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René Aust

AfD 04.06.2021 Sitzungen 7/49

Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die deutsche Einheit zu organisieren und rechtlich zu bewältigen, war eine einmalige historische Aufgabe. Nicht verwunderlich also, dass im Nachgang dieses historischen Ereignisses viele Ungerechtigkeiten offenbar wurden, beispielsweise wenn es um die DDR Zusatzrenten von Eisenbahnern, Balletttän‑ zern, Postlern, Bergleuten usw. geht. Ihnen wurden nach kurzer Zeit zusätzliche Ansprüche gekürzt oder gar ganz gestrichen und so die Anerkennung für ihre Lebensleistung aberkannt. Insgesamt betreffen bzw. betrafen diese Ungerechtigkeiten etwa 1,3 Millionen Menschen. Betroffen sind eben auch – und damit beschäftigen sich die vorliegenden Anträge – etwa 150.000 in der DDR geschiedene Frauen. Worin liegt die Ungerechtigkeit bei ihnen? Ich möchte die Gelegenheit nutzen und den Verein der nach DDR-Gesetzen geschiedenen Frauen zitieren, um es mit ihren Worten zu sagen und ihnen hier eine Stimme zu geben: „Nach geltendem Recht der BRD finden für [nach DDR-Gesetzen geschiedene Frauen] weder die besonderen Regelungen für Frauen in der DDR noch Regelungen der Bundesrepublik Deutschland für Geschiedene (kein Versorgungsausgleich, keine Geschiedenen- und Witwenrente) Berücksichtigung. Bei den Vorteilen, die Frauen beim Erwerb von Rentenanwartschaften in der DDR hatten, waren sie nicht auf einen Versorgungsausgleich angewiesen. In dem Rentenrecht der BRD war und ist das anders. [Solche Vorteile speziell für Frauen gibt es nicht.] Den geschiedenen [Frauen] steht [deshalb] ein angemessener finanzieller Ausgleich zu, [denn durch diese Regelungen sind insbesondere geschiedene Frauen in den neuen Bundesländern hinsichtlich der Versorgungssituation] wesentlich schlechter gestellt als Frauen in den alten Bundesländern, da sie z. B. von dem Teilhaben an den Rentenanwartschaften des früheren Ehemanns vom Gesetzgeber ausgeschlossen wurden.“ Und daher fordern sie konsequent: Ziel ist, die Bundesregierung zur Anerkennung der Lebensleistung für die in der DDR geschiedenen Frauen mit Nachteilsausgleich für die Familienarbeit mit einem angemessenen finanziellen Beitrag auf die Rente analog der Bewertung der westdeutschen geschiedenen Frauen zu bewegen. Dazu könnte eine Regelung außerhalb des geltenden Rentenrechts getroffen werden, welche aus Steuermitteln zu bezahlen wäre. Es geht den Frauen also um zwei Aspekte: Anerkennung ihrer Lebensleistung und Gleichbehandlung. Und beides haben diese Frauen auch verdient. (Beifall AfD) Genau deshalb ist der vorliegende Antrag der CDU auch ganz besonders zynisch, denn es ist ja gerade die CDU, die diesen Frauen seit drei Jahrzehnten die Anerkennung ihrer Lebensleistung und eben dieser Gleichbehandlung verweigert. Von den vergangenen gut 30 Jahren regierte die CDU im Bund 23 Jahre, in Thüringen etwa 25 Jahre. In dieser Zeit wurde den Damen immer wieder versprochen, sich der Problematik anzunehmen, zuallererst mit einem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags vom 21. Juni 1991, in dem es heißt: „Mit dem Renten-Überleitungsgesetz werden bis einschließlich des Jahres 1996 solche Elemente des bisherigen Rentenrechts der neuen Bundesländer […] geschützt, die vor allem Frauen zugute kommen. […] Die Zeit bis zum Auslaufen dieser Bestandsschutzregelungen muß nun genutzt werden, die Alterssicherung der Frauen in der leistungsbezogenen Rentenversicherung zu verbessern. Eine solche Reform der Alterssicherung von Frauen soll vor allem a) die Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung der Pflege verbessern und dabei die Tatsache berücksichtigen, daß Familienarbeit oft auch gleichzeitig mit der Erwerbsarbeit geleistet wird, b) eigenständige Anwartschaften der Frauen ausbauen, und c) einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Altersarmut leisten. Das Gesamtkonzept soll bis zum Jahresbeginn 1997 verwirklicht werden […].“ Es gab unter der bis 1998 regierenden CDU- und FDP-Koalition aber keine Reform und trotzdem wurde der Bestands- und Eigentumsschutz dieser Frauen ab 1997 aufgehoben. Wenn sich die CDU also heute mit dem vorliegenden Antrag hier als Kümmerer aufspielt, darf schon auch daran erinnert werden, dass Sie von der CDU für diese Ungerechtigkeiten überhaupt erst verantwortlich sind. (Beifall AfD) Damit nicht genug. Im Jahre 2011 zogen die Frauen vor den UN-Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen und bekamen mit ihrer Beschwerde recht. Auch dies wurde von der damals regierenden CDU-/FDP-Regierung ignoriert. Und obwohl der UN-Ausschuss bereits 2017 die CDU-geführte Bundesregierung sogar ausdrücklich dazu aufforderte, ein Entschädigungssystem einzurichten, tat sich für die Betroffenen herzlich wenig. Und nun also dieser CDU-Antrag, der ganz besonderes interessant ist, wenn man ihn sich näher ansieht. Er heißt „Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden“. Beim Lesen des Antrags, wozu Sie die Landesregierung auffordern, hatte ich das Gefühl, dass ich das schon mal irgendwo gelesen habe. Und in der Tat gab es am 17. Oktober 2019 im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Einführung eben eines solchen Fonds. Inhalt war folgende Forderung: einen Fonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einzuführen und damit auch die Probleme der in der DDR geschiedenen Frauen zu lösen – also mehr oder weniger das, wozu Sie hier und heute die Landesregierung auffordern, das zu unterstützen. Raten Sie mal, wie die Thüringer CDU-Abgeordneten abgestimmt haben? Alle CDU-Abgeordneten aus Thüringen haben genau gegen diesen Antrag gestimmt. (Beifall AfD) Und wissen Sie, warum? Weil der Antrag von der AfD gestellt wurde. Mit anderen Worten: Erst schaffen Sie die Ungerechtigkeiten gegenüber den geschiedenen Frauen in der DDR, dann ignorieren Sie das Problem 30 Jahre lang, dann stellen Sie die eigenen politischen Befindlichkeiten über die Interessen dieser Frauen und dann stellen Sie sich mit diesem vollgemalten Antrag hierhin und spielen die Kümmerer. Das ist der Gipfel der Heuchelei. (Beifall AfD) Glücklicherweise aber befinden wir uns als AfD im Gegensatz zur CDU nicht in der Gefangenschaft linksgrüner Sprachverwirrung und lassen uns nicht in unserer Überzeugung beeinflussen. Uns ist es egal, ob die Anträge von uns abgeschrieben sind oder wer einen Antrag stellt, uns ist es ein Anliegen, dass den geschiedenen Frauen der DDR Gerechtigkeit widerfährt, ihre Lebensleistung anerkannt wird und sie eine Gleichbehandlung erhalten. (Beifall AfD) Darum stimmen wir dem Antrag und der Ausschussüberweisung zu, ebenso wie dem Antrag der rot-rot-grünen Fraktionen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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