Beate Meißner
Fragestunde
Förderung der Barrierefreiheit in Thüringen Mit dem Beschluss des von der Fraktion der CDU vorgelegten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2020 wurden maßgebliche Verbesserungen der Barrierefreiheit durch den Landtag beschlossen. Mit dem Landeshaushalt für das Jahr 2021 wurde das Gesetz auch finanziell untersetzt (Haushaltstitel 01 07 893 01). Nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für Eltern mit Kindern, Schwangere oder Senioren ist die Herstellung von Barrierefreiheit eine zentrale Bedingung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen wurden durch die Landesregierung ergriffen, um die Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2020 voranzutreiben? 2. Wer ist für Antragsverfahren und Beratung für Anträge auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit (Haushaltstitel 01 07 893 01) zuständig? 3. Ab welchem Zeitpunkt können Anträge auf Zuschüsse für Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit (Haushaltstitel 01 07 893 01) gestellt werden, für die im Haushalt auf Initiative der Fraktion der CDU im Thüringer Landtag 520.000 Euro bereitgestellt werden? 4. Welche Änderungen auf Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Thüringen wurden durch die Zentrale Überwachungsstelle digitale Barrierefreiheit beim Thüringer Finanzministerium bisher angeregt?
