Birger Gröning
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Präsident. Kategorisierung bei Covid-19-Todesfällen Sterbefälle, bei denen ein Zusammenhang mit der COVID-19-Krankheit besteht oder vermutet wird, werden oft ausgewiesen als „an oder mit Corona“ Verstorbene. In ihrer Antwort auf meine Nachfrage stellte die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in der 44. Sitzung des Landtags am 23. April dieses Jahres fest, dass es sich bei der Kategorisierung von Personen, die „an oder mit“ einer Krankheit gestorben seien, nicht um eine „neue“ Kategorisierung handele. Vielmehr, so die Ministerin, würde „beispielsweise“ bei Influenza „genauso vorgegangen“. Ich frage somit die Landesregierung: 1. Seit wann genau wird von welchen Institutionen im Zusammenhang mit Influenza-Todesfällen in Statistiken nach „an oder mit“ Influenza verstorbenen Personen unterschieden? 2. Mit welcher Begründung wird diese Unterscheidung im Zusammenhang mit Influenza von wem nach Kenntnis der Landesregierung benutzt? 3. Wie wird in Thüringen festgestellt, ob eine Person „an“ Influenza oder „mit“ Influenza verstorben ist? Und letztens 4. Wurden und werden in Thüringen Obduktionen an an lnfluenza Verstorbenen vorgenommen, um zu ermitteln, ob diese Personen „an“ bzw. „mit“ Influenza verstarben? Diese Frage habe ich mittlerweile schon zweimal gestellt und sie wurde bis jetzt nicht beantwortet. Vielen Dank für die Beantwortung.
