichtigt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf im Wesentlichen zwei Punkte zu regeln. Zum einen sollen durch eine Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Regelungen für den Erlass bzw. Teilerlass von Kommunalabgaben für Angehörige von Einsatzabteilungen freiwilliger Feuerwehren in Thüringen geschaffen werden, zum anderen soll ein Härteausgleich bei Straßenausbaubeitragsforderungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 geschaffen werden. So weit, so gut, könnte man meinen, (Beifall AfD) aber ich komme gleich zum Kern des Gesetzentwurfs. Zunächst ist bemerkenswert, wie ich finde, dass es hierbei um zwei völlig unterschiedliche und verschiedene Anliegen geht, die im engeren Sinne überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Das Fazit vorweg: Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich schon deshalb aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion um einen klassischen Schaufenstergesetzentwurf, und das ausgerechnet, und das ist das Fatale, auf dem Rücken von unseren über 30.000 ehrenamtlich engagierten Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden. (Beifall SPD, FDP) Die AfD beabsichtigt durch ihre Initiative, die Attraktivität des ehrenamtlichen Dienstes in den Einsatzabteilungen von freiwilligen Feuerwehren zu stärken. Da, sage ich: Das wollen wir hier im Hohen Haus doch alle. Den ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren soll der Erlass von Kommunalabgaben, also von Beiträgen, Benutzungsgebühren, Benutzungsentgelten, realen oder örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern, abgaberechtlich ermöglicht werden, das ist das Ziel. Da kann ich nur sagen: Unabhängig von möglichen, auch verfassungsrechtlichen Bedenken, die wir durchaus sehen, denke ich, dass meiner Fraktion nun wirklich niemand vorwerfen kann, dass wir die Förderung und die Stärkung der Feuerwehren im Freistaat Thüringen nicht ausreichend im Blick haben. Wir setzen uns seit über 30 Jahren für unsere freiwilligen Feuerwehren ein. An dieser Stelle sei mir ein Gruß nach Tröbnitz gestattet. Die, die schon länger dabei sind, wissen, wen ich jetzt meine: Wolfgang Fiedler. (Beifall CDU, FDP) Ich habe gerade noch mal mit ihm gesprochen. Kein anderer hat sich so für seine Feuerwehren eingesetzt wie Wolfgang. Ich soll Sie alle grüßen. Er hat sich sehr gefreut, dass wir noch an ihn denken. So viel Zeit muss sein. Zurück zum Plenargeschäft. Meine Fraktion hat am 9. Dezember letzten Jahres erneut einen eigenen Antrag vorgelegt mit dem schönen Titel „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand und Katastrophenschutz gewährleisten“ in der Drucksache 7/2290. Er steht auf der Tagesordnung, nicht das erste Mal, als Tagesordnungspunkt 41. Da müssen wir uns schon fragen, alle, die das mitverhandeln im Ältestenrat und wo auch immer, ob das dem Respekt und der Wertschätzung angemessen ist, die wir doch alle für die Feuerwehren … (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Aber, Herr Walk, das ist doch billig! Sie kennen die Abläufe im Parlament!) Nein, das ist so, seit einem halben Jahr ist das auf der Tagesordnung. Wir haben einen detaillierten 16-Punkte-Plan zur Steigerung der Attraktivität des Feuerwehrdienstes und damit für die Zukunft des Brand- und Katastrophenschutzes in Thüringen vorgelegt. Wir schlagen unter anderem – ich will jetzt natürlich nicht alle Punkte ansprechen – eine bessere Förderung von Feuerwehrfahrzeugen durch einen Wechsel hin zu einer prozentualen Anteilsförderung wie in Sachsen oder Hessen oder die Schaffung einer zentralen Feuerwehrbeschaffungsstelle vor. Da, Herr Minister, haben wir ja im Innenausschuss schon besprochen, klemmt es noch, sind wir aber auf gutem Weg. Danach auch eine Führerscheinprämie in Form eines Landeszuschusses zum Pkw-Führerschein für junge Feuerwehrangehörige oder auch die Erhöhung der Prämie für die Jugendfeuerwehr von 25 Euro auf 50 Euro pro Kopf. Nicht zuletzt eine landesweite Respekt- und Anerkennungskampagne zur flächendeckenden Nachwuchsgewinnung, um nur einige Punkte zu nennen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, unter dem Strich bleibt die Erkenntnis, der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion führt letztlich nur zu neuen Ungerechtigkeiten gegenüber anderen Menschen, die sich ebenfalls im Ehrenamt engagieren – das habe ich bisher in den Reden vermisst – und deren Kommunalabgaben eben gerade nicht erlassen werden sollen. Ich frage Sie ernsthaft: Was ist denn mit all den anderen Rettungskräften, die sich ehrenamtlich engagieren, denen beim THW, denen beim Katastrophenschutz, denen beim DRK, bei den Johannitern, bei Berg- und Wasserwacht oder auch den vielen Ehrenamtlern im sozialen Bereich, bei den unerlässlichen Tafeln oder bei dem wichtigen Hospizdienst? Was soll mit denen geschehen? Fakt ist, in Thüringen engagiert sich jeder Dritte in einem Ehrenamt, also über 800.000 Menschen in knapp 20.000 Vereinen. Klar ist auch, alle haben mit Nachwuchssorgen zu kämpfen. Es ist eine große Herausforderung. Aber sich einen Bereich herauszugreifen, glaube ich, ist nicht die Lösung. Unter anderem aus den von mir genannten Gründen lehnen wir den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD ab. Wir denken, es ist besser, gezielt zu fördern, wie wir das auch in dem von mir gerade angesprochenen Antrag „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten“ vorgeschlagen haben, der unter Tagesordnungspunkt 41 beraten wird. Nicht zuletzt die Anmerkung: Spätestens als die Interessenvertreter der über 30.000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sich zu Wort gemeldet haben, mit denen wir natürlich gesprochen haben und die wir gefragt haben: Wie ist denn eure Einschätzung zum Vorschlag der AfD? Dann haben die gesagt: Das ist wenig hilfreich, damit können wir wenig anfangen. Spätestens seit diesem Zeitpunkt wissen wir, dass wir mit unserer Einschätzung richtigliegen. Es ist ein reiner Schaufensterantrag. (Beifall CDU) Ich will zum zweiten Schwerpunkt, nämlich Schaffung eines Härtefallfonds, kommen. In der Beschlussempfehlung 6/7741 vom 11. September schon aus 2019 hat der Thüringer Landtag die Landesregierung gebeten, im Zuge des Gesetzentwurfs zu prüfen, inwiefern in Fällen, in denen Beitragszahler zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen werden, für die die sachliche Beitragspflicht in genau dem genannten Zeitraum – 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 – entstanden ist und bei denen die Beitragsfestsetzung erst nach dem 1. Januar 2019 erfolgte, unzumutbare Belastungen – darum geht es – für die Betroffenen entstehen und im Falle des Vorliegens unzumutbarer Belastungen die Einrichtung eines Härtefalls angelehnt an eine bayerische Regelung zu prüfen. Das Ergebnis sollte dann bis zum 30. Juni letzten Jahres vorgelegt werden. Das Thüringer Innenministerium, dessen Auffassung wir uns anschließen – Minister Maier hat damals dazu ausgeführt –, hat in der Vorlage 7/733 die Auffassung vertreten, dass die Notwendigkeit einer Härtefallregelung in Thüringen nicht gesehen wird – unabhängig davon, also der nachvollziehbarste Grund – es gab ja mehrere Gründe – war, dass es neue Ungerechtigkeiten gibt, wenn es eine neue Stichtagsregelung geben sollte. Dem haben wir uns angeschlossen. Deswegen lehnen wir den Vorschlag der AfD-Fraktion ab. Ich will aber noch etwas sagen, was natürlich richtig ist in Ihrem Antrag. Wir als Haushaltsgesetzgeber haben beschlossen, dass insgesamt 28,5 Millionen Euro im Haushalt für Zuweisungen an Kommunen für den Ausgleich von wegfallenden Straßenausbaubeiträgen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Betrag ist um 8,5 Millionen Euro erhöht worden. Das ist nennenswert. Diese Mittel – auch das ist richtig im Antrag – stehen ausdrücklich auch für einen möglichen Härtefall zur Verfügung. Da will ich nur sagen, die praxistaugliche Umsetzung von dem, was wir hier beschlossen haben, obliegt natürlich nicht uns als Gesetzgeber, also der Legislative, sondern der Exekutive. Die Exekutive ist das Thüringer Innenministerium. Die könnte, wenn sie wollte, eine Richtlinie, eine Durchführungsbestimmung, eine Verordnung erlassen. (Beifall DIE LINKE) Das tut sie nicht. Das ist so weit erst mal Fakt und zu akzeptieren. Damit komme ich zum Schluss. Beide Zielrichtungen, die die AfD heute für die Vorlage im Blick hat, sind aus unserer Sicht eben gerade nicht zielführend. Deswegen werden wir den Antrag bzw. Gesetzentwurf auch ablehnen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Abgeordneter Bilay von der Fraktion Die Linke das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Bilay Die Linke

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will entgegen der Reihenfolge des Gesetzentwurfs der AfD und auch der Vorrednerinnen und Vorredner zuerst zum zweiten Komplex des Gesetzentwurfs kommen. Was die AfD hier vorgelegt hat, ist der Vorschlag der bayerischen Regelung, und sie haben eins zu eins aus dem Kommunalabgabengesetz Bayerns abgeschrieben. Sie haben sich nicht mal die Mühe gemacht, einzelne Passagen redaktionell zu verändern. Sie haben nicht nur den Gesetzestext an sich abgeschrieben und kopiert, Sie haben sogar die Begründung wörtlich abgeschrieben. (Beifall FDP) Also da haben Sie sich nicht mal die Mühe gemacht, sich mit der Materie auseinanderzusetzen. Das ist für mich ein Nachweis Ihrer Faulheit und Ihrer Inkompetenz, weil Sie die Materie einfach nicht verinnerlicht haben. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) In Zeiten einer gesellschaftlichen Debatte, wo wir über die Aberkennung von Promotionsarbeiten reden und Leuten der Doktortitel aberkannt wird, sind Sie auch noch so dreist und schreiben eins zu eins aus Bayern, aus dem dortigen Kommunalabgabengesetz ab. Das ist schon ein fragwürdiger Vorgang. Ich will Ihnen auch sagen, weil Sie offensichtlich die Regelungen, die in Bayern bestehen, überhaupt nicht verinnerlicht haben: Das, was in Bayern geregelt ist, ist äußerst komplex, es ist intransparent, es ist auch teuer, es ist aufwendig, es schafft für die Menschen überhaupt keine Klarheit und Rechtssicherheit, ob sie dann am Ende in den Genuss der in Aussicht gestellten Zahlungen kommen, es knüpft im Übrigen auch an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Betroffenen an. Das sind also alles Punkte, die uns fachlich davon überzeugt haben, diese Regelungen in einer Übernahme von Bayern auf Thüringen abzulehnen. Ich will Ihnen auch eines deutlich sagen: Sie haben den Nachweis erbracht, dass Sie die Materie nicht verinnerlicht haben, Sie haben es einfach nicht verstanden. Es gibt in Bayern eine völlig andere Rechtslage. In Bayern gibt es eine Stichtagsregelung, die an den Zeitpunkt anknüpft, zu dem der Beitragsbescheid dem Abgabenpflichtigen bekannt gegeben wird. In Thüringen hat man sich für eine andere Stichtagsregelung entschieden, nämlich zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht – eine völlig andere Materie, die Sie hier völlig ausblenden und die überhaupt nicht mit uns in Einklang zu bringen ist. Und das ist der Nachweis dafür, dass die AfD hier durch die Tiefen des Kommunalabgabenrechts einfach nur irrlichtert und daherwandert (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und versucht, irgendwie einen Weg zu finden, wie sie den Leuten irgendetwas versprechen kann, und haltlose Versprechen macht. Ich will aber in der Debatte auch deutlich machen: Es war Die Linke bzw. – Schrägstrich – damals PDS, die seit Einführung des Kommunalabgabengesetzes 1993 stets gegen die Form der Beitragserhebung gekämpft hat. Wir haben gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, mit vielen Betroffenen, mit vielen Bürgerinitiativen über einen Zeitraum von fast 30 Jahren auf der Straße gestanden und gegen diese Form gekämpft. Es gab dann einen ersten Erfolg, das war der 1. Mai 2004, als Dieter Althaus als Ministerpräsident damals in der Brauerei in Apolda – die Landtagswahlen 2004 standen vor der Tür – die Abschaffung der Wasserbeiträge angekündigt und das am Ende auch vollzogen und damit auch die letzte CDU-Alleinregierung gerettet hat. Und 2004 wurden nicht nur die Wasserbeiträge abgeschafft, sondern es wurden auch Privilegierungstatbestände bei den Abwasserbeiträgen eingeführt. Und den zweiten Schritt hat dann am Ende Rot-Rot-Grün 2019 vollzogen, als nämlich die Straßenausbaubeiträge abgeschafft wurden. Insgesamt zeigt sich also, dass sich der Kampf mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Bürgerinitiativen in diesem Lande nach fast 30 Jahren gelohnt hat. (Beifall DIE LINKE) Ich bin davon überzeugt, dass wir den Rest auch noch schaffen. Aber dafür brauchen wir nicht die AfD, eine populistische Kraft in diesem Landtag, die nur versucht, den Menschen etwas vorzumachen, sondern wir brauchen Fachleute in der Politik, die nämlich mit Leidenschaft dafür streiten, die wahren Probleme der Menschen in diesem Land zu lösen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Jetzt will ich zum zweiten Punkt kommen, das ist Ihr Vorschlag – Sie packen ja alles in ein Gesetz und versuchen, da irgendwie ein Märchen zu erzählen –, was die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden in den Feuerwehren anbetrifft. Das, was Sie hier vorschlagen – das haben viele vorher schon gesagt –, das ist großer Irrsinn. Ich will nur mal darauf hinweisen, dass Rot-Rot-Grün seit 2014 jedes Jahr unter Beweis gestellt hat, mit welchem großen politischen Rückhalt die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr rechnen können. Allein für 2020 und 2021 sind in den Landeshaushalten über 85 Millionen Euro zur Verfügung gestellt worden, um die Feuerwehren vor Ort mit entsprechender Technik und Ausrüstung auszustatten. Die beste Förderung des Ehrenamts bei den Feuerwehren besteht darin, dass wir den Feuerwehren die bestmöglichen Rahmenbedingungen geben, dass sie in den Einsatz gehen können, dass sie trainieren können, dass sie ausgebildet werden können. Aber das, was Sie hier vorlegen, ist völlig abzulehnen. Im Übrigen: Eine Mitgliederkampagne hat Rot-RotGrün auf den Weg gebracht, und die ist erfolgreich. Die Zahlen steigen, sie steigen kontinuierlich und die Zahlen belegen auch, dass gerade auch die Zahl der Jugendlichen, die dann in die Einsatzabteilungen wechseln, wieder gestiegen ist. Sie haben auch erwähnt, Sie wollen eine Befreiung von der Gewerbesteuer. Das ist vom Kommunalabgabengesetz gar nicht erfasst, das müssten Sie als Jurist wissen, aber das belegt mal wieder Ihre Unkenntnis und Ihre Inkompetenz. Sie wollen die Leute von Kita-Gebühren befreien, von Straßenreinigungsgebühren, von Friedhofsgebühren und was weiß ich nicht, was alles da zurande schlägt. Das ist Populismus pur, das brauchen wir nicht. Und am Ende wird deutlich, gerade bei den Feuerwehren: Sie sind die geistigen Brandstifter in diesem Land. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie missbrauchen das ehrenamtliche Engagement der Menschen in diesem Lande, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen. Deswegen lehnen wir nicht nur Ihren Gesetzentwurf ab, wir lehnen sogar die Überweisung in die Ausschüsse ab. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Czuppon von der Fraktion der AfD das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Czuppon AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, zuerst möchte ich kurz auf meine Krawatte eingehen. Es gibt jetzt hier Krawattenbeauftragte von jeder Fraktion: Frau Rothe-Beinlich, Herr Zippel, Frau König-Preuss, die jetzt nicht da ist. Also hier sind Rot und Grün drin, aber das ist natürlich keine Anbiederung an Rot-Rot-Grün, sondern das sind die Farben Ungarns (Beifall AfD) und das ist eine Hommage – jetzt benutze ich ein Fremdwort – an Viktor Orbán und seine Politik. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Wenn Sie sagen, Herr Czuppon, dass das als politische Meinungsäußerung gedacht ist, dann ist es untersagt und dann müsste ich Sie bitten, die Krawatte abzunehmen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also Herr Czuppon macht jetzt geltend, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er wollte witzig sein!) er wolle nur schick aussehen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, ist klar!) Dann wollen wir ihm den Versuch mal gestatten. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Nehmen Sie das Wort. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Czuppon AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Genau, aber ich bin froh, dass ich jetzt Ihre Aufmerksamkeit besitze, ich habe das Gefühl gehabt, Sie schlafen alle ein. Jetzt sind Sie fit, das ist prima. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das ist einfach nur dumm!) (Unruhe DIE LINKE) Also gespannt war ich auf den Spagat des Herrn Bilay zwischen Sachpolitik und parteipolitischen Spielchen, welche unseren Entwurf ablehnen müssten. Was dabei herausgekommen ist, was der Herr Bilay, der uns immer Unfähigkeit und Inkompetenz vorwirft, (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das ist ja auch so!) daraus gemacht hat, (Unruhe DIE LINKE) ohne ein Sachargument zu haben, sind einfach nur Beleidigungen. Das ist die Art, wie Sie Politik machen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Ich darf um Ruhe bitten.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Czuppon AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Traurig! (Beifall AfD) Zu Herrn Walk würde ich gern noch sagen: Ich finde es schade, dass Sie immer mit diesen Standardsprüchen unsere Anträge ablehnen – zu kurz gesprungen, bla, bla, bla. Wir werden das bei Ihren Anträgen nicht machen, denn wir sind an Sachpolitik orientiert und sind (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) dankbar, wenn auch andere Fraktionen sinnvolle Sachen einbringen. (Beifall AfD) So. Unser Gesetzentwurf beinhaltet zwei Themengebiete, die weit auseinanderliegen. Das haben die Kollegen schon gesagt. Ich wusste schon, dass das nahe an Ihre Leistungsgrenze geht, zwei Themengebiete in einem Gesetz abzuarbeiten, aber jetzt habe ich ja Ihre Aufmerksamkeit, dass Sie mir folgen können und wollen und unser Ansinnen verstehen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nochmals möchte ich den französischen Lyriker und Politiker Alphonse de Lamartine zitieren, der sagte – ich zitiere –: „Das Gewissen ist das Gesetz aller Gesetze.“ (Unruhe DIE LINKE) Bei der heutigen ersten Lesung unseres Gesetzesentwurfs will ich noch einmal daran erinnern, welche Wichtigkeit die angesprochenen Themen für unser Thüringen haben. Sie haben es, wie vorher bereits in der Einbringungsrede meines Kollegen Sesselmann zu unserem Gesetzentwurf erwähnt, seit vielen Jahren versäumt, mit konkreten Vorschlägen auf die Situation unserer ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen in den Einsatzabteilungen ihrer freiwilligen Feuerwehren zu reagieren. Sie haben vielmehr wissentlich ihren konkreten Umständen nicht Rechnung getragen, was der um ein Viertel zurückgegangene Personalbestand in den freiwilligen Feuerwehren deutlich zeigt. Frau Henfling hat ja wieder irgendwelche Zahlen zitiert. Die Zahlen, die wir gebracht haben, (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mit Zahlen haben Sie es ja nicht so!) sind vom Statistischen Landesamt, da können Sie mal nachlesen, da finden Sie das auch. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So liegen meiner Fraktion aktuelle Feuerwehrbescheide vor. Ich habe hier noch einmal einen Feuerwehrbescheid vom Kommunalen Versorgungsverband Thüringen aus Artern mitgebracht, der derzeit einen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen mit einem monatlichen Rentenanspruch von 3,20 Euro vor Steuern, und das noch nachgelagert, abspeisen will. Schämen Sie sich nicht, Herr Maier? Für das Ehrenamt im täglichen Sein fehlt unseren ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die 24 Stunden jeden Tag für die Einsatzabteilung zur Verfügung stehen, eine aktuelle tatsächliche punktgenaue und jahreswirksame Entschädigung. Das haben Sie, Herr Minister Maier, leider aus damaligen Wahlkampfzwecken heraus in Ihrer Feuerwehraufwandsentschädigung vom 26. Oktober 2019 vergessen. Wir müssen jetzt endlich auch für die kleinen Leute in unseren freiwilligen Feuerwehren einstehen. Wenn Ihre, meine Damen und Herren von der Landesregierung, Frau Sozialministerin Heike Werner in ihren sozialen Netzwerken – wie vor vierzehn Tagen geschehen – ihre dann sogleich gelöschte Mitteilung verbreitet, dass unsere Feuerwehrangehörigen nach der neuesten Corona-Verordnung von Thüringen dann auch wieder gemeinsam Bier trinken können, stellt das eine Verunglimpfung unserer Feuerwehrangehörigen als Party-Löwen dar und verstößt gegen elementare Grundsätze zumindest des Anstands. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Reden Sie doch mal zu Ihrem Gesetzentwurf!) Auch zeigt die Ausladung meiner Person und der Landtagsfraktion der AfD durch den Pressesprecher des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zum 30-jährigen Bestehen der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz, dass diese jetzt als „Parteischule“ des Innenministers instrumentalisiert wird. Ich hatte sogar schon einen Präsentkorb gekauft und ein Grußwort verfasst, aber es durfte nicht sein. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Der wird sich gefreut haben!) Ja, geschätzter Kollege Urbach, den ich jetzt leider nicht sehe, von der Fraktion der CDU.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Er leistet seinen Schriftführerdienst.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Czuppon AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Entschuldigung! Jetzt habe ich Sie gesehen, genau. Was sagen Sie denn dazu? Sie sind derzeit ja leider Erfüllungsgehilfe der derzeitigen Landesregierung. Ich fordere Sie aber auf, jetzt endlich Farbe – blau – zu bekennen und unseren Gesetzentwurf zu unterstützen. Gleiches erwarte ich natürlich vom alten Feuerwehrhauptmann Herrn Bergner von der FDP. Auch wenn das andere Bundesländer bislang verschlafen haben, muss Thüringen bei den Themen „Freiwillige Feuerwehren“ und „Härtefallfonds für Straßenausbaubeträge“ wie der Freistaat Bayern, der als Beispiel herangezogen wurde – wir müssen das nicht eins zu eins kopieren –, deutschlandweit neue Wege fordern und aufzeigen. (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist hier keine Büttenrede!) Wenn Sie Ihren Gesetzentwurf vorgebracht hätten, Herr Bilay, hätten Sie das ganz toll ausformulieren und anpassen können.

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Ich darf trotzdem um Ruhe bitten.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Czuppon AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Wir entlasten die bisher im ehrenamtlichen Dienst von freiwilligen Feuerwehren stehenden Gemeindebürger von Kommunalabgaben – das haben wir schon erzählt –, indem wir den Gemeinden durch die Erlasslage die Möglichkeit geben, die Bürger von Abgaben zu befreien. Damit würde die unrentable Feuerwehrrente in Echtzeit aufgemöbelt und wir führen nun endlich den von den Linken seit Jahren versprochenen Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge ein. Sie haben nämlich, Herr Minister Maier, in Ihrer vor der letzten Landtagswahl 2019 neu gefassten Feuerwehr-Entschädigungsverordnung eben gerade keine Entschädigung für die Angehörigen der Einsatzabteilung von freiwilligen Feuerwehren, außer von Führungskräften, vorgesehen. Sie wollten und konnten dieses Problem aufgrund Ihrer Unkenntnis auch nicht sehen. Schönen Dank dafür auch noch im Namen unserer freiwilligen Feuerwehren. (Beifall AfD) Wir als größte Oppositionsfraktion schaffen für die Feuerwehren und für die Errichtung des Härtefallfonds zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und zur Entlastung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen deutschlandweit neue Perspektiven. Zum Schluss meiner Ausführungen möchte ich nochmals an die Verantwortung aller Abgeordneten hier im Hohen Hause erinnern, Sachpolitik für die Thüringer Bürger zu gestalten und parteipolitisches Taktieren und die Einhaltung von Stabilitätsmechanismen hintenanzustellen. Deshalb erwarte ich von Ihnen die Zustimmung zur Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dorothea Marx

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Vielen Dank. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zu unserer ersten Lüftungspause. Der Tagesordnungspunkt ist noch nicht beendet. Wir treffen uns um 11.20 Uhr hier wieder und nächste Rednerin ist dann die Kollegin Merz von der SPD. Ich darf Sie schon jetzt darauf hinweisen, dass wir zum Tagesordnungspunkt 65, der gemäß unserer Festlegung zur Tagesordnung heute vor der Mittagspause aufgerufen wird, eine dritte Neufassung des Antrags in der Drucksache 7/3154 vorliegen haben. Diese finden Sie vereinbarungsgemäß hier in Papierform im Plenarsaal zur Abholung an den Tischen hier hinter uns und/oder auch elektronisch im Abgeordneteninformationssystem; also neue Vorlage zum Tagesordnungspunkt 65. Und jetzt ist Lüftungspause bis 11.20 Uhr. Ich unterbreche die Sitzung.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir fahren fort in der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 13. Ich rufe als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Merz, Fraktion der SPD, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Janine Merz SPD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ganz kurz wirklich nur zu dem Punkt „Feuerwehr“ in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Zum Feuerwehrdienst – es wurde schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern viel gesagt und ich kann es noch mal bekräftigen –: Die Art von Populismus, die hier durch die AfDFraktion betrieben wird, ist schon unbegreiflich. Allein, das Jubiläum der Feuerwehrschule dermaßen in einen Fokus zu rücken, gebührt es überhaupt nicht. Innenminister Maier war dort wirklich als Vertreter der Landesregierung anwesend und ganz bewusst waren während der Pandemie keine Parlamentarier geladen. All diese ganzen Verknüpfungen, die hier aufgeführt werden, sind dem Haus und sind auch den Ehrenamtlichen der Feuerwehr nicht rühmlich. Ich möchte mich, nachdem schon so viele geredet haben, auf den Part des Härtefallfonds zu den Straßenausbaubeiträgen festlegen. Es wurde hier schon ganz viel gesagt zur sachlichen Beitragspflicht, zu der bayerischen Variante, die es woanders gibt. Die von der AfD vorgesehene Regelung zielt nun auf eine pauschale Beitragshöhe oder eine Regelung ab, die pauschal ab 2.000 Euro greifen soll. Wir finden, das bevorzugt vor allem Eigentümer von großen Grundstücken und Häusern und eben auch die, die vielleicht sogar hohe Mieteinnahmen damit generieren und finanziell durchaus in der Lage wären, Straßenausbaubeiträge zu entrichten. Das ist wirklich pauschal, das ist keine Härte, wie man sich das vielleicht wünschen würde und ist daher im Grundsatz abzulehnen. Nach dem Prüfbericht des TMIK, der dem Ausschuss vorgelegt wurde, zur möglichen Notwendigkeit einer Härtefallregelung ist auch diese Gruppe der Beitragspflichtigen, die vielleicht mehr als 2.000 Euro zahlen müsste, tatsächlich mit etwa 5 Prozent ausgesprochen klein. Aus Sicht meiner Fraktion gibt es aus heutiger Sicht keine belastbaren Gründe, warum man genau diese kleine Gruppe im Vergleich zu den Beitragspflichtigen anderer Beitragsarten oder auch zu Beitragspflichtigen aus den Jahren oder aus den vielen Jahrzehnten zuvor nun besonders privilegieren sollte. In dem Zusammenhang will ich hier noch mal genau darauf abzielen, worüber wir eigentlich reden. Es handelt sich nämlich um eine ganz klare Stichtagsregelung. Ein Stichtag, wie der 1. Januar 2019, ist keinesfalls eine politische Willkür, sondern eine gesetzgeberische und vor allem fiskalische Notwendigkeit. Denn Stichtage sind immer notwendig und sinnvoll, um die Rückwirkung und die Auswirkungen auf unseren Landeshaushalt zu begrenzen. Anderenfalls müsste der Staat bei jeder Steuerund Abgabenerleichterung bereits entrichtete Beiträge zurückerstatten. Wir sollten uns also vergegenwärtigen, dass wir vor einem Problem stehen, das bei Gesetzesänderungen im Bereich des Abgabenrechts generell entsteht, nämlich, dass ein einziges Datum darüber entscheidet, ob man zur Gruppe der Begünstigten gehört oder eben nicht. So ist es auch bei diesem Systemwechsel von der grundsätzlichen Beitragspflicht hin zur Beitragsfreiheit für den Straßenausbau. Denken wir aber mal zurück an die Abschaffung der Kindergartenbeiträge für das letzte und vorletzte Kindergartenjahr. Keine Frage, es war richtig, Eltern in diesen Bereichen zu entlasten. Dennoch gibt es auch da Eltern, die durch diese Stichtagsregelung noch Kita-Beiträge zahlen mussten, während andere Eltern im Folgejahr von der Beitragsfreiheit profitierten. Dabei belaufen sich die Elternbeiträge für den Kindergarten je nach Zahl der Kinder, Einkommen und Gemeinde auch leicht auf mehr als 2.000 Euro im Jahr, ohne dass in diesem Zusammenhang eine Härtefallregelung für diejenigen in Betracht gezogen wurde, die aufgrund des gewählten Stichtags nicht von der Beitragsabschaffung profitierten. Oder denken Sie an die vielen stichtagsbezogenen Änderungen im Steuerrecht, bei kommunalen Gebührensatzungen und, und, und, die erst ab einem bestimmten Datum greifen. Im Ergebnis würde die Einrichtung eines Härtefallfonds zur Erstattung von Straßenausbaubeiträgen einigen wenigen Grundstückseigentümern Sonderkonditionen gegenüber anderen Beitragspflichtigen einräumen. Dies schafft nach meiner Überzeugung nun keine neuen Gerechtigkeiten. Abschließend sollten wir uns außerdem ehrlich machen, was sich Thüringen in den nächsten vier Jahren leisten kann und wo unsere Prioritäten liegen. Durch die Corona-Pandemie müssen wir als Haushaltsgesetzgeber mit sinkenden Einnahmen bei gleichzeitig steigendem Bedarf nach staatlichen Investitionen umgehen. Die unterschiedlichen Bedarfe werden seit Monaten auch in diesem Plenum von allen Fraktionen deutlich gemacht. Wir als SPDFraktion sind uns einig, dass wir nicht gegen die Krise ansparen wollen, sondern alle vorhandenen Mittel in die Zukunft investieren wollen. Dieser Härtefallfonds wäre jedoch keine Zukunftsinvestition, sondern dient nur der Vergangenheitsbewältigung. Wir meinen, dieses Geld können wir wesentlich sinnvoller einsetzen als für einen Härtefonds, der am Ende nur neue Ungerechtigkeiten schafft, und lehnen daher diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Bergner, Fraktion der FDP, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Czuppon, ich stimme ja selten Herrn Bilay zu, aber bei dem, was Sie gesagt haben, was er über Ihre Kompetenz gesagt hat, da muss ich tatsächlich schon zustimmen, (Beifall DIE LINKE) denn Sie haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der mich ein bisschen sprachlos macht. Das liegt nicht daran, dass der zweite Teil – wie wir heute schon ein paar Mal gehört haben und in dem ein Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge mit 20 Millionen Euro gefordert wird – eins zu eins aus der bayerischen Regelung übernommen worden ist – das ist ja heute schon ein paar Mal gesagt worden – und auch die Begründung, in der Sie gerade mal noch das Wort „Bayern“ durch „Thüringen“ ersetzt haben. Ich bin auch nicht wirklich sprachlos, dass Sie hier einen Fonds mit einer Laufzeit von drei Jahren fordern, obwohl Sie bei der Haushaltsdebatte – das sollten Sie mal nachgucken – die Aufstockung von 15 Millionen Euro nur für ein Jahr beantragt hatten, und auch nicht, dass Sie das aus den Rücklagen nehmen wollten, die in Thüringen bekanntermaßen nun wirklich nicht mehr so hoch sind. Da, habe ich den Eindruck, haben Sie wohl wieder mal halbtags gearbeitet. (Beifall FDP) Sie verfolgen hier die Strategie der Provokation, indem Sie einen Entwurf (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Es reicht langsam!) – ja, das stimmt, es reicht – der bayerischen CSU einreichen, um sich dann vermutlich über das Abstimmungsverhalten zu echauffieren. Aber das sind wir ja von Ihnen leider bereits gewöhnt. Viel denkwürdiger, Herr Czuppon, ist der zweite Vorschlag. Da geht es Ihnen angeblich um die freiwilligen Feuerwehren, darum, dass die Kameraden eine Art Aufwandsentschädigung erhalten, weil das bisher nur für besondere Ämter der Fall ist. Und das – jetzt kommt es – machen Sie nicht, indem Sie in der Feuerwehrentschädigungsverordnung, wo es hingehören würde, eine entsprechende Regelung vorschlagen, nein, Sie knüpfen das an die Änderung zum Härtefallfonds, nämlich an das Abgabengesetz. Hier fordern Sie, dass Mitgliedschaft in der Einsatzstaffel der freiwilligen Feuerwehr ein Erlassgrund im Sinne der Abgabenordnung ist. Wohlgemerkt, die Abgabenordnung ist Bundesrecht und regelt auch Bundessteuern. Mal abgesehen davon, dass Sie hier wohl massiv die Gesetzgebungskompetenzen überschreiten, stellt sich ja wohl auch die Frage: Sollen etwa Bundessteuern hierfür verwendet werden und sind die Kameraden per se mit denen gleichzusetzen, die aufgrund ganz besonderer Umstände nicht mehr in der Lage sind, ihre Steuerschuld zu begleichen? Ich denke nicht, meine Damen und Herren. Mal ganz abgesehen von den Bedenken zur Kompetenz bezweifle ich auch, dass dieser Vorschlag auch nur annähernd dem Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz gerecht wird; abgesehen von den Kameraden, die auch über kein Grundeigentum verfügen, was das Thema „Abgabenrecht“ anbelangt. Nun haben Sie ja auch Juristen in Ihrer Fraktion. Insofern ist schon irgendwie davon auszugehen, dass diese offensichtlichen Dinge, die mir als Bauingenieur auffallen, Ihnen eigentlich bewusst sein sollten. (Beifall FDP) Da bleibt dann nur noch ein einziger, wirklich trauriger Schluss und das ist etwas, was mich ärgert als jemand, der zehn Jahre Dienstherr einer freiwilligen Feuerwehr und auch ehrenamtlicher Dienstherr war. Sie benutzen hier die freiwilligen Feuerwehren und Sie bringen ganz bewusst Vorschläge ein, die nicht zustimmungsfähig sind. Sie verknüpfen diese mit einer Forderung, die Sie von der CSU Bayern kopiert haben und dann posaunen Sie morgen herum, dass keiner hier etwas für die freiwilligen Feuerwehren tun würde, auch nicht möchte und dass die CDU ein Gesetz der Kollegen aus dem Süden ablehnen würde. Und das, meine Damen und Herren, auf dem Rücken der Kameraden der Feuerwehr ist schlicht und einfach perfide und dieses Hauses nicht würdig, aber leider Ihr Ding. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Redewünsche aus der Mitte des Saals? Herr Abgeordneter Sesselmann, Fraktion der AfD. Sie haben noch 10 Sekunden Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert Sesselmann AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen der Altparteien, ich habe nur 10 Sekunden, aber eines möchte ich Ihnen auf den Weg geben: Die Zeit Ihres Selbstlobs und Ihrer Selbstherrlichkeit zulasten des Ehrenamts wird bald vorbei sein, denn am 26. September

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Ihre Redezeit ist vorbei, Herr Abgeordneter. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Robert Sesselmann AfD

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

werden Sie ein blaues Wunder erleben. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Ich frage jetzt die Landesregierung. Herr Minister Maier, Sie möchten reden. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Georg Maier

