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Heike Werner

04.06.2021 Sitzungen 7/49

Fragestunde

Da beziehen wir uns auf eine Richtlinie des Robert Koch-Instituts. Meines Erachtens kann man es auf der Seite auch nachlesen, aber ich würde den Link auch noch mal dem Protokoll zur Verfügung stellen. In dem wird klar gesagt, dass die Antikörpertests nicht ausreichend sind, um darzustellen, dass beispielsweise eine vielleicht unbemerkt durchgemachte Erkrankung festgestellt werden kann. Das liegt daran, dass zum Teil bei manchen gar keine Antikörper gebildet werden und es zum anderen auch Menschen gibt, die auf andere SARS-Erkrankungen Antikörper gebildet haben und hier keine Unterscheidung getroffen werden kann. Es gibt noch kein Verfahren, das eineindeutig sagen kann, dass die gebildeten Antikörper tatsächlich auf die SARS-CoV-2-Erkrankung zurückzuführen sind. Solange das noch nicht vorliegt, können wir das leider – wir haben sehr viele Anfragen – den vielleicht Genesenen ohne PCR-Nachweis oder denjenigen, die im Nachhinein vielleicht davon ausgehen, dass sie erkrankt gewesen sind und dann über einen Antikörpertest einen Nachweis haben wollen, derzeit auch nicht in dem Maße anerkennen.

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