Andreas Schubert
Fragestunde
Möglichkeiten der rechtskonformen Begrenzung von Wahlplakaten Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Debatte zum Stellenwert des Umweltschutzes möchten Parteien und Kandidierende den Wahlkampf auf mehr Nachhaltigkeit ausrichten. Ein Instrument dafür ist die Verringerung der Anzahl der eingesetzten Wahlplakate. In einigen Kommunen – zum Beispiel Ilmenau, Wachsenburg und Stadtilm – ist die Begrenzung bereits vorgenommen worden. Die Mündliche Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der verschiedenen Aspekte des Wettbewerbs zwischen den Parteien bzw. Wählervereinigungen, wie erzielte Wahlergebnisse und Gleichbehandlung der Antretenden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aspekte müssen beachtet werden, um rechtssicher die Zahl der Wahlplakate begrenzen zu können? 2. Welche Unterschiede können dabei möglicherweise für einzelne Parteien bzw. Wählervereinigungen, zum Beispiel anhand der Wahlergebnisse, festgelegt werden? 3. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung eine Mindestzahl von Wahlplakaten, die Parteien bzw. Wählervereinigungen zugestanden werden müssten (Mindestuntergrenze)?