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ganz ehrlich, ich freue mich immer, über Feuerwehr reden zu dürfen, gerade hier vor dem Hohen Haus, weil es mir ein ganz besonderes und wichtiges Anliegen ist, auch Sie immer so ein bisschen auf dem neuesten Stand zu halten, was da draußen los ist. (Beifall CDU) Denn Herr Czuppon, im Gegensatz zu Ihnen bin ich viel unterwegs und im Gespräch mit den Kameradinnen und Kameraden. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Ich darf doch nicht!) Sie dürfen schon, Sie machen es nur auf eine bestimmte Art und Weise, wo Sie genau wissen, dass es nicht geht. Wir haben keinem Parlamentarier erlauben dürfen, beim 30-jährigen Jubiläum dabei zu sein. Das war einfach nicht möglich. Ansonsten wäre es möglich gewesen, aber unter den gegebenen Voraussetzungen eben nicht. Ich habe letztes Jahr im Sommer eine Tour gemacht: „Respekt den Rettern“. Und das hat nach meinem Dafürhalten – die Retterinnen möchte ich da ausdrücklich nicht außen vorlassen –, den Nagel auf den Kopf getroffen. Denn das ist das, was sich die Kameradinnen und Kameraden von uns wünschen, dass wir vor Ort sind, dass wir da sind, dass wir erst mal Respekt erweisen und dass wir ein offenes Ohr für ihre Anliegen haben. Ja, und ich bin auch berüchtigt dafür, dass ich alles ausprobieren will. Jetzt zuletzt bei der Feuerwehrschule die neue Tunnelrettungsanlage, aber auch die Atemschutzübungsanlage habe ich selbst ausprobiert, bin mit Atemschutz da durchgekrochen und da ist mir wieder klargeworden, was das für eine Aufgabe ist und was damit verbunden ist, auch an körperlicher Leistungsfähigkeit, die erbracht werden muss. Wenn ich eingeladen werde von der Feuerwehr, dann bin ich auch mal beim Spargelstechen dabei, so wie jetzt in Sömmerda. Also das ist so ein Punkt, wo ich mich wirklich ärgere, wenn Sie sich hier hinstellen und versuchen, sich bei den Kameradinnen und Kameraden mit finanziellen Vorteilen anzubiedern, die Sie ihnen anbieten wollen und denen dann auch noch einen Brief schreiben. Wissen Sie was? Der Brief war noch gar nicht in den Briefkästen der Wehrführerinnen und Wehrführer, da habe ich schon einen Anruf bekommen nach dem Motto, was Ihre Strategie anbelangt. Das durchschauen die Kameradinnen und Kameraden, das kann ich Ihnen sagen. Die wollen nämlich nicht ihre Wasserrechnung abarbeiten. Das ist nicht ihr Ziel, (Beifall CDU, FDP) sondern sie sind Ehrenamtler aus Überzeugung, das ist deren Ethos und da braucht es keine Vergünstigungen, die Sie ihnen anbieten wollen. Natürlich finde ich es gut, wenn Kommunen den Kameradinnen und Kameraden Erleichterungen, Vergünstigungen zuteilwerden lassen – freier Eintritt ins Schwimmbad ist eben schon angeklungen –, das ist völlig in Ordnung, das geht auch schon. Aber das, was Sie machen, das ist pure Anbiederung, das produziert neue Rechtsunsicherheit und das wissen Sie auch. Es ist sogar schlecht gemacht und das führt mich schon zum zweiten Punkt, den Härtefallfonds. Herr Bilay, ich schließe mich Ihren Ausführungen an. Wir sind zu diesem Thema nicht immer einer Meinung gewesen, um es mal vorsichtig auszudrücken, aber Sie haben es auf den Punkt gebracht. Auch hier wieder die Arbeit der AfD: Ganz offensichtlich irgendwas abkupfern, ja, noch nicht mal kapieren, dass es völlig am Thema vorbeigeht, eine Regelung, die für Thüringen überhaupt nicht passt, die auch wieder nur billige Anbiederung ist an die Leute, die tatsächlich Nachteile haben. Stichtagsregelungen bringen immer Nachteile, das ist nun mal so. Hier geht es auch nicht darum, 100 Prozent Gerechtigkeit zu schaffen, das geht nicht. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Sie sollten vielleicht mal die Sorgen der Bürger wahrnehmen!) Bei diesen Regelungen, wissen Sie, gibt es im Leben manchmal Sachverhalte, da ist das einfach so. Da gibt es einen Stichtag, zum Beispiel der Wehrdienst, die Wehrpflicht wurde abgeschafft, ich habe sie geleistet, die nachfolgende Generation nicht – das ist für mich in Ordnung. Und das ist genauso bei Härtefallfonds. Diese hundertprozentige Gerechtigkeit wird es nicht geben, deswegen sind auch keine Versuche zu machen wie in Bayern. Die sind darüber mächtig gestolpert. Ich kann Ihnen sagen: Bei der Bezirksregierung Unterfranken sind 20 Mitarbeiter damit beschäftigt, diese Anträge zu bearbeiten, und sie kommen nicht voran, weil es zu kompliziert ist. Und das haben Sie abgeschrieben und schlagen es uns hier zur Entscheidung vor. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Diese 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die setze ich gern dafür ein, um die Feuerwehrschule weiterzuentwickeln und den Investitionsstau zu beseitigen. Das ist das, was den Kameradinnen und Kameraden gefällt und nicht Ihre billige Anbiederei. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Vielen Dank, Herr Minister. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen vor und wir kommen damit zur Abstimmung. Ich frage noch mal in die Reihen der AfD: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Die wird beantragt. An welchen Ausschuss, Innen? Innenausschuss, gut. Dann stimmen wir über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss ab. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Und da die Ausschussüberweisung abgelehnt wurde, schließe ich die Beratung für heute. Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt auf den TagesAntrag der Fraktionen der FDP, der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3154 - 3. Neufassung Wünscht jemand von den antragstellenden Fraktionen das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Montag, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe zu, ich kann ja manchmal schon ein ganz schöner Lautsprecher sein, (Beifall CDU) das gehört auch dazu, aber Sie sehen mich heute wirklich – was mir selten passiert – ein bisschen aufgeregt, aber vor allen Dingen auch voller Demut zu Ihnen sprechen, und zwar deswegen, weil wir mit diesem Antrag nachweisen, dass Politik, so schwierig es auch manchmal sein mag und so unterschiedlich auch viele Positionen hier im Hause gesehen werden, dass wir aber, wenn wir Expertinnen und Experten befragen, die Betroffenen befragen, uns damit beschäftigen und gemeinsam aufeinander zugehen, ein Problem gemeinsam lösen können oder zu lösen helfen können, was viele Menschen draußen in diesem Land betrifft. Dafür danke ich Ihnen ganz herzlich. (Beifall CDU, FDP) Und dass ich das einbringen darf, freut mich natürlich umso mehr. 350.000 Menschen sind in der Bundesrepublik aktuell von Long-COVID betroffen, davon allein 70.000 Kinder. Die Tendenz ist steigend. Deswegen ganz kurz noch mal: Was ist eigentlich Long-COVID, worüber reden wir? LongCOVID ist eine komplexe, in hohem Maße mit körperlichen Einschränkungen verbundene Erkrankung, deren Beschwerden länger als zwölf Wochen andauern und nicht durch eine organische oder alternative Diagnose erklärbar sind. Die Definition beschreibt also ein Krankheitsbild, das weit über Organschäden infolge eines schweren Verlaufs einer COVID-19-Erkrankung hinausgeht. Long-COVID umfasst eine Vielzahl an körperlichen Symptomen, deutliche körperliche Erschöpftheit infolge einer Belastungsintoleranz, kognitive Probleme, Muskelund Gelenkschmerzen, Reizempfindlichkeit, teilweise auch posturale Tachykardie. Es kann eben jeden treffen. Man sagt, rund 10 Prozent derer, die von einer COVID-19-Infektion betroffen sind, entwickeln entsprechende Symptome. Das sind Hochbetagte, Kinder und Erwachsene und auch Menschen, die keine Symptome eines schweren Verlaufs zeigten oder eben auf stationäre Versorgung angewiesen waren. Erschreckende Parallelen gibt es zu einem anderen Krankheitsbild, das ist ME/CFS. Laut einer Studie der Charité haben bei 50 Prozent der Teilnehmer die diagnostischen Kriterien von ME/CFS zugetroffen. ME/CFS – wer sich damit beschäftigt, weiß es – bedeutet häufig einen Totalverlust der Lebensqualität. Studien sagen auch, rund 2 Prozent aller Long-COVID-Fälle werden dauerhaft chronische ME/CFS-Patienten bleiben. Das Problem ist, bis heute gibt es keine Behandlung und keine Therapie gegen diese für die Betroffenen schwere Erkrankung. Deswegen müssen wir jetzt handeln. Die USA machen es uns vor: 1,2 Milliarden Euro stecken sie in die Erforschung von Long-COVID. Wir müssen handeln, um die Defizite der Forschung gemeinsam nicht nur in Thüringen, sondern bundesländerübergreifend, auch landesübergreifend, international in den Griff zu bekommen, um irgendwann adäquat behandeln zu können – auch in den COVID-Ambulanzen, wo die Behandlung aktuell ja teilweise stationär erfolgen muss –, um entsprechende Finanzierungsfragen oder Fragen der sektorübergreifenden Versorgung zu klären. Deswegen bin ich sehr dankbar, dass heute der erste und – man darf auch sagen – bundesweit einzige strukturierte Antrag, der den Bereich der Grundlagenforschung mit konkreten Versorgungsfragen verbindet, hier hoffentlich eine Mehrheit finden wird. (Beifall FDP) Das Ziel dieser Initiative ist es, der Wissenschaft und dem Gesundheitssystem die notwendigen Forschungsstrukturen und -mittel bereitzustellen, um Long-COVID und auch ME/CFS besser erforschen und behandeln zu können. Meine Damen und Herren, ich bin sehr dankbar, dass wir diese Debatte heute in großer Gemeinsamkeit in diesem Haus führen dürfen. Ich freue mich sehr auf die entsprechende Debatte im Interesse der Betroffenen. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Montag. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat Abgeordneter Plötner, Fraktion Die Linke, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Plötner Die Linke

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, werte Damen und Herren, werte Zuhörende, viele freuen sich sicherlich zurzeit, dass die dritte Corona-Welle fast vorbei ist und wir diesen Sommer von der lang erwarteten und ersehnten Normalität wieder mehr haben werden. Allerdings wissen wir, dass die Langzeitfolgen der Corona-Pandemie uns alle noch lange auf allen Ebenen, sozial, wirtschaftlich, politisch, aber eben auch gesundheitlich, beschäftigen werden. Neben der zentralen Frage, wer für die Krise zahlt, müssen wir uns auch mit den Spätfolgen von COVID-19-Erkrankten befassen, Long-COVID, wo wir die Symptome und die Langzeitfolgen der SARS-CoV-2-Infektion immer noch nicht voll umfänglich verstehen. Deswegen haben wir es begrüßt, dass es heute einen Antrag dazu gibt und wir die Kompromissfindung der demokratischen Fraktionen gefunden haben. Wir brauchen weiterhin intensive Forschung, damit wir die Krankheit besser verstehen und behandeln können. Wir als Fraktion der rot-rot-grünen Koalition haben in unseren Stellungnahmen in Bezug auf die Pandemie mehrmals geäußert, dass wir besondere Maßnahmen in Bezug auf Long-COVID brauchen. Wir wissen, dass viele Menschen, ungefähr 10 Prozent derjenigen, die überwiegend einen leichten Verlauf der COVID-19-Erkrankung hatten, viele Monate nach der Erkrankung Beschwerden haben. Unter anderem wurden Erschöpfung, Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Glieder- und Muskelschmerzen, Bauchschmerzen, Schlafstörungen und Luftnot genannt. Diesen Beeinträchtigungen, die in ihrer Tragweite noch nicht komplett überschaubar sind, muss natürlich begegnet werden. Auch die Komplexität der Erkrankung macht dies alles nicht einfacher. Beispielsweise haben viele Betroffene eine normale Lungenfunktion, aber das Gefäßsystem ist beschädigt und daher ist die Versorgung mit Sauerstoff gestört. Deswegen sind die Diagnostik und die Therapie eine Herausforderung gerade auch in der ambulanten Versorgung. Wir brauchen Ambulanzen für die Versorgung in allen Regionen Thüringens, nicht nur an der Universitätsklinik. Die Menschen dürfen nicht vier Monate warten, bis sie einen Termin in der Ambulanz am UKJ bekommen. Wir brauchen nicht nur die Forschung, sondern auch den Wissenstransfer an die Hausärztinnen und Hausärzte. Die Struktur der hausärztlichen Versorgung in Thüringen mit Methoden der Telemedizin muss verstärkt und intensiv einbezogen werden, um die Versorgung von COVID-Spätfolgen meistern zu können. Bei allem Respekt – und das möchte ich hier auch noch einmal tun – natürlich auch gegenüber der Hochschulautonomie unseres Universitätsklinikums: Wir brauchen zusätzliche Kapazitäten zur Behandlung von COVID-19 sowie von Long-COVID, um auch diesem chronischen Müdigkeitssyndrom und dem chronischen Erschöpfungssyndrom, das Herr Montag hier angesprochen hat, zu begegnen und in Zusammenarbeit auch mit unseren Reha-Kliniken noch weitere Angebote zu schaffen. Zunächst brauchen wir aber erst einmal eine Ver ­ tetigung und den Ausbau der Forschung, um vor s allen Dingen zum Thema „Long-COVID bei Kindern und Jugendlichen“ Erkenntnisse zu haben, um dann auch Therapien zu verbessern. In unseren eingeforderten Ergänzungen finden wir es wichtig, die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesell ­ schaften einzubeziehen und Wissenstransfer zu fördern und diesen zu optimieren. An dieser Stelle möchte ich mich gern sehr herzlich für das bisher Geleistete bedanken. Dank der schnellen, unbürokratischen Netzwerkarbeit der Landesärztekammer Thüringens, der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens, der Heilmittelerbringer und weiterer medizinischer Leistungserbringer in der ambulanten und in der stationären Gesundheitsversorgung wurde in den letzten Monaten die Behandlung der COVID-19-Erkrankung und des Long-COVID-Syndroms stetig optimiert, um patientenorientiert bestmögliche Behandlungserfolge zu erzielen. Herzlichen Dank dafür an dieser Stelle. (Beifall DIE LINKE, FDP) Ich möchte mich auch bei der Landesregierung bedanken. Sie hat bereits frühzeitig im Verbund mit den anderen Ländern das Problem der Nachsorge bei Personen mit Post-COVID-Syndrom erkannt und Strategien zur Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen entwickelt. Das zeitige und engagierte Bekenntnis zu weiterem Forschungsbedarf bei dem Krankheitsbild Post-COVID und den aus den Erkenntnissen resultierenden Behandlungen ist der richtige Weg. Was uns in der Tat auch noch wichtig war, was im Ursprungsantrag auch noch enthalten ist und was gestrichen worden ist, ist, dass wir keine Zwischenfinanzierungswege mit Selektivverträgen gehen. Es braucht tatsächlich eben eine bundeseinheitliche Regelung, die allen Betroffenen in gleicher Weise zugänglich sein muss und das ist, denke ich, der absolut richtige Weg, den wir da verfolgen müssen. Dennoch bleiben auch weiterhin noch wichtige Aufgaben, wenn es dann allgemein anerkannte Leitlinien zu Long-COVID gibt. Da ist vor allen Dingen die Anerkennung arbeitsbezogener Corona-Erkrankungen für alle Beschäftigtengruppen als Berufskrankheit, insbesondere mit Blick auf etwaige Langzeitfolgen sowie Rahmenbedingungen für flächendeckende unabhängige Beratungsstellen speziell für Betroffene von Berufskrankheiten, und auf Bundesebene muss eine zentrale Beratungs- und Koordinierungsstelle für Belange Betroffener mit Langzeitfolgen und auch die chronisch Betroffenen eingerichtet werden. Das ist auch die klare Bitte und Aufforderung an den Bund: bundeseinheitliche Erfassung, Dokumentation und Erforschung von COVIDLangzeitfolgen auf den Weg zu bringen und bestehende Forschungsförderungen auch noch finanziell deutlich aufzustocken. Auf diesem Weg leistet Thüringen mit dem heute vorliegenden Antrag und hoffentlich dann erfolgenden Beschluss einen wichtigen Beitrag. Ich möchte mich jetzt noch an dieser Stelle bei allen demokratischen Fraktionen hier im Hohen Haus für die kollegiale Beratung bei diesem wichtigen Thema bedanken. Der gefundene Kompromiss, so denke ich, kann sich sehen lassen. Zum Schluss plädiere ich für die Zustimmung, damit Forschung und Behandlung für alle Thüringerinnen und Thüringer, die mit den Spätfolgen von COVID zu kämpfen haben, verbessert werden und ebenso auch für die, die dankenswerterweise heilen und helfen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Abgeordneten Zippel, Fraktion der CDU, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Zippel CDU

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, um es gleich vorweg zu sagen und damit auch nicht der Eindruck entsteht, die CDU-Fraktion wolle sich mit fremden Federn schmücken: Die Feder, aus der dieser Antrag floss, gehört der FDP. Ihr gebührt der Dank und die Anerkennung für diese Initiative. Meine Fraktion ist aufgrund der inhaltlichen Zustimmung beigetreten und in diesem Sinne ist es dann ein gemeinsamer Antrag von FDP und CDU. Wir unterstützen diesen Antrag natürlich sehr gern und vollumfänglich, nicht nur, weil er inhaltlich sehr gut ist, sondern auch, weil er ein sehr wichtiges und – man muss auch sagen – ein beunruhigendes Thema anspricht. Long-COVID oder auch Post-COVID-19-Syndrom genannt ist eine lang anhaltende und wiederkehrende Symptomatik nach einer COVID-19-Erkrankung. Es wurde hier gerade eben schon dargelegt, dass die beobachteten Symptome sehr unterschiedlich sind: Atembeschwerden, Geruchs- und Geschmacksstörungen, chronische Müdigkeit, all das aber eben auch bei mildem Verlauf, in manchen Fällen eben auch Entzündungsreaktionen an verschiedenen Organen, mitunter auch psychologische Symptome wie Depressionen, die Patienten sind im Alltag sehr eingeschränkt, mitunter sogar berufsunfähig. Die Symptome treten in allen Altersgruppen auf. Das Ausmaß der Krankheit ist noch nicht absehbar und es kommen immer wieder neue Erkenntnisse hinzu. Ging man am Anfang noch von einer Atemwegserkrankung aus, ist inzwischen bekannt, dass es sich doch allgemein um eine Gefäßerkrankung handelt, was auch die Komplexität und die weite Verteilung im Körper erklärt. Die Gefahr besteht, dass Long-COVID gerade in Thüringen vergleichsweise häufig auftreten könnte. Das ist nur eine Vermutung meinerseits, wir kennen noch keine Zahlen dazu, aber die Vermutung liegt doch nahe. Thüringen hatte in der zweiten und dritten Welle fast durchweg einen traurigen Spitzenplatz inne, was die Zahl der Infektionen betrifft. Damit ist eben auch die Zahl der potenziell Betroffenen in Thüringen höher. Was heißt das alles nun? Ganz einfach: Wir brauchen mehr Forschung, wir brauchen mehr Daten. Hier setzt dieser Antrag an. Wir wollen die LongCOVID-Forschung durch ein ganzes Bündel an Maßnahmen unterstützen. Gleichzeitig soll eine hochqualifizierte Behandlung der Betroffenen sichergestellt werden. In Rücksprache mit Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung soll auf die Entwicklung einer Leitlinie als Orientierungsund Entscheidungshilfe hingearbeitet werden – ein ganz wesentlicher Schritt für den alltäglichen Kampf des medizinischen Fachpersonals gegen diese Erkrankung. (Beifall CDU, FDP) Gleichzeitig gilt es, den Einsatz für eine dauerhafte Finanzierung der Behandlung durch die Selbstverwaltung zu stärken und die Behandlung am Universitätsklinikum Jena und der dortigen Post-COVIDAmbulanz durch den Landeshaushalt zu flankieren. Die Erkenntnisse aus all dieser Forschung sollen dann auch in die Fortbildungen der Landesärztekammer mit einfließen. Wir wissen noch zu wenig über das Phänomen Long-COVID. Das lässt sich als Fazit über all das zusammenfassen. Was wir aber wissen, ist schlichtweg beunruhigend. Wir brauchen eine breite Evidenzbasis, wir müssen diese Basis schaffen. Ich freue mich, dass die regierungstragenden Fraktionen die Relevanz des Themas erkannt haben und sich nun an dem Antrag beteiligen. Das ist ein gutes Signal. Es geht um die Sache und es kamen auch wirklich gute inhaltliche Ergänzungen im neuen gemeinsamen Antrag. Ich sage es mal so: Über das eingefügte Lob an die Landesregierung können wir großzügig hinwegsehen, wenn es denn der Sache dient. Ich würde mich der Einschätzung von Herrn Plötner doch nur bedingt anschließen. Aber wir arbeiten hier an der Sache und deswegen schweigen wir mal über den Rest. Ich werbe für eine breite Zustimmung zum Antrag in der jetzt vorliegenden Form. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Dr. Klisch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Klisch SPD

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Landtagspräsident, auch von meiner Seite einen guten Tag. Ja, meine Vorredner haben es gesagt: Was wäre das für ein Plenum, wenn wir nicht über Corona reden? Heute reden wir aber eben nicht über Corona in Form der akuten Handlungsoption, sondern es geht um das gesundheitliche Danach, um das Corona-Danach, Long-COVID. Ich bin auch der FDP dafür dankbar, dass Sie diesen Aufschlag gemacht hat. Ich glaube, dass das wieder mal dafürspricht, wie wir, wenn es um Gesundheits- oder auch um Wissenschaftsinhalte geht, schnell und konstruktiv zusammenarbeiten können. Deswegen geht ein großer Dank an alle Beteiligten, die sich in den letzten 48 Stunden noch mal Zeit genommen haben, um dieses Projekt auf den Weg zu bringen. Corona – meine Vorredner sagten es – ist ja ein Chamäleon in dem, wie man Corona erlebt, wenn man an Corona erkrankt, und dementsprechend sehen auch – manchmal, nicht immer – die Nachwirkungen von Corona aus. Ich kann das aus meiner eigenen ärztlichen Tätigkeit bestätigen. Hätten Sie mich vor einem Jahr gefragt, was denn Long-COVID ist, hätte ich gesagt: keine Ahnung, habe ich noch nicht gesehen. Mittlerweile sehe ich das quasi täglich in meiner Arbeit und das sind wirklich dramatische Schicksale. Menschen, wenn – das klingt jetzt banal – man sich nicht konzentrieren kann oder wenn man die Treppe nicht hochkommt oder man schmeckt nichts oder man spürt nicht, ob der Tee kalt oder heiß ist, man hat Muskelschmerzen, man weiß auch gar nicht, wie lange solche Beschwerden noch anhalten. Man hat also ganz viel Unsicherheit und ist dann sicherlich auch psychisch belastet. Also das sind nicht einfach nur irgendwelche Symptome, die man mal nach einer Woche mit einem Medikament wegwischen kann. Wir haben hier noch viele Fragezeichen und wir brauchen hier auf jeden Fall – meine Vorredner sagten es – noch sehr viel Forschung. Wir sind – und da möchte ich aber auch meinen ärztlichen Kollegen und auch allen Therapeuten im Land danken – trotz allem aufgrund unseres pragmatischen Herangehens auch hier schon sehr konsequent und schon sehr weit vorangekommen. Denn letztendlich ist es ja genau dem zu verdanken, dass Ärzte nicht immer auf Politik warten und auch nicht die Therapeuten, dass einfach auch schon ein Austausch stattfindet, wie man dieses Syndrom und auch wie man natürlich Corona selbst bestmöglich behandeln kann. Genau dem ist es zu verdanken, dass wir dank der Wissenschaftler wissen, wie zum Beispiel auch Komplikationen bei Impfungen überhaupt entstehen und damit auch wissen, wie wir diese behandeln können. Trotz allem brauchen wir – gerade, wenn es um Long-COVID geht – klare Leitlinien. Wir brauchen wirklich eine klare Definition, worüber wir eigentlich reden. Und wir brauchen evidenzbasierte Therapien. Denn nur so können wir auch wirklich jeden Bürger in diesem Land gleichermaßen auf gleicher Grundlage Therapien anbieten und Kompetenzstrukturen letztendlich auch effizient stärken und auch Fragen beantworten, wie es Herr Plötner gerade angesprochen hat, wenn es dann doch auch um die Frage geht: Ich bin jetzt langfristig nicht belastbar, wie sieht es denn aus, kann ich auch mal auf meine Rentenansprüche zurückgreifen oder Ähnliches? – Also genau das ist die Frage dahinter. Es wurde gerade auch schon gesagt. Letztendlich geht es nicht darum, nur Expertise an irgendeinem Ort zu haben, sondern es geht darum, nicht auf informellen Kanälen, sondern auf offiziellen Kanälen Expertise zu den Menschen, zu den Therapeuten, zu den Behandlern zu bringen – und das sind nicht nur Hausärzte, das sind Fachärzte, das sind aber auch genauso Heilmittelerbringer, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten und das sind die ambulanten und stationären Rehabilitationseinrichtungen, die wir natürlich auch stärken müssen. Das ist auch Teil der Verbesserung dieses Antrags gewesen, den wir als Rot-Rot-Grün geleistet haben, dass wir das als eine Aufgabe von uns allen sehen. Deswegen haben wir Politiker, denke ich, heute den ersten Schritt getan in die Richtung, die Gesundheit unserer Bürger in diesem Land ein Stückchen weiter abzusichern, zu schützen und nachhaltig zu stärken. Deswegen noch mal vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächste Rednerin ist Abgeordnete Pfefferlein, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Diese Rede einzeln zitieren

Babette Pfefferlein GRÜNE

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mich an der Stelle erst mal dafür bedanken, dass wir so schnell einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht haben und die FDP wirklich den Aufschlag gemacht hat. Ich finde das sehr kollegial und ich bin das auch gewohnt, muss ich ausdrücklich sagen, in diesem Ausschuss, dass wir da so miteinander umgehen und auch für die Sache ganz schnell eine Lösung finden und das haben wir gestern gefunden. Ich finde, das ist ein starkes Signal auch für die Betroffenen, was wir heute, wenn wir diesen Antrag beschließen, geben. Vielen Dank an dieser Stelle. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Zahlen zeigen nämlich ein düsteres Bild, auch wenn die Zahlen im Prinzip fallen – Gott sei Dank auch in Thüringen – und die Hoffnung wächst, dass wir vielleicht keine vierte Welle bekommen, doch so sind in den vergangenen Wochen und Monaten viele Menschen Opfer des Coronavirus geworden. Ich möchte noch mal die aktuellen Zahlen von heute nennen: 3.702.535 Menschen sind nachweislich an COVID-19 erkrankt, 3.526.100 Menschen gelten davon als wieder genesen, das heißt, sie sind nicht mehr ansteckend. Aber sind alle wieder gesund? Viele Menschen, die an COVID-19 erkrankt waren, leiden nach Abklingen der akuten COVID-19-Infektion unter vielfältigen unterschiedlichen Beschwerden, sie brauchen eine lange Zeit zur Genesung. Forschungsministerin Karliczek nannte Anfang der Woche die unglaublich hohe Zahl von 350.000 Patientinnen und Patienten – Herr Montag hat es vorhin schon gesagt –, die von Long-COVID betroffen sind. Jeden Zehnten also plagen lang anhaltende Spätfolgen. Die Menschen berichten nach einer COVID-19-Erkrankung von ausgeprägter Müdigkeit, die über viele Wochen anhält. Andere klagen über Schmerzen in der Brust oder Muskelbeschwerden. Einige haben neurologische Probleme wie Lähmungserscheinungen, Kopfschmerzen oder Geschmacks- bzw. Geruchsverlust, aber an allererster Stelle steht die chronische Erschöpfung. Was genau auf Betroffene zukommen kann, ist bislang nicht erforscht. Allerdings gibt es viele Berichte aus der Praxis. Viele Patientinnen und Patienten berichten von Symptomen, die an einem Tag kommen und am nächsten Tag wieder verschwinden, manche beschreiben es wie einen Adventskalender, bei dem sich an jedem Tag eine Tür öffnet und ein neues Symptom zeigt. Solche Spätfolgen können einen oder sogar bis vier Monate nach der Corona-Infektion auftreten. Die Ursachen für diese langwierigen Krankheitsverläufe sind noch weitgehend unklar, die Anzahl der Betroffenen ist unklar und auch insgesamt gibt es bisher nur wenige gesicherte Erkenntnisse zu den Langzeitfolgen einer Corona-Infektion. Wir haben hier nun unseren gemeinsamen Antrag. Dieser Antrag spricht viele Aspekte an und macht viele Vorschläge. Vieles davon ist aber wichtig für die bundesweite und sogar internationale Entwicklung. Manches liegt nicht in den Händen der Landesregierung und lässt zum Beispiel eine Entscheidung unabhängiger Organisationen wie des UKJ zu. Thüringen aber muss vieles davon und vieles andere unterstützen und wir müssen da die Augen ganz genau aufhalten, um nichts zu verpassen, was Unterstützung braucht. Und Thüringen muss sich noch besser vernetzen. Um wirklich ein gutes Handlungskonzept für Thüringen zu entwickeln, brauchen wir den Zugang zu belastbaren Zahlen, das Wissen über schon vorhandene Behandlungsmöglichkeiten und Versorgungslücken. Deshalb habe ich im April die Kleine Anfrage 7/2062 dazu eingereicht, falls jemand nachschauen möchte. Ich bin hoffnungsfroh, dass ich bald mit einer Antwort von der Landesregierung rechnen kann. Die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Spät- und Langzeitfolgen von COVID-19 befindet sich national und international in sehr unterschiedlich fortgeschrittenen Entwicklungsstadien. Fakt ist, es braucht Post-COVID-Ambulanzen, Post-COVIDKliniken und Rehabilitationskliniken sowie Selbsthilfegruppen, auch wenn sicher eine Beurteilung der Effektivität der unterschiedlichen Versorgungsformen derzeit noch nicht möglich ist, und einen länderübergreifenden Austausch über die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie stehenden Folgen. Sicher müssen wir Behandlungsangebote im Bereich von Post- und Long-COVID ausbauen. Hier brauchen wir die Kassenärztliche Vereinigung an unserer Seite. Die Unterstützung von Selbsthilfegruppen zu Long-COVID und von Austauschnetzwerken ist meist kurzfristig und vor Ort machbar. Aber das braucht auch unsere Unterstützung. Wir haben also jede Menge große Aufgaben vor uns. Das schaffen wir nur zusammen. Deshalb bitte ich um Unterstützung für diesen Antrag und bedanke mich an dieser Stelle ganz herzlich. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Nächster Redner ist Abgeordneter Dr. Lauerwald, Fraktion der AfD.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete und Zuhörer am Livestream, als Mediziner ist es essenziell, sich mit allen Facetten einer Erkrankung zu befassen, mit den Ursachen, akuten Symptomatiken und möglichen chronischen Verläufen. Die Forschung ist wichtig und dringend gefordert, wenn es sich um eine neuartige Erkrankung handelt, auch wenn es das altbekannte Coronavirus betrifft, welches in neuer Verwandlung daherkommt. Es ist notwendig und selbstverständlich, die Forschung auch zu Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung zu aktivieren und zu intensivieren. Das ist glücklicherweise schon in vollem Gange. Die FDP hat das erkannt und das Thema in ihrem Antrag aufgegriffen. Ich finde das gut, wichtig und unterstützenswert. Bemerkenswert ist nur, dass alle Altparteien auf diesen Antrag noch aufgesprungen sind, und ich finde es doch ein bisschen als Zumutung, dass vor der Lüftungspause ein elfseitiger Vorabdruck als 3. Neufassung dann bekannt gemacht wurde und kaum Zeit war, sich das mal ordentlich durchzulesen. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir benötigen auch hier eine fundierte Datengrundlage, die wissenschaftlich fundiert erhoben werden muss, um die notwendigen richtigen Entscheidungen abzuleiten. Im letzten Jahr waren wir es leider gewohnt, Entscheidungen aus dem Bundesgesundheitsministerium präsentiert zu bekommen, die mehr auf Vermutungen, Schätzungen, Unfähigkeit und Panikmache statt auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierten. Und dieser Prozess hält leider an, beispielhaft seien die Anti-Corona-Maßnahmen genannt, die auf unsicheren Tests beruhen, auf Neuinfektionen, die keine sind, auf Inzidenzen, die beliebig zurechtgetestet werden, und auf Zwangsmaßnahmen, die jenseits valider Daten und des gesunden Menschenverstandes festgelegt werden. Nun aber zurück zum Thema „COVID-19-Langzeitfolgen“: In der wissenschaftlichen medizinischen Literatur sind bereits Ergebnisse zu finden, die hoffen lassen, Patienten mit dem Problem Post-COVID bzw. Long-COVID helfen zu können. Prof. Dr. med. Andreas Stallmach, Direktor der Klinik für Innere Medizin IV am Universitätsklinikum Jena, Infektiologe und Internist, hat sich des Themas der Spätfolgen von COVID-19 angenommen und auch eine Post-COVID-Ambulanz eingerichtet, um den Betroffenen eine Anlaufstelle zu bieten. Er schätzt insbesondere die mit COVID-19 einhergehende Endotheliitis – zu Deutsch Gefäßentzündung – als eine Komplikation ein, die später jenseits einer Lungenaffektion für bedeutsame Folgeerkrankungen verantwortlich sein kann. Aktuelle radiologische Untersuchungen bestätigen diese Entzündungsaktivität an den großen Körperarterien. Dem kann man mit einer gerinnungshemmenden Therapie begegnen. Obwohl es dafür noch keine in Studien belegte Evidenz gibt, sticht doch die Gerinnungsproblematik derart heraus, dass ein gewisser nebenwirkungsarmer Schutz der Patienten angebracht erscheint. Das ist ein vielversprechender Ansatz für diese Komplikation. Ein weiteres Problem als Langzeitfolge ist Fatigue. Dieses Symptom ist auch bei Krebserkrankungen und deren Therapie bereits bekannt. Auch wenn ein schwerer Verlauf, zum Beispiel mit invasiver Beatmung oder Intensivtherapie, die Patienten eher für Langzeitfolgen zu disponieren scheint, ist dies gleichwohl keine Zwangsläufigkeit. Gerade für die Post-COVID-Müdigkeit oder Fatigue spielt es offenbar keine Rolle, ob die Patienten stationär behandelt worden sind. Das Team um Dr. Liam Townsend, Klinischer Forscher am Trinity College Dublin, zeigte an einem Studienkollektiv von 128 Patienten mit einem Durchschnittsalter von 49,5 Jahren und zu 54 Prozent Frauen, dass zehn Wochen nach den ersten COVID Symptomen mehr als die ‑ Hälfte, genau 67 von 128 Patienten, über persistierende Fatigue klagte. Dies stand allerdings nicht im Zusammenhang mit der Schwere der Erkrankung, etwa einer stationären oder ambulanten Therapie, Sauerstoffgabe oder Intensivbehandlung. Auch in der Post-COVID-Ambulanz in Jena liegt das Verhältnis der Geschlechter bei einem Anteil der Frauen von 54 Prozent. Das mittlere Alter ist mit 51 Jahren ähnlich. Die Spanne der Altersverteilung der Patienten lag zwischen 17 und 77 Jahren. 46 Prozent der Patienten hatten die Erkrankung ohne Krankenhausaufenthalt überwunden. Dies zeigt, dass auch bei leichten Verläufen gehäuft Beschwerden auftreten können. In Jena beobachtete man Fatigue zu 60 Prozent, Depressionen zu 40 Prozent und kognitive Störungen zu 20 Prozent, allerdings jeweils in meist leichterer Ausprägung. Vor allem aber ist Fatigue ein prominentes Symptom in den internationalen Studien. Es darf gehofft werden, dass die wissenschaftliche Forschung bald Ergebnisse liefern kann, um die Langzeitfolgen von COVID-19 zu beeinflussen, möglicherweise zu beherrschen und den Patienten helfen zu können. Abschließend wünsche ich mir zu einem anderen Problem im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 die gleiche nötige Aufmerksamkeit, Vehemenz und politische Unterstützung, zum Thema „Massenimpfung gegen Corona“ mit zahlreichen unklaren Todesfällen und schweren Erkrankungen und Komplikationen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die FDP-Fraktion liegt mir eine Wortmeldung des Abgeordneten Montag vor.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Vorredner haben es ja gesagt, es ist schon etwas Besonderes, wenn ein solcher – doch auch recht komplexer – Antrag nicht nur gemeinsam getragen wird, sondern vor allen Dingen ohne weitere Ausschussberatung auch gleich beschlossen werden soll. Ich glaube, das ist ein tolles Signal für den Forschungsstandort Thüringen und vor allen Dingen ein tolles Signal für die Betroffenen in Thüringen, aber auch weit über Thüringen hinaus. Auch dafür noch mal vielen, vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, FDP) Was wollen wir? Ich möchte es kursorisch einfach noch mal aufzeigen, wo aus unserer Sicht Handlungsnotwendigkeiten bestehen. Wir brauchen die Einrichtung und das Zusammenfassen von Forschungskräften, um sie zu bündeln. Da sprechen wir von und ziehen dies zusammen unter dem Begriff „Forschungscluster“. Hier wollen wir in Jena beginnend ganz Mitteldeutschland einbeziehen. Ziel soll die Erforschung von Long-COVID und eben schon angesprochen von ME/CFS sein. Warum? Es gibt eine fehlende medizinische Evidenz. Das heißt, wir schaffen eine breite Evidenzbasis natürlich nur durch medizinisch valide Daten, die in Studien ermittelt und entsprechend auch bewertet werden. Dafür wollen wir die entsprechende Struktur schaffen. Wir wissen, Long-COVID kann eben auch ME/CFS chronifizieren. Wir zahlen da auch als Gesellschaft ein Stück weit den Preis dafür, dass diese Erkrankung von der Politik jahrzehntelang ignoriert wurde und in der Forschungsliteratur bisher kaum Berücksichtigung gefunden hat, was eben heißt: keine Behandlung, keine Therapien. Betroffene sind raus aus dem Alltag und leben häufig leider isoliert zu Hause. Was brauchen wir noch? Wir brauchen eine Anbindung dieses Forschungsclusters an das Forschungsnetzwerk Universitätsmedizin des Bundes, was sich neben der Erforschung von COVID-19 dann zusätzlich eben auch auf die Long-COVIDForschung konzentrieren soll. Auch im Bereich der Akademisierung der Rehabilitation in Deutschland ist dieser Forschungsbereich bisher nur marginal in den universitären Bereich eingebunden. Wir brauchen also konkrete Rehabilitationsverfahren, die für diese Krankheitsbilder wie Long-COVID oder ME/CFS wissenschaftlich entwickelt werden müssen, weil wir heute schon wissen, dass das Wissen gerade dort fehlt, wo Menschen in Reha-Einrichtungen behandelt werden. Vernetzung, Internationalität heißt heute eben auch Bereitstellung einer digitalen Infrastruktur. Das heißt, wir brauchen den Aufbau einer Austauschplattform – wir haben das „Netzwerk der Akteure“ genannt. Wir brauchen ein Register für die Sicherung von Wissen aus der klinischen Praxis und zur Stärkung der Forschung und des internationalen Austauschs die Einrichtung einer Biodatenbank und letzten Endes die Anbindung dieses Mittels des deutschen Forschungsnetzwerks eben an das Forschungsnetzwerk Universitätsmedizin und an die EU-COVID-19-Datenplattform. Denn Austausch und internationale Zusammenarbeit sind in diesen Fragen alles. Wir brauchen aber auch einheitliche Behandlungsleitlinien. Da hat man sich auf den Weg gemacht, die Fachgesellschaften sind dran. Das wollen wir natürlich begleiten und vor allen Dingen auch unterstützen. Wir brauchen aber auch Fort- und Weiterbildungsprogramme. Ziel muss es ja sein, dieses Wissen, was wir in der Forschung generieren, an die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern, aber auch in den Praxen vor Ort weitergeben zu können. Und dann brauchen wir natürlich auch mehr Versorgung der Patientinnen und Patienten, die eben heute schon unter Long-COVID bzw. Post-COVID leiden. Dazu haben wir schon eine Infrastruktur an der Universitätsklinik in Jena mit der Post-COVID-Ambulanz. Sie muss eben die Versorgung von Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Das tut sie auch, aber wir müssen es ausweiten. Warum? Das Universitätsklinikum arbeitet bereits jetzt schon an der Kapazitätsgrenze und aktuell kann die Nachfrage in dieser Post-COVID- und Long-COVID-Ambulanz in Jena nur durch eine Reduktion der Sprechstunden in anderen Abteilungen gestillt werden. Die Herausforderungen sind zahlreich. Die werden wir in Thüringen und aus Thüringen heraus alleine sicherlich nicht bewältigen können. Aber wir machen einen ersten Schritt und bei der Frage „LongCOVID“ wird Thüringen hier tatsächlich zu einem Innovationsstandort im Sinne der Betroffenen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redewünsche vor. Möchte die Landesregierung reden? Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

