Dirk Bergner
Gesetz zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, ehe ich es vergesse, ich beantrage natürlich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und bedanke mich auch für die sachliche Debatte. Frau Kollegin Henfling, touché, ich gebe das zu, so ein Fehler kann offensichtlich sogar passieren, wenn man ganztags arbeitet.
(Beifall CDU)
Also die Neufassung wird mit dem richtigen Datum kommen. Entschuldigung, dass das durchgerutscht ist. Herr Korschewsky hat gestern, glaube ich, sinngemäß gesagt, dass Rot-Rot-Grün an dem Thema dranbleibt und sachliche und inhaltliche Lösungen sucht und findet und dass Sie an Themen insgesamt dranbleiben – irgendwie sinngemäß war das so. Auch wenn es lange dauert, lösen Sie die Aufgaben. Insofern kann das eine interessante Debatte werden, denn vor fast acht Jahren stand ich für die Freien Demokraten schon einmal hier vorn zu diesem Thema, nämlich „Polizeiliche Eingriffsbefugnisse“, an dieser Stelle. Damals, als noch Union und SPD regierten, damals, als Linke und Grüne noch mit uns gemeinsam gegen das Polizeigesetz debattierten, und damals, als wir, Grüne und Linke ebenso der Meinung waren, dass in diesem Gesetz der Polizei zu viele und vor allem zu unklare – darum geht es – Befugnisse eingeräumt werden. Und deswegen, Herr Mühlmann, möchte ich darauf erwidern – aber das können wir im Ausschuss dann noch intensiver –: Es geht hier nicht darum, Polizei wüst einzugrenzen, es geht darum, klare Rahmenbedingungen zu setzen. Auch wenn es mal einem zugutekommen könnte, der Ihnen vielleicht nicht so in den Kram passt, sind uns Bürgerrechte auf jeden Fall wichtig, und zwar völlig unabhängig davon, wer welcher politischen Couleur davon betroffen ist. Wir brauchen klare Regeln, die einerseits der Polizei einen Rahmen setzen, indem sie weiß, dass sie dort sicher agieren kann, und andererseits aber eben auch Bürgerrechte sichern. Das ist auch unser Markenzeichen. Wenn ich an die Debatte vor acht Jahren erinnern darf: Kollegin Renner – jetzt im Bundestag – kritisierte seinerzeit, dass allein der fehlende Schutz des Kernbereichs und der Berufsgeheimnisträger ausreichend ist, um an der Verfassungsmäßigkeit zu zweifeln. Sie haben auch gesagt, dass schwere Grundrechtseingriffe auf der Grundlage von Mutmaßungen oder Verdächtigungen ermöglicht werden sollen. Zwischenzeitlich sind allerdings schon ein paar Jahre durch, in denen Sie an der Regierung sind, meine Damen und Herren der Linken, um genau zu sein, sieben Jahre. Ich will es mal so sagen: Was seitdem nicht passiert ist, ist, eben die massiven Grundrechtseingriffe, unerträglichen Regelungen für Polizeibefugnisse angepasst zu haben. Das sollten wir tatsächlich vielleicht ähnlich kollegial, wie das vorher gelungen ist, versuchen, miteinander zu diskutieren und anzugreifen. Herr Adams – damals noch Mitglied des Hohen Hauses – hatte Verständnis für die Abwägung zwischen polizeilichen Befugnissen und Schutz des Kernbereichs gefordert. Auch er fand die möglichen Eingriffe in den Kernbereich unerträglich und nannte sie verfassungswidrig. Er kritisierte so wie wir auch, dass dreimal das Beichtgeheimnis gebrochen werde. Ich zitiere den Kommentar von Herrn Adams damals zu den Eingriffsbefugnissen: „Nichts ist sicher“ hatten Sie damals formuliert. Und das war auch so. Zwischenzeitlich sind allerdings auch Sie von den Grünen ein paar Jahre in der Regierung und deswegen, denke ich, müsste es möglich sein, dass wir in die fachliche Debatte einsteigen und tatsächlich in der Sache vorwärtskommen. Wir Freien Demokraten waren bekanntlich zwischendrin nicht in der Lage, weiter an dem Thema zu arbeiten, aber wir tun es jetzt und hier und heute und ich freue mich auf eine inhaltlich fundierte und gegenseitig respektvolle Debatte mit dem Ziel, ein Polizeiaufgabengesetz in Thüringen zu erreichen, das den Polizistinnen und Polizisten klarere Rahmenbedingungen gibt, als es jetzt der Fall ist – sie sind unserer Auffassung nach zu oft auch einer gewissen Unsicherheit ausgesetzt –, und das auf der anderen Seite auch Bürgerrechte stärkt und für eine liberale Ordnung in Thüringen weiter einen guten Beitrag leistet. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall FDP)
