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Heike Werner

04.06.2021 Sitzungen 7/49

Fragestunde

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist in der Zuständigkeit des Thüringer Landtags und nicht mehr der Thüringer Landesregierung. Insofern kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Sie müssten sich an Ihre Landtagsverwaltung wenden.

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