Diese Rede einzeln zitieren

Feller

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Long-COVID ist ein Thema, mit dem wir uns heute befassen wollen und sollen und es ist tatsächlich so, dass wir uns seit wenigen Wochen – Gott sei Dank – am Ende der dritten Welle des SARS-CoV-2-Virus befinden. Wir haben in den letzten fünf bis sechs Monaten seit Ausbruch dieser dritten Welle die Aufmerksamkeit sehr auf die intensivmedizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in dieser dritten Welle gelenkt. Wir haben alle täglich den Lageflyer des TMASGFF verfolgt, das uns darüber informiert hat, wie viele intensivmedizinische Behandlungsfälle es gibt, was in dem Fall das Infektionsgeschehen ist. Das hat uns alle sehr beschäftigt und es ist der FDP zu verdanken, dass sie jetzt – sozusagen am Ende dieser dritten Welle – die Aufmerksamkeit nicht mehr auf die Frage der intensivmedizinischen Versorgung, sondern auf die Frage der Versorgung von Patientinnen und Patienten im Bereich Long-COVID gelenkt hat. Das ist ein großes Thema und ich bin sehr dankbar dafür, dass dieser Impuls gekommen ist, ich bin auch sehr dankbar dafür, dass es auch eine breite Unterstützung der Regierungsfraktionen und der CDU für diesen Antrag gibt. Wenn ich sage, die Aufmerksamkeit ist jetzt am Ende der dritten Welle ein bisschen weg von der intensivmedizinischen Versorgung und hin zur Versorgung der Long-COVID-Patienten gekommen, dann ist das für den politischen Bereich sehr richtig. Es ist natürlich nicht richtig für die Medizinerinnen und Mediziner, die tatsächlich seit vielen Monaten mit dem Thema konfrontiert sind. Und ich bin wirklich stolz darauf, dass das Universitätsklinikum in Jena sich schon sehr früh mit diesem Thema befasst hat. Wir haben dort – das wissen Sie alle – einen Forschungsschwerpunkt im Bereich der Infektionsforschung und in diesem Forschungsschwerpunkt hat man sich bereits vor einigen Monaten intensiv mit der Frage befasst, was Long-COVID ausmacht. Das ist in Ihren Redebeiträgen schon deutlich geworden, dass die Symptome sehr unterschiedlich sind, dass überhaupt nicht klar ist, wer Long-COVID bekommt. Man kann es bekommen, ohne dass man die Erkrankung mit irgendwelchen Symptomen durchgemacht hat, auch bei schweren Verläufen gibt es natürlich Long-COVID. Wir wissen darüber sehr wenig. Wir wissen noch viel weniger über systemische Behandlungsmöglichkeiten jenseits von reiner Symptombehandlung, aber das ist das, was das Universitätsklinikum und die beteiligten Akteure vor Ort tatsächlich seit Monaten schon umtreibt. Hier sind es – ich will sie namentlich nennen – Prof. von Lilienfeld-Toal und Prof. Martin Walter, die in dem Netzwerk Universitätsmedizin, das auch schon erwähnt wurde, seit Monaten aktiv sind und sich auch auf Bundesebene mit anderen Universitätsmedizinen zu dieser Frage austauschen. Auch die angesprochene Austauschplattform ist im Rahmen dieses Teilvorhabens in der Umsetzung befindlich und wird geplant. Das alles ist wichtig und das zeigt, dass wir Akteure vor Ort haben, die sich mit dem Thema befassen. Darüber hinaus gibt es auch eigene Arbeitsgruppen – auch das ist schon angesprochen worden. Unter dem Dach des Center for Sepsis Control and Care, also dieser Infektionsforschungsgruppe, hat sich eine Post-COVID-Arbeitsgruppe zur Bündelung von Expertisen in Forschung und Behandlung eingerichtet. Es ist eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, an der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Kliniken aus der Inneren Medizin, der Neurologie, der Kinderheilkunde, der Psychiatrie und anderen beteiligt sind. Der Ansatz ist natürlich genau richtig bei einer Erkrankung, die symptomatisch sehr breit daherkommt und wirklich nicht gut einzeln zu fassen ist. Der Antrag der Regierungsfraktionen, der FDP, der CDU greift genau diese Impulse auf und unterstützt das. Das ist ein wichtiger Punkt. In dem Antrag wird auch die Frage der Finanzierung angesprochen. Dazu kann ich Ihnen berichten, dass unter Federführung von Prof. Stallmach, der schon erwähnt wurde, am 1. Juni, also vor wenigen Tagen, die Förderung einer Studie zur mobilen wohnortnahen Versorgung von Post-COVID-Patientinnen und Patienten in Thüringen beim Innovati‑ onsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses – G-BA – beantragt wurde. In Bezug auf die Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Post-COVID-Beschwerden ist aufgrund der großen Nachfrage – auch das ist deutlich geworden – ein deutlicher Ausbau der Post-COVIDAmbulanz notwendig. Der interdisziplinäre Behandlungsbedarf und die vielfältige Symptomatik lassen sich über etablierte Ambulanzen und Abrechnungsmodi nicht angemessen abbilden. Die differenzierte Diagnostik ist Voraussetzung für therapeutische Strategien, die so weit wie möglich auch wohnortnahe Therapeuten mit einbindet. Notwendig ist auch ein Register, welches eine verbesserte langfristige Patientenversorgung sicherstellt. Das Sepsis-Center am UKJ bietet aus meiner Sicht dafür ideale Voraussetzungen, um für Thüringen ein optimales Behandlungsangebot für die Patienten zu etablieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte an der Stelle auf etwas aufmerksam machen, was auch in dieser Woche passiert ist, nämlich dass die Bundesforschungsministerin eine Förderung für Post-COVID-Forschung aufgelegt hat. Sie wissen, dass das Bundesforschungsministerium seit April 2020 ein Netzwerk Universitätsmedizin mit insgesamt 150 Millionen Euro unterstützt. Wichtig war dabei, tatsächlich die Universitätsmedizin deutschlandweit in der COVID-Forschung zu unterstützen und sie so zu vernetzen, dass Erkenntnisse, die in Freiburg oder in Hamburg oder in Jena erzielt werden, allen zur Verfügung stehen. Für die weitere Erforschung vor allem von Long-COVID hat nun das Bundesforschungsministerium 5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt und die Richtlinie dazu zum 31. Mai veröffentlicht. Übergreifendes Ziel der Fördermaßnahme ist es, die Zusammenarbeit zwischen den relevanten Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern, die Patientenorientierung zu stärken und geeignete Versorgungskonzepte zu entwickeln. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Projekte Aufschluss darüber geben, in welchen Bereichen weitere Forschungsbedarfe im Zusammenhang mit Long-COVID zu decken sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch auf einen Punkt aufmerksam machen, der mir vor dieser Diskussion wirklich besonders wichtig ist. Wir haben seit vielen Jahren im Wissenschaftsrat Grundsatzdiskussionen über die Frage geführt, warum es so lange dauert, dass Grundlagenforschungsergebnisse aus der Universitätsmedizin, aus der universitären Forschung Eingang findet in Behandlungsregime und Behandlungsleitlinien, also den praktischen Einsatz. Dieses Thema wird „Translation“ genannt, also die Frage von der wissenschaftlichen Erkenntnis zur Behandlungsleitlinie. Das war in der Tat in der Vergangenheit ein gemeinsames Bestreben von Bund und Ländern, diese Zeiten deutlich zu verkürzen. Ich glaube, COVID insgesamt hat gezeigt, dass das bei dieser Erkrankung hervorragend gelungen ist. Wir haben ab dem März letzten Jahres sehr schnell Grundlagenforschung vorangetrieben und wir haben bei der Behandlung dieser Krankheit auch in der intensivmedizinischen Behandlung der Patientinnen und Patienten gesehen, dass es gelingen kann, innerhalb von wenigen Wochen und Monaten Ergebnisse aus der Grundlagenforschung in die konkrete Behandlung von Patienten zu überführen. Und das scheint mir auch jetzt notwendig zu sein bei der Frage von Long-COVID. Die Fraktionen der FDP, der CDU und der Regierungsfraktionen weisen auf eine stärkere Berücksichtigung der Fortbildung zur Behandlung von Long-COVID durch entsprechende Maßnahmen der Landesärztekammer und der ärztlichen Berufsund Fachverbände hin. Auch hier – das darf ich Ihnen sagen – gibt es bereits zahlreiche Fortbildungsangebote der Landesärztekammer zu Corona bzw. zu COVID-19. Allein für dieses Jahr, für 2021, sind zum jetzigen Zeitpunkt 100 Fortbildungsveranstaltungen und Kurse durchgeführt worden oder sind noch geplant. Diese richten sich an Vertragsärzte, an Krankenhausärzte und weiteres medizinisches Personal. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist gut, dass wir Stück für Stück neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Bewältigung der COVID-19Erkrankung dazugewinnen. Lassen Sie uns also auch in Zukunft keine Mühen scheuen, die Wissenschaft dabei durch die Politik zu unterstützen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Erforschung von Long-COVID priorisieren: Klinische Daten erheben, Langzeitfolgen analysieren, wirksame Therapien entwickeln und in Regelversorgung implementieren

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Feller. Mir liegt jetzt kein Wunsch auf Ausschussüberweisung vor. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der FDP, der CDU, Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3154 in der 3. Neufassung. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen oder Gegenstimmen? Das kann ich nicht feststellen. Damit ist dieser Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. (Beifall im Hause) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/3153 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Bergner, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion legt heute einen Entwurf zur Reform des Polizeiaufgabengesetzes vor. Damit erfüllen wir nicht nur ein weiteres Versprechen, sondern wir möchten damit auch auf ein Anliegen, das wir bereits in der 5. Legislatur formuliert haben, zurückkommen.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Das Wort hat Abgeordneter Bergner und ich bitte um etwas mehr Ruhe im Haus.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. – Damals hatten alle Oppositionsparteien zu Recht gefordert, dass Änderungen zum nunmehr Gesetz gewordenen Entwurf zum Polizeiaufgabengesetz vorgenommen werden müssen. Im Wesentlichen betraf die Kritik damals und nun der Änderungsantrag folgende Punkte: Berufsgeheimnisträger wie Journalisten und Anwälte werden nur so weit geschützt, wie kein unmittelbarer Bezug zur Gefahr besteht. Ganz praktisch bedeutet das, dass Gespräche eines Journalisten mit seiner Quelle dann abgehört werden dürfen, wenn es um die Sache geht, wegen der ermittelt wird. Meine Damen und Herren, das ist für uns kein Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Auch Geistliche unterliegen nach § 36 Abs. 2 Thüringer Polizeiaufgabengesetz keinem umfassenden Berufsgeheimnisschutz, da auch hier die Verwendung von Daten ausnahmsweise zulässig ist. Der Gefahrenbegriff, der die Voraussetzungen von beispielsweise Lauschangriffen normiert, ist zu unkonkret. Das Gesetz spricht von Gefahr, es bedarf jedoch im Polizeirecht einer Klarstellung, welche Gefahr gemeint ist. Das mag auf den ersten Blick banal klingen, meine Damen und Herren, aber es ist eben ein Unterschied, ob die Polizei nur bei der abstrakten Wahrscheinlichkeit der Begehung einer Straftat Ihr Wohnzimmer abhört oder dieses eben nur dann erlaubt ist, wenn konkrete Tatsachen darauf hinweisen, dass eine Gefahr besteht. § 34 Abs. 1 Nr. 2 Polizeiaufgabengesetz ermöglicht es, dass Personen, die nur durch ein mehr oder minder zufälliges Bekanntschaftsverhältnis einer völligen Überwachungsmöglichkeit ausgesetzt sein können. Derjenige, der zufällig einen Brief zum Briefkasten bringt, kann nach dem Gesetz den gleichen Überwachungsmaßnahmen ausgesetzt sein, wie derjenige, der bewusst Informationen erhält oder weitergibt. Weiterhin wollen wir normenklare Regelungen zum Schutz der Intimsphäre im Gesetz verankern. Aktuell sind polizeiliche Maßnahmen nur ausgeschlossen, wenn allein – und darauf liegt die Betonung – Inhalte des Kernbereichs betroffen sind. (Beifall FDP) Meine Damen und Herren, wir alle wissen, dass man sich zu Hause, aber eben auch am Telefon nicht nur allein über private Dinge unterhält. Da fällt schon auch mal ein Satz über das Wetter oder Ähnliches. Und dieser Satz ist ausreichend, um die polizeiliche Maßnahme, also beispielsweise das Abhören der Wohnung, zu legitimieren. Das ist nach unserer Ansicht zu weit gegriffen. Deshalb möchten wir hier gern regeln, dass beispielsweise ein Lauschangriff dann abzubrechen ist, wenn die Intimsphäre überwiegend betroffen ist. Schlussendlich, meine Damen und Herren, mangelt es an einer Regelung, was den Einsatz von Vertrauenspersonen anbelangt. Hier haben wir klare Regelungen aufgestellt, unter welchen Bedingungen jemand Vertrauensperson sein kann. So sollen beispielsweise Personen ausgeschlossen sein, die Mitglied der Führungsebene einer Partei sind, gegen die ein Verbotsverfahren betrieben wird oder gegen die sich Maßnahmen nach diesem Gesetz oder dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz richten. Meine Damen und Herren, es gibt nach unserer Auffassung im Thüringer Polizeiaufgabengesetz einiges zu tun. Auch wenn wir bereits eine Anhörung im Innenausschuss zum Thema „Bodycams“ im Polizeiaufgabengesetz durchführen, halten wir Freien Demokraten es für unerlässlich, auch die weiteren Regelungen einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Ich danke Ihnen. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bergner, Sie haben hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auch sozusagen noch mal aufgewärmt wurde, weil der schon aus einer vorhergehenden Legislaturperiode stammt. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Aber das war ja der Falsche!) Das war nicht falsch, aber so ein bisschen Überarbeitung hätte ihm auch gutgetan. Ich frage mich etwas ratlos, ob der Thüringer Landtag schon wieder eine Zeitreise machen soll, denn Sie haben zum Beispiel im Gesetzentwurf immer noch ein Evaluationsdatum vom Dezember 2016 drinstehen. Ich sage auch gar nicht, dass man das, was man hat, nicht auch mal wieder rausholen kann, gerade wenn man in einer Oppositionspartei ist – das steht außer Frage –, aber dann sollte man zumindest mal gründlich drübergucken und vielleicht da auch ab und zu solche Daten einfach austauschen. Sei es drum, Scherz beiseite! Ich bin der Meinung, man muss da noch einiges anpassen an diesem Gesetz. Sie haben hier ein paar Sachen aufgeführt, die im Grunde auf jeden Fall diskussionswürdig sind. Das steht, glaube ich, außer Frage und das können wir im Ausschuss auch gemeinsam dann tatsächlich tun. Sie wissen ja auch selber, auf welche schwierige Diskussion man sich beim Polizeiaufgabengesetz immer einlässt. Das haben wir nicht nur in Thüringen immer wieder gehabt, sondern auch in anderen Bundesländern. Die Linke und wir haben ja auch damals, als Sie das eingebracht haben zum PAG, Änderungsanträge unter den Drucksachennummern 5/6645 und 5/6648 eingebracht und haben dann auch dem FDP-Antrag an der Stelle zugestimmt. Mein Kollege Dirk Adams hat damals ja noch, ich sage mal, im Oppositionsmodus gesagt: „[…] jeder dieser Änderungsanträge wie auch unserer ist so viel besser als das, was diese Koalition, was diese Landesregierung hinbekommen hat […].“ Von daher, glaube ich, sollten wir darüber ins Gespräch kommen. Wir stimmen also der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss auch zu und in Anbetracht der vollen Tagesordnung, glaube ich, sollten wir das dann auch erst mal dort diskutieren. In einer zweiten Lesung oder in der zweiten Beratung wird es dann auch hier zurück ins Plenum kommen. Dann können wir uns gern noch mal detailliert über die unterschiedlichen Fragen auseinandersetzen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Mühlmann, Fraktion der AfD, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Ringo Mühlmann AfD

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer am Livestream, inhaltlich werden wir uns gegebenenfalls mit dem vorgelegten Gesetzentwurf im Ausschuss beschäftigen, daher lassen Sie mich hier vor allem einige allgemeine Anmerkungen treffen. Der vorgelegte Gesetzentwurf will umfangreich und tiefgreifend in das Thüringer Polizeirecht eingreifen. Ich will Ihnen von der FDP nicht mal unterstellen, dass Sie damit die Polizei oder Ähnliches gängeln wollen, aber auch das ist leider das Ergebnis, was man mal an der Stelle sagen muss. Ein Ergebnis dieses Gesetzentwurfs ist nämlich etwas, was Sie mutmaßlich nicht mal beabsichtigen. Das Polizeirecht wird derart überreguliert, dass polizeiliche Einsatzsituationen schlussendlich nicht mehr klar nach Recht und Gesetz ohne Richter bewertbar sind. Sie erzeugen völlig unnötig eine Steilvorlage für unsere linksgrünen Kollegen, jegliche Einsatzmaßnahme anzugreifen, weil beispielsweise die linksextremistischen Freunde der einen oder anderen Abgeordneten hier im linken Saalbereich von polizeilichen Maßnahmen betroffen sind. Das erinnert in erster Linie an Berliner Zustände, (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wo von linken Parteien und deren Vertretern im Senat Gesetze nicht mehr zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit gemacht werden. Stattdessen gewinnt man bei einem kritischen Blick auf die Stadt Berlin vielmehr den Eindruck, neue Gesetze im Bereich „Innere Sicherheit“ müssen vor allem so gestaltet sein, dass es den Drogendealern im Park und den Linksextremisten im besetzten Haus besonders gut damit geht. (Beifall AfD) (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie gesagt, ich will Ihnen von der FDP nicht den Willen unterstellen, dieses Ergebnis zu erreichen, aber leider ist das etwas, was wir hier zumindest mit ansprechen müssen. Man muss sich das auch mal auf der Zunge zergehen lassen und ich drücke es mal populistisch aus. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie legen einen (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das können Sie!) – ja, ich wusste, das kommt jetzt – Gesetzentwurf vor, die Eingriffsbefugnisse der Polizei erheblich einzuschränken, also zu verkürzen, indem Sie den Gesetzestext um fast ein Drittel verlängern. Wir sollten wirklich im Ausschuss darüber reden. Denn im Ergebnis will ich mit meinen Ausführungen überhaupt nicht Ihr grundlegendes Ansinnen zur Umsetzung der Rechtsprechung diesbezüglich in Abrede stellen, aber bitte, Kollegen, nicht so. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächsten Redner rufe ich Herrn Abgeordneten Bergner, Fraktion der FDP, auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Bergner FDP

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, ehe ich es vergesse, ich beantrage natürlich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und bedanke mich auch für die sachliche Debatte. Frau Kollegin Henfling, touché, ich gebe das zu, so ein Fehler kann offensichtlich sogar passieren, wenn man ganztags arbeitet. (Beifall CDU) Also die Neufassung wird mit dem richtigen Datum kommen. Entschuldigung, dass das durchgerutscht ist. Herr Korschewsky hat gestern, glaube ich, sinngemäß gesagt, dass Rot-Rot-Grün an dem Thema dranbleibt und sachliche und inhaltliche Lösungen sucht und findet und dass Sie an Themen insgesamt dranbleiben – irgendwie sinngemäß war das so. Auch wenn es lange dauert, lösen Sie die Aufgaben. Insofern kann das eine interessante Debatte werden, denn vor fast acht Jahren stand ich für die Freien Demokraten schon einmal hier vorn zu diesem Thema, nämlich „Polizeiliche Eingriffsbefugnisse“, an dieser Stelle. Damals, als noch Union und SPD regierten, damals, als Linke und Grüne noch mit uns gemeinsam gegen das Polizeigesetz debattierten, und damals, als wir, Grüne und Linke ebenso der Meinung waren, dass in diesem Gesetz der Polizei zu viele und vor allem zu unklare – darum geht es – Befugnisse eingeräumt werden. Und deswegen, Herr Mühlmann, möchte ich darauf erwidern – aber das können wir im Ausschuss dann noch intensiver –: Es geht hier nicht darum, Polizei wüst einzugrenzen, es geht darum, klare Rahmenbedingungen zu setzen. Auch wenn es mal einem zugutekommen könnte, der Ihnen vielleicht nicht so in den Kram passt, sind uns Bürgerrechte auf jeden Fall wichtig, und zwar völlig unabhängig davon, wer welcher politischen Couleur davon betroffen ist. Wir brauchen klare Regeln, die einerseits der Polizei einen Rahmen setzen, indem sie weiß, dass sie dort sicher agieren kann, und andererseits aber eben auch Bürgerrechte sichern. Das ist auch unser Markenzeichen. Wenn ich an die Debatte vor acht Jahren erinnern darf: Kollegin Renner – jetzt im Bundestag – kritisierte seinerzeit, dass allein der fehlende Schutz des Kernbereichs und der Berufsgeheimnisträger ausreichend ist, um an der Verfassungsmäßigkeit zu zweifeln. Sie haben auch gesagt, dass schwere Grundrechtseingriffe auf der Grundlage von Mutmaßungen oder Verdächtigungen ermöglicht werden sollen. Zwischenzeitlich sind allerdings schon ein paar Jahre durch, in denen Sie an der Regierung sind, meine Damen und Herren der Linken, um genau zu sein, sieben Jahre. Ich will es mal so sagen: Was seitdem nicht passiert ist, ist, eben die massiven Grundrechtseingriffe, unerträglichen Regelungen für Polizeibefugnisse angepasst zu haben. Das sollten wir tatsächlich vielleicht ähnlich kollegial, wie das vorher gelungen ist, versuchen, miteinander zu diskutieren und anzugreifen. Herr Adams – damals noch Mitglied des Hohen Hauses – hatte Verständnis für die Abwägung zwischen polizeilichen Befugnissen und Schutz des Kernbereichs gefordert. Auch er fand die möglichen Eingriffe in den Kernbereich unerträglich und nannte sie verfassungswidrig. Er kritisierte so wie wir auch, dass dreimal das Beichtgeheimnis gebrochen werde. Ich zitiere den Kommentar von Herrn Adams damals zu den Eingriffsbefugnissen: „Nichts ist sicher“ hatten Sie damals formuliert. Und das war auch so. Zwischenzeitlich sind allerdings auch Sie von den Grünen ein paar Jahre in der Regierung und deswegen, denke ich, müsste es möglich sein, dass wir in die fachliche Debatte einsteigen und tatsächlich in der Sache vorwärtskommen. Wir Freien Demokraten waren bekanntlich zwischendrin nicht in der Lage, weiter an dem Thema zu arbeiten, aber wir tun es jetzt und hier und heute und ich freue mich auf eine inhaltlich fundierte und gegenseitig respektvolle Debatte mit dem Ziel, ein Polizeiaufgabengesetz in Thüringen zu erreichen, das den Polizistinnen und Polizisten klarere Rahmenbedingungen gibt, als es jetzt der Fall ist – sie sind unserer Auffassung nach zu oft auch einer gewissen Unsicherheit ausgesetzt –, und das auf der anderen Seite auch Bürgerrechte stärkt und für eine liberale Ordnung in Thüringen weiter einen guten Beitrag leistet. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wer würde für die SPD-Fraktion sprechen? Niemand, okay. Dann rufe ich für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Walk auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Raymond Walk CDU

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich voranstellen: Meine Fraktion hat sowohl in der April- als auch in der Mai-Plenarsitzung zwei gewichtige parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht. Zum einen haben wir im April unseren Bodycam-Gesetzentwurf und damit einhergehend die Einführung eines eigenen Bodycam-Paragrafen im Polizeiaufgabengesetz an den Innenausschuss überwiesen, das war ja gestern auch schon Thema. Zum anderen haben wir unseren Antrag zur Videoüberwachung an besonders gefährlichen öffentlichen Plätzen in der ersten Beratung diskutiert und ebenfalls bereits an den Innenausschuss überwiesen. Beide Initiativen sollen nun im Rahmen von umfangreichen Anhörungsverfahren mit zahlreichen Experten erörtert und besprochen werden. Damit haben wir deutlich gemacht, an welchen Stellen wir aktuell im Bereich der inneren Sicherheit einen akuten Handlungsbedarf sehen und wo sich endlich etwas tun muss. Aber nun zum vorliegenden Gesetzentwurf der Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion und ihrem Anliegen, das Polizeiaufgabengesetz zu ändern: Der vorliegende Gesetzentwurf scheint aus unserer Sicht nach einem ersten Drüberschauen noch ein wenig, lieber Dirk Bergner, unausgegoren. Das will ich anhand einiger Beispielen aus dem Gesetzentwurf gern erläutern. Zunächst zur dort angeführten Nummer 1: Das Polizeiaufgabengesetz geht bei den Eingriffsbefugnissen immer vom Vorliegen einer sogenannten konkreten Gefahr aus, hingegen ist der Aufgabenbereich auch bereits im Vorfeld bei einer sogenannten abstrakten Gefahr eröffnet. Aus der Regelungssystematik bedarf es deswegen keines expliziten Hinweises. Diese Regelungstechnik wird im Übrigen auch von den Verfassungsgerichten in etlichen Entscheidungen und auch Beschlüssen gebilligt. Es ist zwar richtig, dass in § 12 Abs. 1 für das Eingreifen der Polizei eine abstrakte Gefahr zulässig erscheint. Die Befugnis ist aber als absolute Ausnahmenorm zu sehen, sie kommt eben nur dann zur Anwendung, wenn alle anderen Befugnisnormen eben gerade nicht greifen. Und die Polizei macht im Berufsalltag nur von den sogenannten typischen Maßnahmen Gebrauch, also einer Identitätsfeststellung, Sicherstellung oder Hausdurchsuchung, sogenannte Standardmaßnahmen. Da es aber gerade in Gefahrensituationen auch zu unvorhersehbaren Situationen kommen kann, braucht die Polizei in einem Einzelfall auch eine rechtliche Handhabe, um auch eine nicht näher definierte Gefahr abwehren zu können. Gerade bei besonderen Schadensereignissen muss die Polizei – das ist auch ja der Sinn – handlungsfähig bleiben. Damit komme ich zu Ihrer Nummer 2: Da können wir keinen konkreten Mehrwert erkennen, wenn von der FDP die sogenannte alsbaldige Gefahr verlangt wird. Denn bereits der Einleitungssatz zu § 19 Abs. 1 Nr. 2 enthält die Formulierung, dass eine polizeiliche Maßnahme an die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder an eine Ordnungswidrigkeit geknüpft sein muss. Die Gefahr muss also – anders ausgedrückt – bereits derzeit sehenden Auges eintreten. Nur dann wäre und ist die Polizei berechtigt, den Präventivgewahrsam – darum geht es nämlich – zu veranlassen. Nach unserer Auffassung würde in der Norm dann etwas doppelt geregelt werden, was nicht doppelt geregelt werden muss. Im Übrigen muss die Polizei vor der Anordnung des Unterbindungsgewahrsams dem Störer natürlich die Möglichkeit geben, sich freiwillig zu entfernen. Das ergibt sich schon aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Erst wenn er dieser polizeilichen Anordnung nicht nachkommt und weiterhin eine unmittelbare Gefahr besteht, kann die Polizei den Präventivgewahrsam auch anordnen. Darüber hinaus, Kolleginnen und Kollegen, sei darauf hingewiesen, dass die wortgleiche Befugnis vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof überprüft wurde. Er befand, dass sie mit der Bayerischen Verfassung auch im Einklang steht. Im Übrigen hat sich das Thüringer Oberlandesgericht dieser Auffassung auch angeschlossen. Ich will noch mal aus dem Polizeikommentar zitieren, Randnummer 30 – ich zitiere –: Die vielfach im Schrifttum vorgetragenen verfassungsrechtlichen Einwände gegen den Katalog der Prognosekriterien in Abs. 1 Nr. 2 sind unbegründet. Damit komme ich zu Ihrer Nummer 3: Der Regelung, finden wir, kann durchaus Sympathie entgegengebracht werden. Bereits heute hat ja die arrestierte Person die Möglichkeit, mit einer Sprechanlage zum dienstverrichtenden Polizeibeamten Kontakt aufzunehmen. Auch sind ja inzwischen in allen Zellen Rauchmelder installiert. Ich will aber bemerken, dass eine jetzt vorgesehene bildüberwachte Gewahrsamzelle natürlich ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte ist. Deswegen müssen wir insbesondere auch diesen Punkt im Ausschuss ganz genau erörtern und besprechen. Abschließend will ich noch in der gebotenen Kürze auf die übrigen Nummern eingehen, die eigentliche Erörterung findet ja dann im Ausschuss statt. Zur Vorbemerkung will ich sagen, dass die datenschutzrechtlichen Eingriffsbestimmungen – darum geht es hier – mit der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Einklang stehen. Diese wurden aufgrund seiner Entscheidung entsprechend angepasst. Eine solche umfassende Änderung, wie sie die FDP vorsieht, ist deswegen nicht veranlasst. Vielmehr besteht eher die Möglichkeit, dass die Regelungen erneut nicht verfassungskonform und damit auch rechtlich angreifbar wären. Kurzum: Ich plädiere deshalb für meine Fraktion für eine Überweisung an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss federführend sowie mitberatend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Im Innenausschuss sollten wir uns dann ganz genau anschauen, welche Vorschläge des Katalogs der FDP-Fraktion angepasst bzw. überarbeitet werden müssen. Vor allem sollten wir uns mit Experten über die Verfassungskonformität der FDP-Vorschläge unterhalten, darüber diskutieren. Ich freue mich darauf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es eine weitere Redemeldung. Herr Abgeordneter Dittes, Fraktion Die Linke.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Dittes Die Linke

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Meine Damen und Herren, dass wir heute eigentlich über die Drucksache 5/6646 diskutieren, hat Frau Kollegin Henfling schon ausgeführt. Herr Bergner, Sie haben natürlich recht, die Linke-Fraktion und auch die Grüne-Fraktion haben Ihrem damaligen Änderungsantrag zugestimmt, die SPD hat Ihren Änderungsantrag abgelehnt. Im Übrigen – ich komme gleich im Einzelnen noch mal darauf zurück – hatte ja damals – Sie hatten das auch angesprochen – auch die Linke-Fraktion einen sehr umfangreichen Änderungsantrag zum Polizeiaufgabengesetz eingereicht und auch begründet. Den haben Sie abgelehnt und im Übrigen auch die SPD. Vielleicht ist das schon so eine kleine Erklärung dafür, dass möglicherweise einige Positionen, die damals nicht nur in den Vorstellungen der Grünen hier debattiert wurden, sondern auch im Änderungsantrag der Linken vorhanden waren, bis heute nicht Eingang in das Thüringer Polizeiaufgabengesetz gefunden haben, weil möglicherweise den Bereich der Datenerhebung betreffend die Fraktionen FDP, Grüne und Linke nicht über die erforderliche Mehrheit im Landtag verfügen und auch nicht in der vorangegangenen Legislaturperiode darüber verfügten und möglicherweise mit dem Koalitionspartner SPD und auch mit dem Innenministerium nicht in allen Fragen Einigkeit und Konsens zum Polizeiaufgabengesetz erzielt werden konnte. Ich will aber trotzdem an dieser Stelle auch etwas Optimistisches sagen, weil, wir haben natürlich damals in unserem Änderungsantrag sehr intensiv über die umfangreichen Befugnisse zur verdeckten Datenerhebung, über den mangelnden Berufsgeheimnisträgerschutz diskutiert. Wir hatten aber auch Themen angesprochen, die damit im Zusammenhang stehen, wie zum Beispiel das Auskunftsrecht und die Rechte der Betroffenen von polizeilichen Datenerhebungen. Wir hatten auch diskutiert über Gefahrenbegriffe und die Eingriffsschwellen, über Kennzeichnungspflicht, über Befugnis zum Einsatz des Staatstrojaners, über den Einsatz von IMSI-Catchern, aber eben auch über gravierende Eingriffe zur Wohnraumüberwachung und auch über fehlende Polizeibeschwerdestellen. Und man muss sagen, auch wenn wir uns im Polizeiaufgabengesetz in dieser Koalition nicht in jedem Punkt einig waren, einige dieser Punkte haben wir auf politischer Ebene außerhalb des Gesetzes auch umsetzen können. Da will ich mal daran erinnern, dass besonders die Rechte der Betroffenen von Datenerhebungsmaßnahmen der Polizei ja mit der Übernahme der Datenschutz-Grundverordnung im Jahr 2018 auch gestärkt worden sind, nur eben außerhalb des Polizeiaufgabengesetzes, das müsste man in die Betrachtung mit hineinziehen. Wir haben die Polizeivertrauensstelle in Thüringen geschaffen und im vergangenen Jahr im Dezember auch einen Antrag auf den Weg gebracht, diese Vertrauensstelle oder das Beschwerdeverfahren hin zum unabhängigen Ermittlungsverfahren weiterzuentwickeln. Und wir haben natürlich auch beispielsweise die Frage der Kennzeichnungspflicht für Thüringer Polizistinnen und Polizisten außerhalb des Polizeiaufgabengesetz geregelt und umgesetzt. Ich denke, so düster ist dann – das ist sichtbar geworden – mein Rückblick auf die Jahre 2013 und 2015 nicht. Deswegen will ich, glaube ich, mal als Einziger zu einem Punkt was sagen, was wir durchaus kritisch in Ihrem Antrag sehen, was wir, glaube ich, nicht diskutieren müssen, wo ich Ihnen einfach sage, das lehnen wir ab. Wir haben damals im Änderungsantrag der Fraktion Die Linke zum Gesetzentwurf der Landesregierung einen Polizeiausschuss vorgeschlagen, weil in der Tat die Polizei im Polizeiaufgabengesetz weitreichende Befugnisse hat, die nachrichtendienstähnlich sind, die allerdings keine ausreichende parlamentarische Kontrolle haben. Im Innenausschuss können wir die nur sehr eingeschränkt wahrnehmen. Das Gesetz sieht vor, dass die Landesregierung jährlich einen Bericht über diese Datenerhebung dem Landtag vorlegt, aber im Einzelfall tatsächlich eine Kontrolle ausüben können wir nicht. Im Bereich des Verfassungsschutzes gibt es diese Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission oder durch die Kommission G10. Was wir aber nicht machen können, das verbietet sich einfach tatsächlich durch das Trennungsgebot, und ich komme auch gleich noch mal auf den anderen Bereich zurück, ist, die Aufgabe der parlamentarischen Kontrolle polizeilicher Maßnahmen, die nachrichtendienstlich ähnlich sind, dem Kontrollgremium, wie Sie es vorschlagen, was für den Verfassungsschutz zuständig ist, zu übertragen. Warum nicht? Weil damit auch Informationen, die zwangsläufig beim Verfassungsschutz erhoben worden sind, die natürlich in die Kontrolltätigkeit der Abgeordneten einfließen, dann unmittelbar auch in die Arbeit der Kontrolle im polizeilichen Bereich mit einfließen. Und das soll ausgerechnet das Trennungsgebot verhindern, dass es einen Informationsfluss gibt, weil die Eingriffsbefugnisse, die der Verfassungsschutz hat, nämlich nicht bestimmt sind, sehr abstrakt sind, das ist unsere Kritik auch an dieser Institution, und zumindest die Eingriffsschwelle bei der Polizei im Bereich des Gefahrenabwehrrechts beschrieben ist durch die Diskussion, die gerade hier schon geführt worden ist, durch den Begriff der abstrakten oder konkreten Gefahr. Das setzt nämlich tatsächlich andere Mechanismen in Gang und das sorgt auch dafür, dass die Informationen, die mit keiner oder mit einer sehr geringen Schwelle erhoben worden sind, nicht in Verfahren einfließen können, die mit einer sehr deutlich höheren Schwelle erst erhoben werden dürften. Deswegen ist Ihr Vorschlag in diesem Punkt völlig unzureichend. Ich gebe Ihnen auch recht – und diese Diskussion wollen wir als Linke auch tatsächlich führen –, wir müssen uns überhaupt mit der Frage der Bevorratung von sehr weitreichenden Befugnissen bei der Polizei im Polizeiaufgabenrecht, also im Bereich der Gefahrenabwehr, beschäftigen. Das haben wir damals auch sehr deutlich gesagt. Ich kann mich noch gut an unsere Debatte – Herr Adams, Frau Renner, die Namen wurden genannt – erinnern, zu sagen, es sind überhaupt noch für den Bereich der Gefahrenabwehr völlig untaugliche Befugnisse, die da im Polizeiaufgabengesetz stehen, und die finden – Herr Maier, Sie wissen das – in der Praxis auch überhaupt keine Anwendung. Die Wohnraumüberwachung zur Gefahrenabwehr, das wissen wir aus den jährlichen Berichten, wird überhaupt nicht angewandt durch die Polizisten und das hat einen vor allem ganz praktischen Grund, weil Informationen, die im Bereich der Gefahrenabwehr erhoben werden können, im späteren Strafverfahren möglicherweise gar nicht berücksichtigt werden können und es deshalb sehr viel sachdienlicher ist, auch für die Straftataufklärung, aber auch auf für die mögliche nachfolgende Sanktion, wenn diese Informationen bereits auf der Grundlage des Strafprozessrechts erhoben werden und damit von Anfang an auch eine rechtsstaatliche Kontrolle durch Gerichte stattfindet und die dann natürlich auch in der Lage sind, die erhobenen Informationen in die Straftatsaufklärung und die Beurteilung des Strafmaßes mit einfließen zu lassen. Ich glaube, diese Diskussion müssen wir führen und die führen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht. Sie führen eine Diskussion darüber, wie man diese weitreichenden Befugnisse noch weiter ausgestalten, also sicherer machen kann. Wir wollen eine Diskussion überhaupt darüber führen: Braucht es diese weitreichenden nachrichtendienstähnlichen Befugnisse im Bereich der Gefahrenabwehr oder brauchen wir tatsächlich hier eine eindeutige Zuständigkeit bei den Strafverfolgungsbehörden, das heißt durch die Amtsrichter angeordnete Maßnahmen auf der Grundlage des Strafprozessrechts? Da gibt es ja auch die Möglichkeiten, Telekommunikation zu überwachen, Wohnraumüberwachung ab einem bestimmten Strafmaß tatsächlich anzuwenden, aber dann auch ausreichend rechtsstaatlich kontrolliert, wo dann auch im Verfahren natürlich die Rechte der Betroffenen eindeutig definiert sind. Natürlich werden wir uns in der Diskussion nicht verschließen, wir haben uns in der Koalition auch in dieser Legislaturperiode im Koalitionsvertrag verständigt, das Polizeirecht bürgerrechtsfreundlich fortzuentwickeln und nur dann Befugnisse zu stärken, das heißt auch auszugestalten, wenn sie zur Gefahrenabwehr erforderlich und auch verhältnismäßig sind. Da haben wir viele Zweifel auch bei denen, die Sie jetzt in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, aber das kann dann auch Gegenstand der Auseinandersetzung sein. Ich will abschließend aber auch eine Bemerkung machen. Wir haben – ich habe es an einzelnen Punkten in den letzten Jahren deutlich gemacht und deswegen ist Ihr Gesetzentwurf tatsächlich auch veraltet – in den letzten Jahren eine Dynamik zur Entwicklung des Polizeiaufgabenrechts in zahlreichen Bundesländern gehabt. Im Übrigen haben Grüne, FDP und die Linke in Bayern gemeinsam gegen das dortige Polizeiaufgabengesetz geklagt. Also so viel Gemeinsamkeit wie in diesem Punkt haben unsere Parteien sonst nie, ich will das auch deutlich an dieser Stelle sagen. Was mir aber Angst macht, Herr Innenminister, und darum bitte ich Sie auch, ist die Diskussion bei den Innenministern um das Musterpolizeigesetz der Länder. Ich habe noch sehr genau einen Bundesinnenminister im Kopf, der mal bei einer Veranstaltung in Thüringen gesagt hat, wenn es nach ihm ginge, schreibt er die schärfsten und weitreichendsten Befugnisse aller Polizeiaufgabengesetze der Länder in ein Musterpolizeiaufgabengesetz zusammen und er möchte dann die Ministerpräsidenten sehen, die dieses Musterpolizeiaufgabengesetz nur unzureichend umsetzen. So eine Debatte dürfen wir uns nicht leisten, die dürfen wir uns auch nicht bei den Innenministern leisten, sondern wir brauchen einen bürgerrechtsorientierten Blick auf das, was unbedingt notwendig ist, (Beifall DIE LINKE) was erforderlich ist und was an anderer Stelle erforderlich ist, beispielsweise im Strafprozessrecht geregelt werden muss, aber eben nicht im Gefahrenabwehrrecht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine weiteren Redewünsche vor. Für die Landesregierung möchte Herr Minister Maier sprechen.

Diese Rede einzeln zitieren

Georg Maier

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte mich kurzfassen, weil die meisten Dinge schon angesprochen wurden. Der vorliegende Gesetzentwurf, der aus Sicht der FDP bestehende verfassungsrechtliche Mängel am Polizeiaufgabengesetz beheben möchte, ist schon älteren Datums. Die Dinge sind schon angesprochen worden, dass es teilweise mit den Daten kleinere Fehler gibt, die da noch auftauchen. Aus dieser Sicht ist es zielführend, dies im Ausschuss vertieft zu beraten. Die Wurzeln des Entwurfs sind sehr deutlich länger ersichtlich aus der 5. Legislaturperiode. Das wird insbesondere an den Nummern 12 und 13 des Gesetzentwurfs deutlich. Allerdings lassen gerade diese beiden Bestimmungen erkennen, dass bei der Überarbeitung wohl der Schnelligkeit der Vorrang vor der Genauigkeit eingeräumt wurde; auch weist die Begründung bedauerlicherweise an vielen Stellen Lücken auf und wirkt teilweise phrasenhaft, da für den mit der Materie bewanderten Betrachter nicht ersichtlich wird, worin die Vorzüge der von der FDP vorgeschlagenen Änderung gegenüber der geltenden Rechtslage liegen sollen. Soweit der Entwurf den Eindruck erwecken will, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der §§ 34 ff. des Polizeiaufgabengesetzes unklar ausgestaltet seien, weil weder der Gefährdungsgrad noch das geschützte Rechtsgut klar erkennbar wäre, möchte ich dies für die Landesregierung erst einmal zurückweisen. Alle in Rede stehenden Maßnahmen sind grundsätzlich nur zur Abwehr konkreter Gefahren für abschließend aufgezählte herausragende Rechtsgüter zulässig. Die Landesregierung war und ist zudem in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts der festen Überzeugung, dass es bei der Normierung von Befugnissen zur verdeckten Informationserhebung vorrangig auf das Gewicht der gefährdeten Rechtsgüter ankommt. Auch stimmt es mich bedenklich, wenn der Entwurf die Einführung eines Richtervorbehalts für den Einsatz verdeckter Ermittler fordert, obwohl dies im Polizeiaufgabengesetz bereits seit 2013 geregelt ist. Ebenso ist für mich im Moment unverständlich, wenn man ungeprüft behauptet, dass die Regelungen zur nachträglichen Benachrichtigung nicht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar wären. Die Regelungen in § 36 Abs. 3 bis 5 des Polizeiaufgabengesetzes sind bewusst an die Bestimmungen in § 101 Abs. 4 bis 6 der Strafprozessordnung angelehnt, weil diese bereits im Jahr 2011 durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungsgemäß erachtet worden sind. Wie ich bereits gesagt habe: Die skizzierten Problemstellungen sollten aus Sicht der Landesregierung vertieft und im Kommunalausschuss diskutiert werden. Dazu bin ich sehr gern bereit. Ich denke, das Polizeiaufgabengesetz ist ein sensibles Gesetz und muss auch immer überprüft werden. Und vor diesem Hintergrund, wie gesagt, freue ich mich auf die Diskussion. Und Herr Dittes, ein Musterpolizeigesetz ist aus meiner Sicht derzeit nicht in Sicht. Danke schön. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Danke, Herr Minister Maier. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Plenum? Das ist offenbar nicht der Fall. Jetzt muss ich noch mal fragen, weil ich gerade hier den Vorsitz übernommen habe: Wurde Ausschussüberweisung beantragt? (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Innen und Kommunales und Justiz; Innen und Kommunales federführend!) Innen, Kommunales und Justiz. Gut.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Herr Präsident, Justiz war zurückgezogen.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

Zurückgezogen, gut. Also Innen und Kommunales, gut. Dann frage ich: Wer stimmt für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung sehe ich. Gut, damit ist dieser Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt und wir gehen jetzt in die Mittagspause. Die Sitzung wird um 13.35 Uhr fortgesetzt. Noch ein Hinweis: 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause beginnt die außerplanmäßige Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung im Raum F 101. Ich rufe erneut auf den Tagesordnungspunkt 76 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3234 Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Vorgeschlagen ist für eine erste Wahlwiederholung Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist offenbar nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der Wahlhandlung. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Als Wahlhelferin und Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Tiesler, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Dr. Bergner eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Schubert Die Linke

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Kaufmann, Michael; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Gottweiss CDU

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babett; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 77 auf. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Die erste Frage stellt Herr Abgeordneter Gröning, Drucksache 7/3408. Ich bitte um Ruhe, damit der Fragesteller seine Frage vortragen kann.

