Franziska Baum
b) Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Festsetzung der Abgeordnetenbezüge für das Jahr 2021
Sehr geehrte Frau Präsidentin, guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
(Zwischenruf aus dem Hause)
Na ja, man muss ein bisschen tief durchatmen nach einer solchen Vorstellung hier.
(Unruhe AfD)
Das war zumindest schon mal eine gute Klarstellung von einigen Sachen, auf die ich jetzt hier verzichten kann. Ich war ja verwundert, Herr Höcke, dass Sie überhaupt am Ende noch zu dem Gesetzentwurf sprechen, den Sie hier vorgelegt haben.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Liebe Thüringerinnen und Thüringer, ich würde mal ganz kurz mit einer Art Mär aufräumen wollen. Es gibt keine automatische Diätenerhöhung.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Eben!)
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Was in Artikel 54 Abs. 2 festgelegt ist, ist, dass es eine jährliche Veränderung der Entschädigung für die Abgeordneten gibt und dass die sich daran orientiert, wie es diesem Land geht,
(Beifall CDU, FDP)
nämlich auf Grundlage und Maßgabe der allgemeinen Einkommensentwicklung. Im Abgeordnetengesetz – das hat Frau Kollegin Abgeordnete RotheBeinlich auch schon ausgeführt – ist genau festgelegt, wie das dann ablaufen soll. Man kann sicher herzlich darüber diskutieren, ob der Index, der dem zugrunde gelegt ist, der richtige ist. Man kann auch darüber diskutieren, ob es vielleicht noch eine zusätzliche Kommission braucht, die das bewertet. Da gibt es in anderen Bundesländern ganz andere Verfahren. Aber was das Verfahren auf jeden Fall ausmacht, ist, dass es erstens objektiv ist, so objektiv wie es sein kann, indem die Abgeordneten nicht selbst entscheiden, was sie am Ende des Monats auf dem Konto haben.
(Beifall SPD, FDP)
Zweitens, weil Sie vorhin von Volkssouveränität sprachen: Dieses Verfahren ist vom höchsten Souverän legitimiert, nämlich in einem Volksentscheid von 1994. Ich weiß nicht, warum Sie sich dann jetzt hier hinstellen und sagen,
(Beifall SPD, FDP)
dass wir hier über einen Selbstbedienungsladen sprechen würden. Was Sie machen, ist, Sie streichen die Veränderungsklausel und setzen – und das ist eigentlich ganz spannend – die Diäten auf den jetzigen Stand fest. Interessant! Damit gehen Sie eigentlich nicht gegen die Erhöhung vor, sondern Sie gehen, wenn man Ihren eigenen Begründungen Glauben schenkt, gegen eine Absenkung vor, weil möglicherweise damit zu rechnen ist, dass es diesem Land nach der Corona-Pandemie ein bisschen schlechter geht.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, FDP) Und das ist frech, um es mal gelinde zu formulieren.
(Beifall SPD)
Sie machen keine konkreten Vorschläge zu einem anderen Verfahren, Sie setzen das hier auf den Betrag von jetzt fest. Man hätte natürlich auch gleich den Gesetzentwurf vom letzten Mal nehmen können und hätte es dann auf den Betrag festsetzen können. Das wäre auch eine Variante gewesen. Es lässt sich herzlich diskutieren, wie die Abgeordnetendiäten festgelegt werden. Da gibt es auch von der FDP-Fraktion und von den FDP-Fraktionen anderer Landesparlamente Vorschläge. Der Vorschlag, den Sie jetzt hier gebracht haben, hilft nicht, niemandem, und zeigt uns eigentlich nur, was Sie vorhaben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Um Wahlkampf, genau, darum geht es Ihnen!)
(Beifall FDP)
