Heike Werner
Fragestunde
Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten möchte ich für die Landesregierung wie folgt beantworten: Zu Frage 1: In den vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Berichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza zur jeweiligen Saison erfolgt seit der Saison 2010/2011 eine Darstellung der Todesfälle, die nach IfSG im Rahmen der Influenzaüberwachung gemeldet werden. Todesfälle durch Influenza wurden damals nur dann übermittelt, wenn diese labordiagnostisch bestätigt waren und Influenza direkt oder indirekt als Todesursache dokumentiert wurde. In den Saisons 2011/2012 und 2012/2013 wurden dann neben den klinisch labordiagnostisch bestätigten auch klinisch-epidemiologisch bestätigte Todesfälle mit einer Influenza-Infektion aufgeführt, das heißt, dass hier ein Kontakt im bestätigten Fall war, aber kein Labornachweis. Seit der Influenza-Saison 2013/2014 werden nur noch labordiagnostisch bestätigte Todesfälle mit einer Influenza-Infektion gelistet. Seit der Saison 2014/2015 wird die Gesamtzahl der übermittelten Todesfälle mit einer Influenza-Infektion angegeben, also alle Todesfälle und zusätzlich die Anzahl der Personen, die an einer Influenza-Erkrankung bzw. deren Folgen verstorben sind. Zu Frage 2: In allen Berichten der Arbeitsgemeinschaft Influenza, auch denen vor der Saison 2010/2011 veröffentlichten, wird mit folgender oder einer ähnlichen Begründung zusätzlich auf die Abschätzung der sogenannten Exzess-Mortalität verwiesen. Ich würde gern zitieren aus dem Bericht: „Im Gegensatz zu anderen Erkrankungen wird Influenza auf dem Totenschein häufig nicht als Todesursache eingetragen, selbst wenn im Krankheitsverlauf eine Influenza labordiagnostisch bestätigt wurde. Es ist die Erfahrung vieler Länder, dass sich Todesfälle, die der Influenza zuzuschreiben sind, in anderen Todesursachen, wie z. B. Diabetes mellitus, Pneumonie oder Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems‘ verbergen können. Daher ist es international üblich, die der Influenza zugeschriebene Sterblichkeit mittels statistischer Verfahren zu schätzen, indem Gesamttodesfallzahlen oder Statistiken zu Pneumonie-bedingten Todesfällen herangezogen werden.“ Zu Frage 3: Die Entscheidung, ob ein Fall als „an“ oder „infolge einer Influenza-Erkrankung verstorben“ übermittelt wird, treffen die Gesundheitsämter aufgrund der ihnen vorliegenden Informationen. Das können Einschätzungen der betreuenden Ärzte des Falls sein oder zum Beispiel Angaben auf dem Totenschein. Zu Frage 4: Zu dieser Frage liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