Diese Rede einzeln zitieren

Birger Gröning AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Kategorisierung bei Covid-19-Todesfällen Sterbefälle, bei denen ein Zusammenhang mit der COVID-19-Krankheit besteht oder vermutet wird, werden oft ausgewiesen als „an oder mit Corona“ Verstorbene. In ihrer Antwort auf meine Nachfrage stellte die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in der 44. Sitzung des Landtags am 23. April dieses Jahres fest, dass es sich bei der Kategorisierung von Personen, die „an oder mit“ einer Krankheit gestorben seien, nicht um eine „neue“ Kategorisierung handele. Vielmehr, so die Ministerin, würde „beispielsweise“ bei Influenza „genauso vorgegangen“. Ich frage somit die Landesregierung: 1. Seit wann genau wird von welchen Institutionen im Zusammenhang mit Influenza-Todesfällen in Statistiken nach „an oder mit“ Influenza verstorbenen Personen unterschieden? 2. Mit welcher Begründung wird diese Unterscheidung im Zusammenhang mit Influenza von wem nach Kenntnis der Landesregierung benutzt? 3. Wie wird in Thüringen festgestellt, ob eine Person „an“ Influenza oder „mit“ Influenza verstorben ist? Und letztens 4. Wurden und werden in Thüringen Obduktionen an an lnfluenza Verstorbenen vorgenommen, um zu ermitteln, ob diese Personen „an“ bzw. „mit“ Influenza verstarben? Diese Frage habe ich mittlerweile schon zweimal gestellt und sie wurde bis jetzt nicht beantwortet. Vielen Dank für die Beantwortung.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: In den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Berichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza zur jeweiligen Saison erfolgt seit der Saison 2010/2011 eine Darstellung der Todesfälle, die nach IfSG im Rahmen der Influenzaüberwachung gemeldet werden. Todesfälle durch Influenza wurden damals nur dann übermittelt, wenn diese labordiagnostisch bestätigt waren und Influenza direkt oder indirekt als Todesursache dokumentiert wurde. In den Saisons 2011/2012 und 2012/2013 wurden dann neben den klinisch labordiagnostisch bestätigten auch klinisch-epidemiologisch bestätigte Todesfälle mit einer Influenza-Infektion aufgeführt, das heißt, dass hier ein Kontakt im bestätigten Fall war, aber kein Labornachweis. Seit der Influenza-Saison 2013/2014 werden nur noch labordiagnostisch bestätigte Todesfälle mit einer Influenza-Infektion gelistet. Seit der Saison 2014/2015 wird die Gesamtzahl der übermittelten Todesfälle mit einer Influenza-Infektion angegeben, also alle Todesfälle und zusätzlich die Anzahl der Personen, die an einer Influenza-Erkrankung bzw. deren Folgen verstorben sind. Zu Frage 2: In allen Berichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza, auch denen vor der Saison 2010/2011 veröffentlichten, wird mit folgender oder einer ähnlichen Begründung zusätzlich auf die Abschätzung der sogenannten Exzess-Mortalität verwiesen. Ich würde gern zitieren aus dem Bericht: „Im Gegensatz zu anderen Erkrankungen wird Influenza auf dem Totenschein häufig nicht als Todesursache eingetragen, selbst wenn im Krankheitsverlauf eine Influenza labordiagnostisch bestätigt wurde. Es ist die Erfahrung vieler Länder, dass sich Todesfälle, die der Influenza zuzuschreiben sind, in anderen Todesursachen, wie z. B. Diabetes mellitus, Pneumonie oder Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems‘ verbergen können. Daher ist es international üblich, die der Influenza zugeschriebene Sterblichkeit mittels statistischer Verfahren zu schätzen, indem Gesamttodesfallzahlen oder Statistiken zu Pneumonie-bedingten Todesfällen herangezogen werden.“ Zu Frage 3: Die Entscheidung, ob ein Fall als „an“ oder „infolge einer Influenza-Erkrankung verstorben“ übermittelt wird, treffen die Gesundheitsämter aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen. Das können Einschätzungen der betreuenden Ärzte des Falls sein oder zum Beispiel Angaben auf dem Totenschein. Zu Frage 4: Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Ministerin Werner. Gibt es Nachfragen? Nein, das sehe ich nicht. Danke. Dann stellt die nächste Frage Herr Abgeordneter Dr. König, Drucksache 7/3409.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König CDU

Fragestunde

Bewilligung von Projekten in der LEADER-Region „Eichsfeld“ 2021 Die LEADER-Förderung ist ein wichtiger Bestandteil zur Entwicklung des ländlichen Raums in Thüringen. Von dieser Förderung profitiert unter anderem die LEADER-Region „Eichsfeld“, wo in den vergangenen Jahren zahlreiche kommunale und private Projekte umgesetzt werden konnten. Am 18. März 2021 hat die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Eichsfeld wiederum 13 kommunale und 14 private Projekte positiv bewertet, deren Umsetzung zum größten Teil in diesem Jahr, teilweise im kommenden bzw. übernächsten Jahr vorgesehen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist das Förderbudget im Jahr 2021 für Projekte in der LEADER-Region Eichsfeld? 2. Für welche von der RAG Eichsfeld positiv bewerteten Projekte wird eine LEADER-Förderung gewährt? 3. Wann erhalten bzw. haben die Antragsteller ihre Bewilligungsbescheide für das Jahr 2021 erhalten (bitte Daten bezogen auf die Antragsteller einzeln nennen)? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Zeitabläufe bis zur Erteilung der Bewilligungsbescheide im Hinblick auf eine Umsetzung der LEADER-Projekte im laufenden Kalenderjahr? Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Diese Rede einzeln zitieren

Weil

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das LEADER-Budget der Regionalen Aktionsgruppe Eichsfeld für neu zu bewilligende Projekt im Jahr 2021 hat eine Höhe von 229.399,88 Euro im kommunalen Bereich sowie 297.703,65 Euro im privaten Bereich. Die Angaben beinhalten jeweils die Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2022 und 2023. Zu Frage 2: Es wird für die Anträge eine LEADERFörderung dann gewährt, wenn die Anträge vollständig beim zuständigen Bewilligungsreferat des TLLLR eingegangen sind und die Fördervoraussetzungen erfüllen. Zudem können nur Anträge bewilligt werden, für die das Budget der RAG ausreichend ist. Insgesamt wurden 13 kommunale Anträge votiert, davon wurden von der RAG 9 Anträge zur Bewilligung eingereicht. Weiterhin wurden insgesamt 15 private Anträge votiert. Davon wurden von der RAG 10 Anträge zur Bewilligung eingereicht. Zu Frage 3: Von den insgesamt 19 vorliegenden Anträgen wurden bereits 15 bewilligt oder befinden sich aktuell in der Bewilligung. Ein Antrag ist unvollständig und drei Anträge liegen dem Bewilligungsreferat noch nicht vor. Eine detaillierte Auflistung kann ich Ihnen zur Verfügung stellen. Zu Frage 4: Ein Großteil der vorgenannten Anträge wurde im Zeitraum September/Oktober 2020 bei der RAG Eichsfeld eingereicht. Ab April 2021 wurden diese dann an das zuständige Bewilligungsreferat im TLLLR weitergeleitet. Bereits im Mai 2021 konnte sukzessive mit der Bewilligung begonnen werden. Somit konnte auch – wie im Vorjahr – trotz der pandemiebedingten erschwerten Umstände eine zeitnahe und kontinuierliche Bearbeitung der Förderanträge gewährleistet werden. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Weil. Gibt es Fragen dazu? Nein. Die nächste Mündliche Anfrage stellt Abgeordneter Bühl, Drucksache 7/3410.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Fragestunde

Erneut Angriff auf Apoldaer Gedenkstätte Nachdem zum Volkstrauertag 2020 eine tätliche Auseinandersetzung auf dem Apoldaer Friedhof stattgefunden hatte und wenige Tage später die von der Stadt Apolda zum Volkstrauertag neu aufgestellten Informationstafeln an den beiden Kriegsgräberstätten entwendet wurden, gab es laut „Thüringer Allgemeine“ vom 11. Mai 2021 im Zeitraum vom 8. Mai bis zum 9. Mai in Apolda erneut eine Schändung. Zu den Vorfällen um den Volkstrauertag 2020 habe ich bereits eine Kleine Anfrage eingereicht, die bisher nur sehr unvollständig beantwortet wurde. Jedoch wurde in Bezug auf Frage 7 nach zukünftigen Sicherheitsmaßnahmen versprochen, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftig Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Insbesondere wurden Bestreifungen kritischer Orte in Aussicht gestellt. Im Vertrauen darauf hat die Stadt Apolda inzwischen dankenswerterweise Ersatz für die entwendeten Informationstafeln beschafft. Umso enttäuschender ist die Tatsache, dass laut „Thüringer Allgemeine“ vom 11. Mai für den Zeitraum nach der Kranzniederlegung zum 8. Mai an der Gedenkstätte für Opfer des Faschismus Zeugen der Schändung gesucht wurden. Eine polizeiliche Bestreifung dieses nach Erfahrungen vom November 2020 besonders am 8. Mai gefährdeten Ortes hat also offensichtlich nicht stattgefunden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie regelmäßig hat die Bestreifung des Apoldaer Friedhofs und anderer relevanter Apoldaer Gedenkstätten stattgefunden (bitte nach den vergangenen sechs Monaten aufschlüsseln)? 2. Welche relevanten Versammlungen und Veranstaltungen an den Kriegsgräberstätten in Apolda haben in den vergangenen sechs Monaten mit welchen im Vorhinein durchgeführten Prüfungen durch Sicherheitsbehörden stattgefunden? 3. Geht die Landesregierung ohne abgeschlossene Ermittlungen und gerichtliche Bewertung des Sachverhalts von im Zusammenhang stehenden, politisch motivierten Vorfällen bzw. Taten aus und wenn ja, wie begründet sie diese Auffassung? 4. Wie können unter dem Aspekt die Fragen vier bis sechs der Kleinen Anfrage 7/1727 beantwortet werden?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zunächst möchte ich vorab auf den Umstand hinweisen, dass die Vorfälle Gegenstand laufender strafrechtlicher Ermittlungen sind. Ich bitte insoweit um Verständnis, dass im Blick auf den zu wahrenden Datenschutz und der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung nur im nachfolgenden Umfang Angaben zu machen sind. Zu Frage 1: In Bewertung der strafbaren Handlung, die Sie bereits in Ihrer Kleinen Anfrage 7/1727 thematisierten, wurden ab dem 18. November 2020 polizeiliche Objektschutzmaßnahmen am Hauptfriedhof Apolda durchgeführt. Die Polizei kontrollierte den Friedhof mit zweistündiger Frequenz. Diese Kontrolldichte wurde bis zum 16. April 2021 aufrechterhalten und danach in eine Bestreifung in unregelmäßigen Abständen und zu unregelmäßigen Zeiten überführt. Andere Apoldaer Gedenkstätten sind in die allgemeine Streifentätigkeit einbezogen, unterliegen aber keiner eigens angeordneten Objektschutzmaßnahme. Zu Frage 2: In den zurückliegenden sechs Monaten wurden der Ordnungsbehörde der Stadt Apolda keine relevanten Veranstaltungen an der Kriegsgräberstätte in Apolda bekannt bzw. angezeigt. Dementsprechend erfolgte auch diesbezüglich keine Prüfung. Am 8. Mai 2021 fand am Denkmal der Opfer des Faschismus in der Bahnhofstraße 42 in Apolda eine Kranzniederlegung durch den Kreisverband Apolda der Partei Die Linke und der Bürgermeister der Städte Apolda und Bad Sulza statt. Die Anmeldung erfolgte am 4. Mai 2021. Im Rahmen der Versammlungsanmeldung erfolgten Abstimmungen zwischen der Versammlungsbehörde, dem Ordnungsamt Apolda und der Polizei. Zur Absicherung der Gedenkveranstaltung wurden zwei Beamte der PI Apolda gestellt. Die Kranzniederlegung verlief störungsfrei bei einer Teilnehmerzahl von 21 Personen. Bei der Örtlichkeit handelt es sich nicht um eine Kriegsgräberstätte im Sinne des Gräbergesetzes. Zu Frage 3: Die Ermittlungen sind in ihrer Gesamtheit noch nicht abgeschlossen. Insofern verweise ich abermals auf die Beantwortung der eben schon angesprochenen Kleinen Anfrage 7/1727. Zu Frage 4: Der Sachstand, wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage dargestellt, ist weiterhin aktuell. Es bleibt das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Schenk. Gibt es Rückfragen? Das ist nicht der Fall. Gut. Dann stellt die nächste Anfrage Frau Dr. Lukin, Drucksache 7/3411.

Diese Rede einzeln zitieren

Gudrun Lukin Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Derzeit gibt es in Jena eine Reihe von landeseigenen Gebäuden, die entweder sanierungsbedürftig, leergezogen oder anderweitig gegenwärtig nicht in Gebrauch sind (zum Beispiel ehemalige Klinikgebäude), sowie nicht bebaute Landesliegenschaften. Einige Liegenschaften sollen noch veräußert, andere einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele und welche der sich im Eigentum des Freistaats Thüringen befindlichen Liegenschaften bzw. Gebäude in Jena sind derzeit nicht in Gebrauch bzw. für welche davon existiert zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Nutzungs- oder Nachnutzungskonzept, mit dem sie in den nächsten fünf Jahren wieder in Betrieb genommen oder abgerissen werden? 2. Welche konkreten Vorhaben, beispielsweise im Rahmen eines Masterplans, plant die Landesregierung im Bachstraßenareal und im Bereich Naumburger Straße – hier befindet sich das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum – in den nächsten fünf Jahren?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.

Diese Rede einzeln zitieren

Karawanskij

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In Jena gibt es derzeit elf ungenutzte Liegenschaften des Freistaats Thüringen. Davon sind folgende Liegenschaften zur Sondertilgung der Kreditfinanzierung des Neubaus des zweiten Bauabschnitts des Universitätsklinikums Jena am Standort Jena-Lobeda vorgesehen: die August-Bebel-Straße 6 bis 8, die Angergasse/Bachstraße 21a, die Steubenstraße 4, Steubenstraße 2, Lessingstraße 2, Beethovenstraße 6 und Humboldtstraße 34. Weitere unbenutzte und zum Verkauf stehende Grundstücke des Freistaats befinden sich in Jena-Mühltal, es sind zwei Gartengrundstücke in Remderoda und Jena, Melanchthonstraße 16. Zu Frage 2: Konkrete Vorhaben im Bachstraßenareal sind seitens der Landesregierung derzeit nicht geplant. Nach der Veranschlagung im Landeshaushalt 2021 – Einzelplan 18 Kapitel 18 20 – soll aus den Verkaufserlösen der landeseigenen Liegenschaften im Bachstraßenareal, die im Zusammenhang mit dem Neubau des Universitätsklinikums in Jena-Lobeda aufgegeben werden, eine Sondertilgung im Jahr 2022 in Höhe von 25 Millionen Euro für die Finanzierung des Klinikumneubaus geleistet werden. Das Universitätsklinikum Jena und die FriedrichSchiller-Universität Jena sind an das Land mit Überlegungen herangetreten, das Bachstraßenareal anstelle der angedachten Veräußerung für wissenschaftliche Zwecke und eigene Bedarf nachzunutzen. Hierfür ist im Sinne einer Grundlagenermittlung die Masterplanung Bachstraße erstellt worden, mit der untersucht wurde, inwieweit sich die von dem Universitätsklinikum Jena und der FriedrichSchiller-Universität Jena gemachten Bedarfe in dem Bachstraßenareal abbilden lassen. Bei einer möglichen Nachnutzung des Bachstraßenareals für die geltend gemachten Bedarfe anstelle der angedachten Veräußerung wäre auch die Frage zu beantworten, wie die für die Sondertilgung im Jahr 2022 erforderlichen Verkaufserlöse dann anderweitig erbracht werden können. Darüber befindet sich die Landesregierung aktuell noch in der Abstimmung. Die Prüfung zur weiteren Entwicklung der Liegenschaft des Thüringer Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Jena, also in der Naumburger Straße 98, sind noch nicht abgeschlossen. Konkrete Vorhaben für die nächsten fünf Jahre können deshalb nach derzeitigem Stand nicht benannt werden. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Karawanskij. Gibt es Nachfragen? Nein, offenbar nicht. Dann stellt die nächste Mündliche Anfrage Abgeordneter Henkel, Drucksache 7/3418.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Henkel CDU

Fragestunde

Neue Uniformen für die Thüringer Feuerwehren Seit einigen Wochen wird durch den Feuerwehrfachhandel die neue Uniform für die Feuerwehren in Thüringen beworben und zum Verkauf angeboten. Dies wirft bei den Betroffenen Fragen auf, da den Feuerwehren noch keine behördliche Regelung zur Anschaffung der Uniform vorliegt. Die Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung wurde durch die entsprechende Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 28. Mai 2021 geändert, um die rechtliche Grundlage für die Einführung neuer Uniformen zu schaffen. Es muss diesbezüglich geklärt werden, wer die durch die Änderung der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung verursachten Kosten trägt. Nach Auffassung des Fragestellers gilt hier das Verursacherprinzip, das bedeutet, dass die Kosten nicht durch die Städte, Gemeinden und Landkreise, sondern durch den Freistaat Thüringen zu tragen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Finanzierung der neuen Uniformen konkret untersetzt dar? 2. Erfolgt für die Beschaffung der Uniformen eine Förderung durch den Freistaat Thüringen und wenn ja, in welcher Höhe pro Feuerwehrangehörigem? 3. Müssen beide Uniformen – Blouson, Hose, Arbeitsjacke einerseits sowie Uniformjacke, Uniformhose andererseits – für jeden Feuerwehrangehörigen angeschafft werden? Und 4. Wird es eine separate Bekleidungsordnung zur neuen Dienstkleidung geben und wenn ja, wann soll diese unter anderem mit Regelungen zur Trageweise bei Veranstaltungen, Ausbildungstätigkeiten und Ähnlichem rechtsgültig werden?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe sind in Thüringen kommunal organisiert. Gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes erfüllen die Gemeinden ihre Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe als Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises und tragen dafür die Kosten. Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen wird nach § 14 Abs. 6 Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Dienstkleidung und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung durch die Aufgabenträger unentgeltlich bereitgestellt. Die Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes erhalten nach § 107 Abs. 1 in Verbindung mit § 104 des Thüringer Beamtengesetzes freie Dienstkleidung. Die Aufgabe des Landes beschränkt sich gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 44 Abs. 3 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes darauf, die kommunalen Aufgabenträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beraten und Zuwendungen zu gewähren. Im Übrigen wurde mit Beschluss des Landtags vom 14. Dezember 2017 „Feuerwehren in Thüringen zukunftsfest gestalten“ festgestellt, dass vor dem Hintergrund der gestiegenen Herausforderungen für die Feuerwehr in Thüringen, des demografischen Wandels und der Mitgliederentwicklung bei der freiwilligen Feuerwehr weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Feuerwehren zukunfts- und leistungsfähig zu machen. Mit diesem Beschluss wurde die Landesregierung unter anderem darum gebeten, den Thüringer Feuerwehrverband bei der Erarbeitung und Entwicklung einer Konzeption einer neuen modernen Dienstkleidung für die kommunalen Feuerwehren in Thüringen zu unterstützen und in der Folge die einvernehmlich erreichten Ergebnisse rechtlich umzusetzen. Diesem Auftrag ist die Landesregierung gefolgt. Mit der zweiten Änderung der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung, die im Mai 2021 in Kraft getreten ist, wird dieser Beschluss nunmehr umgesetzt. Diese Verordnung sieht keine Verpflichtung zum Austausch der Uniform vor. Vielmehr kann die vorhandene Feuerwehruniform aufgetragen werden. Bei Neuund Ersatzbeschaffungen durch die Gemeinden gelten dann die neuen Anforderungen. Ausgenommen davon ist der Austausch der Dienstgrad-, Funktions- und Ärmelabzeichen. Hier gilt eine Übergangszeit für den verpflichtenden Austausch bis zum 1. Januar 2027. Zu Frage 2: Die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen zur Förderung von Dienstkleidung/persönlicher Schutzausrüstung für die Feuerwehren ist am 4. Mai 2021 mit einer dreijährigen Laufzeit in Kraft getreten. Danach unterstützt der Freistaat die Aufgabenträger bei der Beschaffung durch einen einmaligen Pauschalbetrag je aktivem Feuerwehrangehörigen in Höhe von 210 Euro. Förderfähig ist die Beschaffung von Dienstkleidung, das heißt der klassischen Feuerwehruniform bzw. von Feuerwehrtagesdienstkleidung sowie von persönlicher Schutzausrüstung. Damit soll es den kommunalen Aufgabenträgern ermöglicht werden, zugeschnitten auf ihren jeweiligen Bedarf vor Ort auch eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Zu Frage 3: Nein, die ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren und die hauptamtlichen Angehörigen des feuerwehrtechnischen Dienstes der Gemeinden, der Landkreise und des Landes tragen nach § 4 Abs. 2 Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung bei dienstlichen Veranstaltungen Dienstkleidung in Form von Feuerwehruniformen, die in der Verordnung näher beschrieben wird. Die sogenannte Feuerwehrtagesdienstkleidung kann optional beschafft werden. Sollte diese in den Feuerwehren vorgehalten werden, ist sie entsprechend den Vorgaben der Rahmenempfehlungen zu tragen. Zu Frage 4: Ja, die bereits bestehenden gemeinsamen Rahmenempfehlungen meines Ministeriums und des Thüringer Feuerwehrverbands zur Ausführung der Thüringer Feuerwehr-Organisationsverordnung wurden entsprechend den Änderungen in der Feuerwehr-Organisationsverordnung angepasst, sodass die Neufassung am 20. April 2021 unterzeichnet werden konnte und angewandt werden kann. Darin werden Details wie Schnitte, Farben, Ausführung der Dienstkleidung sowie Trageweise näher beschrieben. Die Aufgabenträger wurden bereits auf dem Dienstweg über das Inkrafttreten der geänderten Verordnung, der Zuwendungsrichtlinie sowie der Rahmenempfehlungen informiert. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin Schenk. Gibt es noch Nachfragen? Nein, offenbar nicht. Die nächste Frage stellt Frau Abgeordnete Meißner, Drucksache 7/3419.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Meißner CDU

Fragestunde

Förderung der Barrierefreiheit in Thüringen Mit dem Beschluss des von der Fraktion der CDU vorgelegten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2020 wurden maßgebliche Verbesserungen der Barrierefreiheit durch den Landtag beschlossen. Mit dem Landeshaushalt für das Jahr 2021 wurde das Gesetz auch finanziell untersetzt (Haushaltstitel 01 07 893 01). Nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Eltern mit Kindern, Schwangere oder Senioren ist die Herstellung von Barrierefreiheit eine zentrale Bedingung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen wurden durch die Landesregierung ergriffen, um die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2020 voranzutreiben? 2. Wer ist für Antragsverfahren und Beratung für Anträge auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit (Haushaltstitel 01 07 893 01) zuständig? 3. Ab welchem Zeitpunkt können Anträge auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit (Haushaltstitel 01 07 893 01) gestellt werden, für die im Haushalt auf Initiative der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag 520.000 Euro bereitgestellt werden? 4. Welche Änderungen auf Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Thüringen wurden durch die Zentrale Überwachungsstelle digitale Barrierefreiheit beim Thüringer Finanzministerium bisher angeregt?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Meißner wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Ziel des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist es, wie es der Name bereits aussagt, die Inklusion und die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen voranzutreiben. Wie Sie wissen, liegt mir dieses Thema sehr am Herzen und die Aufgaben, die sich aus diesem Ziel ergeben, sind dabei ebenso wichtig wie vielfältig. In dem Gesetz sind ja schon eine Reihe von Aufgaben festgelegt und R2G hatte damals auch umfangreiche finanzielle Mittel dafür im Haushalt eingestellt. Zum Beispiel das Thema „Barrierefreiheit bei baulichen Maßnahmen“ zeigt konkrete Bemühungen in allen Ressorts. Die sind vielfältig und umfassen neben anderen Maßnahmen der barrierefreien Umgestaltung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Mitarbeiter auch die Anschaffung von Hörschleifen für Beratungsräume oder die Erstellung von Informationsmaterial in Leichter Sprache. In Umsetzung der mit dem Gesetz zur Änderung des ThürGIG vom 21.12.2020 beschlossenen Ergänzung des § 22 Abs. 8 soll die Vertretung der Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene gestärkt werden. Dabei wird eine Förderung durch das Land sowohl für hauptamtliche kommunale Beauftragte für Menschen mit Behinderungen als auch für die Beiräte für Menschen mit Behinderungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten festgeschrieben. Die Möglichkeit zur Förderung kommunaler Behindertenbeauftragter durch das TMASGFF besteht unabhängig davon bereits seit 2019. Im Jahr 2021 werden nach dem derzeitigen Stand 14 kommunale Behindertenbeauftragte mit einem Gesamtbetrag von etwa 350.000 Euro gefördert. Zur Förderung der kommunalen Beiräte für Menschen mit Behinderungen wird gegenwärtig eine Förderrichtlinie abgestimmt. Man muss dazu sagen, dass zwar im Antrag die Förderung der Beiräte festgeschrieben war, allerdings im Haushalt ja keine finanziellen Mittel dafür bereitgestellt wurden, sodass wir im Jahr 2021 gern nicht ausgeschöpfte Mittel für kommunale Beauftragte für diese kommunalen Beiräte verwenden wollen. Wie gesagt: Derzeit wird diese Förderrichtlinie abgestimmt, um das für das Jahr 2021 zu ermöglichen. Sollten aber im Jahr 2022 alle kommunalen Beauftragten entsprechend auch die möglichen Unterstützungen durch die Landkreise und kreisfreien Städte abrufen, wird es dann – zumindest nach derzeitigem Stand – nicht möglich sein, kommunale Beiräte zu fördern. Zu den Fragen 2 und 3, die ich gern gemeinsam beantworten möchte: Der in Rede stehende Haushaltstitel „Zuschüsse für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit“ wird im Geschäftsbereich des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen verwaltet. Das Antragsverfahren, die Antragsbearbeitung sowie etwaige Beratungen liegen daher in dessen Zuständigkeitsbereich und können wir hier leider nicht mitteilen. Zu Frage 4: Die Überwachungsstelle hat im ersten Prüfungszeitraum von 2020 bis 2021 entsprechend der europarechtlichen Vorgaben insgesamt 52 Websites geprüft. Davon fanden 49 Prüfungen im vereinfachten Verfahren statt, drei Websites wurden eingehend überprüft. Im Ergebnis der durchgeführten Prüfungen wurde jeweils ein Prüfbericht erstellt und den betreffenden öffentlichen Stellen übersandt. Neben den bei den Prüfungen getroffenen Feststellungen enthält der Prüfungsbericht auch Anregungen und Hinweise zur Beseitigung bestehender Barrieren. Festgestellte Mängel sind in der Regel innerhalb von sechs Monaten zu beseitigen. Die festgestellten Mängel betreffen nahezu alle Prüfungsbereiche. Schwerpunkte befinden sich insbesondere in Einschränkungen für Menschen mit Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Ministerin Werner. Offenbar gibt es Nachfragen. Bitte, Frau Abgeordnete Meißner.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Meißner CDU

Fragestunde

Ja! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich kann mich leider mit der Beantwortung der Fragen 2 und 3 nicht zufriedengeben, denn da konnten Sie mir ja keine Antwort zur Förderung geben. Deswegen frage ich konkret: Ist es richtig, dass die Förderung bzw. die Richtlinie, die dieser zugrunde liegt, bisher bei der Landtagsverwaltung liegt und nur aufgrund der dort nicht weiteren Bearbeitung Anträge noch nicht gestellt werden können und damit auch noch keine Förderung fließt?

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist in der Zuständigkeit des Thüringer Landtags und nicht mehr der Thüringer Landesregierung. Insofern kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Sie müssten sich an Ihre Landtagsverwaltung wenden.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Meißner CDU

Fragestunde

Dann habe ich noch eine zweite Frage: Die Förderung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ist ja auch Aufgabe des Sozialministeriums. Deswegen die Frage: Werden Sie sich bei der Landtagsverwaltung dafür einsetzen, dass es schnellstmöglich Fördermöglichkeiten über diese Richtlinie gibt?

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Wenn Sie sich dazu selber nicht in der Lage sehen, werden wir das als Landesregierung natürlich sehr gern unterstützen.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Offenbar nicht. Dann stellt die nächste Frage Abgeordneter Plötner, Drucksache 7/3424.

Diese Rede einzeln zitieren

Ralf Plötner Die Linke

Fragestunde

Umsetzung des Tarifvertrags Entlastung am Universitätsklinikum Jena Mit der Kleinen Anfrage 7/1804 der Abgeordneten Güngör, Plötner und Schaft wurde nach der Umsetzung des Tarifvertrags Entlastung am Universitätsklinikum Jena gefragt. Trotz Fristverlängerung und den vorliegenden Antworten – vergleiche Drucksache 7/3332 – bleiben Fragen offen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum konnten zu den Fragen 1 a und 1 d sowie 2 a bis 2 e der oben genannten Kleinen Anfrage keine durch die Fragestellenden gewünschten Aufschlüsselungen nach Monaten bzw. nach Monaten und Stationen vorgenommen werden? 2. Wie hoch sind die Personalabgänge im Geltungsbereich des Tarifvertrags in Zahlen, wenn in Antwort auf Frage 1 d der oben genannten Kleinen Anfrage vom Niveau von 2019 und 2020 gesprochen wird? 3. Wie hoch ist die Zahl der gewährten Freischichten nach Monaten seit Unterzeichnung des Tarifvertrags, wenn in der Antwort auf Frage 2 a der oben genannten Kleinen Anfrage von einem „niedrigen dreistelligen Bereich“ gesprochen wird? 4. In wie vielen Fällen wurde die festgelegte Patientinnen-/Patienten-Personal-Ratio im Nachtdienst unterschritten seit Vereinbarung des Tarifvertrags? Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft.

Diese Rede einzeln zitieren

Feller

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Plötner, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Plötner in der Drucksache 7/3424 zusammengefasst für die Fragen 1 bis 4 wie folgt: Die Mündliche Anfrage bezieht sich auf die Kleine Anfrage 7/1804 der Abgeordneten Güngör, Plötner und Schaft sowie die Antwort der Landesregierung darauf in der Drucksache 7/3332. Im Wesentlichen richtet sich die Mündliche Anfrage auf Auskünfte, die aus Sicht des Fragestellers nicht den gewünschten Umfang und Detaillierungsgrad aufweisen. Für die nicht vollumfängliche Differenzierung und Detaillierung der Daten sind rechtliche Erwägungen maßgeblich. Bekanntermaßen ist das Frage- und Informationsrecht des Abgeordneten des Thüringer Landtags in der Landesverfassung verankert. Es soll den Abgeordneten die Gewinnung von Informationen für eine sachgerechte Arbeit des Parlaments ebenso wie die Kontrolle der Exekutive ermöglichen. Beides ist für das Funktionieren der parlamentarischen Demokratie unerlässlich. Allerdings kann sich das Fragerecht nur auf Bereiche erstrecken, für die die Landesregierung unmittelbar und mittelbar die Verantwortung hat. Das Tätigwerden des Universitätsklinikums Jena – des UKJ – unterliegt nur insofern des parlamentarischen Fragerechts, als die Landesregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht hierfür verantwortlich ist. Im konkreten Fall der Umsetzung der Tarifvertragsentlastung am UKJ fehlt es an Anhaltspunkten dafür, dass der rechtsaufsichtliche Verantwortungsbereich der Landesregierung betroffen ist. Die Fragen richten sich vielmehr auf die Umsetzung des Tarifvertrags und damit auf Auswirkungen des zwischen dem UKJ und der Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrags. Es handelt sich insofern um eine Angelegenheit der Tarifpartner. Dennoch hat die Landesregierung die in der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Plötner angesprochenen Fragen aus der Kleinen Anfrage 7/1804 in Ausschöpfung der ihr gegebenen Möglichkeiten beantwortet. Eine weitere Detaillierung der Angaben ist nicht möglich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Herr Staatssekretär Feller. Gibt es Fragen? Nein. Dann stellt die nächste Mündliche Anfrage Abgeordneter Reinhardt, Drucksache 7/3425.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Reinhardt Die Linke

Fragestunde

Möglichkeiten der rechtskonformen Begrenzung von Wahlwerbestandorten Mit Blick auf die anstehenden Wahltermine gibt es in Thüringer Kommunen Überlegungen, Wahlwerbung zu reglementieren. In einigen Kommunen – zum Beispiel Ilmenau, Wachsenburg und Stadtilm – ist die Begrenzung bereits vorgenommen worden. Die Mündliche Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der verschiedenen Aspekte des Wettbewerbs zwischen den Parteien bzw. Wählervereinigungen, wie erzielte Wahlergebnisse und Gleichbehandlung der Antretenden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aspekte müssen beachtet werden, um rechtssicher die Zahl der Wahlwerbestandorte sowohl in kreisfreien als auch in kreisangehörigen Kommunen zu begrenzen? 2. Gibt es dazu außer dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1974, Aktenzeichen VII C 42.72, weitere Rechtsprechung? 3. Wie können Satzungen so ausgestaltet werden, dass sie dauerhaft, auch bei Veränderungen von Wahlergebnissen, angewandt werden können?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Reinhardt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Gemäß Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes haben die politischen Parteien die Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Parteien können diesen Auftrag des Grundgesetzes nur dann wirksam wahrnehmen, wenn sie nicht nur innerparteilich arbeiten, sondern auch nach außen tätig und sichtbar werden. Nach außen wirkende Tätigkeiten der verschiedensten Art wie der Straßenwahlkampf mit Plakatwerbung fallen daher in den Schutzbereich der Parteienfreiheit. Die Wahlkämpfe von den Bundestagswahlen sind aufgrund der aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz folgenden Wahlfreiheit grundsätzlich frei. Sie unterliegen weder nach Beginn noch Dauer noch nach Art und Menge der Wahlwerbung noch im Umfang der dafür aufgewendeten Geldmittel einer gesetzlichen Beschränkung. Da Artikel 5 Grundgesetz die Freiheit zum Wahlkampf konstituiert, weil durch ihn die überwiegende Anzahl von Wahlkampfaktivitäten geschützt wird, finden diese Aktivitäten allerdings ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Entsprechende Grundsätze gelten für die Wahlsichtwerbung aus Anlass eines Landtags- und Kommunalwahlkampfs. Plakatwerbung kann somit aufgrund öffentlich-rechtlicher Normen verschiedenen Reglementierungen unterliegen. Denkbar sind insbesondere bauordnungsrechtliche, straßen- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die je nach Größe und Dauer der Plakatwerbung unterschiedliche Zulässigkeitsvoraussetzungen und Grenzen normieren. Allgemein lässt sich feststellen, dass diese Grenzen ganz überwiegend auf gefahrenabwehrrechtlichen Gründen beruhen. Insbesondere aus straßenrechtlichen Gründen bedarf das Aufstellen von Wahlsichtwerbung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. dem Thüringer Straßengesetz. Bei dem Aufstellen von Wahlsichtwerbung hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das Ermessen der Behörde durch verfassungsrechtlich garantierte Grundsätze begrenzt wird. Die Bedeutung von Wahlen für einen demokratischen Staat und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen, wie es sich aus Artikel 21 Grundgesetz und § 1 ff. Parteiengesetz ergibt, schränken das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten durch Parteien in so erheblichem Umfang ein, dass jedenfalls für den Regelfall ein Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis besteht. Die Einzelheiten der Gewährung von Sondernutzungserlaubnissen können die Gemeinden durch Satzungen regeln. Dies betrifft auch die Sonderbehandlung von Wahlkampfwerbung, einschließlich der Ausgestaltung der auch dort geltenden Beschränkungsmöglichkeiten. Der grundsätzlich anerkannte Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht jedoch nicht unbegrenzt. Zulässige Einschränkungen ergeben sich aus den folgenden Fallgruppen: In zeitlicher Hinsicht soll sich das Ermessen bei Wahlsichtwerbung nur in unmittelbaren Wahlkampfzeiten in einem Anspruch auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis verdichten. Wie lang dieser Zeitraum allerdings sein soll, wird vom Bundesverwaltungsgericht nicht ausdrücklich benannt und von den Gerichten uneinheitlich bewertet. Zum Teil werden konkrete Zeitspannen genannt wie beispielsweise regelmäßig „jedenfalls die letzten vier Wochen vor dem Wahltermin“ oder „jedenfalls in den letzten sechs Wochen vor dem festgesetzten Wahltermin“. In einem gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des seinerzeit für Straßenrecht zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Infrastruktur aus dem Jahre 1999 wird den Kommunen ein Zeitraum von zwei Monaten empfohlen. Die zuvor dargestellten Aspekte sind auch bei zur politischen Wahlwerbungszwecken im öffentlichen Verkehrsraum ausgestellten Informationsständen oder Informationstischen zu beachten, da diese ebenso wie das Aufstellen von Wahlsichtwerbung, also Wahlplakaten, erlaubnispflichtige Sondernutzungen darstellen. Zu Frage 2: Im Anschluss an das in der Fragestellung zitierte Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts haben sich eine Reihe von untergerichtlichen Entscheidungen mit der Thematik befasst. So hat beispielsweise das Verwaltungsgericht Weimar im Jahr 2013 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Ausführungen zu Ansprüchen auf die Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse zum Anbringen von Plakaten zur politischer Werbung gemacht. Zu Frage 3: Bei der Verteilung der Werbeflächen auf die verschiedenen Parteien haben die Gemeinden den speziell für Parteien in Artikel 28 Abs. 1 Satz 2, Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz und in § 5 Parteiengesetz niedergelegten Gleichheitsgrundsatz zu berücksichtigen. § 5 des Parteiengesetzes geht dabei von einer abgestuften Chancengleichheit aus. Dies bedeutet, dass bei der Gewährung einer öffentlichen Leistung wie hier bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen alle Parteien gleichbehandelt werden sollen, der Umfang der Gewährung aber abgestuft werden muss. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist es nicht zulässig, sondern sogar notwendig, die Parteien bei der Gewährung öffentlicher Leistungen ungleich zu behandeln. Das Bundesverwaltungsgericht leitet hieraus konkrete Vorgaben für die Verteilung ab. So sei es geboten, jeder Partei, die Stellplätze für Wahlplakate beansprucht, mindestens 5 Prozent der bereitgestellten Plätze zur Verfügung zu stellen. Ferner sei den kleinen Parteien eine überproportional große Mindestzahl zuzuerkennen, die bei den großen Parteien entsprechend zu kürzen sei. Eine Obergrenze sieht es ferner erreicht, wenn der größten Partei mehr als etwa das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen der kleinsten Partei eingeräumt wird. Innerhalb dieser Unter- und Obergrenze hat die Verteilung der restlichen Plätze auf die Parteien anhand von deren Bedeutung zu erfolgen. Die Satzungen können durch abstrakt-generelle Regelungen so ausgestaltet sein, dass sie den genannten Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts für die Verteilung auch bei Veränderung von Wahlergebnissen entsprechen. So kann sich der Verteilerschlüssel für die Parteien und Wählergruppen unter Beachtung des vom Bundesverwaltungsgericht vorgegebenen Mindestanteils von 5 Prozent insbesondere an dem letzten Wahlergebnis orientieren. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Schenk. Es gibt Nachfragen.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, ich hätte eine Nachfrage. Sie haben von 5 Prozent der Standorte gesprochen, die dann also quasi mindestens einzuräumen sind. Ist es denn möglich, dass wir in einer Kommune rechtssicher eine Anzahl von Standorten begrenzen, die sich also deutlich unter dem theoretisch Möglichen bewegt, was an Standorten in der Kommune zur Verfügung steht? Und wenn ja, welche Maßstäbe muss diese Begrenzung berücksichtigen vor dem Hintergrund, dass 5 Prozent eine sehr unterschiedliche Zahl in absoluten Plakatstandorten bedeuten können? Gibt es dafür eine aus Ihrer Kenntnis oder aus Rechtsprechung abgeleitete oder ableitbare Mindestgröße für die absolute Untergrenze von Wahlplakatstandorten?

