Christoph Zippel
b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich will mich in meiner Rede zunächst einmal doch auf den Inhalt dieser Vorlage konzentrieren, denn da gibt es doch einiges, zu dem es was zu sagen gibt. Die AfD-Fraktion schlägt vor, die Koppelung der Abgeordnetenentschädigung an die Einkommens- und Preisentwicklung im Freistaat abzuschaffen. Das aktuell hierfür durchgeführte Anpassungsverfahren ist praktisch so ausgestaltet, dass das Landesamt für Statistik der Landtagspräsidentin die für die Anpassung maßgebenden Entwicklungsraten mitteilt, diese unterrichtet danach den Landtag in einer Drucksache und die Öffentlichkeit im Gesetz- und Verordnungsblatt hierüber sowie über die sich daraus ergebenden Veränderungen der Grund- und Aufwandsentschädigung – ein formaler Prozess, wie er hier auch schon von Vorrednerinnen und rednern dargestellt wurde. ‑ Durch diesen Prozess wird die jeweils aktuelle Entschädigungshöhe für alle Bürgerinnen und Bürger nachlesbar, transparent, übersichtlich und es wird nichts verschleiert. Das geschilderte Verfahren hat sich darüber hinaus als praktikabel erwiesen und bewährt. Es dient dem Zweck, eine sachgerechte und transparente Anpassung der Abgeordnetenentschädigung im Freistaat zu gewährleisten. Die AfD-Fraktion behauptet in ihrem Gesetzentwurf nun genau das Gegenteil. Bevor ich mich mit dieser Behauptung auseinandersetze, muss ich ein paar Worte zur offensichtlichen Absicht der AfD loswerden. Auch unter Geltung der Verfassungsbestimmung zur Anpassung nach Entwicklungsraten kann jede Fraktion Gesetzentwürfe zur Änderung des Abgeordnetengesetzes einbringen, um geringere Ausgangswerte festzulegen, auf deren Grundlage die jährliche Entwicklung stattfindet. Sofern also irgendeiner Fraktion die Höhe der Entschädigungsleistungen aufgrund der Entwicklung in den letzten Jahren nicht mehr sachgerecht vorkäme, könnte sie auf diesem Weg zu einer Reduzierung der Beträge gelangen. Ein Abschaffen der jährlichen Veränderungen anhand der Entwicklungsraten ist hierzu gar nicht notwendig. Im Gegensatz zu einer Verfassungsänderung wäre hierfür keine Zweidrittelmehrheit nötig. Dieses Vorgehen hätte demnach höhere Aussicht auf Erfolg und ist gleichermaßen geeignet, eine Diskussion im Landtag über die Entschädigungshöhe anzuregen. Würde es der AfD-Fraktion also tatsächlich um das von ihr vorgeschobene Ziel gehen, hätte sie diesen Weg wählen können, aber der AfD geht es freilich nicht um die Sache, es geht nur um Getöse.
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
FDP) Das zeigt sich auch daran, dass nach ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes letztlich dort genau die Beträge festgeschrieben werden sollen, die bei der Erarbeitung des Entwurfs zuletzt bekannt gegeben waren. Ist das nicht zugleich der ehrlichste Beleg dafür, dass das geltende Anpassungsverfahren über viele Jahre hinweg zu sachgerechten Ergebnissen geführt haben muss? Liebe AfD, also mal Butter bei die Fische: Empfinden Sie die Entschädigungsleistungen als zu hoch oder als angebracht? Ihre Aussagen und die Dinge, die Sie niedergeschrieben haben, widersprechen sich dort. Übrigens, nur etwa zehn Monate nach der Verabschiedung der Verfassung wurde erstmals eine Initiative – und das war heute schon Thema – der PDS-Fraktion eingebracht, um die Indexregelung abzuschaffen. Derartige Initiativen wurden mehrfach erfolglos wiederholt. Dass solche Bestrebungen nicht mehrheitsfähig sind, liegt an den vielen guten Gründen, die für eine Beibehaltung der Indexierung sprechen.
