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Janine Merz

SPD 04.06.2021 Sitzungen 7/49

Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, nachdem nun maßgeblich die Bildungspolitiker hier vorn zum Gesetzentwurf der CDU gesprochen haben, müssen wir noch mal ein bisschen Salz in die Wunde streuen, auch der Fachbereich „Haushalt“ will mal seinen Senf dazugeben. Ich stelle wirklich grundsätzlich vorweg, dass natürlich die Aufgabe der Lehramtsausbildung eine enorm wichtige ist, die niemand infrage stellt und die wir natürlich auch in den entsprechenden Ausschüssen mit bewerten müssen. Ich möchte aber anschließen an Frau Kollegin Baum und wirklich das Besoldungsrecht mehr in den Mittelpunkt schieben, denn man kann auch ein bisschen sagen: täglich grüßt das Murmeltier. Es ist nämlich noch nicht allzu lange her, dass wir im Zusammenhang mit dem Landeshaushalt für das Jahr 2021 relativ schnell eine Änderung des Besoldungsgesetzes beschlossen haben. Ich kann das Ansinnen der Fachpolitiker verstehen, dass man sich Verbesserungen für Beamtinnen und Beamte, für die Lehrerschaft und für die Polizei wünscht und auch viele fachliche Gesichtspunkte zum Tragen kommen. Da gibt es sehr viele Gründe, das immer wieder zu diskutieren und das wollen wir auch tun. Aber mir kommt es manchmal so vor, als ob zeitnah vor potenziellen oder vor sicheren Neuwahlen manche doch aus dem Auge und aus dem Blick verlieren, dass dieses Besoldungsgesetz eben – wie Frau Baum schon sagte – ein Gesamtsystem ist, nämlich ein Gesamtsystem der Bezahlung für alle Beamtinnen und Beamten. Und diese ständigen Eingriffe zugunsten einzelner Beamtengruppen – und hier ist es völlig egal, über welche Gruppe wir reden – können eben auch zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Beamtenschaft führen und verstärken zunehmend die Unwucht, die dadurch entsteht. In diesem Fall geht es also um den Bildungsbereich. Eingeführt werden soll wieder eine Zulage für Fachleiter in der Ausbildung für Lehramtsanwärter – eben genau jene Zulage, die im Dezember erst abgeschafft wurde, weil die CDU sonst dem Landeshaushalt nicht zustimmen wollte. Die Begründung damals: Die Zulage muss weg, weil ein Beförderungsamt viel attraktiver ist. Und nun, keine sechs Monate später nach Einführung des Beförderungsamts, soll jetzt doch wieder eine Zulage eingeführt werden und alles wieder ganz anders sein. Plötzlich ist die Zulage doch Anerkennung genug. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, problematisch ist, dass dieser Vorschlag das Dienst-, Beamten- und Besoldungsrecht teilweise etwas ad absurdum führt. Mit der zuletzt beschlossenen Einführung des Beförderungsamtes des Fachleiters musste nach den Grundsätzen der Dienstpostenbewertung eine sogenannte Prägung des Amtes in zeitlicher und fachlicher Hinsicht erfolgen. Schließlich kann nicht einfach nach Gusto befördert werden. Es braucht klare, belegbare Kriterien, wenn man nicht Konkurrentenklagen am laufenden Band haben will. Voraussetzung für die Beförderung zum Fachleiter ist unter anderem eine mindest hälftige Verwendung und die Betreuung von acht Lehramtsanwärtern. Der jetzt vorgelegte Vorschlag der CDU sieht – vereinfacht gesagt – vor, dass alle, die die Beförderungskriterien nicht erfüllen, einfach eine Zulage bekommen können, vollkommen unabhängig von den weiteren Mindestvoraussetzungen. Eine Differenzierung mit Blick auf den Arbeitsaufwand wird nicht vorgenommen. Ein Ausbilder, der einen Lehramtsanwärter betreut, erhält den gleichen Bonus wie seine Kollegen, die drei, sechs oder auch sieben Referendare begleiten, ganz abgesehen von den Kollegen, die für ihre Beförderung entsprechende Bedingungen erfüllen müssen. Ich halte es für schlicht nicht zielführend, das sehenden Auges so ins Gesetz zu schreiben. Noch im Dezember bestand Einvernehmen, dass ein Lehrer mit nur 20-prozentiger Fachleitertätigkeit aufgrund der fehlenden entsprechenden Prägung des Dienstpostens nicht befördert werden kann. Nicht einmal ein halbes Jahr hat diese Absprache im Gesetz aufseiten der CDU gehalten. Es war Ihnen von vornherein bekannt, dass es dann keine Zulage mehr gibt und nicht jeder einfach höhergruppiert werden kann. Jetzt stellen Sie fest, dass es nicht funktioniert. Wir wollen einfach dazu beitragen, dass wir es aber auch nicht verschlimmbessern, und in den Ausschüssen entsprechend ausführlich dazu beraten. Ich hatte eingangs bereits angesprochen, dass viele Änderungen im Besoldungsrecht meist ein ehrbares Ziel verfolgen, leider aber viel zu oft aus einseitigem fachlichen Blickwinkel verfolgt werden. Das hat leider oft Ungleichbehandlungen innerhalb der Beamtenschaft zur Folge und es ist uns deshalb wichtig, das richtige Augenmaß bei Besoldungsänderungen walten zu lassen.

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