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Ich denke, die Ausführungen haben gezeigt, dass sich das so pauschal numerisch nicht festlegen lässt. Aber sicherlich kann man anhand der Vorlage eines konkreten Vorschlags das dann auf Basis der genannten angesprochenen Gesetze prüfen.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Weitere Nachfragen? Sehe ich nicht. Dann stellt die nächste Anfrage Abgeordneter Schubert, Drucksache 7/3426.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Möglichkeiten der rechtskonformen Begrenzung von Wahlplakaten Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Debatte zum Stellenwert des Umweltschutzes möchten Parteien und Kandidierende den Wahlkampf auf mehr Nachhaltigkeit ausrichten. Ein Instrument dafür ist die Verringerung der Anzahl der eingesetzten Wahlplakate. In einigen Kommunen – zum Beispiel Ilmenau, Wachsenburg und Stadtilm – ist die Begrenzung bereits vorgenommen worden. Die Mündliche Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der verschiedenen Aspekte des Wettbewerbs zwischen den Parteien bzw. Wählervereinigungen, wie erzielte Wahlergebnisse und Gleichbehandlung der Antretenden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aspekte müssen beachtet werden, um rechtssicher die Zahl der Wahlplakate begrenzen zu können? 2. Welche Unterschiede können dabei möglicherweise für einzelne Parteien bzw. Wählervereinigungen, zum Beispiel anhand der Wahlergebnisse, festgelegt werden? 3. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung eine Mindestzahl von Wahlplakaten, die Parteien bzw. Wählervereinigungen zugestanden werden müssten (Mindestuntergrenze)?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Gemäß Artikel 21 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes haben die politischen Parteien die Aufgabe, bei der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Parteien können diesen Auftrag des Grundgesetzes nur dann wirksam wahrnehmen, wenn sie nicht nur innerparteilich arbeiten, sondern auch nach außen tätig und sichtbar werden. Nach außen wirkende Tätigkeit der verschiedensten Art wie der Straßenwahlkampf und Plakatwerbung fallen da in den Schutzbereich der Parteienfreiheit. Die Wahlkämpfe vor den Bundestagswahlen sind aufgrund der aus Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz folgenden Wahlfreiheit grundsätzlich frei, unterliegen weder nach Beginn und Dauer noch nach Art und Menge der Wahlwerbung noch im Umfang der dafür aufgewendeten Geldmittel einer gesetzlichen Beschränkung. Da Artikel 5 Grundgesetz die Freiheit zum Wahlkampf konstituiert, weil durch ihn auch die überwiegende Anzahl von Wahlkampfaktivitäten geschützt wird, finden diese Aktivitäten allerdings ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze. Entsprechende Grundsätze gelten für die Wahlsichtwerbung aus Anlass eines Landtagswahlkampfs. Plakatwerbung kann somit aufgrund öffentlichrechtlicher Normen verschiedener Reglementierung unterliegen. Denkbar sind insbesondere bauordnungsrechtliche, straßen- und straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die je nach Größe und Dauer der Plakatwerbung unterschiedliche Zulässigkeitsvoraussetzungen und Grenzen normieren. Allgemein lässt sich feststellen, dass diese Grenzen ganz überwiegend auf gefahrenabwehrrechtlichen Gründen beruhen. Insbesondere aus straßenrechtlichen Gründen bedarf das Aufstellen von Wahlsichtwerbung einer Sondernutzungserlaubnis nach dem Bundesfernstraßengesetz bzw. dem Thüringer Straßengesetz. Bei dem Aufstellen von Wahlsichtwerbung hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das Ermessen der Behörde durch verwaltungsrechtlich garantierte Grundsätze begrenzt wird. Die Bedeutung von Wahlen für einen demokratischen Staat und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen, wie sie sich aus Artikel 21 Grundgesetz und §§ 1 ff. des Parteiengesetzes ergibt, schränken das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten durch Parteien in so erheblichem Umfang ein, dass jedenfalls für den Regelfall ein Anspruch einer Partei auf die Erteilung einer Erlaubnis besteht. Die Einzelheiten der Gewährung von Sondernutzungserlaubnissen können die Gemeinden durch Satzungen regeln. Dies betrifft auch die Sonderbehandlung für Wahlkampfwerbung einschließlich der Ausgestaltung der auch dort geltenden Beschränkungsmöglichkeiten. Der grundsätzliche anerkannte Anspruch auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht jedoch nicht unbegrenzt. Zulässige Einschränkungen ergeben sich insbesondere in zeitlicher Hinsicht. Soweit soll sich das Ermessen bei Wahlsichtwerbung nur in unmittelbaren Wahlkampfzeiten in einen Anspruch auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis verdichten. Wie lange dieser Zeitraum allerdings sein soll, wird vom Bundesverwaltungsgericht nicht ausdrücklich benannt und von den Gerichten uneinheitlich bewertet. Zum Teil werden konkrete Zeitspannen genannt, wie beispielsweise regelmäßig „jedenfalls die letzten vier Wochen vor dem Wahltermin“ oder „jedenfalls in den letzten sechs Wochen vor dem festgesetzten Wahltermin“. Zu Frage 2: Bei der Verteilung der Werbeflächen auf die verschiedenen Parteien haben die Gemeinden den speziell für Parteien in Artikel 28 Abs. 1 Satz 2, Artikel 38 Abs. 1 Grundgesetz und in § 5 Parteiengesetz niedergelegten Gleichheitssatz zu berücksichtigen. § 5 Parteiengesetz geht dabei von einer abgestuften Chancengleichheit aus. Dies bedeutet, dass bei der Gewährung einer öffentlichen Leistung, wie hier bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, alle Parteien gleichbehandelt werden sollen, der Umfang der Gewährung aber abgestuft werden kann. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist es nicht nur zulässig, sondern sogar notwendig, die Parteien bei der Gewährung öffentlicher Leistungen ungleich zu behandeln. Andernfalls entsteht für den Wähler ein verfälschender Eindruck über die wahre Bedeutung der einzelnen Parteien, wenn staatliche Träger sämtlicher Parteien ungeachtet ihres tatsächlichen Gewichts formal gleichbehandelt würden. Als Differenzierungskriterium nennt § 5 Abs. 1 Satz 2 des Parteiengesetzes explizit, aber nicht abschließend die Bedeutung der Parteien. Die Bedeutung ermisst sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorangegangener Wahlen zu Volksvertretungen. Die Abstufung nach der Bedeutung der Parteien ist jedoch nur in engen Grenzen zulässig. Wirksame Wahlwerbung muss für alle kandidierenden Parteien möglich sein und das bestehende Stärkeverhältnis der Parteien darf nicht bestätigt und verfestigt werden. Das Bundesverwaltungsgericht leitet hieraus in einer grundlegenden Entscheidung konkrete Vorgaben für die Verteilung ab. So sei es geboten, jeder Partei, die Stellplätze für Wahlplakate beansprucht, mindestens 5 Prozent der bereitgestellten Plätze zur Verfügung zu stellen. Ferner sei den kleinen Parteien eine überproportional große Mindestanzahl zuzuerkennen, die bei den großen Parteien entsprechend zu kürzen sei. Eine Obergrenze sieht es ferner erreicht, wenn der größten Partei mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen eingeräumt wird als der jeweils kleinsten Partei. Innerhalb dieser Unter- und Obergrenze hat die Verteilung der restlichen Plätze auf die Parteien anhand von deren Bedeutung zu erfolgen. Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Bedeutung von politischen Parteien und deren Wahlkampfmaßnahmen auch im Bereich der Wahlsichtwerbung sowie der Vielgestaltigkeit der örtlichen Verhältnisse in den einzelnen Städten und Gemeinden ist eine generalisierende Aussage über die Mindestuntergrenze von zulässigen Wahlplakaten nicht möglich. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke, Frau Staatssekretärin Schenk. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Reinhardt. Der Fragesteller ist eigentlich zuerst dran, aber er lässt den Vortritt. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Reinhardt Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Ich habe das jetzt – glaube ich – richtig verstanden, dass Wahlwerbestandorte und Wahlplakate jeweils der gleichen verfassungsrechtlichen Hürde unterliegen und sozusagen rechtlich gleichgestellt sind, um sie einzuschränken, und dass zwischen den Wahlwerbestandorten in der Einschränkung und Wahlwerbeplakaten in der Einschränkung kein Unterschied gemacht wird, sondern jeweils die gleiche hohe Hürde laut Grundgesetz, beispielsweise wie von Ihnen zitiert, besteht. Ist das richtig? Das wäre die erste Frage. Und die zweite Frage: Wahlwerbestandorte oder Wahlwerbeplakate sind demnach sozusagen nur einzuschränken, wenn beispielsweise eine Gefahrenabwehr vorliegt zum Beispiel durch straßenrechtlichen Eingriff oder aber durch bauordnungsrechtliche Angelegenheiten. Ist das ebenfalls richtig?

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Ja, Sie haben mich da richtig verstanden, wobei ich in der letzten Aufzählung natürlich ergänzen müsste, es gibt auch noch zeitliche Gründe und vielerlei andere Aspekte, die im Allgemeinen aber der Gefahrenabwehr unterliegen. Natürlich möchte ich nicht ausschließen, dass es vor Ort konkret jeweils auch noch andere Aspekte geben kann, die dann zur Ablehnung führen. Aber das ist alles im Rahmen der Gesetze, die ich gerade dargestellt habe.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Noch eine Nachfrage. Sie wundern sich vielleicht, warum wir so intensiv jetzt zu diesem Punkt zwei Mündliche Anfragen bemüht haben. Wir haben uns vor Ort bemüht, in unserer Kommune mit der Verwaltung eine Satzungsergänzung vorzunehmen, die rechtssicher die Anzahl der Wahlplakatstandorte begrenzt. Im Ergebnis einer vorgeschlagenen Berechnungsformel ist man in der Kommune zu dem Ergebnis gekommen, dass sich zum Beispiel für meine Partei die Anzahl der Wahlplakate noch erhöhen würde zu dem, was wir selber freiwillig bei der letzten Wahl sozusagen eingesetzt haben. Da haben wir uns gesagt, das kann ja wohl nicht die einzige Möglichkeit oder Antwort auf eine Begrenzung von Wahlwerbestandorten in einer Kommune sein. Wenn es darüber einen kommunalpolitischen Konsens gibt, haben Sie ausgeführt, ist Satzungsrecht möglicherweise dann entsprechend anzupassen. Deswegen meine ganz konkrete Frage, Frau Staatssekretärin: Wer wäre denn der beratende Ansprechpartner, der ganz konkret auch der Kommunalverwaltung ...

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Herr Schubert, ich bitte Sie, eine konkrete Frage zu stellen.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Ja, habe ich gesagt. Wer wäre denn der konkrete Ansprechpartner im Ministerium, so bekannt – die konkrete Frage, Herr Präsident –, der der Kommunalverwaltung meiner Heimatstadt zur Verfügung stehen würde, um solch einer rechtssicheren Satzungsänderung in der Vorbereitung beratend zur Seite stehen zu können?

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Wenn Sie eine Satzung geändert haben und da auf dem Weg der Erstellung noch Beratung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Kommunalaufsichten wenden. Sollte da natürlich keine Klärung herbeigeführt werden, wenn sie gegebenenfalls auf die bestehenden Prozesse hinspielen, ist natürlich das Landesverwaltungsamt dann zu adressieren.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Bilay Die Linke

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, Sie haben jetzt zweimal umfangreich zu dem Komplex geantwortet und haben deutlich gemacht – was ja auch einsichtig ist –, dass eine Einschränkung nur aus Gründen der Abwehr von Gefahren für Sicherheit und Ordnung begründet ist. Darf ich das so verstehen, dass die oftmals vor Ort geführte Debatte, dass der persönliche Eindruck entsteht, dass zu viele Plakate oder Werbeträger das persönliche Empfinden stören würden, demnach als Begründung für eine Einschränkung der Anzahl von Plakaten oder auch sonstigen Werbeträgern verfassungsrechtlich unzulässig wäre?

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Fragestunde

Eigentlich können Sie meinen Ausführungen entnehmen, dass es der rechtliche Rahmen nicht hergibt; wenn diese jeweiligen Grenzen, die ich dargestellt habe – die Unter- und Obergrenze –, nicht erreicht werden, dann ist es durchaus rechtlich nicht geboten, daran etwas zu ändern. Aber Sie können natürlich in ihren Gemeinderäten bei Erstellung der Satzung zu einem anderen Ergebnis kommen, aber das setzt natürlich einen Konsens bei der Aufstellung der Satzung voraus.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gut, die Fragen sind ausgeschöpft. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Schenk. Die nächste Mündliche Anfrage stellt Abgeordneter Cotta, Drucksache 7/3427.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Durchführung der PCR-Tests in Thüringen PCR-Tests sind von den meisten Herstellern mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen, dass sie „nicht für diagnostische Zwecke geeignet“ seien. Ein PCR-Test weist nur das Vorhandensein von Nukleinsäuresequenzen nach, auf die der Test ausgerichtet ist. Zum sicheren Nachweis eines bestimmten Virus ist es nach einschlägiger Auffassung sinnvoll, wenn drei verschiedene Nukleinsäuresequenzen detektiert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Nukleinsäuresequenzen von den Laboren in Thüringen bei PCR-Tests detektiert werden, und wenn ja, wie viele dieser Sequenzen werden hierzulande detektiert? 2. Welche Vorgaben der Landesregierung gibt es gegebenenfalls zu den in Thüringen vorgenommenen PCR-Testverfahren? 3. Falls es keine entsprechenden Vorgaben der Landesregierung gibt, warum nicht? Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Bitte, Frau Ministerin Werner.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: Nein. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 2: Seitens der Landesregierung werden dazu keine Vorgaben gemacht. Hierfür liegt die Zuständigkeit bei der Bundesärztekammer, die eine entsprechende Richtlinie erlassen hat. Zu Frage 3: Die entsprechenden Vorgaben sind bereits auskömmlich auf Bundesebene geregelt. Medizinische Labore müssen im Rahmen der Diagnostik die Vorgaben der Richtlinie der Bundesärztekammer beachten. Dort sind ausführliche Vorgaben zur Qualitätssicherung aufgeführt. So müssen die Labore durch fachlich qualifiziertes Personal geleitet werden, das daher auch die entsprechende Expertise zur Auswahl geeigneter PCR-Testsysteme aufweist. Darüber hinaus haben Labore die Verordnung für die In-vitro-Diagnostika und die Verordnung für Medizinprodukte zu beachten. Danach müssen eingesetzte PCR-Tests CE-IVD-gekennzeichnet sein. Diese Testkits sind für die Diagnostik geeignet. Der Hinweis „nicht für diagnostische Zwecke geeignet“ fand sich im Übrigen auf den Testkits nur zu Beginn der Pandemie, also im März 2020, da zu diesem Zeitpunkt noch keine CE-IVD-zertifizierten Testkits verfügbar waren. Die Aussage von Herrn Cotta, dass diese Aufschrift immer noch auf den meisten Testkits vorhanden sei, kann daher nicht bestätigt werden. Ein Großteil der Labore ist außerdem entsprechend den DIN EN ISO 15189 akkreditiert und unterliegt regelmäßigen externen Audits durch die Deutsche Akkreditierungsstelle. Das RKI empfiehlt zur Steigerung der Spezifität der PCR zwei Zielgene gleichzeitig zu detektieren. Unabhängig vom Test sind jedoch grundsätzlich die für einen Test vorliegenden Daten zu Leistungsparametern entscheidend. Ambulante Einsender können das beauftragte Labor frei wählen. Sollten die erstellten Befunde nicht den Erwartungen entsprechen, können die Einsender ein anderes Labor auswählen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Nein. Dann stellt die letzte Anfrage Abgeordneter Kießling, Drucksache 7/3428.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Präsident. Erfassung der PCR-Testergebnisse in Thüringen Seit dem ersten Inkrafttreten der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen und schrittweisen weiteren Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 greift diese Verordnung nach meiner Auffassung in erheblichem Maße in die Grundrechte der Bürger des Freistaats Thüringen ein. Die PCR-Testergebnisse sind die Grundlage für die Inzidenzwerte, die wiederum als Begründung für die oben genannte Verordnung herangezogen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Thüringer Bürger (absolut und relativ) wurden nach Kenntnis der Landesregierung seit März 2020 mehrfach mit PCR-Tests getestet? Frage 2: Wie viele PCR-Tests (absolut und relativ) waren seit März 2020 nach Kenntnis der Landesregierung je Kalenderwoche Wiederholungstests? Frage 3: Wie viele der Thüringer Bürger, die seit März 2020 mehrfach mit PCR-Tests getestet wurden, hatten dabei in zeitlichem Zusammenhang mit einer Corona-Infektion mehrfach nacheinander positive Testergebnisse?

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten und würde die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantworten. Der Landesregierung liegen keine Angaben zur Anzahl durchgeführter Tests bei einzelnen SARSCoV-2-Fällen vor. Solche Daten sind nicht Gegenstand der Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz und werden auch nicht im Rahmen der wöchentlichen Laborabfragen erfasst. Grundsätzlich sind Verlaufskontrollen üblich, sodass infizierte Personen oft mehrfach während sowie zum Ende der Absonderungszeit getestet werden. Da SARSCoV-2-Fälle namentlich gemeldet werden, ist eine eindeutige Zuordnung der Testergebnisse in jedem Fall möglich, sodass wiederholt positive Ergebnisse nicht in die Statistik eingehen und auch nicht zur Inzidenzberechnung herangezogen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Bitte, eine Rückfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Ministerin. Eine Frage hätte ich noch: Und zwar geht es mir noch darum, mit einem offiziellen positiven PCR-Test gilt man nach einer gewissen durchgemachten Zeit der Erkrankung als Genesener. Was jedoch ist mit jenen, die die Erkrankung mehr oder weniger unbemerkt durchgemacht haben und deshalb auch keinen PCR-Test hatten, wohl aber mit einem klassischen medizinischen Labortest – einem Antikörpertest auf ELISABasis – die Antikörper zum Beispiel gegen die Rezeptorenbindungsstelle des SARS-CoV-2-Virus/ Oberflächenproteins/Spikeproteins nachweisen können, gelten diese dann auch als offiziell Genesene ohne offizielle PCR-Tests, aber mit medizinischer Laborbestätigung, und wenn nein, warum nicht?

Diese Rede einzeln zitieren

Heike Werner

Fragestunde

Da beziehen wir uns auf eine Richtlinie des Robert Koch-Instituts. Meines Erachtens kann man es auf der Seite auch nachlesen, aber ich würde den Link auch noch mal dem Protokoll zur Verfügung stellen. In dem wird klar gesagt, dass die Antikörpertests nicht ausreichend sind, um darzustellen, dass beispielsweise eine vielleicht unbemerkt durchgemachte Erkrankung festgestellt werden kann. Das liegt daran, dass zum Teil bei manchen gar keine Antikörper gebildet werden und es zum anderen auch Menschen gibt, die auf andere SARS-Erkrankungen Antikörper gebildet haben und hier keine Unterscheidung getroffen werden kann. Es gibt noch kein Verfahren, das eineindeutig sagen kann, dass die gebildeten Antikörper tatsächlich auf die SARS-CoV-2-Erkrankung zurückzuführen sind. Solange das noch nicht vorliegt, können wir das leider – wir haben sehr viele Anfragen – den vielleicht Genesenen ohne PCR-Nachweis oder denjenigen, die im Nachhinein vielleicht davon ausgehen, dass sie erkrankt gewesen sind und dann über einen Antikörpertest einen Nachweis haben wollen, derzeit auch nicht in dem Maße anerkennen.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Kießling AfD

Fragestunde

Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Fragestunde

Danke. Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Damit sind alle Fragen gestellt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Es folgt ein Hinweis: Zu Tagesordnungspunkt 70, der gemäß unserer Festlegung zur Tagesordnung heute auf jeden Fall aufgerufen wird, wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3473 vereinbarungsgemäß in Papierform hier im Plenarsaal zur Abholung ausgelegt und elektronisch im Abgeordneteninformationssystem bereitgestellt. Das betrifft also Tagesordnungspunkt 70. Bevor ich gemäß der Festlegung zur Abarbeitung der Tagesordnung mit Tagesordnungspunkt 22 fortfahre, rufe ich vorher erneut Tagesordnungspunkt 76 auf, um das Wahlergebnis bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3423 Abgegebene Stimmen 80, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 27 Jastimmen, 50 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Dr. Lauerwald, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Damit ist dieser Punkt erledigt und ich fahre jetzt fort mit dem Tagesordnungspunkt 22 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3386 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Nein, das ist nicht der Fall. Dann rufe ich als erste Rednerin Frau Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD auf. Nicht anwesend, dann gehen wir weiter. Der nächste Redner ist dann Abgeordneter Kießling von der Fraktion der AfD.

Diese Rede einzeln zitieren

Olaf Kießling AfD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Kollegen und Kolleginnen, werte Zuschauer an den Bildschirmen, ich fasse mich in diesem Tagesordnungspunkt kurz, denn TOP 15 haben wir noch nicht behandelt, werden wir aber noch tun. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst sollen angemessen honoriert werden, denn sie vertreten die Landesinteressen und das ist auch sehr wichtig. Die Ausbildung des Nachwuchses gehört zu den wichtigsten Aufgaben. Der Vorschlag der CDU betrifft heute aber ausschließlich die Zulage der Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Im konkreten Fall sollen das 200 Euro im Monat mehr sein, die entsprechend dazukommen. Das wird in Nummer 12 der Anlage 1 Abschnitt II des Thüringer Besoldungsgesetzes geregelt, dort soll das aufgenommen werden. Jene Zulage reiht sich dann in folgende Reihe ein: Zulage für Beamte als fliegendes Personal, Zulage für Beamte beim Amt für Verfassungsschutz, Zulage für Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben, Zulage für Beamte der Feuerwehr, Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten, Zulage für Beamte im Außendienst der Steuerprüfung, allgemeine Zulage, Zulage für die Verwendung bei obersten Behörden des Bundes oder eines anderen Landes, Zulage für Fachberater, Zulage für Koordinatoren am Schulamt, Zulage für die Übernahme besonderer Aufgaben an Schulen. Offensichtlich – und so auch die diesmalige Gesetzesbegründung – bedarf es dieser Zulagen des Anreizes wegen oder für die Vergütung besonderen Aufwands. Heute geht es Ihnen, liebe CDU-Fraktion, um Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern. Morgen könnten diese Listen natürlich beliebig verlängert werden. Argumente werden sich für vielerlei Sonderaufgaben von Beamten finden. Gerade auch in anderen Bildungseinrichtungen finden sich gute Leute umso eher, wenn ihr Engagement eine Honorierung erfährt. Dass gerade in Thüringen das Lockmittel besserer Beförderungsmöglichkeiten als Anreiz wegfällt, haben Sie sich selbst zuzuschreiben, denn es ist in der Beamtenbesoldungspraxis gang und gäbe, dass Sie ihre Bediensteten allzu oft mit Versprechungen motiviert haben, denen aber keine Taten gefolgt sind. Eine Katze lässt sich auch nicht unbegrenzt oft hinter dem Ofen hervorlocken. Langsam verstehen Sie, dass es Anreize braucht, wenn man die Guten haben will. Aber es kann nicht sein, dass dann jeweils Gruppen den Platz 12 dieser Zulagenliste einnehmen und als Nächstes dann eben diejenigen, die am lautesten brüllen und dort eine weitere Zulage haben wollen. (Beifall AfD) Die angedachten 200 Euro im Monat für die Ausbildung von Lehramtsanwärtern stehen im Übrigen nach meiner Auffassung nicht im Verhältnis der Zulagen für Beamte der Steuerprüfung, die im mittleren Dienst zum Beispiel 20 Euro und im gehobenen Dienst 43 Euro monatlich bekommen und allgemein bekannt im Außendienst ganz andere Aufwendungen davon zu tragen haben, die eben dort nicht bezahlt werden. Da wäre jetzt zum Beispiel mal das Tagegeld zu nennen, was ihnen da zusteht. Wir kommen dazu noch mal in TOP 15. Da geht es auch noch mal um das Besoldungsgefüge in Thüringen. Aus Sicht der AfD-Fraktion ist dieses Besoldungsgefüge Stückwerk und bedürfte einer dringenden und ordentlichen Reform und ist momentan leider ungerecht genug. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich gern zu, damit wir hier eventuell im Ausschuss die Möglichkeit haben, noch eine Optimierung oder eine Verbesserung des ganzen Vorstoßes zu haben. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank. Ich möchte das kurz noch mal klarstellen. Wir behandeln jetzt die Tagesordnungspunkte, die auf jeden Fall noch behandelt werden sollen. Das ist jetzt im Moment der Tagesordnungspunkt 22, danach der Tagesordnungspunkt 24 und dann der Tagesordnungspunkt 70. Als Nächste spricht Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Diese Rede einzeln zitieren

Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe zu, dass ich bei meinem Vorredner von der AfD zunächst nicht so genau wusste, worüber er eigentlich spricht, aber irgendwann ist der Begriff „Fachleiter“ gefallen. Da habe ich mir dann gedacht, vielleicht ist er doch beim richtigen Gesetz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber was er damit wollte, hat sich mir jedenfalls nicht erschlossen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Dann ha- ben Sie nicht richtig zugehört!) Ich glaube, es lag nicht nur an mir, wenn ich den Beifall im Raum richtig deute. In dem Gesetz geht es tatsächlich um die Fachleiterinnen im Schulbereich und diese übernehmen überaus wichtige und vielfältige Aufgaben in der zweiten Phase der Lehrerinnenbildung. Von daher ist es selbstverständlich auch gut und richtig, dass wir über die Rahmenbedingungen für ihre Arbeit sprechen. (Beifall DIE LINKE) Vielleicht für die, die es nicht so genau wissen: Fachleiterinnen/Fachleiter betreuen beispielsweise die pädagogische, fachdidaktische und fachmethodische Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in Theorie und Praxis. Sie wirken aber auch an den Lehramtsprüfungen mit, sie erteilen Ausbildungsunterricht, sie begleiten Schulpraktika und übernehmen auch fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Aufgaben, also ein sehr umfangreiches Spektrum. Sie wirken außerdem auch bei der Lehrerfort- und -weiterbildung mit, aber auch im Einzelfall bei festgelegten Aufgaben im Rahmen von Schulversuchen und Projekten der Schulentwicklung und – ganz wichtig – sie begleiten auch die Berufseingangsphase von Lehrkräften. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb war und ist es auch richtig, dass wir die Anreize für die Fachleiterinnen im Besoldungsgesetz verbessert haben und von einer reinen Amtszulage – Sie erinnern sich vielleicht an die Debatte – hin zu einem Beförderungsamt, der sogenannten Funktionsstelle, gewechselt sind. Die Voraussetzung für die Funktionsstelle ist jedoch nach § 67 c des Besoldungsgesetzes die mindestens hälftige Verwendung als Fachleiter und diese hälftige Verwendung haben nun mal viele der Fachleiterinnen – und zwar ungefähr 160, haben wir uns sagen lassen – nicht, sodass bei ihnen die Voraussetzungen für die Beförderung nicht vorliegen. Das trifft vor allem die Fachleiterinnen und Fachleiter, die nur wenige Lehramtsanwärterinnen betreuen, weil sie beispielsweise für Fächer zuständig sind, für die es einfach nur wenige Lehramtsanwärterinnen gibt, zum Beispiel die sogenannten Mangelfächer oder auch die sogenannten Orchideenfächer. Und das ist natürlich ein Problem, das muss man ganz klar sagen, das liegt ja nicht im bösen Willen oder in der Absicht der Fachleiterinnen und Fachleiter, sondern schlichtweg an der Realität. Das Ziel der Initiative der CDU ist es nun, diese Ungerechtigkeit mit einer Funktionszulage in Höhe von 200 Euro für die betroffenen Lehrkräfte auszugleichen. Ich darf sagen, wir haben uns das angeschaut und wir sehen diesen Vorschlag der CDU durchaus positiv und stehen daher einer Ausschussüberweisung offen gegenüber, weil wir glauben, wir müssen darüber reden. Es ist einfach eine Ungerechtigkeit und die führt eher dazu, dass dann Menschen sagen: Ja, tut mir leid, dann übernehme ich solche Aufgaben gar nicht erst. Und das kann ja nicht im Sinne der Erfinderin oder des Erfinders sein. Im Ausschuss sind wir dann auch gern bereit, weiter über positive Anreizgestaltung zu sprechen, vielleicht fallen uns auch noch andere Möglichkeiten ein. In diesem Sinne danke ich erst mal für den Vorschlag und hoffe auf eine gute Debatte im Fachausschuss dazu. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Danke. Der nächste Redner ist Abgeordneter Wolf von der Fraktion Die Linke.

Diese Rede einzeln zitieren

Torsten Wolf Die Linke

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vielen Dank, Kollegin Rothe-Beinlich, dass du uns zumindest in das Thema eingeführt hast. Dein Vorredner hat überhaupt nicht verstanden, um was es geht. Auch das kommt hier in diesem Haus – zumindest auf der Seite – häufig vor. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jährlich brauchen wir in etwa 800 bis 1.000 neu eingestellte, und zwar als Ersatz eingestellte Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen – jährlich. Das heißt, bei in etwa konstanten, sogar in den nächsten Jahren noch leicht steigenden Schülerinnen- und Schülerzahlen für die nächsten sieben bis acht Jahre: Wir haben insbesondere eine große Herausforderung in dem Bereich Nachwuchsgewinnung. Nun ist es so, die beste Form der Bindung für den eigenen Nachwuchs – das ist nicht nur in der Wirtschaft so, sondern auch im öffentlichen Dienst, das heißt natürlich auch im Schuldienst – ist die eigene Ausbildung. Im Lehrerinnen- und Lehrerbereich ist das in die verschiedenen Phasen unterteilt, insbesondere in die erste an den Hochschulen und in die zweite Phase an den Studienseminaren. Dazu haben wir als Koalitionsfraktionen zusammen mit der CDU im Rahmen auch der Haushaltsgesetzgebung 2020 ein neues Besoldungsgesetz mit umfangreichen Zulageregelungen, mit einer A13 für die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer und auch mit der Wiedereinführung des seit 2010, glaube ich, nicht mehr existierenden Amts der Fachleiterin und des Fachleiters am Studienseminar, beschlossen. Nun ist es leider so, dass die Referendarinnen und Referendare, für die wir als Haushaltsgesetzgeber im Haushalt 1.500 Stellen zur Verfügung gestellt haben, natürlich auch erst mal ausgebildet werden müssen. Wir werben als Land Thüringen intensiv um so viel wie möglich Referendarinnen und Referendare, aber derzeit haben wir 781 junge Menschen, die ihren Vorbereitungsdienst in Thüringen absolvieren. 781, es ist völlig klar, es dauert in etwa anderthalb bis zwei Jahre, das kann man sich leicht ausrechnen, wenn man 800 bis 1.000 braucht, reicht das hinten und vorne nicht. Da haben wir eine Riesenherausforderung, die Schulämter erledigen hier eine Mammutaufgabe. Wir haben aber eine Spezifik darin und das sind eben nicht nur die Orchideenfächer, sondern wir haben ganze Schularten, wo zu wenig in der ersten Phase ausgebildet worden ist, und zwar deutschlandweit. Dazu gibt es KMK-Erhebungen; jeder, den es interessiert, kann es sich ansehen. In Thüringen ist es so, von den 781 derzeit im Vorbereitungsdienst Befindlichen sind es 185 für die Grundschulen, 92 für die Regelschulen, 81 an den TGS, das kann Sek I als auch Sek II sein, 343 für die Gymnasien und 15 für die Gesamtschulen, auch hier Sek I wie Sek II möglich, 9 für den Bereich der Förderpädagogik und 56 im Bereich der Berufsbildenden Schulen. Es gibt also drei Schularten, wo die pure Zahl der im Vorbereitungsdienst Befindlichen nicht ausreicht, wenn man noch die Fachspezifik dazurechnet, also zum Beispiel – dazu werde ich gleich noch was sagen – Physik Regelschule oder Mathematik Regelschule, um auf die hälftige Verwendung zu kommen. So wie wir es beschlossen haben, ist es so – und deswegen begrüße ich auch den Vorschlag der CDU, das noch mal neu anzufassen –, da würden die Fachleiter an den genannten Schularten allüberwiegend weder ein Amt bekommen noch eine Zulage. Damit ist völlig klar, dass dieser wichtige Bereich der Nachwuchsgewinnung bzw. der Ausbildung in der zweiten Phase der Lehrerbildung stirbt. Das will niemand! Das wollte auch der Gesetzgeber nicht und deswegen müssen wir nachsteuern. Wir hatten eine Anhörung im Bildungsausschuss zu einem Antrag. Dort hat uns unter anderem ein uns allen noch bekannter Professor aus Jena, der mal Staatssekretär war, in der Zuschrift 7/616 interessante Zahlen geliefert, nämlich – und da will ich jetzt mal draufkommen – im Bereich Mathematik, derzeit Studierende, also Semester 18/19, Mathematik Regelschule: 45. Das sind – wenn man es jetzt mal für die Jahre nimmt – fünf bis sechs in diesem Bereich, die für die Regelschule fertig werden. Für die Gymnasien sind es 313, also in etwa 62. Da sieht man schon, wie die Größenordnungen sind. Richtig dramatisch ist es im Bereich Physik, da sind es ganze 6, also ein bis zwei Lehrerinnen und Lehrer, die aus der ersten Phase kommen, im Bereich der Gymnasien 112, in etwa 22, auch zu wenig. Das wissen wir auch. Das könnte ich jetzt ewig weiter fortsetzen. Fakt ist, wir brauchen eine Möglichkeit, um unterhalb der hälftigen Verwendung, die Kollegin Rothe-Beinlich schon benannt hat, tatsächlich noch mal eine Attraktivität für diese wichtige zusätzliche Aufgabe im Schuldienst einzuführen. Nun kann man sich fragen: Gibt es denn Alternativen dazu? Ja, die gibt es, auch untergesetzlich. Man könnte zum Beispiel auch die Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres ändern. Die derzeitige Fassung sieht vor – und das ist jetzt sehr speziell –, dass anderthalb Lehrerwochenstunden für einen Referendar/für eine Referendarin vorgesehen sind in der Abminderung. Das heißt, man braucht in etwa acht Referendare, um überhaupt über die hälftige Verwendung zu kommen. Das könnte man ändern, indem man zum Beispiel zwei Lehrerwochenstunden nimmt, dann wären es nur noch sechs Referendare. Aber auch hier sieht man, im Bereich Förderpädagogik – das hatte ich ja schon gesagt – haben wir derzeit neun in der zweiten Phase – das reicht also nicht aus. Man könnte auch die Tätigkeitsbeschreibung noch mal ändern, auch im Besoldungsgesetz. Das alles können wir uns auch ansehen im Ausschuss, was wir dort noch mal als Gesetzgeber machen können. Aber die Zulage selbst, die wir bis 2020 hatten, eine 80-prozentige Zulage auf das nächsthöhere Amt, die brauchen wir. Wie die ausgestaltet ist, in welcher Höhe, in welcher Stufung, das müssen wir tatsächlich in den entsprechenden Fachausschüssen besprechen. Der eigentliche Fachausschuss oder der große Fachausschuss in Besoldungsrechtsfragen ist natürlich immer der Haushalts- und Finanzausschuss. Wir würden auch der Überweisung an den Bildungsausschuss mit zustimmen, damit wir uns auch als Bildungspolitiker/-innen noch mal der Thematik widmen und da auch noch mal sehen, wo – wie ich eben schon beschrieben habe – noch zusätzliche Möglichkeiten existieren. Von daher mein Antrag: Die Überweisung an den Haushaltsausschuss, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, um dieses Gesetzesvorhaben zu beraten und noch vor der Sommerpause – das ist wichtig – abzuschließen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Danke. Nächste Rednerin ist Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP.

