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Robert Sesselmann

AfD 04.06.2021 Sitzungen 7/49

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und zur Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen, Frau Präsidentin, die Thüringer Feuerwehren sind das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes in den Gemeinden und Städten unseres Freistaats und im ganzen Land. Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren gewährleisten einen elementaren Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, wenn nicht die Sicherheit der Bevölkerung vor Feuer und anderen Gefahren. Dabei steigen die Anforderungen an die Brandschützer mit der Zunahme der Anzahl von gefährlichen Baustoffen, die mitunter unkontrollierbar unter Freisetzung von gefährlichen Schadstoffen verbrennen und teilweise nicht löschbar sind. Da sind neben einer guten Ausrüstung, einer Einsatzzuweisung, einer Feuerwehrrente, weitere Anreize für die gefährliche und freiwillige Arbeit zu schaffen. Eine hervorragende Ausrüstung und Ausstattung sowie optimale Übungs- und Einsatzbedingungen sind nur die eine Seite der Medaille. Lassen Sie uns nicht nur die Verfassung ändern, dort das Ehrenamt implementieren, sondern Nägel mit Köpfen machen. Aus diesem Grund werben wir als AfDFraktion dafür, die ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilung freiwilliger Feuerwehren mit einem entsprechenden Erlass zu unterstützen, nämlich Kommunalabgaben hier erlassen zu können. (Beifall AfD) Es geht um Kindergartenbeiträge, es geht um Benutzungsgebühren für Einrichtungen, die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und sonstige Punkte. Deshalb haben wir einen Vorschlag unterbreitet, nämlich die Änderung des § 15 Abs. 1 Nr. 5 a vorgesehen, dass die Mitgliedschaft in einer Einsatzabteilung einer freiwilligen Feuerwehr ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen als atypischer Ausnahmefall hier ein sachlicher Erlassgrund im Sinne des § 227 der Abgabenordnung vorzusehen ist. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir brauchen eine rechtssichere Möglichkeit, dass Gemeinden durch Satzungsrecht oder Verwaltungsakt hier entsprechende Kommunalabgaben erlassen können und dafür werben wir. Deshalb haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht und greifen des Weiteren die aus den letzten Debatten hier vorgebrachten Punkte, insbesondere bei der Frage des Härtefallausgleichs, auf. Das ist einer der nächsten Punkte. Herr Staatssekretär Götze hat es angesprochen. Wir brauchen eine Ermächtigungsgrundlage, um einen entsprechenden Härtefallausgleich vorzunehmen, nämlich die Ermächtigungsgrundlage, damit Härtefälle durch den Wegfall der Straßenausbaubeiträge vermieden werden können – das betrifft die Beitragszahler von Straßenausbaubeiträgen, bei denen die sachliche Beitragspflicht im Zeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2018 entstanden ist –, und um entsprechende Ungerechtigkeiten durch eine Stichtagsregelung, die zum 01.01.2019 hier eingetreten ist, auszugleichen. Kurz zum wesentlichen Inhalt der Vorschrift: 20 Millionen Euro hat das Land bis 2024 für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Wir brauchen eine unabhängige Kommission, möglichst angesiedelt im Innenministerium, die durch Verwaltungsakt über diese Härtefallfragen entscheidet. Es gibt zur Einhaltung der Rechtssicherheit begrenzte Antragsfristen, nämlich vom 01.09.2021 bis 31.12.2022. In diesem Zeitraum muss ein solcher Antrag gestellt werden. Antragsbefugt sind die Personen, die Bescheide jenseits von 2.000 Euro erhalten haben – darüber lässt sich sicher im Ausschuss befinden, da kann man sicher in der Höhe noch das eine oder andere Argument beifügen oder diskutieren. Wenn das zu versteuernde Einkommen bei einem Einzelantragsteller höher als 50.000 Euro ist, macht das den Antrag unzulässig. Bei zusammenveranlagten Ehe- und Lebenspartnern gibt es eine Freigrenze von 100.000 Euro. Also alle Personen, die darunter verdienen, können diesen Härtefallausgleich entsprechend in Anspruch nehmen. Meine Damen und Herren, damit geht der Übergang der Ersatzerstattungsansprüche der Gemeinde auf das Land im Falle einer positiven Verbescheidung einher. Ich freue mich, wenn es zu einer Ausschussüberweisung kommt, denn dieser Aspekt ist wichtig.

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