Henry Worm
Härtefallfonds zur Abmilderung von Härten in der Rentenüberleitung einführen – finanzielle und rechtliche Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen beenden
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir legen heute mit unserem Antrag in der Sache „Härtefallfonds für die zu DDR-Zeiten geschiedenen Frauen“ einen Antrag zu einem Thema vor, mit welchem sich der Thüringer Landtag schon seit Jahren beschäftigt, nicht, weil es ein Thema wäre, bei welchem die Zuständigkeit und die Verantwortung originär dem Thüringer Landtag oder dem Freistaat zuzuordnen wäre, dem ist mitnichten so. Deswegen greifen auch solche Aussagen wie „Sie hatten 30 Jahre Zeit“ oder nach Verantwortlichkeit ins Leere, weil wir als CDU-Fraktion in diesem Haus von Beginn an, als dieses Thema auf dem Tableau stand, jegliche Initiative unterstützt und mit vorangetrieben haben. Das waren Anträge damals von den Linken, das waren Anträge von uns und das ist auch nachsehbar. Aus meiner Sicht gab es und gibt es in diesem Haus bei dieser Frage große Einigkeit, was die Frage betrifft, diese Problematik nun endlich oder irgendwann zeitnah einer Lösung zuzuführen. Bekanntermaßen wurden mit dem Rentenüberleitungsgesetz nach der Wiedervereinigung verschiedene Berufsgruppen, wie eben auch die der zu DDR-Zeiten Geschiedenen, nicht geregelt. Das heißt, Frauen, die bis zum 1. Januar 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschieden wurden, erhalten eben keinen Versorgungsausgleich für die Ehejahre und auch keine Geschiedenen-Hinterbliebenenrente wie eben Frauen in den alten Bundesländern. Das ist schlichtweg eine unzulängliche Anerkennung von Lebensleistungen durch die entsprechend verantwortliche Politik und wird von den Betroffenen selbstverständlich und nachvollziehbarerweise als höchst ungerecht empfunden. Deshalb machen auch seit Jahren betroffene Frauen in den neuen Bundesländern auf diese Situation aufmerksam, sie organisieren sich in entsprechenden Frauengruppen, veranstalten entsprechende Ausstellungen, um über die Problematik zu informieren und suchen das Gespräch mit den Vertretern aus Bund und Land. Hier ist positiv festzustellen, dass eben auch unter maßgeblicher Beteiligung von Abgeordneten aus Thüringen und Sachsen schließlich im letzten Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene eine Einigung auf einen sogenannten Härtefallfonds erzielt werden konnte. Jetzt brauchen wir nicht um die Sache herumzureden: Dieser geplante Fonds, meine sehr geehrten Damen und Herren, stellt sicher auf der einen Seite für viele Betroffene eine Minimallösung dar, da verschiedene Berufsgruppen gar nicht berücksichtigt werden und auch die Auszahlungshürden als relativ hoch angesehen werden. Andererseits stellt dieser Fonds eine zeitnahe und vor allem eine machbare Lösung in Aussicht. Eine Neuaushandlung des Rentenüberleitungsgesetzes als eventuelle Alternative, die da ja auch immer mal wieder ins Gespräch gebracht wird, wird von den maßgeblichen Stellen im Bund gar nicht in Betracht gezogen und gilt schlichtweg als unrealistisch und nicht machbar. Zur Umsetzung des Vorhabens wurde durch das Bundessozialministerium ein entsprechendes Eckpunktepapier erarbeitet, welches die Schaffung einer Stiftung vorsieht, die zu gleichen Teilen von Bund und Ländern finanziert wird und Auszahlungen ab dem Sommer 2023 leisten soll. Dass dieses Eckpunktepapier aufgrund zahlreicher Ausschlusskriterien von einem Teil der betroffenen Frauen kritisch bewertet wird und Bund und Länder von diesen aufgefordert werden, die Bewertungskriterien noch mal zu überdenken, ist die eine Seite. Andererseits begrüßt ein anderer Teil der betroffenen Frauen – und ich nenne hier mal explizit die Initiativgruppe der in der DDR geschiedenen Frauen aus Ilmenau, deren Vorsitzende Frau Debertshäuser ...
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Das
ist nicht die Einzige!) – Ja, es mag sein, dass sie nicht die Einzige ist, aber sie hat sich aktiv mit in die Erarbeitung des Papiers eingebracht, das muss man mal sagen.
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Ande-
re auch!) Ja, andere auch, aber gerade diese Frau hat sich maßgeblich für eine Lösung eingesetzt – über Jahre hinweg. – Dann muss man eben auch die Lebenszeit der Betroffenen im Auge haben, die natürlich eine entsprechende Rolle spielt, weil man weiß, wenn man jetzt bei diesem Thema keine Lösung findet, dann wird diese Akte dauerhaft geschlossen und es findet gar nichts statt. Und wenn Kollege Bühl hier angeführt hat, dass der Freistaat Thüringen und das Land Berlin sich einer Mitfinanzierung verweigern, was ja durch Minister Hoff klargestellt wurde, dann hat er das einer entsprechenden Pressemitteilung entnommen, das war so zu lesen. Und dass diese Aussagen dann natürlich bei Betroffenen zu Enttäuschung führen, das ist ja nachvollziehbar, weil damit natürlich auch jahrelange Gespräche und Verhandlungen infrage gestellt werden. Demzufolge ist es ja gut, wenn man hier gemeinsam an einem Strang zieht. Also ich will noch mal unterstreichen: Auch wenn dieser Härtefallfonds in vielen Fällen für viele auch nur eine Minimallösung darstellt, sollte sich die Landesregierung im Interesse von ausschließlich in den neuen Ländern betroffenen Frauen einer Lösung nicht verweigern. Was eben nicht geht, ist, dann einfach immer nur mit dem Finger auf Berlin zu zeigen: Ihr müsst. Aber wie gesagt, das ist ja geklärt, dass wir hier in der Sache wirklich auch gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Frage der Kofinanzierung stellt ja bei dem Thema auch eine gewisse Kernfrage dar. Über Nachbesserungen, Korrekturen und dergleichen wie angesprochen können wir uns oder sollten wir uns auf alle Fälle im zuständigen Ausschuss verständigen. Deshalb beantrage ich sowohl die Überweisung unseres Antrags als auch des Alternativantrags von Rot-Rot-Grün an den Sozialausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