Diese Rede einzeln zitieren

Franziska Baum FDP

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ja jetzt schon ausgeführt worden, worum es geht, auch wenn ich mir so ein bisschen noch die Einführung von der CDU-Fraktion gewünscht hätte, dann wären nicht alle so durcheinandergekommen, nur weil Herr Jankowski seinen Kollegen hat ins Messer laufen lassen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ihr habt es doch gelesen! Ihr braucht doch die Nachhilfe nicht!) Das ist auch wieder richtig. Aber manchmal hilft es. Also ich höre, was die Kollegin Rothe-Beinlich und Herr Wolf zu der Thematik mit der hälftigen Verwendung der Fachleiter gesagt haben. Es ist tatsächlich so – das haben wir auch im Herbst dazu gesagt –, dass es uns sehr, sehr wichtig ist, dass die Ausbildung von Lehrkräften durchaus die Wichtigkeit hat, die man mit einem Beförderungsamt honorieren kann. In der Debatte auch im Ausschuss dazu war Thema, dass es um diese 50 Prozent geht, die man an Arbeitszeit dann für diese Ausbildung aufwenden soll, dass das ein Thema ist und dass das Ministerium sich dazu Gedanken machen muss. Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen schade, dass sich offensichtlich keine kreativere Lösung gefunden hat, als jetzt wieder eine Zulage vorzuschlagen. Anders als der Kollege Wolf komme ich zu einem anderen Schluss, nämlich nicht, dass wir jetzt hier eine Zulage einführen, sondern dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir dieses Beförderungsamt ausfüllen. Denn – das hatten wir auch in der Debatte im Dezember oder auch im Herbst in der ersten Beratung besprochen – wenn wir vom Besoldungssystem reden, reden wir nicht immer nur vom Bildungsbereich, sondern wir reden vom Komplex, dem kompletten öffentlichen Dienst. Das hat immer Auswirkungen, was wir da reinschreiben. Das kommt in eine Vergleichbarkeit und das hat im Zweifel Konsequenzen für andere Berufsgruppen oder ungewollte Nebenwirkungen selbst im eigenen öffentlichen Dienstbereich. Unser Vorschlag war im Herbst, dass wir das Beförderungsamt „Fachleiter“ auch ganz eng an die Einbindung im Bereich Schulentwicklung anbinden und dass wir quasi Fachleiter als eine Art Experten des Wissens- und Kompetenztransfers in der Lehrerbildung im Thüringer Bildungssystem verstehen. Der Beschreibungsrahmen, den die Fachleiterinnen und Fachleiter sich selbst zuschreiben und wie sie auch verstanden werden wollen, lässt diesen Raum zu, nämlich dass die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern eben an der Stelle nicht einfach nur die Begleitung von Lehramtsanwärterinnen ist, sondern dass es auch darum geht, Zukunftsaufgaben zu bewältigen wie die Unterstützung und Entwicklung von neuen Ausbildungsinhalten, auch den Aufbau eines Austauschsystems vielleicht von Junglehrkräften im Zweifel auch mit Unterstützung bei der Werbung von Lehramtsanwärtern gerade in den Mangelfächern oder in den Orchideenfächern, wo man mehr Interessenten braucht, aber vor allem auch eine Rückkopplung, was die Anforderungen der jungen Generation von Lehrkräften an das Schulsystem herantragen, und diese in den entsprechenden Vorschlägen einzuführen. Also es gäbe durchaus ausreichend Aufgaben, die die Fachleiterinnen und Fachleiter für das Thüringer Bildungswesen erbringen können. (Beifall FDP) Was Sie jetzt machen, ist ein Pflaster draufkleben. Liebe CDU-Fraktion, es tut mir leid an der Stelle, aber jetzt noch eine Zulage zusätzlich zur Beförderung wieder einzuführen, das erschließt sich mir überhaupt nicht. Und ich sage Ihnen, wir Freien Demokraten sind immer dabei, wenn es darum geht, das Engagement von Lehrkräften entsprechend zu belohnen. (Beifall FDP) Und diejenigen, die mehr erbringen als einen Stundenplan nach Vorschrift, die sollen das auch spüren. Aber entweder wir machen das Beförderungsamt oder nicht. Denn Fachleiterinnen und Fachleiter haben sich dafür qualifiziert – davon gehe ich zumindest aus, dass wir das so sehen –, dass sie Dreh- und Angelpunkt des Kompetenztransfers im Bildungssystem sind. Und die Frage, die wir uns stellen sollten, ist: Wie können wir diese Qualifikation und diesen Auftrag zur Grundlage für das Beförderungsamt machen? Es sollte nicht die Frage sein, wie viele Stunden die Lehrkraft über Ausbildung nachdenkt. Damit wäre auf der einen Seite der Schulentwicklung gedient und auf der anderen Seite könnte man einfach verhindern, dass Personen aufgrund von fehlenden Lehramtsanwärtern aus dem Amt fallen. Wir werden an der Stelle nicht drum herumkommen, dass wir diesen Gesetzentwurf im Haushaltsausschuss diskutieren, auch im Bildungsausschuss, weil es ja ein Problem gibt. Herzlichen Dank da auch an die Fachleiterinnen und Fachleiter, die auf uns zugekommen sind und darauf hingewiesen haben. Ich bitte aber darum, dass wir den Fehler aus dem letzten Jahr nicht wiederholen und hier wirklich stärker darauf achten, welche Auswirkungen diese Änderungen mit sich bringen, dass wir uns die Zeit nehmen, gründlich nachzudenken. Ich bin der Auffassung – und da habe ich auch meine Fraktion hinter mir –, dass wir gerade das Besoldungssystem immer in seiner Gesamtheit betrachten müssen, sowohl für den Bereich des Bildungssystems als auch für den gesamten öffentlichen Dienst. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Da wider- sprichst du dir aber!) Wenn ich mir widerspreche, können Sie mir das gleich darlegen. Ich danke grundsätzlich für die Debatte und freue mich auf die Weiterführung im Ausschuss. Vielleicht erklärt Herr Tischner dann noch mal, an welcher Stelle ich mir widerspreche. Vielen Dank erst mal.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Der nächste Redner ist Abgeordneter Tischner von der Fraktion der CDU.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst herzlichen Dank für die bisherigen Debattenbeiträge – Klammer auf –, außer dem von der AfD, der völlig am Thema vorbei war. Vielleicht sollten Sie sich wirklich überlegen, ob Sie das Parlament hier als Teilzeitparlament betrachten und ein bisschen mehr Kraft und Muße in die Arbeit reinstecken, dann würden Sie, Herr Kießling, nicht so eine Rede halten, die völlig vorbeigeht. Man kann nur hoffen, dass alle Fachleiterinnen und Fachleiter in Thüringen das wahrnehmen, was Sie über ihre Arbeit heute hier ausgeführt haben. (Beifall CDU, FDP) Meine Damen und Herren, das Thema, was uns seit Jahren hier im Haus umtreibt, ist die Frage: Wie gestalten wir in Thüringen den Generationswechsel? Wir alle kennen die Zahlen, dass jedes Jahr über 1.000 Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gehen und dass wir – Kollege Wolf hat ja schon darauf hingewiesen – mindestens bis zum Jahr 2027 auch deutlich steigende Schülerzahlen haben, jedes Jahr über 1.000/2.000 Schülerinnen und Schüler. Das führt dazu, dass wir mehr Personal brauchen, und es führt vor allem dazu, dass wir das Personal, was ausscheidet, nämlich die 1.000 Kollegen ungefähr, auch ersetzen müssen. Diese 1.000 Kollegen – das ist ja auch unsere Diskussion, die wir immer wieder hier im Haus führen –, fallen leider, leider bundesweit nicht vom Himmel, sondern sie müssen zunächst in den Universitäten, aber dann auch in den Studienseminaren qualifiziert werden. Für die Qualifizierung der Lehramtsanwärter in den Studienseminaren – das haben wir jetzt schon mehrfach gehört – sind vor allem die Kolleginnen und Kollegen Fachleiter nötig. Wir haben letztes Jahr im Rahmen der Haushaltsverhandlungen auch zum Besoldungsgesetz sehr intensiv diskutiert, wie wir gerade einen Anreiz setzen für diese Lehrer – ich sage immer gern, das sind so ein bisschen die Oberlehrer, aber das sind die positiven Oberlehrer, das sind also die Lehrer, die wirklich am motiviertesten sind, die die größte Erfahrung haben, die am ehestens für ihr Fach brennen, die die beste Didaktik und Methodik für das jeweilige Fach haben und das an die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer weitergeben sollen. Solche Lehrerinnen und Lehrer wünschen wir uns natürlich auch im Unterricht. Die machen auch gern Unterricht, aber wir brauchen sie eben auch mit einem gewissen Anreiz in der Lehrerbildung. Dazu haben die meisten Bundesländer das System, dass diese Fachleiter befördert sind in ein Funktionsamt wie die A14, meistens sogar die A15. Wir haben uns in der letzten Haushaltsdiskussion vernünftigerweise dazu entschlossen, für die ungefähr 300 Fachleiter in Thüringen zu sagen, wir wollen die befördern in die A14. Leider hat uns damals das Bildungsministerium nicht darauf hingewiesen, dass eigentlich nur ungefähr 160 Kollegen von den über 300 die Anforderungen erfüllen, wie sie im Besoldungsgesetz zu sehen sind, nämlich für die Beförderung – das ist der Widerspruch, Franziska, den du gerade aufgemacht hast. Es ist notwendig, dass die hälftige Verwendung vorhanden ist – das hat ja auch Auswirkungen, das kann Frau Taubert wahrscheinlich gleich noch viel besser erläutern für andere Bedienstete im öffentlichen Dienst –, um diese Beförderung durchzuführen. Nun ist es aber so, dass wir die ungefähr 150 Kollegen, die es betrifft, die eben die hälftige Verwendung nicht erfüllen, trotzdem brauchen. Das hat der Kollege Wolf ja sehr deutlich beschrieben, wir brauchen sie in den kleinen Fächern wie in Latein, in Griechisch, in Spanisch, aber wie brauchen sie eben auch besonders in den Berufsschulen, wo wir über 150 verschiedene Berufsfelder haben. Da ist es so, dass man nicht im Durchschnitt sieben bis acht Lehramtsanwärter hat, damit man auf diese hälftige Verwendung kommt, sondern da gibt es leider nur – da würden wir vielleicht gern mehr ausbilden im jeweiligen Berufsfeld – einen Lehramtsanwärter. Vielleicht gibt es da auch gar keinen Lehramtsanwärter. Aber wenn wir uns dazu entscheiden würden, diesen Fachleiter davongehen zu lassen, ihn nicht durch eine Zulage zu honorieren, dann würde uns dieses Berufsfeld verloren gehen, wir würden uns einen Bärendienst für die Thüringer Wirtschaft erweisen. Deswegen ist es so – wie gesagt, ich hätte mir da in der ersten Runde zu diesem Gesetz eine bessere Beratung vom Bildungsministerium gewünscht, das macht aber nichts. Politik ist immer lernfähig, wir sollten jetzt die Zeit nutzen, um das in den kommenden Wochen zu klären. Ich sage bewusst Wochen, weil, wir müssen das bis zum Schuljahresbeginn klären, sonst sind die Kollegen weg oder sie legen ihre Unterlagen für den Bereich beiseite. Wir haben eine Zulage von 200 Euro vorgeschlagen. Das ist auch wieder mit Blick auf Abstandsgebote zu den nächsten Beförderungsstufen usw. gesehen. Wenn wir eine Möglichkeit finden, vielleicht eine Stufung ins Gesetz reinzunehmen, wenn wir eine Möglichkeit finden, ein paar Euro mehr für den Fachleiter, der eben fünf, sechs Lehramtsanwärter betreut, zu bezahlen, dann gehen wir gern den Weg mit. Aber dazu ist es eben notwendig, dass wir im Finanzausschuss richtigerweise, aber, glaube ich, auch im zuständigen Fachausschuss noch mal zu diesen Fachleitern ins Gespräch kommen. Es klingt wenig, 160 Kollegen von 17.000 Lehrerinnen und Lehrern, die es in Thüringen betrifft, aber diese 160 Kollegen sind eben essenziell für die Gestaltung des Generationenwechsels. Deswegen, glaube ich, sind wir gut beraten, wenn wir an dem Punkt fraktionsübergreifend und gemeinsam schnelle Lösungen suchen, um dieses wichtige System der Ausbildung und Qualifizierung unseres zukünftigen Nachwuchses auch mit Blick auf die Seiteneinsteiger zu beheben und da vernünftige Lösungen zu finden. Meine Fraktion will noch mal darauf hinweisen, hat dazu auch eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Da erhoffen wir uns gerade in den nächsten Wochen noch mal sehr wichtige Informationen auch zum Bedarf an Fachleitern. Natürlich kann man jetzt nicht jeden Thüringer Lehrer zum Fachleiter machen. Das gibt die Qualifikation nicht her. Das würde aber auch die Notwendigkeit nicht hergeben. Aber wenn man mal genau beschreibt – und das kann man, glaube ich, machen mit Blick gerade auf die nächsten Jahre, wo auch die Schülerzahlen mehr werden, wo der Einstellungsbedarf größer wird –, wie viele Kolleginnen und Kollegen Fachleiter wir tatsächlich brauchen, dann kann man Gewissheit finden, dann kann man den Großteil der Fachleiter in Thüringen wie in anderen Bundesländern auch befördern. Und für die Kollegen, die eben nicht in diese Beförderung reinfallen und trotzdem notwendig sind und gebraucht werden, finden wir dann hoffentlich eine gute Lösung über ein vernünftiges Zulagensystem. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr.-Ing. Kaufmann

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Danke schön. Die nächste Rednerin ist Abgeordnete Merz von der Fraktion der SPD.

Diese Rede einzeln zitieren

Janine Merz SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, nachdem nun maßgeblich die Bildungspolitiker hier vorn zum Gesetzentwurf der CDU gesprochen haben, müssen wir noch mal ein bisschen Salz in die Wunde streuen, auch der Fachbereich „Haushalt“ will mal seinen Senf dazugeben. Ich stelle wirklich grundsätzlich vorweg, dass natürlich die Aufgabe der Lehramtsausbildung eine enorm wichtige ist, die niemand infrage stellt und die wir natürlich auch in den entsprechenden Ausschüssen mit bewerten müssen. Ich möchte aber anschließen an Frau Kollegin Baum und wirklich das Besoldungsrecht mehr in den Mittelpunkt schieben, denn man kann auch ein bisschen sagen: täglich grüßt das Murmeltier. Es ist nämlich noch nicht allzu lange her, dass wir im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt für das Jahr 2021 relativ schnell eine Änderung des Besoldungsgesetzes beschlossen haben. Ich kann das Ansinnen der Fachpolitiker verstehen, dass man sich Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte, für die Lehrerschaft und für die Polizei wünscht und auch viele fachliche Gesichtspunkte zum Tragen kommen. Da gibt es sehr viele Gründe, das immer wieder zu diskutieren und das wollen wir auch tun. Aber mir kommt es manchmal so vor, als ob zeitnah vor potenziellen oder vor sicheren Neuwahlen manche doch aus dem Auge und aus dem Blick verlieren, dass dieses Besoldungsgesetz eben – wie Frau Baum schon sagte – ein Gesamtsystem ist, nämlich ein Gesamtsystem der Bezahlung für alle Beamtinnen und Beamten. Und diese ständigen Eingriffe zugunsten einzelner Beamtengruppen – und hier ist es völlig egal, über welche Gruppe wir reden – können eben auch zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Beamtenschaft führen und verstärken zunehmend die Unwucht, die dadurch entsteht. In diesem Fall geht es also um den Bildungsbereich. Eingeführt werden soll wieder eine Zulage für Fachleiter in der Ausbildung für Lehramtsanwärter – eben genau jene Zulage, die im Dezember erst abgeschafft wurde, weil die CDU sonst dem Landeshaushalt nicht zustimmen wollte. Die Begründung damals: Die Zulage muss weg, weil ein Beförderungsamt viel attraktiver ist. Und nun, keine sechs Monate später nach Einführung des Beförderungsamts, soll jetzt doch wieder eine Zulage eingeführt werden und alles wieder ganz anders sein. Plötzlich ist die Zulage doch Anerkennung genug. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, problematisch ist, dass dieser Vorschlag das Dienst-, Beamten- und Besoldungsrecht teilweise etwas ad absurdum führt. Mit der zuletzt beschlossenen Einführung des Beförderungsamtes des Fachleiters musste nach den Grundsätzen der Dienstpostenbewertung eine sogenannte Prägung des Amtes in zeitlicher und fachlicher Hinsicht erfolgen. Schließlich kann nicht einfach nach Gusto befördert werden. Es braucht klare, belegbare Kriterien, wenn man nicht Konkurrentenklagen am laufenden Band haben will. Voraussetzung für die Beförderung zum Fachleiter ist unter anderem eine mindest hälftige Verwendung und die Betreuung von acht Lehramtsanwärtern. Der jetzt vorgelegte Vorschlag der CDU sieht – vereinfacht gesagt – vor, dass alle, die die Beförderungskriterien nicht erfüllen, einfach eine Zulage bekommen können, vollkommen unabhängig von den weiteren Mindestvoraussetzungen. Eine Differenzierung mit Blick auf den Arbeitsaufwand wird nicht vorgenommen. Ein Ausbilder, der einen Lehramtsanwärter betreut, erhält den gleichen Bonus wie seine Kollegen, die drei, sechs oder auch sieben Referendare begleiten, ganz abgesehen von den Kollegen, die für ihre Beförderung entsprechende Bedingungen erfüllen müssen. Ich halte es für schlicht nicht zielführend, das sehenden Auges so ins Gesetz zu schreiben. Noch im Dezember bestand Einvernehmen, dass ein Lehrer mit nur 20-prozentiger Fachleitertätigkeit aufgrund der fehlenden entsprechenden Prägung des Dienstpostens nicht befördert werden kann. Nicht einmal ein halbes Jahr hat diese Absprache im Gesetz aufseiten der CDU gehalten. Es war Ihnen von vornherein bekannt, dass es dann keine Zulage mehr gibt und nicht jeder einfach höhergruppiert werden kann. Jetzt stellen Sie fest, dass es nicht funktioniert. Wir wollen einfach dazu beitragen, dass wir es aber auch nicht verschlimmbessern, und in den Ausschüssen entsprechend ausführlich dazu beraten. Ich hatte eingangs bereits angesprochen, dass viele Änderungen im Besoldungsrecht meist ein ehrbares Ziel verfolgen, leider aber viel zu oft aus einseitigem fachlichen Blickwinkel verfolgt werden. Das hat leider oft Ungleichbehandlungen innerhalb der Beamtenschaft zur Folge und es ist uns deshalb wichtig, das richtige Augenmaß bei Besoldungsänderungen walten zu lassen.

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Frau Kollegin Merz, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Tischner? – Das deute ich als Ja.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Tischner CDU

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin. Ich mache es kurz. Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie die Zulage nicht als notwendig ansehen, dass Sie das Kriterium der hälftigen Verwendung entscheidend finden. Können Sie mir sagen, wie Sie als SPD-Fraktion dafür Sorge tragen wollen, dass in kleinen Fächern und in Berufsfeldern bei den Berufsschulen, wo weniger Referendare vorhanden sind, die Ausbildung dieser zukünftigen Lehrer gesichert wird – was sind Ihre Vorstellungen dazu?

Diese Rede einzeln zitieren

Janine Merz SPD

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Ich habe es nicht komplett abgelehnt, ich habe gesagt: Wir haben vor einem halben Jahr darüber gesprochen und fassen es jetzt wieder an und wir sollten diesmal vielleicht etwas sorgsamer über diese Themen in den Fachausschüssen dazu reden, aber auch haushaltspolitisch. (Beifall SPD, FDP) Also es ist, wie ich sagte, wichtig, das richtige Augenmaß zu halten, denn immerhin wird das System des Besoldungsgesetzes gern von Verfassungsrichtern begutachtet – alle hier wissen, wovon wir gerade in dem Zusammenhang reden. Wir beantragen deswegen die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Kollegin Merz. Meine Damen und Herren, damit treten wir jetzt in die nächste Lüftungspause ein und finden uns hier 15.55 Uhr bitte wieder ein. Meine Damen und Herren, wir fahren fort mit den Beratungen. Wir sind immer noch bei Tagesordnungspunkt 22. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Dann schaue ich in Richtung der Landesregierung. Frau Ministerin Taubert, Sie haben das Wort. Danke. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, mir ist ja bekannt und es ist eine zutiefst menschliche Regung, dass auch und insbesondere Abgeordnete – viele andere Menschen natürlich auch – vom Wahlvolk geliebt werden wollen. Ich kenne das auch, ich war ja auch Abgeordnete. Wahrscheinlich habe ich zu oft Nein gesagt, deswegen habe ich Herrn Tischner immer unterlegen. Hier ist es bei dem Thema ganz genauso, das ist keine Schelte, es ist einfach eine Feststellung. Die Bildungspolitiker, die heute gesprochen haben, haben weitgehend intensiv geschildert, welche Schwierigkeiten bei der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern vorhanden sind. Das ist auch ihr Metier, da will ich mich persönlich gar nicht einmischen. Aber hier handelt es sich ausschließlich um das Besoldungsrecht – ausschließlich. Die Punkte, die Sie angesprochen haben, müssen natürlich einfließen, wenn wir Entscheidungen im Besoldungsrecht treffen, das ist in allen Professionen so. Aber hier handelt es sich ausschließlich und ganz nüchtern um das Besoldungsrecht. Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf soll die Zulage für Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern wieder eingeführt werden. Und das stimmt, Herr Tischner, die Zulage ist mal eingeführt worden, weil man es als ungerecht empfunden hatte und weil man gesagt hat, auch empfunden – nicht tatsächlich, aber empfunden –: Manchmal muss der Fachleiter ja vier, fünf, zehn Jahre warten, bis er befördert wird. Und es ist ungerecht – und da stimme ich zu aus Gerechtigkeitsaspekten –, der macht die Arbeit und kriegt das Geld gar nicht. Deswegen war die Zulage eingeführt worden und sie war gut gewesen. Sie ist im letzten Jahr abgeschafft worden zugunsten des Beförderungsamts, weil man gesagt hat: Jetzt jammern alle wieder rum, jetzt, nachdem alle A13 haben, soll es wieder Beförderungsämter geben – die Dinge sind ja viel einfacher, als man manchmal so darstellt – und deswegen muss man suchen, wo man ein Beförderungsamt findet. Das geeignetste Mittel war dabei, die Fachleiter zunächst in eine höhere Besoldung zu bringen, nur das war der Hintergrund. Ich will es vorwegnehmen, wir werden das Problem haben: Sie haben damals auch, obwohl wir als Finanzministerium davon abgeraten haben, einfach wegen des Besoldungsrechts weitere Zulagen im Gesetz versucht zu verankern – da bleibt wieder mein Satz 1 –, ohne das Besoldungsrecht in irgendeiner Weise zu respektieren, sage ich mal. Es ist bekannt, dass diese Übergangszeit bis 2023 gilt, aber dann fällt die Zulage vollständig weg. Und für Fachleiter in einer unterhälftigen Verwendung in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern bestand sie auch bisher – ich will das sehr betonen, weil die Fachpolitiker wissen ja, dass draußen so richtig Halligalli ist, die Finanzministerin hat nämlich alle Fachleiter angeschrieben und hat gesagt: Sagen Sie mir doch mal, wie viele Referendare Sie haben. Und jetzt denken alle, ich nehme denen die Zulage weg. Und da hat es Herr Tischner nun wieder einfach, da geht er hin und sagt: Guckt doch mal, was die Taubert macht. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich habe Sie sogar in Schutz genommen!) Okay. Also das haben wir natürlich nicht in das Schreiben reingeschrieben, aber ich habe ja die Interpretation auch von den Fachverbänden gehört. Nunmehr fordert die CDU-Fraktion wiederum auch für die Fachleiter in einer unterhälftigen Verwendung, dass sie eine Zulage erhalten sollen, um die Tätigkeit besser wertzuschätzen und für die Übernahme dieser Tätigkeit Anreize zu schaffen. Ich entschuldige mich heute hier an dieser Stelle ganz offiziell bei allen Fachleiterinnen und Fachleitern, dass ich aufgrund des Besoldungsrechts eine andere Meinung vertreten muss als die Fachpolitiker. Ich finde es nicht in Ordnung, dass man dieses Nichtbeachten des Besoldungsrechts einfach damit verknüpft und sagt: Die wollen nicht. Das weckt den Anschein, als schätzt man die Leute nicht wert. Sie kennen diese Auseinandersetzung mit gewerkschaftlichen Fachverbänden ja sehr intensiv: Wenn die Ministerin sagt, es geht so nicht, dann sagen die, dass sie nicht wertgeschätzt werden. Das ist an der Stelle aber nicht so. Ich schätze diese Arbeit sehr wert und ich möchte das an dieser Stelle auch betonen. Sie haben vorgeschlagen – es ist erwähnt worden –, dass hierfür einheitlich 200 Euro gewährt werden sollen. Zwar wird auch innerhalb der Landesregierung das Bedürfnis für eine Zulage für diesen Personenkreis gesehen. Hierzu sind das Bildungs- und das Finanzministerium nach einem Gespräch auch noch in einer weiteren Abstimmung. Wir können diesen vorliegenden Gesetzentwurf in dieser Form allerdings nicht mittragen. So enthält die Regelung keine Einschränkung, dass die Ausnahme nur für Mangelfächer und berufsbildende Schulen gelten soll – Sie hatten es angesprochen, Herr Tischner. Auch das habe ich mit der Arbeitsgemeinschaft der Fachleiterinnen und Fachleiter in einer Schaltkonferenz besprochen, weil die sagen, also selbst wenn das Bildungsministerium in diesem Bereich anders agiert – sage ich jetzt mal – und versucht, die Referendarinnen und Referendare zusammenzufassen, damit ich auf die hälftige Verwendung komme, geht das bei uns nicht. Also darüber haben wir auch gesprochen. Aber das kommt in Ihrem Gesetzentwurf nicht zum Ausdruck, dass es nur um die gehen soll. Also ist in der Regelung drin: Alle, die halt nicht die hälftige Verwendung haben als Fachleiterinnen und Fachleiter, sollen diese Zulage bekommen. Widersprüchlich ist in Ihrem Gesetzentwurf zudem die in Abs. 3 statuierte Konkurrenz zu den Fachleitern, die aufgrund der Übergangsregelung die erst abgeschaffte Zulage in Höhe von 351 Euro weiterhin erhalten – wenn, dann muss man die Zulage einheitlich neu gestalten. Zudem ist die Zulage zu undifferenziert und viel zu hoch bemessen. Auch dazu will ich Ihnen etwas sagen, weil die Zulage von 351 Euro hat ja acht Lehramtsanwärter beinhaltet. Wenn wir uns mal Vergleiche mit den anderen Bundesländern anschauen, Sie hatten es ja erwähnt, dass manche in der Besoldung höher sind, das ist völlig unstrittig: Berlin – Stellenzulage 76,69 Euro, Hamburg – Stellenzulage 76,69 Euro, keine solche Differenzierung. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wie ist es denn in Bayern und Hessen? Die haben eine A15!) Ja, sage ich Ihnen auch, warum denn nicht: Es wird keine Zulage gewährt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU) Ja gut, aber es wird keine Zulage gewährt; Sie haben mich nach der Zulage gefragt. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU) Ja, wir haben ja jetzt ein Beförderungsamt, Herr Tischner. Das haben wir ja jetzt, also das haben Sie sich ja hier im Landtag erarbeitet. Insofern was Bayern angeht, wie es hier steht: Fachleiter bei in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern stehenden Ämtern, Seminarrektor in Besoldungsgruppen A13 mit Amtszulage und A14. Also ist in Bayern keine A15 jetzt dabei, nicht bei dem, was mir aufgeschrieben worden ist. Aber sei es drum, ich wollte nur mal einen Vergleich ziehen. Die bisherige Zulage sieht das für mindestens acht Lehramtsanwärter vor und hier wäre auf jeden Fall eine Zulagenstaffelung nach der Anzahl der auszubildenden Lehramtsanwärter erforderlich, um den Anforderungen an eine Stellenzulage gerecht zu werden. Hinsichtlich der Einstiegshöhe muss man sich dann an diesen anderen Bundesländern orientieren. Meine Damen und Herren, ich weise zudem darauf hin, dass nach dem Wortlaut des vorliegenden Gesetzentwurfs der CDU die beabsichtigte Änderung nicht herbeigeführt wird. Der Wortlaut entspricht vielmehr der bis zum Jahr 2018 geltenden Zulagenregelung, diese wurde aber gerade im Hinblick auf den vollumfänglichen Verwendungsumfang als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern, der aufgrund der Mindestunterrichtsverpflichtung nicht gewährleistet werden konnte, auf einen mindestens hälftigen Verwendungsumfang begrenzt. Soll nunmehr auch die unterhälftige Verwendung als Fachleiter in der Ausbildung von Lehramtsanwärtern zur Zahlung einer Zulage führen, müsse dies in der Regelung auch zum Ausdruck gebracht werden. Es geht also ganz eindeutig bei diesem Tagesordnungspunkt um das Besoldungsrecht. Da diese Zeitung unverdächtig ist – ich halte sie mal hoch, es ist „tacheles“ vom Beamtenbund: Da geht es hier um etwas völlig anderes, nämlich um IT-fachliche Geltungsbereiche usw. Aber da steht genau das drin, was diese hälftige Verwendungsnotwendigkeit bringt. Ich habe noch nicht erkannt, dass man bei Fachpolitikern diese hälftige Sache so verinnerlicht hat, nein, man hat es auch im Bildungsministerium – das muss ich jetzt meinem Kollegen sagen – nicht verinnerlicht, denn man hat den Fachleitern einfach geschrieben: Wenn du einen Referendar hast, ist die Sache gegessen, der Drops gelutscht, dann kriegst du dein Geld. Jeder, der Tarifrecht kann, weiß, wenn ich in eine andere Tarifgruppe eingruppiert werde, dann muss ich natürlich auch eine höherwertige Tätigkeit machen – eine höherwertige. Was Sie gesagt haben – und auch Kollege Wolf –, das stimmt alles, ich habe gar nichts dagegen, dass Sie die Fachleiter besonders wertschätzen, weil sie sehr engagiert sind, weil sie strukturiert sind. ich hoffe allerdings, dass die Fachleiter auch in den vergangenen Jahren so viele motivierte Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet haben, dass die das auch könnten, denn eigentlich ist es einfach, Herr Tischner. Ich will das für das Finanzministerium beantworten, was Sie vorhin gefragt haben: Jeder Lehrer, der Beamter oder Beamtin ist, kann verpflichtet werden, Fachleiter zu sein. Es gibt überhaupt keinen Grund, es nicht zu tun, denn Sie müssen ja begründen – Sie haben Abminderungsstunden auf der einen Seite –, warum die Arbeit, die der Fachleiter tut, in dieser Strukturierung höherwertig ist, als in dem Fall jetzt bei uns überall die A13. Sie müssen begründen, warum es eine A14 ist, und die Begründung jetzt ist, dass die A14 gerechtfertigt ist. Früher war es eben die Zulage, die in die Richtung ging, weil man gesagt hat, wenn ich acht Referendare habe, habe ich richtig Arbeit, dann muss ich mich in diese Situation auch reinknien. Dann habe ich die hälftige Verwendung. Wenn ich aber die hälftige Verwendung nicht habe, dann kann ich auch nicht die Beförderung, dann kann ich auch nicht die Zulage zahlen. Dass der HuFA zuständig ist, haben Sie ja auch nicht bestritten, das war ein anderer Zungenschlag hier im Raum. Wenn man das im Bildungsausschuss diskutieren will: In welche Richtung wollen Sie es denn diskutieren? Wollen Sie noch mal darauf hinweisen, dass es eine wichtige Aufgabe ist, dass es Fachleiter gibt und dass wir möglicherweise zu wenige haben, die sich bisher freiwillig gemeldet haben und das machen wollen? Das ändert trotzdem nichts am Beamtenrecht, also am Besoldungsrecht im speziellen Fall. Und das Besoldungsrecht ist furchtbar schwer, wir haben das in verschiedenen Anträgen/Gesetzentwürfen ja jetzt laufend quasi hier im Landtag. Und das einfach mal so aus der Lamäng zu machen und zu sagen, weil ich emotional eine Ungerechtigkeit empfinde – es gibt keine Ungerechtigkeit momentan hier, überhaupt nicht, das ist falsch –, weil ich einen wertgeschätzten Menschen sehe, der sich sehr engagiert, lege ich etwas drauf: So laufen Zulagen im Beamtenrecht in ganz Deutschland nicht. Deswegen bitte ich einfach darum, auf diese sachliche Ebene „Besoldungsrecht“ zurückzukommen und darüber zu diskutieren, wie man möglicherweise bei Einzelfällen hilft, aber das generell und strukturell so zu machen, ist – denke ich – mit dem Beamtenrecht nicht zu vereinbaren. Es ist tatsächlich so: Die Zulagen, die andere bekommen, werden auch mit dem jeweiligen Ministerium hart erarbeitet, also wir geben nicht leichtfertig etwas dazu, weil wir sonst in Teufels Küche kommen, wenn wir Zulagenregelungen tatsächlich so machten, wie es uns gerade gefällt. Dann brauchen wir auch das Beamtentum nicht mehr, dann lassen wir es. Oder wir machen eine ganz einfache Regelung bei Lehrerinnen und Lehrern, so wie wir das bei Richterinnen und Richtern haben – da haben wir ja R1, R2 und dann geht es in die Steigerung ganz nach oben –, so geht es auch, dann machen wir halt nur noch zwei Stufen bei den Lehrern, dann brauchen wir uns über solche Sachen nicht mehr zu unterhalten, aber auch nicht mehr über Zulagen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann kommen wir zu den Überweisungen. Es wurde, soweit ich das richtig vernommen habe, Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und an den HuFA beantragt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Wer der Ausschussüberweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Damit kommen wir zur Federführung. Welcher Ausschuss ist für die Federführung beantragt? (Zuruf Abg. Tischner, CDU: HuFA!) Dann frage ich jetzt nach der Federführung für den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer der Federführung für den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist es also an beide Ausschüsse überwiesen und die Federführung liegt beim Haushalts- und Finanzausschuss. Ich bedanke mich und schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 24 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3392 Es ist mir signalisiert worden, dass Herr Kollege Blechschmidt den Antrag begründen wird.

Diese Rede einzeln zitieren

André Blechschmidt Die Linke

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Danke, Herr Präsident, das würde ich gern tun. Meine Damen und Herren, nicht erst mit der Verständigung im vergangenen Ältestenrat zur Frage der Veränderung der Geschäftsordnung – Durchführung von Sitzungen der Ausschüsse und weiterer Gremien des Landtags mittels Videokonferenztechnik – haben wir uns mit dieser Thematik der Arbeit mit Videokonferenztechnik auf den verschiedenen Ebenen, besonders der PGF-Runden – ich erlaube mir zu formulieren – schon sehr lange beschäftigt, sicher auch wegen der in den zurückliegenden Wochen immer wieder auftauchenden technischen Fragestellungen zur Umsetzung. Ohne die bisherige Debatte in ihrer Umfänglichkeit zu wiederholen, möchte ich dennoch auf den Ausgangspunkt bzw. die Zielsetzung dieser Geschäftsordnungsänderung hinweisen. Zentrales Ziel aller Bemühungen bei der Schaffung der technischen sowie geschäftsordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Videokonferenzsystemen für die Sitzungen der Ausschüsse und weiterer Gremien des Landtags war und ist die Wahrung der verfassungsrechtlichen Stellung der Abgeordneten, insbesondere die Gewährleistung von deren Teilhaberechten, sowie der Landesregierung und der weiteren öffentlichen Stellen, soweit die Sphäre des Landtags berührt ist. Deshalb geht es auch um hohe Anforderungen an Verfügbarkeit und Funktionalität der zum Einsatz kommenden Videokonferenzsysteme. Die Bemühungen waren von dem Leitgedanken getragen, die physisch-sozialen Kontakte im Sinne der jeweiligen Pandemielagen des Freistaats Thüringen und der damit verbundenen Eindämmung auf ein unabweisbares Minimum zu reduzieren und zugleich die Funktionsfähigkeit des Verfassungsorgans Landtag zu jeder Zeit zu wahren. Warum ein neuer § 126 der Geschäftsordnung? Hier verweise ich auf die Begründung im Antrag, wo die Übersichtlichkeit und Anwenderfreundlichkeit mithilfe des neuen § 126 der Geschäftsordnung erreicht werden soll. In diesem Zusammenhang verweise ich gleichzeitig darauf, dass die technischen und organisatorischen Einzelheiten dieser Änderung der Geschäftsordnung in einer neuen Anlage 6 zur Geschäftsordnung festgelegt wurden. Hilfreich bei der Festschreibung des Inhalts der Geschäftsordnungsänderung, aber auch der damit verbundenen im Anhang befindlichen Richtlinie, waren die in den letzten Tagen und Wochen mit Blick auf die Durchführung von Videokonferenzen in Gänze gemachten Erfahrungen. Zur Durchführung von Anhörungsverfahren erscheint die Nutzung von Videotechnik in besonderem Maße praktisch geeignet und rechtlich unbedenklich zu sein, weshalb nach Absatz 2 die Zuschaltung von externen Auskunftspersonen zu den regelmäßig öffentlichen Anhörungen auch unabhängig vom Vorliegen außergewöhnlicher Notlagen erfolgen kann. Meine Damen und Herren, der Antrag zur Geschäftsordnung und die in jüngster Zeit stattgefundenen Erfahrungen und schon praktizierten Videokonferenzen lassen unter Wahrung des verfassungsrechtlichen Auftrags des Landtags im Allgemeinen und der Beteiligungsrechte der Abgeordneten im Einzelnen neue Handlungsoptionen für unsere Arbeit zu. Daher ermutige ich Sie, diesem Antrag in Bezug auf pandemische Situationen, aber und gerade auch unabhängig von den pandemischen Situationen dieser Veränderung in der Geschäftsordnung wohlwollend entgegenzutreten, sie zu unterstützen und letztendlich zuzustimmen. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich Frau Abgeordnete Henfling zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling GRÜNE

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Kollege Blechschmidt hat es schon gesagt: Bei der Änderung der Geschäftsordnung geht es grundsätzlich darum, die Funktionsfähigkeit des Landtags als Verfassungsorgan sicherzustellen und hier tatsächlich dafür zu sorgen, dass wir, auch wenn wir sozusagen von physisch-sozialen Kontakten absehen sollten – wie in dieser jetzigen pandemischen Lage –, trotzdem Beschlüsse fassen und trotzdem Ausschüsse und diverse andere Gremien im Thüringer Landtag tagen lassen können. Kollege Blechschmidt hat es sehr diplomatisch formuliert: Wir haben diese Änderung der Geschäftsordnung jetzt seit vielen Monaten diskutiert. Ich finde es – ehrlich gesagt – durchaus nicht so toll, dass es so lange gedauert hat. Der vorliegende Antrag ist ein Kompromiss, er ist unter den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen der Fraktionen getroffen worden und quasi der kleinste gemeinsame Nenner. Meine Fraktion fordert ja schon lange, dass Ausschüsse generell auch öffentlich tagen können, auch die Kollegen von der Linken sind bei dieser Frage immer mit dabei. Wir setzen uns auch für eine gemeinwohlorientierte Digitalisierung in der modernen Gesellschaft ein. Der vorliegende Antrag ist allerdings klar vom Leitbild immer noch der Präsenzsitzungen getragen und auf die epidemischen Lagen von nationaler Tragweise beschränkt. Ich will schon sagen, dass ich das tatsächlich eher traurig finde. Ich glaube, wir hätten auch im Zuge dieser Corona-Pandemie die Chance gehabt, hier einen wichtigen Modernisierungsschritt in diesem Parlament zu gehen. Ich glaube tatsächlich, dass wir hinter bestimmte Sachen nicht mehr zurückgehen können, nämlich beispielsweise – auch das hat Kollege Blechschmidt angesprochen – das Zuschalten von Anzuhörenden via Videokonferenzsystem ist, glaube ich, in der Praxis sehr gut gelaufen. (Beifall FDP) Das spart nicht nur CO , das ist natürlich auch ein 2 grünes Anliegen, nein, das ermöglicht auch einer viel breiteren Anzahl von Menschen, mündlich hier an Anhörungen teilzunehmen, und das ermöglicht uns vor allen Dingen, eine viel bereitere Expertise einzubeziehen. Deswegen möchte ich hier auch tatsächlich noch mal sagen, dass mit dieser Änderung der Geschäftsordnung für uns die Debatte um einen modernen Thüringer Landtag nicht beendet ist. Ich glaube tatsächlich, dass die hybride Sitzung das neue „Normal“ werden muss, um in der digitalen Gesellschaft anzukommen, dass also grundsätzlich Sitzungen nicht nur in Präsenz stattfinden, sondern dass es immer auch die Möglichkeit gibt, sich digital dazuschalten zu können bzw. auch öffentlich zu senden, wenn wir uns endlich mal entscheiden, auch die Ausschüsse öffentlich tagen zu lassen, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) schlicht und ergreifend, weil wir damit einerseits natürlich Bürgerinnen und Bürgern viel stärker die Möglichkeit geben, unabhängig von ihrem persönlichen Alltag an Sitzungen teilzunehmen, weil es einfacher ist, wenn man sich zu Hause dann noch mal hinsetzt und sich eine Sitzung anschauen kann, um nachzuvollziehen, warum auch Diskussionen so laufen, wie sie laufen. Das andere ist natürlich, dass wir auch innerhalb der eigenen Organisation die Möglichkeit haben, bestimmte Leute zu entlasten. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerien häufig hier bei uns im Thüringer Landtag viele Stunden sitzen, bevor sie dran sind. Ich glaube auch, dass wir mit einem hybriden Tagungssystem dafür sorgen könnten, dass wir dort für einige Leute den Arbeitsalltag erleichtern können. Zum Schluss lassen Sie mich sagen: Wir sind nicht der einzige Landtag, der bereits in den letzten Monaten diese Änderungen vorgenommen hat. Wir folgen dort auf unterschiedliche andere Landtage. Von daher ist es auch kein Alleinstellungsmerkmal oder kein Hexenwerk, was wir hier vornehmen. Dementsprechend bitte ich hier um Zustimmung und lade aber sehr herzlich dazu ein, dass wir in den nächsten Monaten darüber diskutieren, wie wir das auch weiterentwickeln können. Vielen herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Frau Kollegin Henfling. Für die CDUFraktion hat sich Kollege Bühl zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben einen Antrag vorliegen, gestellt von den Koalitionsfraktionen, zur Änderung der Geschäftsordnung, dem ein langer Diskussionsprozess auch in den Beratungen der Parlamentarischen Geschäftsführer vorausgeht. Die Beratungen haben uns vor allen Dingen in die Richtung getrieben, dass wir gesagt haben, wir wollen in jedem Fall sicherstellen, dass der Landtag auch in einer pandemischen Situation arbeitsfähig bleibt, denn es hat sich im letzten Jahr gezeigt, dass dieses Parlament wichtige Entscheidungen auch gerade in der Pandemie zu treffen hatte und wir nicht darauf verzichten können, auch diese Tagungen möglich zu machen. Das ist auch das, was uns jetzt dazu bewegt, diesem Antrag hier zuzustimmen, gerade auch unter der Maßgabe, dass es eben darauf beschränkt ist, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite auch besteht, weil für uns trotzdem der Grundsatz gilt, dass die Präsenzsitzungen, das Tagen hier gemeinsam, das Streiten um die besten Lösungen immer noch in einem Raum am besten funktioniert und nicht digital, auch wenn die digitale Sitzung – das haben wir, glaube ich, alle gemerkt – im letzten Jahr sicherlich eine Bereicherung war, die uns sicherlich oft genützt hat und die auch in Teilen bleiben wird und auf die wir uns auch sicherlich beziehen werden. Aber wenn es darum geht, nach Lösungen zu suchen, nach Kompromissen, dann ist das mit einer Videokonferenzsoftware, wo es zwischendrin Tonabbrüche gibt, wo Bilder ausfallen, wo Meldungen, wenn sich jemand meldet, nicht gesehen werden, einfach nicht praktikabel, sondern das muss sich auf eine Situation beschränken, die eine Notwendigkeit klarmacht. Das ist auch unser Antrieb gewesen – das haben wir ja auch in den Ältestenratssitzungen eingefordert –, dass uns die Verwaltung auch noch mal garantieren muss, dass das, was wir jetzt rechtlich regeln, tatsächlich auch technisch umsetzbar ist. Das hat man uns in der Sitzung garantiert, darauf wird man sich dann auch beziehen müssen, denn es muss natürlich funktionieren, Meldungen müssen auch gesehen werden, jeder muss sein Wort machen können, dann ist es auch rechtssicher klar, dass Entscheidungen, die dort getroffen sind, zum Schluss auch Bestand haben. Das haben wir eingefordert, das wurde uns zugesichert, deswegen können wir heute hier auch zustimmen. Ich denke, da wird auch noch ein bisschen was zu tun sein, gerade auch bezüglich der Möglichkeit, dass man sich eben auch einwählen kann, wenn man keine Internetverbindung hat. Auch das war uns durchaus wichtig, weil, wir haben auch erlebt, dass Kollegen, die in ländlichen Gebieten in Thüringen wohnen und am Ältestenrat teilgenommen haben, zum Teil kaum teilnehmen konnten bzw. per Telefon danebengelegt worden sind. Das zeigt auch, dass wir dort auch einen Bedarf haben, dass wir in jedem Fall auch einen Zugang sichern müssen. (Beifall CDU) Für uns ist klar: Sitzungen hier im Parlament, wie wir sie heute durchführen, wie wir sie in den Ausschüssen durchführen, machen das Herz der Demokratie in Thüringen aus. Deswegen sind wir eben gerade kein Teilzeitparlament, weil wir uns hier eben Zeit nehmen, Zeit auch für Diskussionen, Zeit, die man sich besser in Präsenz als digital nehmen kann. Aber dennoch wollen wir die Arbeitsfähigkeit sichern, auch in schwierigen Lagen, weshalb diese Regelung, wie wir sie heute hier vorliegen haben, eine gute Ergänzung ist, um für die Zukunft gerüstet zu sein, weshalb wir auch zustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bühl. Es liegt eine Wortmeldung des Abgeordneten Montag, FDPFraktion, vor.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon alles gesagt, aber noch nicht von jedem, deswegen mache ich es kurz. Ich will noch darauf hinweisen: Wir haben uns im Jahr 2020 – im März – mit einem umfangreichen Schreiben an die Präsidentin gewandt, denn unser Anspruch ist sozusagen nicht nur die Frage, in der Pandemie arbeitsfähig zu sein. Ich glaube, das ist das Mindestmaß, das man für sich selbst auch als Verfassungsorgan in Anspruch nehmen sollte. Ich glaube, es ist tatsächlich mal Zeit, ein Stück weit darüber nachzudenken, ob man nicht hier und da die Arbeitsweise verbessern kann, gerade unter Einbeziehung neuer Technologien, Digitalisierung usw. usf. Da schauen wir aber nicht nur auf das Sitzungswesen, da schauen wir nicht nur auf das Sitzungsmanagement, da schauen wir auch in Richtung der Landtagsverwaltung zur Frage von HomeofficeMöglichkeiten. Gerade am Beginn der Pandemie waren diese Möglichkeiten eher nur in den höheren Dienstgraden, Verwaltungsbeamtenstellen – wie auch immer –, bei den Kolleginnen und Kollegen der Leitungsebene vorzufinden, weil bei anderen schlichtweg Anschlüsse gefehlt haben, Laptops gefehlt haben usw. usf. Ich glaube, da muss man sich als ganzes Haus noch mal ein Stück weit selbst hinterfragen. Ein Anstoß ist getan – mit Fokus auf uns –, ich glaube, da sollten wir mutig genug sein, die Debatte fortzusetzen. Sie haben uns als FDP da natürlich konstruktiv an Ihrer Seite, denn Stillstand heißt auch in dem Punkt Rückschritt. Vielen Dank. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Montag. Abgeordneter Braga hat sich für die AfD-Fraktion noch zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Torben Braga AfD

