Schenk
Fragestunde
Wenn Sie eine Satzung geändert haben und da auf dem Weg der Erstellung noch Beratung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Kommunalaufsichten wenden. Sollte da natürlich keine Klärung herbeigeführt werden, wenn sie gegebenenfalls auf die bestehenden Prozesse hinspielen, ist natürlich das Landesverwaltungsamt dann zu adressieren.
