Andreas Schubert
Fragestunde
Noch eine Nachfrage. Sie wundern sich vielleicht, warum wir so intensiv jetzt zu diesem Punkt zwei Mündliche Anfragen bemüht haben. Wir haben uns vor Ort bemüht, in unserer Kommune mit der Verwaltung eine Satzungsergänzung vorzunehmen, die rechtssicher die Anzahl der Wahlplakatstandorte begrenzt. Im Ergebnis einer vorgeschlagenen Berechnungsformel ist man in der Kommune zu dem Ergebnis gekommen, dass sich zum Beispiel für meine Partei die Anzahl der Wahlplakate noch erhöhen würde zu dem, was wir selber freiwillig bei der letzten Wahl sozusagen eingesetzt haben. Da haben wir uns gesagt, das kann ja wohl nicht die einzige Möglichkeit oder Antwort auf eine Begrenzung von Wahlwerbestandorten in einer Kommune sein. Wenn es darüber einen kommunalpolitischen Konsens gibt, haben Sie ausgeführt, ist Satzungsrecht möglicherweise dann entsprechend anzupassen. Deswegen meine ganz konkrete Frage, Frau Staatssekretärin: Wer wäre denn der beratende Ansprechpartner, der ganz konkret auch der Kommunalverwaltung ...