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Herr Präsident, herzlichen Dank. Den Ausführungen von Herrn Montag ist von meiner Seite nur hinzuzufügen, dass aus meiner Sicht noch nicht alles gesagt ist. Ich mache es aber kurz: Die Debatte zur Geschäftsordnung wurde ja sehr ausführlich in den Gremien geführt, sei es jetzt in den regelmäßigen Treffen der Parlamentarischen Geschäftsführer, sei es im Ältestenrat. Ich glaube, da fand auch ein gebührender Austausch über Für und Wider dieser Regelung statt. Ich möchte sagen, dass es meine persönliche Auffassung ist, dass die Ausführungen der Kollegin Henfling richtig sind. Die Erfahrungen, die wir im letzten Jahr gemacht haben, haben auch viele Vorteile der hybriden Sitzung gezeigt. Ich denke, das hat auch für eine gewisse Arbeitsentlastung gesorgt, auch in den Ministerien, dass Mitarbeiter der Ministerien auch nicht der Präsenz wegen an sehr langen Ausschusssitzungen teilnehmen mussten, um dann nur zu sehr kurzen Tagesordnungspunkten eben vor Ort zu sein. Ich denke, da haben wir alle bestimmte Vorteile gezeigt bekommen. Warum meine Fraktion dieser Änderung der Geschäftsordnung schlussendlich gleichwohl nicht zustimmen wird, ist schlicht die Tatsache, dass Realität und Anspruch hier in den letzten Monaten ein Stück weit auseinandergegangen sind. Wir haben in den letzten Monaten eine Art Probebetrieb dieser Notlösung der Sitzungen über Videokonferenzen gehabt, und es hat sich bedauerlicherweise immer wieder gezeigt, dass die Technologie in Thüringen offensichtlich schlicht und ergreifend nicht weit genug ist, um da allen Ansprüchen gerecht zu werden, die wir als Parlament haben. Es wurden vom Kollegen Bühl Beispiele genannt, dass es des Öfteren vorgekommen ist, dass Teilnehmer nicht erreichbar waren, dass Wortmeldungen eben nicht zur Kenntnis genommen werden konnten, dass Abstimmungen wiederholt werden mussten oder dass im Zweifel auch das ganze Stimmverhalten gar nicht zur Kenntnis genommen werden konnte durch die Sitzungsleitung, weil die Abstimmung schlicht technisch gestört war. Und die Zusagen, die die Verwaltung macht, uns da die entsprechende Technik zur Verfügung zu stellen, reichen am Ende eben nicht aus, denn so sehr die Verwaltung darum bemüht ist, uns da mit den entsprechenden technischen Mitteln auszustatten, hängt das nun mal schlicht und ergreifend nicht nur an der Verwaltung. Das ist nun mal auch die Infrastruktur in unserem Land, die offensichtlich noch nicht weit genug ist – das wurde ja genannt –, Kollegen aus ländlichen Gebieten hatten immer wieder Schwierigkeiten, sich einzuwählen. Ich traue diesen Kollegen auch durchaus zu, dass es nicht ihre Schuld ist oder nicht ihre technische Unfähigkeit dazu geführt hat, sondern eben die Infrastruktur in ihren Regionen. Offensichtlich konnte dem innerhalb der letzten – möchte ich jetzt meinen – sieben bis acht Monate noch nicht abgeholfen werden. Wir haben nach wie vor die gleichen Probleme, wie wir sie teilweise zu Beginn der Pandemiezeit hatten. Das konnte eben nicht behoben werden. Insofern denken wir, dass wir noch nicht so weit sind, eine solche Regelung in die Geschäftsordnung aufzunehmen, auch wenn sie beschränkt ist auf die Fälle nach § 5 des Infektionsschutzgesetzes. Nach Zustimmung des Ältestenrats hat sich gezeigt, dass es doch von Vorteil gewesen wäre, auch einige Ältestenratssitzungen in Präsenzsitzung abzuhalten und beispielsweise auch einige Anhörungen besser in Präsenz stattfinden zu lassen. Die Anzuhörenden konnten sich teilweise eben nicht immer wie gewünscht zu Wort melden. Es konnten nicht immer alle Fragen beantwortet werden. Die Technik war einfach da nicht hinterher. Da ist offensichtlich unser Netz auch hier im Landtag übrigens noch nicht weit genug. Immer wieder habe ich mich beispielsweise über das Landtagsnetz eingewählt in Ausschusssitzungen und auch in Sitzungen der Gremien, Ältestenrat, PGF-Sitzung, und trotzdem gab es immer wieder Störungen. Insofern scheint selbst in der Landeshauptstadt Erfurt und im Thüringer Landtag die Technik noch nicht so weit zu sein, weshalb meine Fraktion sich am Ende dafür ausgesprochen hat, dieser Änderung nicht zuzustimmen. Im Geiste bleibt sie aber auch eine Regelung für Ausnahmesituationen, und wir hoffen, dass sie auch nur in solchen Ausnahmesituationen zum Einsatz kommt, dass nur in Ausnahmesituationen diese Sitzungen per Videokonferenz/per Telefonkonferenz auch abgehalten werden. Wir werden sehen, ob die nächsten Monate uns zeigen, dass sich in der Praxis, die wir jetzt in den letzten Monaten hinter uns haben und die nicht genügend, nicht ausreichend war aus unserer Sicht, noch Verbesserungen vornehmen lassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Vielen Dank, Herr Braga. Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Wortmeldungen. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den vorliegenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung in der Drucksache 7/3392. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Danke. Enthaltungen? Da sehe ich keine. Damit ist dieser Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung angenommen. Ich schließe damit den Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3388 dazu: 30 Jahre DDR-Rentenüberleitung – finanzielle und rechtliche Benachteiligung beenden, Ansprüche anerkennen, Ausgleiche schaffen Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3473 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Das ist der Fall. Kollege Bühl, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Bühl CDU

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier einen Antrag eingebracht, ein Thema, das uns in diesem Haus schon öfter beschäftigt hat, ein Thema, das seit Jahren auf der Agenda steht, ein Thema, wo auch schon Altministerpräsidentin Christine Lieberknecht damals im Bundesrat entsprechende Initiativen unternommen hat, trotzdem hat es bisher noch zu keiner Lösung geführt, aber ein Thema, was jetzt kurz vor einer Lösung steht, die dringend und längst überfällig ist. Diese Lösung, die nun angestrebt ist, ist ein Teil des Koalitionsvertrags zwischen SPD und CDU im Bund und sieht einen Härtefallfonds vor, der entsprechend vielen Berufsgruppen, aber insbesondere den in der DDR geschiedenen Frauen, helfen soll. In Thüringen gibt es einige Initiativgruppen, auch Initiativgruppen, die sehr stark sind, zum Beispiel bei mir in Ilmenau, die sich seit Jahren dafür einsetzen, dass geholfen wird, dass diesen Menschen, diesen Frauen endlich geholfen werden kann. Es sind damals Fehler passiert in der Berechnung der Renten in den Überleitungsverträgen und diese Fehler müssen behoben werden. Die Frauen haben einen dringenden Anspruch, dass ihre sehr, sehr niedrigen Renten endlich aufgebessert werden. (Beifall CDU) Es liegt ein entsprechendes Eckpunktepapier im Bund vor und dieses Eckpunktepapier sieht eine Finanzierung, eine Lösung für den Härtefallfonds in hälftiger Finanzierung des Bundes und der Länder vor. Deswegen haben wir hier mit unserem Antrag insbesondere dazu aufgefordert, dass das Land Thüringen dort seinen Beitrag bringen muss. Es muss vor allen Dingen schnell gehen, denn die Lösung soll noch vor der Bundestagswahl entschieden werden, weil sonst für die Frauen wieder viel Zeit verloren geht, weil diese Frauen im Zweifel dann wieder von vorn anfangen müssen in der Lösungssuche für ihr Problem. Wir wissen selbst, dass das Lebensalter dieser Frauen immer mehr steigt und sie immer weniger von dieser Lösung haben werden, wenn wir nicht langsam eine Entscheidung dazu herbeiführen können. Deswegen haben wir hier in diesem Antrag ganz klar aufgefordert, dass sich Thüringen dazu bekennt, dass auch die Landesregierung sich dazu bekennt, ihren Beitrag zu leisten. Es haben sich – nach meiner Kenntnis zumindest – alle Landesregierungen bis auf Berlin und Thüringen dazu bekannt. Wenn es nicht so sein sollte, Herr Ministerpräsident, dann wäre es umso schöner, wenn wir von Ihnen heute hier hören würden, dass Thüringen dort den Beitrag leistet. Es würde, glaube ich, allen Frauen, die jetzt gerade am Livestream zuschauen – und ich weiß, dass sie zuschauen –, eine entsprechende Erleichterung bringen, dass für sie bald eine Lösung kommen wird. Von daher werbe ich herzlich um Zustimmung, würde mich freuen. Vielleicht sagen Sie heute auch was dazu, wie die Lösung aus Thüringer Sicht dazu aussehen kann und dass es eine Finanzierung dafür gibt. Das sollten die Frauen uns wert sein. Ich freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Seitens der Fraktion Die Linke hat Frau Stange für den Alternativantrag die Begründung angekündigt. Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Karola Stange Die Linke

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bühl, allein mir fehlt der Glaube bei alldem, was Sie gesagt haben, dass diese Legislatur des Bundestags hier noch was bewegt. Sie haben richtig ausgeführt, dass viel Unrecht passiert ist, aber wir hatten 30 Jahre Zeit. In den letzten 30 Jahren hat mit wenigen Ausnahmen die CDU (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) in Berlin oder damals noch in Bonn den Kanzler, die Kanzlerin gestellt. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Und jetzt steht die Entscheidung an!) Ich glaube, die Ehrlichkeit kommt nicht mit dem Antrag, den Sie (Unruhe CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Meine Damen und Herren, Frau Stange hat das Wort. (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Jetzt die Lö- sung!)

Diese Rede einzeln zitieren

Karola Stange Die Linke

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

uns jetzt vorgelegt haben. Er hat sich schon als kleiner Wahlkampfantrag entpuppt, sozusagen als Seitenhilfe für Ihre Bundestagskandidaten hier in Thüringen. (Unruhe CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Also, meine Damen und Herren, jetzt fahren wir bitte noch mal alle etwas runter. Es hat jetzt Frau Abgeordnete Stange das Wort und alle anderen nicht!

Diese Rede einzeln zitieren

Karola Stange Die Linke

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Aus diesem Grund hat Rot-Rot-Gün einen Alternativantrag vorgelegt, der Ihnen in der Drucksache 7/3473 noch mal ausdrücklich heute zur Diskussion steht und den wir gern gemeinsam auch mit dem Antrag aus Ihrer Fraktion im Sozialausschuss diskutieren wollen. Ich will nur zwei Sätze noch zu unserem Alternativantrag sagen, weil ich denke, er unterscheidet sich schon sehr weitgehend, dass wir davon ausgehen, dass natürlich das Unrecht der in der DDR geschiedenen Frauen endlich beseitigt werden muss. Ich als linke Politikerin sage: Ich bin mir nicht sicher, ob das allein durch den Härtefall geklärt werden kann, aber es ist zumindest ein Ansatz, der diskutiert werden muss. Darum haben wir uns auch noch mal auf den Weg gemacht, hier in diesem Antrag eindeutig zu formulieren, dass die 17 offenen Gruppen, die es noch gibt, wo weiterhin Lücken bestehen, noch mal genauer angeschaut werden und wenn es einen Fonds geben sollte, dass die natürlich ohne Wenn und Aber mit reinkommen und natürlich auch ohne die Bedingungen, die heute in dem Antrag und in dem Härtefonds und in den Beschlüssen dazu formuliert worden sind. Ich würde Sie aufrufen und auffordern, sich das nachher in der Diskussion zu unserem Antrag genau anzuschauen. Ich weiß auch, dass die in der DDR geschiedenen Frauen sehr auf eine Lösung warten. Die Lösung, die Sie favorisieren, kann es, glaube ich, nicht sein. Wir brauchen weitergehende Lösungen und lassen Sie uns in Ruhe darüber reden. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Vielen Dank, Frau Stange. Die Landesregierung – jetzt doch? Gleich? Gut, ja, dann bitte. Nur, weil hier steht, Sie wollen keinen Sofortbericht geben. Herr Minister, bitte, Sie haben jederzeit das Recht, sich zu Wort zu melden.

Diese Rede einzeln zitieren

Prof. Dr. Hoff

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Herr Präsident, vielleicht trägt es ja auch ein bisschen zur Sachstandskenntnis bei allen Beteiligten bei. Herr Abgeordneter Bühl, bei allem gebotenen Respekt, der Kollege Bilay hat heute in einer anderen Diskussion darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, in den Diskussionen, die dieses Haus hier führt, sich nah an den Fakten zu orientieren und sich auch damit auseinanderzusetzen, was eigentlich die tatsächliche Ausgangsgrundlage ist. Ich will Ihnen zwei Jahreszahlen nennen, die deutlich machen, warum es die Aufforderung an die Landesregierung, sich zu einem Härtefallfonds zu bekennen, nicht braucht. Im Jahr 2017 hat Ministerin Werner im Bundesrat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Koalitionsvereinbarung, die damals geschlossen worden ist, zügig mit Leben zu erfüllen ist, um eine Lösung für die in der DDR geschiedenen Frauen zu finden. Es war 2019 der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen, der ebenfalls im Bundesrat zum Rentenbericht der Bundesregierung auf diesen Sachverhalt hingewiesen hat und deutlich gemacht hat, dass der Freistaat Thüringen eine entsprechende Initiative unterstützen wird. Insofern braucht es die Aufforderung an die Landesregierung, sich zu bekennen, nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber Sie, Herr Bühl, haben deutlich gemacht, dass in der DDR geschiedene Frauen und – die Kollegin Stange hat darauf hingewiesen – weitere 16 Gruppen, die Härtefälle des Vereinigungsrechts darstellen, ungeklärt sind, und die heute hier zuschauen. Wenn bei Ihnen – denjenigen, die jetzt zuschauen – tatsächlich die Frage bestehen sollte, wie die Landesregierung sich dazu verhält, dann sagen wir: Wir sind interessiert daran, nachdem der Kollege Schmachtenberg als Staatssekretär im BMAS sich wirklich in einer intensiven jahrelangen Arbeit mit allen möglichen Akteuren auseinandergesetzt, gefragt, gesprochen hat, alle Landesregierungen bearbeitet hat, mit den Sozialministerien gesprochen hat usw., dass wir jetzt nun in einer Situation sind, in der es eine Lösung gibt. Die Abgeordnete Stange hat darauf hingewiesen, nicht in jedem Fall ist der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach, wenn ich das mal so ganz umgangssprachlich zusammenfassen kann. Das ist richtig. Insofern ist es auch richtig zu sagen, das, was jetzt als Vorschlag vorliegt, hat Mängel. Wir müssen uns als Landesregierung trotzdem die Frage stellen, wird es eine bessere Lösung geben als die, die jetzt vorliegt. Wir werben dafür, dass weitergehende Vorschläge als die, die derzeit vorliegen, auch in die Umsetzung kommen. Ich würde deshalb auch etwas zu den aktuellen Regelungen sagen. Denn die Vorstellungen des Bundes für den Härtefallfonds sehen derzeit wie folgt aus: Erstens, die Leistung wird nur an Personen ausgezahlt, die einen Rentenbezug in Grundsicherungsnähe aufweisen, wobei hier noch keine konkrete Schwelle festgelegt worden ist. Zweitens, die individuellen Voraussetzungen eines Mindestalters von 40 Jahren bei der Rentenüberleitung am 1. Januar 1992 sowie die Zugehörigkeit in der DDR zu einer der folgenden Gruppen mit spezifischen Kriterien müssen gegeben sein – jetzt nenne ich die Gruppen –: mindestens zehn Jahre ununterbrochene Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR oder mindestens vier Jahre Zeiten der Pflege von Familienangehörigen und deshalb erfolgte Beschäftigungsaufgabe oder mindestens fünf Jahre Beschäftigung in bergmännischer Tätigkeit in der Carbochemie oder mindestens zehn Jahre als mitgereiste Ehepartnerin/ mitgereister Ehepartner im Ausland und deshalb erfolgte Beschäftigungsaufgabe oder Balletttänzerinnen und Balletttänzer, die am 31. Dezember 1991 eine berufsbezogene Zuwendung erhalten haben und deren Rentenbeginn nach dem 31. Dezember 1996 liegt, oder die Gruppe, der heute unser besonderes Augenmerk gilt, DDR-Geschiedene nach mindestens zehnjähriger ununterbrochener Ehezeit mit Erziehung mindestens eines Kindes. Damit wird, selbst wenn das jetzt eine relativ umfangreiche Beschreibung ist, trotzdem nur ein Teil der Betroffenen, über die die Abgeordnete Stange gesprochen hat, berücksichtigt. Die Betroffenen leben bis heute teilweise in prekären Umständen. Insofern – Taube oder Spatz – ist es wichtig, dass wir Verbesserungen auch ganz konkret erreichen. Festzustellen ist aber auch, dass aktuell unter anderem Beschäftigte im Bereich Land- und Forstwirtschaft, private Handwerkerinnen und Handwerker, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, freischaffende Künstlerinnen und Künstler oder auch nachträglich in die Altersversorgung der technischen Intelligenz Einbezogene keinerlei Berücksichtigung finden. Für die Auszahlung soll es – das ist ja bekannt – eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene Stiftung geben, zu der wir natürlich auch unseren Beitrag leisten werden. Aber – und darauf will ich hinweisen – es gibt drei Punkte, für die gibt es – und das ist relevant – noch keine Festlegungen, die konkret genug sind – auch darauf hat Frau Stange hingewiesen –: die konkrete Bestimmung der Grundsicherungsnähe bzw. die Schwelle des maßgeblichen Rentenzahlbetrags, die Höhe der pauschalen Anerkennungsleistung sowie zum erforderlichen Finanzvolumen und der Finanzierung der Stiftungslösung bzw. der vorgesehenen Nachschlusspflicht. Das ist das Thema, auf das auch die Finanzministerin zu Recht hinweist. Sie sagt, es ist das eine, politisch zu sagen, ich stehe dazu, dass wir Härtefälle mit einem Fonds bearbeiten, und trotzdem ist unter dem Gesichtspunkt der Finanzen der Länder auch klar zu sagen, was das am Ende konkret für die Mittel heißt, die die Länder bereitzustellen haben, und was konkret bei den Betroffenen ankommt. Da sind bestimmte Fragen derzeit einfach noch nicht geklärt. Und vor dem Hintergrund, sehr geehrter Herr Abgeordneter Bühl, ist es so, dass es bei den Regierungschefinnen und Regierungschefs Ost eine ganz klare Haltung gibt – von Mecklenburg-Vorpommern bis runter nach Thüringen –, dass konkrete Fragen jenseits dieses Tagesordnungspunkts und dieser Plenardebatte zu behandeln sind und dass es um ganz konkrete Verbesserungen für diejenigen geht, die sich eine gute Lösung erhoffen. Und da ist es so, dass wir sagen, wir stehen zu einer Lösung, aber wir wollen auch nicht irgendeine Lösung, wir wollen eine gute Lösung, mit der die Menschen dann auch zufrieden sind. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Vielen Dank, Herr Minister. Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Möller zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Denny Möller SPD

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Wichtigste zuerst: Für viele Ostdeutsche, die bei der Überleitung der Alterssicherung in der DDR in das bundesdeutsche Recht erhebliche Nachteile erlitten haben, gibt es endlich eine anerkennende Lösung. Nicht für alle – der Minister hat es gerade ausgeführt –, aber doch für viele und dafür herzlichen Dank an all diejenigen, die sich hier in den letzten Jahren vor allen Dingen ehrenamtlich in eigener Sache, aber auch für die Sache anderer eingesetzt haben – das vornweg. Die Botschaft an sie: Es ist jetzt zumindest etwas auf dem Tisch. Die SPD hat sich seit vielen Jahren – insbesondere möchte ich da an die ehemalige Ostbeauftragte Iris Gleicke erinnern – für diese Frage eingesetzt und die Bundesregierung gedrängt, hier etwas voranzubringen. Durch stetes Drängen von Frau Gleicke ist es auch erreicht worden – trotz vieler Vorbehalte in der CDU bundesweit –, dass über eine Fondslösung nachgedacht wird und dies jetzt auch in den aktuellen Koalitionsvertrag der GroKo eingeflossen ist. Aber ich will es gleich noch mal deutlich sagen: Der Antrag der CDU zum Härtefallfonds ist der allerkleinste Teil, Herr Bühl, den Sie als CDU leisten können, um dieses Ungerechtigkeitsproblem endlich zu lösen. Dafür sage ich zwar danke, aber das ist viel zu wenig. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Partei, die sechs Landesregierungen anführt und die Bundeskanzlerin stellt – da braucht es einfach mehr. Ich bedauere nach wie vor, dass die CDU im Bund verhindert hat, dass ein umfassender Gerechtigkeitsfonds – vor drei Jahren wurde hier im Hohen Haus sehr ausführlich darüber diskutiert – in den Koalitionsvertrag eingeflossen ist, den gibt es in der GroKo nicht – dank der CDU. Und auch heute kann ich deshalb nur unterstreichen, was meine Kollegin Diana Lehmann in der damaligen Debatte schon feststellen musste: Herr Bühl, was Sie hier einreichen, ist Schaufensterpolitik. Sie wissen, dass es an Ihrer Partei im Bund lag und liegt, dass eine Lösung für alle Betroffenen gar nicht umgesetzt werden kann. Das halte ich für zynisch, das haben die Thüringerinnen und Thüringer nicht verdient und da geht einfach mehr. Allerdings zurück zur Sache des Eckpunktepapiers: Der auf Bundesebene in ein Eckpunktepapier gegossene Kompromiss für die Lösung einer seit fast 30 Jahren bestehenden Ungerechtigkeit liegt auf dem Tisch. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es der beste aller möglichen Kompromisse und ich stelle für meine Fraktion fest, dass dieser Ungerechtigkeit nun begegnet werden kann, wenn dieser Kompromiss zur Umsetzung gebracht wird und letztlich bei den betroffenen Gruppen ankommt. Deshalb muss die Landesregierung alles dafür tun, diesen Kompromiss als den ersten konkreten Schritt mitzutragen und bis zur Verwirklichung offensiv zu begleiten. Die Vereinigung der beiden deutschen Staaten erfolgte ohne Handbuch und mit der Herausforderung, zwei völlig unterschiedliche Gesellschaftssysteme in einem friedlichen Prozess zu vereinigen. Ich war ein Kind – ich war damals elf Jahre alt –, aber ich weiß, dass zumindest in meiner Politikergeneration der SPD vor mir viele SPDlerinnen und SPDler gegen diese Ungerechtigkeit gekämpft haben. Ich habe es vorhin schon einmal erwähnt: Der Gegenpart hieß hier immer CDU, die eine Lösung bisher verhindert hat. Ich sehe in dem vorliegenden Kompromiss dennoch Schwierigkeiten. Dass nun die Bundesländer und insbesondere jene, in denen viele betroffene Gruppen leben, die Finanzierung des Härtefallfonds der damals verursachten Rentenungerechtigkeiten ausgleichen sollen und jetzt allein stemmen oder mitstemmen sollen, ist wirklich schwer nachvollziehbar. Die Lösung, dass die Bundesländer, in denen die Betroffenen leben, selbst das Geld aufbringen, um die Rentenungerechtigkeiten abzumildern, war bisher nicht möglich, weil den Ländern das Geld fehlte und daran hat sich auch nichts geändert. Das heißt, die Finanzierung des Härtefallfonds zur Abmilderung dieser Ungerechtigkeiten bei der Rentenüberleitung muss zum größeren Teil vom Bund kommen und nicht von den Ländern, in denen die betroffenen Gruppen leben. Die CDU-Fraktion weiß das, erkennt die Aufgabe, bringt jedoch nicht mehr als einen Antrag, der die Regierung und dabei insbesondere die SPD unter Druck setzen soll. Für uns besteht der Druck jedoch nicht seit dem Vorliegen dieses Antrags, dieser Druck besteht seit 30 Jahren, um der Ungerechtigkeit den Betroffenen gegenüber etwas entgegenzusetzen. Mit unserem Antrag von Linke, SPD und Grünen fordern wir als Landtag die Landesregierung auf, diesem Kompromiss über die Ziellinie zu helfen. Unserer Einschätzung nach ist der Antrag der CDU dafür untauglich. Die CDU-Fraktion, Herr Bühl, fordern wir auf, mehr für die Etablierung dieses Härtefallfonds zu tun. Den Kompromiss müssen wir gemeinsam auf Bundesebene an entscheidenden Stellen nachbessern, der Minister hat gerade viele Stellen genannt. In Thüringen wäre es hilfreich, wenn die CDU weniger Ideen voranbringt wie die Senkung der Grunderwerbssteuer, die die finanziellen Spielräume unseres Landes absorbieren, dann bleibt eine finanzielle Beteiligung des Landes am Härtefallfonds realistischer. Aber das braucht uns die CDU heute nicht zu versprechen, Herr Bühl, denn wie verbindlich die CDU ihre Zusagen einhält, sehen wir derzeit in anderen Fragen, die die Thüringer Landespolitik in diesen Tagen schwer beschäftigen. Überzeugen Sie uns lieber mit Taten. Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möller. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Aust.

Diese Rede einzeln zitieren

René Aust AfD

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die deutsche Einheit zu organisieren und rechtlich zu bewältigen, war eine einmalige historische Aufgabe. Nicht verwunderlich also, dass im Nachgang dieses historischen Ereignisses viele Ungerechtigkeiten offenbar wurden, beispielsweise wenn es um die DDR Zusatzrenten von Eisenbahnern, Balletttän‑ zern, Postlern, Bergleuten usw. geht. Ihnen wurden nach kurzer Zeit zusätzliche Ansprüche gekürzt oder gar ganz gestrichen und so die Anerkennung für ihre Lebensleistung aberkannt. Insgesamt betreffen bzw. betrafen diese Ungerechtigkeiten etwa 1,3 Millionen Menschen. Betroffen sind eben auch – und damit beschäftigen sich die vorliegenden Anträge – etwa 150.000 in der DDR geschiedene Frauen. Worin liegt die Ungerechtigkeit bei ihnen? Ich möchte die Gelegenheit nutzen und den Verein der nach DDR-Gesetzen geschiedenen Frauen zitieren, um es mit ihren Worten zu sagen und ihnen hier eine Stimme zu geben: „Nach geltendem Recht der BRD finden für [nach DDR-Gesetzen geschiedene Frauen] weder die besonderen Regelungen für Frauen in der DDR noch Regelungen der Bundesrepublik Deutschland für Geschiedene (kein Versorgungsausgleich, keine Geschiedenen- und Witwenrente) Berücksichtigung. Bei den Vorteilen, die Frauen beim Erwerb von Rentenanwartschaften in der DDR hatten, waren sie nicht auf einen Versorgungsausgleich angewiesen. In dem Rentenrecht der BRD war und ist das anders. [Solche Vorteile speziell für Frauen gibt es nicht.] Den geschiedenen [Frauen] steht [deshalb] ein angemessener finanzieller Ausgleich zu, [denn durch diese Regelungen sind insbesondere geschiedene Frauen in den neuen Bundesländern hinsichtlich der Versorgungssituation] wesentlich schlechter gestellt als Frauen in den alten Bundesländern, da sie z. B. von dem Teilhaben an den Rentenanwartschaften des früheren Ehemanns vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurden.“ Und daher fordern sie konsequent: Ziel ist, die Bundesregierung zur Anerkennung der Lebensleistung für die in der DDR geschiedenen Frauen mit Nachteilsausgleich für die Familienarbeit mit einem angemessenen finanziellen Beitrag auf die Rente analog der Bewertung der westdeutschen geschiedenen Frauen zu bewegen. Dazu könnte eine Regelung außerhalb des geltenden Rentenrechts getroffen werden, welche aus Steuermitteln zu bezahlen wäre. Es geht den Frauen also um zwei Aspekte: Anerkennung ihrer Lebensleistung und Gleichbehandlung. Und beides haben diese Frauen auch verdient. (Beifall AfD) Genau deshalb ist der vorliegende Antrag der CDU auch ganz besonders zynisch, denn es ist ja gerade die CDU, die diesen Frauen seit drei Jahrzehnten die Anerkennung ihrer Lebensleistung und eben dieser Gleichbehandlung verweigert. Von den vergangenen gut 30 Jahren regierte die CDU im Bund 23 Jahre, in Thüringen etwa 25 Jahre. In dieser Zeit wurde den Damen immer wieder versprochen, sich der Problematik anzunehmen, zuallererst mit einem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags vom 21. Juni 1991, in dem es heißt: „Mit dem Renten-Überleitungsgesetz werden bis einschließlich des Jahres 1996 solche Elemente des bisherigen Rentenrechts der neuen Bundesländer […] geschützt, die vor allem Frauen zugute kommen. […] Die Zeit bis zum Auslaufen dieser Bestandsschutzregelungen muß nun genutzt werden, die Alterssicherung der Frauen in der leistungsbezogenen Rentenversicherung zu verbessern. Eine solche Reform der Alterssicherung von Frauen soll vor allem a) die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung der Pflege verbessern und dabei die Tatsache berücksichtigen, daß Familienarbeit oft auch gleichzeitig mit der Erwerbsarbeit geleistet wird, b) eigenständige Anwartschaften der Frauen ausbauen, und c) einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Altersarmut leisten. Das Gesamtkonzept soll bis zum Jahresbeginn 1997 verwirklicht werden […].“ Es gab unter der bis 1998 regierenden CDU- und FDP-Koalition aber keine Reform und trotzdem wurde der Bestands- und Eigentumsschutz dieser Frauen ab 1997 aufgehoben. Wenn sich die CDU also heute mit dem vorliegenden Antrag hier als Kümmerer aufspielt, darf schon auch daran erinnert werden, dass Sie von der CDU für diese Ungerechtigkeiten überhaupt erst verantwortlich sind. (Beifall AfD) Damit nicht genug. Im Jahre 2011 zogen die Frauen vor den UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen und bekamen mit ihrer Beschwerde recht. Auch dies wurde von der damals regierenden CDU-/FDP-Regierung ignoriert. Und obwohl der UN-Ausschuss bereits 2017 die CDU-geführte Bundesregierung sogar ausdrücklich dazu aufforderte, ein Entschädigungssystem einzurichten, tat sich für die Betroffenen herzlich wenig. Und nun also dieser CDU-Antrag, der ganz besonderes interessant ist, wenn man ihn sich näher ansieht. Er heißt „Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden“. Beim Lesen des Antrags, wozu Sie die Landesregierung auffordern, hatte ich das Gefühl, dass ich das schon mal irgendwo gelesen habe. Und in der Tat gab es am 17. Oktober 2019 im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Einführung eben eines solchen Fonds. Inhalt war folgende Forderung: einen Fonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einzuführen und damit auch die Probleme der in der DDR geschiedenen Frauen zu lösen – also mehr oder weniger das, wozu Sie hier und heute die Landesregierung auffordern, das zu unterstützen. Raten Sie mal, wie die Thüringer CDU-Abgeordneten abgestimmt haben? Alle CDU-Abgeordneten aus Thüringen haben genau gegen diesen Antrag gestimmt. (Beifall AfD) Und wissen Sie, warum? Weil der Antrag von der AfD gestellt wurde. Mit anderen Worten: Erst schaffen Sie die Ungerechtigkeiten gegenüber den geschiedenen Frauen in der DDR, dann ignorieren Sie das Problem 30 Jahre lang, dann stellen Sie die eigenen politischen Befindlichkeiten über die Interessen dieser Frauen und dann stellen Sie sich mit diesem vollgemalten Antrag hierhin und spielen die Kümmerer. Das ist der Gipfel der Heuchelei. (Beifall AfD) Glücklicherweise aber befinden wir uns als AfD im Gegensatz zur CDU nicht in der Gefangenschaft linksgrüner Sprachverwirrung und lassen uns nicht in unserer Überzeugung beeinflussen. Uns ist es egal, ob die Anträge von uns abgeschrieben sind oder wer einen Antrag stellt, uns ist es ein Anliegen, dass den geschiedenen Frauen der DDR Gerechtigkeit widerfährt, ihre Lebensleistung anerkannt wird und sie eine Gleichbehandlung erhalten. (Beifall AfD) Darum stimmen wir dem Antrag und der Ausschussüberweisung zu, ebenso wie dem Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Aust. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordnete Wahl.

