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Heike Werner

04.06.2021 Sitzungen 7/49

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich im Namen der Landesregierung wie folgt beantworten und würde die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantworten. Der Landesregierung liegen keine Angaben zur Anzahl durchgeführter Tests bei einzelnen SARSCoV-2-Fällen vor. Solche Daten sind nicht Gegenstand der Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz und werden auch nicht im Rahmen der wöchentlichen Laborabfragen erfasst. Grundsätzlich sind Verlaufskontrollen üblich, sodass infizierte Personen oft mehrfach während sowie zum Ende der Absonderungszeit getestet werden. Da SARSCoV-2-Fälle namentlich gemeldet werden, ist eine eindeutige Zuordnung der Testergebnisse in jedem Fall möglich, sodass wiederholt positive Ergebnisse nicht in die Statistik eingehen und auch nicht zur Inzidenzberechnung herangezogen werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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