(Beifall CDU)
Dabei macht es keinen Unterschied, ob das unsachliche Theaterspiel zu deren Abschaffung nun von links oder auch rechts geführt wird. Das Anpassungsverfahren ist vor allem keine Einbahnstraße – das haben wir auch schon gehört, wir haben die Entwicklung dieses Mal im Bundestag –, es gilt eben auch bei negativer Einkommens- und Preisentwicklung. Genau das ist der Vorzug dieser Verfassungsregelung. Wenn wir, wie von Ihnen geplant, die jährliche Anpassung abschaffen und die Beträge aus 2020 im Abgeordnetengesetz verankern, wäre das Ergebnis, dass diese, solange keine Gesetzesänderung erfolgt, unverändert gleich bleiben, auch wenn das Volk wegen einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung in der Zukunft weniger Einkommen zur Verfügung hat. Gerade vor solchen Fehlentwicklungen schützt aber eben auch eine Veränderung anhand der Einkommens- und Preisentwicklung. Dass Sie, liebe AfD, von einer quasi automatischen jährlichen Erhöhung schreiben, ist im Übrigen nicht nur falsch, Sie reden damit auch die Leistung der Menschen in diesem Land nieder, deren Verdienst es ist, dass die Einkommen in den letzten Jahren gestiegen sind. Diese Aussage ist respektlos und lässt jegliche Wertschätzung gegenüber den Anstrengungen und Leistungen der Thüringerinnen und Thüringer vermissen. Mit der deutschlandweiten Einführung des allgemeinen, freien, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrechts begann ein Prozess der Entwicklung eines neuen Verständnisses des Abgeordnetenmandats, an dessen Ende heute das Leitbild eines vom Staat besoldeten Berufsabgeordneten steht. In den Verfassungsberatungen in Thüringen war der Status des Landtagsabgeordneten als der eines voll alimentierten Berufsabgeordneten von Beginn an bis heute nahezu unbestritten. Nach Artikel 54 Abs. 1 Satz 2 kann auf den Entschädigungsanspruch auch nicht verzichtet werden. All diese Entwicklungen wurden von den wichtigen Funktionen, welche die verfassungsrechtliche Entschädigungsgarantie erfüllt, angetrieben. Sie stützt die Unabhängigkeit des Abgeordneten und die damit verbundene Freiheit des Mandats. Sie dient der Freiheit und Gleichheit der Kandidatur, sie fördert die Repräsentativität des Parlaments. Um die besonderen Vorzüge der an den Entwicklungsraten orientierten Anpassungen deutlicher zu machen, lohnt sich ein Blick auf den Entstehungshintergrund des Artikels 54 Abs. 2 unserer Verfassung. Der erste Thüringer Landtagspräsident Gottfried Müller sprach über die Gesetzgebungsverfahren in Diätenangelegenheiten sehr treffend von „Fluch, in eigener Sache entscheiden zu müssen“ und vom „bösen Schein der Selbstbedienung“. Als Lösung hatte er die spezielle Thüringer Indexregelung entwickelt. Thüringen war damit Vorreiter. Viele andere Länder sind diesem Beispiel mit verschiedensten Ausprägungen dann gefolgt. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat schon vor vielen Jahren die Rechtmäßigkeit der Indexierung bestätigt. Hiernach habe der Thüringer Landtag für die Indexregelung aufgrund seiner Verfassungsautonomie die Regelungskompetenz. Das Verfahren sei im Übrigen auch transparent und stehe nicht im Widerspruch zum Demokratieprinzip. Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erging einstimmig. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, Sie rügen in Ihrem Gesetzentwurf fehlende Nachvollziehbarkeit. Hinreichende Nachvollziehbarkeit wurde der Indexierung aber längst verfassungsrechtlich bescheinigt. Mit Blick auf Ihre Aktuelle Stunde zur Maskenentscheidung im vorletzten Plenum müssen Sie sich nun die Frage gefallen lassen, ob Ihre dem Urteil des Verfassungsgerichts zuwiderlaufende Aussage nun als Ausdruck Ihrer – ich formuliere es mit Ihren Worten – „Geringachtung der Justiz angesichts unbequemer Gerichtsentscheidungen und Respektlosigkeit gegenüber der richterlichen Unabhängigkeit“ verstanden werden soll. Sie behaupten in Ihrem Gesetzentwurf ferner, dass das Parlament durch die verfassungsrechtliche Indexklausel von seiner Pflicht enthoben würde, Rechenschaft für Erhöhungen der Diäten vor der Öffentlichkeit abzulegen. Sie verkennen dabei aber, dass bereits viel früher, nämlich schon mit der Entscheidung für diese Verfassungsbestimmungen und dem im Abgeordnetengesetz festgeschriebenen Ausgangswert, die rechenschaftspflichtige Entscheidung getroffen worden ist. Es handelt sich dabei um eine nachvollziehbare Entscheidung für ein bestimmtes Verhältnis, das aufrechterhalten werden soll. Unter dem Blickwinkel des Demokratieprinzips ist zudem von Belang, dass Artikel 54 Abs. 