Diese Rede einzeln zitieren

Laura Wahl GRÜNE

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Aust, ich muss sagen, da haben Sie ein schönes copy and paste von der Homepage des Vereins von in der DDR geschiedenen Frauen betrieben. Es zeigt wohl nur, dass Sie sich, bevor dieser Tagesordnungspunkt heute gesetzt worden ist, nicht so wirklich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt hatten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ich habe doch gesagt, es wurde abgeschrieben!) Aber ich will auch gern noch mal auf Herrn Bühl eingehen. Es wurde schon gesagt, seit 30 Jahren ist Ihre Partei im Bund an der Macht. Auch seit vier Jahren wird in der Großen Koalition regiert. Ich muss sagen, dass nun wenige Monate wirklich vor Ende dieser Wahlperiode ein Eckpunktepapier vorgelegt wurde. Das ist wohl wirklich eher dem Wahlkampf geschuldet, deswegen, Herr Bühl, muss ich schon noch mal sagen, Ihre Krokodilstränen helfen leider den geschiedenen Frauen auch nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn dass es bisher keine erfolgreichen Initiativen gab, das ist der Grund, warum wir heute, mehr als 30 Jahre nach dem 3. Oktober 1990, eine bis heute nicht ausgeräumte Ungerechtigkeit zu debattieren haben. Aus diesem Grund legen wir als rot-rot-grüne Fraktionen auch einen eigenen Antrag zum Thema „30 Jahre DDR-Rentenüberleitung“ vor, weil die finanzielle und rechtliche Benachteiligung endlich beendet, berechtigte Ansprüche anerkannt und angemessene Entschädigungen gezahlt werden müssen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn das eben keine Länder-, sondern vordergründig Bundessache ist, so leben doch in Thüringen noch – muss ich sagen – Frauen und Männer, die schon viel zu lange auf eine Lösung warten, die diesen jahrzehntelangen Konflikt befrieden kann. Bis heute fehlt eben auch ein staatliches Entschädigungsmodell für die Gruppe von Frauen, die sich in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik scheiden ließen. Die durch die Wiedervereinigung grundlegend veränderten Rentenansprüche offenbaren eine Gesetzeslücke. Denn die in der DDR bzw. vor 1992 geschiedenen Frauen sind von den Rentenanwartschaften ihrer Männer ausgeschlossen. Das Ergebnis sind verminderte Versicherungsrenten für diese Menschen, aber sie stellen auch eine deutliche frauenspezifische Diskriminierung dar. Viele von ihnen sind nun besonders von Altersarmut betroffen. Die monetäre Anerkennung ihrer Lebensbeschäftigungszeit ist der Gerechtigkeit und der Wiedergutmachung geschuldet und darf nicht länger aufgeschoben werden. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Mit diesem Ausschluss geht eben auch der Ausschluss der Anerkennung ihrer Familienarbeit einher. Diese Lebensleistung wird rentenrechtlich einfach nicht anerkannt und damit auch nicht, dass es eben auch in der DDR gar nicht so wenige Menschen gab, die sich die Entscheidung durch wen, wann und wo sie ihre Kinder betreuen lassen möchten, haben abnehmen lassen. Dennoch gab es in der DDR Frauen, die wegen ihrer Kinder ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder deutlich eingeschränkt haben – auch nach einer Scheidung. Diese Frauen haben damals schon erhebliche Einschränkungen in Kauf genommen. Dass Frauen für ihre Kinder oder andere innerfamiliäre Aufgaben die eigene Berufstätigkeit einschränken, passte zwar nicht ins Traumbild der Funktionäre vom DDR-Sozialismus, passierte aber gar nicht so selten. Bündnis 90/Die Grünen fordern auf Bundesebene schon jahrelang, dass für diese Frauen schnellstmöglich eine Regelung in Anlehnung an den Versorgungsausgleich eingeführt wird. Auch der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen beanstandete in seinem Staatenbericht schon 2017, dass ein staatliches Entschädigungsmodell fehlt, um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu gewähren. Der Ausschuss forderte also schon vor vier Jahren, ein solches einzurichten und die Renten von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik geschiedenen Frauen zu ergänzen. Der Koalitionsvertrag von 2017 zwischen CDU, CSU und SPD wirbt damit, eine Einigung auf diesen sogenannten Härtefallfonds für verschiedene Berufs- und Personengruppen erzielen zu wollen, zu denen auch die in der DDR geschiedenen Frauen gehören sollen. Aktuell liegt ein Härtefallvorschlag auf dem Tisch. Fakt ist also, wir brauchen eine Sonderlösung außerhalb des Rentenrechts und so ist wohl auch die Idee des Härtefallfonds entstanden. Ob das nun Härtefallfond, Gerechtigkeitsfonds oder Entschädigungsleistung genannt wird, das Gespräch mit den Bundesländern über die Ausgestaltung und die Höhe wurde wieder in Gang gebracht. Ein Eckpunktepapier hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt erarbeitet, aber leider muss man sagen, dass dieses auch viele neue Fragen aufwirft, die Gefahr neuer Ungerechtigkeiten birgt und daher wirklich nicht mehr als ein erster Schritt in die richtige Richtung sein kann. Und daher, so muss auch die verhaltene Reaktion unserer Landesregierung eingeordnet werden, müssen die jetzt im Papier vorliegenden Kriterien für eine Auszahlung der Entschädigungszahlungen noch korrigiert und auch die Lebensrealitäten der Personen- und Berufsgruppen berücksichtigt werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass dieses Projekt der Großen Koalition in Berlin noch in dieser Legislaturperiode gestemmt werden kann. Eine Einigung sollte eine schnelle und unbürokratische Lösung im Gegensatz zu einer Neuaushandlung des Rentenüberleitungsgesetzes darstellen. Am besten und schnellsten funktioniert das, wenn ein Ausgleich in Anlehnung an den Versorgungsausgleich eingeführt wird. Das ist verfassungsrechtlich unproblematisch und der Verwaltungsaufwand gering. Ich kann daher für meine Fraktion versprechen, dass wir dranbleiben werden, uns im Bund und im Land weiter für eine transparente, unkomplizierte und vor allem schnelle Lösung einzusetzen. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die weitere Debatte zu diesem Thema im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Vielen Dank, Frau Kollegin Wahl. Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Plötner. Also Herr Plötner, Sie stehen hier auf der Liste, aber wenn Sie nicht mehr wollen, müssen Sie selbstverständlich nicht reden. Dann hat jetzt für die FDPFraktion Abgeordneter Montag das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Robert-Martin Montag FDP

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Ja, sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, so sieht es aus, wenn im Thüringer Landtag ein Koalitionsstreit aus Berlin verhandelt wird. Das ist nicht immer zielführend. Für die FDPFraktion kann und will ich sagen, dass wir beide Anträge aber selbstverständlich im zuständigen Ausschuss gern weiterberaten wollen. Allerdings möchte ich mich jetzt mal bei der Landesregierung beschweren, die hier Wort ergriffen hat. Minister Hoff, ich kann nämlich jetzt die Hälfte meiner Rede weglegen, weil wir uns da sehr einig sind. Normalerweise – das Recht besteht natürlich immer, zu jeder Zeit das Wort zu ergreifen – ist es aber ganz gut, wenn zuerst die Abgeordneten reden können. Die ganze schöne Arbeit, die ich mir gemacht habe! Nichtsdestotrotz, manchmal lohnt es sich eben doch zu warten, bis die FDP dran war. Nach 30 Jahren kommt jetzt – Frau Wahl hat das auch schon gesagt – kurz vor der Bundestagswahl dieses berühmt-berüchtigte Eckpunktepapier. Es hat ja schon die entsprechende Reaktion auch der Betroffenen ausgelöst – Frau Stange ist auch schon viele Jahre dort unterwegs – und das war durchaus eher Empörung als Kritik. Das hat auch gute Gründe und jetzt komme ich dazu, warum ich indirekt Herrn Hoff kritisiere, der hat nämlich das alles schon aufgezählt, was recht fragwürdig ist an dem Papier – nicht nur, dass es wirklich um die Frage der Renten nahe der Grundsicherung geht, dass eben zahlreiche Ausnahmetatbestände geschaffen werden und vor allen Dingen sehr eng begrenzte Gültigkeitsbereiche. Das ist, wenn es um Lebensleistungen geht, schon sehr problematisch, denn Lebensleistung gilt unabhängig des sozialen Status. Das ist eben auch eine Respektbekundung der Gesellschaft, die wir, glaube ich, nachzuholen haben nach den Fehlern, die um 1990 passiert sind. Interessant ist natürlich – der Zentralrat der Juden hat es bereits schon mal ausgerechnet und im Eckpunktepapier steht häufig, wenn es konkret wird, immer noch keine Summe drin, xxx und so –, das wären dann wohl 2.500 Euro pro Person. Das sind auf eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 20 Jahren umgerechnet rund 10,65 Euro im Monat. Das ist sicherlich nicht angemessen, ich glaube, das kann man hier feststellen. Das Anliegen der CDU, die Stiftung dort mitzufinanzieren, ist löblich, jedoch, glaube ich, gibt es in der Großen Koalition noch genügend Aufgaben und Aufholbedarf beim Thema der Ausgestaltung des entsprechenden Härtefallfonds. Thüringen sollte sich deshalb auch auf Bundesebene dafür einsetzen, eine adäquate Erstattung für alle betroffenen Personengruppen zu erwirken und die entsprechenden Lebensrealitäten zu berücksichtigen. Ich habe am Anfang gesagt, was ich am Ende gern wiederhole: Wir reden gern mit Ihnen über eine Lösung sowohl zum CDU-Antrag als auch zum Antrag von Rot-Rot-Grün. Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre freundliche Aufmerksamkeit. (Beifall FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Vielen Dank, Herr Montag. Dann habe ich als Wortmeldung noch den Kollegen Worm für die CDUFraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Henry Worm CDU

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir legen heute mit unserem Antrag in der Sache „Härtefallfonds für die zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen“ einen Antrag zu einem Thema vor, mit welchem sich der Thüringer Landtag schon seit Jahren beschäftigt, nicht, weil es ein Thema wäre, bei welchem die Zuständigkeit und die Verantwortung originär dem Thüringer Landtag oder dem Freistaat zuzuordnen wäre, dem ist mitnichten so. Deswegen greifen auch solche Aussagen wie „Sie hatten 30 Jahre Zeit“ oder nach Verantwortlichkeit ins Leere, weil wir als CDU-Fraktion in diesem Haus von Beginn an, als dieses Thema auf dem Tableau stand, jegliche Initiative unterstützt und mit vorangetrieben haben. Das waren Anträge damals von den Linken, das waren Anträge von uns und das ist auch nachsehbar. Aus meiner Sicht gab es und gibt es in diesem Haus bei dieser Frage große Einigkeit, was die Frage betrifft, diese Problematik nun endlich oder irgendwann zeitnah einer Lösung zuzuführen. Bekanntermaßen wurden mit dem Rentenüberleitungsgesetz nach der Wiedervereinigung verschiedene Berufsgruppen, wie eben auch die der zu DDR-Zeiten Geschiedenen, nicht geregelt. Das heißt, Frauen, die bis zum 1. Januar 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschieden wurden, erhalten eben keinen Versorgungsausgleich für die Ehejahre und auch keine Geschiedenen-Hinterbliebenenrente wie eben Frauen in den alten Bundesländern. Das ist schlichtweg eine unzulängliche Anerkennung von Lebensleistungen durch die entsprechend verantwortliche Politik und wird von den Betroffenen selbstverständlich und nachvollziehbarerweise als höchst ungerecht empfunden. Deshalb machen auch seit Jahren betroffene Frauen in den neuen Bundesländern auf diese Situation aufmerksam, sie organisieren sich in entsprechenden Frauengruppen, veranstalten entsprechende Ausstellungen, um über die Problematik zu informieren und suchen das Gespräch mit den Vertretern aus Bund und Land. Hier ist positiv festzustellen, dass eben auch unter maßgeblicher Beteiligung von Abgeordneten aus Thüringen und Sachsen schließlich im letzten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene eine Einigung auf einen sogenannten Härtefallfonds erzielt werden konnte. Jetzt brauchen wir nicht um die Sache herumzureden: Dieser geplante Fonds, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt sicher auf der einen Seite für viele Betroffene eine Minimallösung dar, da verschiedene Berufsgruppen gar nicht berücksichtigt werden und auch die Auszahlungshürden als relativ hoch angesehen werden. Andererseits stellt dieser Fonds eine zeitnahe und vor allem eine machbare Lösung in Aussicht. Eine Neuaushandlung des Rentenüberleitungsgesetzes als eventuelle Alternative, die da ja auch immer mal wieder ins Gespräch gebracht wird, wird von den maßgeblichen Stellen im Bund gar nicht in Betracht gezogen und gilt schlichtweg als unrealistisch und nicht machbar. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde durch das Bundessozialministerium ein entsprechendes Eckpunktepapier erarbeitet, welches die Schaffung einer Stiftung vorsieht, die zu gleichen Teilen von Bund und Ländern finanziert wird und Auszahlungen ab dem Sommer 2023 leisten soll. Dass dieses Eckpunktepapier aufgrund zahlreicher Ausschlusskriterien von einem Teil der betroffenen Frauen kritisch bewertet wird und Bund und Länder von diesen aufgefordert werden, die Bewertungskriterien noch mal zu überdenken, ist die eine Seite. Andererseits begrüßt ein anderer Teil der betroffenen Frauen – und ich nenne hier mal explizit die Initiativgruppe der in der DDR geschiedenen Frauen aus Ilmenau, deren Vorsitzende Frau Debertshäuser ... (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das ist nicht die Einzige!) – Ja, es mag sein, dass sie nicht die Einzige ist, aber sie hat sich aktiv mit in die Erarbeitung des Papiers eingebracht, das muss man mal sagen. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ande- re auch!) Ja, andere auch, aber gerade diese Frau hat sich maßgeblich für eine Lösung eingesetzt – über Jahre hinweg. – Dann muss man eben auch die Lebenszeit der Betroffenen im Auge haben, die natürlich eine entsprechende Rolle spielt, weil man weiß, wenn man jetzt bei diesem Thema keine Lösung findet, dann wird diese Akte dauerhaft geschlossen und es findet gar nichts statt. Und wenn Kollege Bühl hier angeführt hat, dass der Freistaat Thüringen und das Land Berlin sich einer Mitfinanzierung verweigern, was ja durch Minister Hoff klargestellt wurde, dann hat er das einer entsprechenden Pressemitteilung entnommen, das war so zu lesen. Und dass diese Aussagen dann natürlich bei Betroffenen zu Enttäuschung führen, das ist ja nachvollziehbar, weil damit natürlich auch jahrelange Gespräche und Verhandlungen infrage gestellt werden. Demzufolge ist es ja gut, wenn man hier gemeinsam an einem Strang zieht. Also ich will noch mal unterstreichen: Auch wenn dieser Härtefallfonds in vielen Fällen für viele auch nur eine Minimallösung darstellt, sollte sich die Landesregierung im Interesse von ausschließlich in den neuen Ländern betroffenen Frauen einer Lösung nicht verweigern. Was eben nicht geht, ist, dann einfach immer nur mit dem Finger auf Berlin zu zeigen: Ihr müsst. Aber wie gesagt, das ist ja geklärt, dass wir hier in der Sache wirklich auch gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Frage der Kofinanzierung stellt ja bei dem Thema auch eine gewisse Kernfrage dar. Über Nachbesserungen, Korrekturen und dergleichen wie angesprochen können wir uns oder sollten wir uns auf alle Fälle im zuständigen Ausschuss verständigen. Deshalb beantrage ich sowohl die Überweisung unseres Antrags als auch des Alternativantrags von Rot-Rot-Grün an den Sozialausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Vielen Dank, Herr Worm. Und jetzt hat sich für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Stange zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Karola Stange Die Linke

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich will gar nicht noch mal in die Historie zur Entstehung der Unrechtstatbestände einsteigen. Aber ein bisschen heuchlerisch ist das hier von allen Seiten, so empfinde ich das, (Beifall DIE LINKE) wenn alle sagen, wir sind uns einig. Dann frag ich mich doch ernsthaft, warum die Einigkeit bis heute in Berlin nicht dazu geführt hat, dass endlich eine Lösung für die DDR-geschiedenen Frauen oder die anderen noch offenen 17 Gruppen auf den Weg gebracht worden ist. Warum? (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Und es wird ja noch verrückter: Also wenn wir uns über Geld unterhalten, ob das nun 2.500 Euro oder vielleicht 5.000 Euro sind oder ob wir das mit der Grundsicherungsgrenze betrachten müssen und ob das Geld reicht und wie die Länder sich beteiligen, da sage ich immer, gucken Sie zurück in die letzten Jahrzehnte, wenn es der Wirtschaft schlecht ging. Die Pandemie will ich gar nicht nehmen, sondern die wirtschaftliche Phase 2008/2009 sozusagen, wo es der Wirtschaft schlecht ging, da wurden innerhalb weniger Wochen Milliarden zur Rettung von Banken, zur Rettung von Flugunternehmen usw. usf. freigesetzt. Da hatten wir die Gelder parat, aber bei der Gerechtigkeitsfrage, was das Thema „Rente“ anbelangt, da zicken wir bis heute rum und alle Frauen und auch Männer, (Beifall DIE LINKE, AfD, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die zuhören, denken einfach: Was ist denn mit denen los? Nichts passiert. Herr Worm, und da will ich Sie auch ein Stückchen zurückweisen. Wir haben, als Sie in der Regierung waren, als Opposition – und bei Rente werde ich ganz emotional – eine Vielzahl von Änderungs- und anderen Anträgen gestellt. Ich habe nicht einmal erlebt, dass ein Antrag aus unserer Oppositionszeit nur die Chance hatte, eventuell mit an den Ausschuss überwiesen oder aus dem Ausschuss heraus als gemeinsamer Antrag als Bundesratsinitiative verabschiedet zu werden. Nichts ist passiert, Herr Worm. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Es ist von uns kein einziger Antrag … (Zwischenruf Abg. Worm, CDU: Das können wir ja nachschauen!) Nein, hören Sie auf, das können wir nachschauen, das ist nicht passiert, Herr Worm. Sie haben zwar immer hier vorn gestanden und haben genau wie heute beklagt, dass noch nichts geklärt ist, aber ein gemeinsamer Antrag, der ist hier nicht über die Bühne gegangen. Ich hätte mich erinnert. Und eine weitere Lücke will ich gern schließen, weil, das ist mir zu einfach, dass man sagt: Na ja, da haben wir einen Einigungsvertrag vergessen. Bei den DDR-Geschiedenen auf der Internetseite – und ich will mich nicht mit fremden Federn schmücken –, da ist eindeutig formuliert: Mit der Einführung des Westrentenrechts, SGB VI, in den neuen Bundesländern beseitigte der deutsche Gesetzgeber ab 01.01.1997 den Eigentums-, Bestands- und Vertrauensschutz für all unsere Alterssicherungsansprüche. Er bewirkte damit drastische Verminderungen der Versicherungsrenten und insbesondere eine frauenspezifische Diskriminierung für uns. – Also, es ist schon bewusst passiert mit bundesrechtlichen Gesetzlichkeiten, dass genau diese Dinge, die wir heute beklagen, nicht geklärt worden sind, im Gegenteil, dass die sogar noch verschärft worden sind. Und für meine Fraktion will ich eindeutig noch mal sagen: Der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen hat meinen höchsten Respekt über die ganzen 28 Jahre, in denen die unterwegs sind. Da sind viele persönliche Schicksale geschehen. Die haben sich nicht nur bei uns Landtagsabgeordneten in den unterschiedlichen Bundesländern, sondern auch in Berlin bei den Bundestagsabgeordneten immer dafür ausgesprochen, dass es eine gemeinsame Regelung gibt. Sie haben Ideen auf den Tisch gelegt, die auch im Gesetzestext und in Anträgen meiner Fraktion im Bundestag in der 16. und 17. Legislatur auf den Weg gebracht worden sind. Aber die Einigkeit war nicht da, sonst hätten wir das nämlich heute nicht als Thema. Es wurde nicht zugestimmt. Da gab es auch schon die Idee einer eventuellen Lösung über einen Fonds. An der Stelle will ich noch mal aus einem Protokoll vorlesen, auch von der Seite der in der DDR Geschiedenen, nur damit wir es einordnen können, wenn wir uns irgendwie gemeinsam vielleicht freuen oder mit Skepsis den Fonds betrachten. Die haben geschrieben: Die Ausführungen zum Entwurf des Eckpunktepapiers führten bei allen Mitgliedern des Runden Tisches zu einer großen Enttäuschung. In der anschließenden Diskussion wurde festgestellt, dass der vorgestellte Entwurf nicht zufriedenstellend ist. Dafür haben die Gruppen in den letzten 20 Jahren nicht gearbeitet. Die vorgesehene Fondslösung mit den Erfüllungskriterien – über die haben wir bereits gesprochen – wird nicht zu einer Befriedigung beitragen. – Ja, das ist es. Ich würde mir wünschen, wenn wir in den verbleibenden Monaten einen Rentenantrag auf den Weg bringen, dass genau das drinsteht, dass wir nicht nur eine Fondslösung haben, sondern eine Insgesamtlösung für all die 17 Gruppen, nicht nur mit den Kriterien, also mindestens zehn Jahre verheiratet oder zehn Jahre berufstätig, sondern wer Unrecht erlitten hat, das muss jetzt beseitigt werden. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Bergner

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Vielen Dank, Frau Stange. Damit hat sich Ministerpräsident Ramelow zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Ministerpräsident.

Diese Rede einzeln zitieren

Bodo Ramelow

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bühl, ich hätte die Initiative der CDU ohne Wenn und Aber unterstützt, wenn Sie nicht tatsächlich angereichert wäre mit Behauptungen und Unterstellungen, die ich unfair finde. Sie haben hier angedeutet, dass außer Berlin und Thüringen kein Bundesland bereit wäre, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Das ist einfach unwahr, das ist einfach falsch! Es gab in dieser Woche eine Ost-Ministerpräsidentenkonferenz und der Beschluss war einstimmig. Sie werden sich erinnern, dass es da noch Herrn Haseloff und Kollegen Kretschmer gibt, und es ist von allen Ost-Ministerpräsidenten gemeinsam gesagt worden, wir wollen, dass eine Lösung über den Härtefallfonds ermöglicht wird, und ich habe mich dieser ausdrücklich angeschlossen. Herr Bühl, was mich ärgert, ist, ich habe mit Herrn Weiler zusammen – der gehört auch Ihrer Partei an – eine gemeinsame Presseerklärung rausgegeben, weil Herr Weiler im Deutschen Bundestag schon die Behauptung aufgestellt hat, außer Thüringen hätten sich alle bereit erklärt, ihren Beitrag zum Härtefallfonds zu leisten. Das war genauso falsch. Ich weiß gar nicht, woher so ein Kram kommt. Ich weiß nicht, warum man so etwas in einer so emotional wichtigen Angelegenheit in den Raum stellt. Denn in einem Punkt sind wir uns alle einig, alle Ministerpräsidenten Ost sagen, das Rentenunrecht für die geschiedenen Frauen – Henry Worm hat es erläutert –, dieses Unrecht muss bereinigt werden. Ich habe, als ich den Koalitionsvertrag – Herr Montag hat es angesprochen – der Großen Koalition gelesen habe, gesagt, ich bin den Ost-Vertretern der Großen Koalition dankbar, dass sie am Ende den Härtefallfonds mit in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben. Da stand nicht drin, wie er geregelt werden soll. Deswegen, Kollegin Stange, das hätte so sein können, wie sich die geschiedenen Frauen das gewünscht hätten – es hätte so sein können. Aber der Unterschied zwischen Edelstahl und Diebstahl ist, dass es sich nur so ähnlich anhört. Die jetzige Regelung, wie sie getroffen werden soll, zielt auf die Grundsicherung ab. Die geschiedenen Frauen haben bitterlich erlebt, dass der Versorgungsausgleich bei ihnen nicht gemacht worden ist, nur, weil sie zufällig in der Wendezeit und in der Nachwendezeit im falschen Beitrittsgebiet geschieden worden sind. Der gleiche Scheidungsprozess wenige Kilometer auf der Westseite hätte dieses Unrecht nicht ausgelöst. Deswegen verstehen diese Frauen auch nicht, warum ausgerechnet sie die Opfer der deutschen Einheit werden sollen, nur, weil sie zufällig an der falschen Stelle ein Scheidungsverfahren hatten und der Versorgungsausgleich für ostdeutsche Frauen in dieser Zeit nicht angewendet worden ist. Deswegen haben die Frauen – auch die in Ilmenau, ich habe ja zigmal mit denen zusammengesessen – immer wieder gesagt, wir könnten uns eine Härtefalllösung vorstellen, wenn damit ein Stück weit Gerechtigkeit auf den Weg gebracht wird und wir wissen, dass nicht das ganze Rentenrecht als Rentenüberleitungsrecht erneut aufgemacht wird. Das haben die immer gesagt, das wissen wir, also schafft eine Lösung. Ich darf Ihnen sagen, das sagt Frau Tröbs für den Verband der Zwangsausgesiedelten auch. Die würde sich nur mal wünschen, dass die ganzen Verfahren noch mal überprüft und bewertet werden würden. Dazu gibt es einen einstimmigen Bundesratsbeschluss, dass das geschehen soll. Auch diese Menschen warten auf das Stück Gerechtigkeit, weil sie sagen, durch die deutsche Einheit sind Dinge entstanden, die keiner gewollt hat. Ich unterstelle allen, die den Einigungsvertrag geschrieben haben, dass sie solch ein Unrecht gar nicht schaffen wollten. Das unterstelle ich allen. Ich sage nur, wenn man 30 Jahre später das Unrecht erkennt, dann muss man doch einen Lösungsansatz finden, (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) sowohl für Frau Tröbs und die Zwangsausgesiedelten als auch für die geschiedenen Ehefrauen. Und jetzt, Herr Bühl, warum ich ein Problem mit einem Teil Ihrer Aussagen habe. Das will ich sagen, da werde ich auch emotional, weil das unfair ist. Ich meine, ich könnte mich jetzt zurückziehen und sagen, bevor die AfD im Deutschen Bundestag war, von 2005 bis 2009, haben wir 17 Anträge gestellt, um die Rentenangleichung für diese Fallkonstellation jeweils einzeln zu reparieren. Da brauchte es nicht die AfD, um den Antrag im Bundestag zu stellen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Nur, auch da, Herr Bühl – und da kommen Sie nicht raus –, war es Ihre Partei, die nicht bereit war, darüber in die Gespräche einzutreten. Und Henry, so sehr ich mich freuen würde, wenn es gemeinsame Anträge gegeben hätte: Ich erinnere mich an eine Rede von Christine Lieberknecht hier vorn, die war eindeutig. Darüber habe ich mich sehr gefreut. Ich erinnere mich aber auch an eine Rede von Frau Bundeskanzlerin Merkel, wo sie eindeutig gesagt hat, die Dinge müssen bereinigt werden. Deswegen habe ich immer darauf gehofft, dass es eine gemeinsame Lösung gibt. Und als das in den Koalitionsvertrag kam, habe ich meine emotionale Einstellung zurückgenommen und gesagt, wenn das Stück Gerechtigkeit geschaffen wird, soll alles getan werden, damit es geschieht. Dabei bleibe ich auch. Ich weiß, ein Teil der Geschiedenen fand das nicht gut, die fanden den Weg auch falsch. Ich bin in Sachsen-Anhalt, in Halle, auf einem Neujahrsempfang gewesen, da bin ich massiv angegriffen worden, dass ich mich keinesfalls für die Härtefallreglung einsetzen soll. Also, so eindeutig ist das nicht. Und trotzdem habe ich stur gesagt, lieber eine faire und klare und überschaubare und vertretbare Lösung, die dazu führt, dass ein Stück weit, ein Stück weit Lösungen wenigstens jetzt geschaffen werden. Und jetzt, lieber Herr Bühl, kommt etwas, womit ich nicht gerechnet habe. Während die geschiedenen Frauen in die Liste aufgenommen worden sind, sind andere Fallgruppen aus der Liste zwar aufgenommen, aber wenn Sie genau ins Detail gehen, steht drin, sie sollen ausgeschlossen werden. Jetzt will ich Ihnen für zwei Fallgruppen anhand von zwei verschiedenen Lebenswegen von Frauen aus der DDR erklären, warum ich das für bitter halte. Die Geschiedene wird jetzt mit reingenommen, wird aber auf die Grundsicherung verwiesen. Die kriegt nicht den Versorgungsausgleich, die kriegt auch nicht den Hauch dessen, was möglicherweise in der Teilung mit ihrem Ehepartner hätte aufgeteilt werden müssen. Aber da alle anderen in der Gesellschaft die Grundsicherung kriegen, habe ich gesagt, ich könnte mich auf das Modell einlassen. Ich finde es nicht gut, aber da es für andere Fallkonstellationen auch gilt, werde ich mich nicht dagegen wehren. So hätte ich es auch in der Landesregierung vertreten. So haben wir es diese Woche in der Ost-MPK auch besprochen. Und jetzt kommt die mithelfende Ehefrau, also der klassische Bäckereibetrieb der DDR. Da passiert etwas, was wir in Westdeutschland gar nicht kannten. Ich komme aus dem Bäckereibetrieb, ich weiß, was es heißt, wenn die ganze Familie mitarbeitet. Aber das Institut der Mitversicherung kannten wir im Westen überhaupt nicht, also der Krankenversicherungabdeckung und die Frage der Steuerpflicht, der pauschalen Versteuerung und das Versprechen, dass die mithelfenden Familienangehörigen in die Rente später mit einbezogen werden. Dann kam die deutsche Einheit und im Einigungsvertrag steht kein Wort darüber. Und noch mal: Ich kritisiere das nicht, weil die Westdeutschen, die da mit am Tisch saßen, das gar nicht kannten, die haben das gar nicht im Blick gehabt. Und Ostdeutsche hatten in der Zeit andere Sorgen, als sich wirklich jedes Detail vornehmen zu können – Stichwort: Kirchenbaulastverträge. Vielleicht weiß dann der eine oder andere, wovon ich hier rede, dass das auch vergessen worden ist, dass wir jetzt im Osten komplett keine Kirchenbaulastverträge haben, aber im Westen ja. Das, was die DDR nicht geschafft hat, hat jetzt der Einigungsvertrag hintenrum gekillt. Also das muss man sich dann alles mal genau vorstellen. Deswegen sage ich: Die mithelfenden Familienangehörigen – und das sind in der Regel die Ehefrauen – hätten doch wenigstens in der gleichen Berechtigung drin sein müssen. Und darüber habe ich mit Albert Weiler gesprochen und in meiner gemeinsamen Presseerklärung mit ihm steht: Wenn keine Fallkonstellation ausgeschlossen wird, werde ich den Antrag aktiv mit unterstützen. Als wir jetzt in der MPK-Ost darüber geredet haben, kam auf einmal der klare Hinweis, es wird keine Nachbesserung der Liste geben. Das heißt, die mithelfenden Familienangehörigen sind wieder außen vor. Das ist mein Problem, dass ich sage: Wir versprechen den Geschiedenen, dass wir eine Lösung schaffen und dann sagen Sie am Ende, das Land soll auch noch mitbezahlen. Dazu sag ich auch gleich was. Daran würde es am Ende gar nicht scheitern, ich sage das ausdrücklich. Aber das Problem, dass eine andere Fallkonstellation, die denselben Lebensweg in der DDR hat, die am selben Einigungsvertrag das Unrecht erlebt, dieses Unrecht nicht aufgehoben bekommt, das halte ich für ein Riesenproblem. (Beifall SPD) Damit waren alle Ost-Ministerpräsidenten einer Meinung, und zwar egal, ob von CDU oder SPD oder Linke. Alle gemeinsam haben gesagt: Das geht so nicht. Deswegen haben wir einen positiven Beschluss gefasst, Herr Bühl. Und deswegen fand ich Ihre Bemerkung eben sehr unpassend, dass zwei Länder sich weigern würden. Wir haben den Beschluss so abgeändert, dass er immer noch positiv zu lesen ist, dass wir den Härtefallfonds wollen. Aber wir haben jeden Bezug auf Ausschluss von Gruppen und jede Bedingung rausgenommen, damit wir nicht der Kommission in Berlin die Arbeit noch mehr erschweren. Herr Krückels hat an all den Verhandlungen mit Herrn Schmachtenberg im Detail mitgewirkt, alle Versuche, es immer wieder zu thematisieren. Ich habe Herrn Weiler gebeten, dass er seine Kraft mit dafür einsetzt, dass wir solche Fallgruppen nicht neu produzieren. Wenn Sie glauben, dass wir bei den Geschiedenen dafür ein grünes Licht kriegen, aber bei den mithelfenden Ehefrauen die Katastrophe auslösen und dass das der Preis dafür ist, dann schaffen wir neue Bitternis. Das war der Grund, warum ich gesagt habe, ich will darüber nicht parteipolitisch reden. Ich habe gar keine Lust, darüber parteipolitisch zu reden. Ich habe auch keine Lust, darüber zu reden, wer es zum ersten Mal im Bundestag, im Landtag oder sonst wo thematisiert hat. Ich bin da bei Ihnen und bei Herrn Worm und auch bei der AfD: Es braucht eine Lösung. Alle, die sich hier geäußert haben, sagen: Es braucht eine Lösung. Aber wenn die Lösung, die im Moment auf dem Tisch ist, dazu führt, dass einzelne Gruppen von den 17 komplett ausgeschlossen sind, haben wir kein Stück an Gerechtigkeit, die da erhofft wird, geschaffen, sondern organisieren neues Leid. Deswegen will ich jetzt, Herr Bühl, gar nicht über Lückeprofessoren reden und ich will gar nicht über Sportler reden – denn da lohnt es sich auch noch mal, nur den Verlauf eines Sportlers anzugucken, der beim Ministerium für Staatssicherheit oder bei der NVA seinen Arbeitsvertrag hatte und den, der als Sportler studiert hat, genauso Leistungsträger des Leistungssports der DDR war und jetzt seine Studienzeit nicht anerkannt kriegt. Der eine hat sie und der andere hat sie nicht. Das sage ich mit Bewusstsein auch mit dem Parteibuch, das ich habe, dass das alles so nicht geht, dass dieser Teil nicht den Lösungsansatz findet. Und noch mal: Ich bin bereit, für das Land Thüringen zu sagen, wir werden uns an der Finanzierung auch dann beteiligen müssen, wenn es eine gemeinsame Lösung gibt. Aber bei dieser Lösung dürfen nicht einzelne Gruppen ausgeschlossen oder gegeneinander ausgespielt werden. Eine Bemerkung, lieber Herr Bühl, will ich noch machen und das ärgert mich dann wirklich, wenn Sie das hier so reinrufen. Als die jüdischen Zuwanderer mit in den Härtefallfonds aufgenommen worden sind, war völlig klar, dafür müssen die Westbundesländer einstehen. Die haben alle ausdrücklich geschrieben, die Westbundesländer, und zwar ausdrücklich auch Herr Söder und Bayern: keinen Cent. Warum ich mir dann hier anhören muss, dass wir nicht mitmachen wollten, das finde ich nicht fair. Deswegen habe ich mich jetzt noch mal gemeldet, um noch mal deutlich zu machen: Wir sind an einer Lösung interessiert, an einer Lösung, die den Frauen hilft. Wir sind an einer Lösung interessiert, die das Thema beendet, die Ruhe im 31. Jahr, endlich Ruhe für die Menschen schafft, die bis heute darunter leiden und nicht verstehen können, warum die Politik es nach 31 Jahren nicht schafft, eine Gleichbehandlung herzustellen. Ich glaube, dieser Anspruch der Gleichbehandlung, der ist berechtigt. Jetzt meine letzte Bemerkung zum Bezahlen: Meine Finanzministerin, hinter der will ich mich jetzt gar nicht verstecken, denn die macht im Moment den härtesten Job bei uns in der Regierung und wird noch viel harte Arbeit vor sich haben. Aber eines habe ich von ihr gelernt, denn da war sie vorher auch Sozialministerin und hat mich an der Stelle immer getriezt, hat gesagt: Mach die Augen auf, mach die Ohren auf, wenn es um das AAÜG geht, also das Rentenanpassungsüberleitungsgesetz. Da mag einer sagen: Was redet der denn jetzt da? Das bezahlen wir ganz aus, alle Ostländer bezahlen das. Jetzt für Sie nur mal der Gedankengang zum Mitüberlegen: Ich habe immer gesagt, wenn aus dem AAÜG diejenigen des öffentlichen Sektors der DDR bezahlt werden würden, die klassischerweise Lan ­ des- oder Kommunalarbeit gemacht haben, dann werden wir dafür einstehen müssen, weil im Beamtenrecht die Pensionslast oder – „Last“ soll ich nicht sagen, da werde ich vom tbb immer kritisiert – das Pensionsgeld wenigstens von denen bezahlt werden muss, für die der Dienst geleistet worden ist. Das halte ich auch für legitim. Aber dass wir im AAÜG alle Bediensteten und alle öffentlichen Ser ­ viceleistungen des Ostens übergeholfen gekriegt haben, und zwar alle neuen Bundesländer, ein ­ schließlich der Dinge, die im Westen immer beim Bund landen würden, das hat immer dazu geführt, dass meine Finanzministerin gesagt hat: Wenn es mal einen neuen Länderfinanzausgleich gibt, dann sieh mal zu, ob du die AAÜG komplett loswirst. Und das war so ein bisschen Bauernfängerei vor, sagen wir mal, 28 Jahren, als man gesagt hat, die neuen Länder sollen das alleine bezahlen, weil, es wäre eine überschaubare Gruppe von Menschen aus dem öffentlichen Bereich, der Kostenanteil wäre auch nicht so hoch wie im Westen, weil es im Os ­ ten ja s viel im öffentlichen Bereich nicht gege o ­ ben hätte, wie es im Westen zu dem Zeitpunkt schon gegeben hat, und dann nehmt ihr die ande ­ ren, die aus Bundesaufgaben vergleichbaren, die nehmt ihr mit dazu. Und dann hat es ein Gerichts ­ verfahren nach dem anderen gegeben, ein BGHUrteil und ein Verfassungsgerichtsurteil nach dem anderen und die Kosten sind immer weiter nach oben gegangen. Und dann haben wir als MPK-Ost – das weiß ich, denn da war ich Vorsitzender der MPK Ost – noch mal einstimmig beschlossen: Der Bund soll zu 100 Prozent die Kosten alleine übernehmen. Wir hätten jetzt 28 Jahre bezahlt. Jetzt wäre es an der Zeit, diesen Teil mal auf die Seite zu schieben, auf der Leistung auch hätte erbracht werden müssen. Dann habe ich zur Bundeskanzlerin gesagt, ich wäre ja auch bereit, wenn wir nur rausrechnen würden, wenn wir wenigstens spitz rausrechnen würden, wie viel AAÜG-Kosten zahlen wir für Aufgaben von Menschen, die weder etwas Kommunales noch etwas Landesspezifisches gemacht haben, also bundesspezifische Aufgaben, zum Beispiel Militär oder vergleichbare Geschichten. Wenn das rausgerechnet worden wäre, hätten wir uns auf den Prozess eingelassen, aber die Bereitschaft gab es auch nicht. Und jetzt dreht man auf einmal den Härtefallfonds – und da, Herr Montag, war ich für Ihre Bemerkung dankbar. Jetzt kommt die Große Koalition und merkt kurz vor der Bundestagswahl, da muss was geschehen. Und jetzt spielt der eine den anderen aus. Ich habe das Gefühl, die SPD tut da im Moment eine ganze Menge, um Bewegung reinzukriegen; ich will da niemanden in Schutz nehmen und niemanden loben. Ich habe nur das Gefühl: Wenn es dann ganz hapert, dann kommt die CDU und zeigt mit dem Finger auf Thüringen, weil da einer mit einem Parteibuch der Linken ist. Und das ist mir zu einfach. (Beifall DIE LINKE) Also, wenn mein Parteibuch die Verantwortung dafür übernehmen könnte, dann würde ich ja sagen: Okay, trage ich weg. Wenn es denn den Geschiedenen helfen würde, würde ich es auch wegtragen, das würde ich geduldig aushalten. Aber was nicht geht, ist, dass wir die AAÜG-Kosten alleine behalten und jetzt den anderen Fonds auch zugeordnet bekommen. Und das Schlimmste ist, dass ein Teil der Fallgruppen, die ich gerade angesprochen habe – ich habe nur zwei angesprochen –, komplett außen vor ist. Am bittersten sind für mich die mithelfenden Familienangehörigen. Denn das verstehe ich überhaupt nicht, dass man denen nicht wenigstens dann auch die Grundsicherung zubilligt, wenigstens aufnehmen in den Katalog und wenigstens bis zur Grundsicherung denen auch das Gleiche zu ermöglichen. (Beifall DIE LINKE) Wenn wir das erreichen würden und dann am Ende die Frage vom Bund käme: Wir errichten jetzt die Stiftung, wie machen wir es mit der Einzahlerei? Und wir im Gegenzug noch mal sagen: Was machen wir jetzt mit den anderen Rentenkosten, die schon bei ostdeutschen Ländern liegen? Dann bin ich gern bereit, mich in dieses Vermittlungsgeschäft auch einzulassen. Aber das haben wir in aller Deutlichkeit in der MPK-Ost der Bundesregierung signalisiert. Wir sind verhandlungsbereit, wir sind gesprächsbereit. Das habe ich ausdrücklich Albert Weiler gesagt, und zwar genauso, wie ich es jetzt hier vorgetragen habe. Ich werde mich nicht dagegenstellen. Ich finde, der Versorgungsausgleich wäre wichtiger, also das Anwenden der Rentenformel wäre eigentlich gerechter und richtiger, aber ich werde es nicht bestreiten, wenn wenigstens die Grundsicherung für alle ermöglicht wird, die komplett ohne Zahlungen sind. Deswegen würde das einen Fortschritt bedeuten. Es würde von mir kein Lob bekommen, dass ich sage, damit ist die Ungerechtigkeit weg – das ist aber meine persönliche Bemerkung, das sage ich jetzt ausdrücklich nicht für die Landesregierung –, aber ich würde den Mund halten und sagen, lasst uns gemeinsam die Verantwortung tragen, weil alle die Frauen durch diese Prozesse der deutschen Einheit, und zwar durch diese Prozesse, nicht durch eigenes Versagen, nicht durch eigene Schuld, sondern nur durch diese Prozesse, dass Dinge nicht gesehen worden sind, in diese Lage gekommen sind. Und noch einmal: Ich werfe das niemandem vor, ich werfe nur jemandem vor, 28 Jahre später die Versäumnisse nicht zu sehen. Das ist mein Werben dafür und in diesem Sinne sind alle neuen Länder bereit, ihre Verantwortung zu übernehmen und eine Lösung zu schaffen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Madeleine Henfling

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch die längere Redezeit der Landesregierung ergeben sich jetzt noch viele Minuten für die Fraktionen. Wünscht jemand aus den Fraktionen noch einmal das Wort? Dann würde ich jetzt in die Abstimmung gehen. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung gewünscht. Gab es noch weitere Überweisungswünsche? Das sehe ich nicht. Dann würden wir jetzt zum Antrag der Fraktion der CDU abstimmen. Wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Ich gehe davon aus, dass der auch an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen werden soll. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch dieser Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen und ich würde die Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen kurz nach vorn bitten. Ich bitte jetzt noch mal ein bisschen um Ruhe. Wir haben noch 14 Minuten bis zur nächsten Lüftungspause und rufen jetzt – wie wir gerade übereingekommen sind – noch den Tagesordnungspunkt Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3300 ERSTE BERATUNG auf. Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Die Landesregierung verzichtet. Dann würde ich jetzt in die Aussprache eintreten und zunächst hat Abgeordneter Müller das Wort, wenn er möchte. Er möchte nicht. Dann hat sich Abgeordneter Kießling für die AfD-Fraktion gemeldet gehabt – auch da wird verzichtet. Und Kollege Montag verzichtet auch auf seinen Redebeitrag. Gibt es denn einen Antrag auf Ausschussüberweisung? An den Haushaltsausschuss? (Zwischenruf Abg. Baum, FDP: Ja!) Okay, wunderbar. Dann würden wir darüber abstimmen. Wer diesen Gesetzesentwurf in der Drucksache 7/3300 an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf überwiesen. Und ich würde sagen, dass wir, bevor wir jetzt noch eine Lüftungspause einrichten, den Feierabend und das Wochenende einläuten. Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende.

Diese Rede einzeln zitieren