Laura Wahl
Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Aust, ich muss sagen, da haben Sie ein schönes copy and paste von der Homepage des Vereins von in der DDR geschiedenen Frauen betrieben. Es zeigt wohl nur, dass Sie sich, bevor dieser Tagesordnungspunkt heute gesetzt worden ist, nicht so wirklich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt hatten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Ich habe doch
gesagt, es wurde abgeschrieben!) Aber ich will auch gern noch mal auf Herrn Bühl eingehen. Es wurde schon gesagt, seit 30 Jahren ist Ihre Partei im Bund an der Macht. Auch seit vier Jahren wird in der Großen Koalition regiert. Ich muss sagen, dass nun wenige Monate wirklich vor Ende dieser Wahlperiode ein Eckpunktepapier vorgelegt wurde. Das ist wohl wirklich eher dem Wahlkampf geschuldet, deswegen, Herr Bühl, muss ich schon noch mal sagen, Ihre Krokodilstränen helfen leider den geschiedenen Frauen auch nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Denn dass es bisher keine erfolgreichen Initiativen gab, das ist der Grund, warum wir heute, mehr als 30 Jahre nach dem 3. Oktober 1990, eine bis heute nicht ausgeräumte Ungerechtigkeit zu debattieren haben. Aus diesem Grund legen wir als rot-rot-grüne Fraktionen auch einen eigenen Antrag zum Thema „30 Jahre DDR-Rentenüberleitung“ vor, weil die finanzielle und rechtliche Benachteiligung endlich beendet, berechtigte Ansprüche anerkannt und angemessene Entschädigungen gezahlt werden müssen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Auch wenn das eben keine Länder-, sondern vordergründig Bundessache ist, so leben doch in Thüringen noch – muss ich sagen – Frauen und Männer, die schon viel zu lange auf eine Lösung warten, die diesen jahrzehntelangen Konflikt befrieden kann. Bis heute fehlt eben auch ein staatliches Entschädigungsmodell für die Gruppe von Frauen, die sich in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik scheiden ließen. Die durch die Wiedervereinigung grundlegend veränderten Rentenansprüche offenbaren eine Gesetzeslücke. Denn die in der DDR bzw. vor 1992 geschiedenen Frauen sind von den Rentenanwartschaften ihrer Männer ausgeschlossen. Das Ergebnis sind verminderte Versicherungsrenten für diese Menschen, aber sie stellen auch eine deutliche frauenspezifische Diskriminierung dar. Viele von ihnen sind nun besonders von Altersarmut betroffen. Die monetäre Anerkennung ihrer Lebensbeschäftigungszeit ist der Gerechtigkeit und der Wiedergutmachung geschuldet und darf nicht länger aufgeschoben werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Mit diesem Ausschluss geht eben auch der Ausschluss der Anerkennung ihrer Familienarbeit einher. Diese Lebensleistung wird rentenrechtlich einfach nicht anerkannt und damit auch nicht, dass es eben auch in der DDR gar nicht so wenige Menschen gab, die sich die Entscheidung durch wen, wann und wo sie ihre Kinder betreuen lassen möchten, haben abnehmen lassen. Dennoch gab es in der DDR Frauen, die wegen ihrer Kinder ihre Erwerbsarbeit unterbrochen oder deutlich eingeschränkt haben – auch nach einer Scheidung. Diese Frauen haben damals schon erhebliche Einschränkungen in Kauf genommen. Dass Frauen für ihre Kinder oder andere innerfamiliäre Aufgaben die eigene Berufstätigkeit einschränken, passte zwar nicht ins Traumbild der Funktionäre vom DDR-Sozialismus, passierte aber gar nicht so selten. Bündnis 90/Die Grünen fordern auf Bundesebene schon jahrelang, dass für diese Frauen schnellstmöglich eine Regelung in Anlehnung an den Versorgungsausgleich eingeführt wird. Auch der Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau der Vereinten Nationen beanstandete in seinem Staatenbericht schon 2017, dass ein staatliches Entschädigungsmodell fehlt, um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung zu gewähren. Der Ausschuss forderte also schon vor vier Jahren, ein solches einzurichten und die Renten von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik geschiedenen Frauen zu ergänzen. Der Koalitionsvertrag von 2017 zwischen CDU, CSU und SPD wirbt damit, eine Einigung auf diesen sogenannten Härtefallfonds für verschiedene Berufs- und Personengruppen erzielen zu wollen, zu denen auch die in der DDR geschiedenen Frauen gehören sollen. Aktuell liegt ein Härtefallvorschlag auf dem Tisch. Fakt ist also, wir brauchen eine Sonderlösung außerhalb des Rentenrechts und so ist wohl auch die Idee des Härtefallfonds entstanden. Ob das nun Härtefallfond, Gerechtigkeitsfonds oder Entschädigungsleistung genannt wird, das Gespräch mit den Bundesländern über die Ausgestaltung und die Höhe wurde wieder in Gang gebracht. Ein Eckpunktepapier hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt erarbeitet, aber leider muss man sagen, dass dieses auch viele neue Fragen aufwirft, die Gefahr neuer Ungerechtigkeiten birgt und daher wirklich nicht mehr als ein erster Schritt in die richtige Richtung sein kann. Und daher, so muss auch die verhaltene Reaktion unserer Landesregierung eingeordnet werden, müssen die jetzt im Papier vorliegenden Kriterien für eine Auszahlung der Entschädigungszahlungen noch korrigiert und auch die Lebensrealitäten der Personen- und Berufsgruppen berücksichtigt werden. Es bleibt nur zu hoffen, dass dieses Projekt der Großen Koalition in Berlin noch in dieser Legislaturperiode gestemmt werden kann. Eine Einigung sollte eine schnelle und unbürokratische Lösung im Gegensatz zu einer Neuaushandlung des Rentenüberleitungsgesetzes darstellen. Am besten und schnellsten funktioniert das, wenn ein Ausgleich in Anlehnung an den Versorgungsausgleich eingeführt wird. Das ist verfassungsrechtlich unproblematisch und der Verwaltungsaufwand gering. Ich kann daher für meine Fraktion versprechen, dass wir dranbleiben werden, uns im Bund und im Land weiter für eine transparente, unkomplizierte und vor allem schnelle Lösung einzusetzen. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die weitere Debatte zu diesem Thema im Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
