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Daniel Reinhardt

Die Linke 04.06.2021 Sitzungen 7/49

Fragestunde

Möglichkeiten der rechtskonformen Begrenzung von Wahlwerbestandorten Mit Blick auf die anstehenden Wahltermine gibt es in Thüringer Kommunen Überlegungen, Wahlwerbung zu reglementieren. In einigen Kommunen – zum Beispiel Ilmenau, Wachsenburg und Stadtilm – ist die Begrenzung bereits vorgenommen worden. Die Mündliche Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der verschiedenen Aspekte des Wettbewerbs zwischen den Parteien bzw. Wählervereinigungen, wie erzielte Wahlergebnisse und Gleichbehandlung der Antretenden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aspekte müssen beachtet werden, um rechtssicher die Zahl der Wahlwerbestandorte sowohl in kreisfreien als auch in kreisangehörigen Kommunen zu begrenzen? 2. Gibt es dazu außer dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1974, Aktenzeichen VII C 42.72, weitere Rechtsprechung? 3. Wie können Satzungen so ausgestaltet werden, dass sie dauerhaft, auch bei Veränderungen von Wahlergebnissen, angewandt werden können?

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