2 für die gesamte Thüringer Verfassung in ihrer Ursprungsform durch Volksentscheid bestätigt wurde. Letztverbindlich hat sich damit also direkt das Volk für die Anpassung der Entschädigung anhand der Einkommens- und Preisentwicklung entschieden – wie wir das auch schon von der Kollegin gehört haben. Man kann bei den jährlichen Anpassungen demzufolge nicht ernsthaft von echten Entscheidungen der Abgeordneten in eigener Sache sprechen. Die Anpassung erfolgt allein auf Grundlage objektiver Kriterien, deren Heranziehen längst in öffentlicher Debatte durch den Verfassungsgeber und direkt durch das Volk entschieden worden ist. Und genau diese Regelung will die AfD nun abschaffen, weil sie ihrer Meinung nach nicht hinreichend dem Öffentlichkeitsgebot entspricht. Das ergibt natürlich keinen Sinn, es ist aber auch nicht weiter schlimm, denn wie ich vorhin schon anschaulich dargelegt habe, geht es der AfD eben keineswegs wirklich um Transparenz. Schon 1993 erkannte Prof. Huber in seinem Aufsatz „Gedanken zur Verfassung des Freistaats Thüringen“ – ich zitiere –: Die Vorschrift verhindert im Hinblick auf die persönlichen Bezüge der Abgeordneten die weitere Auseinanderentwicklung zwischen dem allgemeinen Einkommensniveau und jenem der Abgeordneten. Sie entzieht der sprichwörtlichen Parteien- und Staatsverdrossenheit damit einen ihrer wichtigsten Kristallisationspunkte. – Da sich die AfD von der Staatsverdrossenheit und Unzufriedenheit der Menschen nährt, überrascht es natürlich wenig, dass sie diese wichtige Verfassungsbestimmung abschaffen will. Es gibt ein bezeichnendes Wort für das, was Sie hier treiben – und Sie haben es wieder sehr anschaulich in Ihrer Choreografie dargestellt, Herr Höcke –, das lautet Populismus. Demgegenüber bedeutet eine Koppelung an die Einkommensentwicklung eine wirkliche Bindung an das Volk. Geht es der Bevölkerung finanziell schlechter, spürt das auch der Abgeordnete in seiner eigenen Brieftasche. Auf diese Weise stellt die Indexklausel zugleich sicher, dass die Entschädigung angemessen ist. Angemessenheit setzt schon dem Wortlaut nach voraus, dass die Höhe der Entschädigung in Bezug auf etwas anderes gemessen wird. Jedenfalls fällt mir für das Einkommen eines Volksvertreters bei Weitem kein besserer Maßstab als das allgemeine Einkommen des Volkes ein. Abgeordneter wird man nicht des Geldes wegen. Man wird es, weil man etwas verändern möchte,
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Da habe ich
einen anderen Eindruck!) um seine Wähler zu vertreten, die Lebensbedingungen in unserem Freistaat zu verbessern, weil man Verantwortung übernehmen will, weil man für seine Themen brennt und weil man dazu bereit ist, sich leidenschaftlich für die besten Lösungen einzusetzen. Das ist mein Anspruch und das ist der Anspruch der CDU und vieler anderer hier im Haus. Statt dauernd über meine/unsere eigene Diät zu diskutieren, bringen wir lieber Regelungen auf den Weg, die unseren Bürgerinnen und Bürgern auch wirklich nützen. Das ist wichtiger, als sich ständig mit sich selbst zu beschäftigen. Thüringen steckt bei der Pandemie-Bekämpfung immer noch in einer schwierigen Lage. Die Thüringer Schüler haben zu kämpfen. Viele Unternehmer bangen wegen der monatelangen Schließung um ihre wirtschaftliche Existenz. Währenddessen will die AfD über die Höhe der Entschädigungsleistung für Abgeordnete diskutieren und – das haben auch einiger Vorredner schon dargestellt und ich muss es auch noch mal betonen – sie reitet hier mal wieder einen Angriff auf die parlamentarische Demokratie.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Ihre Einbringung, Herr Höcke, und auch Ihre Rede haben gezeigt, dass Sie einfach nur eins wollen: einen weiteren Angriff auf die Parteiendemokratie. Und Ihre Aussage, Parteiendemokratie sei nichts anderes als eine historische Tragödie, hat dafür gesorgt, dass Sie klipp und klar gesagt haben, was der Hintergrund Ihrer gesamten Vorhaben ist: Sie wollen schlichtweg die Demokratie schwächen.
(Beifall FDP)
Dass das kein Geheimnis ist, zeigt Ihre fraktionsinterne Kommunikation, wenn Herr Möller aus der zweiten Reihe dann sagt: Wozu machen wir das denn hier? und selber antwortet: Nicht, um die zu überzeugen, sondern für den Wahlkampf. Ich muss Ihnen sagen, das zeigt nur wieder, Herr Höcke, dass Sie hier nichts anderes abgezogen haben als eine Choreografie vor Ihrer willfährigen Klatschgruppe und um neue Facebook-Fotos zu produzieren. Herzlichen Dank, wir werden diesen Prozess so nicht mitgehen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP)
